Stadt Aurich
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Verfasser:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong><br />
Bürgermeister-Hippen-Platz 1<br />
26603 <strong>Aurich</strong><br />
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Entwurf –<br />
zum Bebauungsplan Nr. 295 „EEZ“<br />
im Ortsteil Sandhorst<br />
BCH / LIE<br />
Dr. Born - Dr. Ermel GmbH<br />
- Ingenieure -<br />
Büro Ostfriesland<br />
Tjüchkampstraße 12<br />
26605 <strong>Aurich</strong><br />
Telefon: 04941 / 17 93-0<br />
Telefax: 04941 / 17 93-66<br />
E-Mail: ostfr@born-ermel.de<br />
Internet: www.born-ermel.de<br />
01.08.2012 P:\Projekte\O00\10027027 UB zum B-Plan 295 EBEZ\03\Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung_B-Plan_Entwurf.docx
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes .......................... 1<br />
1.1 Methodik ............................................................................................................. 1<br />
1.2 Tiere und Pflanzen .............................................................................................. 2<br />
1.3 Boden ................................................................................................................. 4<br />
1.4 Wasser ................................................................................................................ 5<br />
1.5 Luft / Klima .......................................................................................................... 5<br />
1.6 Landschaft .......................................................................................................... 6<br />
1.7 Mensch ............................................................................................................... 7<br />
1.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................... 7<br />
2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Planungsdurchführung .................................................................................... 7<br />
2.1 Tiere / Pflanzen ................................................................................................... 8<br />
2.2 Boden ............................................................................................................... 10<br />
2.3 Wasser .............................................................................................................. 10<br />
2.4 Luft / Klima ........................................................................................................ 11<br />
2.5 Landschaft ........................................................................................................ 11<br />
2.6 Mensch ............................................................................................................. 12<br />
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................................... 12<br />
2.8 Wechselwirkungen ............................................................................................ 13<br />
2.9 Tabelle des erheblich beeinträchtigten Bestandes mit Ermittlung der<br />
Kompensationserfordernisse ............................................................................ 14<br />
3 Vermeidungsmaßnahmen .............................................................................. 15<br />
4 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................. 16<br />
4.1 Maßnahmen zum internen Ausgleich ................................................................ 16<br />
4.2 Maßnahmen zum externen Ausgleich ............................................................... 17<br />
4.3 Gegenüberstellung der Kompensationserfordernisse mit den geplanten<br />
Maßnahmen ...................................................................................................... 23<br />
5 Zusammenfassung ......................................................................................... 24<br />
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ANHANG<br />
1. Wallheckenneuanlage<br />
2. Vegetationsaufnahmen<br />
3. Fachbeitrag epiphytische Flechten<br />
4. Fledermauskundliche Kartierung von Habitatbäumen<br />
5. Fledermauskundliche Untersuchung – Zwischenstand<br />
6. Zwischenbericht zu Holzkäfern, Laufkäfern und Ameisen auf Wallhecken<br />
7. Bestandsaufnahme der Brutvögel<br />
ANLAGEN<br />
Bestandsplan, Maßstab 1 : 1.000<br />
Übersichtskarte der Kompensationsflächen<br />
HINWEIS:<br />
Die Anhänge und Anlagen liegen dem Umweltbericht bei!<br />
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1 Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes<br />
Die Biotoptypenkartierung und Vegetationsaufnahme erfolgten im Rahmen der Aufstellungen<br />
der B-Pläne Nr. 284 und Nr. 294 in den Jahren 2007 bis 2009. Am 08.03.2012 wurde die aktuel-<br />
le Bestandssituation aufgenommen und im Bestandsplan dokumentiert. Ergänzend wurde der im<br />
April 2012 eingemessene Baumbestand vom ÖbVI Thomas & Splonskowski einbezogen.<br />
Die Bestandsdaten wurden den Hochbau- und Landschaftsarchitekten sowie den Kartierern zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
1.1 Methodik<br />
Die Einstufung der Biotoptypen erfolgte nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Nieder-<br />
sachsen (DRACHENFELS, 2011).<br />
Die Bewertung der einzelnen Umweltschutzgüter erfolgt verbal-argumentativ mit den Wertstu-<br />
fen I bis V (sehr geringe, geringe, mittlere, hohe und sehr hohe Bedeutung) für die Schutzgüter<br />
Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild in Anlehnung an die Naturschutzfachlichen<br />
Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Aktualisierung des<br />
Nds. Landesamtes für Ökologie und NLWKN 1/2006 (BREUER, 1994 und 2006).<br />
Mit den Wertstufen I bis V (von geringer bis besonderer Bedeutung) werden die Schutzgüter<br />
Tiere und Pflanzen laut BIERHALS, DRACHENFELS & RASPER, 2004: „Wertstufen und Re-<br />
generationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen" bewertet.<br />
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1.2 Tiere und Pflanzen<br />
Zum Zeitpunkt des Bestandsabgleiches (08.03.2012) stellte sich das B-Plan-Gebiet überwiegend<br />
als geräumte Baustelle mit Offenboden (OX / DOX) dar.<br />
Im Süden des Geltungsbereiches liegt ein Maisacker (ASm) und Grünland-Ansaat (GA), im<br />
Norden befindet sich ein nicht mehr genutzter Hausgarten (PH). Entlang der Straße „Osterbusch“<br />
