Gemeinde Büttelborn - Portal-Darmstadt
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Wissenschaftsstadt<br />
<strong>Darmstadt</strong><br />
Bebauungsplan O 25<br />
„Hofgut Oberfeld“<br />
Begründung zum Entwurf<br />
gem. § 9 (8) BauGB<br />
17. November 2009<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Ulf Begher, Stadtplaner<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Schulz, Stadtplaner<br />
Dipl.-Ing. Anke Bosch, Landschaftsarchitektin<br />
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT<br />
Begher, Begher, Lenz, Raabe - Partnerschaftsgesellschaft<br />
Architekten und Stadtplaner<br />
Alicenstraße 23 64293 <strong>Darmstadt</strong><br />
tel 06151 - 99 500 fax 99 50 22<br />
mail@planungsgruppeDa.de<br />
www.planungsgruppeDA.de
Seite 1<br />
INHALT SEITE<br />
Teil A BEGRÜNDUNG<br />
1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 6<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich 7<br />
3. Rechtsgrundlagen 8<br />
4. Planungsrechtliche Situation 9<br />
4.1 Regionalplan 9<br />
4.2 Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 9<br />
4.3 Flächennutzungsplan 9<br />
4.4 Landschaftsplan 9<br />
4.5 Bebauungsplan 10<br />
5. Schutzausweisungen 10<br />
6. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 11<br />
6.1 Lage des Plangebietes 11<br />
6.2 Bebauung 14<br />
7. Emissionen – Immissionen 17<br />
7.1 Lärmkartierung 17<br />
7.2 Einzelberechnung der Lärmbelastung 17<br />
7.3 Schallschutzmaßnahmen 20<br />
8. Wasserwirtschaftliche Belange 21<br />
8.1 Wasserversorgung 21<br />
8.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz 22<br />
8.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser 22<br />
8.4 Abwasser 22<br />
8.5 Oberirdische Gewässer 22<br />
8.6 Altlasten 22<br />
9. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 23<br />
9.1 Lage und naturräumliche Einordnung des Plangebietes 23<br />
9.2 Relief, Boden und Altlasten 23<br />
9.3 Hydrogeologie und Grundwasser 23<br />
9.4 Klima und Luft 24<br />
9.5 Landschaft, Freizeit und Erholung 24<br />
9.6 Vegetation und Fauna 24<br />
9.6.1 Potenziell natürliche Vegetation und reale Vegetation 24<br />
9.6.2 Fauna 27<br />
9.7 Leitbild und Zielsetzung für das Hofgut Oberfeld 30<br />
10. Städtebauliches Konzept 30<br />
10.1 Nutzungskonzept 30<br />
10.2 Bebauungskonzept 32
Seite 2<br />
10.3 Freiflächenkonzept 33<br />
10.4 Verkehrskonzept 33<br />
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan 34<br />
11.1 Art der baulichen Nutzung 34<br />
11.2 Maß der baulichen Nutzung 34<br />
11.2.1 Zahl der Vollgeschosse 34<br />
11.2.2 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 34<br />
11.2.3 Höhe baulicher Anlagen 34<br />
11.3 Bauweise 35<br />
11.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 35<br />
11.4.1 Baugrenzen und Baulinien 35<br />
11.4.2 Zone für Sekundärbauten 35<br />
11.4.3 Nebenanlagen 37<br />
11.5 Stellplätze und Garagen 37<br />
11.6 Verkehrsflächen 38<br />
11.7 Grünflächen 38<br />
11.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft 38<br />
11.8.1 Oberflächenbefestigung 38<br />
11.8.2 Fassadenbegrünung 38<br />
11.8.3 Maßnahmen zum Artenschutz 38<br />
11.9 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9<br />
Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 39<br />
11.9.1 Grundstücksrandeingrünung 39<br />
11.10 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1<br />
Nr. 25 b BauGB) 39<br />
11.10.1 Grundstücksrandeingrünung 39<br />
11.10.2 Erhaltung von Bäumen 39<br />
11.11 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von<br />
schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes 40<br />
12. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 40<br />
12.1 Gestaltung der Dächer 40<br />
12.2 Dacheindeckungen 41<br />
12.3 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben 41<br />
12.4 Gestaltung in den „Zonen für Sekundärbauten“ 42<br />
13. Hinweise und Empfehlungen 42<br />
13.1 Artenschutzrechtliche Genehmigung (§ 9 Abs. 6 BauGB) 42<br />
13.2 Bodendenkmäler 43<br />
13.3 Denkmäler 43<br />
13.4 Bodenveränderungen 43<br />
13.5 Artenempfehlung 43
Seite 3<br />
14. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 43<br />
15. Bodenordnung 45<br />
16. Planungsstatistik 46<br />
16.1 Gebietsflächen 46<br />
16.2 Bebauung 46<br />
Teil B UMWELTBERICHT<br />
17. Einleitung 48<br />
17.1 Umweltbericht 48<br />
17.2 Lage und naturräumliche Einordnung 48<br />
17.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 48<br />
17.4 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung) 49<br />
17.5 Berücksichtigung der in Fachplänen und einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele<br />
des Umweltschutzes 50<br />
17.6 Angewandte Untersuchungsmethoden 50<br />
18. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei der Durchführung<br />
der Planung 50<br />
18.1 Schutzgut Mensch 50<br />
18.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 51<br />
18.3 Schutzgut Boden und Altlasten 51<br />
18.4 Schutzgut Klima 52<br />
18.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 52<br />
18.6 Schutzgut Flora und Fauna 53<br />
18.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 55<br />
18.8 Wechselwirkung der vorgenannten Schutzgüter 55<br />
19. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />
und zum Ausgleich 55<br />
19.1 Schutzgut Mensch 55<br />
19.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 55<br />
19.3 Schutzgut Boden und Altlasten 55<br />
19.4 Schutzgut Klima 56<br />
19.5 Schutzgut Wasser 56<br />
19.6 Schutzgut Flora und Fauna 56<br />
19.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 56<br />
19.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 56<br />
20. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 57<br />
20.1 Bilanzierung des Bestandes/ Erläuterung der Zusatzbewertungen 57<br />
20.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 61<br />
21. Alternativenprüfung 62<br />
22. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Planung und Kenntnislücken 62
Seite 4<br />
23. Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) 62<br />
24. Allgemein verständliche Zusammenfassung 62<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS SEITE<br />
Abb. 1: Luftfoto (Google Earth) Hofgut Oberfeld 7<br />
Abb. 3: Auszug aus der Denkmaltopographie 10<br />
Abb. 4: Plan von <strong>Darmstadt</strong> 1896<br />
Abb. 5: Außenbereich zwischen Kornspeicher, Dreibrunnenanlage und Gesamtanlage der<br />
12<br />
Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße 13<br />
Abb. 6: Weide an der Außenseite des Kuhstalls. 13<br />
Abb. 7: Die denkmalgeschützte Schmiede und das nach 1945 teilweise wieder aufgebaute<br />
Wohnhaus 14<br />
Abb. 8: Stallgebäude mit altem Kuhstall im Hintergrund 15<br />
Abb. 9: Der denkmalgeschützte alte Kuhstall von Süden 15<br />
Abb. 10: Das Erdgeschoss des Kuhstalls 16<br />
Abb. 11: Der alte Kornspeicher 16<br />
Abb. 12: Immissionspunkte 18<br />
Abb. 14: Grünfläche innerhalb des Hofgutes 26<br />
Abb. 15: Weiden in der angrenzenden Weide 26<br />
Abb. 16: Allee entlang der Erbacher Straße 27<br />
Abb. 17: Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme 29<br />
Abb. 18: Nutzungskonzeption 32<br />
Abb. 19: Höhen der Sekundärbauten bei dem Gebäude des Kuhstalls (als Beispiel) 37<br />
Abb. 21: Unterschiedliche Dachaufbauten bei Gutshaus und Kornspeicher 42<br />
Abb. 22: Blick nach Westen 44<br />
Abb. 23: Efeuüberwucherte Wand am Westrand des Hofgutes 45<br />
Abb. 24: Flächenberechnung der landschaftsplanerischen Bestandsaufnahme 58<br />
Abb. 25: Flächenberechnung der Planung 59
Seite 5<br />
Teil A<br />
Begründung
Seite 6<br />
1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung<br />
Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der ehemaligen<br />
Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>. Die Gesamtanlage des<br />
Hofgutes steht unter Denkmalschutz. Das Schmiede- und das Milchhaus, sowie der alte<br />
Kuhstall sind auch als Einzelgebäude Kulturdenkmäler.<br />
Bis 2004 wurde das Hofgut als Staatsdomäne ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />
2006 wurde das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen<br />
landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen.<br />
Ziel der Stiftung ist es, die 1892 erbaute Hofmeierei im Sinne des Denkmalschutzes mit<br />
seiner ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere auch in der engen Verbindung<br />
mit den Flächen des Oberfeldes, zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />
und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten. Daneben ist das Hofgut auch<br />
als „Lernort Bauernhof“ konzipiert. Als Teil dieser Konzeption sollen in Teilen der Gebäude<br />
und im Innenhof sporadisch kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte durchgeführt werden.<br />
Ferner ist beabsichtigt, Produkte des Hofes hier direkt zu vermarkten. Die Stiftung<br />
„Hofgut Oberfeld“ will mit dieser Konzeption neue Formen der Verbindung von landwirtschaftlicher<br />
Nutzung und Integration von behinderten Menschen realisieren.<br />
Für den sozialtherapeutischen Bereich als Lebensort für Erwachsene mit Behinderungen<br />
sind in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen und Werkstätten vorgesehen.<br />
Arbeitsplätze der Sozialtherapie werden vor allem in der Landwirtschaft geschaffen.<br />
Die Sozialtherapie wird vom Landeswohlfahrtsverband gefördert. Kooperationspartner ist<br />
dabei die Heydenmühle in Otzberg-Lengfeld.<br />
Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die bisherige Nutzung<br />
als landwirtschaftlicher Betrieb war als privilegierte Nutzung nach § 35 Abs. 1 BauGB hier<br />
zulässig. Die nun beabsichtigten Nutzungen, insbesondere die sozialtherapeutischen Einrichtungen,<br />
können nicht als privilegierte Einrichtung bewertet werden. Daher ist für den<br />
Bereich des Hofgutes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.<br />
Mit dem Bebauungsplan sollen die beabsichtigten Nutzungen planungsrechtlich ermöglicht<br />
werden. Sämtliche geplanten Nutzungen sind in einem Dorfgebiet (MD) nach § 5<br />
Baunutzungsverordnung zulässig; daher soll hier ein Dorfgebiet ausgewiesen werden. Mit<br />
dem Bebauungsplan soll auch die Hofanlage in ihrer städtebaulichen Ausgestaltung erhalten<br />
und weiterentwickelt werden.<br />
Es besteht ein öffentliches Interesse, hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen: Zum einen<br />
besteht das gesamtstädtische Interesse, die Domäne Oberfeld in ihrem äußeren Erscheinungsbild<br />
zu erhalten. Zur nachhaltigen Bestandssicherung ist es erforderlich, neben<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung weitere tragfähige Nutzungen zu integrieren.<br />
Weiterhin besteht ein Interesse, den Landschaftsraum des Oberfeldes als wichtigen Bereich<br />
der Naherholung naturnah zu bewirtschaften. Dazu ist die Weiterführung des landwirtschaftlichen<br />
Betriebes mit den notwendigen Folgeeinrichtungen an dieser Stelle erforderlich.<br />
Darüber hinaus liegt es im Allgemeininteresse, wenn in enger Verknüpfung mit<br />
dem landwirtschaftlichen Betrieb sozialtherapeutische Einrichtungen hier integriert werden.<br />
Der Bebauungsplan dient somit unter anderem den sozialen und kulturellen Bedürfnissen<br />
der Bevölkerung, hier insbesondere den Bedürfnissen von behinderten Menschen.<br />
Ferner trägt der Bebauungsplan der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung<br />
vorhandener Ortsteile, hier des Hofgutes, Rechnung. Der Bauleitplan dient auch den<br />
Belangen des Denkmalschutzes, dem Schutz erhaltenswerter Ortsteile von geschichtlicher<br />
und städtebaulicher Bedeutung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
nach § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB. Und nicht zuletzt dient der Bebauungsplan auch den<br />
Belangen der Landwirtschaft.
Abb. 1: Luftfoto (Google Earth) Hofgut Oberfeld<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird durch die<br />
zeichnerische Darstellung bestimmt.<br />
Der Geltungsbereich hat folgende räumliche Begrenzung:<br />
- Im Norden und Osten: Erbacher Straße<br />
- Im Süden: Wiesen- und Weideflächen<br />
- Im Westen: Baugebiet O 17 „Erbacher Straße / Judenteich“<br />
Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 1,86 ha.<br />
Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen:<br />
Flur: 9<br />
Parzellen: 332 tlw., 333, 334/1, 335, 336, 337, 391 tlw. (Erbacher Straße)<br />
Seite 7
Seite 8<br />
Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ (unmaßstäblich)<br />
3. Rechtsgrundlagen<br />
� Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />
� Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />
� Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />
� Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch<br />
Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)<br />
� Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.<br />
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924)<br />
� Hess. <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert<br />
durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)<br />
� Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), mit<br />
Wirkung vom 01.03.2010<br />
� Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt<br />
geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)<br />
� Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert<br />
durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792)
Seite 9<br />
� Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)<br />
― Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I, 2002,<br />
S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />
― Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der vom 25.06.2005<br />
(BGBl. I 2005, S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />
11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />
4. Planungsrechtliche Situation<br />
4.1 Regionalplan<br />
Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (StAnz. 37/04),<br />
ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich Bestand“ dargestellt.<br />
Im Norden und Westen grenzen bestehende Siedlungsbereiche an. Der östlich angrenzende<br />
Bereich ist teilweise als Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege sowie als Bereich<br />
für die Landwirtschaft dargestellt. Die südlich bzw. südöstlich angrenzenden Flächen<br />
sind als bestehende Waldflächen ausgewiesen.<br />
Durch die Darstellung als „Siedlungsbereich Bestand“ ist der geplante Bebauungsplan an<br />
die Ziele der Raumordnung angepasst, entspricht also dem Erfordernis des § 1 Abs. 4<br />
BauGB.<br />
4.2 Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000<br />
Im Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 (LRP) wird das Plangebiet als Siedlungsfläche<br />
mit der Empfehlung „Erhöhung des Durchgrünungsgrades“ dargestellt. Südöstlich angrenzend,<br />
entlang der Feld/Waldgrenze, die sich zum Oberfeld hochzieht, ist ein Korridor<br />
für Entwicklungsmaßnahmen zur linearen Vernetzung dargestellt. Das angrenzende<br />
Oberfeld soll als siedlungstrennende Freifläche erhalten bleiben.<br />
4.3 Flächennutzungsplan<br />
Der seit dem 01.04.2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt<br />
<strong>Darmstadt</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft mit Aussiedlerhof“ aus.<br />
Um die Nutzung der Domäne Oberfeld für behindertengerechtes Wohnen und Arbeiten im<br />
Sinne von betreuten Werkstätten zu ermöglichen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
erforderlich.<br />
Die Fläche wird in einem Parallelverfahren in eine Gemischte Baufläche (M) geändert.<br />
Das Aufstellungsverfahren wurde bereits eingeleitet, die frühzeitigen Beteiligungen sowie<br />
die Offenlage und die Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />
4.4 Landschaftsplan<br />
Der im Februar 2004 genehmigte Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />
stellt das Hofgut Oberfeld sowohl im Bestand als auch in der Entwicklungskarte als Gebäudegruppe<br />
im Außenbereich dar. Die Fläche westlich des Hofgutes ist als Gewerbefläche<br />
/ Sonderbaufläche / Öffentliche Einrichtungen dargestellt. Dazwischen liegt eine Signatur<br />
für ausgewählte Grünverbindungen / Grünzüge.<br />
Südlich grenzt eine Grünlandfläche an mit der Maßgabe zur Extensivierung von vorhandenem<br />
Dauergrünland in Auen; durch diese Fläche verläuft ein zu renaturierender Gewässerabschnitt<br />
mit defizitärer Strukturgüte. Etwas westlich davon, nahe dem Hofgut, liegt<br />
eine Streuobstfläche. Diese Flächen sind auch als Bereich für Erhalt und Entwicklung von<br />
Biotopen, Biotopverbund und Entwicklungsflächen dargestellt.
Seite 10<br />
4.5 Bebauungsplan<br />
Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Die Domäne liegt derzeit im Außenbereich<br />
nach § 35 BauGB.<br />
Westlich an das Hofgut grenzt das Baugebiet O 17 „Erbacher Straße / Judenteich“ an.<br />
Hierfür besteht ein seit 2002 rechtskräftiger Bebauungsplan, der für das Gebiet ein allgemeines<br />
Wohngebiet (WA) ausweist und eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung vorsieht.<br />
Nordwestlich des Hofgutes liegt das Wohngebiet O 7 „Südostteil der Rosenhöhe“. Das<br />
Gebiet ist als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.<br />
5. Schutzausweisungen<br />
Denkmalschutz<br />
Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />
Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />
Die Großherzogliche Meierei wurde 1892 von der Altstadt an den östlichen Stadtrand<br />
ausgelagert. Zur Gesamtanlage gehören die beiden Fachwerkhäuser sowie das ehemalige<br />
Wohnhaus und der Stall.<br />
Innerhalb der Gesamtanlage sind als Einzeldenkmal erfasst: Zwei kleine Fachwerkhäuser<br />
– ein größeres am Eingang zum Hof und ein kleineres im hinteren Bereich des Areals –<br />
sind wegen ihres reichen, gut erhaltenen Sichtfachwerks bemerkenswert. Sie stammen<br />
aus der Zeit um 1900. Ferner ist der alte Kuhstall am Südwestrand, eine imposante Konstruktion<br />
aus Ziegelmauerwerk, als Einzeldenkmal seit 2006 unter Schutz gestellt. (Diese<br />
Ausweisung ist in der Denkmaltopographie von 1994 noch nicht enthalten.)<br />
Nahe dem Hofgut in nordwestlicher Richtung liegt der als Denkmal geschützte Park Rosenhöhe<br />
(Luftlinie ca. 400 m). In südlicher Richtung, ebenfalls ca. 400 m entfernt, liegt der<br />
Botanische Garten <strong>Darmstadt</strong>s.<br />
Abb. 3: Auszug aus der Denkmaltopographie
Seite 11<br />
Die östlich gegenüberliegenden bestehenden Häuser an der Erbacher Straße sind als<br />
„Gesamtanlage Arbeiterhäuser“ gekennzeichnet. Die Gesamtanlage enthält bauhistorisch<br />
einmalige Häuser.<br />
Ferner befindet sich südöstlich des Hofgutes das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“. Die<br />
hier befindliche Quelle speiste die Dreibrunnenleitung, die wichtigste Wasserleitung im alten<br />
<strong>Darmstadt</strong>.<br />
Sowohl das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“ als auch die „Gesamtanlage Arbeiterhäuser“<br />
sind im Bebauungsplan außerhalb des Geltungsbereiches nachrichtlich dargestellt.<br />
Ebenso sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Einzeldenkmale gekennzeichnet.<br />
Auf die Darstellung der Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche Meierei“<br />
wurde in der Planfassung verzichtet, da diese mit der Geltungsbereichsgrenze identisch<br />
ist und durch die Übernahme die Lesbarkeit des Planes beeinträchtigt wäre.<br />
Landschaftsschutz und Naturschutz<br />
Im Norden und im Südosten grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt <strong>Darmstadt</strong>“ direkt<br />
an das Hofgutgelände an. Das Hofgut selbst und der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung nicht<br />
tangiert.<br />
Schutzgebiet nach dem hessischen Forstgesetz<br />
Die nahe liegenden Wälder im Osten <strong>Darmstadt</strong>s sind als Erholungswald ausgewiesen.<br />
Der dem Hofgut am nächsten gelegene Wald hat die Stufe I, wirtschaftsbestimmend.<br />
Baumschutzsatzung<br />
In <strong>Darmstadt</strong> sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im<br />
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Geschützt<br />
sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laubbäumen einen<br />
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. Da das<br />
Plangebiet bauplanungsrechtlich derzeit im Außenbereich liegt, ist die Baumschutzsatzung<br />
nicht anzuwenden.<br />
6. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand<br />
6.1 Lage des Plangebietes<br />
Das Plangebiet liegt am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>.<br />
Der unmittelbar westlich angrenzende Bereich war bis vor einigen Jahren ein vorrangig<br />
gewerblich genutztes Gelände, welches sich bis zum Ostbahnhof mit Betrieben wie Holzund<br />
Baustoffhandel erstreckte. Das Gebiet wird derzeit als Wohngebiet entwickelt. (Bebauungsplan<br />
„O 17 - Erbacher Straße / Judenteich“).<br />
Nordwestlich des Hofgutes befindet sich eine Winkel-Bungalow-Siedlung aus den 1970-er<br />
Jahren. Für dieses Gebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan „O7 – Südostteil der<br />
Rosenhöhe“ vor, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist.<br />
Nördlich des Hofgutes beginnt die freie Landwirtschaft des Oberfeldes. Vom Hofgut aus<br />
wird das Oberfeld bewirtschaftet. Im Süden wird das Hofgut von der Dreibrunnenwiese mit<br />
der Dreibrunnenquelle umfasst.<br />
Die Domäne Oberfeld liegt somit außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes von<br />
<strong>Darmstadt</strong>. Wie die historische Karte von 1896 zeigt, lag sie ursprünglich als eine polygonale<br />
Baugruppe von Solitärbauten in der freien Landschaft.
