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Gemeinde Büttelborn - Portal-Darmstadt

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Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> 20.11.2009<br />

Begründung<br />

gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB)<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 6.5.3<br />

- Bauhaus Drive-In -<br />

für das Gebiet zwischen Otto-Röhm-Straße und Sensfelderweg,<br />

Gemarkung <strong>Darmstadt</strong>, Flur 14, Flurstücke Nr. 173/1 und Nr. 173/3<br />

Ausschnitt aus der Stadtkarte (ohne Maßstab)<br />

ANLAGE 3


N 6.5.3 Begründung Seite 2<br />

INHALT SEITE<br />

Teil A BEGRÜNDUNG<br />

1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung<br />

5<br />

1.1 Erweiterung und Bestandssicherung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes 5<br />

1.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

6<br />

1.3 Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung<br />

6<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage des Plangebietes<br />

6<br />

3. Planungsrechtliche Situation<br />

7<br />

3.1 Regionalplan<br />

7<br />

3.2 Flächennutzungsplan<br />

7<br />

3.3 Bebauungsplan<br />

7<br />

3.4 Einzelhandelskonzept<br />

8<br />

3.5 Schutzausweisungen<br />

8<br />

4. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand<br />

8<br />

4.1 Lage des Plangebiets<br />

8<br />

4.2 Bebauung<br />

9<br />

5. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

9<br />

5.1 Wasserversorgung<br />

9<br />

5.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz<br />

9<br />

5.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser<br />

9<br />

5.4 Abwasser<br />

9<br />

5.5 Oberirdische Gewässer<br />

10<br />

6. Altflächen<br />

10<br />

7. Umweltverträglichkeit<br />

10<br />

7.1 Unfallrisiko durch Emissionen<br />

10<br />

7.1.1 Störfallbetriebe im Umfeld des Plangebietes<br />

10<br />

7.1.2 Schutzbedürftigkeit des geplanten Sondergebietes<br />

11<br />

7.2 Lärmschutz<br />

12<br />

8. Städtebauliches Konzept<br />

12<br />

8.1 Nutzungskonzept<br />

12<br />

8.2 Bebauungskonzept<br />

12<br />

8.3 Freiflächenkonzept<br />

13<br />

8.3.1 Eingriff in den Naturhaushalt und Beeinträchtigung von Grün- und Freiflächen 13<br />

8.3.2 Eingriffsminimierung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

13<br />

8.4 Verkehrskonzept<br />

14<br />

9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen<br />

15<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


N 6.5.3 Begründung Seite 3<br />

9.1 Art der baulichen Nutzung<br />

15<br />

9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

15<br />

9.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

15<br />

9.4<br />

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />

9.5 Einfriedungen<br />

16<br />

10. Hinweise und Empfehlungen<br />

16<br />

10.1 Artenempfehlung<br />

16<br />

11. Planungsstatistik<br />

17<br />

11.1 Gebietsflächen<br />

17<br />

Teil B UMWELTBERICHT (Anlage)<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

16


N 6.5.3 Begründung Seite 4<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Begründung


N 6.5.3 Begründung Seite 5<br />

1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung<br />

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bauhaus Drive-In“<br />

soll die Erweiterung des vorhandenen Bau- und Gartenfachgeschäftes am Kreuzungsbereich<br />

Carl-Schenck-Ring und Otto-Röhm-Straße um einen Baustoffhandel als Drive-<br />

In ermöglicht werden. Für die geplante Erweiterung von ca. 8.000 m² Gebäudegrundfläche<br />

inklusive Überdachungen der Eingangsbereiche und der Schaffung von<br />

zusätzlichen Stellplätzen wurden die Grundstücke Flurstück Nr. 173/1 und Nr.<br />

173/2 teilweise (jetzt Nr. 173/3) mit insgesamt ca. 13.077 m worben.<br />

2 Fläche er<br />

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des am 23.05.1991 in Kraft getretenen<br />

Bebauungsplanes "Otto-Röhm-Straße", N 6.5. Im Bereich der geplanten Erweiterung<br />

weist der Bebauungsplan "Gewerbegebiet mit eingeschränkter gewerblicher<br />

Nutzung", "Flächen für Stellplätze" und „private Grünflächen“ aus, wobei im gesamten<br />

Geltungsbereich "Einzelhandelsbetriebe über 800 m z Geschossfläche“ unzulässig<br />

sind.<br />

Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung ist daher nach den §§ 30 und 31<br />