und im Süden des Geltungsbereiches verlaufen Wallhecken bzw. gehölzfreie Wallheckenreste<br />
(HWB, HWM, HWO).<br />
An der Straße „Osterbusch“ stehen außerdem Baumreihen (HBA) mit größeren Stiel-Eichen<br />
(Quercus robur) und Eschen (Fraxinus excelsior), nördlich der Straße liegt eine naturnahe Ge-<br />
hölzanpflanzung (HPG).<br />
Im Gebiet kommen neu hergestellte, ausgebaute und aufgereinigte Gräben vor die als nährstoff-<br />
reiche und sonstige Gräben (FGR und FGZ) eingestuft werden. Das an der nördlichen Grenze<br />
teilweise einbezogene Regenwasserrückhaltebecken wird als naturfernes Staugewässer (SXS)<br />
bewertet. Das im Süden des Geltungsbereiches liegende Naturnahe nährstoffreiche Kleingewäs-<br />
ser (SEZ) ist gemäß § 30 (1) BNatSchG ein gesetzlich geschütztes Biotop.<br />
Im Sommerhalbjahr 2008 wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 284 Artenlisten entlang von Teichrändern und Wallhecken aufgenommen.<br />
Um mögliche Auswirkungen auf Tiere zu ermitteln, wurden Kartierungen von Fledermäusen,<br />
Brutvögeln, holzbewohnenden Käfern und Ameisen durchgeführt. Außerdem wurden Flechten<br />
kartiert. Die Zwischenergebnisse liegen dem Umweltbericht bei und wurden entsprechend be-<br />
rücksichtigt.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 295 wird von Fledermäusen als Jagdgebiet ge-<br />
nutzt. Das Artenspektrum ist typisch für die geografische Lage und Gebietsausstattung. Bislang<br />
wurden keine Hinweise auf Quartiernutzung oder Flugstraßen entlang der Hecken gefunden.<br />
„Im Frühjahr / Frühsommer 2012 wurden im Untersuchungsgebiet sowie teilweise randlich 48<br />
verschiedene Vogelarten festgestellt, von denen 17 Arten entweder zur Brutzeit festgestellt (BF)<br />
wurden oder aber offensichtlich Nahrungsgäste (N) darstellten. Die übrigen Arten brüteten sehr<br />
wahrscheinlich im Gebiet (Brutverdacht; BV) oder in ihren Randzonen.<br />
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Sieben im Gebiet zur Brutzeit vorkommende Arten im Untersuchungsraum werden in der Roten<br />
Liste Deutschlands oder Niedersachsens geführt:<br />
Art / Deutscher Name Lateinischer Name Status im<br />
Gebiet<br />
Gefährdung in<br />
Deutschland<br />
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(RL)<br />
Gefährdung in<br />
Niedersachsen<br />
Gartenrotschwanz Poenicurus poenicurus BV -- 3<br />
Grünspecht Picus viridis BV -- 3<br />
Kiebitz Vanellus vanellus BV 2 3<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica N -- 3<br />
Sandregenpfeifer Charadrius hiaticula BV 3 1<br />
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe BF 1 1<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis BF V 3<br />
Sechs weitere Arten sind auf der Vorwarnliste (V) Niedersachsens: Haussperling, Feldsperling,<br />
Bluthänfling, Teichralle, Waldkauz und Mehlschwalbe.“ (Auszug aus der Bestandsaufnahme der<br />
Brutvögel)<br />
Es wurden im Gebiet über 40 Käferarten an den Wallhecken gefunden, darunter einige Arten der<br />
Roten Liste bzw. nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Arten. Es wurden keine priori-<br />
tären FFH-Arten gefunden. Totholzkäfer fanden sich auf fast allen Wallhecken, auf den Wall-<br />
hecken entlang der Straße „Osterbusch“ wurde nur eine Art nachgewiesen. Ameisen wurden an<br />
allen Wallhecken gefunden. An der Wallhecke, die vom südöstlichen Zipfel des Geltungsberei-<br />
ches aus Richtung Südosten verläuft, wurde die nach BArtSchV geschützte Rote Waldameise<br />
(Formica rufa) nachgewiesen.<br />
Die Kartierung von epiphytischen Flechten wurde bereits abgeschlossen. Es wurden im Gel-<br />
tungsbereich ein Baum mit einer hohen Bedeutung für den Artenschutz und zwei Bäume mit<br />
Vorkommen von an Altholz gebundenen Flechten festgestellt. Weitere für Flechten wertvolle<br />
Bäume liegen südlich des Geltungsbereiches.<br />
(RL)
Bewertung<br />
Die Baustellenbereiche (OX / DOZ) und die Straße (OVS) sind als stark gestörte bzw. versiegel-<br />
te Bereiche von geringer Bedeutung (Wertstufe I) für Natur und Landschaft.<br />
Auch der intensiv genutzte Acker (ASm) und der naturferne, ungenutzte Hausgarten (PH-) sind<br />
als von geringer Bedeutung (Wertstufe I) einzustufen.<br />
Die Gehölzbiotope sind Lebensraum für gehölzbrütende Vögel und Insekten.<br />
Die Gehölzanpflanzung (HPG) und die Einzelbäume werden als von allgemeiner Bedeutung<br />
(Wertstufe III) für den Naturhaushalt eingestuft.<br />
Die Baum- und Strauchhecken (HWM) und Baumreihen (HWA) werden als von allgemeiner bis<br />
besonderer Bedeutung (Wertstufe IV) für den Naturhaushalt angesehen. Die Wallhecken sind<br />
gemäß § 22 (3) NAGBNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile.<br />
Der gehölzfreie Wall ist schlecht ausgeprägt und stark gestört, er wird daher als von geringer bis<br />
allgemeiner Bedeutung (Wertstufe II) eingestuft.<br />
Die Sonstigen Gräben (FGZ) und das naturferne Stillgewässer (SXS) werden als von allgemeiner<br />
bis geringer Bedeutung (Wertstufe II) sowie die nährstoffreichen Gräben (FGR) als von allge-<br />
meiner Bedeutung (Wertstufe III) eingestuft. Das gesetzlich geschützte naturnahe, nährstoffrei-<br />
che Stillgewässer (SEZ) ist von allgemeiner bis besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt<br />
(Wertstufe IV).<br />
1.3 Boden<br />
Der Bodentyp im Geltungsbereich ist ein Pseudogley-Podsol aus Geschiebedecksanden über<br />
Geschiebelehmen.<br />
Der Boden ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (vor Baufeldräumung überwie-<br />
gend Maisacker) stark überprägt. Durch die Baustelle ist der natürliche Bodenaufbau oberflä-<br />
chennah nicht mehr vorhanden. Der Boden ist damit als von geringer Bedeutung einzustufen.<br />
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1.4 Wasser<br />
Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten, das Grundwasser liegt<br />
zwischen 1 und 5 m unter Geländeoberkante.<br />
Im Geltungsbereich liegen Gräben (FGR und FGZ) und Stillgewässer (SEZ und SXS).<br />
1.5 Luft / Klima<br />
Das Großklima ist maritim geprägt. Charakteristisch sind hohe Niederschlagsmengen (ca.<br />
800 mm jährlich), mittlere Windgeschwindigkeiten (ca. 4 bis 5 m/s), hohe Luftfeuchtigkeit und<br />
ein verspäteter Beginn der Jahreszeiten.<br />
An den niedrigen Jahresschwankungen der Lufttemperatur (15,5 - 16 °C) lässt sich die Dämp-<br />