Abb. 4: Plan von <strong>Darmstadt</strong> 1896<br />
Seite 12<br />
Dieser Charakter der fünfeckigen Hofanlage als freistehendes Gehöft konnte im Prinzip<br />
trotz des inzwischen herangerückten Siedlungsrandes weitgehend beibehalten werden,<br />
da die Außenbereiche im Südosten und Südwesten der Hofanlage als Weiden und Wiesen<br />
genutzt wurden und von jeglicher Bebauung frei blieben.<br />
Diese unbebauten Wiesenflächen sind Teil der Gebietscharakteristik und daher langfristig<br />
als solche zu erhalten. Diese Flächen liegen größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplanes und sind daher als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten.<br />
Durch geeignete Maßnahmen ist die Unbebaubarkeit dieser Hofaußenbereiche zu<br />
sichern. Dies umfasst auch Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (sog. privilegierte Vorhaben).<br />
Östlich des Hofgutes an der Erbacher-Straße befindet sich eine Gruppe von „Arbeiterhäusern“.<br />
Hierbei handelt es sich um eine Hausgruppe, die ursprünglich als Modell-<br />
Arbeiterhäuser 1908 Teil der Hessischen Landesausstellung auf der Mathildenhöhe war.
Seite 13<br />
Abb. 5: Außenbereich zwischen Kornspeicher, Dreibrunnenanlage und Gesamtanlage<br />
der Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße<br />
Abb. 6: Weide an der Außenseite des Kuhstalls.
Seite 14<br />
6.2 Bebauung<br />
Die Bebauung der fünfeckigen Hofanlage besteht aus mehreren Solitärgebäuden, die<br />
kreisförmig um einen großen grünen Innenhof angeordnet sind.<br />
Das Hofgut wird von der Erbacher Straße aus erschlossen. Östlich des Eingangstores befindet<br />
sich das Gutshaus. Der Ursprungsbau wurde im 2. Weltkrieg teilweise zerstört und<br />
nach dem Krieg als eingeschossiges Wohnhaus wieder aufgebaut.<br />
Westlich des Tores befindet sich das ehemalige Schmiedehaus. Im Erdgeschoss befindet<br />
sich die Schmiede, im Obergeschoss eine Wohnung. Das Gebäude ist wegen des reichen,<br />
gut erhaltenen Sichtfachwerkes ein Einzeldenkmal.<br />
An das Schmiedehaus grenzen westlich offene Holzremisen zur Unterbringung von landwirtschaftlichen<br />
Fahrzeugen und Geräten an.<br />
Abb. 7: Die denkmalgeschützte Schmiede und das nach 1945 teilweise wieder aufgebaute<br />
Wohnhaus<br />
Bei dem westlichen Randgebäude handelt es sich um ein einfaches zweigeschossiges<br />
Stallgebäude ohne jegliche bauliche Qualitäten.
Abb. 8: Stallgebäude mit altem Kuhstall im Hintergrund<br />
Abb. 9: Der denkmalgeschützte alte Kuhstall von Süden<br />
Seite 15<br />
Südwestlich ist der alte Kuhstall angeordnet, nach Einschätzung der Denkmaltopographie<br />
eine „imposante Konstruktion aus Ziegelmauerwerk“. Das Gebäude besteht aus einem
Seite 16<br />
Kellergeschoss und zwei Geschossen mit einem hohen Satteldach. Das Kellergeschoss<br />
liegt zur Talseite frei.<br />
Im Erdgeschoss befindet sich der jetzt leer stehende Kuhstall. Im Obergeschoss waren<br />
Speicher- und Lagermöglichkeiten untergebracht. Das Kellergeschoss ist durch gemauerte<br />
Gewölbe geprägt. Als westlicher Anbau steht hier das ehemalige Milchhaus, ebenfalls<br />
ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Südöstlich befindet sich das ähnlich strukturierte<br />
Gebäude des alten Kornspeichers, ebenfalls ein zwei- bis dreigeschossiges Scheunen-<br />
und Stallgebäude mit hohem Satteldach.<br />
Abb. 10: Das Erdgeschoss des Kuhstalls<br />
Abb. 11: Der alte Kornspeicher
Seite 17<br />
7. Emissionen – Immissionen<br />
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrsimmissionen der Erbacher Straße am Nordrand<br />
und der Hanauer Straße (B 26) im Süden belastet. Ferner führt in ca. 200 m Entfernung<br />
die Odenwaldbahn am Hofgut vorbei.<br />
7.1 Lärmkartierung<br />
Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> liegt eine Lärmkartierung des<br />
Vermessungsamtes <strong>Darmstadt</strong> vom Juni 2006 vor. Diese enthält auch Ergebnisse für den<br />
Planbereich.<br />
In der Lärmkartierung wurden zum einen die Durchschnittswerte für 24 Stunden aufgrund<br />
der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ ermittelt. Die Lärmkartierung stellt für<br />
den Bereich unmittelbar an der Erbacher Straße einen Lärmpegel über 24 Stunden zwischen<br />
65 und 70 dB(A) fest. An den von der Straße abgewandten Rückseiten der an der<br />
Erbacher Straße gelegenen Gebäude sowie im südwestlichen Bereich des Plangebietes<br />
wurden Lärmpegel zwischen 60 und 65 dB(A) ermittelt. Der Innenhof ist mit einem Lärmpegel<br />
zwischen 55 und 60 dB(A) belastet.<br />
Ferner wurden die Nachtwerte von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr berechnet. Die Lärmkartierung<br />
stellt für den Bereich an den Hofaußenseiten unmittelbar entlang der Erbacher Straße einen<br />
Lärmpegel zwischen 55 und 60 dB(A) fest. Im übrigen Bereich des Plangebietes wurden<br />
Lärmpegel zwischen 50 und 55 dB(A) ermittelt.<br />
Unter Berücksichtigung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Dorfgebiete<br />
von<br />
tagsüber 60 dB(A) und<br />
nachts 50 dB(A)<br />
ergibt sich, dass tagsüber lediglich im Innenhof die Orientierungswerte eingehalten werden.<br />
An den an der Erbacher Straße gelegenen Gebäuden sowie an den südwestlichen<br />
Gebäuden werden die Orientierungswerte überschritten. In der Nacht werden die Orientierungswerte<br />
im gesamten Plangebiet nicht eingehalten.<br />
Die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte sondern<br />
Orientierungswerte. Ihre Einhaltung unterliegt im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />
der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB. Hinsichtlich der Beurteilung von<br />
Verkehrslärmimmissionen wird der Abwägungsspielraum der schalltechnischen Belange<br />
im Rahmen der städtebaulichen Planung jedoch durch die Immissionsgrenzwerte der<br />
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchVO) eingeschränkt.<br />
Bei Überschreiten der nachfolgend aufgeführten Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
kann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht werden:<br />
tagsüber 64 dB(A) und<br />
nachts 54 dB(A)<br />
Bei Gegenüberstellung der Lärmkartierung mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung<br />
zeigt sich, dass die Grenzwerte tagsüber im Innenhof und an den<br />
von der Straße abgewandten Seiten der Gebäude entlang der Erbacher Straße eingehalten<br />
werden. Lediglich an den direkt zur Erbacher Straße orientierten Gebäudeaußenseiten<br />
werden auch die Immissionsgrenzwerte überschritten.<br />
Dies trifft auch für den Nachtzeitraum zu. An den Hofaußenseiten unmittelbar entlang der<br />
Erbacher Straße besteht eine Lärmbelastung zwischen 55 und 60 dB(A).<br />
7.2 Einzelberechnung der Lärmbelastung<br />
Parallel wurden für das Plangebiet auf Grundlage eines vereinfachenden Rechenprogramms<br />
des Innenministeriums Baden-Württemberg die Mittelungspegel auf Grundlage<br />
der RLS-90 (Richtlinien für den Schallschutz an Straßen) ermittelt.
Seite 18<br />
Grundlage der Berechnung der Immissionspegel des Straßenverkehrs sind die von der<br />
Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> 2007 zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten. Grundlage<br />
der Berechnung der Immissionspegel des Schienenverkehrs ist der aktuelle Fahrplan des<br />
RMVs.<br />
Abb. 12: Immissionspunkte<br />
Erbacher Straße<br />
Die Verkehrsbelastung der Erbacher Straße liegt bei einer durchschnittlichen täglichen<br />
Verkehrsmenge (DTV) von 5.500 KFZ/24h. Dies entspricht einer maßgeblichen stündlichen<br />
Verkehrsmenge von tags 330 KFZ (0,06 x DTV) und nachts 60 KFZ (0,011). Der<br />
LKW-Anteil beträgt mit 74 LKW 1,34 %. Da die Erbacher Straße eine innerörtliche Straße<br />
ist, wird davon ausgegangen, dass hier Geschwindigkeiten von ca. 50 km/h gefahren<br />
werden.<br />
Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />
� Schwerverkehrsanteil 1,3 %<br />
� Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h<br />
� Straßenoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt<br />
� Freie Schallausbreitung<br />
� Längsneigung der Straße maximal 5 %<br />
� Entfernung zur nächsten LSA-geregelten Einmündung oder Kreuzung größer als<br />
100 m<br />
folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Straßenachse der Erbacher Straße.
Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />
IP 1 13 m 61,5 53,5<br />
IP 2 60 m 50,6 43,2<br />
IP 3 120 m 46,4 39,0<br />
IP 4 50 m 51,8 44,4<br />
IP 5 15 m 60,2 52,8<br />
Seite 19<br />
Bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />
durch die vorhandene Bebauung unberücksichtigt. Vor den Fenstern auf der von Schallquellen<br />
abgewandten Seite eines Hauses kann ohne rechnerischen Nachweis mit einem<br />
um 10 dB niedrigeren Schallpegel gerechnet werden als auf der lauten Seite, vorausgesetzt,<br />
dass kein Schall von anderen Flächen dorthin reflektiert wird.<br />
Hanauer Straße<br />
Die Verkehrsbelastung der Hanauer Straße liegt bei einer durchschnittlichen täglichen<br />
Verkehrsmenge (DTV) von 26.950 KFZ/24h. Dies entspricht einer maßgeblichen stündlichen<br />
Verkehrsmenge von tags 1.616 KFZ (0,06 x DTV) und nachts 296 KFZ (0,011). Der<br />
LKW-Anteil beträgt mit 2.112 LKW 7,8 %. Da die Hanauer Straße hier noch außerhalb der<br />
Ortsdurchfahrt liegt, kann davon ausgegangen werden, dass Geschwindigkeiten von ca.<br />
70 km/h erzielt werden.<br />
Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />
� Schwerverkehrsanteil 8 %<br />
� Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 70 km/h<br />
� Straßenoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt<br />
� Freie Schallausbreitung<br />
� Längsneigung der Straße maximal 5 %<br />
� Entfernung zur nächsten LSA-geregelten Einmündung oder Kreuzung größer als<br />
100 m<br />
folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Straßenachse der Hanauer Straße.<br />
Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />
IP 1 250 m 54,5 47,1<br />
IP 2 170 m 56,9 49,5<br />
IP 3 170 m 56,9 49,5<br />
IP 4 240 m 54,8 47,4<br />
IP 5 270 m 54,0 46,6<br />
Bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />
durch die vorhandene Bebauung ebenfalls unberücksichtigt. Durch die Troglage der Hanauer<br />
Straße dürfte die Immissionsbelastung unter den o.g. Werten liegen.<br />
Odenwaldbahn<br />
Auf der Odenwaldbahn fahren in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr 50 Zugpaare. Bezogen<br />
auf eine Stunde sind dies im Durchschnitt ca. 3 Fahrbewegungen. Auf dieser Strecke<br />
fahren moderne Dieseltriebwagen.<br />
Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />
� Anteil scheibengebremster Fahrzeuge 100 %<br />
� Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h wegen der Nähe zum Ostbahnhof<br />
� Zuglänge max. 100 m
� Freie Schallausbreitung<br />
folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Schienenachse:<br />
Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel 5-6 Uhr<br />
IP 1 300 m 28,7 (26,9)<br />
IP 2 200 m 31,3 (29,5)<br />
IP 3 180 m 31,9 (30,2)<br />
IP 4 250 m 29,9 (28,1)<br />
IP 5 280 m 29,1 (27,4)<br />
Seite 20<br />
Auch bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />
durch die vorhandene Bebauung unberücksichtigt. Die Nachtwerte sind hier zu vernachlässigen,<br />
da lediglich in der Zeit von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr zwei Züge fahren.<br />
In der Überlagerung der drei Emissionen ergeben sich für die einzelnen Immissionspunkte<br />
die nachfolgenden Lärmbelastungen. Dabei handelt es sich um eine sehr überschlägige<br />
Ermittlung. Unberücksicht bleiben auch hier die Abschirmwirkungen durch die vorhandene<br />
Bebauung, aber auch die Reflexionswirkungen der teilweise geschlossenen Hofanlage.<br />
Immissionspunkt Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />
IP 1 62,3 54,4<br />
IP 2 57,8 50,4<br />
IP 3 57,3 49,9<br />
IP 4 56,6 49,2<br />
IP 5 61,1 53,7<br />
Im Vergleich zur Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> ergeben sich bei dieser<br />
Rechenmethode etwas geringere Lärmwerte. Bei den beiden Gebäuden unmittelbar<br />
an der Erbacher Straße (IP 1 und IP 5) ergeben sich sowohl tags als auch nachts Überschreitungen<br />
der schalltechnischen Orientierungswerte aufgrund des Verkehrsaufkommens<br />
an der Erbacher Straße. An allen anderen Gebäuden treten bei dieser Ermittlungsmethode<br />
weder tags noch nachts Überschreitungen der Orientierungswerte auf.<br />
Diese Überschreitungen bei IP 1 und 5 treten sowohl bei Betrachtung nur der Emissionen<br />
der Erbacher Straße als auch bei der Überlagerungsbetrachtung auf.<br />
Bei Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse mit den Immissionsgrenzwerten der<br />
Verkehrslärmschutzverordnung zeigt sich, dass hierbei tagsüber an keinem Gebäude die<br />
Grenzwerte überschritten werden. Die Nachtwerte werden bei diesem Ansatz lediglich im<br />
Gutshaus (IP 1) geringfügig und damit vernachlässigbar um 0,4 überschritten.<br />
7.3 Schallschutzmaßnahmen<br />
In den folgenden Betrachtungen werden die Lärmpegel der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt<br />
<strong>Darmstadt</strong> zugrunde gelegt. Hier bleibt festzuhalten, dass zur Minderung der<br />
Geräuscheinwirkungen an den Gebäuden an der Erbacher Straße an den zur Erbacher<br />
Straße hin orientierten Außenseiten Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, um die<br />
Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Dies kann nur in Form von passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
erfolgen.<br />
Daher wird auf die DIN 4109 als Grundlage für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
verwiesen, die u.a. die Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände<br />
angibt. Nach dieser DIN ergeben sich in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten<br />
„maßgeblichen Außenlärmpegel“ Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände für
Seite 21<br />
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume u.ä. sowie Büroräume. Ausschlaggebend<br />
für die Dimensionierung ist ferner der Anteil der Fensterflächen. Da die DIN<br />
4109 ein allgemein gültiges Regelwerk darstellt, braucht sie nicht im Wortlaut als Festsetzung<br />
in den Bebauungsplan aufgenommen zu werden.<br />
Die Bemessung der Luftschalldämmung ist erst im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
der Gebäude vorzunehmen. Dabei obliegt die Entscheidung, welche konkreten baulichen<br />
oder technischen Vorkehrungen an den einzelnen Gebäuden vorgenommen werden, dem<br />
Bauherrn. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Schallschutznachweis gemäß DIN 4109<br />
hinsichtlich des Außenlärms zu führen.<br />
Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde angeregt, bei passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
an den Fenstern auch die jeweiligen Lüftungsvorrichtungen vorzusehen, um den Gesundheitsschutz<br />
der Nutzer für Wohnen und Schlafen auch bei gelegentlich geöffnetem<br />
Fenster zu gewährleisten. Daher wurden die Regelungen zum Schallschutz durch die<br />
Festsetzung ergänzt, dass bei der Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher<br />
Straße an den Außenwänden zur Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />
vorzusehen sind.<br />
Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche werden gemäß DIN 4109 aus den Tagwerten des<br />
Straßenverkehrslärms die maßgeblichen Außenlärmpegel gebildet: Entlang der Erbacher<br />
Straße an den Gebäudeaußenseiten liegt der Lärmpegelbereich IV vor, an den Gebäudeinnenseiten<br />
sowie im Innenhof der Lärmpegelbereich III. Die sich daraus ergebenden<br />
Schalldämm-Maße sind durch textliche Festsetzungen benannt.<br />
8. Wasserwirtschaftliche Belange<br />
Nach dem gemeinsamen Erlass vom 23. Juni 1997 der zuständigen Ministerien (St.Anz.<br />
25/1997 S. 1803) müssen Belange der Wasserwirtschaft bei der Bauleitplanung angemessen<br />
berücksichtigt werden. Auf Grundlage der im o.g. gemeinsamen Erlass enthaltenen<br />
Gliederung werden im folgenden die wasserwirtschaftlichen Belange zum Bebauungsplan<br />
O 25 „Hofgut Oberfeld“ dargestellt.<br />
8.1 Wasserversorgung<br />
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die HSE Südhessische<br />
Energie AG.<br />
Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und Rohrnetz) durch<br />
die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet.<br />
Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen abgedeckt<br />
und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereit gestellt.<br />
Das Gesundheitsamt <strong>Darmstadt</strong> stellt durch Schreiben vom 24.09.2008 zur Trinkwasserversorgung<br />
fest:<br />
Die Trinkwasserversorgung des Hofgutes erfolgt z. Z. mit Wasser zweier verschiedener<br />
Herkunftsquellen. So wird das „Gutshaus“ mit Trinkwasser des ortsansässigen Wasserversorgungsunternehmens<br />
versorgt, während die Verteilungsleitungen sämtlicher übriger<br />
Gebäude des Hofgutes und des Außengeländes mit Trinkwasser aus der so genannten<br />
Drei-Brunnenanlage (Quellwasser) gespeist werden. Beide Wässer weisen die gesetzlich<br />
geforderte Trinkwasserqualität auf.<br />
Sollte das Wasser der Dreibrunnenquelle auf dem Gelände des Hofgutes zukünftig nicht<br />
mehr als „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasser) verwendet oder bereitgestellt<br />
werden, so ist dies dem Gesundheitsamt vom Eigentümer/Betreiber der Wasserversorgungsanlage<br />
rechtzeitig mitzuteilen. Es entfällt dann zukünftig die derzeitige Betreiberverpflichtung,<br />
das Quellwasser gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig untersuchen<br />
und überwachen zu lassen. Die Untersuchungsverpflichtung entfällt auch dann,<br />
wenn aus Kostengründen Teile der jetzigen oder zukünftigen Außenbewässerungsanlage
Seite 22<br />
weiter mit dem Quellwasser betrieben werden sollen. Es ist dann aber sicherzustellen,<br />
dass es dabei zu keiner direkten Verbindung mit der Trinkwasserversorgungsanlage auf<br />
dem Hofgut kommt. Gemäß Trinkwasserverordnung müssen dann alle Zapfstellen und<br />
Rohrleitungen dieses „Gartenwassers“ dauerhaft als „Nichttrinkwasser“ führend gekennzeichnet<br />
werden.<br />
Löschwasserversorgung<br />
Für den Bereich ist eine Löschwassermenge von 1600 l/min entsprechend 26,7 l/sek. über<br />
einen Zeitraum von 2 Std. bereitzustellen.<br />
Wasserqualität<br />
Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen<br />
der Trinkwasserverordnung (TWVO).<br />
8.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz<br />
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen<br />
Wassergesetz.<br />
8.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser<br />
Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung sind den textlichen Festsetzungen zu entnehmen.<br />
Es werden folgende Regelungen getroffen:<br />
„Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind, so<br />
weit wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegen stehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen.<br />
Werden die Flächen nicht teilversiegelt angelegt, ist das anfallende Niederschlagswasser<br />
in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.<br />
Als wasserdurchlässige Beläge gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster,<br />
Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von mindestens 20 % und Einfachbefestigungen<br />
wie z.B. Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.“<br />
8.4 Abwasser<br />
Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und Kläranlage)<br />
angeschlossen.<br />
8.5 Oberirdische Gewässer<br />
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
Östlich des Hofguts an der Erbacher Straße zwischen Hofgut und Waldrand gibt es eine<br />
gefasste Quelle, die Dreibrunnenanlage. Der von dort kommende Graben verläuft durch<br />
die südlich des Hofgutes liegende Weidefläche und trifft nach ca. 200 m auf eine stark<br />
eingewachsene Wasserfläche, den Judenteich. Dieser Abschnitt ist als verrohrter Bachabschnitt<br />
in der Themenkarte 15 des Landschaftsplanes dargestellt und wird als vorrangig<br />
zu renaturierender Bachabschnitt in der Themenkarte 16 gekennzeichnet. Inzwischen<br />
wurde die Renaturierung des Meiereibaches abgeschlossen. Die vollzogene Renaturierung<br />
wurde in der Planfassung außerhalb des Geltungsbereiches dargestellt. Der Darmbach<br />
ist vom Hofgut aus nicht sichtbar, da dazwischen ein Waldstück, die Bundesstrasse<br />
26 und eine Bahnlinie verläuft.<br />
8.6 Altlasten<br />
Entsprechend der Aussagen im Landschaftsplan gibt es keine Altlastenflächen oder Altlastenverdachtsflächen<br />
(HlfU, Stand 2003). Vom Grünflächen- und Umweltamt – Untere<br />
Wasserbehörde – der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> wird mit Schreiben vom 04. Juni<br />
2006 (AZ.: 67-48 ve-hr) bestätigt, dass für das Grundstück Erbacher Straße 125 keine<br />
Eintragung im Altstandortkataster vorliegt.
