info - Gemeinde Gamprin
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<strong>Gemeinde</strong><br />
Allg. Projekte<br />
Die Regierung hat im Sommer<br />
dieses Jahres den Vernehmlassungsbericht<br />
betreffend die Neuordnung<br />
des Staatskirchenrechtes<br />
verabschiedet und unter anderem<br />
den <strong>Gemeinde</strong>n zur Stellungnahme<br />
zugestellt. Die Frist zur Einreichung<br />
einer Stellungnahme endete am<br />
14. November 2008.<br />
Nachdem sich der <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />
letzten Jahren immer wieder mit dieser<br />
Thematik befasst hatte, lag an der Sitzung<br />
vom 5. November 2008 ein Stellungnahmeentwurf<br />
zum Vernehmlassungsbericht<br />
vor, der auf einer Vorlage<br />
der Vorsteherkonferenz aufbaut. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat ist sich bewusst, dass<br />
in der Bevölkerung mehrheitlich kein<br />
Handlungsbedarf für eine Neuordnung<br />
des Staatskirchenrechtes gesehen<br />
wird; trotzdem erkennt die <strong>Gemeinde</strong><br />
14<br />
Neuordnung des<br />
Staatskirchenrechts<br />
<strong>Gamprin</strong>-Bendern grundsätzlich die<br />
Notwendigkeit einer diesbezüglichen<br />
Neuregelung.<br />
Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme<br />
als Kurzzusammenfassung:<br />
Vertragliches Religionsrecht oder<br />
gesetzliche Regelung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern<br />
schliesst sich der Meinung der Regierung<br />
an, dass nur der Wegüber eine gesetzliche<br />
Lösung zielführend ist. Eine<br />
Konkordatslösung führt unweigerlich<br />
zu neuen Verflechtungen, Ungleichbehandlungen<br />
und Problemen. Somit<br />
unterstützt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-<br />
Bendern die diesbezüglich vorgeschlagene<br />
Vorgehensweise über die Regelung<br />
per Gesetz.<br />
Verwaltungsgerichtshof als<br />
Schiedsgericht:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern begrüsst<br />
im Grundsatz, dass der Verwaltungsgerichtshof<br />
(VGH) als Schiedsgericht<br />
eingesetzt ist, wenn bei den Verhandlungen<br />
zwischen einer <strong>Gemeinde</strong><br />
und der katholischen Kirche keine Einigung<br />
erzielt wird. Die <strong>Gemeinde</strong> erachtet<br />
indessen die Frist von fünf Jahren<br />
ab Inkrafttreten des Gesetzes über die<br />
Finanzierung der Religionsgemeinschaften<br />
gemäss Art. 10 Abs. als zu<br />
eng bemessen. Dies könnte in einzelnen<br />
Fällen zu Schwierigkeiten führen.<br />
Ebenfalls Bedenken bringt der <strong>Gemeinde</strong>ratein,wenndurcheinenendgültigen<br />
Gerichtsentscheid die demokratischen<br />
Rechte gemäss <strong>Gemeinde</strong>gesetz ausgehebelt<br />
werden können.<br />
Zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften:<br />
Grundsätzlich ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern<br />
dazu bereit, ihre Verwal-<br />
tung zur Einhebung der Steuern zugunsten<br />
der Religionsgemeinschaften entgeltlos<br />
zur Verfügung zu stellen. Dies ist<br />
einBeitragzurAbgeltungderbisherigen<br />
Leistungen der <strong>Gemeinde</strong>n an die Kirche.<br />
Die vorgeschlagene Detaillösung<br />
der Teilzweckbindung der Steueranteile<br />
sollte jedoch nochmals überdacht<br />
werden; die 3%Teilzweckbindung der<br />
Vermögens- und Erwerbsteuer sollte<br />
vom jeweiligen Steuerzahler jeweils effektiv<br />
an die von ihm gewünschte Religionsgemeinschaft<br />
zugeordnet werden<br />
können.<br />
Kirchengutsgarantie und Entflechtung<br />
der Güter:<br />
Bei der gesamten Neuordnung des Verhältnisses<br />
zwischen Staat und Kirche<br />
wird die Zuordnung verschiedener Güter<br />
entweder an die <strong>Gemeinde</strong> oder an<br />
die katholische Kirche die grösste Herausforderung<br />
sein. Diesbezüglich bestehen<br />
in den verschiedenen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
die unterschiedlichsten Ausgangslagen.<br />
Für diese Zuteilung sollten Kriterien<br />
aufgestellt werden, nach denen die<br />
Zuteilung zu erfolgen hat. Mögliche Kriterien<br />
dazu sind in den Positionen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n im Positionspapier vom 15.<br />
November 2007, welche alle <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
des Landes im vergangenen<br />
Jahr beschlossen haben.<br />
Positionen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Wichtig ist, dass diese Positionen der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ninsoferngewürdigtwerden,<br />
indem diese in den Bericht und Antrag<br />
der Regierung einfliessen und somit<br />
später zu den Materialien gehören, welche<br />
zur Auslegung der Gesetzesmaterie<br />
herbeigezogen werden. In diesem<br />
Sinne bekräftigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />
Positionen vom 15. November 2007<br />
abermals und fügt sie der Stellungnahme<br />
zu Handen der Regierungan.