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Gemeinde Büttelborn - Portal-Darmstadt

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Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong><br />

Bebauungsplan O 25<br />

„Hofgut Oberfeld“<br />

Begründung zum Entwurf<br />

gem. § 9 (8) BauGB<br />

17. November 2009<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Ulf Begher, Stadtplaner<br />

Dipl.-Ing. Wolfgang Schulz, Stadtplaner<br />

Dipl.-Ing. Anke Bosch, Landschaftsarchitektin<br />

PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT<br />

Begher, Begher, Lenz, Raabe - Partnerschaftsgesellschaft<br />

Architekten und Stadtplaner<br />

Alicenstraße 23 64293 <strong>Darmstadt</strong><br />

tel 06151 - 99 500 fax 99 50 22<br />

mail@planungsgruppeDa.de<br />

www.planungsgruppeDA.de


Seite 1<br />

INHALT SEITE<br />

Teil A BEGRÜNDUNG<br />

1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 6<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich 7<br />

3. Rechtsgrundlagen 8<br />

4. Planungsrechtliche Situation 9<br />

4.1 Regionalplan 9<br />

4.2 Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 9<br />

4.3 Flächennutzungsplan 9<br />

4.4 Landschaftsplan 9<br />

4.5 Bebauungsplan 10<br />

5. Schutzausweisungen 10<br />

6. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 11<br />

6.1 Lage des Plangebietes 11<br />

6.2 Bebauung 14<br />

7. Emissionen – Immissionen 17<br />

7.1 Lärmkartierung 17<br />

7.2 Einzelberechnung der Lärmbelastung 17<br />

7.3 Schallschutzmaßnahmen 20<br />

8. Wasserwirtschaftliche Belange 21<br />

8.1 Wasserversorgung 21<br />

8.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz 22<br />

8.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser 22<br />

8.4 Abwasser 22<br />

8.5 Oberirdische Gewässer 22<br />

8.6 Altlasten 22<br />

9. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 23<br />

9.1 Lage und naturräumliche Einordnung des Plangebietes 23<br />

9.2 Relief, Boden und Altlasten 23<br />

9.3 Hydrogeologie und Grundwasser 23<br />

9.4 Klima und Luft 24<br />

9.5 Landschaft, Freizeit und Erholung 24<br />

9.6 Vegetation und Fauna 24<br />

9.6.1 Potenziell natürliche Vegetation und reale Vegetation 24<br />

9.6.2 Fauna 27<br />

9.7 Leitbild und Zielsetzung für das Hofgut Oberfeld 30<br />

10. Städtebauliches Konzept 30<br />

10.1 Nutzungskonzept 30<br />

10.2 Bebauungskonzept 32


Seite 2<br />

10.3 Freiflächenkonzept 33<br />

10.4 Verkehrskonzept 33<br />

11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan 34<br />

11.1 Art der baulichen Nutzung 34<br />

11.2 Maß der baulichen Nutzung 34<br />

11.2.1 Zahl der Vollgeschosse 34<br />

11.2.2 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 34<br />

11.2.3 Höhe baulicher Anlagen 34<br />

11.3 Bauweise 35<br />

11.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 35<br />

11.4.1 Baugrenzen und Baulinien 35<br />

11.4.2 Zone für Sekundärbauten 35<br />

11.4.3 Nebenanlagen 37<br />

11.5 Stellplätze und Garagen 37<br />

11.6 Verkehrsflächen 38<br />

11.7 Grünflächen 38<br />

11.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft 38<br />

11.8.1 Oberflächenbefestigung 38<br />

11.8.2 Fassadenbegrünung 38<br />

11.8.3 Maßnahmen zum Artenschutz 38<br />

11.9 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 39<br />

11.9.1 Grundstücksrandeingrünung 39<br />

11.10 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1<br />

Nr. 25 b BauGB) 39<br />

11.10.1 Grundstücksrandeingrünung 39<br />

11.10.2 Erhaltung von Bäumen 39<br />

11.11 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes 40<br />

12. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 40<br />

12.1 Gestaltung der Dächer 40<br />

12.2 Dacheindeckungen 41<br />

12.3 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben 41<br />

12.4 Gestaltung in den „Zonen für Sekundärbauten“ 42<br />

13. Hinweise und Empfehlungen 42<br />

13.1 Artenschutzrechtliche Genehmigung (§ 9 Abs. 6 BauGB) 42<br />

13.2 Bodendenkmäler 43<br />

13.3 Denkmäler 43<br />

13.4 Bodenveränderungen 43<br />

13.5 Artenempfehlung 43


Seite 3<br />

14. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 43<br />

15. Bodenordnung 45<br />

16. Planungsstatistik 46<br />

16.1 Gebietsflächen 46<br />

16.2 Bebauung 46<br />

Teil B UMWELTBERICHT<br />

17. Einleitung 48<br />

17.1 Umweltbericht 48<br />

17.2 Lage und naturräumliche Einordnung 48<br />

17.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes 48<br />

17.4 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung) 49<br />

17.5 Berücksichtigung der in Fachplänen und einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele<br />

des Umweltschutzes 50<br />

17.6 Angewandte Untersuchungsmethoden 50<br />

18. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei der Durchführung<br />

der Planung 50<br />

18.1 Schutzgut Mensch 50<br />

18.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 51<br />

18.3 Schutzgut Boden und Altlasten 51<br />

18.4 Schutzgut Klima 52<br />

18.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser 52<br />

18.6 Schutzgut Flora und Fauna 53<br />

18.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 55<br />

18.8 Wechselwirkung der vorgenannten Schutzgüter 55<br />

19. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />

und zum Ausgleich 55<br />

19.1 Schutzgut Mensch 55<br />

19.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 55<br />

19.3 Schutzgut Boden und Altlasten 55<br />

19.4 Schutzgut Klima 56<br />

19.5 Schutzgut Wasser 56<br />

19.6 Schutzgut Flora und Fauna 56<br />

19.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 56<br />

19.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 56<br />

20. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 57<br />

20.1 Bilanzierung des Bestandes/ Erläuterung der Zusatzbewertungen 57<br />

20.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 61<br />

21. Alternativenprüfung 62<br />

22. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Planung und Kenntnislücken 62


Seite 4<br />

23. Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) 62<br />

24. Allgemein verständliche Zusammenfassung 62<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS SEITE<br />

Abb. 1: Luftfoto (Google Earth) Hofgut Oberfeld 7<br />

Abb. 3: Auszug aus der Denkmaltopographie 10<br />

Abb. 4: Plan von <strong>Darmstadt</strong> 1896<br />

Abb. 5: Außenbereich zwischen Kornspeicher, Dreibrunnenanlage und Gesamtanlage der<br />

12<br />

Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße 13<br />

Abb. 6: Weide an der Außenseite des Kuhstalls. 13<br />

Abb. 7: Die denkmalgeschützte Schmiede und das nach 1945 teilweise wieder aufgebaute<br />

Wohnhaus 14<br />

Abb. 8: Stallgebäude mit altem Kuhstall im Hintergrund 15<br />

Abb. 9: Der denkmalgeschützte alte Kuhstall von Süden 15<br />

Abb. 10: Das Erdgeschoss des Kuhstalls 16<br />

Abb. 11: Der alte Kornspeicher 16<br />

Abb. 12: Immissionspunkte 18<br />

Abb. 14: Grünfläche innerhalb des Hofgutes 26<br />

Abb. 15: Weiden in der angrenzenden Weide 26<br />

Abb. 16: Allee entlang der Erbacher Straße 27<br />

Abb. 17: Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme 29<br />

Abb. 18: Nutzungskonzeption 32<br />

Abb. 19: Höhen der Sekundärbauten bei dem Gebäude des Kuhstalls (als Beispiel) 37<br />

Abb. 21: Unterschiedliche Dachaufbauten bei Gutshaus und Kornspeicher 42<br />

Abb. 22: Blick nach Westen 44<br />

Abb. 23: Efeuüberwucherte Wand am Westrand des Hofgutes 45<br />

Abb. 24: Flächenberechnung der landschaftsplanerischen Bestandsaufnahme 58<br />

Abb. 25: Flächenberechnung der Planung 59


Seite 5<br />

Teil A<br />

Begründung


Seite 6<br />

1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung<br />

Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der ehemaligen<br />

Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>. Die Gesamtanlage des<br />

Hofgutes steht unter Denkmalschutz. Das Schmiede- und das Milchhaus, sowie der alte<br />

Kuhstall sind auch als Einzelgebäude Kulturdenkmäler.<br />

Bis 2004 wurde das Hofgut als Staatsdomäne ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />

2006 wurde das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen<br />

landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen.<br />

Ziel der Stiftung ist es, die 1892 erbaute Hofmeierei im Sinne des Denkmalschutzes mit<br />

seiner ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere auch in der engen Verbindung<br />

mit den Flächen des Oberfeldes, zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />

und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten. Daneben ist das Hofgut auch<br />

als „Lernort Bauernhof“ konzipiert. Als Teil dieser Konzeption sollen in Teilen der Gebäude<br />

und im Innenhof sporadisch kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte durchgeführt werden.<br />

Ferner ist beabsichtigt, Produkte des Hofes hier direkt zu vermarkten. Die Stiftung<br />

„Hofgut Oberfeld“ will mit dieser Konzeption neue Formen der Verbindung von landwirtschaftlicher<br />

Nutzung und Integration von behinderten Menschen realisieren.<br />

Für den sozialtherapeutischen Bereich als Lebensort für Erwachsene mit Behinderungen<br />

sind in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen und Werkstätten vorgesehen.<br />

Arbeitsplätze der Sozialtherapie werden vor allem in der Landwirtschaft geschaffen.<br />

Die Sozialtherapie wird vom Landeswohlfahrtsverband gefördert. Kooperationspartner ist<br />

dabei die Heydenmühle in Otzberg-Lengfeld.<br />

Das Plangebiet liegt derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die bisherige Nutzung<br />

als landwirtschaftlicher Betrieb war als privilegierte Nutzung nach § 35 Abs. 1 BauGB hier<br />

zulässig. Die nun beabsichtigten Nutzungen, insbesondere die sozialtherapeutischen Einrichtungen,<br />

können nicht als privilegierte Einrichtung bewertet werden. Daher ist für den<br />

Bereich des Hofgutes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.<br />

Mit dem Bebauungsplan sollen die beabsichtigten Nutzungen planungsrechtlich ermöglicht<br />

werden. Sämtliche geplanten Nutzungen sind in einem Dorfgebiet (MD) nach § 5<br />

Baunutzungsverordnung zulässig; daher soll hier ein Dorfgebiet ausgewiesen werden. Mit<br />

dem Bebauungsplan soll auch die Hofanlage in ihrer städtebaulichen Ausgestaltung erhalten<br />

und weiterentwickelt werden.<br />

Es besteht ein öffentliches Interesse, hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen: Zum einen<br />

besteht das gesamtstädtische Interesse, die Domäne Oberfeld in ihrem äußeren Erscheinungsbild<br />

zu erhalten. Zur nachhaltigen Bestandssicherung ist es erforderlich, neben<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung weitere tragfähige Nutzungen zu integrieren.<br />

Weiterhin besteht ein Interesse, den Landschaftsraum des Oberfeldes als wichtigen Bereich<br />

der Naherholung naturnah zu bewirtschaften. Dazu ist die Weiterführung des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes mit den notwendigen Folgeeinrichtungen an dieser Stelle erforderlich.<br />

Darüber hinaus liegt es im Allgemeininteresse, wenn in enger Verknüpfung mit<br />

dem landwirtschaftlichen Betrieb sozialtherapeutische Einrichtungen hier integriert werden.<br />

Der Bebauungsplan dient somit unter anderem den sozialen und kulturellen Bedürfnissen<br />

der Bevölkerung, hier insbesondere den Bedürfnissen von behinderten Menschen.<br />

Ferner trägt der Bebauungsplan der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung<br />

vorhandener Ortsteile, hier des Hofgutes, Rechnung. Der Bauleitplan dient auch den<br />

Belangen des Denkmalschutzes, dem Schutz erhaltenswerter Ortsteile von geschichtlicher<br />

und städtebaulicher Bedeutung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

nach § 1 Abs. 5 S. 2 BauGB. Und nicht zuletzt dient der Bebauungsplan auch den<br />

Belangen der Landwirtschaft.


Abb. 1: Luftfoto (Google Earth) Hofgut Oberfeld<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird durch die<br />

zeichnerische Darstellung bestimmt.<br />

Der Geltungsbereich hat folgende räumliche Begrenzung:<br />

- Im Norden und Osten: Erbacher Straße<br />

- Im Süden: Wiesen- und Weideflächen<br />

- Im Westen: Baugebiet O 17 „Erbacher Straße / Judenteich“<br />

Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 1,86 ha.<br />

Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen:<br />

Flur: 9<br />

Parzellen: 332 tlw., 333, 334/1, 335, 336, 337, 391 tlw. (Erbacher Straße)<br />

Seite 7


Seite 8<br />

Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ (unmaßstäblich)<br />

3. Rechtsgrundlagen<br />

� Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)<br />

� Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)<br />

� Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)<br />

� Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch<br />

Art. 12 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)<br />

� Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.<br />

I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBl. I S. 924)<br />

� Hess. <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert<br />

durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757)<br />

� Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), mit<br />

Wirkung vom 01.03.2010<br />

� Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt<br />

geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. I S. 851)<br />

� Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.11.2007 (GVBl. I S. 792)


Seite 9<br />

� Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 06.09.2007 (GVBl. I S. 548)<br />

― Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 26.09.2002 (BGBl. I, 2002,<br />

S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />

― Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der vom 25.06.2005<br />

(BGBl. I 2005, S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />

11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)<br />

4. Planungsrechtliche Situation<br />

4.1 Regionalplan<br />

Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (StAnz. 37/04),<br />

ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich Bestand“ dargestellt.<br />

Im Norden und Westen grenzen bestehende Siedlungsbereiche an. Der östlich angrenzende<br />

Bereich ist teilweise als Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege sowie als Bereich<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Die südlich bzw. südöstlich angrenzenden Flächen<br />

sind als bestehende Waldflächen ausgewiesen.<br />

Durch die Darstellung als „Siedlungsbereich Bestand“ ist der geplante Bebauungsplan an<br />

die Ziele der Raumordnung angepasst, entspricht also dem Erfordernis des § 1 Abs. 4<br />

BauGB.<br />

4.2 Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000<br />

Im Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 (LRP) wird das Plangebiet als Siedlungsfläche<br />

mit der Empfehlung „Erhöhung des Durchgrünungsgrades“ dargestellt. Südöstlich angrenzend,<br />

entlang der Feld/Waldgrenze, die sich zum Oberfeld hochzieht, ist ein Korridor<br />

für Entwicklungsmaßnahmen zur linearen Vernetzung dargestellt. Das angrenzende<br />

Oberfeld soll als siedlungstrennende Freifläche erhalten bleiben.<br />

4.3 Flächennutzungsplan<br />

Der seit dem 01.04.2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft mit Aussiedlerhof“ aus.<br />

Um die Nutzung der Domäne Oberfeld für behindertengerechtes Wohnen und Arbeiten im<br />

Sinne von betreuten Werkstätten zu ermöglichen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

erforderlich.<br />

Die Fläche wird in einem Parallelverfahren in eine Gemischte Baufläche (M) geändert.<br />

Das Aufstellungsverfahren wurde bereits eingeleitet, die frühzeitigen Beteiligungen sowie<br />

die Offenlage und die Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.<br />

4.4 Landschaftsplan<br />

Der im Februar 2004 genehmigte Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

stellt das Hofgut Oberfeld sowohl im Bestand als auch in der Entwicklungskarte als Gebäudegruppe<br />

im Außenbereich dar. Die Fläche westlich des Hofgutes ist als Gewerbefläche<br />

/ Sonderbaufläche / Öffentliche Einrichtungen dargestellt. Dazwischen liegt eine Signatur<br />

für ausgewählte Grünverbindungen / Grünzüge.<br />

Südlich grenzt eine Grünlandfläche an mit der Maßgabe zur Extensivierung von vorhandenem<br />

Dauergrünland in Auen; durch diese Fläche verläuft ein zu renaturierender Gewässerabschnitt<br />

mit defizitärer Strukturgüte. Etwas westlich davon, nahe dem Hofgut, liegt<br />

eine Streuobstfläche. Diese Flächen sind auch als Bereich für Erhalt und Entwicklung von<br />

Biotopen, Biotopverbund und Entwicklungsflächen dargestellt.


Seite 10<br />

4.5 Bebauungsplan<br />

Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Die Domäne liegt derzeit im Außenbereich<br />

nach § 35 BauGB.<br />

Westlich an das Hofgut grenzt das Baugebiet O 17 „Erbacher Straße / Judenteich“ an.<br />

Hierfür besteht ein seit 2002 rechtskräftiger Bebauungsplan, der für das Gebiet ein allgemeines<br />

Wohngebiet (WA) ausweist und eine zwei- bis dreigeschossige Bebauung vorsieht.<br />

Nordwestlich des Hofgutes liegt das Wohngebiet O 7 „Südostteil der Rosenhöhe“. Das<br />

Gebiet ist als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt.<br />

5. Schutzausweisungen<br />

Denkmalschutz<br />

Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />

Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />

Die Großherzogliche Meierei wurde 1892 von der Altstadt an den östlichen Stadtrand<br />

ausgelagert. Zur Gesamtanlage gehören die beiden Fachwerkhäuser sowie das ehemalige<br />

Wohnhaus und der Stall.<br />

Innerhalb der Gesamtanlage sind als Einzeldenkmal erfasst: Zwei kleine Fachwerkhäuser<br />

– ein größeres am Eingang zum Hof und ein kleineres im hinteren Bereich des Areals –<br />

sind wegen ihres reichen, gut erhaltenen Sichtfachwerks bemerkenswert. Sie stammen<br />

aus der Zeit um 1900. Ferner ist der alte Kuhstall am Südwestrand, eine imposante Konstruktion<br />

aus Ziegelmauerwerk, als Einzeldenkmal seit 2006 unter Schutz gestellt. (Diese<br />

Ausweisung ist in der Denkmaltopographie von 1994 noch nicht enthalten.)<br />

Nahe dem Hofgut in nordwestlicher Richtung liegt der als Denkmal geschützte Park Rosenhöhe<br />

(Luftlinie ca. 400 m). In südlicher Richtung, ebenfalls ca. 400 m entfernt, liegt der<br />

Botanische Garten <strong>Darmstadt</strong>s.<br />

Abb. 3: Auszug aus der Denkmaltopographie


Seite 11<br />

Die östlich gegenüberliegenden bestehenden Häuser an der Erbacher Straße sind als<br />

„Gesamtanlage Arbeiterhäuser“ gekennzeichnet. Die Gesamtanlage enthält bauhistorisch<br />

einmalige Häuser.<br />

Ferner befindet sich südöstlich des Hofgutes das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“. Die<br />

hier befindliche Quelle speiste die Dreibrunnenleitung, die wichtigste Wasserleitung im alten<br />

<strong>Darmstadt</strong>.<br />

Sowohl das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“ als auch die „Gesamtanlage Arbeiterhäuser“<br />

sind im Bebauungsplan außerhalb des Geltungsbereiches nachrichtlich dargestellt.<br />

Ebenso sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Einzeldenkmale gekennzeichnet.<br />

Auf die Darstellung der Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche Meierei“<br />

wurde in der Planfassung verzichtet, da diese mit der Geltungsbereichsgrenze identisch<br />

ist und durch die Übernahme die Lesbarkeit des Planes beeinträchtigt wäre.<br />

Landschaftsschutz und Naturschutz<br />

Im Norden und im Südosten grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt <strong>Darmstadt</strong>“ direkt<br />

an das Hofgutgelände an. Das Hofgut selbst und der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung nicht<br />

tangiert.<br />

Schutzgebiet nach dem hessischen Forstgesetz<br />

Die nahe liegenden Wälder im Osten <strong>Darmstadt</strong>s sind als Erholungswald ausgewiesen.<br />

Der dem Hofgut am nächsten gelegene Wald hat die Stufe I, wirtschaftsbestimmend.<br />

Baumschutzsatzung<br />

In <strong>Darmstadt</strong> sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im<br />

Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Geschützt<br />

sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laubbäumen einen<br />

Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. Da das<br />

Plangebiet bauplanungsrechtlich derzeit im Außenbereich liegt, ist die Baumschutzsatzung<br />

nicht anzuwenden.<br />

6. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand<br />

6.1 Lage des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>.<br />

Der unmittelbar westlich angrenzende Bereich war bis vor einigen Jahren ein vorrangig<br />

gewerblich genutztes Gelände, welches sich bis zum Ostbahnhof mit Betrieben wie Holzund<br />

Baustoffhandel erstreckte. Das Gebiet wird derzeit als Wohngebiet entwickelt. (Bebauungsplan<br />

„O 17 - Erbacher Straße / Judenteich“).<br />

Nordwestlich des Hofgutes befindet sich eine Winkel-Bungalow-Siedlung aus den 1970-er<br />

Jahren. Für dieses Gebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan „O7 – Südostteil der<br />

Rosenhöhe“ vor, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist.<br />

Nördlich des Hofgutes beginnt die freie Landwirtschaft des Oberfeldes. Vom Hofgut aus<br />

wird das Oberfeld bewirtschaftet. Im Süden wird das Hofgut von der Dreibrunnenwiese mit<br />

der Dreibrunnenquelle umfasst.<br />

Die Domäne Oberfeld liegt somit außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes von<br />

<strong>Darmstadt</strong>. Wie die historische Karte von 1896 zeigt, lag sie ursprünglich als eine polygonale<br />

Baugruppe von Solitärbauten in der freien Landschaft.