Seite 23<br />
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die<br />
auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend<br />
das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong>, Abt. Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dez. IV/Da 41.5) als zuständige<br />
Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen und /<br />
oder Grundwasserschäden betreffen, ist ebenfalls das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong> zu<br />
beteiligen.<br />
9. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale<br />
9.1 Lage und naturräumliche Einordnung des Plangebietes<br />
Das Hofgutes Oberfeld liegt im östlichen Teil des Stadtgebietes von <strong>Darmstadt</strong>-Mitte an<br />
der Erbacher Straße 125. Südlich und süd-östlich grenzen Weideflächen an, gefolgt von<br />
Laubwald aus Trauben-Eichen. Nördlich liegt das landwirtschaftlich genutzte Oberfeld. Im<br />
Westen entsteht ein neues Wohngebiet.<br />
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Messeler Hügelland, einem welligen<br />
Hügelland mit ausgedehnten Laubwäldern des Darmstädter Ostwaldes. Es ist geologisch<br />
Teil des Rotliegendenhorstes und besteht aus tonhaltigen Sedimentgesteinen, die<br />
das kristalline Grundgebirge überlagern. Örtlich werden die Sandsteine durch Melaphyrdecken<br />
überlagert.<br />
9.2 Relief, Boden und Altlasten<br />
Das Hofgut liegt auf einer Höhe von ca. 180 m ü.NN. Das Relief fällt vom Oberfeld im<br />
Norden in südliche Richtung ab. Am südlichen Ende der Bebauung gibt es einen Geländeabsturz<br />
von ca. 3 m. Dadurch wirkt das Hofgutgelände wie auf einer Aufschüttung im<br />
Talraum liegend.<br />
Die südlich angrenzende Weide besteht aus der Bodenform Auengley. Nördlich und östlich<br />
liegen Braunerden über basischen Vulkaniten. Der südöstliche Wald wächst auf<br />
Braunerden auf klastischen Gesteinen. Die Bodenkarte (Themenkarte 3 des LP) trifft für<br />
das Stadtgebiet keine Aussagen. Aufgrund des geologischen Ausgangsgesteins kann als<br />
Bodenform westlich angrenzend und im Bereich des Hofgutes als ursprüngliche Bodenform<br />
ebenfalls Braunerde angenommen werden. Die Bodenfunktionen der Braunerde<br />
können wie folgt beschrieben werden:<br />
Bodentyp Wasserdurchlässigkeit<br />
Nutzbare Feldkapazität<br />
Grundwasser /<br />
Stauwasser<br />
Gefährdung<br />
durch Schwermetallbelastung<br />
Braunerde gering gering > 2 m hoch hoch<br />
Tab. Bodentyp und seine Eigenschaften<br />
Gefährdung<br />
durch Nitratbelastung<br />
Die an das Hofgut Oberfeld heranreichenden Flächen werden als Bereiche mit geringer<br />
Ertragsfunktion im Hinblick auf die natürliche Fruchtbarkeit bewertet.<br />
9.3 Hydrogeologie und Grundwasser<br />
Die Vulkanite des Rotliegenden sind gut wasserspeichernd, besitzen jedoch eine geringe<br />
Fähigkeit, starke Niederschläge rasch aufzunehmen. Daher sind im Messeler Hügelland<br />
viele staufeuchte Mulden vorhanden, die von flachen Hangwasseraustritten mit Wasser<br />
gespeist werden.<br />
Die Sedimentgesteine des Rotliegenden enthalten viel toniges Bindematerial, so dass sie<br />
Kluftgrundwasserleiter darstellen. Wegen der eingeschränkten Wasserwegsamkeit und<br />
der wenig nutzbaren Hohlräume sind die Wasservorkommen im Allgemeinen gering. Die
Seite 24<br />
Grundwasserergiebigkeit ist sehr gering (0-1 l/s), die Verschmutzungsempfindlichkeit ist<br />
mittel bis gering. Rund um das Hofgut Oberfeld und auch das Oberfeld selbst besteht ein<br />
mittleres bis hohes Risiko bezüglich des Nitrateintrages.<br />
9.4 Klima und Luft<br />
Regionalklima<br />
Die Hauptwindrichtung ist Südwesten. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge pro<br />
Jahr liegt bei 600-650 mm.<br />
Lokalklima<br />
Die Waldflächen stellen Frischluftproduzenten dar. Die Feldbereiche des Oberfeldes sind<br />
die einzigen aktiven Kaltluftentstehungsflächen <strong>Darmstadt</strong>s, da hier nicht nur die Kaltluft<br />
entsteht, sondern durch das geologische Gefälle direkt auf das Siedlungsgebiet von<br />
<strong>Darmstadt</strong> zufließt. Das Hofgut ist in der Themenkarte 17 des Landschaftsplanes zu einem<br />
Bereich hinzugezogen worden, der als thermischer Belastungsbereich dargestellt ist.<br />
Jedoch werden alle Gewerbegebiete so gekennzeichnet. Aufgrund der direkten Nähe zu<br />
kalt- und frischluftproduzierenden Flächen dürfte die tatsächliche Situation besser sein als<br />
hier dargestellt.<br />
9.5 Landschaft, Freizeit und Erholung<br />
Das Oberfeld mit den angrenzenden ausgedehnten Waldflächen und Parks ist der attraktivste,<br />
großräumigste Erholungsbereich und Grünzug <strong>Darmstadt</strong>s. Wertbildende Kriterien<br />
im direkten Nahbereich des Hofgutes neben den auffallenden Gebäuden des Hofgutes<br />
selber und den gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Arbeiterhäusern sind die Allee<br />
entlang der Erbacher Strasse, die Feld/Waldgrenze des Oberfeldes, sowie die dort möglichen<br />
Ausblicke auf die Mathildenhöhe mit dem Hochzeitsturm (1907-08), den Rosenpark<br />
mit dem Spanischen Turm (evtl. 1845) und, noch etwas weiter entfernt auf der gegenüberliegenden<br />
Seite der historischen Agrarlandschaft Oberfeld, das Georg-Christoph-<br />
Lichtenberg-Haus (1899).<br />
Der Europäische Fernwanderweg E1 von der Nordsee bis zum Mittelmeer, sowie der<br />
Radfernweg R8 verlaufen vom Oberfeld kommend entlang der Erbacher Strasse und biegen<br />
in den südlich des Hofgutes liegenden Wald ein. Das regionale Freizeitzentrum Oberwaldhaus<br />
am Steinbrücker Teich liegt in ca. 2,2 km Entfernung (Luftlinie). Die Wegstrecke<br />
über Scheftheimer Weg und Oppermannswiesenschneise beträgt ca. 3,2 km.<br />
Die 150 m weiter südlich verlaufende Hanauer Strasse (B 26) stellt wegen der Lärmemissionen<br />
für die Naherholung in diesem Bereich einen Störfaktor dar. Es ist jedoch vorgesehen,<br />
an der Hanauer Straße eine Lärmschutzwand zu errichten.<br />
Das Leitbild der Erholungsnutzung für <strong>Darmstadt</strong> besteht u.a. darin, das Oberfeld als offene<br />
Landschaft zu erhalten. Das Hofgut Oberfeld trägt wesentlich dazu bei, dieses Leitbild<br />
zu realisieren.<br />
9.6 Vegetation und Fauna<br />
9.6.1 Potenziell natürliche Vegetation und reale Vegetation<br />
Die potenziell natürliche Vegetation auf dem Rotliegenden ist ein Stieleichen-Hainbuchen-<br />
Wald. Vegetationskundlich herrschen im kollinen Naturraum mesophytische mitteleuropäische<br />
Laubwälder vor, die im wesentlichen dem Hainsimsen und Waldmeister-Buchenwäldern<br />
zuzuordnen sind. Örtlich kommen Buchenauenwälder und Linden-Ahorn-<br />
Mischwälder vor.<br />
Die reale Vegetation des Hofgutes besteht aus einer ca. 2.900 m² großen Rasenfläche in<br />
der Hofmitte, mit einem kleinen Nutzgartenanteil und wenigen Obstbäumen. Zwischen<br />
den bestehenden Gebäuden gibt es kleine unbefestigte Flächen mit Rasen. An der östlichen<br />
Seite innerhalb des Gebäudekomplexes liegt eine kleine Grünfläche aus Rasen, mit
einem Sitzplatz und einigen Nadelgehölzen (Lebensbaum, Strauch-Wacholder, Eibe,<br />
Weide).<br />
Abb. 13: östliche Hofinnenfläche<br />
Seite 25
Abb. 14: Grünfläche innerhalb des Hofgutes<br />
Abb. 15: Weiden in der angrenzenden Weide<br />
Seite 26<br />
Bemerkenswert sind zwei alte, große Weiden (Salix) innerhalb des Grünlandes südlich<br />
der Hofbebauung. Diese stehen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />
und bleiben erhalten.<br />
Im östlichen Planbereich, zwischen der Erbacher Strasse, dem Wohnhaus und einem efeuüberwucherten<br />
Schuppen gibt es eine Fläche, die ehemals als Garten genutzt wurde<br />
und nun grasüberwachsen ist. Hier steht eine Esche, die jedoch Schäden im Kronenbereich<br />
aufweist. Direkt im Einfahrtsbereich gibt es eine größere Zeder.<br />
Ansonsten ist die gesamte Hoffläche gekiest und geschottert. Besonders die geschotterten<br />
Bereiche sind mit einem hohen Feinkornanteil durchmengt und so stark verdichtet.<br />
Daher sind diese Flächen wenig wasserdurchlässig. Kleine Bereiche sind durch Basalt-<br />
Kleinpflaster und andere durch Ortbeton befestigt.<br />
Im Hofgut selbst gibt es keine wertgebenden Biotoptypen. Aufgrund ihres Stammumfangs<br />
könnte die Zeder am Eingangsbereich und die Esche im ehemaligen Garten zukünftig unter<br />
die Baumschutzsatzung fallen. Bei der Zeder handelt es sich jedoch um eine sehr unpassende<br />
Baumwahl, hier würde sich als Hofbaum eher ein Walnussbaum oder eine Eiche<br />
anbieten. Die Esche hat aufgrund ihrer mangelnden Vitalität keine lange Lebenserwartung.<br />
Wertvoll ist die Allee entlang der Erbacher Strasse; die Allee ist von der Planung unberührt<br />
und bleibt erhalten. In der Umgebung ist der an das Hofgut angrenzende Wald als<br />
wertvoller Biotoptyp zu bewerten. Das als Weide genutzte Grünland mit dem Bachlauf hat<br />
ein hohes Potential, ist jedoch zur Zeit noch zu vielen negativen Einflüssen unterworfen.<br />
Ebenso ist die südlich liegende Streuobstfläche von Bedeutung. Diese Biotope werden<br />
von der Planung nicht tangiert.<br />
Die Renaturierung des Bachlaufs ist bereits realisiert. Diese ist außerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplans in der Planfassung dargestellt. Die Pflege der Streuobstwiese<br />
ist projektiert.
Abb. 16: Allee entlang der Erbacher Straße<br />
Seite 27<br />
9.6.2 Fauna<br />
Im Landschaftsplan werden Bereiche mit besonders bemerkenswerten faunistischen Vorkommen<br />
aufgezählt. Das Hofgut Oberfeld wird hierbei nicht aufgeführt.<br />
In <strong>Darmstadt</strong> kommen 11 Fledermausarten vor. Die im Umfeld vorkommenden Biotoptypen<br />
machen das Vorkommen von Fledermäusen wahrscheinlich. Eine Nachfrage bei dem<br />
Verein „Fledermausschutz Südhessen e.V.“ hat ergeben, dass es sich auf jeden Fall um<br />
ein Jagdgebiet verschiedener Fledermausarten handelt. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz<br />
sind sowohl die Tiere selber als auch ihre Quartiere gesetzlich geschützt.<br />
Da die Gemäuer und Dachstühle der alten Gebäude prinzipiell geeignete Fledermausquartiere<br />
sein können, war eine Überprüfung erforderlich.<br />
Daher wurde ein Gutachter eingeschaltet, der im Zeitraum Juli bis September 2007 und<br />
ergänzend für die Untersuchung der Wintervorkommen im Februar 2008 sowohl im Hinblick<br />
auf Fledermausvorkommen als auch Schwalben Gebäudebegehungen und Überprüfungen<br />
mit Ultraschalldetektoren durchgeführt hat (siehe „Untersuchung zu Vorkommen<br />
von Fledermäusen, Schwalben und Mauersegler im Hofgut am Oberfeld“ von Biologo -<br />
Beratende Ökologen).<br />
Im Ergebnis wurden Quartiere von vier Fledermausarten gefunden: Breitflügelfledermaus<br />
(Eptescus serotinus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />
und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Beim Braunen Langohr handelt es sich<br />
um ein Winterquartier. Wochenstuben wurden nicht gefunden, werden aber für Braunes<br />
Langohr und Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen. Außerdem wurden Flugbewegungen<br />
von Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus),<br />
Abendsegler (Nyctalus noctula) und (unsicher) Bartfledermaus (Myotis brandti /<br />
mystacinus) gefunden.
Seite 28<br />
Neben den untersuchten Schwalben (Rauchschwalben bestätigt) und Mauerseglern (nicht<br />
gefunden), wurden Brutvorkommen von Haussperling und Hausrotschwanz gefunden.<br />
Brutvorkommen an Gebäuden von Kohlmeise, Blaumeise und Amsel werden vermutet.<br />
Um den aufgefundenen Bestand zu sichern, wurden in die textlichen Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Regelungen für Maßnahmen<br />
zum Artenschutz aufgenommen (siehe hierzu Kap. 11.8.3).<br />
Ferner wurde in den Bebauungsplan auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB der Hinweis<br />
auf die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 43 Abs. 8<br />
BNatschG in Bezug auf das Vorkommen von Fledermäusen und Rauchschwalben aufgenommen<br />
(siehe hierzu Kap. 13.1).<br />
Weitere nennenswerte Arten sind nicht zu erwarten. Jetzt bereits vorkommende sonstige<br />
Arten (z.B. eventuell Amphibien) werden durch die geplanten Änderungen nicht wesentlich<br />
beeinträchtigt, da ausreichend Rückzugsmöglichkeiten rund um das Hofgut bestehen.
