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Stadt Aurich

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Verfasser:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />

Bürgermeister-Hippen-Platz 1<br />

26603 <strong>Aurich</strong><br />

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Entwurf –<br />

zum Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“<br />

im Ortsteil Sandhorst<br />

BCH / LIE<br />

Dr. Born - Dr. Ermel GmbH<br />

- Ingenieure -<br />

Büro Ostfriesland<br />

Tjüchkampstraße 12<br />

26605 <strong>Aurich</strong><br />

Telefon: 04941 / 17 93-0<br />

Telefax: 04941 / 17 93-66<br />

E-Mail: ostfr@born-ermel.de<br />

Internet: www.born-ermel.de<br />

01.08.2012 P:\Projekte\O00\10027027 UB zum B-Plan 295 EBEZ\03\Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung_B-Plan_Entwurf.docx


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .......................... 1<br />

1.1 Methodik ............................................................................................................. 1<br />

1.2 Tiere und Pflanzen .............................................................................................. 2<br />

1.3 Boden ................................................................................................................. 4<br />

1.4 Wasser ................................................................................................................ 5<br />

1.5 Luft / Klima .......................................................................................................... 5<br />

1.6 Landschaft .......................................................................................................... 6<br />

1.7 Mensch ............................................................................................................... 7<br />

1.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................... 7<br />

2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Planungsdurchführung .................................................................................... 7<br />

2.1 Tiere / Pflanzen ................................................................................................... 8<br />

2.2 Boden ............................................................................................................... 10<br />

2.3 Wasser .............................................................................................................. 10<br />

2.4 Luft / Klima ........................................................................................................ 11<br />

2.5 Landschaft ........................................................................................................ 11<br />

2.6 Mensch ............................................................................................................. 12<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................... 12<br />

2.8 Wechselwirkungen ............................................................................................ 13<br />

2.9 Tabelle des erheblich beeinträchtigten Bestandes mit Ermittlung der<br />

Kompensationserfordernisse ............................................................................ 14<br />

3 Vermeidungsmaßnahmen .............................................................................. 15<br />

4 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................. 16<br />

4.1 Maßnahmen zum internen Ausgleich ................................................................ 16<br />

4.2 Maßnahmen zum externen Ausgleich ............................................................... 17<br />

4.3 Gegenüberstellung der Kompensationserfordernisse mit den geplanten<br />

Maßnahmen ...................................................................................................... 23<br />

5 Zusammenfassung ......................................................................................... 24<br />

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ANHANG<br />

1. Wallheckenneuanlage<br />

2. Vegetationsaufnahmen<br />

3. Fachbeitrag epiphytische Flechten<br />

4. Fledermauskundliche Kartierung von Habitatbäumen<br />

5. Fledermauskundliche Untersuchung – Zwischenstand<br />

6. Zwischenbericht zu Holzkäfern, Laufkäfern und Ameisen auf Wallhecken<br />

7. Bestandsaufnahme der Brutvögel<br />

ANLAGEN<br />

Bestandsplan, Maßstab 1 : 1.000<br />

Übersichtskarte der Kompensationsflächen<br />

HINWEIS:<br />

Die Anhänge und Anlagen liegen dem Umweltbericht bei!<br />

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1 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />

Die Biotoptypenkartierung und Vegetationsaufnahme erfolgten im Rahmen der Aufstellungen<br />

der B-Pläne Nr. 284 und Nr. 294 in den Jahren 2007 bis 2009. Am 08.03.2012 wurde die aktuel-<br />

le Bestandssituation aufgenommen und im Bestandsplan dokumentiert. Ergänzend wurde der im<br />

April 2012 eingemessene Baumbestand vom ÖbVI Thomas & Splonskowski einbezogen.<br />

Die Bestandsdaten wurden den Hochbau- und Landschaftsarchitekten sowie den Kartierern zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

1.1 Methodik<br />

Die Einstufung der Biotoptypen erfolgte nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nieder-<br />

sachsen (DRACHENFELS, 2011).<br />

Die Bewertung der einzelnen Umweltschutzgüter erfolgt verbal-argumentativ mit den Wertstu-<br />

fen I bis V (sehr geringe, geringe, mittlere, hohe und sehr hohe Bedeutung) für die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild in Anlehnung an die Naturschutzfachlichen<br />

Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Aktualisierung des<br />

Nds. Landesamtes für Ökologie und NLWKN 1/2006 (BREUER, 1994 und 2006).<br />

Mit den Wertstufen I bis V (von geringer bis besonderer Bedeutung) werden die Schutzgüter<br />

Tiere und Pflanzen laut BIERHALS, DRACHENFELS & RASPER, 2004: „Wertstufen und Re-<br />

generationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen" bewertet.<br />

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1.2 Tiere und Pflanzen<br />

Zum Zeitpunkt des Bestandsabgleiches (08.03.2012) stellte sich das B-Plan-Gebiet überwiegend<br />

als geräumte Baustelle mit Offenboden (OX / DOX) dar.<br />

Im Süden des Geltungsbereiches liegt ein Maisacker (ASm) und Grünland-Ansaat (GA), im<br />

Norden befindet sich ein nicht mehr genutzter Hausgarten (PH). Entlang der Straße „Osterbusch“<br />

und im Süden des Geltungsbereiches verlaufen Wallhecken bzw. gehölzfreie Wallheckenreste<br />

(HWB, HWM, HWO).<br />

An der Straße „Osterbusch“ stehen außerdem Baumreihen (HBA) mit größeren Stiel-Eichen<br />

(Quercus robur) und Eschen (Fraxinus excelsior), nördlich der Straße liegt eine naturnahe Ge-<br />

hölzanpflanzung (HPG).<br />

Im Gebiet kommen neu hergestellte, ausgebaute und aufgereinigte Gräben vor die als nährstoff-<br />

reiche und sonstige Gräben (FGR und FGZ) eingestuft werden. Das an der nördlichen Grenze<br />

teilweise einbezogene Regenwasserrückhaltebecken wird als naturfernes Staugewässer (SXS)<br />

bewertet. Das im Süden des Geltungsbereiches liegende Naturnahe nährstoffreiche Kleingewäs-<br />

ser (SEZ) ist gemäß § 30 (1) BNatSchG ein gesetzlich geschütztes Biotop.<br />

Im Sommerhalbjahr 2008 wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 284 Artenlisten entlang von Teichrändern und Wallhecken aufgenommen.<br />

Um mögliche Auswirkungen auf Tiere zu ermitteln, wurden Kartierungen von Fledermäusen,<br />

Brutvögeln, holzbewohnenden Käfern und Ameisen durchgeführt. Außerdem wurden Flechten<br />

kartiert. Die Zwischenergebnisse liegen dem Umweltbericht bei und wurden entsprechend be-<br />

rücksichtigt.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 wird von Fledermäusen als Jagdgebiet ge-<br />

nutzt. Das Artenspektrum ist typisch für die geografische Lage und Gebietsausstattung. Bislang<br />

wurden keine Hinweise auf Quartiernutzung oder Flugstraßen entlang der Hecken gefunden.<br />