Abb. 4: Plan von <strong>Darmstadt</strong> 1896<br />

Seite 12<br />

Dieser Charakter der fünfeckigen Hofanlage als freistehendes Gehöft konnte im Prinzip<br />

trotz des inzwischen herangerückten Siedlungsrandes weitgehend beibehalten werden,<br />

da die Außenbereiche im Südosten und Südwesten der Hofanlage als Weiden und Wiesen<br />

genutzt wurden und von jeglicher Bebauung frei blieben.<br />

Diese unbebauten Wiesenflächen sind Teil der Gebietscharakteristik und daher langfristig<br />

als solche zu erhalten. Diese Flächen liegen größtenteils außerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes und sind daher als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist die Unbebaubarkeit dieser Hofaußenbereiche zu<br />

sichern. Dies umfasst auch Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (sog. privilegierte Vorhaben).<br />

Östlich des Hofgutes an der Erbacher-Straße befindet sich eine Gruppe von „Arbeiterhäusern“.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Hausgruppe, die ursprünglich als Modell-<br />

Arbeiterhäuser 1908 Teil der Hessischen Landesausstellung auf der Mathildenhöhe war.


Seite 13<br />

Abb. 5: Außenbereich zwischen Kornspeicher, Dreibrunnenanlage und Gesamtanlage<br />

der Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße<br />

Abb. 6: Weide an der Außenseite des Kuhstalls.


Seite 14<br />

6.2 Bebauung<br />

Die Bebauung der fünfeckigen Hofanlage besteht aus mehreren Solitärgebäuden, die<br />

kreisförmig um einen großen grünen Innenhof angeordnet sind.<br />

Das Hofgut wird von der Erbacher Straße aus erschlossen. Östlich des Eingangstores befindet<br />

sich das Gutshaus. Der Ursprungsbau wurde im 2. Weltkrieg teilweise zerstört und<br />

nach dem Krieg als eingeschossiges Wohnhaus wieder aufgebaut.<br />

Westlich des Tores befindet sich das ehemalige Schmiedehaus. Im Erdgeschoss befindet<br />

sich die Schmiede, im Obergeschoss eine Wohnung. Das Gebäude ist wegen des reichen,<br />

gut erhaltenen Sichtfachwerkes ein Einzeldenkmal.<br />

An das Schmiedehaus grenzen westlich offene Holzremisen zur Unterbringung von landwirtschaftlichen<br />

Fahrzeugen und Geräten an.<br />

Abb. 7: Die denkmalgeschützte Schmiede und das nach 1945 teilweise wieder aufgebaute<br />

Wohnhaus<br />

Bei dem westlichen Randgebäude handelt es sich um ein einfaches zweigeschossiges<br />

Stallgebäude ohne jegliche bauliche Qualitäten.


Abb. 8: Stallgebäude mit altem Kuhstall im Hintergrund<br />

Abb. 9: Der denkmalgeschützte alte Kuhstall von Süden<br />

Seite 15<br />

Südwestlich ist der alte Kuhstall angeordnet, nach Einschätzung der Denkmaltopographie<br />

eine „imposante Konstruktion aus Ziegelmauerwerk“. Das Gebäude besteht aus einem


Seite 16<br />

Kellergeschoss und zwei Geschossen mit einem hohen Satteldach. Das Kellergeschoss<br />

liegt zur Talseite frei.<br />

Im Erdgeschoss befindet sich der jetzt leer stehende Kuhstall. Im Obergeschoss waren<br />

Speicher- und Lagermöglichkeiten untergebracht. Das Kellergeschoss ist durch gemauerte<br />

Gewölbe geprägt. Als westlicher Anbau steht hier das ehemalige Milchhaus, ebenfalls<br />

ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Südöstlich befindet sich das ähnlich strukturierte<br />

Gebäude des alten Kornspeichers, ebenfalls ein zwei- bis dreigeschossiges Scheunen-<br />

und Stallgebäude mit hohem Satteldach.<br />

Abb. 10: Das Erdgeschoss des Kuhstalls<br />

Abb. 11: Der alte Kornspeicher


Seite 17<br />

7. Emissionen – Immissionen<br />

Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrsimmissionen der Erbacher Straße am Nordrand<br />

und der Hanauer Straße (B 26) im Süden belastet. Ferner führt in ca. 200 m Entfernung<br />

die Odenwaldbahn am Hofgut vorbei.<br />

7.1 Lärmkartierung<br />

Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> liegt eine Lärmkartierung des<br />

Vermessungsamtes <strong>Darmstadt</strong> vom Juni 2006 vor. Diese enthält auch Ergebnisse für den<br />

Planbereich.<br />

In der Lärmkartierung wurden zum einen die Durchschnittswerte für 24 Stunden aufgrund<br />

der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ ermittelt. Die Lärmkartierung stellt für<br />

den Bereich unmittelbar an der Erbacher Straße einen Lärmpegel über 24 Stunden zwischen<br />

65 und 70 dB(A) fest. An den von der Straße abgewandten Rückseiten der an der<br />

Erbacher Straße gelegenen Gebäude sowie im südwestlichen Bereich des Plangebietes<br />

wurden Lärmpegel zwischen 60 und 65 dB(A) ermittelt. Der Innenhof ist mit einem Lärmpegel<br />

zwischen 55 und 60 dB(A) belastet.<br />

Ferner wurden die Nachtwerte von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr berechnet. Die Lärmkartierung<br />

stellt für den Bereich an den Hofaußenseiten unmittelbar entlang der Erbacher Straße einen<br />

Lärmpegel zwischen 55 und 60 dB(A) fest. Im übrigen Bereich des Plangebietes wurden<br />

Lärmpegel zwischen 50 und 55 dB(A) ermittelt.<br />

Unter Berücksichtigung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Dorfgebiete<br />

von<br />

tagsüber 60 dB(A) und<br />

nachts 50 dB(A)<br />

ergibt sich, dass tagsüber lediglich im Innenhof die Orientierungswerte eingehalten werden.<br />

An den an der Erbacher Straße gelegenen Gebäuden sowie an den südwestlichen<br />

Gebäuden werden die Orientierungswerte überschritten. In der Nacht werden die Orientierungswerte<br />

im gesamten Plangebiet nicht eingehalten.<br />

Die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 sind keine Grenzwerte sondern<br />

Orientierungswerte. Ihre Einhaltung unterliegt im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB. Hinsichtlich der Beurteilung von<br />

Verkehrslärmimmissionen wird der Abwägungsspielraum der schalltechnischen Belange<br />

im Rahmen der städtebaulichen Planung jedoch durch die Immissionsgrenzwerte der<br />

Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchVO) eingeschränkt.<br />

Bei Überschreiten der nachfolgend aufgeführten Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

kann die Zumutbarkeitsgrenze erreicht werden:<br />

tagsüber 64 dB(A) und<br />

nachts 54 dB(A)<br />

Bei Gegenüberstellung der Lärmkartierung mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

zeigt sich, dass die Grenzwerte tagsüber im Innenhof und an den<br />

von der Straße abgewandten Seiten der Gebäude entlang der Erbacher Straße eingehalten<br />

werden. Lediglich an den direkt zur Erbacher Straße orientierten Gebäudeaußenseiten<br />

werden auch die Immissionsgrenzwerte überschritten.<br />

Dies trifft auch für den Nachtzeitraum zu. An den Hofaußenseiten unmittelbar entlang der<br />

Erbacher Straße besteht eine Lärmbelastung zwischen 55 und 60 dB(A).<br />

7.2 Einzelberechnung der Lärmbelastung<br />

Parallel wurden für das Plangebiet auf Grundlage eines vereinfachenden Rechenprogramms<br />

des Innenministeriums Baden-Württemberg die Mittelungspegel auf Grundlage<br />

der RLS-90 (Richtlinien für den Schallschutz an Straßen) ermittelt.


Seite 18<br />

Grundlage der Berechnung der Immissionspegel des Straßenverkehrs sind die von der<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> 2007 zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten. Grundlage<br />

der Berechnung der Immissionspegel des Schienenverkehrs ist der aktuelle Fahrplan des<br />

RMVs.<br />

Abb. 12: Immissionspunkte<br />

Erbacher Straße<br />

Die Verkehrsbelastung der Erbacher Straße liegt bei einer durchschnittlichen täglichen<br />

Verkehrsmenge (DTV) von 5.500 KFZ/24h. Dies entspricht einer maßgeblichen stündlichen<br />

Verkehrsmenge von tags 330 KFZ (0,06 x DTV) und nachts 60 KFZ (0,011). Der<br />

LKW-Anteil beträgt mit 74 LKW 1,34 %. Da die Erbacher Straße eine innerörtliche Straße<br />

ist, wird davon ausgegangen, dass hier Geschwindigkeiten von ca. 50 km/h gefahren<br />

werden.<br />

Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />

� Schwerverkehrsanteil 1,3 %<br />

� Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h<br />

� Straßenoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt<br />

� Freie Schallausbreitung<br />

� Längsneigung der Straße maximal 5 %<br />

� Entfernung zur nächsten LSA-geregelten Einmündung oder Kreuzung größer als<br />

100 m<br />

folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Straßenachse der Erbacher Straße.


Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />

IP 1 13 m 61,5 53,5<br />

IP 2 60 m 50,6 43,2<br />

IP 3 120 m 46,4 39,0<br />

IP 4 50 m 51,8 44,4<br />

IP 5 15 m 60,2 52,8<br />

Seite 19<br />

Bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />

durch die vorhandene Bebauung unberücksichtigt. Vor den Fenstern auf der von Schallquellen<br />

abgewandten Seite eines Hauses kann ohne rechnerischen Nachweis mit einem<br />

um 10 dB niedrigeren Schallpegel gerechnet werden als auf der lauten Seite, vorausgesetzt,<br />

dass kein Schall von anderen Flächen dorthin reflektiert wird.<br />

Hanauer Straße<br />

Die Verkehrsbelastung der Hanauer Straße liegt bei einer durchschnittlichen täglichen<br />

Verkehrsmenge (DTV) von 26.950 KFZ/24h. Dies entspricht einer maßgeblichen stündlichen<br />

Verkehrsmenge von tags 1.616 KFZ (0,06 x DTV) und nachts 296 KFZ (0,011). Der<br />

LKW-Anteil beträgt mit 2.112 LKW 7,8 %. Da die Hanauer Straße hier noch außerhalb der<br />

Ortsdurchfahrt liegt, kann davon ausgegangen werden, dass Geschwindigkeiten von ca.<br />

70 km/h erzielt werden.<br />

Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />

� Schwerverkehrsanteil 8 %<br />

� Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 70 km/h<br />

� Straßenoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt<br />

� Freie Schallausbreitung<br />

� Längsneigung der Straße maximal 5 %<br />

� Entfernung zur nächsten LSA-geregelten Einmündung oder Kreuzung größer als<br />

100 m<br />

folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Straßenachse der Hanauer Straße.<br />

Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />

IP 1 250 m 54,5 47,1<br />

IP 2 170 m 56,9 49,5<br />

IP 3 170 m 56,9 49,5<br />

IP 4 240 m 54,8 47,4<br />

IP 5 270 m 54,0 46,6<br />

Bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />

durch die vorhandene Bebauung ebenfalls unberücksichtigt. Durch die Troglage der Hanauer<br />

Straße dürfte die Immissionsbelastung unter den o.g. Werten liegen.<br />

Odenwaldbahn<br />

Auf der Odenwaldbahn fahren in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr 50 Zugpaare. Bezogen<br />

auf eine Stunde sind dies im Durchschnitt ca. 3 Fahrbewegungen. Auf dieser Strecke<br />

fahren moderne Dieseltriebwagen.<br />

Damit ergeben sich nach überschlägiger Ermittlung aufgrund der Eingangsdaten<br />

� Anteil scheibengebremster Fahrzeuge 100 %<br />

� Höchstgeschwindigkeit = 50 km/h wegen der Nähe zum Ostbahnhof<br />

� Zuglänge max. 100 m


� Freie Schallausbreitung<br />

folgende Mittelungspegel je nach Entfernung von der Schienenachse:<br />

Immissionspunkt Abstand zur Straße Mittelungspegel tags Mittelungspegel 5-6 Uhr<br />

IP 1 300 m 28,7 (26,9)<br />

IP 2 200 m 31,3 (29,5)<br />

IP 3 180 m 31,9 (30,2)<br />

IP 4 250 m 29,9 (28,1)<br />

IP 5 280 m 29,1 (27,4)<br />

Seite 20<br />

Auch bei dieser überschlägigen Ermittlung bleiben die Topographie und Abschirmwirkungen<br />

durch die vorhandene Bebauung unberücksichtigt. Die Nachtwerte sind hier zu vernachlässigen,<br />

da lediglich in der Zeit von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr zwei Züge fahren.<br />

In der Überlagerung der drei Emissionen ergeben sich für die einzelnen Immissionspunkte<br />

die nachfolgenden Lärmbelastungen. Dabei handelt es sich um eine sehr überschlägige<br />

Ermittlung. Unberücksicht bleiben auch hier die Abschirmwirkungen durch die vorhandene<br />

Bebauung, aber auch die Reflexionswirkungen der teilweise geschlossenen Hofanlage.<br />

Immissionspunkt Mittelungspegel tags Mittelungspegel nachts<br />

IP 1 62,3 54,4<br />

IP 2 57,8 50,4<br />

IP 3 57,3 49,9<br />

IP 4 56,6 49,2<br />

IP 5 61,1 53,7<br />

Im Vergleich zur Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> ergeben sich bei dieser<br />

Rechenmethode etwas geringere Lärmwerte. Bei den beiden Gebäuden unmittelbar<br />

an der Erbacher Straße (IP 1 und IP 5) ergeben sich sowohl tags als auch nachts Überschreitungen<br />

der schalltechnischen Orientierungswerte aufgrund des Verkehrsaufkommens<br />

an der Erbacher Straße. An allen anderen Gebäuden treten bei dieser Ermittlungsmethode<br />

weder tags noch nachts Überschreitungen der Orientierungswerte auf.<br />

Diese Überschreitungen bei IP 1 und 5 treten sowohl bei Betrachtung nur der Emissionen<br />

der Erbacher Straße als auch bei der Überlagerungsbetrachtung auf.<br />

Bei Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse mit den Immissionsgrenzwerten der<br />

Verkehrslärmschutzverordnung zeigt sich, dass hierbei tagsüber an keinem Gebäude die<br />

Grenzwerte überschritten werden. Die Nachtwerte werden bei diesem Ansatz lediglich im<br />

Gutshaus (IP 1) geringfügig und damit vernachlässigbar um 0,4 überschritten.<br />

7.3 Schallschutzmaßnahmen<br />

In den folgenden Betrachtungen werden die Lärmpegel der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> zugrunde gelegt. Hier bleibt festzuhalten, dass zur Minderung der<br />

Geräuscheinwirkungen an den Gebäuden an der Erbacher Straße an den zur Erbacher<br />

Straße hin orientierten Außenseiten Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, um die<br />

Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Dies kann nur in Form von passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

erfolgen.<br />

Daher wird auf die DIN 4109 als Grundlage für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

verwiesen, die u.a. die Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände<br />

angibt. Nach dieser DIN ergeben sich in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten<br />

„maßgeblichen Außenlärmpegel“ Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände für


Seite 21<br />

Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume u.ä. sowie Büroräume. Ausschlaggebend<br />

für die Dimensionierung ist ferner der Anteil der Fensterflächen. Da die DIN<br />

4109 ein allgemein gültiges Regelwerk darstellt, braucht sie nicht im Wortlaut als Festsetzung<br />

in den Bebauungsplan aufgenommen zu werden.<br />

Die Bemessung der Luftschalldämmung ist erst im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

der Gebäude vorzunehmen. Dabei obliegt die Entscheidung, welche konkreten baulichen<br />

oder technischen Vorkehrungen an den einzelnen Gebäuden vorgenommen werden, dem<br />

Bauherrn. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Schallschutznachweis gemäß DIN 4109<br />

hinsichtlich des Außenlärms zu führen.<br />

Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde angeregt, bei passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

an den Fenstern auch die jeweiligen Lüftungsvorrichtungen vorzusehen, um den Gesundheitsschutz<br />

der Nutzer für Wohnen und Schlafen auch bei gelegentlich geöffnetem<br />

Fenster zu gewährleisten. Daher wurden die Regelungen zum Schallschutz durch die<br />

Festsetzung ergänzt, dass bei der Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher<br />

Straße an den Außenwänden zur Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />

vorzusehen sind.<br />

Zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche werden gemäß DIN 4109 aus den Tagwerten des<br />

Straßenverkehrslärms die maßgeblichen Außenlärmpegel gebildet: Entlang der Erbacher<br />

Straße an den Gebäudeaußenseiten liegt der Lärmpegelbereich IV vor, an den Gebäudeinnenseiten<br />

sowie im Innenhof der Lärmpegelbereich III. Die sich daraus ergebenden<br />

Schalldämm-Maße sind durch textliche Festsetzungen benannt.<br />

8. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Nach dem gemeinsamen Erlass vom 23. Juni 1997 der zuständigen Ministerien (St.Anz.<br />

25/1997 S. 1803) müssen Belange der Wasserwirtschaft bei der Bauleitplanung angemessen<br />

berücksichtigt werden. Auf Grundlage der im o.g. gemeinsamen Erlass enthaltenen<br />

Gliederung werden im folgenden die wasserwirtschaftlichen Belange zum Bebauungsplan<br />

