Vertrag - Einstiegs-Mitgliedschaft über 5 Jahre - Golfclub Rastenmoos
Vertrag - Einstiegs-Mitgliedschaft über 5 Jahre - Golfclub Rastenmoos
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VERTRAG ÜBER DEN ERWERB<br />
EINER EINSTIEGS-MITGLIEDSCHAFT<br />
zwischen<br />
Golf <strong>Rastenmoos</strong> AG, 6206 Neuenkirch (nachstehend "GRAG“)<br />
Herr/ Frau _____________________Adresse _________________________<br />
(nachstehend "Spieler")<br />
I. GEGENSTAND<br />
und<br />
1. Der Spieler erwirbt hiermit von der GRAG das Recht, gemäss den nachfolgenden Bestimmungen<br />
und im Rahmen der jeweils geltenden Reglemente und Weisungen, insbesondere<br />
den im Platz- und Betriebsreglement aufgeführten Punkten, auf der Golfanlage<br />
der GRAG im Gebiet <strong>Rastenmoos</strong>, Gemeinde Neuenkirch/LU, Golf zu spielen.<br />
2. Der Spieler verpflichtet sich, folgende Gebühren zu bezahlen:<br />
���� Spielrechtsgebühr: CHF 2'500.-- (inkl. 8.0% MWSt)<br />
à fonds perdu als Spielrechtsanteil.<br />
Die Spielrechtsgebühr ist innert 30 Tagen nach gegenseitiger Unterzeichnung<br />
dieses <strong>Vertrag</strong>es zur Zahlung fällig.<br />
���� <strong>Jahre</strong>sspielgebühr (plus Konsumationspauschale): Die Höhe der Spielgebühr<br />
bzw. der Konsumationspauschale wird von der Golf <strong>Rastenmoos</strong> AG jährlich festgelegt.<br />
Die Spielgebühr wird jeweils zu Beginn der Saison, spätestens jedoch per 31. Januar<br />
jeden <strong>Jahre</strong>s zur Zahlung fällig. Der Spieler darf die Anlage erst benützen,<br />
nachdem die <strong>Jahre</strong>sspielgebühr bezahlt ist. Im übrigen gilt das Betriebsreglement.
<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 2<br />
Wird die Spielgebühr innert 30 Tagen seit Versand einer schriftlichen Mahnung<br />
durch die GRAG nicht bezahlt, kann die GRAG das Spielrecht für das laufende<br />
Jahr schriftlich sistieren.<br />
3. Umwandlung in andere <strong>Mitgliedschaft</strong>sformen<br />
Eine Umwandlung der <strong>Einstiegs</strong>-<strong>Mitgliedschaft</strong> ist jederzeit möglich.<br />
- Lifetime Spielrecht (Einmalzahlung der Aktie/Agio)<br />
- Options Spielrecht (Teilzahlungen der Aktie/Agio)<br />
- <strong>Jahre</strong>s <strong>Mitgliedschaft</strong> (Zahlung <strong>Jahre</strong>smitgliedschafts-Gebühr)<br />
Bei allen Umwandlungs-Möglichkeiten (ausser <strong>Jahre</strong>s <strong>Mitgliedschaft</strong>) werden die bezahlten<br />
CHF 2'500.— aus der <strong>Einstiegs</strong> <strong>Mitgliedschaft</strong> angerechnet.<br />
II. SPIELBETRIEB, MITGLIEDSCHAFT und SISTIERUNG<br />
1. Allgemeines<br />
Das Platzreglement, die Spielreglemente, das Einhalten der Etikette und der Golfregeln<br />
sowie die Hausordnung sind für den Spieler verbindlich (siehe Homepage<br />
www.golfrastenmoos.ch). Er bestätigt, davon Kenntnis zu haben. Er anerkennt den<br />
Inhalt, eingeschlossen künftiger Änderungen durch die GRAG. Ebenso anerkennt er<br />
die Statuten und Weisungen der ASG sowie die Entscheidungen der Disziplinarkommission.<br />
2. Dauer<br />
2.1 Die Spielsaison ist identisch mit dem Kalenderjahr und dauert vom 01. Januar bis<br />
31. Dezember.<br />
2.2 Die Öffnungs- und Spielzeiten der Anlage richten sich nach den <strong>Jahre</strong>szeiten und<br />
der Witterung sowie den jeweiligen Veranstaltungen (Golfturniere und Wettkämpfe),<br />
baulichen, technischen oder anderen Gründen. Entscheide dar<strong>über</strong> werden<br />
jeweils von der Geschäftsleitung der GRAG getroffen. Die aktuellen Öffnungszeiten<br />