„Im Frühjahr / Frühsommer 2012 wurden im Untersuchungsgebiet sowie teilweise randlich 48<br />

verschiedene Vogelarten festgestellt, von denen 17 Arten entweder zur Brutzeit festgestellt (BF)<br />

wurden oder aber offensichtlich Nahrungsgäste (N) darstellten. Die übrigen Arten brüteten sehr<br />

wahrscheinlich im Gebiet (Brutverdacht; BV) oder in ihren Randzonen.<br />

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Sieben im Gebiet zur Brutzeit vorkommende Arten im Untersuchungsraum werden in der Roten<br />

Liste Deutschlands oder Niedersachsens geführt:<br />

Art / Deutscher Name Lateinischer Name Status im<br />

Gebiet<br />

Gefährdung in<br />

Deutschland<br />

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(RL)<br />

Gefährdung in<br />

Niedersachsen<br />

Gartenrotschwanz Poenicurus poenicurus BV -- 3<br />

Grünspecht Picus viridis BV -- 3<br />

Kiebitz Vanellus vanellus BV 2 3<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica N -- 3<br />

Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula BV 3 1<br />

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe BF 1 1<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis BF V 3<br />

Sechs weitere Arten sind auf der Vorwarnliste (V) Niedersachsens: Haussperling, Feldsperling,<br />

Bluthänfling, Teichralle, Waldkauz und Mehlschwalbe.“ (Auszug aus der Bestandsaufnahme der<br />

Brutvögel)<br />

Es wurden im Gebiet über 40 Käferarten an den Wallhecken gefunden, darunter einige Arten der<br />

Roten Liste bzw. nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Arten. Es wurden keine priori-<br />

tären FFH-Arten gefunden. Totholzkäfer fanden sich auf fast allen Wallhecken, auf den Wall-<br />

hecken entlang der Straße „Osterbusch“ wurde nur eine Art nachgewiesen. Ameisen wurden an<br />

allen Wallhecken gefunden. An der Wallhecke, die vom südöstlichen Zipfel des Geltungsberei-<br />

ches aus Richtung Südosten verläuft, wurde die nach BArtSchV geschützte Rote Waldameise<br />

(Formica rufa) nachgewiesen.<br />

Die Kartierung von epiphytischen Flechten wurde bereits abgeschlossen. Es wurden im Gel-<br />

tungsbereich ein Baum mit einer hohen Bedeutung für den Artenschutz und zwei Bäume mit<br />

Vorkommen von an Altholz gebundenen Flechten festgestellt. Weitere für Flechten wertvolle<br />

Bäume liegen südlich des Geltungsbereiches.<br />

(RL)


Bewertung<br />

Die Baustellenbereiche (OX / DOZ) und die Straße (OVS) sind als stark gestörte bzw. versiegel-<br />

te Bereiche von geringer Bedeutung (Wertstufe I) für Natur und Landschaft.<br />

Auch der intensiv genutzte Acker (ASm) und der naturferne, ungenutzte Hausgarten (PH-) sind<br />

als von geringer Bedeutung (Wertstufe I) einzustufen.<br />

Die Gehölzbiotope sind Lebensraum für gehölzbrütende Vögel und Insekten.<br />

Die Gehölzanpflanzung (HPG) und die Einzelbäume werden als von allgemeiner Bedeutung<br />

(Wertstufe III) für den Naturhaushalt eingestuft.<br />

Die Baum- und Strauchhecken (HWM) und Baumreihen (HWA) werden als von allgemeiner bis<br />

besonderer Bedeutung (Wertstufe IV) für den Naturhaushalt angesehen. Die Wallhecken sind<br />

gemäß § 22 (3) NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile.<br />

Der gehölzfreie Wall ist schlecht ausgeprägt und stark gestört, er wird daher als von geringer bis<br />

allgemeiner Bedeutung (Wertstufe II) eingestuft.<br />

Die Sonstigen Gräben (FGZ) und das naturferne Stillgewässer (SXS) werden als von allgemeiner<br />

bis geringer Bedeutung (Wertstufe II) sowie die nährstoffreichen Gräben (FGR) als von allge-<br />

meiner Bedeutung (Wertstufe III) eingestuft. Das gesetzlich geschützte naturnahe, nährstoffrei-<br />

che Stillgewässer (SEZ) ist von allgemeiner bis besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />

(Wertstufe IV).<br />

1.3 Boden<br />

Der Bodentyp im Geltungsbereich ist ein Pseudogley-Podsol aus Geschiebedecksanden über<br />

Geschiebelehmen.<br />

Der Boden ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (vor Baufeldräumung überwie-<br />

gend Maisacker) stark überprägt. Durch die Baustelle ist der natürliche Bodenaufbau oberflä-<br />

chennah nicht mehr vorhanden. Der Boden ist damit als von geringer Bedeutung einzustufen.<br />

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1.4 Wasser<br />

Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten, das Grundwasser liegt<br />

zwischen 1 und 5 m unter Geländeoberkante.<br />

Im Geltungsbereich liegen Gräben (FGR und FGZ) und Stillgewässer (SEZ und SXS).<br />

1.5 Luft / Klima<br />

Das Großklima ist maritim geprägt. Charakteristisch sind hohe Niederschlagsmengen (ca.<br />

800 mm jährlich), mittlere Windgeschwindigkeiten (ca. 4 bis 5 m/s), hohe Luftfeuchtigkeit und<br />

ein verspäteter Beginn der Jahreszeiten.<br />

An den niedrigen Jahresschwankungen der Lufttemperatur (15,5 - 16 °C) lässt sich die Dämp-<br />

fung des Jahresgangs durch den Einfluss des Meeres erkennen.<br />

Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt etwa bei 9 °C (Zeitraum 1931 - 1960). Die höchsten<br />

mittleren Lufttemperaturen treten im Juli mit Werten von etwa 17 °C, die niedrigsten im Januar<br />

mit Mittelwerten von 0,5 und 1,5 °C auf. Im Juli wurden bisher auch die höchsten mittleren Ma-<br />

xima mit etwa 21 °C gemessen. Die tiefsten täglichen Minima haben Januar und Februar mit<br />

- 0,5 bis - 2 °C.<br />

Hohe Lufttemperaturen im Sommer sind dabei i. d. R. mit einer niedrigen relativen Luftfeuchte<br />

(im Juni ca. 77 %) verbunden, während hohe relative Feuchten (im Dezember ca. 90 %) im Win-<br />

ter bei niedrigen Temperaturen auftreten (Zeitraum 1951 - 1960). Die mittlere jährliche potenti-<br />

elle Verdunstung beträgt etwa 500 bis 600 mm/Jahr und wird zudem beeinflusst von der Sonnen-<br />

scheindauer. Sie beträgt im Jahresmittel fast 1 600 Stunden.<br />

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Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge für <strong>Aurich</strong> (aus: Wikipedia)<br />