Abb. 17: Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme<br />
Seite 29
Seite 30<br />
9.7 Leitbild und Zielsetzung für das Hofgut Oberfeld<br />
Die konzipierte Nutzung des Hofgutes Oberfeld ist im Hinblick auf die Offenhaltung des<br />
Oberfeldes als überaus positiv zu bewerten. Die Umnutzung und Weiternutzung bzw. Ergänzung<br />
der Gebäude des Hofgutes führt zum Erhalt und einer Verbesserung historisch<br />
bedeutender Gebäude entlang überregional bedeutender Erholungswege.<br />
Wichtiges Leitbild in diesem Zusammenhang ist der Erhalt und die Verbesserung der<br />
Grünverbindungen entlang des Hofgutes. Eine mögliche neue Grünverbindung verläuft<br />
zwischen dem Hofgut und der zukünftigen westlich angrenzenden Wohnbaufläche. Hierdurch<br />
könnte die Anbindung an den Grünzug Darmbach-Woog verbessert werden. Die<br />
Planung des angrenzenden Wohngebietes „0 17 Am Judenteich“ sieht solche Wege- und<br />
Grünverbindungen vor.<br />
Im Bereich des Hofgutes bedarf es aufgrund des Erhaltes der großen Grünfläche im zentralen<br />
Hofbereich keiner weiteren Maßnahmen zur Durchgrünung. Zur klimatischen Verbesserung<br />
und zur Erhöhung der Strukturvielfalt kann diese Fläche mit weiteren Obstbäumen<br />
bepflanzt werden. An geeigneten Wänden sind Fassadenbegrünungen mit heimischen<br />
Kletterpflanzen sinnvoll; hiervon ausgenommen sind die denkmalgeschützten<br />
Gebäude.<br />
Für die an das Hofgut angrenzenden Flächen sind der Erhalt der Streuobstwiesenfläche<br />
im Süden und die Extensivierung des Dauergrünlandes mit der Renaturierung des Grabens<br />
in der Aue als Leitbilder genannt. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes.<br />
10. Städtebauliches Konzept<br />
10.1 Nutzungskonzept<br />
Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der 1892 erbauten<br />
ehemaligen Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>.<br />
Bis 2004 wurde das Hofgut mit Saatgutlagerung, Maschinenunterständen und dem<br />
Wohnhaus der Pächterfamilie als Staatsdomäne ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />
Stiftung „Hofgut Oberfeld“<br />
2006 wurde das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen<br />
landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen.<br />
Zum Hofgut gehören 134 ha Bewirtschaftungsfläche.<br />
Ziel der Stiftung ist es, die Hofmeierei mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung in der engen<br />
Verbindung mit den Flächen des Oberfeldes zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />
und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten.<br />
Landwirtschaftliches Modellprojekt<br />
Mit dem landwirtschaftlichen Modellprojekt wird angestrebt, die Landwirtschaft auf ökologische<br />
Bewirtschaftung umzustellen. Damit wurde bereits 2004 begonnen. Landwirtschaftliche<br />
Produkte sollen vor Ort hergestellt und vermarktet werden. So sind dazu Werkstätten<br />
wie eine Nudelwerkstatt, eine Bäckerei und Käserei sowie eine Weberei vorgesehen.<br />
Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist am Katharinenfalltorweg die<br />
Errichtung eines Kuhstalls für ca. 40 Tiere geplant. Innerhalb des Hofgutes sind die Wohnungen<br />
für die Landwirtfamilien vorgesehen. Das Gebäude des Kornspeichers wird weiterhin<br />
als Pferdestall sowie hauptsächlich zur ökologischen Saatgutproduktion genutzt<br />
werden. Zur Vermarktung der landwirtschaftlichen Bioprodukte ist ein Hofladen geplant.
Seite 31<br />
Sozialtherapeutisches Modellprojekt<br />
Mit dem sozialtherapeutischen Modellprojekt sollen Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für<br />
Erwachsene mit Behinderungen geschaffen werden. Rund 30 Arbeitsplätze der Sozialtherapie<br />
werden auch in der Landwirtschaft geschaffen. Die behinderten Menschen sollen in<br />
die Arbeitsprozesse auf dem Oberfeld, in den Werkstätten, in dem geplanten Café und<br />
Hofladen integriert werden - als Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Landwirten. Eine<br />
zentrale Rolle bei dem sozialtherapeutischen Wohn- und Arbeitsprojekt werden auch Tiere<br />
haben, wobei die Behinderten aktiv in die Betreuung und Pflege der Tiere eingebunden<br />
sein werden.<br />
Die Sozialtherapie wird vom Landeswohlfahrtsverband Hessen gefördert. Die Heydenmühle<br />
in Otzberg-Lengfeld ist bei dem Projekt Kooperationspartner. In der Heydenmühle<br />
haben ein Teil der Jugendlichen mit Behinderung, die einmal auf dem Oberfeld leben und<br />
arbeiten sollen, bereits einen befristeten vorläufigen Arbeitsplatz gefunden.<br />
„Lernort Bauernhof“<br />
Daneben ist das Hofgut als dritter Baustein des Gesamtkonzeptes auch als „Lernort Bauernhof“<br />
konzipiert. Die städtische Bevölkerung <strong>Darmstadt</strong>s soll sich hier auf dem letzten<br />
Bauernhof der Kernstadt wohl fühlen und die Möglichkeit erhalten, die Natur sowie ein<br />
hohes Maß an sozialen Kompetenzen zu erfahren. Als Teil dieser Konzeption sollen in<br />
Teilen der Gebäude und im Innenhof sporadisch kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte<br />
durchgeführt werden. Daneben ist geplant, auch gastronomische Nutzungen wie z.B. ein<br />
Café oder eine Weinstube in das Hofgut zu integrieren.<br />
In welchem Umfang die einzelnen hier projektierten Nutzungen sich entwickeln werden,<br />
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.<br />
Ziel der Stiftung ist es, aus dieser Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des<br />
Hofgutes, Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für<br />
<strong>Darmstadt</strong> entstehen zu lassen.<br />
Nutzungen<br />
Zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes liegen vielschichtige Nutzungsüberlegungen vor.<br />
Folgende Nutzungen sind im Einzelnen vorgesehen:<br />
- sozialtherapeutisch betreutes Wohnen (Wohngruppen)<br />
- Wohnungen für Betreuer<br />
- Werkstätten (Sozialtherapie), wie z.B. Nudel- und Verpackungswerkstatt, Weberei,<br />
Schreinerei, Bäckerei<br />
- Landwirtschaft, Herstellung landwirtschaftlicher Produkte<br />
- Wohnungen für die Landwirte und deren Mitarbeiter<br />
- Hofladen<br />
- Café / Bistro<br />
- Gastronomie<br />
- Kulturelle, künstlerische und pädagogische Veranstaltungen.<br />
Es ist folgende Nutzungsverteilung konzipiert:
Abb. 18: Nutzungskonzeption<br />
Seite 32<br />
Die hier wiedergegebene Konzeption stellt den gegenwärtigen Stand der Nutzungs-<br />
Diskussion dar. Die Nutzungsinhalte und die räumlichen Verteilungen der Nutzungen<br />
können sich im Laufe der Realisierungsprozesse verändern. Insgesamt sind hierbei Nutzungen<br />
vorgesehen, die für ein Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO prägend sind.<br />
10.2 Bebauungskonzept<br />
Vorrangiges Ziel des Bebauungskonzeptes ist es, den Charakter der Hofanlage sowie das<br />
städtebauliche Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erhalten und das städtebauliche<br />
Ensemble in Teilen behutsam zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln.<br />
Die beabsichtigten Nutzungen sollen daher vor allem innerhalb der bestehenden Gebäude<br />
untergebracht werden. Dazu sollen diese Gebäude denkmalgerecht saniert und umgenutzt<br />
werden. Bei den denkmalgeschützten Einzelgebäuden des alten Schmiedehauses,<br />
des ehemaligen Milchhauses und des alten Kuhstalls sind untergeordnete Anbauten und<br />
Erweiterungen denkbar.<br />
Daneben sind in zwei Bereichen in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen<br />
und Werkstätten vorgesehen:<br />
Im nordwestlichen Bereich, der jetzt durch offene Unterstellhallen und einfache landwirtschaftliche<br />
Nebengebäude geprägt ist, soll ein Neubau für die Sozialtherapie mit Wohnungen<br />
und Werkstätten entstehen. Westlich an das alte Schmiedehaus angrenzend ist<br />
ein Neubau für den Hofladen sowie Wohnungen konzipiert. Die Außenwand an der Erbacher<br />
Straße soll dabei im Wesentlichen erhalten bleiben.<br />
Als zweiter Bereich für eine Neubebauung ist der Bereich östlich des Gutshauses vorgesehen.<br />
Hier sind, eher mittel- bis langfristig, Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter des Hofgutes<br />
geplant.
Seite 33<br />
Mit den Neubebauungen wird jeweils die städtebauliche Grundform der fünfeckigen Hofanlage<br />
wieder aufgenommen werden. Die Neubauten schließen dabei die Hofanlage wieder<br />
nach außen hin ab.<br />
10.3 Freiflächenkonzept<br />
Die den Charakter der Hofanlage prägende Freiflächenstruktur wird erhalten bleiben.<br />
Die kreisförmige Innenfläche des Hofes ist derzeit als Grasfläche angelegt. Ältere Fotos<br />
zeigen, dass hier teilweise ein Gemüsegarten angelegt war. Die Grünfläche bleibt als<br />
nicht überbaubare Freifläche erhalten. Die momentan hier befindliche Wohnbaracke dient<br />
derzeit den Landwirtsfamilien als Wohnhaus. Nach dem Abschluss der Sanierung der Bestandsgebäude<br />
wird die Baracke beseitigt und die Grünfläche wiederhergestellt werden.<br />
Die übrigen Freiflächen, welche als Wege zu den Gebäuden genutzt werden, werden<br />
durch Kies, wassergebundene Wegedecken oder Fugenpflaster befestigt. Damit wird ein<br />
optimal geringer Versiegelungsgrad erreicht.<br />
Die umgebende Freifläche außerhalb der Hofanlage soll als nicht bebaubare Freifläche<br />
erhalten bleiben. Somit wird die Einbindung des Gesamtensembles in die umliegenden<br />
Grünstrukturen und das erweiterte Grünsystem sichergestellt.<br />
10.4 Verkehrskonzept<br />
Der Komplex des Hofgutes wird ausschließlich über die Erbacher Straße erschlossen.<br />
Hauptzufahrt wird der vorhandene (historische) Eingang zwischen Schmiede und Gutshaus<br />
in Gegenlage zur Einmündung des Katharinenfalltorweges bleiben. Daneben ist<br />
südöstlich des Gutshauses eine zweite Zufahrt vorgesehen, um die an sich problematische<br />
Zufahrt im Kurvenbereich der Erbacher Straße entlasten zu können.<br />
Die interne Erschließung der einzelnen Gebäude innerhalb des Hofgutes erfolgt wie bisher<br />
über die Hofflächen des Innenhofes.<br />
Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Stellplätze werden je nach Erfordernis innerhalb<br />
des Gutshofes ausgewiesen. Dafür stehen die als überbaubar festgesetzten Flächen<br />
sowie die Innenhofflächen zur Verfügung.<br />
Das Hofgut ist derzeit noch ungenügend mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Der<br />
Ostbahnhof als der zur Zeit nächste Haltepunkt des öffentlichen Nahverkehrs liegt in ca.<br />
800 m Entfernung. Es ist jedoch vorgesehen, die Linienführung eines Busses bis zum<br />
Hofgut zu verlängern. Damit wäre der Planbereich auch durch den öffentlichen Nahverkehr<br />
erschlossen.
11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan<br />
Seite 34<br />
11.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die für das Hofgut beabsichtigten Nutzungen umfassen zum einen die landwirtschaftliche<br />
Produktion, zum andern die sozialtherapeutischen Einrichtungen.<br />
Für die Landwirtschaft sind Gebäude und Einrichtungen zur Herstellung landwirtschaftlicher<br />
Produkte und deren Vermarktung vorgesehen sowie Wohnungen für die Landwirte<br />
und deren Mitarbeiter.<br />
Der Schwerpunkt der Nutzungen im Hofgut besteht im sozialtherapeutischen Bereich als<br />
Lebensort für Erwachsene mit Behinderungen. Neben den Wohnungen für sozialtherapeutisches,<br />
betreutes Wohnen sind Wohnungen für Betreuer sowie Werkstätten (Sozialtherapie)<br />
vorgesehen.<br />
Daneben sind gastronomische Einrichtungen wie z.B. ein Café/Bistro geplant. Für den<br />
imposanten Kuhstall ist eine Umnutzung für kulturelle, künstlerische und pädagogische<br />
Veranstaltungen geplant.<br />
Diese geplanten Nutzungen entsprechen der Gebietskategorie eines Dorfgebietes (MD)<br />
nach § 5 Baunutzungsverordnung. Daher wird die Domäne als Dorfgebiet ausgewiesen.<br />
Der Katalog der Nutzungen wird aus § 5 BauNVO fast unverändert übernommen; lediglich<br />
Tankstellen werden hier ausgeschlossen, da diese hier städtebaulich nicht gewollt sind.<br />
11.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
11.2.1 Zahl der Vollgeschosse<br />
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird entsprechend der bestehenden Bebauung auf<br />
zwei bzw. drei Vollgeschosse begrenzt.<br />
11.2.2 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl<br />
Für das Plangebiet wird der für ein Dorfgebiet nach BauNVO zulässige Höchstwert für die<br />
GRZ von 0,6 festgesetzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Wert durch die<br />
geplante Bebauung nicht ausgeschöpft werden wird.<br />
Die Obergrenze für die GFZ beträgt nach § 17 Abs. 1 BauNVO für Dorfgebiete 1,2. Für<br />
das Plangebiet wurde als zulässige GFZ 1,5 festgesetzt. Es ist zwar davon auszugehen,<br />
dass dieser Wert durch die geplante Bebauung nicht ausgeschöpft werden wird. Der höhere<br />
Wert wurde festgesetzt, da mit der Umnutzung von altem Kuhstall und Kornspeicher,<br />
bedingt durch die Gebäudehöhen und Gebäudevolumen Unwägbarkeiten bei der Anrechnung<br />
der Geschossflächen auftreten können.<br />
Die Überschreitung ist nach § 17 Abs. 2 BauNVO zudem zulässig, da die Überschreitung<br />
im Sinn von § 17 Abs. 2 BauNVO ausgeglichen ist. Die zentrale Freifläche in der Hofmitte<br />
wurde zu deren nachhaltigem Schutz als private Grünfläche festgesetzt. Bei Anrechnung<br />
dieser Fläche als Grundstücksfläche würde lediglich eine GRZ von 1,1 erreicht werden.<br />
Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind also<br />
nicht beeinträchtigt.<br />
Die überschlägigen Dichte-Ermittlungen sind im Kap. 14 – Planungsstatistik –<br />
wiedergegeben.<br />
11.2.3 Höhe baulicher Anlagen<br />
Die Begrenzung der Außenwandhöhen (Traufhöhen) und der Gebäudehöhen ist notwendig,<br />
da alleine durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse die Höhenentwicklung<br />
der Gebäude nicht abschließend geregelt ist. Zur Sicherung eines geordne-
Seite 35<br />
ten Stadtbildes für das Plangebiet werden daher aus städtebaulichen Gründen Festsetzungen<br />
nach § 18 BauNVO zu den Höhen baulicher Anlagen getroffen.<br />
Die Höhen orientieren sich dabei weitgehend am Bestand.<br />
Höhenbezugspunkt<br />
Die Höhenfestsetzungen für jedes Gebäude beziehen sich auf einen jeweils gebäudebezogenen<br />
Höhenbezugspunkt. Dieser entspricht in etwa der Höhe der Hoffläche an der Hofinnenseite<br />
des jeweiligen Gebäudes. Für die Zonen der Sekundärbauten ist jeweils der<br />
Höhenbezugspunkt des Hauptbaukörpers maßgeblich.<br />
Ziel dieser Festsetzung ist es, die Höhenstaffelung der Gebäude der Topographie anzupassen.<br />
11.3 Bauweise<br />
Im Baugebiet wurde keine Festsetzung zur Bauweise getroffen, da die Bauweise ausreichend<br />
durch die als überbaubar festgesetzten Flächen geregelt ist.<br />
11.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
11.4.1 Baugrenzen und Baulinien<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Allgemeinen durch Baugrenzen eingefasst.<br />
Lediglich die als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sind zu deren nachhaltiger Sicherung<br />
durch Baulinien umfahren.<br />
Durch die festgesetzten überbaubaren Flächen wird eine Bebauung zugelassen, die dem<br />
städtebaulichen Prinzip der Hofanlage entspricht. Großvolumige Baukörper bilden eine<br />
fünfeckige Gesamtanlage, wobei die einzelnen Baukörper im Prinzip Solitäre sind, die<br />
durch deutliche Lücken getrennt werden. Daher wird keine durchgängige überbaubare<br />
Fläche festgesetzt, sondern einzelne Baufenster.<br />
Mit dem Bebauungsplan wird am östlichen Rand der Hofanlage zwischen dem Kornspeicher<br />
und dem Gutshaus eine überbaubare Fläche festgesetzt, die die Kubatur und Gebäudestellung<br />
des Kornspeichers aufnimmt. Damit soll die fünfeckige Hofanlage an diesem<br />
Eckpunkt durch einen markanten Baukörper vervollständigt werden können.<br />
In der nordwestlichen Baufläche wurde eine bestehende zu erhaltende Außenmauer der<br />
historischen Hofanlage als solche festgesetzt. Entsprechend der baulichen Konzeption<br />
grenzt die Neubebauung an diese Mauer heran.<br />
11.4.2 Zone für Sekundärbauten<br />
Eine Besonderheit im Gesamtgefüge der Hofanlage sind der alte Kuhstall und der Kornspeicher.<br />
Als großvolumige freistehende Einzelgebäude prägen sie das städtebauliche<br />
Erscheinungsbild. Um die Solitärwirkung dieser Gebäude nachhaltig zu sichern, aber andererseits<br />
auch bauliche Erweiterungen und Ergänzungen zu ermöglichen, wurden diesen<br />
beiden Gebäuden Zonen für Sekundärbauten zugeordnet.<br />
In diesen Bereichen sind ausschließlich bauliche Anlagen zulässig, die in ihrer Kubatur<br />
gegenüber dem angrenzenden Bestandsgebäude untergeordnet sind. Hierunter fallen<br />
beispielsweise offene oder geschlossene Vorhallen, Terrassen, Wintergärten oder Treppenhäuser.<br />
Die Zulässigkeit der Art der Nutzung bleibt hiervon unberührt. Dies bedeutet, dass in den<br />
hier möglichen „untergeordneten“ baulichen Anlagen alle Nutzungen nach Kapitel 9.1<br />
bzw. Festsetzung Nr. 1.1 zulässig sind. Der hier definierte Begriff der „baulichen Anlage,<br />
welche in ihrer Kubatur gegenüber dem angrenzenden Bestandsgebäude untergeordnet<br />
ist“, umfasst allein die räumliche Dimension des Gebäudeteils in Relation zum angrenzenden<br />
Bestandsgebäude. Die so definierte „untergeordnete“ bauliche Anlage ist nicht i-
Seite 36<br />
dentisch mit einer „untergeordneten Nebenanlage“ nach § 14 BauNVO. Zu den Wesensmerkmalen<br />
einer „untergeordneten Nebenanlage“ nach § 14 Abs. 1 BauNVO gehört,<br />
„dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich gegenständlich dem primären<br />
Nutzungszweck dienend zu- und untergeordnet ist. (Fickert / Fieseler, BauNVO § 14 Rn<br />
3). Daher wird klarstellend festgesetzt, dass die im Plangebiet zulässigen Nutzungen auch<br />
in diesen „untergeordneten“ baulichen Anlagen uneingeschränkt zulässig sind.<br />
Für die Zone für Sekundärbauten wurden differenzierte Festlegungen getroffen, um den<br />
Begriff des „untergeordneten“ zu definieren:<br />
Zum einen wurde festgesetzt, dass innerhalb der als Zonen für Sekundärbauten festgesetzten<br />
überbaubaren Flächen nur Flächenanteile überbaut werden dürfen. Diese Anteile<br />
werden in Form von Prozentangaben festgesetzt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass innerhalb<br />
einer Teilfläche, die jeweils durch eine Baugrenze, Baulinie und / oder Abgrenzungslinie<br />
(„Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Festsetzungen und Dachformen“, sog.<br />
„Knödellinie“) definiert ist, nur der für diese Teilfläche festgesetzte Flächenanteil überbaut<br />
werden darf. Damit ist der konkrete Standort nicht festgelegt, lediglich die Gebäudedimension<br />
wird geregelt. Die Teilflächen sind hierbei jeweils getrennt zu betrachten. Lediglich<br />
die beiden benachbarten Teilflächen „A“ und „B“ können als gemeinsame Fläche angesetzt<br />
werden.<br />
Zum andern werden für die einzelnen Teilflächen unterschiedliche Festsetzungen zu den<br />
Höhen getroffen. Diese werden als maximal zulässige Gebäudehöhen definiert, wobei als<br />
Höhenbezugspunkt hier jeweils der für das angrenzende Bestandsgebäude gültige Höhenbezugspunkt<br />
anzusetzen ist.<br />
In den Teilflächen „A“ und „B“ sind auf 70 % der Fläche nur eingeschossige Gebäudeanbauten<br />
zulässig. Innerhalb der Teilfläche „B“ sind als Ausnahmen Treppenhäuser einschließlich<br />
der Liftanlagen bis zur Gebäudehöhe (Firsthöhe) des angrenzenden Gebäudes<br />
zulässig. Diese Ausnahme ist erforderlich, da für evtl. erforderliche Fluchttreppen<br />
Treppenhäuser notwendig werden können, die die Trauflinie deutlich übersteigen. Für die<br />
Teilfläche „B“ wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass im Erdgeschoss alle Nutzungen<br />
zulässig sind, lediglich in den darüber liegenden Geschossen sind nur Treppenhäuser<br />
und Lifte zulässig.<br />
In der Teilfläche „C“ dürfen Anbauten auf nur 40 % der Fläche errichtet werden und dabei<br />
die Gebäudehöhe von 4,50 m nicht übersteigen. Damit soll gesichert werden, dass hier<br />
Anbauten deutlich unter der Traufe des angrenzenden Gebäudes bleiben. Andererseits<br />
soll hier ein Anbau wie z.B. ein Wintergarten möglich sein, der mit benutzbaren Raumhöhen<br />
ausgestattet ist. Die enge Fassung der überbaubaren Fläche soll sichern, dass ein<br />
Anbau hier deutlich gegenüber der Kubatur des Kuhstalls zurückbleibt.<br />
In der Zone „E“ dürfen diese Anbauten die Gebäudehöhe von 0,50 m nicht übersteigen.<br />
Mit dieser Vorgabe soll ein Anbau an den Kuhstall ermöglicht werden, der lediglich als<br />
Terrasse bis zur Höhe des Fußbodens des Kuhstalls reicht. Da auch hier der o.g. Höhenbezugspunkt<br />
des Kuhstalls heranzuziehen ist, wird eine Gebäudehöhe von 0,50 m festgesetzt.<br />
Konstruktiv bedingte Aufbauten werden dadurch hier möglich. An dieser Gebäudeseite<br />
besteht nach Süden ein geschosshoher Geländeversprung der durch eine offene<br />
Konstruktion überbaut ist. Mit dieser Festsetzung wird die bauliche Nutzung dieses Baukörpers<br />
ermöglicht. Ferner wird so die Möglichkeit eröffnet, das Kellergeschoss bzw. Gartengeschoss<br />
hier auszuweiten.<br />
In der Zone „D“ sind an den Gebäudeinnenseiten auf 70 % der hier ausgewiesenen Fläche<br />
Anbauten bis zur Höhe der traufseitigen Außenwand des angrenzenden Gebäudes<br />
zulässig. Anbauten dürfen damit bis zur Traufhöhe reichen. Dieser Gebäudetypus orientiert<br />
sich an der bestehenden hofseitigen Vorhalle des Kuhstalles.
