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info - Gemeinde Gamprin

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<strong>Gemeinde</strong><br />

Allg. Projekte<br />

Die Regierung hat im Sommer<br />

dieses Jahres den Vernehmlassungsbericht<br />

betreffend die Neuordnung<br />

des Staatskirchenrechtes<br />

verabschiedet und unter anderem<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n zur Stellungnahme<br />

zugestellt. Die Frist zur Einreichung<br />

einer Stellungnahme endete am<br />

14. November 2008.<br />

Nachdem sich der <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />

letzten Jahren immer wieder mit dieser<br />

Thematik befasst hatte, lag an der Sitzung<br />

vom 5. November 2008 ein Stellungnahmeentwurf<br />

zum Vernehmlassungsbericht<br />

vor, der auf einer Vorlage<br />

der Vorsteherkonferenz aufbaut. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat ist sich bewusst, dass<br />

in der Bevölkerung mehrheitlich kein<br />

Handlungsbedarf für eine Neuordnung<br />

des Staatskirchenrechtes gesehen<br />

wird; trotzdem erkennt die <strong>Gemeinde</strong><br />

14<br />

Neuordnung des<br />

Staatskirchenrechts<br />

<strong>Gamprin</strong>-Bendern grundsätzlich die<br />

Notwendigkeit einer diesbezüglichen<br />

Neuregelung.<br />

Nachfolgend ein Auszug aus der Stellungnahme<br />

als Kurzzusammenfassung:<br />

Vertragliches Religionsrecht oder<br />

gesetzliche Regelung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern<br />

schliesst sich der Meinung der Regierung<br />

an, dass nur der Wegüber eine gesetzliche<br />

Lösung zielführend ist. Eine<br />

Konkordatslösung führt unweigerlich<br />

zu neuen Verflechtungen, Ungleichbehandlungen<br />

und Problemen. Somit<br />

unterstützt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-<br />

Bendern die diesbezüglich vorgeschlagene<br />

Vorgehensweise über die Regelung<br />

per Gesetz.<br />

Verwaltungsgerichtshof als<br />

Schiedsgericht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern begrüsst<br />

im Grundsatz, dass der Verwaltungsgerichtshof<br />

(VGH) als Schiedsgericht<br />

eingesetzt ist, wenn bei den Verhandlungen<br />

zwischen einer <strong>Gemeinde</strong><br />

und der katholischen Kirche keine Einigung<br />

erzielt wird. Die <strong>Gemeinde</strong> erachtet<br />

indessen die Frist von fünf Jahren<br />

ab Inkrafttreten des Gesetzes über die<br />

Finanzierung der Religionsgemeinschaften<br />

gemäss Art. 10 Abs. als zu<br />

eng bemessen. Dies könnte in einzelnen<br />

Fällen zu Schwierigkeiten führen.<br />

Ebenfalls Bedenken bringt der <strong>Gemeinde</strong>ratein,wenndurcheinenendgültigen<br />

Gerichtsentscheid die demokratischen<br />

Rechte gemäss <strong>Gemeinde</strong>gesetz ausgehebelt<br />

werden können.<br />

Zur Finanzierung der Religionsgemeinschaften:<br />

Grundsätzlich ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gamprin</strong>-Bendern<br />

dazu bereit, ihre Verwal-<br />

tung zur Einhebung der Steuern zugunsten<br />

der Religionsgemeinschaften entgeltlos<br />

zur Verfügung zu stellen. Dies ist<br />

einBeitragzurAbgeltungderbisherigen<br />

Leistungen der <strong>Gemeinde</strong>n an die Kirche.<br />

Die vorgeschlagene Detaillösung<br />

der Teilzweckbindung der Steueranteile<br />

sollte jedoch nochmals überdacht<br />

werden; die 3%Teilzweckbindung der<br />

Vermögens- und Erwerbsteuer sollte<br />

vom jeweiligen Steuerzahler jeweils effektiv<br />

an die von ihm gewünschte Religionsgemeinschaft<br />

zugeordnet werden<br />

können.<br />

Kirchengutsgarantie und Entflechtung<br />

der Güter:<br />

Bei der gesamten Neuordnung des Verhältnisses<br />

zwischen Staat und Kirche<br />

wird die Zuordnung verschiedener Güter<br />

entweder an die <strong>Gemeinde</strong> oder an<br />

die katholische Kirche die grösste Herausforderung<br />

sein. Diesbezüglich bestehen<br />

in den verschiedenen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

die unterschiedlichsten Ausgangslagen.<br />

Für diese Zuteilung sollten Kriterien<br />

aufgestellt werden, nach denen die<br />

Zuteilung zu erfolgen hat. Mögliche Kriterien<br />

dazu sind in den Positionen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n im Positionspapier vom 15.<br />

November 2007, welche alle <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

des Landes im vergangenen<br />

Jahr beschlossen haben.<br />

Positionen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Wichtig ist, dass diese Positionen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ninsoferngewürdigtwerden,<br />

indem diese in den Bericht und Antrag<br />

der Regierung einfliessen und somit<br />

später zu den Materialien gehören, welche<br />

zur Auslegung der Gesetzesmaterie<br />

herbeigezogen werden. In diesem<br />

Sinne bekräftigt der <strong>Gemeinde</strong>rat die<br />

Positionen vom 15. November 2007<br />

abermals und fügt sie der Stellungnahme<br />

zu Handen der Regierungan.

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