Temperatur<br />

(°C)<br />

Niederschlag<br />

(mm)<br />

Sonnenstunden<br />

(h/d)<br />

Quelle: Deutscher Wetterdienst<br />

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

1,0 1,3 3,7 6,9 11,5 14,6 16,0 15,9 13,2 9,6 5,2 2,2 Ø 8,4<br />

66,6 43,1 57,9 48,2 57,8 83,8 82,1 78,6 76,6 76,2 84,4 74,3 Σ 829,6<br />

37 64 103 160 205 199 188 194 132 2 47 29 Ø 121,1<br />

In Ostfriesland können in allen Jahreszeiten zyklonische Regen fallen. Den verhältnismäßig ho-<br />

hen Niederschlägen im Juli und August ist es zuzuschreiben, dass die Grasnarbe im grünlandrei-<br />

chen Ostfriesland fast nie „ausbrennt“, wie das leicht im Binnenland der Fall sein kann. Der gute<br />

Graswuchs und die dominierende Weidenutzung sind nicht zuletzt auf das ozeanische Klima mit<br />

einer langen Vegetationsperiode (25. März bis 15. November) zurückzuführen.<br />

Die unbebauten Plangebietsbereiche weisen trotz der Nähe zu den Gewerbebetrieben klimatisch<br />

wenige Beeinträchtigungen und einen mittleren Natürlichkeitsgrad auf (Wertstufe III).<br />

1.6 Landschaft<br />

Das Gebiet ist von Gewerbebetrieben geprägt, die im Norden, Osten und Westen an den Gel-<br />

tungsbereich angrenzen.<br />

Im Süden / Südwesten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von Wallhecken gegliedert<br />

werden. Sichtverschattend und gliedernd wirken die Wallhecken und Gehölzstrukturen im Gel-<br />

tungsbereich.<br />

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1.7 Mensch<br />

Durch die Lage innerhalb des Industriegebietes wird das Gebiet zurzeit nicht zu Erholungszwe-<br />

cken genutzt. In der Umgebung befinden sich Wohnhäuser in Splitterlage und gewerblich ge-<br />

nutzte Gebäude.<br />

1.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Die Wallhecken sind gemäß § 22 (3) NAGBNatSchG „Geschützte Landschaftsbestandteile“.<br />

Der geplante Standort des EEZ liegt im Bereich einer früh- bis hochmittelalterlichen Siedlung.<br />

Die archäologischen Untersuchungen werden zurzeit abgeschlossen.<br />

Weitere Kultur- und Sachgüter konnten im Gebiet nicht festgestellt werden.<br />

2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Planungsdurchführung<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Die Eingriffsbewertung<br />

erfolgt in Anlehnung an die „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsrege-<br />

lung in der Bauleitplanung“ und der Aktualisierung dazu (BREUER, 1994 und 2006) sowie an<br />

die „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsge-<br />

setz“ (NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT<br />

UND FORSTEN, 2002). Die Wertigkeiten werden in den Wertstufen V (besonders) bis I (ge-<br />

ring) ausgedrückt.<br />

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 284, 294 und 156 sowie 156.1 wurde die Fläche<br />

überwiegend bereits überplant. Die erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden im<br />

Rahmen der Eingriffsregelungen ermittelt und kompensiert. Für die Entfernung geschützter<br />

Wallhecken (B-Plan Nr. 284) wurde ein Antrag auf Wallheckenbeseitigung gestellt, genehmigt<br />

und überwiegend bereits umgesetzt.<br />

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2.1 Tiere / Pflanzen<br />

Mit der Beseitigung intensiv genutzter Biotope (OX / DOZ, OVS, ASm, PH-) werden keine er-<br />

heblichen Beeinträchtigungen erwartet (Wertstufe I � I).<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 295 entstehen zusätzliche Beeinträchtigungen mit der<br />

Entfernung von Wallhecken, Gehölzbiotopen und einem Teil des naturfernen Staugewässers<br />

(SXS). Gräben werden nicht beeinträchtigt, das gesetzlich geschützte Kleingewässer (SEZ)<br />

bleibt erhalten. Der Verlust von Einzelbäumen am „Osterbusch“ wurde mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 284 bilanziert und ausgeglichen.<br />

Im Überlagerungsbereich mit dem B-Plan Nr. 156 „Arentestraße / Osterbusch“ wurden insge-<br />

samt 227 m Wallhecke als zu erhalten bzw. neu anzulegen festgesetzt. Im Überlagerungsbereich<br />

mit dem B-Plan Nr. 284 „Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD“ wurden 182 m als zu erhalten festge-<br />

setzt.<br />

Im Bebauungsplane Nr. 295 „EEZ“ wird der Erhalt dieser Wallhecken nicht vorgesehen und<br />

damit insgesamt 409 m (227 m + 182 m) Wallheckenbeseitigung (Wertstufe IV � I) bilanziert.<br />

Die Beseitigungen der bislang erhalten gebliebenen Wallhecken südlich der Straße „Oster-<br />

busch“ und an der südöstlichen Grenze des B-Planes wurden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 284 bereits genehmigt und kompensiert. Ein Erhalt ist hier nicht vorgesehen.<br />

An der südlichen Grenze des Geltungsbereiches werden insgesamt 93 m Wallhecken erhalten,<br />

die im Rahmen des B-Planes Nr. 284 überplant und kompensiert wurden.<br />

Die zusätzlichen Wallheckenentfernungen im Rahmen des B-Planes Nr. 295 setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

Festgesetzt über B-Plan Nr. 156 227 m<br />

Festgesetzt über B-Plan Nr. 284 + 182 m<br />

Erhalt von überplanten Wallhecken - 93 m<br />

316 m<br />

Für die erhalten bleibenden Wallhecken (93 m) wird durch angrenzendes Gewerbe und die An-<br />

lage von Fußwegen ein Funktionsverlust erwartet.<br />

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Nördlich der Straße „Osterbusch“ gehen innerhalb des Geltungsbereiches 0,11 ha naturnahe An-<br />

pflanzung (Wertstufe III � I) und 0,039 ha Teilfläche des Regenwasserrückhaltebeckens (RRB)<br />

verloren (Wertstufe II � I). Der Verlust des gesamten Regenwasserrückhaltebeckens wird im<br />

Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der Bauleitplanung zum B-Plan<br />

Nr. 156 berücksichtigt.<br />

Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen und einem Gewässerteil (RRB) gehen Lebensräume für<br />

Tiere und Pflanzen verloren.<br />

Insbesondere mit dem Verlust von Gehölzen und Wallhecken geht Lebensraum für Brutvögel,<br />

Fledermäuse, Käfer, Ameisen und Flechten verloren.<br />

Für Fledermäuse entstehen erhebliche Beeinträchtigungen mit dem Verlust von Jagdgebiet und<br />

potenziellen Quartierbäumen.<br />

Für Vögel entstehen Beeinträchtigungen mit dem Verlust von Lebensraum. Für betroffene Arten<br />

stehen Ausweichmöglichkeiten im Umfeld zur Verfügung. Für Brutvögel wurde eine arten-<br />

schutzrechtliche Prüfung durchgeführt: Es werden durch das Vorhaben keine Tatbestände nach<br />