fung des Jahresgangs durch den Einfluss des Meeres erkennen.<br />
Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt etwa bei 9 °C (Zeitraum 1931 - 1960). Die höchsten<br />
mittleren Lufttemperaturen treten im Juli mit Werten von etwa 17 °C, die niedrigsten im Januar<br />
mit Mittelwerten von 0,5 und 1,5 °C auf. Im Juli wurden bisher auch die höchsten mittleren Ma-<br />
xima mit etwa 21 °C gemessen. Die tiefsten täglichen Minima haben Januar und Februar mit<br />
- 0,5 bis - 2 °C.<br />
Hohe Lufttemperaturen im Sommer sind dabei i. d. R. mit einer niedrigen relativen Luftfeuchte<br />
(im Juni ca. 77 %) verbunden, während hohe relative Feuchten (im Dezember ca. 90 %) im Win-<br />
ter bei niedrigen Temperaturen auftreten (Zeitraum 1951 - 1960). Die mittlere jährliche potenti-<br />
elle Verdunstung beträgt etwa 500 bis 600 mm/Jahr und wird zudem beeinflusst von der Sonnen-<br />
scheindauer. Sie beträgt im Jahresmittel fast 1 600 Stunden.<br />
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Monatliche Durchschnittstemperaturen und -niederschläge für <strong>Aurich</strong> (aus: Wikipedia)<br />
Temperatur<br />
(°C)<br />
Niederschlag<br />
(mm)<br />
Sonnenstunden<br />
(h/d)<br />
Quelle: Deutscher Wetterdienst<br />
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />
1,0 1,3 3,7 6,9 11,5 14,6 16,0 15,9 13,2 9,6 5,2 2,2 Ø 8,4<br />
66,6 43,1 57,9 48,2 57,8 83,8 82,1 78,6 76,6 76,2 84,4 74,3 Σ 829,6<br />
37 64 103 160 205 199 188 194 132 2 47 29 Ø 121,1<br />
In Ostfriesland können in allen Jahreszeiten zyklonische Regen fallen. Den verhältnismäßig ho-<br />
hen Niederschlägen im Juli und August ist es zuzuschreiben, dass die Grasnarbe im grünlandrei-<br />
chen Ostfriesland fast nie „ausbrennt“, wie das leicht im Binnenland der Fall sein kann. Der gute<br />
Graswuchs und die dominierende Weidenutzung sind nicht zuletzt auf das ozeanische Klima mit<br />
einer langen Vegetationsperiode (25. März bis 15. November) zurückzuführen.<br />
Die unbebauten Plangebietsbereiche weisen trotz der Nähe zu den Gewerbebetrieben klimatisch<br />
wenige Beeinträchtigungen und einen mittleren Natürlichkeitsgrad auf (Wertstufe III).<br />
1.6 Landschaft<br />
Das Gebiet ist von Gewerbebetrieben geprägt, die im Norden, Osten und Westen an den Gel-<br />
tungsbereich angrenzen.<br />
Im Süden / Südwesten liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von Wallhecken gegliedert<br />
werden. Sichtverschattend und gliedernd wirken die Wallhecken und Gehölzstrukturen im Gel-<br />
tungsbereich.<br />
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1.7 Mensch<br />
Durch die Lage innerhalb des Industriegebietes wird das Gebiet zurzeit nicht zu Erholungszwe-<br />
cken genutzt. In der Umgebung befinden sich Wohnhäuser in Splitterlage und gewerblich ge-<br />
nutzte Gebäude.<br />
1.8 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Die Wallhecken sind gemäß § 22 (3) NAGBNatSchG „Geschützte Landschaftsbestandteile“.<br />
Der geplante Standort des EEZ liegt im Bereich einer früh- bis hochmittelalterlichen Siedlung.<br />
Die archäologischen Untersuchungen werden zurzeit abgeschlossen.<br />
Weitere Kultur- und Sachgüter konnten im Gebiet nicht festgestellt werden.<br />
2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />
Planungsdurchführung<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Die Eingriffsbewertung<br />
erfolgt in Anlehnung an die „Naturschutzfachlichen Hinweise zur Abhandlung der Eingriffsrege-<br />
lung in der Bauleitplanung“ und der Aktualisierung dazu (BREUER, 1994 und 2006) sowie an<br />
die „Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsge-<br />
setz“ (NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT<br />
UND FORSTEN, 2002). Die Wertigkeiten werden in den Wertstufen V (besonders) bis I (ge-<br />
ring) ausgedrückt.<br />
Mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 284, 294 und 156 sowie 156.1 wurde die Fläche<br />
überwiegend bereits überplant. Die erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter wurden im<br />
Rahmen der Eingriffsregelungen ermittelt und kompensiert. Für die Entfernung geschützter<br />
Wallhecken (B-Plan Nr. 284) wurde ein Antrag auf Wallheckenbeseitigung gestellt, genehmigt<br />
und überwiegend bereits umgesetzt.<br />
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2.1 Tiere / Pflanzen<br />
Mit der Beseitigung intensiv genutzter Biotope (OX / DOZ, OVS, ASm, PH-) werden keine er-<br />
heblichen Beeinträchtigungen erwartet (Wertstufe I � I).<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 295 entstehen zusätzliche Beeinträchtigungen mit der<br />
Entfernung von Wallhecken, Gehölzbiotopen und einem Teil des naturfernen Staugewässers<br />
(SXS). Gräben werden nicht beeinträchtigt, das gesetzlich geschützte Kleingewässer (SEZ)<br />
bleibt erhalten. Der Verlust von Einzelbäumen am „Osterbusch“ wurde mit der Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 284 bilanziert und ausgeglichen.<br />
Im Überlagerungsbereich mit dem B-Plan Nr. 156 „Arentestraße / Osterbusch“ wurden insge-<br />
samt 227 m Wallhecke als zu erhalten bzw. neu anzulegen festgesetzt. Im Überlagerungsbereich<br />
mit dem B-Plan Nr. 284 „Industriegebiet <strong>Aurich</strong> NORD“ wurden 182 m als zu erhalten festge-<br />
setzt.<br />
Im Bebauungsplane Nr. 295 „EEZ“ wird der Erhalt dieser Wallhecken nicht vorgesehen und<br />
damit insgesamt 409 m (227 m + 182 m) Wallheckenbeseitigung (Wertstufe IV � I) bilanziert.<br />
Die Beseitigungen der bislang erhalten gebliebenen Wallhecken südlich der Straße „Oster-<br />
busch“ und an der südöstlichen Grenze des B-Planes wurden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />
Nr. 284 bereits genehmigt und kompensiert. Ein Erhalt ist hier nicht vorgesehen.<br />
An der südlichen Grenze des Geltungsbereiches werden insgesamt 93 m Wallhecken erhalten,<br />
die im Rahmen des B-Planes Nr. 284 überplant und kompensiert wurden.<br />
Die zusätzlichen Wallheckenentfernungen im Rahmen des B-Planes Nr. 295 setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
Festgesetzt über B-Plan Nr. 156 227 m<br />
Festgesetzt über B-Plan Nr. 284 + 182 m<br />
Erhalt von überplanten Wallhecken - 93 m<br />
316 m<br />
Für die erhalten bleibenden Wallhecken (93 m) wird durch angrenzendes Gewerbe und die An-<br />
lage von Fußwegen ein Funktionsverlust erwartet.<br />