BauGB nicht gegeben. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

soll eine planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Vorhabens geschaffen<br />

werden.<br />

Veränderte Planungs- und Entwicklungsabsichten der Firma Dreßler Bau und der daraus<br />

resultierende Grundstücksverkauf machen eine Änderung der überbaubaren Flächen<br />

notwendig, um eine sinnvolle bauliche Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Dies<br />

trifft auch - unabhängig vom Vorhaben BAUHAUS - für andere gewerbliche Nutzungen<br />

zu.<br />

Das Vorhaben soll auf Initiative des Investors auf dessen eigenen Grundstücken realisiert<br />

werden. Investitionsträger ist die Firma "COSMOS Grundstücks- und Vermögensverwaltungs<br />

GmbH, Handelscenter <strong>Darmstadt</strong>". Die geplante Erweiterung ist<br />

durch die bereits vorhandene Ein- und Ausfahrt zur Otto-Röhm-Straße sowie die vorhandene<br />

Infrastruktur voll erschlossen.<br />

1.1 Erweiterung und Bestandssicherung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Der vorhandene Baumarkt soll durch einen ca. 8.000 m² Bruttogrundfläche großen<br />

Erweiterungsbau incl. Eingangs- und Vorfahrtsüberdachung auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite ergänzt werden. Die Erweiterung dient insbesondere der verbesserten<br />

Warenpräsentation und Umlagerung eines Schwerpunktes im Bereich Baustoffe<br />

und Garten/Außenanlagenbaumaterialien. Zusätzlich sollen ca. 28 neue PKW Stellplätze<br />

im Freibereich angeboten werden, im eingehausten Drive-In Bereich können ca.<br />

42 PKW und 5 LKW Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.<br />

Durch die Erweiterung soll dem vorhandenen Betrieb die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, sich an veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen anzupassen.<br />

Seit der Eröffnung im Jahre 1997 ist bundesweit ein Trend zur Erweiterung der Leistungspalette<br />

hinsichtlich Drive-In und dort einem erweiterten Angebot von Baustoffen<br />

(Sortimentstiefe) und einer damit verbundenen Verkaufsflächenentwicklung verbunden.


N 6.5.3 Begründung Seite 6<br />

1.2 Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden mit Ausnahme der Abweichung<br />

des "Umwandlungsschutzes" von dargestellten GE-Flächen nicht beeinträchtigt.<br />

Weitere Grundsätze und Ziele der Regionalplanung wie etwa Stärkung des Dienstleistungsschwerpunktes<br />

<strong>Darmstadt</strong>, der Nutzung von Baulandreserven in bereits erschlossenen<br />

Bauflächen, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und der Kopplung<br />

von Neuansiedlungen an den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs werden<br />

durch das Vorhaben unterstützt.<br />

Der beabsichtigte "Umwandlungsschutz" von Gewerbeflächen in Einzelhandelsflächen<br />

ist im vorliegenden Verfahren nicht begründet. In der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong><br />

gibt es große Flächenpotentiale im industriell-gewerblichen Bereich. Durch Umstrukturierungsprozesse<br />

der Großbetriebe sind in den letzten Jahren viele Grundstücke<br />

frei geworden, die ehemals industriell oder gewerblich genutzt waren. Allein in Nachbarschaft<br />

des Vorhabens stehen mehrere Hektar erschlossener Flächen zur Um- und<br />

Wiedernutzung zur Disposition. Durch die bestehende Nachfrage werden diese Potentiale<br />

bei weitem nicht ausgeschöpft, so dass eine Verknappung von Gewerbeflächen<br />

im Bestand in keiner Weise zu befürchten ist.<br />

Planerisches Ziel der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> ist die Vermeidung von Industrie-<br />

und Gewerbebrachen sowie die aus städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen<br />

Gründen sinnvolle Nutzung der bereits erschlossenen, brachliegenden Flächenpotentiale.<br />

Diese "Innenentwicklung" ist auch im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauches<br />

und Bodenschutzes Vorzug zu geben vor der Neuerschließung von Bauflächen<br />

außerhalb des bebauten Bereiches.<br />

1.3 Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung<br />

Die Erweiterung des bestehenden Baumarktes hat keine wesentlichen Auswirkungen<br />

auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Schädliche Umwelteinwirkungen<br />

i. S. des § 3 BimSchG sind angesichts der umliegenden großgewerblichen Nutzungen<br />

nicht zu erwarten. Negative Auswirkungen für die vorhandene Infrastrukturausstattung,<br />

die Nahversorgung oder für zentrale innerörtliche Versorgungsbereiche sind aufgrund<br />

des Handelssegmentes nicht zu erwarten. Ebenso sind Auswirkungen auf das<br />

Orts- und Landschaftsbild angesichts des gewerblich geprägten Charakters und der umliegenden<br />

Verkehrstrassen nicht zu befürchten.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage des Plangebietes<br />