O 25 „Hofgut Oberfeld“ dargestellt.<br />

8.1 Wasserversorgung<br />

Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die HSE Südhessische<br />

Energie AG.<br />

Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und Rohrnetz) durch<br />

die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet.<br />

Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen abgedeckt<br />

und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachteilige<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereit gestellt.<br />

Das Gesundheitsamt <strong>Darmstadt</strong> stellt durch Schreiben vom 24.09.2008 zur Trinkwasserversorgung<br />

fest:<br />

Die Trinkwasserversorgung des Hofgutes erfolgt z. Z. mit Wasser zweier verschiedener<br />

Herkunftsquellen. So wird das „Gutshaus“ mit Trinkwasser des ortsansässigen Wasserversorgungsunternehmens<br />

versorgt, während die Verteilungsleitungen sämtlicher übriger<br />

Gebäude des Hofgutes und des Außengeländes mit Trinkwasser aus der so genannten<br />

Drei-Brunnenanlage (Quellwasser) gespeist werden. Beide Wässer weisen die gesetzlich<br />

geforderte Trinkwasserqualität auf.<br />

Sollte das Wasser der Dreibrunnenquelle auf dem Gelände des Hofgutes zukünftig nicht<br />

mehr als „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasser) verwendet oder bereitgestellt<br />

werden, so ist dies dem Gesundheitsamt vom Eigentümer/Betreiber der Wasserversorgungsanlage<br />

rechtzeitig mitzuteilen. Es entfällt dann zukünftig die derzeitige Betreiberverpflichtung,<br />

das Quellwasser gemäß der Trinkwasserverordnung regelmäßig untersuchen<br />

und überwachen zu lassen. Die Untersuchungsverpflichtung entfällt auch dann,<br />

wenn aus Kostengründen Teile der jetzigen oder zukünftigen Außenbewässerungsanlage


Seite 22<br />

weiter mit dem Quellwasser betrieben werden sollen. Es ist dann aber sicherzustellen,<br />

dass es dabei zu keiner direkten Verbindung mit der Trinkwasserversorgungsanlage auf<br />

dem Hofgut kommt. Gemäß Trinkwasserverordnung müssen dann alle Zapfstellen und<br />

Rohrleitungen dieses „Gartenwassers“ dauerhaft als „Nichttrinkwasser“ führend gekennzeichnet<br />

werden.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Für den Bereich ist eine Löschwassermenge von 1600 l/min entsprechend 26,7 l/sek. über<br />

einen Zeitraum von 2 Std. bereitzustellen.<br />

Wasserqualität<br />

Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen<br />

der Trinkwasserverordnung (TWVO).<br />

8.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz<br />

Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen<br />

Wassergesetz.<br />

8.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung sind den textlichen Festsetzungen zu entnehmen.<br />

Es werden folgende Regelungen getroffen:<br />

„Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind, so<br />

weit wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegen stehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen.<br />

Werden die Flächen nicht teilversiegelt angelegt, ist das anfallende Niederschlagswasser<br />

in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.<br />

Als wasserdurchlässige Beläge gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster,<br />

Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von mindestens 20 % und Einfachbefestigungen<br />

wie z.B. Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.“<br />

8.4 Abwasser<br />

Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und Kläranlage)<br />

angeschlossen.<br />

8.5 Oberirdische Gewässer<br />

Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Östlich des Hofguts an der Erbacher Straße zwischen Hofgut und Waldrand gibt es eine<br />

gefasste Quelle, die Dreibrunnenanlage. Der von dort kommende Graben verläuft durch<br />

die südlich des Hofgutes liegende Weidefläche und trifft nach ca. 200 m auf eine stark<br />

eingewachsene Wasserfläche, den Judenteich. Dieser Abschnitt ist als verrohrter Bachabschnitt<br />

in der Themenkarte 15 des Landschaftsplanes dargestellt und wird als vorrangig<br />

zu renaturierender Bachabschnitt in der Themenkarte 16 gekennzeichnet. Inzwischen<br />

wurde die Renaturierung des Meiereibaches abgeschlossen. Die vollzogene Renaturierung<br />

wurde in der Planfassung außerhalb des Geltungsbereiches dargestellt. Der Darmbach<br />

ist vom Hofgut aus nicht sichtbar, da dazwischen ein Waldstück, die Bundesstrasse<br />

26 und eine Bahnlinie verläuft.<br />

8.6 Altlasten<br />

Entsprechend der Aussagen im Landschaftsplan gibt es keine Altlastenflächen oder Altlastenverdachtsflächen<br />

(HlfU, Stand 2003). Vom Grünflächen- und Umweltamt – Untere<br />

Wasserbehörde – der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> wird mit Schreiben vom 04. Juni<br />

2006 (AZ.: 67-48 ve-hr) bestätigt, dass für das Grundstück Erbacher Straße 125 keine<br />

Eintragung im Altstandortkataster vorliegt.


Seite 23<br />

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />

Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die<br />

auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend<br />

das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong>, Abt. Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dez. IV/Da 41.5) als zuständige<br />

Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />

Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen und /<br />

oder Grundwasserschäden betreffen, ist ebenfalls das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong> zu<br />

beteiligen.<br />

9. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale<br />

9.1 Lage und naturräumliche Einordnung des Plangebietes<br />

Das Hofgutes Oberfeld liegt im östlichen Teil des Stadtgebietes von <strong>Darmstadt</strong>-Mitte an<br />

der Erbacher Straße 125. Südlich und süd-östlich grenzen Weideflächen an, gefolgt von<br />

Laubwald aus Trauben-Eichen. Nördlich liegt das landwirtschaftlich genutzte Oberfeld. Im<br />

Westen entsteht ein neues Wohngebiet.<br />

Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Messeler Hügelland, einem welligen<br />

Hügelland mit ausgedehnten Laubwäldern des Darmstädter Ostwaldes. Es ist geologisch<br />

Teil des Rotliegendenhorstes und besteht aus tonhaltigen Sedimentgesteinen, die<br />

das kristalline Grundgebirge überlagern. Örtlich werden die Sandsteine durch Melaphyrdecken<br />

überlagert.<br />

9.2 Relief, Boden und Altlasten<br />

Das Hofgut liegt auf einer Höhe von ca. 180 m ü.NN. Das Relief fällt vom Oberfeld im<br />

Norden in südliche Richtung ab. Am südlichen Ende der Bebauung gibt es einen Geländeabsturz<br />

von ca. 3 m. Dadurch wirkt das Hofgutgelände wie auf einer Aufschüttung im<br />

Talraum liegend.<br />

Die südlich angrenzende Weide besteht aus der Bodenform Auengley. Nördlich und östlich<br />

liegen Braunerden über basischen Vulkaniten. Der südöstliche Wald wächst auf<br />

Braunerden auf klastischen Gesteinen. Die Bodenkarte (Themenkarte 3 des LP) trifft für<br />

das Stadtgebiet keine Aussagen. Aufgrund des geologischen Ausgangsgesteins kann als<br />

Bodenform westlich angrenzend und im Bereich des Hofgutes als ursprüngliche Bodenform<br />

ebenfalls Braunerde angenommen werden. Die Bodenfunktionen der Braunerde<br />

können wie folgt beschrieben werden:<br />

Bodentyp Wasserdurchlässigkeit<br />

Nutzbare Feldkapazität<br />

Grundwasser /<br />

Stauwasser<br />

Gefährdung<br />

durch Schwermetallbelastung<br />

Braunerde gering gering > 2 m hoch hoch<br />

Tab. Bodentyp und seine Eigenschaften<br />

Gefährdung<br />

durch Nitratbelastung<br />

Die an das Hofgut Oberfeld heranreichenden Flächen werden als Bereiche mit geringer<br />

Ertragsfunktion im Hinblick auf die natürliche Fruchtbarkeit bewertet.<br />

9.3 Hydrogeologie und Grundwasser<br />

Die Vulkanite des Rotliegenden sind gut wasserspeichernd, besitzen jedoch eine geringe<br />

Fähigkeit, starke Niederschläge rasch aufzunehmen. Daher sind im Messeler Hügelland<br />

viele staufeuchte Mulden vorhanden, die von flachen Hangwasseraustritten mit Wasser<br />

gespeist werden.<br />

Die Sedimentgesteine des Rotliegenden enthalten viel toniges Bindematerial, so dass sie<br />

Kluftgrundwasserleiter darstellen. Wegen der eingeschränkten Wasserwegsamkeit und<br />

der wenig nutzbaren Hohlräume sind die Wasservorkommen im Allgemeinen gering. Die


Seite 24<br />

Grundwasserergiebigkeit ist sehr gering (0-1 l/s), die Verschmutzungsempfindlichkeit ist<br />

mittel bis gering. Rund um das Hofgut Oberfeld und auch das Oberfeld selbst besteht ein<br />

mittleres bis hohes Risiko bezüglich des Nitrateintrages.<br />

9.4 Klima und Luft<br />

Regionalklima<br />

Die Hauptwindrichtung ist Südwesten. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge pro<br />

Jahr liegt bei 600-650 mm.<br />

Lokalklima<br />

Die Waldflächen stellen Frischluftproduzenten dar. Die Feldbereiche des Oberfeldes sind<br />

die einzigen aktiven Kaltluftentstehungsflächen <strong>Darmstadt</strong>s, da hier nicht nur die Kaltluft<br />

entsteht, sondern durch das geologische Gefälle direkt auf das Siedlungsgebiet von<br />

<strong>Darmstadt</strong> zufließt. Das Hofgut ist in der Themenkarte 17 des Landschaftsplanes zu einem<br />

Bereich hinzugezogen worden, der als thermischer Belastungsbereich dargestellt ist.<br />

Jedoch werden alle Gewerbegebiete so gekennzeichnet. Aufgrund der direkten Nähe zu<br />

kalt- und frischluftproduzierenden Flächen dürfte die tatsächliche Situation besser sein als<br />

hier dargestellt.<br />

9.5 Landschaft, Freizeit und Erholung<br />

Das Oberfeld mit den angrenzenden ausgedehnten Waldflächen und Parks ist der attraktivste,<br />

großräumigste Erholungsbereich und Grünzug <strong>Darmstadt</strong>s. Wertbildende Kriterien<br />

im direkten Nahbereich des Hofgutes neben den auffallenden Gebäuden des Hofgutes<br />

selber und den gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Arbeiterhäusern sind die Allee<br />

entlang der Erbacher Strasse, die Feld/Waldgrenze des Oberfeldes, sowie die dort möglichen<br />

Ausblicke auf die Mathildenhöhe mit dem Hochzeitsturm (1907-08), den Rosenpark<br />

mit dem Spanischen Turm (evtl. 1845) und, noch etwas weiter entfernt auf der gegenüberliegenden<br />

Seite der historischen Agrarlandschaft Oberfeld, das Georg-Christoph-<br />

Lichtenberg-Haus (1899).<br />

Der Europäische Fernwanderweg E1 von der Nordsee bis zum Mittelmeer, sowie der<br />

Radfernweg R8 verlaufen vom Oberfeld kommend entlang der Erbacher Strasse und biegen<br />

in den südlich des Hofgutes liegenden Wald ein. Das regionale Freizeitzentrum Oberwaldhaus<br />

am Steinbrücker Teich liegt in ca. 2,2 km Entfernung (Luftlinie). Die Wegstrecke<br />

über Scheftheimer Weg und Oppermannswiesenschneise beträgt ca. 3,2 km.<br />

Die 150 m weiter südlich verlaufende Hanauer Strasse (B 26) stellt wegen der Lärmemissionen<br />

für die Naherholung in diesem Bereich einen Störfaktor dar. Es ist jedoch vorgesehen,<br />

an der Hanauer Straße eine Lärmschutzwand zu errichten.<br />

Das Leitbild der Erholungsnutzung für <strong>Darmstadt</strong> besteht u.a. darin, das Oberfeld als offene<br />

Landschaft zu erhalten. Das Hofgut Oberfeld trägt wesentlich dazu bei, dieses Leitbild<br />

zu realisieren.<br />

9.6 Vegetation und Fauna<br />

9.6.1 Potenziell natürliche Vegetation und reale Vegetation<br />

Die potenziell natürliche Vegetation auf dem Rotliegenden ist ein Stieleichen-Hainbuchen-<br />

Wald. Vegetationskundlich herrschen im kollinen Naturraum mesophytische mitteleuropäische<br />

Laubwälder vor, die im wesentlichen dem Hainsimsen und Waldmeister-Buchenwäldern<br />

zuzuordnen sind. Örtlich kommen Buchenauenwälder und Linden-Ahorn-<br />

Mischwälder vor.<br />

Die reale Vegetation des Hofgutes besteht aus einer ca. 2.900 m² großen Rasenfläche in<br />

der Hofmitte, mit einem kleinen Nutzgartenanteil und wenigen Obstbäumen. Zwischen<br />

den bestehenden Gebäuden gibt es kleine unbefestigte Flächen mit Rasen. An der östlichen<br />

Seite innerhalb des Gebäudekomplexes liegt eine kleine Grünfläche aus Rasen, mit


einem Sitzplatz und einigen Nadelgehölzen (Lebensbaum, Strauch-Wacholder, Eibe,<br />

Weide).<br />

Abb. 13: östliche Hofinnenfläche<br />

Seite 25


Abb. 14: Grünfläche innerhalb des Hofgutes<br />

Abb. 15: Weiden in der angrenzenden Weide<br />

Seite 26<br />

Bemerkenswert sind zwei alte, große Weiden (Salix) innerhalb des Grünlandes südlich<br />

der Hofbebauung. Diese stehen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

und bleiben erhalten.<br />

Im östlichen Planbereich, zwischen der Erbacher Strasse, dem Wohnhaus und einem efeuüberwucherten<br />

Schuppen gibt es eine Fläche, die ehemals als Garten genutzt wurde<br />

und nun grasüberwachsen ist. Hier steht eine Esche, die jedoch Schäden im Kronenbereich<br />

aufweist. Direkt im Einfahrtsbereich gibt es eine größere Zeder.<br />

Ansonsten ist die gesamte Hoffläche gekiest und geschottert. Besonders die geschotterten<br />

Bereiche sind mit einem hohen Feinkornanteil durchmengt und so stark verdichtet.<br />

Daher sind diese Flächen wenig wasserdurchlässig. Kleine Bereiche sind durch Basalt-<br />

Kleinpflaster und andere durch Ortbeton befestigt.<br />

Im Hofgut selbst gibt es keine wertgebenden Biotoptypen. Aufgrund ihres Stammumfangs<br />

könnte die Zeder am Eingangsbereich und die Esche im ehemaligen Garten zukünftig unter<br />

die Baumschutzsatzung fallen. Bei der Zeder handelt es sich jedoch um eine sehr unpassende<br />

Baumwahl, hier würde sich als Hofbaum eher ein Walnussbaum oder eine Eiche<br />

anbieten. Die Esche hat aufgrund ihrer mangelnden Vitalität keine lange Lebenserwartung.<br />

Wertvoll ist die Allee entlang der Erbacher Strasse; die Allee ist von der Planung unberührt<br />

und bleibt erhalten. In der Umgebung ist der an das Hofgut angrenzende Wald als<br />

wertvoller Biotoptyp zu bewerten. Das als Weide genutzte Grünland mit dem Bachlauf hat<br />

ein hohes Potential, ist jedoch zur Zeit noch zu vielen negativen Einflüssen unterworfen.<br />

Ebenso ist die südlich liegende Streuobstfläche von Bedeutung. Diese Biotope werden<br />

von der Planung nicht tangiert.<br />

Die Renaturierung des Bachlaufs ist bereits realisiert. Diese ist außerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplans in der Planfassung dargestellt. Die Pflege der Streuobstwiese<br />

ist projektiert.


Abb. 16: Allee entlang der Erbacher Straße<br />

Seite 27<br />

9.6.2 Fauna<br />

Im Landschaftsplan werden Bereiche mit besonders bemerkenswerten faunistischen Vorkommen<br />

aufgezählt. Das Hofgut Oberfeld wird hierbei nicht aufgeführt.<br />

In <strong>Darmstadt</strong> kommen 11 Fledermausarten vor. Die im Umfeld vorkommenden Biotoptypen<br />

machen das Vorkommen von Fledermäusen wahrscheinlich. Eine Nachfrage bei dem<br />

Verein „Fledermausschutz Südhessen e.V.“ hat ergeben, dass es sich auf jeden Fall um<br />

ein Jagdgebiet verschiedener Fledermausarten handelt. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

sind sowohl die Tiere selber als auch ihre Quartiere gesetzlich geschützt.<br />

Da die Gemäuer und Dachstühle der alten Gebäude prinzipiell geeignete Fledermausquartiere<br />

sein können, war eine Überprüfung erforderlich.<br />

Daher wurde ein Gutachter eingeschaltet, der im Zeitraum Juli bis September 2007 und<br />

ergänzend für die Untersuchung der Wintervorkommen im Februar 2008 sowohl im Hinblick<br />

auf Fledermausvorkommen als auch Schwalben Gebäudebegehungen und Überprüfungen<br />

mit Ultraschalldetektoren durchgeführt hat (siehe „Untersuchung zu Vorkommen<br />

von Fledermäusen, Schwalben und Mauersegler im Hofgut am Oberfeld“ von Biologo -<br />

Beratende Ökologen).<br />

Im Ergebnis wurden Quartiere von vier Fledermausarten gefunden: Breitflügelfledermaus<br />

(Eptescus serotinus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Beim Braunen Langohr handelt es sich<br />

um ein Winterquartier. Wochenstuben wurden nicht gefunden, werden aber für Braunes<br />

Langohr und Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen. Außerdem wurden Flugbewegungen<br />

von Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus),<br />

Abendsegler (Nyctalus noctula) und (unsicher) Bartfledermaus (Myotis brandti /<br />

mystacinus) gefunden.


Seite 28<br />

Neben den untersuchten Schwalben (Rauchschwalben bestätigt) und Mauerseglern (nicht<br />

gefunden), wurden Brutvorkommen von Haussperling und Hausrotschwanz gefunden.<br />

Brutvorkommen an Gebäuden von Kohlmeise, Blaumeise und Amsel werden vermutet.<br />

Um den aufgefundenen Bestand zu sichern, wurden in die textlichen Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB Regelungen für Maßnahmen<br />

zum Artenschutz aufgenommen (siehe hierzu Kap. 11.8.3).<br />

Ferner wurde in den Bebauungsplan auf Grundlage von § 9 Abs. 6 BauGB der Hinweis<br />

auf die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 43 Abs. 8<br />

BNatschG in Bezug auf das Vorkommen von Fledermäusen und Rauchschwalben aufgenommen<br />

(siehe hierzu Kap. 13.1).<br />

Weitere nennenswerte Arten sind nicht zu erwarten. Jetzt bereits vorkommende sonstige<br />

Arten (z.B. eventuell Amphibien) werden durch die geplanten Änderungen nicht wesentlich<br />

beeinträchtigt, da ausreichend Rückzugsmöglichkeiten rund um das Hofgut bestehen.