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Nördlich der Straße „Osterbusch“ gehen innerhalb des Geltungsbereiches 0,11 ha naturnahe An-<br />
pflanzung (Wertstufe III � I) und 0,039 ha Teilfläche des Regenwasserrückhaltebeckens (RRB)<br />
verloren (Wertstufe II � I). Der Verlust des gesamten Regenwasserrückhaltebeckens wird im<br />
Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens und der Bauleitplanung zum B-Plan<br />
Nr. 156 berücksichtigt.<br />
Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen und einem Gewässerteil (RRB) gehen Lebensräume für<br />
Tiere und Pflanzen verloren.<br />
Insbesondere mit dem Verlust von Gehölzen und Wallhecken geht Lebensraum für Brutvögel,<br />
Fledermäuse, Käfer, Ameisen und Flechten verloren.<br />
Für Fledermäuse entstehen erhebliche Beeinträchtigungen mit dem Verlust von Jagdgebiet und<br />
potenziellen Quartierbäumen.<br />
Für Vögel entstehen Beeinträchtigungen mit dem Verlust von Lebensraum. Für betroffene Arten<br />
stehen Ausweichmöglichkeiten im Umfeld zur Verfügung. Für Brutvögel wurde eine arten-<br />
schutzrechtliche Prüfung durchgeführt: Es werden durch das Vorhaben keine Tatbestände nach<br />
§ 44 Abs. 1 i. V. m. § 5 BNatSchG erfüllt.<br />
Für Käfer und Ameisen entstehen mit der Beseitigung von Wallhecken erhebliche Beeinträchti-<br />
gungen. Es sind Käfer der Roten Liste bzw. nach BArtSchV geschützte Arten betroffen. Die<br />
Wallhecke mit Vorkommen der geschützten Roten Waldameise bleibt erhalten.<br />
Mit dem Verlust einer Esche (Fraxinus excelsior) mit hoher Bedeutung für Flechten am „Oster-<br />
busch“ entstehen erhebliche Beeinträchtigungen. Die für Flechten wertvollen Bäume im südli-<br />
chen Geltungsbereich bzw. südlich des Geltungsbereiches bleiben erhalten.<br />
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2.2 Boden<br />
Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 295 werden zusätzliche Bodenversiegelungen ermöglicht.<br />
Zusätzliche Versiegelungen werden im noch nicht von B-Plänen überlagerten Bereich im süd-<br />
westlichen Teil des Geltungsbereiches (rd. 0,8 ha) und im Bereich des nördlichen RRB’s und<br />
Feldgehölzes (rd. 0,19 ha B-Plan Nr. 156) ermöglicht.<br />
Betroffen sind damit Flächen von rd. 0,99 ha. Bei einer maximalen Versiegelung von 80 % wer-<br />
den zusätzliche Versiegelungen von 0,792 ha ermöglicht.<br />
Durch die Festsetzungen von Grünflächen, Gräben und Regenwasserrückhaltebecken auf bislang<br />
als Gewerbegebiet überplanten Flächen verringert sich die Versiegelung. Folgende Flächen mit<br />
einer ermöglichten Versiegelung von 80 % (GE/GI gem. B-Plan 284) werden nicht versiegelt:<br />
1 040 m² Räumstreifen<br />
490 m² Gräben<br />
290 m² RRB<br />
1 620 m² Grünfläche (Park) und Kleingewässer Erhalt (§ 30 (1) BNatSchG)<br />
3 440 m² x 0,8 (80 % ermöglichte Versiegelung) = 2 752 m² (� 0,275 ha)<br />
Bei einer zusätzlichen ermöglichten Versiegelung von 0,792 ha ergibt sich abzüglich der nicht<br />
versiegelten Flächen von rd. 0,275 ha eine zusätzliche Versiegelung von 0,517 ha.<br />
2.3 Wasser<br />
Die Grundwasserneubildungsrate verringert sich aufgrund der ermöglichten Versiegelungen.<br />
Eine Erhöhung der potentiellen Grundwassergefährdung durch Einträge von Pestiziden und Nit-<br />
raten wird mit der Umnutzung nicht erwartet.<br />
Es werden aufgrund der zusätzlichen Versiegelung die Oberflächenwasserabflüsse vermehrt und<br />
beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des belebten Bodens vermindert. Mit den zusätzlichen<br />
Versiegelungen entstehen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Grundwasser. Die Funktionen der<br />
Regenwasserrückhaltung werden verlagert.<br />
01.08.2012 P:\Projekte\O00\10027027 UB zum B-Plan 295 EBEZ\03\Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung_B-Plan_Entwurf.docx Seite 10
2.4 Luft / Klima<br />
Mit den Versiegelungen und der Errichtung des EEZ werden Vegetationsbestände und offene<br />
Böden beseitigt, die als Filter für Stäube und Luftschadstoffe zur Lufthygiene beitragen. Mit der<br />
Herstellung von Gewässern und der Anpflanzung von Bäumen wird hierzu ein Ausgleich ge-<br />
schaffen.<br />
Für das Schutzgut Klima/Luft werden keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Veränderun-<br />
gen der lufthygienischen Bedingungen und des Kleinklimas erwartet.<br />
2.5 Landschaft<br />
Das Landschaftsbild verändert sich mit der Errichtung des EEZ nachhaltig. Mit der Entfernung<br />
von Gehölzen und Wallhecken gehen gliedernde und sichtverschattende Elemente verloren. Die<br />
Topographie wird durch eine Aufhöhung des Geländes um ca. 2 m im Bereich des Hauptgebäu-<br />
des (Warf) und die Anlage einer Teichlandschaft mit Wasserstufen und –kaskaden überformt.<br />
Mit der Überplanung des Gebietes wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 284 bereits eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bilanziert und insbesondere über die<br />
Anlage von Wallhecken kompensiert.<br />
Auch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 294 wurden ortsnahe Kompensati-<br />
onsmaßnahmen in der Nähe des Eingriffsortes durchgeführt. Diese Maßnahmen wirken auch für<br />
das EEZ als Eingrünung Richtung Westen.<br />
In diesem Bereich wurden die Ersatzwallhecken Fall-Nrn. 1, 02, 13, 21, 48a, 48b und 133 des<br />
Ersatzwallheckenprogrammes der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> zugeordnet.<br />
Nach Norden und Osten hin wirken die angrenzenden Gewerbeanlagen vorbelastend und sicht-<br />
verschattend, insbesondere die östlich angrenzende Werkshalle mit einer Höhe von 30 m.<br />
Richtung Süden bleiben Wallhecken und Gehölzstrukturen weitgehend erhalten. Eine weitere<br />
Eingrünung ist an dieser Stelle aufgrund der geplanten B 210 Ortsumgehung <strong>Aurich</strong> vorerst nicht<br />
vorgesehen. Der frei zu haltende Planungskorridor der Straßentrasse wird aber nordseitig bereits<br />
zur Erweiterung des Energie-Erlebnisparks und eines Grüngürtels vorgesehen.<br />
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Aufgrund der parkartig gestalteten Fläche wirkt das gesamte EEZ weniger störend als Gewerbe-<br />
anlagen. Positiv auf das Landschaftsbild wirkt sich außerdem die Verringerung der Bauhöhe von<br />
30 m (B-Plan Nr. 284) auf 20 m aus, die baulichen Anlagen wirken dadurch weniger dominant.<br />
Das beeinträchtigte Umfeld verringert sich.<br />