§ 44 Abs. 1 i. V. m. § 5 BNatSchG erfüllt.<br />

Für Käfer und Ameisen entstehen mit der Beseitigung von Wallhecken erhebliche Beeinträchti-<br />

gungen. Es sind Käfer der Roten Liste bzw. nach BArtSchV geschützte Arten betroffen. Die<br />

Wallhecke mit Vorkommen der geschützten Roten Waldameise bleibt erhalten.<br />

Mit dem Verlust einer Esche (Fraxinus excelsior) mit hoher Bedeutung für Flechten am „Oster-<br />

busch“ entstehen erhebliche Beeinträchtigungen. Die für Flechten wertvollen Bäume im südli-<br />

chen Geltungsbereich bzw. südlich des Geltungsbereiches bleiben erhalten.<br />

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2.2 Boden<br />

Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 295 werden zusätzliche Bodenversiegelungen ermöglicht.<br />

Zusätzliche Versiegelungen werden im noch nicht von B-Plänen überlagerten Bereich im süd-<br />

westlichen Teil des Geltungsbereiches (rd. 0,8 ha) und im Bereich des nördlichen RRB’s und<br />

Feldgehölzes (rd. 0,19 ha B-Plan Nr. 156) ermöglicht.<br />

Betroffen sind damit Flächen von rd. 0,99 ha. Bei einer maximalen Versiegelung von 80 % wer-<br />

den zusätzliche Versiegelungen von 0,792 ha ermöglicht.<br />

Durch die Festsetzungen von Grünflächen, Gräben und Regenwasserrückhaltebecken auf bislang<br />

als Gewerbegebiet überplanten Flächen verringert sich die Versiegelung. Folgende Flächen mit<br />

einer ermöglichten Versiegelung von 80 % (GE/GI gem. B-Plan 284) werden nicht versiegelt:<br />

1 040 m² Räumstreifen<br />

490 m² Gräben<br />

290 m² RRB<br />

1 620 m² Grünfläche (Park) und Kleingewässer Erhalt (§ 30 (1) BNatSchG)<br />

3 440 m² x 0,8 (80 % ermöglichte Versiegelung) = 2 752 m² (� 0,275 ha)<br />

Bei einer zusätzlichen ermöglichten Versiegelung von 0,792 ha ergibt sich abzüglich der nicht<br />

versiegelten Flächen von rd. 0,275 ha eine zusätzliche Versiegelung von 0,517 ha.<br />

2.3 Wasser<br />

Die Grundwasserneubildungsrate verringert sich aufgrund der ermöglichten Versiegelungen.<br />

Eine Erhöhung der potentiellen Grundwassergefährdung durch Einträge von Pestiziden und Nit-<br />

raten wird mit der Umnutzung nicht erwartet.<br />

Es werden aufgrund der zusätzlichen Versiegelung die Oberflächenwasserabflüsse vermehrt und<br />

beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des belebten Bodens vermindert. Mit den zusätzlichen<br />

Versiegelungen entstehen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Grundwasser. Die Funktionen der<br />

Regenwasserrückhaltung werden verlagert.<br />

01.08.2012 P:\Projekte\O00\10027027 UB zum B-Plan 295 EBEZ\03\Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung_B-Plan_Entwurf.docx Seite 10


2.4 Luft / Klima<br />

Mit den Versiegelungen und der Errichtung des EEZ werden Vegetationsbestände und offene<br />

Böden beseitigt, die als Filter für Stäube und Luftschadstoffe zur Lufthygiene beitragen. Mit der<br />

Herstellung von Gewässern und der Anpflanzung von Bäumen wird hierzu ein Ausgleich ge-<br />

schaffen.<br />

Für das Schutzgut Klima/Luft werden keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Veränderun-<br />

gen der lufthygienischen Bedingungen und des Kleinklimas erwartet.<br />

2.5 Landschaft<br />

Das Landschaftsbild verändert sich mit der Errichtung des EEZ nachhaltig. Mit der Entfernung<br />

von Gehölzen und Wallhecken gehen gliedernde und sichtverschattende Elemente verloren. Die<br />

Topographie wird durch eine Aufhöhung des Geländes um ca. 2 m im Bereich des Hauptgebäu-<br />

des (Warf) und die Anlage einer Teichlandschaft mit Wasserstufen und –kaskaden überformt.<br />

Mit der Überplanung des Gebietes wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 284 bereits eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bilanziert und insbesondere über die<br />

Anlage von Wallhecken kompensiert.<br />

Auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 294 wurden ortsnahe Kompensati-<br />

onsmaßnahmen in der Nähe des Eingriffsortes durchgeführt. Diese Maßnahmen wirken auch für<br />

das EEZ als Eingrünung Richtung Westen.<br />

In diesem Bereich wurden die Ersatzwallhecken Fall-Nrn. 1, 02, 13, 21, 48a, 48b und 133 des<br />

Ersatzwallheckenprogrammes der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> zugeordnet.<br />

Nach Norden und Osten hin wirken die angrenzenden Gewerbeanlagen vorbelastend und sicht-<br />

verschattend, insbesondere die östlich angrenzende Werkshalle mit einer Höhe von 30 m.<br />

Richtung Süden bleiben Wallhecken und Gehölzstrukturen weitgehend erhalten. Eine weitere<br />

Eingrünung ist an dieser Stelle aufgrund der geplanten B 210 Ortsumgehung <strong>Aurich</strong> vorerst nicht<br />

vorgesehen. Der frei zu haltende Planungskorridor der Straßentrasse wird aber nordseitig bereits<br />

zur Erweiterung des Energie-Erlebnisparks und eines Grüngürtels vorgesehen.<br />

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Aufgrund der parkartig gestalteten Fläche wirkt das gesamte EEZ weniger störend als Gewerbe-<br />

anlagen. Positiv auf das Landschaftsbild wirkt sich außerdem die Verringerung der Bauhöhe von<br />

30 m (B-Plan Nr. 284) auf 20 m aus, die baulichen Anlagen wirken dadurch weniger dominant.<br />

Das beeinträchtigte Umfeld verringert sich.<br />

Zusätzlich beeinträchtigend wirken die teilweise Beseitigung des Regenwasserrückhaltebeckens<br />

und des Gehölzes im nördlichen Geltungsbereich, die Entfernung von Wallhecken sowie die<br />

ermöglichten Bebauungen der südwestlichen Fläche im bisher unbeplanten Bereich.<br />

2.6 Mensch<br />

Für Touristen entsteht mit dem Bau des EEZ eine Aufwertung des Gebietes. Für Anwohner kön-<br />

nen durch erhöhte Verkehrsaufkommen Beeinträchtigungen entstehen. Aufgrund der Vorbelas-<br />

tungen durch das Industriegebiet und wegen der Verbesserungen durch den Ausbau des Straßen-<br />

netzes (neue „Borsigstraße“ und „Dornumer Straße“) werden diese als nicht erheblich eingestuft.<br />

Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt, die entsprechenden Richtwerte werden eingehalten.<br />

Für das Schutzgut Mensch werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Es werden 316 m Wallhecken zusätzlich entfernt und 93 m Wallhecke beeinträchtigt.<br />