Abb. 17: Landschaftsplanerische Bestandsaufnahme<br />

Seite 29


Seite 30<br />

9.7 Leitbild und Zielsetzung für das Hofgut Oberfeld<br />

Die konzipierte Nutzung des Hofgutes Oberfeld ist im Hinblick auf die Offenhaltung des<br />

Oberfeldes als überaus positiv zu bewerten. Die Umnutzung und Weiternutzung bzw. Ergänzung<br />

der Gebäude des Hofgutes führt zum Erhalt und einer Verbesserung historisch<br />

bedeutender Gebäude entlang überregional bedeutender Erholungswege.<br />

Wichtiges Leitbild in diesem Zusammenhang ist der Erhalt und die Verbesserung der<br />

Grünverbindungen entlang des Hofgutes. Eine mögliche neue Grünverbindung verläuft<br />

zwischen dem Hofgut und der zukünftigen westlich angrenzenden Wohnbaufläche. Hierdurch<br />

könnte die Anbindung an den Grünzug Darmbach-Woog verbessert werden. Die<br />

Planung des angrenzenden Wohngebietes „0 17 Am Judenteich“ sieht solche Wege- und<br />

Grünverbindungen vor.<br />

Im Bereich des Hofgutes bedarf es aufgrund des Erhaltes der großen Grünfläche im zentralen<br />

Hofbereich keiner weiteren Maßnahmen zur Durchgrünung. Zur klimatischen Verbesserung<br />

und zur Erhöhung der Strukturvielfalt kann diese Fläche mit weiteren Obstbäumen<br />

bepflanzt werden. An geeigneten Wänden sind Fassadenbegrünungen mit heimischen<br />

Kletterpflanzen sinnvoll; hiervon ausgenommen sind die denkmalgeschützten<br />

Gebäude.<br />

Für die an das Hofgut angrenzenden Flächen sind der Erhalt der Streuobstwiesenfläche<br />

im Süden und die Extensivierung des Dauergrünlandes mit der Renaturierung des Grabens<br />

in der Aue als Leitbilder genannt. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes.<br />

10. Städtebauliches Konzept<br />

10.1 Nutzungskonzept<br />

Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der 1892 erbauten<br />

ehemaligen Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>.<br />

Bis 2004 wurde das Hofgut mit Saatgutlagerung, Maschinenunterständen und dem<br />

Wohnhaus der Pächterfamilie als Staatsdomäne ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.<br />

Stiftung „Hofgut Oberfeld“<br />

2006 wurde das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen<br />

landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen.<br />

Zum Hofgut gehören 134 ha Bewirtschaftungsfläche.<br />

Ziel der Stiftung ist es, die Hofmeierei mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung in der engen<br />

Verbindung mit den Flächen des Oberfeldes zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />

und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten.<br />

Landwirtschaftliches Modellprojekt<br />

Mit dem landwirtschaftlichen Modellprojekt wird angestrebt, die Landwirtschaft auf ökologische<br />

Bewirtschaftung umzustellen. Damit wurde bereits 2004 begonnen. Landwirtschaftliche<br />

Produkte sollen vor Ort hergestellt und vermarktet werden. So sind dazu Werkstätten<br />

wie eine Nudelwerkstatt, eine Bäckerei und Käserei sowie eine Weberei vorgesehen.<br />

Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist am Katharinenfalltorweg die<br />

Errichtung eines Kuhstalls für ca. 40 Tiere geplant. Innerhalb des Hofgutes sind die Wohnungen<br />

für die Landwirtfamilien vorgesehen. Das Gebäude des Kornspeichers wird weiterhin<br />

als Pferdestall sowie hauptsächlich zur ökologischen Saatgutproduktion genutzt<br />

werden. Zur Vermarktung der landwirtschaftlichen Bioprodukte ist ein Hofladen geplant.


Seite 31<br />

Sozialtherapeutisches Modellprojekt<br />

Mit dem sozialtherapeutischen Modellprojekt sollen Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für<br />

Erwachsene mit Behinderungen geschaffen werden. Rund 30 Arbeitsplätze der Sozialtherapie<br />

werden auch in der Landwirtschaft geschaffen. Die behinderten Menschen sollen in<br />

die Arbeitsprozesse auf dem Oberfeld, in den Werkstätten, in dem geplanten Café und<br />

Hofladen integriert werden - als Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Landwirten. Eine<br />

zentrale Rolle bei dem sozialtherapeutischen Wohn- und Arbeitsprojekt werden auch Tiere<br />

haben, wobei die Behinderten aktiv in die Betreuung und Pflege der Tiere eingebunden<br />

sein werden.<br />

Die Sozialtherapie wird vom Landeswohlfahrtsverband Hessen gefördert. Die Heydenmühle<br />

in Otzberg-Lengfeld ist bei dem Projekt Kooperationspartner. In der Heydenmühle<br />

haben ein Teil der Jugendlichen mit Behinderung, die einmal auf dem Oberfeld leben und<br />

arbeiten sollen, bereits einen befristeten vorläufigen Arbeitsplatz gefunden.<br />

„Lernort Bauernhof“<br />

Daneben ist das Hofgut als dritter Baustein des Gesamtkonzeptes auch als „Lernort Bauernhof“<br />

konzipiert. Die städtische Bevölkerung <strong>Darmstadt</strong>s soll sich hier auf dem letzten<br />

Bauernhof der Kernstadt wohl fühlen und die Möglichkeit erhalten, die Natur sowie ein<br />

hohes Maß an sozialen Kompetenzen zu erfahren. Als Teil dieser Konzeption sollen in<br />

Teilen der Gebäude und im Innenhof sporadisch kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte<br />

durchgeführt werden. Daneben ist geplant, auch gastronomische Nutzungen wie z.B. ein<br />

Café oder eine Weinstube in das Hofgut zu integrieren.<br />

In welchem Umfang die einzelnen hier projektierten Nutzungen sich entwickeln werden,<br />

kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.<br />

Ziel der Stiftung ist es, aus dieser Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des<br />

Hofgutes, Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für<br />

<strong>Darmstadt</strong> entstehen zu lassen.<br />

Nutzungen<br />

Zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes liegen vielschichtige Nutzungsüberlegungen vor.<br />

Folgende Nutzungen sind im Einzelnen vorgesehen:<br />

- sozialtherapeutisch betreutes Wohnen (Wohngruppen)<br />

- Wohnungen für Betreuer<br />

- Werkstätten (Sozialtherapie), wie z.B. Nudel- und Verpackungswerkstatt, Weberei,<br />

Schreinerei, Bäckerei<br />

- Landwirtschaft, Herstellung landwirtschaftlicher Produkte<br />

- Wohnungen für die Landwirte und deren Mitarbeiter<br />

- Hofladen<br />

- Café / Bistro<br />

- Gastronomie<br />

- Kulturelle, künstlerische und pädagogische Veranstaltungen.<br />

Es ist folgende Nutzungsverteilung konzipiert:


Abb. 18: Nutzungskonzeption<br />

Seite 32<br />

Die hier wiedergegebene Konzeption stellt den gegenwärtigen Stand der Nutzungs-<br />

Diskussion dar. Die Nutzungsinhalte und die räumlichen Verteilungen der Nutzungen<br />

können sich im Laufe der Realisierungsprozesse verändern. Insgesamt sind hierbei Nutzungen<br />

vorgesehen, die für ein Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO prägend sind.<br />

10.2 Bebauungskonzept<br />

Vorrangiges Ziel des Bebauungskonzeptes ist es, den Charakter der Hofanlage sowie das<br />

städtebauliche Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erhalten und das städtebauliche<br />

Ensemble in Teilen behutsam zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln.<br />

Die beabsichtigten Nutzungen sollen daher vor allem innerhalb der bestehenden Gebäude<br />

untergebracht werden. Dazu sollen diese Gebäude denkmalgerecht saniert und umgenutzt<br />

werden. Bei den denkmalgeschützten Einzelgebäuden des alten Schmiedehauses,<br />

des ehemaligen Milchhauses und des alten Kuhstalls sind untergeordnete Anbauten und<br />

Erweiterungen denkbar.<br />

Daneben sind in zwei Bereichen in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen<br />

und Werkstätten vorgesehen:<br />

Im nordwestlichen Bereich, der jetzt durch offene Unterstellhallen und einfache landwirtschaftliche<br />

Nebengebäude geprägt ist, soll ein Neubau für die Sozialtherapie mit Wohnungen<br />

und Werkstätten entstehen. Westlich an das alte Schmiedehaus angrenzend ist<br />

ein Neubau für den Hofladen sowie Wohnungen konzipiert. Die Außenwand an der Erbacher<br />

Straße soll dabei im Wesentlichen erhalten bleiben.<br />

Als zweiter Bereich für eine Neubebauung ist der Bereich östlich des Gutshauses vorgesehen.<br />

Hier sind, eher mittel- bis langfristig, Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter des Hofgutes<br />

geplant.


Seite 33<br />

Mit den Neubebauungen wird jeweils die städtebauliche Grundform der fünfeckigen Hofanlage<br />

wieder aufgenommen werden. Die Neubauten schließen dabei die Hofanlage wieder<br />

nach außen hin ab.<br />

10.3 Freiflächenkonzept<br />

Die den Charakter der Hofanlage prägende Freiflächenstruktur wird erhalten bleiben.<br />

Die kreisförmige Innenfläche des Hofes ist derzeit als Grasfläche angelegt. Ältere Fotos<br />

zeigen, dass hier teilweise ein Gemüsegarten angelegt war. Die Grünfläche bleibt als<br />

nicht überbaubare Freifläche erhalten. Die momentan hier befindliche Wohnbaracke dient<br />

derzeit den Landwirtsfamilien als Wohnhaus. Nach dem Abschluss der Sanierung der Bestandsgebäude<br />

wird die Baracke beseitigt und die Grünfläche wiederhergestellt werden.<br />

Die übrigen Freiflächen, welche als Wege zu den Gebäuden genutzt werden, werden<br />

durch Kies, wassergebundene Wegedecken oder Fugenpflaster befestigt. Damit wird ein<br />

optimal geringer Versiegelungsgrad erreicht.<br />

Die umgebende Freifläche außerhalb der Hofanlage soll als nicht bebaubare Freifläche<br />

erhalten bleiben. Somit wird die Einbindung des Gesamtensembles in die umliegenden<br />

Grünstrukturen und das erweiterte Grünsystem sichergestellt.<br />

10.4 Verkehrskonzept<br />

Der Komplex des Hofgutes wird ausschließlich über die Erbacher Straße erschlossen.<br />

Hauptzufahrt wird der vorhandene (historische) Eingang zwischen Schmiede und Gutshaus<br />

in Gegenlage zur Einmündung des Katharinenfalltorweges bleiben. Daneben ist<br />

südöstlich des Gutshauses eine zweite Zufahrt vorgesehen, um die an sich problematische<br />

Zufahrt im Kurvenbereich der Erbacher Straße entlasten zu können.<br />

Die interne Erschließung der einzelnen Gebäude innerhalb des Hofgutes erfolgt wie bisher<br />

über die Hofflächen des Innenhofes.<br />

Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Stellplätze werden je nach Erfordernis innerhalb<br />

des Gutshofes ausgewiesen. Dafür stehen die als überbaubar festgesetzten Flächen<br />

sowie die Innenhofflächen zur Verfügung.<br />

Das Hofgut ist derzeit noch ungenügend mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Der<br />

Ostbahnhof als der zur Zeit nächste Haltepunkt des öffentlichen Nahverkehrs liegt in ca.<br />

800 m Entfernung. Es ist jedoch vorgesehen, die Linienführung eines Busses bis zum<br />

Hofgut zu verlängern. Damit wäre der Planbereich auch durch den öffentlichen Nahverkehr<br />

erschlossen.


11. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

Seite 34<br />

11.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die für das Hofgut beabsichtigten Nutzungen umfassen zum einen die landwirtschaftliche<br />

Produktion, zum andern die sozialtherapeutischen Einrichtungen.<br />

Für die Landwirtschaft sind Gebäude und Einrichtungen zur Herstellung landwirtschaftlicher<br />

Produkte und deren Vermarktung vorgesehen sowie Wohnungen für die Landwirte<br />

und deren Mitarbeiter.<br />

Der Schwerpunkt der Nutzungen im Hofgut besteht im sozialtherapeutischen Bereich als<br />

Lebensort für Erwachsene mit Behinderungen. Neben den Wohnungen für sozialtherapeutisches,<br />

betreutes Wohnen sind Wohnungen für Betreuer sowie Werkstätten (Sozialtherapie)<br />

vorgesehen.<br />

Daneben sind gastronomische Einrichtungen wie z.B. ein Café/Bistro geplant. Für den<br />

imposanten Kuhstall ist eine Umnutzung für kulturelle, künstlerische und pädagogische<br />

Veranstaltungen geplant.<br />

Diese geplanten Nutzungen entsprechen der Gebietskategorie eines Dorfgebietes (MD)<br />

nach § 5 Baunutzungsverordnung. Daher wird die Domäne als Dorfgebiet ausgewiesen.<br />

Der Katalog der Nutzungen wird aus § 5 BauNVO fast unverändert übernommen; lediglich<br />

Tankstellen werden hier ausgeschlossen, da diese hier städtebaulich nicht gewollt sind.<br />

11.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

11.2.1 Zahl der Vollgeschosse<br />

Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird entsprechend der bestehenden Bebauung auf<br />

zwei bzw. drei Vollgeschosse begrenzt.<br />

11.2.2 Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl<br />

Für das Plangebiet wird der für ein Dorfgebiet nach BauNVO zulässige Höchstwert für die<br />

GRZ von 0,6 festgesetzt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Wert durch die<br />

geplante Bebauung nicht ausgeschöpft werden wird.<br />

Die Obergrenze für die GFZ beträgt nach § 17 Abs. 1 BauNVO für Dorfgebiete 1,2. Für<br />

das Plangebiet wurde als zulässige GFZ 1,5 festgesetzt. Es ist zwar davon auszugehen,<br />

dass dieser Wert durch die geplante Bebauung nicht ausgeschöpft werden wird. Der höhere<br />

Wert wurde festgesetzt, da mit der Umnutzung von altem Kuhstall und Kornspeicher,<br />

bedingt durch die Gebäudehöhen und Gebäudevolumen Unwägbarkeiten bei der Anrechnung<br />

der Geschossflächen auftreten können.<br />

Die Überschreitung ist nach § 17 Abs. 2 BauNVO zudem zulässig, da die Überschreitung<br />

im Sinn von § 17 Abs. 2 BauNVO ausgeglichen ist. Die zentrale Freifläche in der Hofmitte<br />

wurde zu deren nachhaltigem Schutz als private Grünfläche festgesetzt. Bei Anrechnung<br />

dieser Fläche als Grundstücksfläche würde lediglich eine GRZ von 1,1 erreicht werden.<br />

Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind also<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Die überschlägigen Dichte-Ermittlungen sind im Kap. 14 – Planungsstatistik –<br />

wiedergegeben.<br />

11.2.3 Höhe baulicher Anlagen<br />

Die Begrenzung der Außenwandhöhen (Traufhöhen) und der Gebäudehöhen ist notwendig,<br />

da alleine durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse die Höhenentwicklung<br />

der Gebäude nicht abschließend geregelt ist. Zur Sicherung eines geordne-


Seite 35<br />

ten Stadtbildes für das Plangebiet werden daher aus städtebaulichen Gründen Festsetzungen<br />

nach § 18 BauNVO zu den Höhen baulicher Anlagen getroffen.<br />

Die Höhen orientieren sich dabei weitgehend am Bestand.<br />

Höhenbezugspunkt<br />

Die Höhenfestsetzungen für jedes Gebäude beziehen sich auf einen jeweils gebäudebezogenen<br />

Höhenbezugspunkt. Dieser entspricht in etwa der Höhe der Hoffläche an der Hofinnenseite<br />

des jeweiligen Gebäudes. Für die Zonen der Sekundärbauten ist jeweils der<br />

Höhenbezugspunkt des Hauptbaukörpers maßgeblich.<br />

Ziel dieser Festsetzung ist es, die Höhenstaffelung der Gebäude der Topographie anzupassen.<br />

11.3 Bauweise<br />

Im Baugebiet wurde keine Festsetzung zur Bauweise getroffen, da die Bauweise ausreichend<br />

durch die als überbaubar festgesetzten Flächen geregelt ist.<br />

11.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

11.4.1 Baugrenzen und Baulinien<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Allgemeinen durch Baugrenzen eingefasst.<br />

Lediglich die als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sind zu deren nachhaltiger Sicherung<br />

durch Baulinien umfahren.<br />

Durch die festgesetzten überbaubaren Flächen wird eine Bebauung zugelassen, die dem<br />

städtebaulichen Prinzip der Hofanlage entspricht. Großvolumige Baukörper bilden eine<br />

fünfeckige Gesamtanlage, wobei die einzelnen Baukörper im Prinzip Solitäre sind, die<br />

durch deutliche Lücken getrennt werden. Daher wird keine durchgängige überbaubare<br />

Fläche festgesetzt, sondern einzelne Baufenster.<br />

Mit dem Bebauungsplan wird am östlichen Rand der Hofanlage zwischen dem Kornspeicher<br />

und dem Gutshaus eine überbaubare Fläche festgesetzt, die die Kubatur und Gebäudestellung<br />

des Kornspeichers aufnimmt. Damit soll die fünfeckige Hofanlage an diesem<br />

Eckpunkt durch einen markanten Baukörper vervollständigt werden können.<br />

In der nordwestlichen Baufläche wurde eine bestehende zu erhaltende Außenmauer der<br />

historischen Hofanlage als solche festgesetzt. Entsprechend der baulichen Konzeption<br />

grenzt die Neubebauung an diese Mauer heran.<br />

11.4.2 Zone für Sekundärbauten<br />

Eine Besonderheit im Gesamtgefüge der Hofanlage sind der alte Kuhstall und der Kornspeicher.<br />

Als großvolumige freistehende Einzelgebäude prägen sie das städtebauliche<br />

Erscheinungsbild. Um die Solitärwirkung dieser Gebäude nachhaltig zu sichern, aber andererseits<br />

auch bauliche Erweiterungen und Ergänzungen zu ermöglichen, wurden diesen<br />

beiden Gebäuden Zonen für Sekundärbauten zugeordnet.<br />

In diesen Bereichen sind ausschließlich bauliche Anlagen zulässig, die in ihrer Kubatur<br />

gegenüber dem angrenzenden Bestandsgebäude untergeordnet sind. Hierunter fallen<br />

beispielsweise offene oder geschlossene Vorhallen, Terrassen, Wintergärten oder Treppenhäuser.<br />

Die Zulässigkeit der Art der Nutzung bleibt hiervon unberührt. Dies bedeutet, dass in den<br />

hier möglichen „untergeordneten“ baulichen Anlagen alle Nutzungen nach Kapitel 9.1<br />

bzw. Festsetzung Nr. 1.1 zulässig sind. Der hier definierte Begriff der „baulichen Anlage,<br />

welche in ihrer Kubatur gegenüber dem angrenzenden Bestandsgebäude untergeordnet<br />

ist“, umfasst allein die räumliche Dimension des Gebäudeteils in Relation zum angrenzenden<br />

Bestandsgebäude. Die so definierte „untergeordnete“ bauliche Anlage ist nicht i-


Seite 36<br />

dentisch mit einer „untergeordneten Nebenanlage“ nach § 14 BauNVO. Zu den Wesensmerkmalen<br />

einer „untergeordneten Nebenanlage“ nach § 14 Abs. 1 BauNVO gehört,<br />

„dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich gegenständlich dem primären<br />

Nutzungszweck dienend zu- und untergeordnet ist. (Fickert / Fieseler, BauNVO § 14 Rn<br />

3). Daher wird klarstellend festgesetzt, dass die im Plangebiet zulässigen Nutzungen auch<br />

in diesen „untergeordneten“ baulichen Anlagen uneingeschränkt zulässig sind.<br />

Für die Zone für Sekundärbauten wurden differenzierte Festlegungen getroffen, um den<br />

Begriff des „untergeordneten“ zu definieren:<br />

Zum einen wurde festgesetzt, dass innerhalb der als Zonen für Sekundärbauten festgesetzten<br />