Zusätzlich beeinträchtigend wirken die teilweise Beseitigung des Regenwasserrückhaltebeckens<br />
und des Gehölzes im nördlichen Geltungsbereich, die Entfernung von Wallhecken sowie die<br />
ermöglichten Bebauungen der südwestlichen Fläche im bisher unbeplanten Bereich.<br />
2.6 Mensch<br />
Für Touristen entsteht mit dem Bau des EEZ eine Aufwertung des Gebietes. Für Anwohner kön-<br />
nen durch erhöhte Verkehrsaufkommen Beeinträchtigungen entstehen. Aufgrund der Vorbelas-<br />
tungen durch das Industriegebiet und wegen der Verbesserungen durch den Ausbau des Straßen-<br />
netzes (neue „Borsigstraße“ und „Dornumer Straße“) werden diese als nicht erheblich eingestuft.<br />
Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt, die entsprechenden Richtwerte werden eingehalten.<br />
Für das Schutzgut Mensch werden keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.<br />
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Es werden 316 m Wallhecken zusätzlich entfernt und 93 m Wallhecke beeinträchtigt.<br />
Die archäologischen Untersuchungen werden vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen. Hier<br />
sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Umgang mit archäologischen Funden ist in den<br />
Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 295 geregelt.<br />
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2.8 Wechselwirkungen<br />
Mit der Veränderung der Lebensräume wildlebender Pflanzen und Tiere sowie des Landschafts-<br />
bildes nach Verwirklichung des Vorhabens ändern sich entsprechend die Wechselwirkungen<br />
unter den Schutzgütern.<br />
Die Schutzgüter beeinflussen sich in einem Ökosystem gegenseitig, so dass die Wechselwirkun-<br />
gen zwischen den Schutzgütern betrachtet werden. Die Wechselwirkungen zwischen dem<br />
Schutzgut Mensch und den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie<br />
Kultur- und Sachgütern werden sich wie in dem bereits gewerblich genutzten Bereich durch die<br />
Bauleitplanung entsprechend verändern.<br />
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2.9 Tabelle des erheblich beeinträchtigten Bestandes mit Ermittlung der Kompensationserfordernisse<br />
Schutzgut Erheblich beeinträchtigter<br />
Tiere, Pflanzen und<br />
Landschaftsbild<br />
Bestand<br />
Planung Eingriffsart Verhältnis<br />
Eingriff : Kompensation<br />
Kompensations-<br />
erfordernis<br />
316 m Wallhecken (HWM, HWB) F. Bebauung (SO, Straßen) Beseitigung 1 : 2 632 m Wallheckenneuanlage<br />
Baumpflanzung im Gebiet<br />
93 m Wallhecken (HWM) F. Erhalt mit Umfeldveränderung<br />
Funktionsverlust 1 : 1<br />
Vorgezogene Ausgleichs-Maßnahmen<br />
im Umfeld (CEF)<br />
Dauerhafte Sicherung von potenziellen<br />
Habitatbäumen<br />
93 m Wallheckenneuanlage<br />
Tiere, Pflanzen 0,11 ha naturnahe Gehölzanpflanzung (HPG)<br />
F.<br />
Bebauung (SO, Straßen) Beseitigung 1 : 1 0,11 ha Gehölzanpflanzung<br />
Baumpflanzung im Gebiet<br />
Boden, Grundwasser<br />
und Landschaftsbild<br />
0,517 ha unversiegelter Boden Bebauung (SO, Straßen) Versiegelung 1 : 1 0,517 ha (z. B. Nutzungsaufgabe)<br />
Tiere, Pflanzen,<br />
Gewässer und Landschaftsbild<br />
0,039 ha naturfernes Stillgewässer (SXS) F. Bebauung (Straßen) Beseitigung 1 : 1 0,039 ha Gewässerherstellung<br />
Pflanzen 1 Baum mit hoher Bedeutung für Flechten Bebauung (SO) Beseitigung<br />
Gesamtsumme<br />
Dauerhafte Sicherung von mind.<br />
1 Baum mit hoher Bedeutung für<br />
Flechten<br />
Einzelsummen der Kompen- 725 m Wallheckenneuanlage<br />
sationserfordernisse nach 0,11 ha Gehölzanpflanzung<br />
Funktionen:<br />
0,517 ha Nutzungsaufgabe<br />
0,039 ha Gewässerherstellung<br />
Dauerhafte Sicherung von<br />
Bäumen mit hoher Bedeutung<br />
für Fledermäuse und Flechten<br />
Baumpflanzung im Gebiet<br />
CEF-Maßnahmen im Umfeld<br />
F.: Lebensraumverlust für Fledermäuse<br />
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3 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Nach § 13 BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Land-<br />
schaftsbildes nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Hierzu werden frühzeitig die<br />
am Planungsprozess Beteiligten auf den Erhalt der wertgebenden Gehölzstrukturen (Bäume und<br />
Wallhecken) sowie die Zwischenergebnisse der Kartierungen hingewiesen.<br />
Am „Osterbusch“ bleiben 6 Bäume mit zwei potenziellen Quartierbäumen für Fledermäuse und<br />
im südlichen Bereich zwei Bäume mit an Altholz gebundenen Flechtenarten erhalten. Diese<br />
Wallheckenbäume werden im Bebauungsplan Nr. 295 festgesetzt. Es werden zudem insgesamt<br />
93 m Wallhecken mit allen wertgebenden Bäumen als zu erhalten festgesetzt.<br />
Um Verluste von geschützten Käfern und Ameisen zu vermeiden, wird das anfallende Wallhe-<br />
ckenmaterial vor Ort, z. B. zum Aufsetzen von Wällen, verwendet. Um den Verlust von Alt-<br />
bäumen als potenzielle Quartiere und Lebensräume für Fledermäuse zu minimieren, werden ei-<br />
nige Baumstämme mit 5 – 6 m Höhe als vertikales Totholz mit eingebaut. Neben Stiel-Eichen<br />
sollen dabei auch Weichholzarten (z. B. Schwarz-Erle) verwendet werden, in denen kurzfristig<br />
Höhlungen entstehen können. Die Abstimmungen werden in Zusammenhang mit den Endergeb-<br />
nissen der Kartierungen fortgesetzt und die Bauleitplanung entsprechend aktualisiert bzw. fort-<br />
geschrieben.<br />
Die Vermeidbarkeit des Gesamtvorhabens bzw. alternative Standorte mit geringerer Eingriffssi-<br />
tuation sind zurzeit nicht gegeben. Mit der Standortwahl im Bereich von Gewerbe- und Indust-<br />
rieflächen sowie der guten Erreichbarkeit wurde das Plangebiet als zur Einrichtung des EEZ vor-<br />
rangig geeignet angesehen.<br />
Um Beeinträchtigungen der Wasserqualität des Wassers im Warftgraben zu vermeiden, wird das<br />
Regenwasserrückhaltebecken im südöstlichen Plangebiet gegen den Warftgraben abgedämmt.<br />
Dachwasser, das bei niedrigen Wasserständen in den Warftgraben eingeleitet werden soll, wird<br />
bei Erfordernis vor der Einleitung geklärt.<br />
Das geschützte Stillgewässer (SEZ) bleibt erhalten und wird durch die erhalten bleibende Wall-<br />
hecke abgeschirmt. Das Gewässer wird als Maßnahme zur Verbesserung und zum Erhalt ent-<br />
schlammt. Um Verluste von Organismen zu vermeiden, wird die Entschlammung in zwei Teil-<br />
abschnitten im Abstand von ca. einem Jahr, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 01. Novem-<br />