Die archäologischen Untersuchungen werden vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen. Hier<br />

sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Umgang mit archäologischen Funden ist in den<br />

Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 295 geregelt.<br />

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2.8 Wechselwirkungen<br />

Mit der Veränderung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere sowie des Landschafts-<br />

bildes nach Verwirklichung des Vorhabens ändern sich entsprechend die Wechselwirkungen<br />

unter den Schutzgütern.<br />

Die Schutzgüter beeinflussen sich in einem Ökosystem gegenseitig, so dass die Wechselwirkun-<br />

gen zwischen den Schutzgütern betrachtet werden. Die Wechselwirkungen zwischen dem<br />

Schutzgut Mensch und den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie<br />

Kultur- und Sachgütern werden sich wie in dem bereits gewerblich genutzten Bereich durch die<br />

Bauleitplanung entsprechend verändern.<br />

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2.9 Tabelle des erheblich beeinträchtigten Bestandes mit Ermittlung der Kompensationserfordernisse<br />

Schutzgut Erheblich beeinträchtigter<br />

Tiere, Pflanzen und<br />

Landschaftsbild<br />

Bestand<br />

Planung Eingriffsart Verhältnis<br />

Eingriff : Kompensation<br />

Kompensations-<br />

erfordernis<br />

316 m Wallhecken (HWM, HWB) F. Bebauung (SO, Straßen) Beseitigung 1 : 2 632 m Wallheckenneuanlage<br />

Baumpflanzung im Gebiet<br />

93 m Wallhecken (HWM) F. Erhalt mit Umfeldveränderung<br />

Funktionsverlust 1 : 1<br />

Vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen<br />

im Umfeld (CEF)<br />

Dauerhafte Sicherung von potenziellen<br />

Habitatbäumen<br />

93 m Wallheckenneuanlage<br />

Tiere, Pflanzen 0,11 ha naturnahe Gehölzanpflanzung (HPG)<br />

F.<br />

Bebauung (SO, Straßen) Beseitigung 1 : 1 0,11 ha Gehölzanpflanzung<br />

Baumpflanzung im Gebiet<br />

Boden, Grundwasser<br />

und Landschaftsbild<br />

0,517 ha unversiegelter Boden Bebauung (SO, Straßen) Versiegelung 1 : 1 0,517 ha (z. B. Nutzungsaufgabe)<br />

Tiere, Pflanzen,<br />

Gewässer und Landschaftsbild<br />

0,039 ha naturfernes Stillgewässer (SXS) F. Bebauung (Straßen) Beseitigung 1 : 1 0,039 ha Gewässerherstellung<br />

Pflanzen 1 Baum mit hoher Bedeutung für Flechten Bebauung (SO) Beseitigung<br />

Gesamtsumme<br />

Dauerhafte Sicherung von mind.<br />

1 Baum mit hoher Bedeutung für<br />

Flechten<br />

Einzelsummen der Kompen- 725 m Wallheckenneuanlage<br />

sationserfordernisse nach 0,11 ha Gehölzanpflanzung<br />

Funktionen:<br />

0,517 ha Nutzungsaufgabe<br />

0,039 ha Gewässerherstellung<br />

Dauerhafte Sicherung von<br />

Bäumen mit hoher Bedeutung<br />

für Fledermäuse und Flechten<br />

Baumpflanzung im Gebiet<br />

CEF-Maßnahmen im Umfeld<br />

F.: Lebensraumverlust für Fledermäuse<br />

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3 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Nach § 13 BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Land-<br />

schaftsbildes nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Hierzu werden frühzeitig die<br />

am Planungsprozess Beteiligten auf den Erhalt der wertgebenden Gehölzstrukturen (Bäume und<br />

Wallhecken) sowie die Zwischenergebnisse der Kartierungen hingewiesen.<br />

Am „Osterbusch“ bleiben 6 Bäume mit zwei potenziellen Quartierbäumen für Fledermäuse und<br />

im südlichen Bereich zwei Bäume mit an Altholz gebundenen Flechtenarten erhalten. Diese<br />

Wallheckenbäume werden im Bebauungsplan Nr. 295 festgesetzt. Es werden zudem insgesamt<br />

93 m Wallhecken mit allen wertgebenden Bäumen als zu erhalten festgesetzt.<br />

Um Verluste von geschützten Käfern und Ameisen zu vermeiden, wird das anfallende Wallhe-<br />

ckenmaterial vor Ort, z. B. zum Aufsetzen von Wällen, verwendet. Um den Verlust von Alt-<br />

bäumen als potenzielle Quartiere und Lebensräume für Fledermäuse zu minimieren, werden ei-<br />

nige Baumstämme mit 5 – 6 m Höhe als vertikales Totholz mit eingebaut. Neben Stiel-Eichen<br />

sollen dabei auch Weichholzarten (z. B. Schwarz-Erle) verwendet werden, in denen kurzfristig<br />

Höhlungen entstehen können. Die Abstimmungen werden in Zusammenhang mit den Endergeb-<br />

nissen der Kartierungen fortgesetzt und die Bauleitplanung entsprechend aktualisiert bzw. fort-<br />

geschrieben.<br />

Die Vermeidbarkeit des Gesamtvorhabens bzw. alternative Standorte mit geringerer Eingriffssi-<br />

tuation sind zurzeit nicht gegeben. Mit der Standortwahl im Bereich von Gewerbe- und Indust-<br />

rieflächen sowie der guten Erreichbarkeit wurde das Plangebiet als zur Einrichtung des EEZ vor-<br />

rangig geeignet angesehen.<br />

Um Beeinträchtigungen der Wasserqualität des Wassers im Warftgraben zu vermeiden, wird das<br />

Regenwasserrückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet gegen den Warftgraben abgedämmt.<br />

Dachwasser, das bei niedrigen Wasserständen in den Warftgraben eingeleitet werden soll, wird<br />

bei Erfordernis vor der Einleitung geklärt.<br />

Das geschützte Stillgewässer (SEZ) bleibt erhalten und wird durch die erhalten bleibende Wall-<br />

hecke abgeschirmt. Das Gewässer wird als Maßnahme zur Verbesserung und zum Erhalt ent-<br />

schlammt. Um Verluste von Organismen zu vermeiden, wird die Entschlammung in zwei Teil-<br />

abschnitten im Abstand von ca. einem Jahr, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 01. Novem-<br />

ber, durchgeführt.<br />

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Erforderliche Gehölzentfernungen finden gemäß § 39 BNatSchG in der Zeit vom 01. Oktober bis<br />

zum 28./29. Februar statt.<br />

Die Vorhabenumsetzung und Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen eines Monitorings<br />

überwacht. In die Textlichen Festsetzungen wurden Maßnahmen zum Baumschutz und zum<br />

Schutz des gesetzlich geschützten Kleingewässers aufgenommen.<br />

4 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für die Schutzgüter, für die erhebliche Beeinträchtigungen erwartet werden, werden der Ein-<br />

griffssituation Kompensationsmaßnahmen zugeordnet.<br />

Für die Schutzgüter Tiere/Pflanzen entstehen erhebliche Beeinträchtigungen mit der Beseitigung<br />

von Wallhecken, Gehölz- und Gewässerbiotopen.<br />

Für das Schutzgut Boden wirken zusätzliche Versiegelungen erheblich beeinträchtigend.<br />