Seite 37<br />
Abb. 19: Höhen der Sekundärbauten bei dem Gebäude des Kuhstalls (als Beispiel)<br />
Um sicherzustellen, dass die Anbauten in den Zonen für Sekundärbauten sich auch in ihrer<br />
Gestaltung von den Bestandsgebäuden unterscheiden, wurden gestalterische Festsetzungen<br />
getroffen. Hierzu wird auf Kap. 12.4 verwiesen.<br />
11.4.3 Nebenanlagen<br />
Der Begriff des untergeordneten Bauteils bzw. der baulichen Anlage in Festsetzung I Nr.<br />
3.4 umfasst allein die räumliche Dimension des Gebäudeteils und ist nicht zu verwechseln<br />
mit einer Nebenanlage nach § 14 BauNVO. Daher wird zur Klarstellung festgesetzt, dass<br />
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ohne Einschränkungen sowohl auf den überbaubaren<br />
als auch den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.<br />
Nebenanlagen wie z.B. Pergolen, Geräteschuppen, Nebenanlagen für die Kleintierhaltung<br />
sind also in dieser Zone wie auf dem gesamten Grundstück zulässig.<br />
11.5 Stellplätze und Garagen<br />
Die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen wird nur durch wenige Regeln eingeschränkt.<br />
Es wird festgesetzt, dass Garagen und Carports sowie überdachte KFZ-Stellplätze nur innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Durch diese Festsetzung<br />
wird von § 12 Abs. 6 BauNVO Gebrauch gemacht. Es soll damit ausgeschlossen werden,<br />
dass die Freiflächen im Hofgut durch bauliche Anlagen wie Garagen oder Carports, also<br />
dauerhafte Gebäude, bebaut werden.<br />
Nicht überdachte Stellplätze sind auf weiten Teilen des Domänengeländes zulässig, nicht<br />
jedoch auf der zentralen Grünfläche sowie auf den als Flächen zum Anpflanzen von<br />
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen. Ebenso stehen<br />
die als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten<br />
Flächen für Stellplätze nicht zur Verfügung.
Seite 38<br />
Fahrrad-Stellplätze, auch wenn sie überdacht sind, sind auf dem gesamten Baugrundstück,<br />
mit Ausnahme der Flächen zum Anpflanzen und Flächen zum Erhalt von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen, zulässig.<br />
Auf konkrete Standortfestsetzungen zu den Stellplätzen wurde verzichtet, da der Stellplatzbedarf<br />
sich erst nach und nach auf Grundlage der realisierten Nutzungen und Bauvorhaben<br />
ergeben wird. Es werden lediglich Zonen benannt, in denen keine Stellplätze<br />
zulässig sind. Dies sind die schützenswerten begrünten Freiflächen an den Außenseiten<br />
des Hofgutes sowie die zentrale Grünfläche in der Hofmitte.<br />
Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Stellplätze sind daher je nach Erfordernis<br />
innerhalb des Gutshofes auszuweisen. Dafür stehen die als überbaubar festgesetzten<br />
Flächen sowie die Innenhofflächen zur Verfügung.<br />
11.6 Verkehrsflächen<br />
Die Erbacher Straße wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen,<br />
um den Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zum qualifizierten Bebauungsplan zu<br />
machen.<br />
Durch die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche ergeben sich für die Straßenfläche<br />
keine Veränderungen.<br />
11.7 Grünflächen<br />
Die zentrale Freifläche im Hof der Domäne wird als private Grünfläche festgesetzt. Damit<br />
soll nachhaltig gesichert werden, dass diese prägende Grünfläche als solche erhalten und<br />
unbebaubar bleibt.<br />
11.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft<br />
11.8.1 Oberflächenbefestigung<br />
Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zielsetzung heraus, den Anteil an versiegelten<br />
Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung<br />
gemacht. Vollständige Versiegelung führt zum Aufheizen von Flächen im Sommer, Erwärmung<br />
der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss<br />
des Niederschlagswassers.<br />
Daher sind befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze,<br />
so weit wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegen stehen, als teilversiegelte<br />
Flächen anzulegen (z.B.: Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen). Werden die<br />
Flächen nicht teilversiegelt angelegt, ist das anfallende Niederschlagswasser in angrenzende<br />
Grundstücksfreiflächen zu versickern.<br />
11.8.2 Fassadenbegrünung<br />
Die Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung und Bilanzierung kommt zum Ergebnis, dass durch<br />
die beabsichtigten Vorhaben nur marginale Verschlechterungen für den Naturhaushalt<br />
ausgelöst werden. Als Minimierungsmaßnahme wird unter anderem die Begrünung neu<br />
gebauter Fassaden mit heimischen Klettergehölzen wie Efeu (Hedera helix), Waldrebe<br />
(Clematis vitalba) und Echtem Geißblatt (Lonicera caprifolium) vorgeschlagen.<br />
Daher wird hier eine Festsetzung zur Fassadenbegrünung aufgenommen.<br />
11.8.3 Maßnahmen zum Artenschutz<br />
Die Festsetzungen zu den Maßnahmen für den Artenschutz basieren auf den Ergebnissen<br />
des ökologischen Gutachtens „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen,<br />
Schwalben und Mauerseglern im Hofgut am Oberfeld“ (Biologo, Juli 2008), durchgeführt
Seite 39<br />
von Juli bis September 2007 und im Februar 2008. Im Ergebnis wurden Quartiere von vier<br />
Fledermausarten gefunden sowie Nester von Rauchschwalben.<br />
Alle heimischen Fledermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders<br />
geschützt und sind Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen<br />
Vogelarten gelten das Tötungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot<br />
(§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).<br />
Durch Baumaßnahmen im Hofgut können erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse<br />
und Rauchschwalben insbesondere bei Gebäuderenovierungen und -umbauten ausgelöst<br />
werden. Die festgesetzten Maßnahmen dienen dem Schutz und dem Erhalt der genannten<br />
Arten.<br />
Die festgesetzten Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit dem Hinweis III.1 –<br />
siehe hierzu Kap. 13.1.<br />
11.9 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />
11.9.1 Grundstücksrandeingrünung<br />
Wesentliche Bestandteile der Freiflächenstruktur der Domäne sind die unbebauten und<br />
unversiegelten Grünflächen am südlichen und südöstlichen Außenrand des Hofgutes. Um<br />
diese Freiflächen nachhaltig zu schützen, sind sie als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Entsprechend dem bestehenden<br />
Bewuchs wurden für diese Flächen Pflanzfestsetzungen getroffen. Eine wesentliche<br />
Regelung ist hierfür auch, dass Stellplätze und Garagen hier nicht zulässig sind.<br />
Teilweise dienen diese Außenrandflächen als Zufahrtsflächen zu den landwirtschaftlichen<br />
Gebäuden. Daher wurde die Festsetzung getroffen, dass lediglich 60 % dieser Flächen<br />
gärtnerisch anzulegen sind. In den nicht gärtnerisch anzulegenden Flächen sind Zufahrten<br />
zu den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden zulässig. Bei den Zufahrten sind jedoch<br />
die Oberflächen als wasserdurchlässige Beläge nach Festsetzung 8.1 anzulegen.<br />
11.10 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)<br />
11.10.1 Grundstücksrandeingrünung<br />
Ein charakteristischer Bestandteil des äußeren Erscheinungsbildes des Hofgutes ist die<br />
Freifläche (Rasen) zwischen den nördlichen Gebäuden und der Erbacher Straße. Diese<br />
Freiflächen sollen in dieser Form erhalten werden. Daher werden sie als Flächen zum Erhalt<br />
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Auch hier sind<br />
Stellplätze und Garagen nicht zulässig.<br />
Innerhalb dieser Fläche sind zwei Teilflächen als „Bereich für Zufahrt“ festgesetzt, innerhalb<br />
welcher jeweils eine Zufahrt in einer maximalen Breite von 5,00 m zulässig ist. Dadurch<br />
wird südöstlich des Gutshauses eine zweite Zufahrt ermöglicht, um so die an sich<br />
problematische Zufahrt im Kurvenbereich der Erbacher Straße entlasten zu können. Ferner<br />
soll damit die Zufahrt zu einer vorhandenen Toranlage am nordwestlichen Gebäude<br />
von der Erbacher Straße aus ermöglicht werden.<br />
In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass der vorhandene Baumbestand im verkehrsbegleitenden<br />
Grünstreifen an der Erbacher Straße erhalten bleibt. Eine entsprechende Festsetzung<br />
wurde aufgenommen.<br />
11.10.2 Erhaltung von Bäumen<br />
Ebenso wird für die im Plangebiet vorhandenen wertvollen und ortsbildprägenden Bäume<br />
festgesetzt, dass sie dauerhaft zu erhalten sind.
Seite 40<br />
11.11 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung<br />
von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
Im direkten Einwirkungsbereich der Erbacher Straße werden im Plangebiet die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 durch Verkehrslärm überschritten. Im Hinblick auf die Überschreitungen<br />
der Orientierungswerte der DIN 18005 sind zur Minderung der Geräuscheinwirkungen<br />
bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Da im Plangebiet aufgrund der bestehenden Strukturen keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />
möglich sind, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Wesentlichen<br />
handelt es sich hierbei um die Ausrüstung der Gebäude mit Lärmschutzfenstern,<br />
Schalldämmung von Rollladenkästen etc.<br />
Durch die Festsetzung Nr. 11 „Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)“ wird geregelt, dass bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />
aufgrund der Immissionen aus Verkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräume<br />
bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen sind. Dies ist auf Grundlage<br />
der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise, Ausgabe<br />
1989) ohnehin erforderlich: Nach DIN 4109 sind zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen<br />
Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß<br />
Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 einzuhalten.<br />
Nach der DIN 4109 ergeben sich in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten „maßgeblichen<br />
Außenlärmpegel“ Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände für Aufenthaltsräume<br />
in Wohnungen, Übernachtungsräume u.ä. sowie Büroräume. Es wird darauf hingewiesen,<br />
von welchen Lärmpegelbereichen im Plangebiet auszugehen ist.<br />
Die Bemessung der Luftschalldämmung ist erst im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
der Gebäude vorzunehmen. Dabei obliegt die Entscheidung, welche konkreten baulichen<br />
oder technischen Vorkehrungen an den einzelnen Gebäuden vorgenommen werden, dem<br />
Bauherrn. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Schallschutznachweis gemäß DIN 4109<br />
hinsichtlich des Außenlärms zu führen.<br />
Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde angeregt, bei passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
an den Fenstern auch die jeweiligen Lüftungsvorrichtungen vorzusehen, um den Gesundheitsschutz<br />
der Nutzer für Wohnen und Schlafen auch bei gelegentlich geöffnetem<br />
Fenster zu gewährleisten. Daher wurden die Regelungen zum Schallschutz durch die<br />
Festsetzung ergänzt, dass bei der Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher<br />
Straße an den Außenwänden zur Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />
vorzusehen sind.<br />
12. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Zur Sicherung der vorhandenen gestalterischen Merkmale wurden für Umbauten und<br />
Neuplanungen im Plangebiet eine Reihe von gestalterischen Festsetzungen getroffen.<br />
12.1 Gestaltung der Dächer<br />
Im Plangebiet lassen sich keine prägenden bzw. dominierenden Dachformen feststellen.<br />
Neben steilen Sattel- und Walmdächern bestehen neben Sonderformen auch flacher geneigte<br />
Pultdächer und auch flach geneigte Satteldächer. Daher wurde auf eine Vorgabe<br />
zur Dachform verzichtet.<br />
Es wurde lediglich für die Dachneigung die das Plangebiet dominierenden Dachneigungen<br />
zwischen 30° und höchstens 50° festgelegt. Für die Bereiche im nordwestlichen Teil<br />
des Hofgutes, in denen eine Neubebauung vorgesehen ist, werden auch Flachdächer zugelassen.<br />
Im Übergang zum angrenzenden Wohngebiet, welches teilweise durch flache<br />
Dächer geprägt ist, wird diese Dachform als verträglich mit dem Orts- und Landschaftsbild<br />
angesehen.
Seite 41<br />
Für die Zonen für Sekundärbauten wurden auch flachere Dachneigungen zugelassen, um<br />
zu ermöglichen, dass die Anbauten sich in ihrer Höhenentwicklung den Hauptbaukörpern<br />
unterordnen können.<br />
Innerhalb der mit dem Index A, B und E festgesetzten Flächen sind daher Flachdächer<br />
zulässig. Diese Flächen umfassen die Zwischenglieder an den Kopfseiten des Kuhstalls.<br />
Innerhalb der mit dem Index C und D festgesetzten Flächen sind auch flach geneigte Dächer<br />
mit einer Mindestdachneigung von 10° zulässig. Diese Flächen sind die Anbauzonen<br />
an den Längsseiten der Stall- und Speichergebäude. Für diese Anbauten sollen flach geneigte<br />
Dächer prägend sein. Auch damit soll gesichert werden, dass die hier zulässigen<br />
Sekundärbauten sich deutlich den Hauptbaukörpern unterordnen.<br />
Da der gesamte Planbereich eine Gesamtanlage nach Denkmalschutzrecht ist, bestehen<br />
zudem ausreichend Möglichkeiten im Genehmigungsverfahren die Gestaltung der Dächer<br />
zu beeinflussen.<br />
12.2 Dacheindeckungen<br />
Zur Sicherung einer harmonischen Dachlandschaft im Plangebiet wurde die zur Verfügung<br />
stehende Material- und Farbpalette dahingehend eingeschränkt, dass auf den dominierenden<br />
Hauptgebäuden nur Dacheindeckungen aus roten oder rotbraunen Tonziegeln<br />
oder Dachsteinen zulässig sind, entsprechend der heute die Bestandsgebäude prägenden<br />
Dacheindeckung. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche der zulässigen Flachdächer,<br />
also die Gebäude im Nordwesten des Plangebietes. Für diese Dachflächen wurden<br />
keine Festsetzungen getroffen.<br />
In den als „Zonen für Sekundärbauten“ festgesetzten Flächen sind neben roten oder rotbraunen<br />
Tonziegeln oder Dachsteinen auch Schieferdeckungen, metallische Dacheindeckungen<br />
oder Gründächer zulässig. Damit werden Dacheindeckungen für die hier zulässigen<br />
flachen und flach geneigten Dächer ermöglicht.<br />
Die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung ist bei allen Dächern zulässig.<br />
Um zu sichern, dass sich diese Solaranlagen gestalterisch in die Dachflächen einfügen,<br />
wurden gestalterische Vorgaben festgelegt: Bei geneigten Dächern sind die Anlagen zur<br />
Solarenergiegewinnung bündig in die Dachflächen einzufügen; dabei ist die Struktur bzw.<br />
die Gliederung der Teilflächen der Solaranlage an dem Verlauf von Firstlinie und Ortganglinie<br />
auszurichten. Mit dieser Festsetzung soll gewährleistet werden, dass bei der Errichtung<br />
von Anlagen zur Solarenergiegewinnung das äußere Erscheinungsbild und die Architektur<br />
insbesondere der historischen Hofgutgebäude nicht beeinträchtigt wird. Für alle<br />
Dächer wurde mit der selben Zielsetzung festgesetzt, dass zu allen Dachrändern (First,<br />
Ortgang, Traufe) ein Mindestabstand von 1,00 m einzuhalten ist.<br />
12.3 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben<br />
Es wurden keine Festsetzungen zu Dachaufbauten getroffen, da bei den bestehenden<br />
Gebäuden sehr unterschiedliche Formen existieren. Schmale Krüppelwalmgauben und<br />
Zwerchgiebel am Gutshaus auf der einen Seite, lange durchgehende Schleppgauben z.B.<br />
am Kornspeicher auf der anderen Seite.<br />
Da der gesamte Planbereich eine Gesamtanlage nach Denkmalrecht ist, bestehen ausreichend<br />
Möglichkeiten, die Gestaltung der Gebäude im Rahmen der Genehmigungsverfahren<br />
zu beeinflussen.
