Gesch−ftsber2001-Rz
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§ 51 AMSG bestimmt, dass die Auflösung der<br />
Arbeitsmarktrücklage im Auftrag des Bundesministers<br />
für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung<br />
von Leistungen zur Erfüllung der Aufgaben<br />
gemäß § 29 AMSG zur erfolgen hat.<br />
Das ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH<br />
ist bei der Erstellung seines vorliegenden Jahresabschlusses<br />
zum 31. Dezember 2001 von der<br />
Prämisse ausgegangen, dass der Bundesminister<br />
für Wirtschaft und Arbeit die Auflösung<br />
der Arbeitsmarktrücklage nicht für den in § 42<br />
AMSG umschriebenen Wirkungsbereich<br />
(Bedeckung der Ausgaben für finanzielle<br />
Leistungen im Namen und auf Rechnung des<br />
Bundes) beauftragen wird. Sollte sich diese<br />
Prämisse in Zukunft als unzutreffend erweisen,<br />
so könnten sich daraus insbesondere folgende<br />
weit reichenden Konsequenzen für die<br />
Vermögens- und Finanzlage des ARBEITS-<br />
MARKTSERVICE ÖSTERREICH ergeben:<br />
Einerseits ist zu beachten, dass der Bund die<br />
Investitionsausgaben des ARBEITSMARKT-<br />
SERVICE ÖSTERREICH seit mehreren Jahren<br />
in restriktiver Interpretation des § 41 Abs. 2 AMSG<br />
nur mehr höchstens teilweise – im Geschäftsjahr<br />
2001 etwa nur zu knapp mehr als einem Viertel –<br />
ersetzt. Steht angesichts dieses Umstandes nicht<br />
zumindest die Arbeitsmarktrücklage bzw. die ihr<br />
korrespondierende Liquidität zur Bedeckung des<br />
verbleibenden Anteils der Investitionsausgaben<br />
des ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH<br />
zur Verfügung, so hat dies zur Konsequenz,<br />
dass eine entsprechende Auflösung der anderen<br />
(freien) Gewinnrücklagen erforderlich wird:<br />
Dies war im Geschäftsjahr mit einem Betrag von<br />
€ 493.917,65 der Fall. Da die anderen (freien)<br />
Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2001 aber<br />
nur mehr € 4.908.830,96 betragen, ist offensichtlich,<br />
dass die Fortführungsmöglichkeit dieser<br />
Gestaltungspraxis mit dem noch zur Verfügung<br />
stehenden Betrag an anderen (freien) Gewinnrücklagen<br />
begrenzt wird.<br />
Wird andererseits die Arbeitsmarktrücklage vom<br />
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur<br />
Finanzierung von Leistungen des „übertragenen<br />
Wirkungsbereichs“ des ARBEITSMARKTSERVICE<br />
ÖSTERREICH i.S.v. § 42 AMSG herangezogen,<br />
so birgt dies die Gefahr in sich, dass das<br />
buchmäßige Eigenkapital des ARBEITSMARKT-<br />
SERVICE ÖSTERREICH den Buchwert des<br />
abnutzbaren Anlagevermögens unterschreitet.<br />
In diesem Fall erscheint die künftige erfolgsmäßige<br />
Bedeckung der Abschreibungen auf das<br />
Anlagevermögen deshalb nicht mehr gewährleistet,<br />
weil diesen Abschreibungen beim ARBEITS-<br />
MARKTSERVICE ÖSTERREICH ja aufgrund<br />
seiner spezifischen Finanzierungssituation keine<br />
entsprechenden Erträge korrespondieren.<br />
Aufgliederung und Erläuterung des<br />
Postens „Sonstige Rückstellungen“<br />
Rückstellung für noch nicht<br />
konsumierte Urlaube<br />
Rückstellungen für<br />
€ 6.248.935,00<br />
Jubiläumsgeldzahlungen<br />
Rückstellungen für<br />
€ 6.583.166,43<br />
ausstehende Eingangsrechng.<br />
Rückstellung für<br />
€ 1.825.356,56<br />
Gleitzeitguthaben<br />
Rückstellung für<br />
€ 883.519,64<br />
Prozesskosten<br />
Rückstellung für<br />
€ 288.839,28<br />
Wiener Dienstgeberabgabe<br />
Rückstellungen für<br />
€ 203.302,20<br />
Rechts- und Beratungskosten € 83.925,01<br />
gesamt € 16.117.044,12<br />
Aufgliederung des Postens<br />
„Sonstige Verbindlichkeiten“<br />
Gebietskrankenkasse<br />
Dezember 2001<br />
FLD-Verrechnung (Gebühren<br />
€ 2.426.222,64<br />
und Verwaltungsabgaben) € 1.924.475,29<br />
Lohnsteuer Dezember 2001<br />
Verbindlichkeiten<br />
€ 971.555,75<br />
gegenüber Mitarbeitern<br />
Dienstgeberbeitrag<br />
€ 462.732,26<br />
Dezember 2001 € 275.529,65<br />
kreditorische Debitoren € 55.120,03<br />
andere € 185.614,43<br />
gesamt € 6.301.250,05