Mit der Überbauung ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen und der Entfernung von gliedern-<br />

den Gehölzstrukturen entstehen erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschafts-<br />

bild.<br />

4.1 Maßnahmen zum internen Ausgleich<br />

Im Bereich der festgesetzten Stellplätze, der Planstraße „Osterbusch“ und der Außenanlagen des<br />

EEZ werden 48 gebietsheimische Laubbäume 1. und 2. Ordnung angepflanzt und dauerhaft frei<br />

wachsend erhalten. Es werden Hochstämme mit mindestens 16 – 18 cm Stammumfang verwen-<br />

det. Das Anpflanzen von Bäumen wurde in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />

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Folgende Bäume sind für die Anpflanzungen vorgesehen:<br />

Bäume 1. Ordnung: Rot-Buche Fagus sylvatica<br />

Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Bäume 2. Ordnung: Schwarz-Erle Alnus glutinosa<br />

Sand-Birke Betula pendula<br />

Moor-Birke Betula pubescens<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

4.2 Maßnahmen zum externen Ausgleich<br />

Die Bodenversiegelungen (0,517 ha) und die Gewässerbeseitigung (0,039 ha RRB-Anteil) wer-<br />

den im Kompensationspool Moorwald Plaggenburg mit der Entwicklung von forstlich ungenutz-<br />

tem Wald und der Anlage von Gewässern kompensiert. Die Einzelmaßnahmen werden im Rah-<br />

men der Ausarbeitung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen und der Ausführungsplanungen<br />

weiter detailliert. Gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope sind im Poolbereich<br />

nicht vorhanden oder von der Maßnahmenumsetzung nicht negativ betroffen (siehe Kompensati-<br />

onspool Moorwald Plaggenburg). Für Maßnahmenumsetzung und Eingriffszuordnung wurde für<br />

den Kompensationspool ein städtebaulicher Vertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten<br />

Neuenburg geschlossen.<br />

Kompensationsflächenpool: Moorwald Plaggenburg<br />

Auf den Flurstücken 21, 24/1 (tlw.), 25, 27, 29 (tlw.), 31/28, 32/28, 33/30, 34/30 (tlw.), 38/26<br />

(tlw.) werden zur Kompensation der Eingriffe in den Boden (Versiegelung) und Gewässer (Be-<br />

seitigung) insgesamt rd. 0,556 ha (von rd. 85,86 ha Eigentumsfläche der Landesforsten) der Flur<br />

8 in der Gemarkung Plaggenburg zugeordnet. Es wird in Teilabschnitten (nach der Vernässung)<br />

Naturwald von den Landesforsten im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen<br />

mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Aurich</strong> entwickelt. In diesem Bereich werden die Schutzgüter Land-<br />

schaftsbild (gesamte Fläche) und Oberflächengewässer (Hauptsenkenbereich) später anderen<br />

Eingriffsvorhaben zugeordnet. Die Maßnahmenumsetzung erstreckt sich über einen Zeitraum<br />

von 2009 bis 2019. Der Vertrag läuft bis 2039 mit einer Verlängerungsoption.<br />

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Als Zielgruppen werden natürliche Waldgesellschaften, wie Bodensaurer Buchenwald, Feuchter<br />

Birken-Stiel-Eichen-Mischwald sowie Moor-, Bruch- und Sumpfwald entwickelt. Als waldfreie<br />

Lebensräume werden Feuchtgebüsche, Wasserflächen und Röhrichtbereiche geschaffen. Die<br />

Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes wird mit dem Verschluss von Gräben und<br />

Grüppen und der damit verbundenen Wasserstandsanhebung erreicht.<br />

Die Wasserregulierung erfolgt mit der Erweiterung vorhandener Mulden und Gräben zur Schaf-<br />

fung eines Ringgrabensystems um den Vernässungsbereich, der Erhöhung bzw. Schaffung einer<br />

Wallanlage (Wallhecke) mit Funktion einer Überflutungsgrenze sowie einer Wasserstandsregu-<br />

lierungsanlage für einen maximalen Wasserstand von 10,4 m über NN.<br />

Die Zone „Naturwaldentwicklungsfläche“ (ca. 85,86 ha) wird nach einer Erstinstandsetzung<br />

nicht mehr bewirtschaftet. Hier finden lediglich Pflegemaßnahmen statt, wenn sich eine Ent-<br />

wicklung abzeichnet, die nicht mit dem Kompensationszweck verträglich ist. Die Entnahme der<br />

Naturverjüngung von gebietsfremden Baumarten, wie z. B. der Sitka-Fichte, Küsten-Tanne,<br />

Douglasie, Lärche o. ä., kann erforderlich werden.<br />

Für die ungenutzten Kernflächen werden zur Aufwertung der Schutzgüter Arten- und Lebens-<br />

gemeinschaften, Boden, Wasser und Landschaftsbild gezielte Maßnahmen ergriffen. Vom<br />

Grundsatz erfolgt die Pflege zur Erstinstandsetzung dieser Kernflächen nach den Richtlinien des<br />

Erlasses zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE). Über diese Verpflichtung<br />

hinaus werden u. a. folgende Maßnahmen beachtet:<br />

� Nicht in dem Gebiet heimische Baumarten sowie deren Naturverjüngung werden zielgerichtet<br />

entnommen. Die Entnahme wird über den Zeitraum von 5 Jahren in Kleinlichtungen erfolgen<br />

(anfangs 30 bis 40 %).<br />

� Insbesondere zum Schutz der Vogelwelt werden im Zeitraum von März bis August in dem<br />

Gebiet keine Pflegemaßnahmen durchgeführt.<br />

� Freiflächen werden maximal zu 50 % mit gebietsheimischen Baumarten bepflanzt. Die ver-<br />

bleibende Fläche wird der Sukzession heimischer Baum- und Straucharten überlassen.<br />

� Innerhalb der Laubholzjungbestände werden die heimischen Baum- und Straucharten (z. B.<br />

Birken, Weiden, Ebereschen) gezielt gefördert und dominante Baumarten zu deren Pflege<br />

entnommen.<br />

� Es werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt.<br />

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� Natürlicherweise vorkommende Baumarten II. Ordnung und Straucharten werden im Wald-<br />

randbereich gepflanzt. Hierbei wird autochthones Pflanzgut verwendet (keine Reihenpflan-<br />

zung).<br />

� In dem Gebiet vorkommende Habitatbäume sowie potenzielle Habitatbäume bleiben erhalten.<br />

Pro ha sollen mindestens 10 Habitatbäume erhalten bleiben.<br />

� Die Binnenentwässerung durch den „Pfalzdorfer Graben“ sowie die kleinen Gräben und<br />

Grüppen, wird unterbunden. Es werden kleinflächige, flache Tümpel angelegt (ca. 10 bis<br />