Abb. 21: Unterschiedliche Dachaufbauten bei Gutshaus und Kornspeicher<br />
Seite 42<br />
12.4 Gestaltung in den „Zonen für Sekundärbauten“<br />
Es besteht das gestalterische Ziel, die in den „Zonen für Sekundärbauten“ zulässigen Gebäude<br />
durch die Wahl des Materials so zu gestalten, dass sie sich deutlich von den jeweils<br />
angrenzenden Bestandsgebäuden unterscheiden.<br />
Bei offenen Hallen ergibt sich die gestalterische Unterscheidung allein schon durch den<br />
Kontrast von geschlossenem Bestandsgebäude und offener Halle. Daher sind hierfür keine<br />
weitergehenden Festsetzungen erforderlich.<br />
Um auch allseits geschlossene Anbauten zu ermöglichen, wurde die gestalterische Festsetzung<br />
getroffen, dass die Außenwände bei geschlossenen Außenwänden zu mindestens<br />
70 % als verglaste, transparent wirkende Fläche herzustellen sind. Innerhalb der<br />
Teilfläche „C“ sind auch die Dachflächen zu mindestens 70 % als verglaste, transparent<br />
wirkende Flächen herzustellen. Damit soll die Dominanz der beiden Bestandsgebäude<br />
durch einen konkret festgesetzten Materialwechsel gesichert werden.<br />
Da insbesondere bei landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden verglaste, transparent wirkende<br />
Flächen für Außenwände nicht in Frage kommen, wurde festgesetzt, dass geschlossene<br />
Außenwände auch dann zulässig sind, wenn sich diese auch anderweitig<br />
durch einen deutlichen Material- und Farbwechsel vom angrenzenden Hauptbaukörper<br />
unterscheiden. Zulässig sind insbesondere Außenwände aus Holz. Hier wurden keine<br />
weiteren abschließenden Materialvorgaben gemacht, um den Gestaltungsspielraum nicht<br />
einzugrenzen.<br />
Von den Vorgaben zu den Außenwänden sind die hier zulässigen Treppenhäuser ausgenommen,<br />
da Gestaltvorgaben mit Brandschutzbestimmungen in Widerspruch geraten<br />
könnten.<br />
13. Hinweise und Empfehlungen<br />
13.1 Artenschutzrechtliche Genehmigung (§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />
Durch das faunistische Fachgutachten wurde festgestellt, dass im Plangebiet geschützte<br />
Tierarten existieren. Es wurden vier Fledermausarten sowie Rauchschwalben gefunden.
Seite 43<br />
Durch den Hinweis wird auf die sich daraus ergebende Erforderlichkeit eines naturschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens hingewiesen.<br />
Alle heimischen Fledermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders<br />
geschützt und sind Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen<br />
Vogelarten gelten das Tötungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot<br />
(§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).<br />
Tritt einer der Verbotstatbestände ein, wird die Anwendung der Ausnahmeregelung des<br />
§ 43 Abs. 8 BNatSchG erforderlich. Daher ist vor Beginn der Baumaßnahmen bei der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu<br />
beantragen.<br />
13.2 Bodendenkmäler<br />
Auf Anregung der Denkmalbehörden wird in die textlichen Festsetzungen der Hinweis<br />
aufgenommen, dass im Plangebiet jederzeit Bodendenkmäler entdeckt werden können.<br />
Auf Grundlage von § 20 HDSchG sind diese unverzüglich den zuständigen Denkmalschutzbehörden<br />
zu melden.<br />
13.3 Denkmäler<br />
Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />
Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />
Innerhalb der Gesamtanlage sind als Einzeldenkmal erfasst: Zwei kleine Fachwerkhäuser<br />
– Das Schmiedegebäude am Eingang zum Hof und das Milchhäuschen als Anbau am<br />
Kuhstall. Ferner wurde der alte Kuhstall am Südwestrand aktuell unter Schutz gestellt.<br />
Die Gebäude sind im Bebauungsplan als Denkmäler gekennzeichnet.<br />
Außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden nachrichtlich die Gesamtanlage<br />
der Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße und das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“<br />
dargestellt.<br />
13.4 Bodenveränderungen<br />
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />
Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend das Regierungspräsidium<br />
<strong>Darmstadt</strong>, Abteilung Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dezernat IV/Da 41.5) zu informieren.<br />
13.5 Artenempfehlung<br />
Die Artenempfehlung wird auf die allgemeine Vorgabe reduziert, dass die Verwendung<br />
heimischer, standortgerechter Arten empfohlen wird.<br />
Lediglich zur Fassadenbegrünung werden konkrete Arten empfohlen:<br />
Hedera helix (Efeu), Clematis vitalba (Waldrebe) und Lonicera caprifolium (Echtes Geißblatt).<br />
14. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung<br />
Entsprechend § 1 a BauGB ist zu überprüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu<br />
einem Eingriff in den Naturhaushalt kommt und, sofern dies der Fall sein sollte, wie dieser<br />
vermieden, minimiert und kompensiert werden kann. Daher wird für den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes verbal-argumentativ der Eingriffsumfang aufgezeigt und überprüft,<br />
ob ein Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich ist. Dies wird durch<br />
eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergänzt.
Seite 44<br />
Im Geltungsbereich bestehen bereits viele Wohnhäuser, Ställe und Schuppen. Die derzeitige<br />
Überbauung beträgt ca. 4.135 m². Zusätzlich ist die Hoffläche – ausgenommen von<br />
einer 2.909 m² großen Grünfläche – größtenteils versiegelt. Zwischen den Gebäuden gibt<br />
es zwar immer wieder vereinzelte Stellen, an denen Schotter aufgebracht wurde oder an<br />
denen ungenutzt Geräte lagern. Für den Wasser- und Bodenhaushalt ist jedoch der Unterschied<br />
zwischen Überbauung und Versiegelung gering. Es kann also von einer hohen<br />
Vorbeeinträchtigung ausgegangen werden.<br />
Abb. 22: Blick nach Westen<br />
Die neue Bebauung wird, wenn tatsächlich die gesamte in der Planung festgesetzte überbaubare<br />
Fläche überbaut werden würde, eine Fläche von ca. 6.800 m² beanspruchen.<br />
Diese neue Überbauung findet aber überwiegend auf bereits befestigten Flächen statt. Es<br />
kann daher für den Naturhaushalt eine spürbare Verschlechterung ausgeschlossen werden.<br />
Der Grad der möglichen Überbauung wurde durch die Planung unter Abwägung der geplanten<br />
Nutzungsansprüche auch so gering wie möglich gehalten. Damit wurde dem<br />
Vermeidungs- und Minimierungsgebot in hohem Maße Rechnung getragen.<br />
Im westlichen Randbereich des Plangebietes, dort wo derzeit ein aufgelassener Garten<br />
durch Gras überwachsen ist, geht eine extensive Grünfläche in der Größe von ca. 600 m²<br />
verloren. Diese Fläche ist jedoch auch durch den negativen Einfluss der Erbacher Strasse<br />
beeinträchtigt. Auf der gegenüberliegenden, westlichen Ecke des Plangebietes ist eine<br />
Fläche, die derzeit aus einem Obstbaum und einigen Sträuchern besteht. Baum und<br />
Sträucher stehen an der Grenze des Geltungsbereiches und könnten sogar trotz Baumaßnahmen<br />
erhalten bleiben. Dadurch, dass dieser Baum und die Sträucher von Efeu<br />
überwuchert sind, welches sich auch über einen angrenzenden Mauerrest (eine ehemalige<br />
Schuppenwand) zieht, ist die Vitalität der Gehölze jedoch eingeschränkt.
Seite 45<br />
Wertvolle Strukturen liegen alle in der Regel außerhalb des Geltungsbereiches und sind<br />
somit von der Planung nicht berührt.<br />
Abb. 23: Efeuüberwucherte Wand am Westrand des Hofgutes<br />
Insgesamt handelt es sich um marginale Verschlechterungen für den Naturhaushalt, die<br />
überwiegend durch Maßnahmen im Geltungsbereich kompensiert werden können. Als<br />
Ausgleichsmaßnahmen werden daher wasserdurchlässige Befestigung der Hofflächen<br />
und die Begrünung neu gebauter Fassaden mit heimischen Klettergehölzen wie Efeu<br />
(Hedera helix), Waldrebe (Clematis vitalba) und Echtem Geißblatt (Lonicera caprifolium)<br />
vorgesehen. Hierbei werden die Vorgaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung<br />
Landschaftsbau e.V. Troisdorf, zusammengefasst in der „Richtlinie für die Planung,<br />
Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen“, berücksichtigt.<br />
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird in Kapitel 20 dargestellt. Es wird hierauf verwiesen.<br />
15. Bodenordnung<br />
Die Flächen des Hofgutes sind in der Hand eines Eigentümers. Es entfällt daher das Erfordernis<br />
einer Bodenordnung.
16. Planungsstatistik<br />
Seite 46<br />
16.1 Gebietsflächen<br />
Geltungsbereich (gesamt)<br />
davon:<br />
1,86 ha = 100,0 %<br />
Dorfgebiet (Nettobauland) 1,36 ha = 73,1 %<br />
Private Grünfläche 0,29 ha = 15,6 %<br />
öffentliche Verkehrsflächen 0,21 ha = 11,3 %<br />
16.2 Bebauung<br />
Bebauung Bestand<br />
Gutshaus 430 m²<br />
Schmiede und Unterstellhallen 748 m²<br />
Stall 856 m²<br />
Milchhäuschen 102 m²<br />
Kuhstall 1.030 m²<br />
Kornspeicher 750 m²<br />
Wohnbaracke 218 m²<br />
Nebengebäude 191 m²<br />
Gesamtüberbauung 4.135 m²<br />
GRZ - Bestand 0,30 bei 1,36 ha Baugrundstück<br />
Zu den Einzelflächen wird auf Abbildung 24 verwiesen.<br />
Bebauung Planung<br />
Gutshaus und Erweiterung 1.445 m²<br />
Schmiede bis Sozialtherapie 2.784 m²<br />
Kuhstall mit Milchhäuschen 959 m²<br />
Kornspeicher 750 m²<br />
Zone für Sekundärbauten zu 70%:<br />
886 m² x 70%<br />
620 m²<br />
Zone für Sekundärbauten zu 90%:<br />
126 m² x 90%<br />
Zone für Sekundärbauten zu 40%<br />
354 m² x 40%<br />
113 m²<br />
141 m²<br />
Gesamtüberbauung 6.812 m²<br />
GRZ - Planung 0,50 bei 1,36 ha Baugrundstück<br />
Zu den Einzelflächen wird auf Abbildung 25 verwiesen.
Seite 47<br />
Teil B<br />
Umweltbericht
17. Einleitung<br />
Seite 48<br />
17.1 Umweltbericht<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ sind die Belange<br />
der Umwelt in einem gesonderten Bericht darzustellen und insbesondere die Auswirkungen<br />
der Planung zu erläutern. Der hier erstellte Umweltbericht berücksichtigt die formalen<br />
und inhaltlichen Anforderungen, die sich aus §§ 1, 2 und 2a BauGB ergeben. Der<br />
Umweltbericht wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.<br />
17.2 Lage und naturräumliche Einordnung<br />
Das Hofgut Oberfeld liegt im östlichen Teil des Stadtgebietes von <strong>Darmstadt</strong>-Mitte an der<br />
Erbacher Straße 125. Südlich und süd-östlich grenzen Weideflächen an, gefolgt von<br />
Laubwald aus Trauben-Eichen. Nördlich liegt das landwirtschaftlich genutzte Oberfeld. Im<br />
Westen entsteht ein neues Wohngebiet.<br />
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Messeler Hügelland, einem welligen<br />
Hügelland mit ausgedehnten Laubwäldern des Darmstädter Ostwaldes. Es ist geologisch<br />
Teil des Rotliegendenhorstes und besteht aus tonhaltigen Sedimentgesteinen, die<br />
das kristalline Grundgebirge überlagern. Örtlich werden die Sandsteine durch Melaphyrdecken<br />
überlagert.<br />
17.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes<br />
Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der 1892 erbauten<br />
ehemaligen Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>. 2006 wurde<br />
das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen landwirtschaftlichen<br />
Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen. Zum<br />
Hofgut gehören 134 ha Bewirtschaftungsfläche.<br />
Ziel der Stiftung ist es, die Hofmeierei mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung in der engen<br />
Verbindung mit den Flächen des Oberfeldes zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />
und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten.<br />
Nutzungskonzept<br />
Mit dem landwirtschaftlichen Modellprojekt wird angestrebt, die Landwirtschaft auf ökologische<br />
Bewirtschaftung umzustellen. Landwirtschaftliche Produkte sollen vor Ort hergestellt<br />
und vermarktet werden. Mit dem sozialtherapeutischen Modellprojekt sollen Wohnund<br />
Arbeitsmöglichkeiten für Erwachsene mit Behinderungen geschaffen werden. Rund<br />
30 Arbeitsplätze der Sozialtherapie werden auch in der Landwirtschaft geschaffen. Die<br />
behinderten Menschen sollen in die Arbeitsprozesse auf dem Oberfeld, in den Werkstätten,<br />
in dem geplanten Café und Hofladen integriert werden - als Bestandteil der Zusammenarbeit<br />
mit den Landwirten. Daneben ist das Hofgut als dritter Baustein des Gesamtkonzeptes<br />
auch als „Lernort Bauernhof“ konzipiert. Die städtische Bevölkerung <strong>Darmstadt</strong>s<br />
soll hier auf dem letzten Bauernhof der Kernstadt die Möglichkeit erhalten, die Natur<br />
sowie ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen zu erfahren.<br />
Ziel der Stiftung ist es, aus dieser Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des<br />
Hofgutes, Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für<br />
<strong>Darmstadt</strong> entstehen zu lassen.<br />
Bebauungskonzept<br />
Vorrangiges Ziel des Bebauungskonzeptes ist es, den Charakter der Hofanlage sowie das<br />
städtebauliche Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erhalten und das städtebauliche<br />
Ensemble in Teilen behutsam zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln.<br />
Die beabsichtigten Nutzungen sollen daher vor allem innerhalb der bestehenden Gebäude<br />
untergebracht werden. Dazu sollen diese Gebäude denkmalgerecht saniert und umgenutzt<br />
werden. Bei den denkmalgeschützten Einzelgebäuden sind untergeordnete Anbauten<br />
und Erweiterungen vorgesehen.
Seite 49<br />
Daneben sind in zwei Bereichen in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen<br />
und Werkstätten vorgesehen: Im nordwestlichen Bereich soll ein Neubau für die Sozialtherapie<br />
mit Wohnungen und Werkstätten entstehen. Östlich des Gutshauses sind mittelbis<br />
langfristig Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter des Hofgutes vorgesehen. Mit den Neubebauungen<br />
wird jeweils die städtebauliche Grundform der fünfeckigen Hofanlage wieder<br />
aufgenommen.<br />
Freiflächenkonzept<br />
Die den Charakter der Hofanlage prägende Freiflächenstruktur wird dabei erhalten. Die<br />
kreisförmige Innenfläche des Hofes bleibt als Grünfläche unbebaut. Die umgebenden<br />
Freiflächen außerhalb der Hofanlage bleiben als nicht bebaubare Freifläche erhalten.<br />
17.4 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung)<br />
Die geplanten Nutzungen entsprechen der Gebietskategorie eines Dorfgebietes (MD)<br />
nach § 5 Baunutzungsverordnung. Daher wird die Domäne als Dorfgebiet ausgewiesen.<br />
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird entsprechend der bestehenden Bebauung auf<br />
zwei bzw. drei Vollgeschosse begrenzt.<br />
Für das Plangebiet wird der für ein Dorfgebiet nach BauNVO zulässige Höchstwert für die<br />
GRZ von 0,6 festgesetzt. Als zulässige GFZ wird 1,5 festgesetzt. Die Obergrenze für die<br />
GFZ beträgt zwar für Dorfgebiete 1,2. Die Überschreitung ist jedoch durch die als private<br />
Grünfläche festgesetzte zentrale Freifläche in der Hofmitte ausgeglichen.<br />
Zur Sicherung eines geordneten Stadtbildes werden Festsetzungen zu den Höhen baulicher<br />
Anlagen getroffen. Die zulässigen Höhen orientieren sich weitgehend am Bestand.<br />
Die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich eng an den<br />
Bestandsgebäuden. Die als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sind zu deren nachhaltiger<br />
Sicherung durch Baulinien umfahren. Eine Besonderheit im Gesamtgefüge der Hofanlage<br />
sind der alte Kuhstall und der Kornspeicher. Als großvolumige freistehende Einzelgebäude<br />
prägen sie das städtebauliche Erscheinungsbild. Um die Solitärwirkung dieser<br />
Gebäude nachhaltig zu sichern, aber andererseits auch bauliche Erweiterungen und Ergänzungen<br />
zu ermöglichen, wurden diesen beiden Gebäuden Zonen für Sekundärbauten<br />
zugeordnet. In diesen Bereichen sind ausschließlich Bauteile oder bauliche Anlagen zulässig,<br />
die in ihrer Kubatur gegenüber dem angrenzenden Hauptgebäude untergeordnet<br />
sind. Hier wurden auch differenzierte Höhenfestsetzungen getroffen.<br />
Garagen und Carports sowie überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig, um auszuschließen, dass die Freiflächen im Hofgut bebaut<br />
werden. Nicht überdachte Stellplätze sind auf dem gesamten Gelände der Domäne zulässig,<br />
mit Ausnahme der zentralen Grünfläche sowie den äußeren Randflächen.<br />
Die zentrale Freifläche im Hof der Domäne wird als private Grünfläche festgesetzt, um<br />
nachhaltig zu sichern, dass diese prägende Grünfläche unbebaubar bleibt.<br />
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind als<br />
teilversiegelte Flächen anzulegen. Als Ausgleichsmaßnahme wird die Begrünung neu gebauter<br />
Fassaden mit heimischen Klettergehölzen festgesetzt.<br />
Die Freiflächen zwischen den nördlichen Gebäuden und der Erbacher Straße sollen in<br />
dieser Form erhalten werden, sie werden daher als Flächen zum Erhalt von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.<br />
Zur Sicherung der vorhandenen gestalterischen Merkmale bei Umbauten und Neuplanungen<br />
im Plangebiet wurden eine Reihe von gestalterischen Festsetzungen zur Dachlandschaft<br />
getroffen.