ber, durchgeführt.<br />
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Erforderliche Gehölzentfernungen finden gemäß § 39 BNatSchG in der Zeit vom 01. Oktober bis<br />
zum 28./29. Februar statt.<br />
Die Vorhabenumsetzung und Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen eines Monitorings<br />
überwacht. In die Textlichen Festsetzungen wurden Maßnahmen zum Baumschutz und zum<br />
Schutz des gesetzlich geschützten Kleingewässers aufgenommen.<br />
4 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Für die Schutzgüter, für die erhebliche Beeinträchtigungen erwartet werden, werden der Ein-<br />
griffssituation Kompensationsmaßnahmen zugeordnet.<br />
Für die Schutzgüter Tiere/Pflanzen entstehen erhebliche Beeinträchtigungen mit der Beseitigung<br />
von Wallhecken, Gehölz- und Gewässerbiotopen.<br />
Für das Schutzgut Boden wirken zusätzliche Versiegelungen erheblich beeinträchtigend.<br />
Mit der Überbauung ehemaliger landwirtschaftlicher Flächen und der Entfernung von gliedern-<br />
den Gehölzstrukturen entstehen erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschafts-<br />
bild.<br />
4.1 Maßnahmen zum internen Ausgleich<br />
Im Bereich der festgesetzten Stellplätze, der Planstraße „Osterbusch“ und der Außenanlagen des<br />
EEZ werden 48 gebietsheimische Laubbäume 1. und 2. Ordnung angepflanzt und dauerhaft frei<br />
wachsend erhalten. Es werden Hochstämme mit mindestens 16 – 18 cm Stammumfang verwen-<br />
det. Das Anpflanzen von Bäumen wurde in die Textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />
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Folgende Bäume sind für die Anpflanzungen vorgesehen:<br />
Bäume 1. Ordnung: Rot-Buche Fagus sylvatica<br />
Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior<br />
Stiel-Eiche Quercus robur<br />
Bäume 2. Ordnung: Schwarz-Erle Alnus glutinosa<br />
Sand-Birke Betula pendula<br />
Moor-Birke Betula pubescens<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
4.2 Maßnahmen zum externen Ausgleich<br />
Die Bodenversiegelungen (0,517 ha) und die Gewässerbeseitigung (0,039 ha RRB-Anteil) wer-<br />
den im Kompensationspool Moorwald Plaggenburg mit der Entwicklung von forstlich ungenutz-<br />
tem Wald und der Anlage von Gewässern kompensiert. Die Einzelmaßnahmen werden im Rah-<br />
men der Ausarbeitung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen und der Ausführungsplanungen<br />
weiter detailliert. Gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope sind im Poolbereich<br />
nicht vorhanden oder von der Maßnahmenumsetzung nicht negativ betroffen (siehe Kompensati-<br />
onspool Moorwald Plaggenburg). Für Maßnahmenumsetzung und Eingriffszuordnung wurde für<br />
den Kompensationspool ein städtebaulicher Vertrag mit den Niedersächsischen Landesforsten<br />
Neuenburg geschlossen.<br />
Kompensationsflächenpool: Moorwald Plaggenburg<br />
Auf den Flurstücken 21, 24/1 (tlw.), 25, 27, 29 (tlw.), 31/28, 32/28, 33/30, 34/30 (tlw.), 38/26<br />
(tlw.) werden zur Kompensation der Eingriffe in den Boden (Versiegelung) und Gewässer (Be-<br />
seitigung) insgesamt rd. 0,556 ha (von rd. 85,86 ha Eigentumsfläche der Landesforsten) der Flur<br />
8 in der Gemarkung Plaggenburg zugeordnet. Es wird in Teilabschnitten (nach der Vernässung)<br />
Naturwald von den Landesforsten im Rahmen der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen<br />
mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Aurich</strong> entwickelt. In diesem Bereich werden die Schutzgüter Land-<br />
schaftsbild (gesamte Fläche) und Oberflächengewässer (Hauptsenkenbereich) später anderen<br />
Eingriffsvorhaben zugeordnet. Die Maßnahmenumsetzung erstreckt sich über einen Zeitraum<br />
von 2009 bis 2019. Der Vertrag läuft bis 2039 mit einer Verlängerungsoption.<br />
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Als Zielgruppen werden natürliche Waldgesellschaften, wie Bodensaurer Buchenwald, Feuchter<br />
Birken-Stiel-Eichen-Mischwald sowie Moor-, Bruch- und Sumpfwald entwickelt. Als waldfreie<br />
Lebensräume werden Feuchtgebüsche, Wasserflächen und Röhrichtbereiche geschaffen. Die<br />
Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes wird mit dem Verschluss von Gräben und<br />
Grüppen und der damit verbundenen Wasserstandsanhebung erreicht.<br />
Die Wasserregulierung erfolgt mit der Erweiterung vorhandener Mulden und Gräben zur Schaf-<br />
fung eines Ringgrabensystems um den Vernässungsbereich, der Erhöhung bzw. Schaffung einer<br />
Wallanlage (Wallhecke) mit Funktion einer Überflutungsgrenze sowie einer Wasserstandsregu-<br />
lierungsanlage für einen maximalen Wasserstand von 10,4 m über NN.<br />
Die Zone „Naturwaldentwicklungsfläche“ (ca. 85,86 ha) wird nach einer Erstinstandsetzung<br />
nicht mehr bewirtschaftet. Hier finden lediglich Pflegemaßnahmen statt, wenn sich eine Ent-<br />
wicklung abzeichnet, die nicht mit dem Kompensationszweck verträglich ist. Die Entnahme der<br />
Naturverjüngung von gebietsfremden Baumarten, wie z. B. der Sitka-Fichte, Küsten-Tanne,<br />
Douglasie, Lärche o. ä., kann erforderlich werden.<br />
Für die ungenutzten Kernflächen werden zur Aufwertung der Schutzgüter Arten- und Lebens-<br />
gemeinschaften, Boden, Wasser und Landschaftsbild gezielte Maßnahmen ergriffen. Vom<br />
Grundsatz erfolgt die Pflege zur Erstinstandsetzung dieser Kernflächen nach den Richtlinien des<br />
Erlasses zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE). Über diese Verpflichtung<br />
hinaus werden u. a. folgende Maßnahmen beachtet:<br />
� Nicht in dem Gebiet heimische Baumarten sowie deren Naturverjüngung werden zielgerichtet<br />
entnommen. Die Entnahme wird über den Zeitraum von 5 Jahren in Kleinlichtungen erfolgen<br />
(anfangs 30 bis 40 %).<br />
� Insbesondere zum Schutz der Vogelwelt werden im Zeitraum von März bis August in dem<br />
Gebiet keine Pflegemaßnahmen durchgeführt.<br />
� Freiflächen werden maximal zu 50 % mit gebietsheimischen Baumarten bepflanzt. Die ver-<br />
bleibende Fläche wird der Sukzession heimischer Baum- und Straucharten überlassen.<br />
� Innerhalb der Laubholzjungbestände werden die heimischen Baum- und Straucharten (z. B.<br />
Birken, Weiden, Ebereschen) gezielt gefördert und dominante Baumarten zu deren Pflege<br />
entnommen.<br />
� Es werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt.<br />