sind am Info-Board/Pinwand angeschlagen und auf der Homepage<br />
www.golfrastenmoos.ch ersichtlich.<br />
2.3 Benützungseinschränkungen jeglicher Art werden durch die Geschäftsleitung<br />
bestimmt. Rückzahlungsforderungen können deswegen keine geltend gemacht<br />
werden.<br />
3. Spielbetrieb<br />
3.1 Die Regeln und Etikette gemäss Hinweistafel, Scorekarten sowie Info-Board sind<br />
vom Spieler zwingend einzuhalten.<br />
3.2 Den Anweisungen der Mitarbeitenden und Clubverantwortlichen ist Folge zu leisten.
<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 3<br />
4. <strong>Mitgliedschaft</strong><br />
4.1 Die GRAG bestimmt die Zahl und die Bedingungen von <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaften.<br />
4.2 Die <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft ist persönlich und nicht <strong>über</strong>tragbar.<br />
4.3 Die <strong>Mitgliedschaft</strong> kann von den Parteien jeweils bis zum 31. Oktober (Datum<br />
Poststempel) auf das Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufgelöst werden,<br />
durch die GRAG erstmals auf den Ablauf des fünften <strong>Jahre</strong>s der <strong>Mitgliedschaft</strong>.<br />
4.4 Verstösst der Spieler gegen das Platz- und Betriebsreglement, gegen die Etikette<br />
und die Golfregeln oder leistet er den Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge,<br />
kann er für eine bestimmte Zeit von der Benützung der Golfanlage ausgeschlossen<br />
werden. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoss<br />
kann ein Ausschluss auf unbestimmte Zeit erfolgen. In solchen Fällen besteht<br />
kein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Beträge. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.<br />
Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
5. Clubmitgliedschaft<br />
Der Spieler verpflichtet sich, dem <strong>Golfclub</strong> <strong>Rastenmoos</strong> als <strong>Jahre</strong>smitglied beizutreten.<br />
Über eine Aufnahme entscheidet das zuständige Organ des Vereins. Der Spieler<br />
anerkennt ausdrücklich die anwendbaren Bestimmungen des Vereins, namentlich die<br />
Statuten.<br />
6. Unterbruch/Sistierung der <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft<br />
6.1 Aus triftigem Grund kann die <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft für maximal 1 Kalenderjahr<br />
sistiert werden. Als Sistierungsgründe gelten:<br />
- Krankheit oder Unfall von 4 Monaten und mehr während der Golfsaison (März -<br />
Ende Oktober). Es ist ein Nachweis durch ein Arztzeugnis erforderlich, dass<br />
und wie lange nicht Golf gespielt werden kann. Dieses ist spätestens innerhalb<br />
von einem Monat seit Eintritt des Krankheits- oder Unfallereignisses vorzulegen.<br />
- Schwangerschaft<br />
- Mutterschaftsurlaub (4 Monate).<br />
- Auslandaufenthalt<br />
Weitere Gründe berechtigen nicht zur Sistierung. Soweit nicht Krankheit oder Unfall<br />
vorliegt, sind geeignete Belege zum Nachweis des betreffenden Ereignisses<br />
vorzulegen.<br />
6.2 Sistierungstermine<br />
Der Antrag auf eine vorhersehbare Sistierung muss bis zum 31. Oktober des laufenden<br />
Kalenderjahres schriftlich an die Geschäftsleitung gestellt werden. Bei unvorhersehbaren<br />
Fällen (z.B. Krankheit, Unfall etc.) während des Kalenderjahres<br />
ist eine Sistierung bis Stichtag 30. Juni möglich. Der Spieler erhält 50 % der <strong>Jahre</strong>sspielgebühr<br />
in Form einer Gutschrift rückvergütet. Nach dem 30. Juni ist eine<br />
Sistierung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft 4<br />
6.3 Sistierungskosten/Bedingungen<br />
- Die Gebühr für die Sistierung beträgt 15 % der <strong>Jahre</strong>sspielgebühr.<br />
- Während der Sistierungsdauer darf die 9-Lochanlage nicht genutzt werden,<br />
auch nicht gegen Bezahlung einer Greenfee-Gebühr.<br />
- Der ASG-Ausweis wird blockiert.<br />
6.4 Kosten/Bedingungen bei Reaktivierung der <strong>Einstiegs</strong>mitgliedschaft vor Ablauf der<br />
Sistierungsdauer<br />
- Vor dem 30. Juni ist 100 % der gesamten <strong>Jahre</strong>sspielgebühr zu entrichten.<br />
- Nach dem 30. Juni ist 50 % der gesamten <strong>Jahre</strong>sspielgebühr zu entrichten.<br />
- Der Reaktivierungsantrag ist schriftlich bei der Geschäftsleitung einzureichen.<br />
- Die für die Sistierung entrichtete Gebühr (15 %) ist nicht rückforderbar.<br />
6.5 Die Entscheide <strong>über</strong> Sistierung/Reaktivierung liegen in alleiniger Kompetenz der<br />
Geschäftsleitung. Ein Anspruch auf Sistierung besteht nicht. Es kann gegen den<br />
Entscheid nicht rekurriert werden.<br />
6.6 <strong>Einstiegs</strong>mitglieder sind verpflichtet, eine Sistierung dem Club mitzuteilen. Die<br />
Sistierung hat eine Passivmitgliedschaft sowie eine Blockierung des ASG-<br />
Ausweises zur Folge.<br />
III. VERSCHIEDENES<br />
1. Hunde<br />
Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Spielanlage untersagt. Im Restaurant<br />
sowie auf den öffentlichen Spazierwegen sind die Hunde an der Leine zu führen.<br />
2. Haftung<br />
Die Benutzung der Anlage erfolgte auf eigene Gefahr. Der Abschluss genügender<br />
Versicherungen ist Sache des Spielers. Die GRAG lehnt jede Haftung ab. Für Diebstahl<br />
wird keine Haftung <strong>über</strong>nommen.<br />
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Dieser <strong>Vertrag</strong> untersteht schweizerischem Recht.<br />
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee.<br />
Neuenkirch, den __________________ ______________, den ___________<br />
GOLF RASTENMOOS AG Der Spieler<br />
_________________________________ ______________________________<br />
Martin Bütschi, Geschäftsführer Lisbeth Muster