Seite 50<br />
17.5 Berücksichtigung der in Fachplänen und einschlägigen Fachgesetzen festgelegten<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigten Fachgesetze und die Zielaussagen<br />
übergeordneter Fachpläne sind in Kapitel 3 der Begründung zusammengestellt.<br />
17.6 Angewandte Untersuchungsmethoden<br />
Zur Erstellung des Umweltberichtes für den Bebauungsplan O 25 „Hofgut Oberfeld“ wurden<br />
Anfang Februar 2007 und Ende Mai 2007 Bestandsaufnahmen des Gebietes vorgenommen.<br />
Weiterhin lagen folgende Fachplanungen und Gutachten zur Beurteilung der<br />
Umweltsituation vor:<br />
- Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>, <strong>Darmstadt</strong> 2004<br />
- Verkehrsdaten der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />
- Stellungnahme des Grünflächen- und Umweltamtes – Untere Wasserbehörde – vom<br />
04. Juni 2007 zu Altlasten<br />
- Lärmkartierung des Vermessungsamtes <strong>Darmstadt</strong> vom Juni 2006<br />
- Untersuchung der Fledermäuse mittels Begehung und Ultraschalldetektoren, sowie<br />
Untersuchung der Schwalben und Mauerseglervorkommen von Juli bis September<br />
2007 und Februar 2008 (Biologo, Dipl.-Biol. Dirk A. Diehl, Babenhausen-Langstadt)<br />
Unter Einbeziehung der vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbalargumentative<br />
Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen.<br />
18. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung<br />
Für die einzelnen Schutzgüter werden in zusammengefasster Form der bestehende Umweltzustand<br />
und die Umweltauswirkungen der Planung baubedingt, anlagebedingt und<br />
betriebsbedingt beschrieben. Zudem wird eine Prognose bei der Durchführung der Planung<br />
dargestellt.<br />
18.1 Schutzgut Mensch<br />
Ziel der Planung ist es, die Hofmeierei im Sinne des Denkmalschutzes mit seiner ursprünglichen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere auch in der engen Verbindung<br />
mit den Flächen des Oberfeldes, zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches und<br />
sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten. Daneben ist das Hofgut auch als „Lernort<br />
Bauernhof“ konzipiert. Dieses Konzept ist zu begrüßen.<br />
Durch die Erbacher Straße ist das Gebiet nicht unerheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt.<br />
Erhebliche Geruchsbelastungen durch die landwirtschaftlichen Nutzungen sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Das Ziel der Planung, aus der Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des Hofgutes,<br />
Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für <strong>Darmstadt</strong><br />
entstehen zu lassen, ist als wichtiger positiver Beitrag für die Lebensqualität der Bürger<br />
von <strong>Darmstadt</strong> zu werten.<br />
Zum Schutz des Hofgutes vor Lärm der Erbacher Straße sind passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
in den Gebäuden entlang der Erbacher Straße erforderlich; ggf. bei Umbau im<br />
Innenbereich sind die sensiblen Räume zur Hofseite hin anzuordnen.
Seite 51<br />
18.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />
Das Oberfeld mit den angrenzenden ausgedehnten Waldflächen und Parks ist einer der<br />
attraktivsten und großräumigsten Erholungsbereiche und wichtiger Grünzug <strong>Darmstadt</strong>s.<br />
Wertbildende Kriterien im direkten Nahbereich des Hofgutes neben den auffallenden Gebäuden<br />
des Hofgutes selbst und den gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Arbeiterhäusern<br />
sind die Allee entlang der Erbacher Strasse, die Feld/Waldgrenze des Oberfeldes,<br />
sowie die dort möglichen Ausblicke auf die Mathildenhöhe mit dem Hochzeitsturm<br />
(1907-08), den Rosenpark mit dem Spanischen Turm (etwa 1845) und, noch etwas weiter<br />
entfernt auf der gegenüberliegenden Seite, der historischen Agrarlandschaft Oberfeld, das<br />
Georg-Christoph-Lichtenberg-Haus (1899).<br />
Der Europäische Fernwanderweg E1 von der Nordsee bis zum Mittelmeer, sowie der<br />
Radfernweg R8 verlaufen vom Oberfeld kommend entlang der Erbacher Strasse und biegen<br />
in den südlich des Hofgutes liegenden Wald ein.<br />
Das regionale Freizeitzentrum Oberwaldhaus am Steinbrücker Teich ist 2 km entfernt.<br />
Die 150 m weiter südlich verlaufende Hanauer Strasse (B 26) ist ein Störfaktor, der zu<br />
Verlärmung führt.<br />
Das Leitbild der Erholungsnutzung für <strong>Darmstadt</strong> besteht u.a. darin, das Oberfeld als offene<br />
Landschaft zu erhalten.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Während der Bauphase kann es durch Baufahrzeuge, kurzzeitige Materialablagerungen<br />
oder Einrüsten der Gebäude zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen. Diese<br />
sind jedoch vorübergehend und kurzzeitig.<br />
Anlagebedingt wird das Gebäudeensemble in seiner Wirkung an sich und für den Übergang<br />
Landschaft/Stadt erhalten bleiben. Es wird ein funktionierendes Ausflugsziel geschaffen,<br />
welches in idealer Weise an einem Hauptwanderweg liegt. Insgesamt wird die<br />
geplante Nutzung des Hofgutes eine Bereicherung für das Schutzgut Erholung darstellen.<br />
Betriebsbedingt wird es zu einer höheren Nutzungsintensität durch mehr dort lebende und<br />
arbeitende Menschen kommen. Das Hofgut Oberfeld trägt wesentlich dazu bei, das Leitbild<br />
„Extensive Nutzung des Oberfeldes“ zu realisieren.<br />
18.3 Schutzgut Boden und Altlasten<br />
Das Hofgut liegt auf einer Höhe von ca. 180 m ü.NN. Das Relief fällt vom Oberfeld im<br />
Norden in südliche Richtung ab. Am südlichen Ende der Bebauung gibt es einen Geländeabsturz<br />
von ca. 3 m. Dadurch wirkt das Hofgutgelände wie auf einer Aufschüttung im<br />
Talraum liegend.<br />
Die südlich angrenzende Weide besteht aus der Bodenform Auengley. Nördlich und östlich<br />
liegen Braunerden über basischen Vulkaniten. Der südöstliche Wald wächst auf<br />
Braunerden auf klastischen Gesteinen. Die Bodenkarte (Themenkarte 3 des LP) trifft für<br />
das Stadtgebiet keine Aussagen. Aufgrund des geologischen Ausgangsgesteins kann als<br />
Bodenform westlich angrenzend und im Bereich des Hofgutes als ursprüngliche Bodenform<br />
ebenfalls Braunerde angenommen werden. Die Bodenfunktionen der Braunerde<br />
können wie folgt beschrieben werden:<br />
Bodentyp Wasserdurchlässigkeit<br />
Nutzbare Feldkapazität<br />
Grundwasser /<br />
Stauwasser<br />
Gefährdung<br />
durch Schwermetallbelastung<br />
Braunerde gering gering > 2 m hoch hoch<br />
Tab. Bodentyp und seine Eigenschaften<br />
Gefährdung<br />
durch Nitratbelastung<br />
Die an das Hofgut Oberfeld heranreichenden Flächen werden als Bereiche mit geringer<br />
Ertragsfunktion im Hinblick auf die natürliche Fruchtbarkeit bewertet.
Seite 52<br />
Entsprechend der Aussagen im Landschaftsplan gibt es keine Altlastenflächen oder Altlastenverdachtsflächen<br />
(HlfU, Stand 2003). Durch Schreiben des Grünflächen- und Umweltamtes<br />
– Untere Wasserbehörde – vom 04. Juni 2007 (67-48 ve-hr) wird festgestellt,<br />
dass für das Plangebiet keine Eintragung im Altstandortkataster vorliegt.<br />
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die<br />
auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend<br />
das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong>, Abt. Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dez. IV/Da 41.5) als zuständige<br />
Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen<br />
und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist ebenfalls das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong><br />
zu beteiligen.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Baubedingt kann es kurzzeitig zur Überdeckung von Boden durch die Lagerung von Materialien<br />
und zur Veränderung des Bodens aufgrund von Abschieben und Zwischenlagern<br />
von Oberboden kommen. Durch die geringfügige Neuanlage von Anbauten kommt es zu<br />
Versiegelungen, allerdings überwiegend auf Flächen die auch jetzt bereits teilversiegelt<br />
oder verdichtet sind (Schotter, Kies, Zufahrten). Nur ein auf Grundlage des Bebauungsplanes<br />
ermöglichter Wintergarten-Anbau am südlichen Kuhstall kann dazu führen, dass<br />
bisherige Weidefläche in geringem Umfang versiegelt bzw. überbaut wird. Betriebsbedingt<br />
sind keine Veränderungen innerhalb des Hofgutes zu erwarten. Die Umstellung auf die<br />
extensive Bewirtschaftung des Oberfeldes hat positive Wirkungen auf den Bodenhaushalt.<br />
18.4 Schutzgut Klima<br />
Regionalklima<br />
Die Hauptwindrichtung ist Südwesten. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge pro<br />
Jahr liegt bei 600 – 650 mm.<br />
Lokalklima<br />
Die Waldflächen stellen Frischluftproduzenten dar. Die Feldbereiche des Oberfeldes sind<br />
die einzigen aktiven Kaltluftentstehungsflächen <strong>Darmstadt</strong>s, da hier nicht nur die Kaltluft<br />
entsteht, sondern durch das geologische Gefälle direkt auf das Siedlungsgebiet von<br />
<strong>Darmstadt</strong> zufließt. Das Hofgut ist in der Themenkarte 17 des Landschaftsplanes zu einem<br />
Bereich hinzugezogen worden, der als thermischer Belastungsbereich dargestellt ist.<br />
Jedoch werden alle Gewerbegebiete so gekennzeichnet. Aufgrund der direkten Nähe zu<br />
kalt- und frischluftproduzierenden Flächen dürfte die tatsächliche Situation besser sein als<br />
hier dargestellt.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Baubedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Anlagenbedingt erhöht sich die Bebauungsdichte,<br />
aber in einem nur unwesentlichen Umfang. Da der angrenzende Großbaumbestand<br />
entlang der Erbacher Strasse und der Wald mit klimaökologischer Ausgleichsfunktion<br />
bestehen bleiben, werden keine Veränderungen erwartet.<br />
18.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />
Die Vulkanite des Rotliegenden sind gut wasserspeichernd, besitzen jedoch eine geringe<br />
Fähigkeit, starke Niederschläge rasch aufzunehmen. Daher sind im Messeler Hügelland<br />
viele staufeuchte Mulden vorhanden, die von flachen Hangwasseraustritten mit Wasser<br />
gespeist werden.<br />
Die Sedimentgesteine des Rotliegenden enthalten viel toniges Bindematerial, so dass sie<br />
Kluftgrundwasserleiter darstellen. Wegen der eingeschränkten Wasserwegsamkeit und<br />
der wenig nutzbaren Hohlräume sind die Wasservorkommen im Allgemeinen gering. Die<br />
Grundwasserergiebigkeit ist sehr gering (0-1 l/s), die Verschmutzungsempfindlichkeit ist
Seite 53<br />
mittel bis gering. Der Bereich rund um das Hofgut Oberfeld und auch das Oberfeld selbst<br />
weisen ein mittleres bis hohes Risiko bezüglich des Nitrateintrages auf.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gibt es kein Oberflächengewässer.<br />
Der Meiereigraben verläuft von der Dreibrunnenanlage zuerst durch ein Rohr und<br />
dann offen innerhalb einer Weidefläche.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Baubedingt werden keine Auswirkungen erwartet. Anlagebedingt kommt es zu einer geringfügigen<br />
Mehrversiegelung. Durch jede Versiegelung wird der Oberflächenabfluss vermehrt<br />
und die Grundwasserneubildungsrate verringert. Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit<br />
des Bodens ist diese jedoch ohnehin gering. Betriebsbedingt wird es keine<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser geben, da das Hofgut bereits jetzt an die Kanalisation<br />
angeschlossen ist.<br />
18.6 Schutzgut Flora und Fauna<br />
Im Norden und Osten nahe dem Hofgut grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt <strong>Darmstadt</strong>“<br />
an. Das Hofgut selbst und der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen<br />
nicht im Landschaftsschutzgebiet. Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-<br />
Gebiete werden von der Planung nicht tangiert.<br />
Die nahe liegenden Wälder im Osten <strong>Darmstadt</strong>s sind als Erholungswald ausgewiesen.<br />
Der dem Hofgut am nächsten gelegene Wald hat die Stufe I, wirtschaftsbestimmend.<br />
Die potenziell natürliche Vegetation auf dem Rotliegenden ist ein Stieleichen-Hainbuchen-<br />
Wald. Vegetationskundlich herrschen im kollinen Naturraum mesophytische mitteleuropäische<br />
Laubwälder vor, die im wesentlichen dem Hainsimsen und Waldmeister-<br />
Buchenwäldern zuzuordnen sind. Örtlich kommen Buchen-Auenwälder und Linden-Ahorn-<br />
Mischwälder vor.<br />
Die reale Vegetation des Hofgutes besteht aus einer ca. 2.900 m² großen Rasenfläche in<br />
der Hofmitte, mit einem kleinen Nutzgartenanteil und wenigen Obstbäumen. Zwischen<br />
den bestehenden Gebäuden gibt es kleine unbefestigte Flächen mit Rasen und vereinzelte<br />
Holundersträucher. An der östlichen Seite innerhalb des Gebäudekomplexes liegt eine<br />
kleine Grünfläche aus Rasen, mit einem Sitzplatz und einigen Nadelgehölzen (Lebensbaum,<br />
Strauch-Wacholder, Eibe, Weide).<br />
Im östlichen Planbereich, zwischen der Erbacher Strasse, dem Wohnhaus und einem efeuüberwucherten<br />
Schuppen gibt es eine Fläche, die ehemals als Garten genutzt wurde<br />
und nun grasüberwachsen ist. Hier steht eine Esche, die jedoch Schäden im Kronenbereich<br />
aufweist. Direkt im Einfahrtsbereich gibt es eine größere Zeder.<br />
Ansonsten ist die gesamte Hoffläche gekiest und geschottert. Besonders die geschotterten<br />
Bereiche sind mit einem hohen Feinkornanteil durchmengt und so stark verdichtet.<br />
Daher sind diese Flächen wenig wasserdurchlässig. Kleine Bereiche sind durch Basalt-<br />
Kleinpflaster und andere durch Ortbeton befestigt.<br />
Im Hofgut selbst gibt es keine wertgebenden Biotoptypen. Aufgrund ihres Stammumfangs<br />
könnte die Zeder am Eingangsbereich und die Esche im ehemaligen Garten zukünftig unter<br />
die Baumschutzsatzung fallen. Bei der Zeder handelt es sich jedoch um eine sehr unpassende<br />
Baumwahl, hier würde sich als Hofbaum eher ein Walnussbaum oder eine Eiche<br />
anbieten. Die Esche hat aufgrund ihrer mangelnden Vitalität keine lange Lebenserwartung.<br />
Wertvoll ist die Allee entlang der Erbacher Strasse. Diese Allee ist von der Planung unberührt<br />
und bleibt erhalten. In der Umgebung ist der an das Hofgut angrenzende Wald als<br />
wertvoller Biotoptyp zu bewerten. Das als Weide genutzte Grünland mit dem Bachlauf hat<br />
eine hohes Potential, ist jedoch zur Zeit noch zu vielen negativen Einflüssen unterworfen.<br />
Ebenso ist die südlich liegende Streuobstfläche von Bedeutung. Diese Biotope werden<br />
von der Planung nicht tangiert.
Seite 54<br />
Die Renaturierung des Bachlaufs ist bereits realisiert. Die Pflege der Streuobstwiese ist<br />
projektiert.<br />
Die im Umfeld vorkommenden Biotoptypen und die alten, wenig genutzten Gebäude machen<br />
das Vorkommen von Fledermäusen wahrscheinlich. Daher wurde von der Stadt<br />
<strong>Darmstadt</strong> ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Juli bis September 2007 und im Februar<br />
2008 wurde durch das ökologische Gutachterbüro Biologo (Dipl.-Biol. Dirk A. Diehl) in<br />
64832 Langstadt das Gutachten „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen,<br />
Schwalben und Mauerseglern im Hofgut am Oberfeld“ erstellt. Durch Gebäudebegehungen,<br />
Außenbeobachtungen, sorgfältige Mauerspaltenerkundungen und Untersuchungen<br />
mit Ultraschalldetektoren wurden folgende Arten festgestellt:<br />
Art Quartierfunde Flugbeobachtungen<br />
Breitflügelfledermaus Männer(?)-Quartier (Juli) Juli, September<br />
Zwergfledermaus Männer(?)-Quartier (Juli) Juli, September<br />
Rauhhautfledermaus September<br />
Mückenfledermaus Juli, September<br />
Braunes Langohr Winterquartier (Februar)<br />
Pausenquartier, Fraßplätze<br />
Abendsegler Juli, September<br />
Großes Mausohr Männer(?)-Quartier (Juli)<br />
Bartfledermaus Juli<br />
Tab.: Im Bereich des Hofgutes registrierte Arten (Quartierfunde ohne Monatsangaben beziehen<br />
sich auf Spurenfunde, bei denen also zum Untersuchungszeitpunkt keine Fledermaus anwesend<br />
war)<br />
An allen Gebäuden des Hofgutes gibt es potentielle Tagesverstecke von Fledermäusen.<br />
Nachweise der Quartiernutzung gelang für vier Arten, wobei keine Hinweise auf eine Nutzung<br />
als Wochenstube gefunden wurden. Aufgrund der am Hofgut vorliegenden Situation<br />
ist der Nachweis von Wochenstuben nicht einfach. Die Zwergfledermaus wechselt in der<br />
Geburtsphase Ende Mai/Anfang Juni häufig das Quartier, es ist daher möglich, dass eine<br />
größere Anzahl der Tiere an einem der Gebäude lebt. Das Untergeschoss des Kuhstalls<br />
dient dem Braunen Langohr als Winterquartier.<br />
Die Mehlschwalbe wurde an keinem der Gebäude festgestellt. Die Rauchschwalbe brütet<br />
im Pferdestall. Ein weiteres Schwalbennest wurde im Maschinenraum gefunden. Bruten<br />
des Mauerseglers wurden nicht gefunden, dies kann aber auch an der fortgeschrittenen<br />
Jahreszeit gelegen haben. (verkürzter Auszug aus dem o.g. Gutachten).<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Aufgrund des geringen Grünbestands ist sowohl bau-, anlagen-, als auch betriebsbedingt<br />
kaum eine negative Wirkung auf die Vegetation zu erwarten. Alle wertvollen Strukturen<br />
liegen außerhalb des Geltungsbereiches, eine Veränderung dieser Strukturen ist nicht<br />
vorgesehen. Entfallen werden jedoch bereits beim Bau einige Efeuwandflächen, eine Esche<br />
und einige Nadelgehölze.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse und Rauchschwalben können von den<br />
Gebäuderenovierungen und Umbauten ausgehen. Alle heimischen Fledermausarten sind<br />
nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und sind Arten des Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen Vogelarten gelten das Tötungsverbot<br />
(§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das<br />
Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42<br />
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).
