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Bundesanzeiger - Xing

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elektronischer<br />

<strong>Bundesanzeiger</strong><br />

Bekanntmachungstext im Elektronischen <strong>Bundesanzeiger</strong> – Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de<br />

der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, versehen ist. In dieser Jahresbilanz ist<br />

die Kapitalrücklage mit € 36.763.414,56 ausgewiesen.<br />

b) Die Ziffern 5.1. und 5.2. der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst:<br />

"5.1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt<br />

€ 25.291.996,00.<br />

5.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 5.291.996 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt."<br />

8.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung<br />

a) Das nach dem Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß Tagesordnungspunkt 8.1<br />

vorhandene Grundkapital der Gesellschaft von € 25.291.996,00, eingeteilt in 5.291.996 auf den Namen lautende<br />

Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rd. € 4,78 je Stückaktie wird zum Zweck<br />

der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft um € 20.000.000,00 auf €<br />

5.291.996,00 herabgesetzt. Eine Zusammenlegung oder Einziehung von Aktien erfolgt nicht. Die Herabsetzung<br />

erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Verringerung<br />

des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital. Mit der Durchführung der<br />

Kapitalherabsetzung verringert sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals<br />

von rd. € 4,78 um rd. € 3,78 auf € 1,00.<br />

b) Der Vorstand wird ermächtigt, nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des<br />

Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Handelsregister und nach Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern<br />

der Gesellschaft, die sich rechtzeitig gemeldet haben (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG), den Herabsetzungsbetrag<br />

an die Aktionäre auszuzahlen.<br />

c) Die Ziffern 5.1. und 5.2. der Satzung werden geändert und wie folgt neu gefasst:<br />

"5.1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt<br />

€ 5.291.996,00.<br />

5.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 5.291.996 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt."<br />

8.3 Herabsetzung des bedingten Kapitals<br />

a) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.4. der Satzung (Bedingtes Kapital I 2006), welches durch die Kapitalerhöhung<br />

aus Gesellschaftsmitteln (Tagesordnungspunkt 8.1) gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis erhöht<br />

wurde wie das Grundkapital, wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kapitalherabsetzung<br />

(Tagesordnungspunkt 8.2) um den Betrag herabgesetzt, um den es sich gemäß § 218 AktG erhöht hat, also<br />

von € 863.135,42 um € 682.536,42 auf € 180.599,00, so dass das Bedingte Kapital I 2006 wieder auf den<br />

ursprünglichen Betrag lautet.<br />

b) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.5. der Satzung (Bedingtes Kapital II 2006), welches durch die Kapitalerhöhung<br />

aus Gesellschaftsmitteln (Tagesordnungspunkt 8.1) gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis erhöht<br />

wurde wie das Grundkapital, wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kapitalherabsetzung<br />

(Tagesordnungspunkt 8.2) um den Betrag herabgesetzt, um den es sich gemäß § 218 AktG erhöht hat, also<br />

von € 7.363.360,14 um € 5.822.680,14 auf € 1.540.680,00, so dass das Bedingte Kapital II 2006 wieder auf<br />

den ursprünglichen Betrag lautet.<br />

c) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.7. der Satzung (Bedingtes Kapital 2008), welches durch die Kapitalerhöhung<br />

aus Gesellschaftsmitteln (Tagesordnungspunkt 8.1) gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis erhöht<br />

wurde wie das Grundkapital, wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kapitalherabsetzung<br />

(Tagesordnungspunkt 8.2) um den Betrag herabgesetzt, um den es sich gemäß § 218 AktG erhöht hat, also<br />

von € 617.183,48 um € 488.046,48 auf € 129.137,00, so dass das Bedingte Kapital 2008 wieder auf den ursprünglichen<br />

Betrag lautet.<br />

d) Das bedingte Kapital gemäß Ziffer 5.8. der Satzung (Bedingtes Kapital 2009), welches durch die Kapitalerhöhung<br />

aus Gesellschaftsmitteln (Tagesordnungspunkt 8.1) gemäß § 218 AktG im gleichen Verhältnis erhöht<br />

wurde wie das Grundkapital, wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kapitalherabsetzung<br />

(Tagesordnungspunkt 8.2) um den Betrag herabgesetzt, um den es sich gemäß § 218 AktG erhöht hat, also<br />

– Seite 6 von 15 –<br />

Für XING AG veröffentlicht am 19. April 2011.<br />

Auftragsnummer: 110412024979<br />

Quelle: elektronischer <strong>Bundesanzeiger</strong>

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