überbaubaren Flächen nur Flächenanteile überbaut werden dürfen. Diese Anteile<br />

werden in Form von Prozentangaben festgesetzt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass innerhalb<br />

einer Teilfläche, die jeweils durch eine Baugrenze, Baulinie und / oder Abgrenzungslinie<br />

(„Abgrenzung von Bereichen unterschiedlicher Festsetzungen und Dachformen“, sog.<br />

„Knödellinie“) definiert ist, nur der für diese Teilfläche festgesetzte Flächenanteil überbaut<br />

werden darf. Damit ist der konkrete Standort nicht festgelegt, lediglich die Gebäudedimension<br />

wird geregelt. Die Teilflächen sind hierbei jeweils getrennt zu betrachten. Lediglich<br />

die beiden benachbarten Teilflächen „A“ und „B“ können als gemeinsame Fläche angesetzt<br />

werden.<br />

Zum andern werden für die einzelnen Teilflächen unterschiedliche Festsetzungen zu den<br />

Höhen getroffen. Diese werden als maximal zulässige Gebäudehöhen definiert, wobei als<br />

Höhenbezugspunkt hier jeweils der für das angrenzende Bestandsgebäude gültige Höhenbezugspunkt<br />

anzusetzen ist.<br />

In den Teilflächen „A“ und „B“ sind auf 70 % der Fläche nur eingeschossige Gebäudeanbauten<br />

zulässig. Innerhalb der Teilfläche „B“ sind als Ausnahmen Treppenhäuser einschließlich<br />

der Liftanlagen bis zur Gebäudehöhe (Firsthöhe) des angrenzenden Gebäudes<br />

zulässig. Diese Ausnahme ist erforderlich, da für evtl. erforderliche Fluchttreppen<br />

Treppenhäuser notwendig werden können, die die Trauflinie deutlich übersteigen. Für die<br />

Teilfläche „B“ wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass im Erdgeschoss alle Nutzungen<br />

zulässig sind, lediglich in den darüber liegenden Geschossen sind nur Treppenhäuser<br />

und Lifte zulässig.<br />

In der Teilfläche „C“ dürfen Anbauten auf nur 40 % der Fläche errichtet werden und dabei<br />

die Gebäudehöhe von 4,50 m nicht übersteigen. Damit soll gesichert werden, dass hier<br />

Anbauten deutlich unter der Traufe des angrenzenden Gebäudes bleiben. Andererseits<br />

soll hier ein Anbau wie z.B. ein Wintergarten möglich sein, der mit benutzbaren Raumhöhen<br />

ausgestattet ist. Die enge Fassung der überbaubaren Fläche soll sichern, dass ein<br />

Anbau hier deutlich gegenüber der Kubatur des Kuhstalls zurückbleibt.<br />

In der Zone „E“ dürfen diese Anbauten die Gebäudehöhe von 0,50 m nicht übersteigen.<br />

Mit dieser Vorgabe soll ein Anbau an den Kuhstall ermöglicht werden, der lediglich als<br />

Terrasse bis zur Höhe des Fußbodens des Kuhstalls reicht. Da auch hier der o.g. Höhenbezugspunkt<br />

des Kuhstalls heranzuziehen ist, wird eine Gebäudehöhe von 0,50 m festgesetzt.<br />

Konstruktiv bedingte Aufbauten werden dadurch hier möglich. An dieser Gebäudeseite<br />

besteht nach Süden ein geschosshoher Geländeversprung der durch eine offene<br />

Konstruktion überbaut ist. Mit dieser Festsetzung wird die bauliche Nutzung dieses Baukörpers<br />

ermöglicht. Ferner wird so die Möglichkeit eröffnet, das Kellergeschoss bzw. Gartengeschoss<br />

hier auszuweiten.<br />

In der Zone „D“ sind an den Gebäudeinnenseiten auf 70 % der hier ausgewiesenen Fläche<br />

Anbauten bis zur Höhe der traufseitigen Außenwand des angrenzenden Gebäudes<br />

zulässig. Anbauten dürfen damit bis zur Traufhöhe reichen. Dieser Gebäudetypus orientiert<br />

sich an der bestehenden hofseitigen Vorhalle des Kuhstalles.


Seite 37<br />

Abb. 19: Höhen der Sekundärbauten bei dem Gebäude des Kuhstalls (als Beispiel)<br />

Um sicherzustellen, dass die Anbauten in den Zonen für Sekundärbauten sich auch in ihrer<br />

Gestaltung von den Bestandsgebäuden unterscheiden, wurden gestalterische Festsetzungen<br />

getroffen. Hierzu wird auf Kap. 12.4 verwiesen.<br />

11.4.3 Nebenanlagen<br />

Der Begriff des untergeordneten Bauteils bzw. der baulichen Anlage in Festsetzung I Nr.<br />

3.4 umfasst allein die räumliche Dimension des Gebäudeteils und ist nicht zu verwechseln<br />

mit einer Nebenanlage nach § 14 BauNVO. Daher wird zur Klarstellung festgesetzt, dass<br />

Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ohne Einschränkungen sowohl auf den überbaubaren<br />

als auch den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.<br />

Nebenanlagen wie z.B. Pergolen, Geräteschuppen, Nebenanlagen für die Kleintierhaltung<br />

sind also in dieser Zone wie auf dem gesamten Grundstück zulässig.<br />

11.5 Stellplätze und Garagen<br />

Die Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen wird nur durch wenige Regeln eingeschränkt.<br />

Es wird festgesetzt, dass Garagen und Carports sowie überdachte KFZ-Stellplätze nur innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Durch diese Festsetzung<br />

wird von § 12 Abs. 6 BauNVO Gebrauch gemacht. Es soll damit ausgeschlossen werden,<br />

dass die Freiflächen im Hofgut durch bauliche Anlagen wie Garagen oder Carports, also<br />

dauerhafte Gebäude, bebaut werden.<br />

Nicht überdachte Stellplätze sind auf weiten Teilen des Domänengeländes zulässig, nicht<br />

jedoch auf der zentralen Grünfläche sowie auf den als Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen. Ebenso stehen<br />

die als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten<br />

Flächen für Stellplätze nicht zur Verfügung.


Seite 38<br />

Fahrrad-Stellplätze, auch wenn sie überdacht sind, sind auf dem gesamten Baugrundstück,<br />

mit Ausnahme der Flächen zum Anpflanzen und Flächen zum Erhalt von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Flächen, zulässig.<br />

Auf konkrete Standortfestsetzungen zu den Stellplätzen wurde verzichtet, da der Stellplatzbedarf<br />

sich erst nach und nach auf Grundlage der realisierten Nutzungen und Bauvorhaben<br />

ergeben wird. Es werden lediglich Zonen benannt, in denen keine Stellplätze<br />

zulässig sind. Dies sind die schützenswerten begrünten Freiflächen an den Außenseiten<br />

des Hofgutes sowie die zentrale Grünfläche in der Hofmitte.<br />

Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Stellplätze sind daher je nach Erfordernis<br />

innerhalb des Gutshofes auszuweisen. Dafür stehen die als überbaubar festgesetzten<br />

Flächen sowie die Innenhofflächen zur Verfügung.<br />

11.6 Verkehrsflächen<br />

Die Erbacher Straße wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen,<br />

um den Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zum qualifizierten Bebauungsplan zu<br />

machen.<br />

Durch die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche ergeben sich für die Straßenfläche<br />

keine Veränderungen.<br />

11.7 Grünflächen<br />

Die zentrale Freifläche im Hof der Domäne wird als private Grünfläche festgesetzt. Damit<br />

soll nachhaltig gesichert werden, dass diese prägende Grünfläche als solche erhalten und<br />

unbebaubar bleibt.<br />

11.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

11.8.1 Oberflächenbefestigung<br />

Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zielsetzung heraus, den Anteil an versiegelten<br />

Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung<br />

gemacht. Vollständige Versiegelung führt zum Aufheizen von Flächen im Sommer, Erwärmung<br />

der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss<br />

des Niederschlagswassers.<br />

Daher sind befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze,<br />

so weit wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegen stehen, als teilversiegelte<br />

Flächen anzulegen (z.B.: Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen). Werden die<br />

Flächen nicht teilversiegelt angelegt, ist das anfallende Niederschlagswasser in angrenzende<br />

Grundstücksfreiflächen zu versickern.<br />

11.8.2 Fassadenbegrünung<br />

Die Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung und Bilanzierung kommt zum Ergebnis, dass durch<br />

die beabsichtigten Vorhaben nur marginale Verschlechterungen für den Naturhaushalt<br />

ausgelöst werden. Als Minimierungsmaßnahme wird unter anderem die Begrünung neu<br />

gebauter Fassaden mit heimischen Klettergehölzen wie Efeu (Hedera helix), Waldrebe<br />

(Clematis vitalba) und Echtem Geißblatt (Lonicera caprifolium) vorgeschlagen.<br />

Daher wird hier eine Festsetzung zur Fassadenbegrünung aufgenommen.<br />

11.8.3 Maßnahmen zum Artenschutz<br />

Die Festsetzungen zu den Maßnahmen für den Artenschutz basieren auf den Ergebnissen<br />

des ökologischen Gutachtens „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen,<br />

Schwalben und Mauerseglern im Hofgut am Oberfeld“ (Biologo, Juli 2008), durchgeführt


Seite 39<br />

von Juli bis September 2007 und im Februar 2008. Im Ergebnis wurden Quartiere von vier<br />

Fledermausarten gefunden sowie Nester von Rauchschwalben.<br />

Alle heimischen Fledermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders<br />

geschützt und sind Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen<br />

Vogelarten gelten das Tötungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot<br />

(§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).<br />

Durch Baumaßnahmen im Hofgut können erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse<br />

und Rauchschwalben insbesondere bei Gebäuderenovierungen und -umbauten ausgelöst<br />

werden. Die festgesetzten Maßnahmen dienen dem Schutz und dem Erhalt der genannten<br />

Arten.<br />

Die festgesetzten Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit dem Hinweis III.1 –<br />

siehe hierzu Kap. 13.1.<br />

11.9 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />

11.9.1 Grundstücksrandeingrünung<br />

Wesentliche Bestandteile der Freiflächenstruktur der Domäne sind die unbebauten und<br />

unversiegelten Grünflächen am südlichen und südöstlichen Außenrand des Hofgutes. Um<br />

diese Freiflächen nachhaltig zu schützen, sind sie als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Entsprechend dem bestehenden<br />

Bewuchs wurden für diese Flächen Pflanzfestsetzungen getroffen. Eine wesentliche<br />

Regelung ist hierfür auch, dass Stellplätze und Garagen hier nicht zulässig sind.<br />

Teilweise dienen diese Außenrandflächen als Zufahrtsflächen zu den landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden. Daher wurde die Festsetzung getroffen, dass lediglich 60 % dieser Flächen<br />

gärtnerisch anzulegen sind. In den nicht gärtnerisch anzulegenden Flächen sind Zufahrten<br />

zu den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden zulässig. Bei den Zufahrten sind jedoch<br />

die Oberflächen als wasserdurchlässige Beläge nach Festsetzung 8.1 anzulegen.<br />

11.10 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)<br />

11.10.1 Grundstücksrandeingrünung<br />

Ein charakteristischer Bestandteil des äußeren Erscheinungsbildes des Hofgutes ist die<br />

Freifläche (Rasen) zwischen den nördlichen Gebäuden und der Erbacher Straße. Diese<br />

Freiflächen sollen in dieser Form erhalten werden. Daher werden sie als Flächen zum Erhalt<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Auch hier sind<br />

Stellplätze und Garagen nicht zulässig.<br />

Innerhalb dieser Fläche sind zwei Teilflächen als „Bereich für Zufahrt“ festgesetzt, innerhalb<br />

welcher jeweils eine Zufahrt in einer maximalen Breite von 5,00 m zulässig ist. Dadurch<br />

wird südöstlich des Gutshauses eine zweite Zufahrt ermöglicht, um so die an sich<br />

problematische Zufahrt im Kurvenbereich der Erbacher Straße entlasten zu können. Ferner<br />

soll damit die Zufahrt zu einer vorhandenen Toranlage am nordwestlichen Gebäude<br />

von der Erbacher Straße aus ermöglicht werden.<br />

In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass der vorhandene Baumbestand im verkehrsbegleitenden<br />

Grünstreifen an der Erbacher Straße erhalten bleibt. Eine entsprechende Festsetzung<br />

wurde aufgenommen.<br />

11.10.2 Erhaltung von Bäumen<br />

Ebenso wird für die im Plangebiet vorhandenen wertvollen und ortsbildprägenden Bäume<br />

festgesetzt, dass sie dauerhaft zu erhalten sind.


Seite 40<br />

11.11 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung<br />

von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

Im direkten Einwirkungsbereich der Erbacher Straße werden im Plangebiet die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 durch Verkehrslärm überschritten. Im Hinblick auf die Überschreitungen<br />

der Orientierungswerte der DIN 18005 sind zur Minderung der Geräuscheinwirkungen<br />

bauliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Da im Plangebiet aufgrund der bestehenden Strukturen keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

möglich sind, müssen passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. Im Wesentlichen<br />

handelt es sich hierbei um die Ausrüstung der Gebäude mit Lärmschutzfenstern,<br />

Schalldämmung von Rollladenkästen etc.<br />

Durch die Festsetzung Nr. 11 „Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

oder Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)“ wird geregelt, dass bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />

aufgrund der Immissionen aus Verkehrslärm für Wohnungen und Aufenthaltsräume<br />

bauliche Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen sind. Dies ist auf Grundlage<br />

der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise, Ausgabe<br />

1989) ohnehin erforderlich: Nach DIN 4109 sind zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen<br />

Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß<br />

Ziffer 5 und Tabelle 8 und 9 einzuhalten.<br />

Nach der DIN 4109 ergeben sich in Abhängigkeit vom zugrunde gelegten „maßgeblichen<br />

Außenlärmpegel“ Schalldämm-Maße für Fenster und Außenwände für Aufenthaltsräume<br />

in Wohnungen, Übernachtungsräume u.ä. sowie Büroräume. Es wird darauf hingewiesen,<br />

von welchen Lärmpegelbereichen im Plangebiet auszugehen ist.<br />

Die Bemessung der Luftschalldämmung ist erst im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

der Gebäude vorzunehmen. Dabei obliegt die Entscheidung, welche konkreten baulichen<br />

oder technischen Vorkehrungen an den einzelnen Gebäuden vorgenommen werden, dem<br />

Bauherrn. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Schallschutznachweis gemäß DIN 4109<br />

hinsichtlich des Außenlärms zu führen.<br />

Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde angeregt, bei passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

an den Fenstern auch die jeweiligen Lüftungsvorrichtungen vorzusehen, um den Gesundheitsschutz<br />

der Nutzer für Wohnen und Schlafen auch bei gelegentlich geöffnetem<br />

Fenster zu gewährleisten. Daher wurden die Regelungen zum Schallschutz durch die<br />

Festsetzung ergänzt, dass bei der Errichtung von Wohn- und Schlafräumen an der Erbacher<br />

Straße an den Außenwänden zur Erbacher Straße schalldämmende Lüftungseinrichtungen<br />

vorzusehen sind.<br />

12. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Zur Sicherung der vorhandenen gestalterischen Merkmale wurden für Umbauten und<br />

Neuplanungen im Plangebiet eine Reihe von gestalterischen Festsetzungen getroffen.<br />

12.1 Gestaltung der Dächer<br />

Im Plangebiet lassen sich keine prägenden bzw. dominierenden Dachformen feststellen.<br />

Neben steilen Sattel- und Walmdächern bestehen neben Sonderformen auch flacher geneigte<br />

Pultdächer und auch flach geneigte Satteldächer. Daher wurde auf eine Vorgabe<br />

zur Dachform verzichtet.<br />

Es wurde lediglich für die Dachneigung die das Plangebiet dominierenden Dachneigungen<br />

zwischen 30° und höchstens 50° festgelegt. Für die Bereiche im nordwestlichen Teil<br />

des Hofgutes, in denen eine Neubebauung vorgesehen ist, werden auch Flachdächer zugelassen.<br />

Im Übergang zum angrenzenden Wohngebiet, welches teilweise durch flache<br />

Dächer geprägt ist, wird diese Dachform als verträglich mit dem Orts- und Landschaftsbild<br />

angesehen.


Seite 41<br />

Für die Zonen für Sekundärbauten wurden auch flachere Dachneigungen zugelassen, um<br />

zu ermöglichen, dass die Anbauten sich in ihrer Höhenentwicklung den Hauptbaukörpern<br />

unterordnen können.<br />

Innerhalb der mit dem Index A, B und E festgesetzten Flächen sind daher Flachdächer<br />

zulässig. Diese Flächen umfassen die Zwischenglieder an den Kopfseiten des Kuhstalls.<br />

Innerhalb der mit dem Index C und D festgesetzten Flächen sind auch flach geneigte Dächer<br />

mit einer Mindestdachneigung von 10° zulässig. Diese Flächen sind die Anbauzonen<br />

an den Längsseiten der Stall- und Speichergebäude. Für diese Anbauten sollen flach geneigte<br />

Dächer prägend sein. Auch damit soll gesichert werden, dass die hier zulässigen<br />

Sekundärbauten sich deutlich den Hauptbaukörpern unterordnen.<br />

Da der gesamte Planbereich eine Gesamtanlage nach Denkmalschutzrecht ist, bestehen<br />

zudem ausreichend Möglichkeiten im Genehmigungsverfahren die Gestaltung der Dächer<br />

zu beeinflussen.<br />

12.2 Dacheindeckungen<br />

Zur Sicherung einer harmonischen Dachlandschaft im Plangebiet wurde die zur Verfügung<br />

stehende Material- und Farbpalette dahingehend eingeschränkt, dass auf den dominierenden<br />

Hauptgebäuden nur Dacheindeckungen aus roten oder rotbraunen Tonziegeln<br />

oder Dachsteinen zulässig sind, entsprechend der heute die Bestandsgebäude prägenden<br />

Dacheindeckung. Hiervon ausgenommen sind die Bereiche der zulässigen Flachdächer,<br />

also die Gebäude im Nordwesten des Plangebietes. Für diese Dachflächen wurden<br />

keine Festsetzungen getroffen.<br />

In den als „Zonen für Sekundärbauten“ festgesetzten Flächen sind neben roten oder rotbraunen<br />

Tonziegeln oder Dachsteinen auch Schieferdeckungen, metallische Dacheindeckungen<br />

oder Gründächer zulässig. Damit werden Dacheindeckungen für die hier zulässigen<br />

flachen und flach geneigten Dächer ermöglicht.<br />

Die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung ist bei allen Dächern zulässig.<br />

Um zu sichern, dass sich diese Solaranlagen gestalterisch in die Dachflächen einfügen,<br />

wurden gestalterische Vorgaben festgelegt: Bei geneigten Dächern sind die Anlagen zur<br />

Solarenergiegewinnung bündig in die Dachflächen einzufügen; dabei ist die Struktur bzw.<br />

die Gliederung der Teilflächen der Solaranlage an dem Verlauf von Firstlinie und Ortganglinie<br />

auszurichten. Mit dieser Festsetzung soll gewährleistet werden, dass bei der Errichtung<br />

von Anlagen zur Solarenergiegewinnung das äußere Erscheinungsbild und die Architektur<br />

insbesondere der historischen Hofgutgebäude nicht beeinträchtigt wird. Für alle<br />

Dächer wurde mit der selben Zielsetzung festgesetzt, dass zu allen Dachrändern (First,<br />

Ortgang, Traufe) ein Mindestabstand von 1,00 m einzuhalten ist.<br />

12.3 Dachaufbauten und –einschnitte, Dachgauben<br />

Es wurden keine Festsetzungen zu Dachaufbauten getroffen, da bei den bestehenden<br />

Gebäuden sehr unterschiedliche Formen existieren. Schmale Krüppelwalmgauben und<br />

Zwerchgiebel am Gutshaus auf der einen Seite, lange durchgehende Schleppgauben z.B.<br />

am Kornspeicher auf der anderen Seite.<br />

Da der gesamte Planbereich eine Gesamtanlage nach Denkmalrecht ist, bestehen ausreichend<br />

Möglichkeiten, die Gestaltung der Gebäude im Rahmen der Genehmigungsverfahren<br />

zu beeinflussen.