Seite 55<br />
Tritt einer der Verbotstatbestände ein, wird die Anwendung der Ausnahmeregelung des<br />
§ 43 Abs. 8 BNatSchG erforderlich. Daher ist vor Beginn von Baumaßnahmen bei der zuständigen<br />
Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu<br />
beantragen.<br />
18.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />
Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />
Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />
Die Großherzogliche Meierei wurde 1892 von der Altstadt an den östlichen Stadtrand<br />
ausgelagert. Zur Gesamtanlage gehören die beiden Fachwerkhäuser sowie das ehemalige<br />
Wohnhaus und der Stall.<br />
Das Bewirtschaften des Oberfeldes, welches vom Hofgut aus praktiziert wird, dient der<br />
Erhaltung der historischen Nutzung des Oberfeldes als landwirtschaftliche Fläche.<br />
Auswirkungen der Planung:<br />
Bereits mit Baubeginn sind kleine Veränderungen an den Gebäuden möglich. Anlage-,<br />
und betriebsbedingt werden, um die geplante Nutzung zu ermöglichen, an die historischen<br />
Gebäude Anbauten geplant, die den derzeitigen Eindruck verändern werden. Durch<br />
die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aber gesichert, dass An- und Umbauten nur<br />
in einem Ausmaß erfolgen, sodass sie sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Das<br />
Gesamt-Ensemble des Hofgutes Oberfeld wird auf Grundlage der Planung nicht wesentlich<br />
verändert.<br />
18.8 Wechselwirkung der vorgenannten Schutzgüter<br />
Bei den abiotischen und biotischen Schutzgütern sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.<br />
Das Kulturgut wird durch die Planung langfristig erhalten und dabei das Landschaftsbild<br />
unwesentlich verändern. Für den Menschen intensiviert sich die Möglichkeit der Erholungsnutzung.<br />
19. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich<br />
19.1 Schutzgut Mensch<br />
Das Projekt, im Hofgut Oberfeld aus der Kombination von ökologischem Nutzungskonzept,<br />
Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für <strong>Darmstadt</strong><br />
entstehen zu lassen, stellt eine Bereicherung für das Schutzgut Mensch dar.<br />
Zum Schutz der Bewohner des Hofgutes vor dem Lärm der Erbacher Straße sind Lärmschutzmaßnahmen<br />
entlang der Erbacher Straße erforderlich.<br />
19.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />
Es sind Fassadenbegrünungen, der Erhalt der die Gebäude umgebenden Grünflächen<br />
und vereinzelte Neupflanzungen geplant. Die Gebäude werden erhalten, renoviert und nur<br />
durch wenige untergeordnete Anbauten ergänzt. Dadurch werden keine Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes verursacht. Für die Erholungsnutzung ist die Planung von Vorteil,<br />
da hier ein Ausflugsziel geschaffen werden kann. Insgesamt wird die geplante Nutzung<br />
des Hofgutes eine Bereicherung für das Schutzgut Erholung darstellen. Eine Kompensation<br />
ist nicht erforderlich.<br />
19.3 Schutzgut Boden und Altlasten<br />
Der Anteil der bebauten Fläche kann auf Grundlage des Bebauungsplanes von derzeit<br />
4.135 m² überbauter Fläche auf bis zu 6.812 m² ansteigen. Diese neuen Anbauten wer-
Seite 56<br />
den jedoch überwiegend auf bereits versiegelten Flächen ausgeführt. Bodenbeeinträchtigungen,<br />
die dennoch hervorgerufen werden, können durch die Entsiegelung der Befestigung<br />
der Hofinnenfläche kompensiert werden.<br />
19.4 Schutzgut Klima<br />
Zur Verbesserung des Kleinklimas werden Fassadenbegrünungen geplant. Der Erhalt des<br />
Großbaumbestandes und der grünen Hofinnenfläche dienen der Minimierung der klimatischen<br />
Belastungen. Aufgrund der geringen Veränderungen, die überwiegend den Gebäudebestand<br />
betreffen werden, ist kein Ausgleich erforderlich.<br />
19.5 Schutzgut Wasser<br />
Das Niederschlagswasser der Dachflächen wird in den angrenzenden Flächen versickert.<br />
Die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bei Flächenbefestigungen vermindern die<br />
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Zudem wird die Brauchwassernutzung<br />
empfohlen. Beeinträchtigungen werden nicht erwartet und müssen daher auch nicht kompensiert<br />
werden.<br />
19.6 Schutzgut Flora und Fauna<br />
In den Bestandsgebäuden wurden Fledermausquartiere und Nistplätze von Rauchschwalben<br />
festgestellt. Diese Arten müssen aufgrund des gesetzlich verankerten Artenschutzes<br />
erhalten bleiben. Durch Regelungen im Bebauungsplan werden geeignete Maßnahmen<br />
zum Schutz und zum Erhalt getroffen.<br />
Die Intensivierung der Nutzung im Hofgut selbst wird zu einer Veränderung für die Tiere<br />
führen. So kann die höhere Frequentierung durch Menschen Folgen auf die Nahrungssuche<br />
haben. Das Nahrungsangebot wird sich auf dem direkt angrenzenden Oberfeld durch<br />
die Anlage von Feldrainen, sowie eine extensivere Nutzung auf der gesamten Feldflur erhöhen.<br />
Die Extensivierung der Feldflur ist Teil des Gesamtkonzeptes des Hofgutes. Nur<br />
durch die Umplanung des Hofgutes wird auch dauerhaft das Oberfeld extensiv bewirtschaftet.<br />
Insgesamt gesehen wird voraussichtlich kein Kompensationserfordernis erzeugt,<br />
da die Brutmöglichkeiten erhalten bleiben und das Nahrungsangebot sich höchstens verschiebt<br />
aber nicht entfällt.<br />
19.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />
Aufgrund der Schaffung neuer Nutzungsmöglichkeiten und somit der Möglichkeit, den historisch<br />
wertvollen Gebäudekomplex zu erhalten, werden positive Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Kultur erwartet. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.<br />
19.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Bei Durchführung der Planung wird die Nutzung als Hofgut intensiviert und erhält durch<br />
das Wohnen und Arbeiten behinderter Menschen einen zusätzlichen Wert.<br />
Die zu erwartenden sehr geringen nachteiligen Umweltauswirkungen beziehen sich vor allem<br />
auf den Aspekt Artenpotential. Da es sich bei Fledermäusen um streng geschützte<br />
Arten des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, ist hier eine Beeinträchtigung durch eine<br />
sensible Planung auszuschließen. Dadurch werden nachteilige Umweltauswirkungen<br />
vermieden.<br />
Durch die geringe zusätzliche Überbauung kommt es aufgrund der vorhandenen Bebauung<br />
und bestehenden Versiegelung zu keinen dauerhaften Veränderungen und Beeinträchtigungen<br />
des Bodenhaushaltes. Hinsichtlich des Biotoppotenzials kommt es im Bereich<br />
der geplanten Bebauung zu einem teilweisen Verlust von Baum- und Gehölzbeständen,<br />
dies jedoch in unerheblichem Umfang und überwiegend nicht heimische Arten betreffend.<br />
Als Ausgleich wird die derzeit noch bestehende Wohnbaracke zurückgebaut, sodass<br />
die grüne Hoffläche in ganzer Größe wiederhergestellt wird und erhalten bleibt. Be-
Seite 57<br />
züglich des Klimas und des Wasserhaushaltes kommt es praktisch zu keiner Veränderung.<br />
Die Änderung der Versiegelungsart der Hoffläche wird den Zustand gegenüber der<br />
bestehenden Situation verbessern.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung wäre davon auszugehen, dass das Hofgut Oberfeld<br />
verfällt und ein kulturhistorischer Wert verloren geht.<br />
20. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung<br />
20.1 Bilanzierung des Bestandes/ Erläuterung der Zusatzbewertungen<br />
Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu bemessen,<br />
wird ergänzend zur bereits erfolgten Darstellung des funktionalen Ausgleichs in argumentativer<br />
Form bei der Schutzgutbetrachtung im Umweltbericht eine numerische Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung<br />
durchgeführt. Der Inhalt dieser Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung<br />
des Zustandes von Natur und Landschaft vor und nach der Durchführung der<br />
Baumaßnahmen, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.<br />
Die numerische Bilanzierung des Bebauungsplans wird anhand der „Kompensationsverordnung“<br />
vom 01.09.2005 vorgenommen.
Abb. 24: Flächenberechnung der landschaftsplanerischen Bestandsaufnahme<br />
Seite 58
Abb. 25: Flächenberechnung der Planung<br />
Seite 59
Seite 60<br />
Nachfolgende Tabelle stellt die numerische Bewertung des Bestandes in Biotopwertpunkten<br />
dar.<br />
Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>, Bebauungsplan 0 25 Hofgut - Oberfeld -<br />
Nutzungstyp nach<br />
Anlage 3 KV<br />
Erläuterungen WP/m² Fläche je Nutzungstyp<br />
in m²<br />
Biotopwert<br />
vorher nachher vorher nachher<br />
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x<br />
Sp. 4<br />
Sp. 3 x<br />
Sp. 6<br />
1 2<br />
1. Bestand vor Eingriff<br />
3 4 5 6 7<br />
02.100<br />
B<br />
Hecke / Gehölze 36 142 5.112<br />
04.110 Einzelbaum 31 (100) 3.100<br />
06.200 Weide 21 229 4.809<br />
06.310 Wiese extensiv 44 596 26.224<br />
10.510 Versiegelte Fläche<br />
ohne Versickerung<br />
3 2.495 7.485<br />
10.520 Nahezu versiegelte Abzug wegen starker 4 2.502 10.008<br />
Fläche, stark verdich- Verdichtung durch hohen<br />
tet<br />
Feinkornanteil<br />
10.530 Kies, Kleinpflaster,<br />
Reitplatz, Holzlager<br />
6 1.937 11.622<br />
10.710 Gebäude mit Regenwasserversickerung<br />
6 4.135 24.816<br />
11.221 Straßenbegleitgrün 14 243 3.402<br />
11.212 Nutzgarten 19 260 4.940<br />
11.225/ Wechselintensivgrün Stark wechselnde Inten- 16 6.063 97.008<br />
11.224<br />
sität, daher interpoliert<br />
2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz<br />
02.400 Hecken-, Gebüsch- 60 % der Anpflanzflächen 27 56 1.512<br />
pflanzung<br />
(10 % der gärtnerisch<br />
anzulegenden Flächen)<br />
11.225 Extensivrasen 60 % der Anpflanzflächen<br />
(90 % der gärtnerisch<br />
anzulegenden Flächen)<br />
21 500 10.500<br />
10.530 Wasserdurchlässige<br />
Flächenbefestigung<br />
40 % der Anpflanzflächen 6 371 2.226<br />
11.221 Straßenbegleitgrün 14 459 6.426<br />
11.225/ Wechselintensivgrün Private Grünfläche 16 2.909 46.544<br />
11.224 (wie Bestand)<br />
10.540 Schotterrasen 2 Zufahrten (5 m breit<br />
und 7 m lang)<br />
7 70 490<br />
06.310 Wiese extensiv Abzgl. der 2 Zufahrten 44 1.053 46.332<br />
10.715 Gebäude mit Regenwasserversickerung<br />
6 5.938 35.628<br />
10.715 ABCDE-Flächen Anteilig 10.715, 10.530 6 1.366 8.196<br />
10.510 Verkehrsfläche 3 1.652 4.956<br />
10.530 Kiesfläche 6 4.228 25.368<br />
Summen 18.602 18.602 198.520 188.178
Seite 61<br />
Erläuterungen:<br />
Die Kompensationsverordnung ermöglicht in Anlage 2, Kapitel 2 die Durchführung einer<br />
Zusatzbewertung, wenn das Standard-Bilanzierungsverfahren zu einer offenbar falschen<br />
Bewertung führt. Diese Möglichkeit wird bei zwei Biotopen genutzt:<br />
Die Rasenflächen im Bestand und auf der verbleibenden privaten Grünfläche unterliegen<br />
einer stark schwankenden Intensität. Sowohl kleinräumig betrachtet, als auch wechselnd<br />
je nach derzeitiger Nutzung. Daher wird hier eine Interpolation zwischen Intensiv- und Extensivrasen<br />
gewählt und als Wechselintensivgrün bezeichnet.<br />
Die bestehende Schotterfläche enthält einen hohen Feinkornanteil und ist auf den überwiegenden<br />
Flächen so stark verdichtet, dass keine Wasserversickerung möglich ist, das<br />
Wasser verdunstet. Es steht somit der Grundwasserneubildung nicht zur Verfügung. Daher<br />
wird diese Fläche um zwei Punkte abgewertet.<br />
20.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
In seiner Zielsetzung verfolgt der vorliegende Bebauungsplan die Umsetzung der im Bundesnaturschutzgesetz<br />
vorgegebenen Hierarchie zum Schutz der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes:<br />
1. Prüfung von Möglichkeiten zur Vermeidung des Eingriffes<br />
2. Minimierung negativer Eingriffsfolgen<br />
3. Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verluste<br />
1. Prüfung von Möglichkeiten zur Vermeidung des Eingriffes<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Hofgut Oberfeld werden die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Schaffung von Wohn und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsene<br />
Menschen mit Behinderung im Osten von <strong>Darmstadt</strong> geschaffen. Aufgrund der vorhandenen<br />
Nachfrage besteht ein Bedarf für die Aufstellung des Bebauungsplanes. An der<br />
Verwirklichung des Bebauungsplanes besteht somit ein öffentliches Interesse.<br />
Andere Belange werden von der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht negativ beeinflusst,<br />
daher muss kein Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt werden.<br />
2. Minimierung negativer Eingriffsfolgen für den Naturhaushalt<br />
Die Minimierung negativer Eingriffsfolgen wird im Plangebiet u.a. durch folgende Maßnahmen<br />
angestrebt:<br />
� Mindestmaße bei den überbaubaren Grundstücksflächen<br />
� Regenwasserversickerung bei den Gebäudeflächen<br />
� Beschränkung der Höhen der baulichen Anlagen<br />
� Beleuchtung des Straßenraumes mit insektenfreundlichen Lichtquellen<br />
� Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei der Herstellung von Verkehrsflächen<br />
� Erhalt und Verbesserung der privaten Grünfläche und der das Hofgut umgebenden<br />
Grünflächen<br />
3. Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verluste<br />
Es verbleiben durch die Erweiterung der möglichen Gebäudeflächen geringfügige Beeinträchtigungen<br />
für die ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen ist. Es verbleibt<br />
ein Defizit von 10.342 Wertpunkten, dies entspricht 5,2 % des Gesamtwertes der Biotope<br />
des Geltungsbereiches.<br />
Der geringfügige, notwendige Ausgleich wird in einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung<br />
zwischen der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> und der Stiftung des Hofgut Oberfeld
Seite 62<br />
geregelt. Hierbei können Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept des Oberfeldes, die<br />
in räumlicher Nähe zum Hofgut stehen, realisiert werden.<br />
21. Alternativenprüfung<br />
Aufgrund der positiven Veränderungen, die von der Planung ausgehen, werden keine Alternativen<br />
geprüft. Dies erübrigt sich auch, da es sich bei dem Vorhaben um die nachhaltige<br />
Sicherung einer denkmalgeschützten Anlage handelt.<br />
22. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Planung und Kenntnislücken<br />
Es gab keine Schwierigkeiten bei der Planung.<br />
23. Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />
Nach § 4c BauGB sind die Städte verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />
auf Grund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Dadurch sollen<br />
insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden und<br />
geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Da von der Planung keine wesentlichen<br />
Umweltwirkungen ausgehen, kann auf Maßnahmen zur Überwachung bei Durchführung<br />
der Planung verzichtet werden. Für weitere Kontrollmaßnahmen wird derzeit kein Erfordernis<br />
gesehen.<br />
24. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
In der folgenden tabellarischen Übersicht wird die Veränderung der Schutzgüter durch die<br />
Planung übersichtlich dargestellt.<br />
Schutzgut Baubedingte<br />
Auswirkungen<br />
Boden Geringe Erheblichkeit<br />
Wasser Keine Erheblichkeit<br />
Klima/Luft Keine Erheblichkeit<br />
Tiere und Pflanzen Mittlere Erheblichkeit<br />
Anlagebedingte<br />
Auswirkungen<br />
Geringe Erheblichkeit<br />
Gering Erheblichkeit<br />
Keine Erheblichkeit<br />
Mittlere Erheblichkeit<br />
Betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Geringe Erheblichkeit<br />
Ergebnis<br />
gering<br />
keine Erheblichkeit gering<br />
Keine Erheblichkeit keine<br />
Mittlere Erheblichkeit<br />
mittel *<br />
Mensch (Erholung) Verbesserung Verbesserung Verbesserung keine<br />
Mensch (Lärmimmission)<br />
Mittlere Erheblichkeit<br />
Landschaft Keine Erheblichkeit<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Mittlere Erheblichkeit<br />
Keine Erheblichkeit<br />
Mittlere Erheblichkeit<br />
mittel<br />
Keine Erheblichkeit keine<br />
Verbesserung Verbesserung Verbesserung keine
Seite 63<br />
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ wird im Osten der<br />
Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> auf dem Gelände der ehemaligen Meierei die Möglichkeit<br />
der Entwicklung von Wohnbebauung und Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen<br />
geschaffen. Zudem wird das Hofgut auf diese Art erhalten bleiben.<br />
Es kommt in Teilen zu einer zusätzlichen Überbauung, jedoch überwiegend auf bereits<br />
versiegelten Flächen. Die Beeinträchtigung des Arten- und Biotoppotentials wird durch eine<br />
sensible Planung, Ausführung und Schutzmaßnahmen für geschützte Arten verhindert.<br />
Andere erhebliche negative Auswirkungen auf die in der Umweltprüfung behandelten<br />
Schutzgüter Wasser, Klima, Luft sowie Sach- und Kulturgüter konnten nicht festgestellt<br />
werden.<br />
Zur Verringerung und Vermeidung der negativen Umweltfolgen durch Bodenversiegelung<br />
aufgrund der Überbauung wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass Niederschlagswasser<br />
zu versickern ist und wasserdurchlässige Materialien zur Oberflächenbefestigung verwendet<br />
werden müssen. Zur Minimierung der Eingriffe in das Biotoppotenzial wird festgesetzt,<br />
dass neu errichtete Wände mit Kletterpflanzen begrünt werden. Der Beeinträchtigung<br />
der Gesundheit des Menschen durch die vorhandenen Emissionsbelastungen wird<br />
durch die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen.<br />
In Anbetracht der positiven Auswirkungen für den Mensch, sowohl für die zukünftigen<br />
Bewohner als auch für Besucher und Erholungssuchende, wird das Vorhaben sehr begrüßt.<br />
<strong>Darmstadt</strong>, den 17. November 2009<br />
Der Dezernent VI:<br />
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel<br />
Stadtrat