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� Natürlicherweise vorkommende Baumarten II. Ordnung und Straucharten werden im Wald-<br />
randbereich gepflanzt. Hierbei wird autochthones Pflanzgut verwendet (keine Reihenpflan-<br />
zung).<br />
� In dem Gebiet vorkommende Habitatbäume sowie potenzielle Habitatbäume bleiben erhalten.<br />
Pro ha sollen mindestens 10 Habitatbäume erhalten bleiben.<br />
� Die Binnenentwässerung durch den „Pfalzdorfer Graben“ sowie die kleinen Gräben und<br />
Grüppen, wird unterbunden. Es werden kleinflächige, flache Tümpel angelegt (ca. 10 bis<br />
50 m²).<br />
� Der Besucherverkehr wird durch Erholungseinrichtungen, Wegeführung u. ä. gezielt aus den<br />
sensiblen Bereichen geleitet und kanalisiert. Ein ganzjährig nutzbares Wegenetz wird mit den<br />
das Gebiet nutzende Gruppen erarbeitet.<br />
� Die das Gebiet umschließenden Wall- und Baumhecken werden gerichtet entwickelt, ab-<br />
schnittsweise ist der Wallkörper wiederherzustellen, teils sind Pflegeschnitte erforderlich.<br />
Durch Pflanzung heimischer autochthoner Sträucher wird das Artenspektrum erweitert.<br />
Einmal jährlich findet eine Erörterung der im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen und eine Vor-<br />
stellung der Grundsätze der für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong>,<br />
den Landesforsten, der Naturschutzbehörde und weiteren Teilnehmern statt. Hierbei werden<br />
Grundsätze und ggf. erforderliche Änderungen erörtert.<br />
In diesem Waldbereich kommen dominierend Nadelforste mit Fichten, Lärchen, Kiefern und<br />
Küstentannen vor (WZF, WZL, WZK und WZS). Im feuchten bis nassen Senkenbereich domi-<br />
nieren Erlenwald entwässerter Standorte (WU) und Hybridpappelforstquartiere (WXP). Klein-<br />
flächig hat sich Erlenbruchwald (WA), der gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
gesetzlich geschützt ist, entwickelt. Ebenfalls gemäß § 30 BNatSchG geschützt ist eine nähr-<br />
stoffreiche Nasswiese (GNR). Andere Lichtungen sind als artenarmes Extensivgrünland (GIE)<br />
oder Jagdacker (ASj) genutzt. Weitere Waldbiotope sind Laubwaldjungbestand (WJL) mit zum<br />
Teil Reinbeständen aus Stiel-Eichen, Roteichenforst (WXE) und kleinflächig bodensaurer Bu-<br />
chenwald armer Sandböden (WLA). Mit dem durch dieses Waldgebiet verlaufenden Hauptvor-<br />
fluter, dem „Pfalzdorfer Graben“ (FGR), der entlang des Waldrands verlaufenden „Sandhorster<br />
Ehe“ und der weiteren begrenzenden und innenliegenden Gräben (FGZ) wird das Waldgebiet<br />
stark entwässert.<br />
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Wallheckenneuanlagen<br />
Insgesamt werden 725 m Wallhecken als Ausgleich für den Verlust von Wallhecken neu ange-<br />
legt. Außerdem werden 620 m bereits angelegte Wallhecken als CEF-Maßnahmen für Fleder-<br />
mäuse zugeordnet. Für diese Wallheckenneuanlage besteht bisher nur eine Zuordnung als Aus-<br />
gleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (fehlende Eingrünung) durch die Aufstel-<br />
lung des Bebauungsplanes Nr. 294. Die Wallheckenneuanlagen werden aus dem Ersatzwallhe-<br />
ckenprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> auf angepachteten Flächen im Privateigentum zugeordnet. Die<br />
geschlossenen Gestattungsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren.<br />
Die neu angelegten Wallhecken schaffen Lebensräume für Fledermäuse und wirken als gliedern-<br />
de und typische Landschaftselemente positiv auf das Landschaftsbild.<br />
Die neu anzulegenden Wallhecken sind aus anstehendem Oberboden, Wallheckenboden oder<br />
Lehmboden mit 1,5 m Höhe (lose geschüttet, Höhe nach Sackung mindestens 1,2 m) bei 0,5 m<br />
Kopfbreite und 2,5 m Fußbreite aufzusetzen. Die Pflanzung erfolgt zweizeilig auf dem Wallkopf<br />
mit Gießmulde und bei 2,2 m Pflanzabstand je Pflanzzeile auf Lücke (9 Gehölze je 10 m Wall-<br />
länge). Es ist eine gruppenweise Pflanzung in Dreiergruppen vorzunehmen. Es ist zur dreijähri-<br />
gen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege eine intensive Wässerung in Trockenperioden, ein<br />
Wildverbiss-Schutz (Kunststoffspiralen) sowie eine Abdeckung am Wurzelstock gegen Gras-<br />
wuchs (Mulchen oder Pappscheibe) durchzuführen. Zu Weideflächen ist eine viehkehrende Ein-<br />
zäunung herzustellen und dauerhaft zu unterhalten. Bedarfsweise (ein- oder beidseitig) sind<br />
Grüppen in 0,5 m Breite und 0,3 m - 0,5 m Tiefe herzustellen. Bei erheblichen Wildschäden mit<br />
großen Anpflanzungslücken (Gehölzausfälle über 3 Stück in versetzter Reihe) werden einmalig<br />
Nachpflanzungen durchgeführt.<br />
Die Gehölze sind, abgesehen von Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zur ökologischen<br />
Werterhaltung, frei wachsend zu erhalten. Es sind die folgenden gebietsheimischen und stand-<br />
ortgerechten Laubgehölze – angegeben mit Art (Wuchsform, Qualität, ggf. Standortbeschrän-<br />
kung) – zu verwenden: Schwarzerle (Baum, Heister 1xv., nur feuchte Standorte), Sandbirke<br />
(Baum, Heister 1xv.), Moorbirke (Baum, Heister 2xv., nur feuchte Standorte), Haselnuss<br />
(Strauch, Str. 2xv.), Eingriffeliger Weißdorn (Strauch, Str. 2xv.), Rotbuche (Baum, Heister 1xv.,<br />
nur nährstoffreiche Standorte), Faulbaum (Strauch, Strauch 2xv., nur feuchte Standorte), Schlehe<br />
(Strauch, Str. 2xv.), Stieleiche (Baum, Heister 2xv.), Hundsrose (Strauch, Str. 2xv.), Öhrchen-<br />
weide (Strauch, Strauch 2xv., nur feuchte Standorte), Salweide (Strauch, Str. 2xv.), Schwarzer<br />
Holunder (Strauch, Str. 2xv.), Vogelbeere (Baum, Heister, 2xv.).<br />
Weitere Informationen können im Internet unter www.aurich.de\Rathaus\Ersatzwallheckenprogramm<br />
abgerufen werden.<br />
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Folgende Wallhecken werden als Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet:<br />
Fall-Nr. Lage / Straße Länge (lfdm) Gemarkung Flur Flurstück<br />
152 Eintrachtweg 725 m (anteilig) Plaggenburg 4 15/5 und 14/2<br />
Als CEF-Maßnahme für Fledermäuse werden folgende Wallhecken zugeordnet:<br />
Fall-<br />
Nr.<br />
Lage / Straße Länge<br />
(lfdm.)<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
1 Greenberger Weg 214 Sandhorst 1 141, 142/2,<br />
289/139<br />
48 a Dimmtweg 216 Sandhorst 7 38/1, 87/36<br />
48 b Nadelburg 190 Sandhorst 1 224/3<br />
Feldgehölz Sandhorst<br />
Summe: 620<br />