Abb. 21: Unterschiedliche Dachaufbauten bei Gutshaus und Kornspeicher<br />

Seite 42<br />

12.4 Gestaltung in den „Zonen für Sekundärbauten“<br />

Es besteht das gestalterische Ziel, die in den „Zonen für Sekundärbauten“ zulässigen Gebäude<br />

durch die Wahl des Materials so zu gestalten, dass sie sich deutlich von den jeweils<br />

angrenzenden Bestandsgebäuden unterscheiden.<br />

Bei offenen Hallen ergibt sich die gestalterische Unterscheidung allein schon durch den<br />

Kontrast von geschlossenem Bestandsgebäude und offener Halle. Daher sind hierfür keine<br />

weitergehenden Festsetzungen erforderlich.<br />

Um auch allseits geschlossene Anbauten zu ermöglichen, wurde die gestalterische Festsetzung<br />

getroffen, dass die Außenwände bei geschlossenen Außenwänden zu mindestens<br />

70 % als verglaste, transparent wirkende Fläche herzustellen sind. Innerhalb der<br />

Teilfläche „C“ sind auch die Dachflächen zu mindestens 70 % als verglaste, transparent<br />

wirkende Flächen herzustellen. Damit soll die Dominanz der beiden Bestandsgebäude<br />

durch einen konkret festgesetzten Materialwechsel gesichert werden.<br />

Da insbesondere bei landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden verglaste, transparent wirkende<br />

Flächen für Außenwände nicht in Frage kommen, wurde festgesetzt, dass geschlossene<br />

Außenwände auch dann zulässig sind, wenn sich diese auch anderweitig<br />

durch einen deutlichen Material- und Farbwechsel vom angrenzenden Hauptbaukörper<br />

unterscheiden. Zulässig sind insbesondere Außenwände aus Holz. Hier wurden keine<br />

weiteren abschließenden Materialvorgaben gemacht, um den Gestaltungsspielraum nicht<br />

einzugrenzen.<br />

Von den Vorgaben zu den Außenwänden sind die hier zulässigen Treppenhäuser ausgenommen,<br />

da Gestaltvorgaben mit Brandschutzbestimmungen in Widerspruch geraten<br />

könnten.<br />

13. Hinweise und Empfehlungen<br />

13.1 Artenschutzrechtliche Genehmigung (§ 9 Abs. 6 BauGB)<br />

Durch das faunistische Fachgutachten wurde festgestellt, dass im Plangebiet geschützte<br />

Tierarten existieren. Es wurden vier Fledermausarten sowie Rauchschwalben gefunden.


Seite 43<br />

Durch den Hinweis wird auf die sich daraus ergebende Erforderlichkeit eines naturschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens hingewiesen.<br />

Alle heimischen Fledermausarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders<br />

geschützt und sind Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen<br />

Vogelarten gelten das Tötungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot<br />

(§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).<br />

Tritt einer der Verbotstatbestände ein, wird die Anwendung der Ausnahmeregelung des<br />

§ 43 Abs. 8 BNatSchG erforderlich. Daher ist vor Beginn der Baumaßnahmen bei der zuständigen<br />

Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu<br />

beantragen.<br />

13.2 Bodendenkmäler<br />

Auf Anregung der Denkmalbehörden wird in die textlichen Festsetzungen der Hinweis<br />

aufgenommen, dass im Plangebiet jederzeit Bodendenkmäler entdeckt werden können.<br />

Auf Grundlage von § 20 HDSchG sind diese unverzüglich den zuständigen Denkmalschutzbehörden<br />

zu melden.<br />

13.3 Denkmäler<br />

Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />

Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />

Innerhalb der Gesamtanlage sind als Einzeldenkmal erfasst: Zwei kleine Fachwerkhäuser<br />

– Das Schmiedegebäude am Eingang zum Hof und das Milchhäuschen als Anbau am<br />

Kuhstall. Ferner wurde der alte Kuhstall am Südwestrand aktuell unter Schutz gestellt.<br />

Die Gebäude sind im Bebauungsplan als Denkmäler gekennzeichnet.<br />

Außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden nachrichtlich die Gesamtanlage<br />

der Arbeiterhäuser an der Erbacher Straße und das Einzeldenkmal „Die drei Brunnen“<br />

dargestellt.<br />

13.4 Bodenveränderungen<br />

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />

Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend das Regierungspräsidium<br />

<strong>Darmstadt</strong>, Abteilung Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dezernat IV/Da 41.5) zu informieren.<br />

13.5 Artenempfehlung<br />

Die Artenempfehlung wird auf die allgemeine Vorgabe reduziert, dass die Verwendung<br />

heimischer, standortgerechter Arten empfohlen wird.<br />

Lediglich zur Fassadenbegrünung werden konkrete Arten empfohlen:<br />

Hedera helix (Efeu), Clematis vitalba (Waldrebe) und Lonicera caprifolium (Echtes Geißblatt).<br />

14. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung<br />

Entsprechend § 1 a BauGB ist zu überprüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu<br />

einem Eingriff in den Naturhaushalt kommt und, sofern dies der Fall sein sollte, wie dieser<br />

vermieden, minimiert und kompensiert werden kann. Daher wird für den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes verbal-argumentativ der Eingriffsumfang aufgezeigt und überprüft,<br />

ob ein Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich ist. Dies wird durch<br />

eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergänzt.


Seite 44<br />

Im Geltungsbereich bestehen bereits viele Wohnhäuser, Ställe und Schuppen. Die derzeitige<br />

Überbauung beträgt ca. 4.135 m². Zusätzlich ist die Hoffläche – ausgenommen von<br />

einer 2.909 m² großen Grünfläche – größtenteils versiegelt. Zwischen den Gebäuden gibt<br />

es zwar immer wieder vereinzelte Stellen, an denen Schotter aufgebracht wurde oder an<br />

denen ungenutzt Geräte lagern. Für den Wasser- und Bodenhaushalt ist jedoch der Unterschied<br />

zwischen Überbauung und Versiegelung gering. Es kann also von einer hohen<br />

Vorbeeinträchtigung ausgegangen werden.<br />

Abb. 22: Blick nach Westen<br />

Die neue Bebauung wird, wenn tatsächlich die gesamte in der Planung festgesetzte überbaubare<br />

Fläche überbaut werden würde, eine Fläche von ca. 6.800 m² beanspruchen.<br />

Diese neue Überbauung findet aber überwiegend auf bereits befestigten Flächen statt. Es<br />

kann daher für den Naturhaushalt eine spürbare Verschlechterung ausgeschlossen werden.<br />

Der Grad der möglichen Überbauung wurde durch die Planung unter Abwägung der geplanten<br />

Nutzungsansprüche auch so gering wie möglich gehalten. Damit wurde dem<br />

Vermeidungs- und Minimierungsgebot in hohem Maße Rechnung getragen.<br />

Im westlichen Randbereich des Plangebietes, dort wo derzeit ein aufgelassener Garten<br />

durch Gras überwachsen ist, geht eine extensive Grünfläche in der Größe von ca. 600 m²<br />

verloren. Diese Fläche ist jedoch auch durch den negativen Einfluss der Erbacher Strasse<br />

beeinträchtigt. Auf der gegenüberliegenden, westlichen Ecke des Plangebietes ist eine<br />

Fläche, die derzeit aus einem Obstbaum und einigen Sträuchern besteht. Baum und<br />

Sträucher stehen an der Grenze des Geltungsbereiches und könnten sogar trotz Baumaßnahmen<br />

erhalten bleiben. Dadurch, dass dieser Baum und die Sträucher von Efeu<br />

überwuchert sind, welches sich auch über einen angrenzenden Mauerrest (eine ehemalige<br />

Schuppenwand) zieht, ist die Vitalität der Gehölze jedoch eingeschränkt.


Seite 45<br />

Wertvolle Strukturen liegen alle in der Regel außerhalb des Geltungsbereiches und sind<br />

somit von der Planung nicht berührt.<br />

Abb. 23: Efeuüberwucherte Wand am Westrand des Hofgutes<br />

Insgesamt handelt es sich um marginale Verschlechterungen für den Naturhaushalt, die<br />

überwiegend durch Maßnahmen im Geltungsbereich kompensiert werden können. Als<br />

Ausgleichsmaßnahmen werden daher wasserdurchlässige Befestigung der Hofflächen<br />

und die Begrünung neu gebauter Fassaden mit heimischen Klettergehölzen wie Efeu<br />

(Hedera helix), Waldrebe (Clematis vitalba) und Echtem Geißblatt (Lonicera caprifolium)<br />

vorgesehen. Hierbei werden die Vorgaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung<br />

Landschaftsbau e.V. Troisdorf, zusammengefasst in der „Richtlinie für die Planung,<br />

Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen“, berücksichtigt.<br />

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird in Kapitel 20 dargestellt. Es wird hierauf verwiesen.<br />

15. Bodenordnung<br />

Die Flächen des Hofgutes sind in der Hand eines Eigentümers. Es entfällt daher das Erfordernis<br />

einer Bodenordnung.


16. Planungsstatistik<br />

Seite 46<br />

16.1 Gebietsflächen<br />

Geltungsbereich (gesamt)<br />

davon:<br />

1,86 ha = 100,0 %<br />

Dorfgebiet (Nettobauland) 1,36 ha = 73,1 %<br />

Private Grünfläche 0,29 ha = 15,6 %<br />

öffentliche Verkehrsflächen 0,21 ha = 11,3 %<br />

16.2 Bebauung<br />

Bebauung Bestand<br />

Gutshaus 430 m²<br />

Schmiede und Unterstellhallen 748 m²<br />

Stall 856 m²<br />

Milchhäuschen 102 m²<br />

Kuhstall 1.030 m²<br />

Kornspeicher 750 m²<br />

Wohnbaracke 218 m²<br />

Nebengebäude 191 m²<br />

Gesamtüberbauung 4.135 m²<br />

GRZ - Bestand 0,30 bei 1,36 ha Baugrundstück<br />

Zu den Einzelflächen wird auf Abbildung 24 verwiesen.<br />

Bebauung Planung<br />

Gutshaus und Erweiterung 1.445 m²<br />

Schmiede bis Sozialtherapie 2.784 m²<br />

Kuhstall mit Milchhäuschen 959 m²<br />

Kornspeicher 750 m²<br />

Zone für Sekundärbauten zu 70%:<br />

886 m² x 70%<br />

620 m²<br />

Zone für Sekundärbauten zu 90%:<br />

126 m² x 90%<br />

Zone für Sekundärbauten zu 40%<br />

354 m² x 40%<br />

113 m²<br />

141 m²<br />

Gesamtüberbauung 6.812 m²<br />

GRZ - Planung 0,50 bei 1,36 ha Baugrundstück<br />

Zu den Einzelflächen wird auf Abbildung 25 verwiesen.


Seite 47<br />

Teil B<br />

Umweltbericht


17. Einleitung<br />

Seite 48<br />

17.1 Umweltbericht<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ sind die Belange<br />

der Umwelt in einem gesonderten Bericht darzustellen und insbesondere die Auswirkungen<br />

der Planung zu erläutern. Der hier erstellte Umweltbericht berücksichtigt die formalen<br />

und inhaltlichen Anforderungen, die sich aus §§ 1, 2 und 2a BauGB ergeben. Der<br />

Umweltbericht wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt.<br />

17.2 Lage und naturräumliche Einordnung<br />

Das Hofgut Oberfeld liegt im östlichen Teil des Stadtgebietes von <strong>Darmstadt</strong>-Mitte an der<br />

Erbacher Straße 125. Südlich und süd-östlich grenzen Weideflächen an, gefolgt von<br />

Laubwald aus Trauben-Eichen. Nördlich liegt das landwirtschaftlich genutzte Oberfeld. Im<br />

Westen entsteht ein neues Wohngebiet.<br />

Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Messeler Hügelland, einem welligen<br />

Hügelland mit ausgedehnten Laubwäldern des Darmstädter Ostwaldes. Es ist geologisch<br />

Teil des Rotliegendenhorstes und besteht aus tonhaltigen Sedimentgesteinen, die<br />

das kristalline Grundgebirge überlagern. Örtlich werden die Sandsteine durch Melaphyrdecken<br />

überlagert.<br />

17.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes<br />

Bei dem Plangebiet „Hofgut Oberfeld“ handelt es sich um den Bereich der 1892 erbauten<br />

ehemaligen Großherzoglichen Meierei am östlichen Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>. 2006 wurde<br />

das Hofgut von der Stiftung „Hofgut Oberfeld“ erworben. Die dazugehörigen landwirtschaftlichen<br />

Flächen des Oberfeldes wurden in Pacht ebenfalls mit übernommen. Zum<br />

Hofgut gehören 134 ha Bewirtschaftungsfläche.<br />

Ziel der Stiftung ist es, die Hofmeierei mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung in der engen<br />

Verbindung mit den Flächen des Oberfeldes zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches<br />

und sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten.<br />

Nutzungskonzept<br />

Mit dem landwirtschaftlichen Modellprojekt wird angestrebt, die Landwirtschaft auf ökologische<br />

Bewirtschaftung umzustellen. Landwirtschaftliche Produkte sollen vor Ort hergestellt<br />

und vermarktet werden. Mit dem sozialtherapeutischen Modellprojekt sollen Wohnund<br />

Arbeitsmöglichkeiten für Erwachsene mit Behinderungen geschaffen werden. Rund<br />

30 Arbeitsplätze der Sozialtherapie werden auch in der Landwirtschaft geschaffen. Die<br />

behinderten Menschen sollen in die Arbeitsprozesse auf dem Oberfeld, in den Werkstätten,<br />

in dem geplanten Café und Hofladen integriert werden - als Bestandteil der Zusammenarbeit<br />

mit den Landwirten. Daneben ist das Hofgut als dritter Baustein des Gesamtkonzeptes<br />

auch als „Lernort Bauernhof“ konzipiert. Die städtische Bevölkerung <strong>Darmstadt</strong>s<br />

soll hier auf dem letzten Bauernhof der Kernstadt die Möglichkeit erhalten, die Natur<br />

sowie ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen zu erfahren.<br />

Ziel der Stiftung ist es, aus dieser Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des<br />

Hofgutes, Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für<br />

<strong>Darmstadt</strong> entstehen zu lassen.<br />

Bebauungskonzept<br />

Vorrangiges Ziel des Bebauungskonzeptes ist es, den Charakter der Hofanlage sowie das<br />

städtebauliche Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu erhalten und das städtebauliche<br />

Ensemble in Teilen behutsam zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln.<br />

Die beabsichtigten Nutzungen sollen daher vor allem innerhalb der bestehenden Gebäude<br />

untergebracht werden. Dazu sollen diese Gebäude denkmalgerecht saniert und umgenutzt<br />

werden. Bei den denkmalgeschützten Einzelgebäuden sind untergeordnete Anbauten<br />

und Erweiterungen vorgesehen.


Seite 49<br />

Daneben sind in zwei Bereichen in das Ensemble integrierte Neubauten für Wohngruppen<br />

und Werkstätten vorgesehen: Im nordwestlichen Bereich soll ein Neubau für die Sozialtherapie<br />

mit Wohnungen und Werkstätten entstehen. Östlich des Gutshauses sind mittelbis<br />

langfristig Wohnmöglichkeiten für Mitarbeiter des Hofgutes vorgesehen. Mit den Neubebauungen<br />

wird jeweils die städtebauliche Grundform der fünfeckigen Hofanlage wieder<br />

aufgenommen.<br />

Freiflächenkonzept<br />

Die den Charakter der Hofanlage prägende Freiflächenstruktur wird dabei erhalten. Die<br />

kreisförmige Innenfläche des Hofes bleibt als Grünfläche unbebaut. Die umgebenden<br />

Freiflächen außerhalb der Hofanlage bleiben als nicht bebaubare Freifläche erhalten.<br />

17.4 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kurzdarstellung)<br />

Die geplanten Nutzungen entsprechen der Gebietskategorie eines Dorfgebietes (MD)<br />

nach § 5 Baunutzungsverordnung. Daher wird die Domäne als Dorfgebiet ausgewiesen.<br />

Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird entsprechend der bestehenden Bebauung auf<br />

zwei bzw. drei Vollgeschosse begrenzt.<br />

Für das Plangebiet wird der für ein Dorfgebiet nach BauNVO zulässige Höchstwert für die<br />

GRZ von 0,6 festgesetzt. Als zulässige GFZ wird 1,5 festgesetzt. Die Obergrenze für die<br />

GFZ beträgt zwar für Dorfgebiete 1,2. Die Überschreitung ist jedoch durch die als private<br />

Grünfläche festgesetzte zentrale Freifläche in der Hofmitte ausgeglichen.<br />

Zur Sicherung eines geordneten Stadtbildes werden Festsetzungen zu den Höhen baulicher<br />

Anlagen getroffen. Die zulässigen Höhen orientieren sich weitgehend am Bestand.<br />

Die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich eng an den<br />

Bestandsgebäuden. Die als Einzeldenkmale erfassten Gebäude sind zu deren nachhaltiger<br />

Sicherung durch Baulinien umfahren. Eine Besonderheit im Gesamtgefüge der Hofanlage<br />

sind der alte Kuhstall und der Kornspeicher. Als großvolumige freistehende Einzelgebäude<br />

prägen sie das städtebauliche Erscheinungsbild. Um die Solitärwirkung dieser<br />

Gebäude nachhaltig zu sichern, aber andererseits auch bauliche Erweiterungen und Ergänzungen<br />

zu ermöglichen, wurden diesen beiden Gebäuden Zonen für Sekundärbauten<br />

zugeordnet. In diesen Bereichen sind ausschließlich Bauteile oder bauliche Anlagen zulässig,<br />

die in ihrer Kubatur gegenüber dem angrenzenden Hauptgebäude untergeordnet<br />

sind. Hier wurden auch differenzierte Höhenfestsetzungen getroffen.<br />

Garagen und Carports sowie überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen zulässig, um auszuschließen, dass die Freiflächen im Hofgut bebaut<br />

werden. Nicht überdachte Stellplätze sind auf dem gesamten Gelände der Domäne zulässig,<br />

mit Ausnahme der zentralen Grünfläche sowie den äußeren Randflächen.<br />

Die zentrale Freifläche im Hof der Domäne wird als private Grünfläche festgesetzt, um<br />

nachhaltig zu sichern, dass diese prägende Grünfläche unbebaubar bleibt.<br />

Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind als<br />

teilversiegelte Flächen anzulegen. Als Ausgleichsmaßnahme wird die Begrünung neu gebauter<br />

Fassaden mit heimischen Klettergehölzen festgesetzt.<br />

Die Freiflächen zwischen den nördlichen Gebäuden und der Erbacher Straße sollen in<br />

dieser Form erhalten werden, sie werden daher als Flächen zum Erhalt von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.<br />

Zur Sicherung der vorhandenen gestalterischen Merkmale bei Umbauten und Neuplanungen<br />

im Plangebiet wurden eine Reihe von gestalterischen Festsetzungen zur Dachlandschaft<br />

getroffen.