50 m²).<br />

� Der Besucherverkehr wird durch Erholungseinrichtungen, Wegeführung u. ä. gezielt aus den<br />

sensiblen Bereichen geleitet und kanalisiert. Ein ganzjährig nutzbares Wegenetz wird mit den<br />

das Gebiet nutzende Gruppen erarbeitet.<br />

� Die das Gebiet umschließenden Wall- und Baumhecken werden gerichtet entwickelt, ab-<br />

schnittsweise ist der Wallkörper wiederherzustellen, teils sind Pflegeschnitte erforderlich.<br />

Durch Pflanzung heimischer autochthoner Sträucher wird das Artenspektrum erweitert.<br />

Einmal jährlich findet eine Erörterung der im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen und eine Vor-<br />

stellung der Grundsätze der für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>,<br />

den Landesforsten, der Naturschutzbehörde und weiteren Teilnehmern statt. Hierbei werden<br />

Grundsätze und ggf. erforderliche Änderungen erörtert.<br />

In diesem Waldbereich kommen dominierend Nadelforste mit Fichten, Lärchen, Kiefern und<br />

Küstentannen vor (WZF, WZL, WZK und WZS). Im feuchten bis nassen Senkenbereich domi-<br />

nieren Erlenwald entwässerter Standorte (WU) und Hybridpappelforstquartiere (WXP). Klein-<br />

flächig hat sich Erlenbruchwald (WA), der gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

gesetzlich geschützt ist, entwickelt. Ebenfalls gemäß § 30 BNatSchG geschützt ist eine nähr-<br />

stoffreiche Nasswiese (GNR). Andere Lichtungen sind als artenarmes Extensivgrünland (GIE)<br />

oder Jagdacker (ASj) genutzt. Weitere Waldbiotope sind Laubwaldjungbestand (WJL) mit zum<br />

Teil Reinbeständen aus Stiel-Eichen, Roteichenforst (WXE) und kleinflächig bodensaurer Bu-<br />

chenwald armer Sandböden (WLA). Mit dem durch dieses Waldgebiet verlaufenden Hauptvor-<br />

fluter, dem „Pfalzdorfer Graben“ (FGR), der entlang des Waldrands verlaufenden „Sandhorster<br />

Ehe“ und der weiteren begrenzenden und innenliegenden Gräben (FGZ) wird das Waldgebiet<br />

stark entwässert.<br />

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Wallheckenneuanlagen<br />

Insgesamt werden 725 m Wallhecken als Ausgleich für den Verlust von Wallhecken neu ange-<br />

legt. Außerdem werden 620 m bereits angelegte Wallhecken als CEF-Maßnahmen für Fleder-<br />

mäuse zugeordnet. Für diese Wallheckenneuanlage besteht bisher nur eine Zuordnung als Aus-<br />

gleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (fehlende Eingrünung) durch die Aufstel-<br />

lung des Bebauungsplanes Nr. 294. Die Wallheckenneuanlagen werden aus dem Ersatzwallhe-<br />

ckenprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> auf angepachteten Flächen im Privateigentum zugeordnet. Die<br />

geschlossenen Gestattungsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren.<br />

Die neu angelegten Wallhecken schaffen Lebensräume für Fledermäuse und wirken als gliedern-<br />

de und typische Landschaftselemente positiv auf das Landschaftsbild.<br />

Die neu anzulegenden Wallhecken sind aus anstehendem Oberboden, Wallheckenboden oder<br />

Lehmboden mit 1,5 m Höhe (lose geschüttet, Höhe nach Sackung mindestens 1,2 m) bei 0,5 m<br />

Kopfbreite und 2,5 m Fußbreite aufzusetzen. Die Pflanzung erfolgt zweizeilig auf dem Wallkopf<br />

mit Gießmulde und bei 2,2 m Pflanzabstand je Pflanzzeile auf Lücke (9 Gehölze je 10 m Wall-<br />

länge). Es ist eine gruppenweise Pflanzung in Dreiergruppen vorzunehmen. Es ist zur dreijähri-<br />

gen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege eine intensive Wässerung in Trockenperioden, ein<br />

Wildverbiss-Schutz (Kunststoffspiralen) sowie eine Abdeckung am Wurzelstock gegen Gras-<br />

wuchs (Mulchen oder Pappscheibe) durchzuführen. Zu Weideflächen ist eine viehkehrende Ein-<br />

zäunung herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Bedarfsweise (ein- oder beidseitig) sind<br />

Grüppen in 0,5 m Breite und 0,3 m - 0,5 m Tiefe herzustellen. Bei erheblichen Wildschäden mit<br />

großen Anpflanzungslücken (Gehölzausfälle über 3 Stück in versetzter Reihe) werden einmalig<br />

Nachpflanzungen durchgeführt.<br />

Die Gehölze sind, abgesehen von Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zur ökologischen<br />

Werterhaltung, frei wachsend zu erhalten. Es sind die folgenden gebietsheimischen und stand-<br />

ortgerechten Laubgehölze – angegeben mit Art (Wuchsform, Qualität, ggf. Standortbeschrän-<br />

kung) – zu verwenden: Schwarzerle (Baum, Heister 1xv., nur feuchte Standorte), Sandbirke<br />

(Baum, Heister 1xv.), Moorbirke (Baum, Heister 2xv., nur feuchte Standorte), Haselnuss<br />

(Strauch, Str. 2xv.), Eingriffeliger Weißdorn (Strauch, Str. 2xv.), Rotbuche (Baum, Heister 1xv.,<br />

nur nährstoffreiche Standorte), Faulbaum (Strauch, Strauch 2xv., nur feuchte Standorte), Schlehe<br />

(Strauch, Str. 2xv.), Stieleiche (Baum, Heister 2xv.), Hundsrose (Strauch, Str. 2xv.), Öhrchen-<br />

weide (Strauch, Strauch 2xv., nur feuchte Standorte), Salweide (Strauch, Str. 2xv.), Schwarzer<br />

Holunder (Strauch, Str. 2xv.), Vogelbeere (Baum, Heister, 2xv.).<br />

Weitere Informationen können im Internet unter www.aurich.de\Rathaus\Ersatzwallheckenprogramm<br />

abgerufen werden.<br />

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Folgende Wallhecken werden als Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet:<br />

Fall-Nr. Lage / Straße Länge (lfdm) Gemarkung Flur Flurstück<br />

152 Eintrachtweg 725 m (anteilig) Plaggenburg 4 15/5 und 14/2<br />

Als CEF-Maßnahme für Fledermäuse werden folgende Wallhecken zugeordnet:<br />

Fall-<br />

Nr.<br />

Lage / Straße Länge<br />

(lfdm.)<br />

Gemarkung Flur Flurstück<br />

1 Greenberger Weg 214 Sandhorst 1 141, 142/2,<br />

289/139<br />

48 a Dimmtweg 216 Sandhorst 7 38/1, 87/36<br />

48 b Nadelburg 190 Sandhorst 1 224/3<br />

Feldgehölz Sandhorst<br />

Summe: 620<br />

Zum Ausgleich des Verlustes einer naturnahen Anpflanzung (0,11 ha), von Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes und dem Verlust von Lebensräumen für Fledermäuse, Vögel und andere<br />