Zum Ausgleich des Verlustes einer naturnahen Anpflanzung (0,11 ha), von Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes und dem Verlust von Lebensräumen für Fledermäuse, Vögel und andere<br />
Tierarten wird auf 0,11 ha von einer rd. 0,13 ha großen Fläche in Sandhorst (Flurstück 46/6) auf<br />
bisher intensiv gepflegtem Scherrasen ein Gehölz angelegt. Dort werden gebietsheimische und<br />
blühende Gehölze wie Faulbaum (Frangula alnus) oder Traubenkirsche (Prunus padus) ge-<br />
pflanzt. Neben der Schaffung eines Lebensraumes für Vögel, Kleinsäuger, Insekten usw. soll ein<br />
Jagdgebiet für Fledermäuse entwickelt werden.<br />
Sicherung von Bäumen mit hoher Bedeutung für den Artenschutz<br />
Südlich des Geltungsbereiches stehen einige ältere Eichen auf Wallhecken, die eine hohe Bedeu-<br />
tung für Flechten und / oder potenzielle Eignung als Fledermausquartiere aufweisen. Um den<br />
Verlust für den Artenschutz auszugleichen, werden drei Bäume dauerhaft gesichert. Bäume auf<br />
Wallhecken unterliegen keinem Schutz, der Erhalt wird über einen städtebaulichen Vertrag fest-<br />
geschrieben.<br />
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Die Anlage von Gehölzen, insbesondere im Umkreis des Geltungsbereiches, wirken sich positiv<br />
auf das Landschaftsbild, Fledermäuse und weitere Tierarten aus.<br />
Im Nahbereich des Eingriffsortes sollen bei Bedarf weitere Maßnahmen für weniger mobile Fle-<br />
dermausarten durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden nach Durchführung der Bestandser-<br />
fassung konkretisiert, hier könnten beispielsweise Bunker als Winterquartiere hergerichtet oder<br />
Feuchtgehölze angelegt werden.<br />
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4.3 Gegenüberstellung der Kompensationserfordernisse mit den geplanten Maßnahmen<br />
Kompensationserfordernisse Zugeordnete Flächen und Lage Geplante Maßnahmen<br />
725 m Wallheckenneuanlage (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild)<br />
0,11 ha Gehölzanpflanzung (Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild)<br />
Ersatzwallheckenprogramm im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Aurich</strong><br />
(Plaggenburg)<br />
725 m Wallheckenneuanlage<br />
Kompensationsfläche in Sandhorst 0,11 ha (von 0,128 ha) Feldgehölzentwicklung<br />
0,517 ha Nutzungsaufgabe (Schutzgut Boden) Kompensationspool Moorwald Plaggenburg 0,517 ha (von 85,86 ha) Vernässung und Naturwaldentwicklung<br />
0,039 ha Gewässerherstellung (Schutzgut Tiere und Pflanzen) Kompensationspool Moorwald Plaggenburg 0,039 ha (von 85,86 ha) Vernässung und Gewässeranlage<br />
Sicherung von Bäumen mit hoher Bedeutung für Fledermäuse und Flechten Südlich des Geltungsbereiches Sicherung von 3 wertvollen Bäumen auf Wallhecken<br />
Baumpflanzung im Gebiet zur Verbesserung von Fledermauslebensräumen Innerhalb des Geltungsbereiches Anpflanzung von 48 gebietsheimischen Bäumen 1. und 2. Ordnung<br />
CEF-Maßnahmen für Fledermäuse im Umfeld Ersatzwallheckenprogramm im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Aurich</strong> 620 m Wallheckenneuanlage (bereits fertig gestellt)<br />
(Sandhorst / Walle)<br />
Gesamtsummen 725 m Wallheckenneuanlage<br />
620 m Wallheckenneuanlage (bereits fertig gestellt)<br />
0,11 ha Feldgehölzentwicklung<br />
0,517 ha Naturwaldentwicklung<br />
0,039 ha Kleingewässerherstellung<br />
Sicherung von wertvollen Bäumen auf Wallhecken<br />
48 Einzelbäume<br />
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5 Zusammenfassung<br />
Der Geltungsbereich stellt sich überwiegend als Baustelle / Offenbodenbereich dar, in dem archäo-<br />
logische Ausgrabungen durchgeführt wurden.<br />
Wertgebende Strukturen sind der Altbaumbestand an der Straße „Osterbusch“ und auf Wallhecken<br />
sowie ein nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Stillgewässer im Süden des Geltungsberei-<br />
ches. Besonders die Gehölzstrukturen sind Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und Käfer. Für die-<br />
se Artengruppen wurden Bestandserfassungen durch Fachbüros durchgeführt.<br />
Anlagebedingt, das bedeutet dauerhaft, stellt die Errichtung des EEZ Veränderungen des Lebens-<br />
raumes für Tiere und Pflanzen und von Boden sowie eine Überformung des Landschaftsbildes dar.<br />
Um die Auswirkungen der Planung auf ausgewählte Arten zu ermitteln, wurden Kartierungen<br />
durchgeführt. Die Zwischenergebnisse werden in der Eingriffsregelung berücksichtigt, nach Vorlie-<br />
gen der Endergebnisse werden die vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen bei<br />
Erfordernis angepasst.<br />
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden Wallhecken, Wallhecken-<br />
bäume und das geschützte Stillgewässer als zu erhalten festgesetzt und das Wallheckenmaterial der<br />
zu beseitigenden Abschnitte im EEZ-Gebiet wallartig einschließlich der Stubben sowie Stamm- und<br />
Astteile zum Lebensraumerhalt für Käfer, Fledermäuse, Vögel usw. verwendet.<br />
Der Biotopverlust und die ermöglichten Versiegelungen wurden im Rahmen der überlagerten Bau-<br />
leitplanungen überwiegend bereits bilanziert und kompensiert.<br />
Die Kompensation der zusätzlich ermöglichten Bodenversiegelungen und Gewässerbeseitigung<br />
(RRB-Teil) erfolgt im Kompensationsflächenpool Moorwald Plaggenburg. Für den Verlust von<br />
Wallhecken und Gehölzen werden Wallheckenneuanlagen und Gehölzanpflanzungen vorgesehen.<br />
Diese wirken auch positiv auf das Landschaftsbild. Für den Verlust von für Fledermäuse und/oder<br />
Flechten wertvollen Gehölzen werden südlich des Geltungsbereiches wertvolle Bäume auf Wallhe-<br />
cken langfristig gesichert, welche bislang im Einzelnen keinem gesetzlichen Schutz unterliegen.<br />
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Die Maßnahmenumsetzung wird mittels Gestattungsverträge (Ersatzwallheckenprogramm),<br />
einem städtebaulichen Vertrag (Kompensationspool Moorwald Plaggenburg) oder dem Eigentums-<br />
erwerb durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Aurich</strong> (Wallheckenbaumerhalt südlich EEZ und Gehölzanpflanzung in<br />
Sandhorst) langfristig abgesichert. Durch ein Monitoring soll die Feststellung und Behebung<br />
unerwarteter Effekte gewährleistet werden.<br />
Aufgestellt: Dr. Born – Dr. Ermel GmbH<br />
<strong>Aurich</strong>, 27.07.2012 BCH<br />
Geprüft: <strong>Aurich</strong>, 30.07.2012 LIE<br />
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