Seite 50<br />

17.5 Berücksichtigung der in Fachplänen und einschlägigen Fachgesetzen festgelegten<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigten Fachgesetze und die Zielaussagen<br />

übergeordneter Fachpläne sind in Kapitel 3 der Begründung zusammengestellt.<br />

17.6 Angewandte Untersuchungsmethoden<br />

Zur Erstellung des Umweltberichtes für den Bebauungsplan O 25 „Hofgut Oberfeld“ wurden<br />

Anfang Februar 2007 und Ende Mai 2007 Bestandsaufnahmen des Gebietes vorgenommen.<br />

Weiterhin lagen folgende Fachplanungen und Gutachten zur Beurteilung der<br />

Umweltsituation vor:<br />

- Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>, <strong>Darmstadt</strong> 2004<br />

- Verkehrsdaten der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

- Stellungnahme des Grünflächen- und Umweltamtes – Untere Wasserbehörde – vom<br />

04. Juni 2007 zu Altlasten<br />

- Lärmkartierung des Vermessungsamtes <strong>Darmstadt</strong> vom Juni 2006<br />

- Untersuchung der Fledermäuse mittels Begehung und Ultraschalldetektoren, sowie<br />

Untersuchung der Schwalben und Mauerseglervorkommen von Juli bis September<br />

2007 und Februar 2008 (Biologo, Dipl.-Biol. Dirk A. Diehl, Babenhausen-Langstadt)<br />

Unter Einbeziehung der vorliegenden Umweltinformationen wurde eine verbalargumentative<br />

Abschätzung der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen.<br />

18. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei der Durchführung der Planung<br />

Für die einzelnen Schutzgüter werden in zusammengefasster Form der bestehende Umweltzustand<br />

und die Umweltauswirkungen der Planung baubedingt, anlagebedingt und<br />

betriebsbedingt beschrieben. Zudem wird eine Prognose bei der Durchführung der Planung<br />

dargestellt.<br />

18.1 Schutzgut Mensch<br />

Ziel der Planung ist es, die Hofmeierei im Sinne des Denkmalschutzes mit seiner ursprünglichen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere auch in der engen Verbindung<br />

mit den Flächen des Oberfeldes, zu erhalten und stadtnah ein landwirtschaftliches und<br />

sozialtherapeutisches Modellprojekt einzurichten. Daneben ist das Hofgut auch als „Lernort<br />

Bauernhof“ konzipiert. Dieses Konzept ist zu begrüßen.<br />

Durch die Erbacher Straße ist das Gebiet nicht unerheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt.<br />

Erhebliche Geruchsbelastungen durch die landwirtschaftlichen Nutzungen sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Das Ziel der Planung, aus der Kombination von ökologischem Nutzungskonzept des Hofgutes,<br />

Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für <strong>Darmstadt</strong><br />

entstehen zu lassen, ist als wichtiger positiver Beitrag für die Lebensqualität der Bürger<br />

von <strong>Darmstadt</strong> zu werten.<br />

Zum Schutz des Hofgutes vor Lärm der Erbacher Straße sind passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

in den Gebäuden entlang der Erbacher Straße erforderlich; ggf. bei Umbau im<br />

Innenbereich sind die sensiblen Räume zur Hofseite hin anzuordnen.


Seite 51<br />

18.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />

Das Oberfeld mit den angrenzenden ausgedehnten Waldflächen und Parks ist einer der<br />

attraktivsten und großräumigsten Erholungsbereiche und wichtiger Grünzug <strong>Darmstadt</strong>s.<br />

Wertbildende Kriterien im direkten Nahbereich des Hofgutes neben den auffallenden Gebäuden<br />

des Hofgutes selbst und den gegenüberliegenden, denkmalgeschützten Arbeiterhäusern<br />

sind die Allee entlang der Erbacher Strasse, die Feld/Waldgrenze des Oberfeldes,<br />

sowie die dort möglichen Ausblicke auf die Mathildenhöhe mit dem Hochzeitsturm<br />

(1907-08), den Rosenpark mit dem Spanischen Turm (etwa 1845) und, noch etwas weiter<br />

entfernt auf der gegenüberliegenden Seite, der historischen Agrarlandschaft Oberfeld, das<br />

Georg-Christoph-Lichtenberg-Haus (1899).<br />

Der Europäische Fernwanderweg E1 von der Nordsee bis zum Mittelmeer, sowie der<br />

Radfernweg R8 verlaufen vom Oberfeld kommend entlang der Erbacher Strasse und biegen<br />

in den südlich des Hofgutes liegenden Wald ein.<br />

Das regionale Freizeitzentrum Oberwaldhaus am Steinbrücker Teich ist 2 km entfernt.<br />

Die 150 m weiter südlich verlaufende Hanauer Strasse (B 26) ist ein Störfaktor, der zu<br />

Verlärmung führt.<br />

Das Leitbild der Erholungsnutzung für <strong>Darmstadt</strong> besteht u.a. darin, das Oberfeld als offene<br />

Landschaft zu erhalten.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Während der Bauphase kann es durch Baufahrzeuge, kurzzeitige Materialablagerungen<br />

oder Einrüsten der Gebäude zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen. Diese<br />

sind jedoch vorübergehend und kurzzeitig.<br />

Anlagebedingt wird das Gebäudeensemble in seiner Wirkung an sich und für den Übergang<br />

Landschaft/Stadt erhalten bleiben. Es wird ein funktionierendes Ausflugsziel geschaffen,<br />

welches in idealer Weise an einem Hauptwanderweg liegt. Insgesamt wird die<br />

geplante Nutzung des Hofgutes eine Bereicherung für das Schutzgut Erholung darstellen.<br />

Betriebsbedingt wird es zu einer höheren Nutzungsintensität durch mehr dort lebende und<br />

arbeitende Menschen kommen. Das Hofgut Oberfeld trägt wesentlich dazu bei, das Leitbild<br />

„Extensive Nutzung des Oberfeldes“ zu realisieren.<br />

18.3 Schutzgut Boden und Altlasten<br />

Das Hofgut liegt auf einer Höhe von ca. 180 m ü.NN. Das Relief fällt vom Oberfeld im<br />

Norden in südliche Richtung ab. Am südlichen Ende der Bebauung gibt es einen Geländeabsturz<br />

von ca. 3 m. Dadurch wirkt das Hofgutgelände wie auf einer Aufschüttung im<br />

Talraum liegend.<br />

Die südlich angrenzende Weide besteht aus der Bodenform Auengley. Nördlich und östlich<br />

liegen Braunerden über basischen Vulkaniten. Der südöstliche Wald wächst auf<br />

Braunerden auf klastischen Gesteinen. Die Bodenkarte (Themenkarte 3 des LP) trifft für<br />

das Stadtgebiet keine Aussagen. Aufgrund des geologischen Ausgangsgesteins kann als<br />

Bodenform westlich angrenzend und im Bereich des Hofgutes als ursprüngliche Bodenform<br />

ebenfalls Braunerde angenommen werden. Die Bodenfunktionen der Braunerde<br />

können wie folgt beschrieben werden:<br />

Bodentyp Wasserdurchlässigkeit<br />

Nutzbare Feldkapazität<br />

Grundwasser /<br />

Stauwasser<br />

Gefährdung<br />

durch Schwermetallbelastung<br />

Braunerde gering gering > 2 m hoch hoch<br />

Tab. Bodentyp und seine Eigenschaften<br />

Gefährdung<br />

durch Nitratbelastung<br />

Die an das Hofgut Oberfeld heranreichenden Flächen werden als Bereiche mit geringer<br />

Ertragsfunktion im Hinblick auf die natürliche Fruchtbarkeit bewertet.


Seite 52<br />

Entsprechend der Aussagen im Landschaftsplan gibt es keine Altlastenflächen oder Altlastenverdachtsflächen<br />

(HlfU, Stand 2003). Durch Schreiben des Grünflächen- und Umweltamtes<br />

– Untere Wasserbehörde – vom 04. Juni 2007 (67-48 ve-hr) wird festgestellt,<br />

dass für das Plangebiet keine Eintragung im Altstandortkataster vorliegt.<br />

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />

Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die<br />

auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend<br />

das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong>, Abt. Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dez. IV/Da 41.5) als zuständige<br />

Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />

Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen<br />

und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist ebenfalls das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong><br />

zu beteiligen.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Baubedingt kann es kurzzeitig zur Überdeckung von Boden durch die Lagerung von Materialien<br />

und zur Veränderung des Bodens aufgrund von Abschieben und Zwischenlagern<br />

von Oberboden kommen. Durch die geringfügige Neuanlage von Anbauten kommt es zu<br />

Versiegelungen, allerdings überwiegend auf Flächen die auch jetzt bereits teilversiegelt<br />

oder verdichtet sind (Schotter, Kies, Zufahrten). Nur ein auf Grundlage des Bebauungsplanes<br />

ermöglichter Wintergarten-Anbau am südlichen Kuhstall kann dazu führen, dass<br />

bisherige Weidefläche in geringem Umfang versiegelt bzw. überbaut wird. Betriebsbedingt<br />

sind keine Veränderungen innerhalb des Hofgutes zu erwarten. Die Umstellung auf die<br />

extensive Bewirtschaftung des Oberfeldes hat positive Wirkungen auf den Bodenhaushalt.<br />

18.4 Schutzgut Klima<br />

Regionalklima<br />

Die Hauptwindrichtung ist Südwesten. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge pro<br />

Jahr liegt bei 600 – 650 mm.<br />

Lokalklima<br />

Die Waldflächen stellen Frischluftproduzenten dar. Die Feldbereiche des Oberfeldes sind<br />

die einzigen aktiven Kaltluftentstehungsflächen <strong>Darmstadt</strong>s, da hier nicht nur die Kaltluft<br />

entsteht, sondern durch das geologische Gefälle direkt auf das Siedlungsgebiet von<br />

<strong>Darmstadt</strong> zufließt. Das Hofgut ist in der Themenkarte 17 des Landschaftsplanes zu einem<br />

Bereich hinzugezogen worden, der als thermischer Belastungsbereich dargestellt ist.<br />

Jedoch werden alle Gewerbegebiete so gekennzeichnet. Aufgrund der direkten Nähe zu<br />

kalt- und frischluftproduzierenden Flächen dürfte die tatsächliche Situation besser sein als<br />

hier dargestellt.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Baubedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Anlagenbedingt erhöht sich die Bebauungsdichte,<br />

aber in einem nur unwesentlichen Umfang. Da der angrenzende Großbaumbestand<br />

entlang der Erbacher Strasse und der Wald mit klimaökologischer Ausgleichsfunktion<br />

bestehen bleiben, werden keine Veränderungen erwartet.<br />

18.5 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser<br />

Die Vulkanite des Rotliegenden sind gut wasserspeichernd, besitzen jedoch eine geringe<br />

Fähigkeit, starke Niederschläge rasch aufzunehmen. Daher sind im Messeler Hügelland<br />

viele staufeuchte Mulden vorhanden, die von flachen Hangwasseraustritten mit Wasser<br />

gespeist werden.<br />

Die Sedimentgesteine des Rotliegenden enthalten viel toniges Bindematerial, so dass sie<br />

Kluftgrundwasserleiter darstellen. Wegen der eingeschränkten Wasserwegsamkeit und<br />

der wenig nutzbaren Hohlräume sind die Wasservorkommen im Allgemeinen gering. Die<br />

Grundwasserergiebigkeit ist sehr gering (0-1 l/s), die Verschmutzungsempfindlichkeit ist


Seite 53<br />

mittel bis gering. Der Bereich rund um das Hofgut Oberfeld und auch das Oberfeld selbst<br />

weisen ein mittleres bis hohes Risiko bezüglich des Nitrateintrages auf.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gibt es kein Oberflächengewässer.<br />

Der Meiereigraben verläuft von der Dreibrunnenanlage zuerst durch ein Rohr und<br />

dann offen innerhalb einer Weidefläche.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Baubedingt werden keine Auswirkungen erwartet. Anlagebedingt kommt es zu einer geringfügigen<br />

Mehrversiegelung. Durch jede Versiegelung wird der Oberflächenabfluss vermehrt<br />

und die Grundwasserneubildungsrate verringert. Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit<br />

des Bodens ist diese jedoch ohnehin gering. Betriebsbedingt wird es keine<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser geben, da das Hofgut bereits jetzt an die Kanalisation<br />

angeschlossen ist.<br />

18.6 Schutzgut Flora und Fauna<br />

Im Norden und Osten nahe dem Hofgut grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Stadt <strong>Darmstadt</strong>“<br />

an. Das Hofgut selbst und der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen<br />

nicht im Landschaftsschutzgebiet. Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-<br />

Gebiete werden von der Planung nicht tangiert.<br />

Die nahe liegenden Wälder im Osten <strong>Darmstadt</strong>s sind als Erholungswald ausgewiesen.<br />

Der dem Hofgut am nächsten gelegene Wald hat die Stufe I, wirtschaftsbestimmend.<br />

Die potenziell natürliche Vegetation auf dem Rotliegenden ist ein Stieleichen-Hainbuchen-<br />

Wald. Vegetationskundlich herrschen im kollinen Naturraum mesophytische mitteleuropäische<br />

Laubwälder vor, die im wesentlichen dem Hainsimsen und Waldmeister-<br />

Buchenwäldern zuzuordnen sind. Örtlich kommen Buchen-Auenwälder und Linden-Ahorn-<br />

Mischwälder vor.<br />

Die reale Vegetation des Hofgutes besteht aus einer ca. 2.900 m² großen Rasenfläche in<br />

der Hofmitte, mit einem kleinen Nutzgartenanteil und wenigen Obstbäumen. Zwischen<br />

den bestehenden Gebäuden gibt es kleine unbefestigte Flächen mit Rasen und vereinzelte<br />

Holundersträucher. An der östlichen Seite innerhalb des Gebäudekomplexes liegt eine<br />

kleine Grünfläche aus Rasen, mit einem Sitzplatz und einigen Nadelgehölzen (Lebensbaum,<br />

Strauch-Wacholder, Eibe, Weide).<br />

Im östlichen Planbereich, zwischen der Erbacher Strasse, dem Wohnhaus und einem efeuüberwucherten<br />

Schuppen gibt es eine Fläche, die ehemals als Garten genutzt wurde<br />

und nun grasüberwachsen ist. Hier steht eine Esche, die jedoch Schäden im Kronenbereich<br />

aufweist. Direkt im Einfahrtsbereich gibt es eine größere Zeder.<br />

Ansonsten ist die gesamte Hoffläche gekiest und geschottert. Besonders die geschotterten<br />

Bereiche sind mit einem hohen Feinkornanteil durchmengt und so stark verdichtet.<br />

Daher sind diese Flächen wenig wasserdurchlässig. Kleine Bereiche sind durch Basalt-<br />

Kleinpflaster und andere durch Ortbeton befestigt.<br />

Im Hofgut selbst gibt es keine wertgebenden Biotoptypen. Aufgrund ihres Stammumfangs<br />

könnte die Zeder am Eingangsbereich und die Esche im ehemaligen Garten zukünftig unter<br />

die Baumschutzsatzung fallen. Bei der Zeder handelt es sich jedoch um eine sehr unpassende<br />

Baumwahl, hier würde sich als Hofbaum eher ein Walnussbaum oder eine Eiche<br />

anbieten. Die Esche hat aufgrund ihrer mangelnden Vitalität keine lange Lebenserwartung.<br />

Wertvoll ist die Allee entlang der Erbacher Strasse. Diese Allee ist von der Planung unberührt<br />

und bleibt erhalten. In der Umgebung ist der an das Hofgut angrenzende Wald als<br />

wertvoller Biotoptyp zu bewerten. Das als Weide genutzte Grünland mit dem Bachlauf hat<br />

eine hohes Potential, ist jedoch zur Zeit noch zu vielen negativen Einflüssen unterworfen.<br />

Ebenso ist die südlich liegende Streuobstfläche von Bedeutung. Diese Biotope werden<br />

von der Planung nicht tangiert.


Seite 54<br />

Die Renaturierung des Bachlaufs ist bereits realisiert. Die Pflege der Streuobstwiese ist<br />

projektiert.<br />

Die im Umfeld vorkommenden Biotoptypen und die alten, wenig genutzten Gebäude machen<br />

das Vorkommen von Fledermäusen wahrscheinlich. Daher wurde von der Stadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Juli bis September 2007 und im Februar<br />

2008 wurde durch das ökologische Gutachterbüro Biologo (Dipl.-Biol. Dirk A. Diehl) in<br />

64832 Langstadt das Gutachten „Untersuchung zu Vorkommen von Fledermäusen,<br />

Schwalben und Mauerseglern im Hofgut am Oberfeld“ erstellt. Durch Gebäudebegehungen,<br />

Außenbeobachtungen, sorgfältige Mauerspaltenerkundungen und Untersuchungen<br />

mit Ultraschalldetektoren wurden folgende Arten festgestellt:<br />

Art Quartierfunde Flugbeobachtungen<br />

Breitflügelfledermaus Männer(?)-Quartier (Juli) Juli, September<br />

Zwergfledermaus Männer(?)-Quartier (Juli) Juli, September<br />

Rauhhautfledermaus September<br />

Mückenfledermaus Juli, September<br />

Braunes Langohr Winterquartier (Februar)<br />

Pausenquartier, Fraßplätze<br />

Abendsegler Juli, September<br />

Großes Mausohr Männer(?)-Quartier (Juli)<br />

Bartfledermaus Juli<br />

Tab.: Im Bereich des Hofgutes registrierte Arten (Quartierfunde ohne Monatsangaben beziehen<br />

sich auf Spurenfunde, bei denen also zum Untersuchungszeitpunkt keine Fledermaus anwesend<br />

war)<br />

An allen Gebäuden des Hofgutes gibt es potentielle Tagesverstecke von Fledermäusen.<br />

Nachweise der Quartiernutzung gelang für vier Arten, wobei keine Hinweise auf eine Nutzung<br />

als Wochenstube gefunden wurden. Aufgrund der am Hofgut vorliegenden Situation<br />

ist der Nachweis von Wochenstuben nicht einfach. Die Zwergfledermaus wechselt in der<br />

Geburtsphase Ende Mai/Anfang Juni häufig das Quartier, es ist daher möglich, dass eine<br />

größere Anzahl der Tiere an einem der Gebäude lebt. Das Untergeschoss des Kuhstalls<br />

dient dem Braunen Langohr als Winterquartier.<br />

Die Mehlschwalbe wurde an keinem der Gebäude festgestellt. Die Rauchschwalbe brütet<br />

im Pferdestall. Ein weiteres Schwalbennest wurde im Maschinenraum gefunden. Bruten<br />

des Mauerseglers wurden nicht gefunden, dies kann aber auch an der fortgeschrittenen<br />

Jahreszeit gelegen haben. (verkürzter Auszug aus dem o.g. Gutachten).<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Aufgrund des geringen Grünbestands ist sowohl bau-, anlagen-, als auch betriebsbedingt<br />

kaum eine negative Wirkung auf die Vegetation zu erwarten. Alle wertvollen Strukturen<br />

liegen außerhalb des Geltungsbereiches, eine Veränderung dieser Strukturen ist nicht<br />

vorgesehen. Entfallen werden jedoch bereits beim Bau einige Efeuwandflächen, eine Esche<br />

und einige Nadelgehölze.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermäuse und Rauchschwalben können von den<br />

Gebäuderenovierungen und Umbauten ausgehen. Alle heimischen Fledermausarten sind<br />

nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und sind Arten des Anhang<br />

IV der FFH-Richtlinie. Für sie und alle europäischen Vogelarten gelten das Tötungsverbot<br />

(§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), das Störungsverbot (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) und das<br />

Zerstörungs-/Beschädigungsverbot der Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren (§ 42<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).