Tierarten wird auf 0,11 ha von einer rd. 0,13 ha großen Fläche in Sandhorst (Flurstück 46/6) auf<br />

bisher intensiv gepflegtem Scherrasen ein Gehölz angelegt. Dort werden gebietsheimische und<br />

blühende Gehölze wie Faulbaum (Frangula alnus) oder Traubenkirsche (Prunus padus) ge-<br />

pflanzt. Neben der Schaffung eines Lebensraumes für Vögel, Kleinsäuger, Insekten usw. soll ein<br />

Jagdgebiet für Fledermäuse entwickelt werden.<br />

Sicherung von Bäumen mit hoher Bedeutung für den Artenschutz<br />

Südlich des Geltungsbereiches stehen einige ältere Eichen auf Wallhecken, die eine hohe Bedeu-<br />

tung für Flechten und / oder potenzielle Eignung als Fledermausquartiere aufweisen. Um den<br />

Verlust für den Artenschutz auszugleichen, werden drei Bäume dauerhaft gesichert. Bäume auf<br />

Wallhecken unterliegen keinem Schutz, der Erhalt wird über einen städtebaulichen Vertrag fest-<br />

geschrieben.<br />

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Die Anlage von Gehölzen, insbesondere im Umkreis des Geltungsbereiches, wirken sich positiv<br />

auf das Landschaftsbild, Fledermäuse und weitere Tierarten aus.<br />

Im Nahbereich des Eingriffsortes sollen bei Bedarf weitere Maßnahmen für weniger mobile Fle-<br />

dermausarten durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden nach Durchführung der Bestandser-<br />

fassung konkretisiert, hier könnten beispielsweise Bunker als Winterquartiere hergerichtet oder<br />

Feuchtgehölze angelegt werden.<br />

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4.3 Gegenüberstellung der Kompensationserfordernisse mit den geplanten Maßnahmen<br />

Kompensationserfordernisse Zugeordnete Flächen und Lage Geplante Maßnahmen<br />

725 m Wallheckenneuanlage (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild)<br />

0,11 ha Gehölzanpflanzung (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild)<br />

Ersatzwallheckenprogramm im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Aurich</strong><br />

(Plaggenburg)<br />

725 m Wallheckenneuanlage<br />

Kompensationsfläche in Sandhorst 0,11 ha (von 0,128 ha) Feldgehölzentwicklung<br />

0,517 ha Nutzungsaufgabe (Schutzgut Boden) Kompensationspool Moorwald Plaggenburg 0,517 ha (von 85,86 ha) Vernässung und Naturwaldentwicklung<br />

0,039 ha Gewässerherstellung (Schutzgut Tiere und Pflanzen) Kompensationspool Moorwald Plaggenburg 0,039 ha (von 85,86 ha) Vernässung und Gewässeranlage<br />

Sicherung von Bäumen mit hoher Bedeutung für Fledermäuse und Flechten Südlich des Geltungsbereiches Sicherung von 3 wertvollen Bäumen auf Wallhecken<br />

Baumpflanzung im Gebiet zur Verbesserung von Fledermauslebensräumen Innerhalb des Geltungsbereiches Anpflanzung von 48 gebietsheimischen Bäumen 1. und 2. Ordnung<br />

CEF-Maßnahmen für Fledermäuse im Umfeld Ersatzwallheckenprogramm im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Aurich</strong> 620 m Wallheckenneuanlage (bereits fertig gestellt)<br />

(Sandhorst / Walle)<br />

Gesamtsummen 725 m Wallheckenneuanlage<br />

620 m Wallheckenneuanlage (bereits fertig gestellt)<br />

0,11 ha Feldgehölzentwicklung<br />

0,517 ha Naturwaldentwicklung<br />

0,039 ha Kleingewässerherstellung<br />

Sicherung von wertvollen Bäumen auf Wallhecken<br />

48 Einzelbäume<br />

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5 Zusammenfassung<br />

Der Geltungsbereich stellt sich überwiegend als Baustelle / Offenbodenbereich dar, in dem archäo-<br />

logische Ausgrabungen durchgeführt wurden.<br />

Wertgebende Strukturen sind der Altbaumbestand an der Straße „Osterbusch“ und auf Wallhecken<br />

sowie ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Stillgewässer im Süden des Geltungsberei-<br />

ches. Besonders die Gehölzstrukturen sind Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und Käfer. Für die-<br />

se Artengruppen wurden Bestandserfassungen durch Fachbüros durchgeführt.<br />

Anlagebedingt, das bedeutet dauerhaft, stellt die Errichtung des EEZ Veränderungen des Lebens-<br />

raumes für Tiere und Pflanzen und von Boden sowie eine Überformung des Landschaftsbildes dar.<br />

Um die Auswirkungen der Planung auf ausgewählte Arten zu ermitteln, wurden Kartierungen<br />

durchgeführt. Die Zwischenergebnisse werden in der Eingriffsregelung berücksichtigt, nach Vorlie-<br />

gen der Endergebnisse werden die vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen bei<br />

Erfordernis angepasst.<br />

Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden Wallhecken, Wallhecken-<br />

bäume und das geschützte Stillgewässer als zu erhalten festgesetzt und das Wallheckenmaterial der<br />

zu beseitigenden Abschnitte im EEZ-Gebiet wallartig einschließlich der Stubben sowie Stamm- und<br />

Astteile zum Lebensraumerhalt für Käfer, Fledermäuse, Vögel usw. verwendet.<br />

Der Biotopverlust und die ermöglichten Versiegelungen wurden im Rahmen der überlagerten Bau-<br />

leitplanungen überwiegend bereits bilanziert und kompensiert.<br />

Die Kompensation der zusätzlich ermöglichten Bodenversiegelungen und Gewässerbeseitigung<br />

(RRB-Teil) erfolgt im Kompensationsflächenpool Moorwald Plaggenburg. Für den Verlust von<br />

Wallhecken und Gehölzen werden Wallheckenneuanlagen und Gehölzanpflanzungen vorgesehen.<br />

Diese wirken auch positiv auf das Landschaftsbild. Für den Verlust von für Fledermäuse und/oder<br />

Flechten wertvollen Gehölzen werden südlich des Geltungsbereiches wertvolle Bäume auf Wallhe-<br />

cken langfristig gesichert, welche bislang im Einzelnen keinem gesetzlichen Schutz unterliegen.<br />

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Die Maßnahmenumsetzung wird mittels Gestattungsverträge (Ersatzwallheckenprogramm),<br />

einem städtebaulichen Vertrag (Kompensationspool Moorwald Plaggenburg) oder dem Eigentums-<br />

erwerb durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> (Wallheckenbaumerhalt südlich EEZ und Gehölzanpflanzung in<br />

Sandhorst) langfristig abgesichert. Durch ein Monitoring soll die Feststellung und Behebung<br />

unerwarteter Effekte gewährleistet werden.<br />

Aufgestellt: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH<br />

<strong>Aurich</strong>, 27.07.2012 BCH<br />

Geprüft: <strong>Aurich</strong>, 30.07.2012 LIE<br />

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