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Bundesanzeiger - Xing

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elektronischer<br />

<strong>Bundesanzeiger</strong><br />

Bekanntmachungstext im Elektronischen <strong>Bundesanzeiger</strong> – Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de<br />

werden (i) die Einbringung, Abspaltung oder Ausgliederung der Organbeteiligung durch den Organträger sowie (ii)<br />

die Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Liquidation oder vergleichbare Rechtsakte des Organträgers oder der Organgesellschaft,<br />

falls dem jeweils wesentliche Interessen der Gläubiger oder der gekündigten Partei dieses Vertrages<br />

nicht entgegenstehen. Der Organträger ist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund lediglich zum Ausgleich der<br />

anteiligen Verluste bis zur handelsrechtlichen Beendigung dieses Vertrages verpflichtet.<br />

§ 6.<br />

Sonstiges, Schlussbestimmungen<br />

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.<br />

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unvollständig oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirtschaftlich entsprechende, wirksame Bestimmung, die dem Gewollten<br />

am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag Regelungslücken enthält. In diesem Fall soll eine Regelung<br />

gelten, die soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder<br />

nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht<br />

hätten.<br />

(3) Auf die Regelungen dieses Vertrages findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

Der Gewinnabführungsvertrag vom 8. April 2011, der gemeinsame Bericht des Vorstands der XING AG und der Geschäftsführung<br />

der XING Events GmbH (zukünftig amiando GmbH) über den Gewinnabführungsvertrag, die Jahres- und Konzernabschlüsse<br />

und Lage- und Konzernlageberichte der XING AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Eröffnungsbilanz vom 18.<br />

Juni 2010 und der Jahresabschluss der XING Events GmbH (zukünftig: amiando GmbH) zum 31. Dezember 2010 sind von der<br />

Einberufung an im Internet unter http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und werden<br />

auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich gemacht..<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts<br />

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag<br />

der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung<br />

(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis Donnerstag,<br />

den 19. Mai 2011, 24:00 Uhr (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung), bei der Gesellschaft angemeldet haben. In dem<br />

Zeitraum ab Dienstag, dem 24. Mai 2011, 00:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung werden keine Umschreibungen<br />

im Aktienregister vorgenommen.<br />

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann per Post, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift<br />

XING AG.<br />

c/o Computershare HV-Services AG.<br />

Prannerstraße 8.<br />

80333 München.<br />

Telefax: +49 (0) 89-30903-74675.<br />

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de<br />

erfolgen..<br />

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten<br />

Aktionäre, die im Aktienregister der XING AG eingetragen sind und sich gemäß den oben genannten Teilnahmebedingungen<br />

angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut,<br />

eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgemäße<br />

Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.<br />

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen<br />

bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in Textform erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht und einen<br />

eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder<br />

– Seite 13 von 15 –<br />

Für XING AG veröffentlicht am 19. April 2011.<br />

Auftragsnummer: 110412024979<br />

Quelle: elektronischer <strong>Bundesanzeiger</strong>

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