Seite 55<br />

Tritt einer der Verbotstatbestände ein, wird die Anwendung der Ausnahmeregelung des<br />

§ 43 Abs. 8 BNatSchG erforderlich. Daher ist vor Beginn von Baumaßnahmen bei der zuständigen<br />

Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zu<br />

beantragen.<br />

18.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Der Gesamtbereich des Hofgutes Oberfeld ist als Gesamtanlage „Ehemalige Großherzogliche<br />

Meierei“ gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt.<br />

Die Großherzogliche Meierei wurde 1892 von der Altstadt an den östlichen Stadtrand<br />

ausgelagert. Zur Gesamtanlage gehören die beiden Fachwerkhäuser sowie das ehemalige<br />

Wohnhaus und der Stall.<br />

Das Bewirtschaften des Oberfeldes, welches vom Hofgut aus praktiziert wird, dient der<br />

Erhaltung der historischen Nutzung des Oberfeldes als landwirtschaftliche Fläche.<br />

Auswirkungen der Planung:<br />

Bereits mit Baubeginn sind kleine Veränderungen an den Gebäuden möglich. Anlage-,<br />

und betriebsbedingt werden, um die geplante Nutzung zu ermöglichen, an die historischen<br />

Gebäude Anbauten geplant, die den derzeitigen Eindruck verändern werden. Durch<br />

die Festsetzungen des Bebauungsplanes ist aber gesichert, dass An- und Umbauten nur<br />

in einem Ausmaß erfolgen, sodass sie sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Das<br />

Gesamt-Ensemble des Hofgutes Oberfeld wird auf Grundlage der Planung nicht wesentlich<br />

verändert.<br />

18.8 Wechselwirkung der vorgenannten Schutzgüter<br />

Bei den abiotischen und biotischen Schutzgütern sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.<br />

Das Kulturgut wird durch die Planung langfristig erhalten und dabei das Landschaftsbild<br />

unwesentlich verändern. Für den Menschen intensiviert sich die Möglichkeit der Erholungsnutzung.<br />

19. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />

Ausgleich<br />

19.1 Schutzgut Mensch<br />

Das Projekt, im Hofgut Oberfeld aus der Kombination von ökologischem Nutzungskonzept,<br />

Sozialtherapie und “Lernort Bauernhof” einen “neuen kulturellen Ort” für <strong>Darmstadt</strong><br />

entstehen zu lassen, stellt eine Bereicherung für das Schutzgut Mensch dar.<br />

Zum Schutz der Bewohner des Hofgutes vor dem Lärm der Erbacher Straße sind Lärmschutzmaßnahmen<br />

entlang der Erbacher Straße erforderlich.<br />

19.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung<br />

Es sind Fassadenbegrünungen, der Erhalt der die Gebäude umgebenden Grünflächen<br />

und vereinzelte Neupflanzungen geplant. Die Gebäude werden erhalten, renoviert und nur<br />

durch wenige untergeordnete Anbauten ergänzt. Dadurch werden keine Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes verursacht. Für die Erholungsnutzung ist die Planung von Vorteil,<br />

da hier ein Ausflugsziel geschaffen werden kann. Insgesamt wird die geplante Nutzung<br />

des Hofgutes eine Bereicherung für das Schutzgut Erholung darstellen. Eine Kompensation<br />

ist nicht erforderlich.<br />

19.3 Schutzgut Boden und Altlasten<br />

Der Anteil der bebauten Fläche kann auf Grundlage des Bebauungsplanes von derzeit<br />

4.135 m² überbauter Fläche auf bis zu 6.812 m² ansteigen. Diese neuen Anbauten wer-


Seite 56<br />

den jedoch überwiegend auf bereits versiegelten Flächen ausgeführt. Bodenbeeinträchtigungen,<br />

die dennoch hervorgerufen werden, können durch die Entsiegelung der Befestigung<br />

der Hofinnenfläche kompensiert werden.<br />

19.4 Schutzgut Klima<br />

Zur Verbesserung des Kleinklimas werden Fassadenbegrünungen geplant. Der Erhalt des<br />

Großbaumbestandes und der grünen Hofinnenfläche dienen der Minimierung der klimatischen<br />

Belastungen. Aufgrund der geringen Veränderungen, die überwiegend den Gebäudebestand<br />

betreffen werden, ist kein Ausgleich erforderlich.<br />

19.5 Schutzgut Wasser<br />

Das Niederschlagswasser der Dachflächen wird in den angrenzenden Flächen versickert.<br />

Die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bei Flächenbefestigungen vermindern die<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Zudem wird die Brauchwassernutzung<br />

empfohlen. Beeinträchtigungen werden nicht erwartet und müssen daher auch nicht kompensiert<br />

werden.<br />

19.6 Schutzgut Flora und Fauna<br />

In den Bestandsgebäuden wurden Fledermausquartiere und Nistplätze von Rauchschwalben<br />

festgestellt. Diese Arten müssen aufgrund des gesetzlich verankerten Artenschutzes<br />

erhalten bleiben. Durch Regelungen im Bebauungsplan werden geeignete Maßnahmen<br />

zum Schutz und zum Erhalt getroffen.<br />

Die Intensivierung der Nutzung im Hofgut selbst wird zu einer Veränderung für die Tiere<br />

führen. So kann die höhere Frequentierung durch Menschen Folgen auf die Nahrungssuche<br />

haben. Das Nahrungsangebot wird sich auf dem direkt angrenzenden Oberfeld durch<br />

die Anlage von Feldrainen, sowie eine extensivere Nutzung auf der gesamten Feldflur erhöhen.<br />

Die Extensivierung der Feldflur ist Teil des Gesamtkonzeptes des Hofgutes. Nur<br />

durch die Umplanung des Hofgutes wird auch dauerhaft das Oberfeld extensiv bewirtschaftet.<br />

Insgesamt gesehen wird voraussichtlich kein Kompensationserfordernis erzeugt,<br />

da die Brutmöglichkeiten erhalten bleiben und das Nahrungsangebot sich höchstens verschiebt<br />

aber nicht entfällt.<br />

19.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Aufgrund der Schaffung neuer Nutzungsmöglichkeiten und somit der Möglichkeit, den historisch<br />

wertvollen Gebäudekomplex zu erhalten, werden positive Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Kultur erwartet. Ein Ausgleich ist daher nicht erforderlich.<br />

19.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Bei Durchführung der Planung wird die Nutzung als Hofgut intensiviert und erhält durch<br />

das Wohnen und Arbeiten behinderter Menschen einen zusätzlichen Wert.<br />

Die zu erwartenden sehr geringen nachteiligen Umweltauswirkungen beziehen sich vor allem<br />

auf den Aspekt Artenpotential. Da es sich bei Fledermäusen um streng geschützte<br />

Arten des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, ist hier eine Beeinträchtigung durch eine<br />

sensible Planung auszuschließen. Dadurch werden nachteilige Umweltauswirkungen<br />

vermieden.<br />

Durch die geringe zusätzliche Überbauung kommt es aufgrund der vorhandenen Bebauung<br />

und bestehenden Versiegelung zu keinen dauerhaften Veränderungen und Beeinträchtigungen<br />

des Bodenhaushaltes. Hinsichtlich des Biotoppotenzials kommt es im Bereich<br />

der geplanten Bebauung zu einem teilweisen Verlust von Baum- und Gehölzbeständen,<br />

dies jedoch in unerheblichem Umfang und überwiegend nicht heimische Arten betreffend.<br />

Als Ausgleich wird die derzeit noch bestehende Wohnbaracke zurückgebaut, sodass<br />

die grüne Hoffläche in ganzer Größe wiederhergestellt wird und erhalten bleibt. Be-


Seite 57<br />

züglich des Klimas und des Wasserhaushaltes kommt es praktisch zu keiner Veränderung.<br />

Die Änderung der Versiegelungsart der Hoffläche wird den Zustand gegenüber der<br />

bestehenden Situation verbessern.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wäre davon auszugehen, dass das Hofgut Oberfeld<br />

verfällt und ein kulturhistorischer Wert verloren geht.<br />

20. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung<br />

20.1 Bilanzierung des Bestandes/ Erläuterung der Zusatzbewertungen<br />

Um den nach Naturschutzrecht geforderten Ausgleich des geplanten Eingriffs zu bemessen,<br />

wird ergänzend zur bereits erfolgten Darstellung des funktionalen Ausgleichs in argumentativer<br />

Form bei der Schutzgutbetrachtung im Umweltbericht eine numerische Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung<br />

durchgeführt. Der Inhalt dieser Bilanzierung ist eine Gegenüberstellung<br />

des Zustandes von Natur und Landschaft vor und nach der Durchführung der<br />

Baumaßnahmen, die durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.<br />

Die numerische Bilanzierung des Bebauungsplans wird anhand der „Kompensationsverordnung“<br />

vom 01.09.2005 vorgenommen.


Abb. 24: Flächenberechnung der landschaftsplanerischen Bestandsaufnahme<br />

Seite 58


Abb. 25: Flächenberechnung der Planung<br />

Seite 59


Seite 60<br />

Nachfolgende Tabelle stellt die numerische Bewertung des Bestandes in Biotopwertpunkten<br />

dar.<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>, Bebauungsplan 0 25 Hofgut - Oberfeld -<br />

Nutzungstyp nach<br />

Anlage 3 KV<br />

Erläuterungen WP/m² Fläche je Nutzungstyp<br />

in m²<br />

Biotopwert<br />

vorher nachher vorher nachher<br />

Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x<br />

Sp. 4<br />

Sp. 3 x<br />

Sp. 6<br />

1 2<br />

1. Bestand vor Eingriff<br />

3 4 5 6 7<br />

02.100<br />

B<br />

Hecke / Gehölze 36 142 5.112<br />

04.110 Einzelbaum 31 (100) 3.100<br />

06.200 Weide 21 229 4.809<br />

06.310 Wiese extensiv 44 596 26.224<br />

10.510 Versiegelte Fläche<br />

ohne Versickerung<br />

3 2.495 7.485<br />

10.520 Nahezu versiegelte Abzug wegen starker 4 2.502 10.008<br />

Fläche, stark verdich- Verdichtung durch hohen<br />

tet<br />

Feinkornanteil<br />

10.530 Kies, Kleinpflaster,<br />

Reitplatz, Holzlager<br />

6 1.937 11.622<br />

10.710 Gebäude mit Regenwasserversickerung<br />

6 4.135 24.816<br />

11.221 Straßenbegleitgrün 14 243 3.402<br />

11.212 Nutzgarten 19 260 4.940<br />

11.225/ Wechselintensivgrün Stark wechselnde Inten- 16 6.063 97.008<br />

11.224<br />

sität, daher interpoliert<br />

2. Zustand nach Ausgleich / Ersatz<br />

02.400 Hecken-, Gebüsch- 60 % der Anpflanzflächen 27 56 1.512<br />

pflanzung<br />

(10 % der gärtnerisch<br />

anzulegenden Flächen)<br />

11.225 Extensivrasen 60 % der Anpflanzflächen<br />

(90 % der gärtnerisch<br />

anzulegenden Flächen)<br />

21 500 10.500<br />

10.530 Wasserdurchlässige<br />

Flächenbefestigung<br />

40 % der Anpflanzflächen 6 371 2.226<br />

11.221 Straßenbegleitgrün 14 459 6.426<br />

11.225/ Wechselintensivgrün Private Grünfläche 16 2.909 46.544<br />

11.224 (wie Bestand)<br />

10.540 Schotterrasen 2 Zufahrten (5 m breit<br />

und 7 m lang)<br />

7 70 490<br />

06.310 Wiese extensiv Abzgl. der 2 Zufahrten 44 1.053 46.332<br />

10.715 Gebäude mit Regenwasserversickerung<br />

6 5.938 35.628<br />

10.715 ABCDE-Flächen Anteilig 10.715, 10.530 6 1.366 8.196<br />

10.510 Verkehrsfläche 3 1.652 4.956<br />

10.530 Kiesfläche 6 4.228 25.368<br />

Summen 18.602 18.602 198.520 188.178


Seite 61<br />

Erläuterungen:<br />

Die Kompensationsverordnung ermöglicht in Anlage 2, Kapitel 2 die Durchführung einer<br />

Zusatzbewertung, wenn das Standard-Bilanzierungsverfahren zu einer offenbar falschen<br />

Bewertung führt. Diese Möglichkeit wird bei zwei Biotopen genutzt:<br />

Die Rasenflächen im Bestand und auf der verbleibenden privaten Grünfläche unterliegen<br />

einer stark schwankenden Intensität. Sowohl kleinräumig betrachtet, als auch wechselnd<br />

je nach derzeitiger Nutzung. Daher wird hier eine Interpolation zwischen Intensiv- und Extensivrasen<br />

gewählt und als Wechselintensivgrün bezeichnet.<br />

Die bestehende Schotterfläche enthält einen hohen Feinkornanteil und ist auf den überwiegenden<br />

Flächen so stark verdichtet, dass keine Wasserversickerung möglich ist, das<br />

Wasser verdunstet. Es steht somit der Grundwasserneubildung nicht zur Verfügung. Daher<br />

wird diese Fläche um zwei Punkte abgewertet.<br />

20.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

In seiner Zielsetzung verfolgt der vorliegende Bebauungsplan die Umsetzung der im Bundesnaturschutzgesetz<br />

vorgegebenen Hierarchie zum Schutz der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes:<br />

1. Prüfung von Möglichkeiten zur Vermeidung des Eingriffes<br />

2. Minimierung negativer Eingriffsfolgen<br />

3. Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verluste<br />

1. Prüfung von Möglichkeiten zur Vermeidung des Eingriffes<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Hofgut Oberfeld werden die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Schaffung von Wohn und Arbeitsmöglichkeiten für erwachsene<br />

Menschen mit Behinderung im Osten von <strong>Darmstadt</strong> geschaffen. Aufgrund der vorhandenen<br />

Nachfrage besteht ein Bedarf für die Aufstellung des Bebauungsplanes. An der<br />

Verwirklichung des Bebauungsplanes besteht somit ein öffentliches Interesse.<br />

Andere Belange werden von der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht negativ beeinflusst,<br />

daher muss kein Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt werden.<br />

2. Minimierung negativer Eingriffsfolgen für den Naturhaushalt<br />

Die Minimierung negativer Eingriffsfolgen wird im Plangebiet u.a. durch folgende Maßnahmen<br />

angestrebt:<br />

� Mindestmaße bei den überbaubaren Grundstücksflächen<br />

� Regenwasserversickerung bei den Gebäudeflächen<br />

� Beschränkung der Höhen der baulichen Anlagen<br />

� Beleuchtung des Straßenraumes mit insektenfreundlichen Lichtquellen<br />

� Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen bei der Herstellung von Verkehrsflächen<br />

� Erhalt und Verbesserung der privaten Grünfläche und der das Hofgut umgebenden<br />

Grünflächen<br />

3. Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verluste<br />

Es verbleiben durch die Erweiterung der möglichen Gebäudeflächen geringfügige Beeinträchtigungen<br />

für die ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen ist. Es verbleibt<br />

ein Defizit von 10.342 Wertpunkten, dies entspricht 5,2 % des Gesamtwertes der Biotope<br />

des Geltungsbereiches.<br />

Der geringfügige, notwendige Ausgleich wird in einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung<br />

zwischen der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> und der Stiftung des Hofgut Oberfeld


Seite 62<br />

geregelt. Hierbei können Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept des Oberfeldes, die<br />

in räumlicher Nähe zum Hofgut stehen, realisiert werden.<br />

21. Alternativenprüfung<br />

Aufgrund der positiven Veränderungen, die von der Planung ausgehen, werden keine Alternativen<br />

geprüft. Dies erübrigt sich auch, da es sich bei dem Vorhaben um die nachhaltige<br />

Sicherung einer denkmalgeschützten Anlage handelt.<br />

22. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Planung und Kenntnislücken<br />

Es gab keine Schwierigkeiten bei der Planung.<br />

23. Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Nach § 4c BauGB sind die Städte verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />

auf Grund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Dadurch sollen<br />

insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden und<br />

geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden. Da von der Planung keine wesentlichen<br />

Umweltwirkungen ausgehen, kann auf Maßnahmen zur Überwachung bei Durchführung<br />

der Planung verzichtet werden. Für weitere Kontrollmaßnahmen wird derzeit kein Erfordernis<br />

gesehen.<br />

24. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

In der folgenden tabellarischen Übersicht wird die Veränderung der Schutzgüter durch die<br />

Planung übersichtlich dargestellt.<br />

Schutzgut Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

Boden Geringe Erheblichkeit<br />

Wasser Keine Erheblichkeit<br />

Klima/Luft Keine Erheblichkeit<br />

Tiere und Pflanzen Mittlere Erheblichkeit<br />

Anlagebedingte<br />

Auswirkungen<br />

Geringe Erheblichkeit<br />

Gering Erheblichkeit<br />

Keine Erheblichkeit<br />

Mittlere Erheblichkeit<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Geringe Erheblichkeit<br />

Ergebnis<br />

gering<br />

keine Erheblichkeit gering<br />

Keine Erheblichkeit keine<br />

Mittlere Erheblichkeit<br />

mittel *<br />

Mensch (Erholung) Verbesserung Verbesserung Verbesserung keine<br />

Mensch (Lärmimmission)<br />

Mittlere Erheblichkeit<br />

Landschaft Keine Erheblichkeit<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Mittlere Erheblichkeit<br />

Keine Erheblichkeit<br />

Mittlere Erheblichkeit<br />

mittel<br />

Keine Erheblichkeit keine<br />

Verbesserung Verbesserung Verbesserung keine


Seite 63<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes O 25 „Hofgut Oberfeld“ wird im Osten der<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> auf dem Gelände der ehemaligen Meierei die Möglichkeit<br />

der Entwicklung von Wohnbebauung und Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen<br />

geschaffen. Zudem wird das Hofgut auf diese Art erhalten bleiben.<br />

Es kommt in Teilen zu einer zusätzlichen Überbauung, jedoch überwiegend auf bereits<br />

versiegelten Flächen. Die Beeinträchtigung des Arten- und Biotoppotentials wird durch eine<br />

sensible Planung, Ausführung und Schutzmaßnahmen für geschützte Arten verhindert.<br />

Andere erhebliche negative Auswirkungen auf die in der Umweltprüfung behandelten<br />

Schutzgüter Wasser, Klima, Luft sowie Sach- und Kulturgüter konnten nicht festgestellt<br />

werden.<br />

Zur Verringerung und Vermeidung der negativen Umweltfolgen durch Bodenversiegelung<br />

aufgrund der Überbauung wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass Niederschlagswasser<br />

zu versickern ist und wasserdurchlässige Materialien zur Oberflächenbefestigung verwendet<br />

werden müssen. Zur Minimierung der Eingriffe in das Biotoppotenzial wird festgesetzt,<br />

dass neu errichtete Wände mit Kletterpflanzen begrünt werden. Der Beeinträchtigung<br />

der Gesundheit des Menschen durch die vorhandenen Emissionsbelastungen wird<br />

durch die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Rechnung getragen.<br />

In Anbetracht der positiven Auswirkungen für den Mensch, sowohl für die zukünftigen<br />

Bewohner als auch für Besucher und Erholungssuchende, wird das Vorhaben sehr begrüßt.<br />

<strong>Darmstadt</strong>, den 17. November 2009<br />

Der Dezernent VI:<br />

Dipl.-Ing. Dieter Wenzel<br />

Stadtrat

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