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt.<br />

Der Geltungsbereich hat folgende räumliche Begrenzung:<br />

- Im Norden: Südgrenzen der Flurstücke Nr.168, 169, 170/1, 170/2, 171, 172<br />

- Osten: Sensfelderweg<br />

- Im Süden: Nordgrenze des Flurstücks Nr. 173/4<br />

- Im Westen: Otto-Röhm-Straße<br />

Die Fläche des Plangebietes beträgt ca. 1,3 ha.<br />

Der Geltungsbereich umfasst folgende Parzellen der Gemarkung <strong>Darmstadt</strong>:<br />

Flur: 14<br />

Parzellen: Nr. 173/1 und Nr. 173/3<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


N 6.5.3 Begründung Seite 7<br />

3. Planungsrechtliche Situation<br />

3.1 Regionalplan<br />

Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (StAnz.<br />

37/04), ist das Plangebiet als „Bereich für Industrie und Gewerbe“ dargestellt.<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes,<br />

dessen planungsrechtliche Zulässigkeit über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes erreicht werden soll. Die Festsetzung einer Gebietsart<br />

nach § 9 Abs. 1 BauGB i. V. mit der BauNVO ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

zwar nicht erforderlich, dennoch ist das Vorhaben als großflächiger Einzelhandelsbetrieb<br />

entsprechend § 11 Abs. 3 BauNVO einzuordnen.<br />

Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 28.4.2009 wurde das Einzelhandelskonzept<br />

der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> von 1997 aktualisiert. Dabei wurde die Zone für<br />

großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel um den Bereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes N 6.5.3 arrondiert. Diese Abweichung vom Regionalplan<br />

wurde als Stellungnahme der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> zum Entwurf RPS 2009<br />

vorgebracht.<br />

Unabhängig davon hat das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> die Abweichung vom Regionalplan Südhessen 2000 gem. § 12 HLPG<br />

über das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong> beantragt.<br />

3.2 Flächennutzungsplan<br />

Der seit dem 01.04.2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> weist das Plangebiet als „Gewerbegebiet“ aus. Um die Nutzung als<br />

großflächiger Einzelhandel zu ermöglichen, ist die Änderung in Sondergebiet Einzelhandel<br />

des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Änderungsverfahren richtet sich<br />

nach § 8 (3) BauGB und erfolgt im Parallelverfahren.<br />

3.3 Bebauungsplan<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Der am 23.05.1991 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan N 6.5 "Otto-Röhm-<br />

Straße" setzt für den Bereich des Vorhabens "Gewerbegebiet mit eingeschränkter gewerblicher<br />

Nutzung", "Flächen für Stellplätze" und "private Grünflächen" fest.<br />

Die überbaubaren Flächen sind in "Blöcken“ entlang der Otto-Röhm-Straße und im rückwärtigen<br />

Grundstücksbereich entlang der Erschließungsstraße "Sensfelderweg" mit dazwischen<br />

liegenden (Grün-) Zäsuren angeordnet. Die "Blockstruktur" und die Zäsuren<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes resultieren aus einer Gesamtkonzeption für die<br />

Firma Hottinger (Firma Schenck) auf der Grundlage der Rahmenplanung "Darm-stadt<br />

Nord-West" Anfang der 80er Jahre.<br />

Die Festsetzung der Baugrenzen berücksichtigt weder die vorhandenen Grundstücksgrenzen,<br />

noch die bereits vorhandene Bebauung der Firma Dreßler Bau südlich des<br />

geplanten Vorhabens.<br />

Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 6.5 sind "Einzelhandelsbetriebe<br />

über 800 m 2 Geschossfläche" unzulässig.


N 6.5.3 Begründung Seite 8<br />

3.4 Einzelhandelskonzept<br />

Das Ziel der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong>, die Einzelhandelsbetriebe auf die Innenstadt<br />

zu konzentrieren, kann trotz der Erweiterung des Bau- und Gartenmarktes um ein<br />

Drive-In aufrecht erhalten werden, da die Nachfrage dieser Güter eine gute Erreichbarkeit<br />

mit dem Kfz erfordert und den Rahmenbedingungen und Erfordernissen der Innenstadt<br />

nicht gerecht wird. Eine Konkurrenz für den Innenstadt-Einzelhandel entsteht aufgrund<br />

des Warensortimentes nicht.<br />

Gemäß Beschluss zur Änderung des Einzelhandelskonzepts der Wissenschaftsstadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> ist der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans in die<br />

Zone einbezogen worden, in der nicht zentrumsrelevanter großflächiger Einzelhandel<br />

zugelassen worden ist.<br />

3.5 Schutzausweisungen<br />

Denkmalschutz<br />

Baudenkmäler und Bodendenkmäler sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

nicht vorhanden oder zu vermuten. Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt<br />

werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische<br />

Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.<br />

Eine entsprechende textliche Festsetzung ist im Plan enthalten.<br />

Landschaftsschutz und Naturschutz<br />

Der gesamte Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt nicht<br />

im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung<br />

nicht tangiert.<br />

Baumschutzsatzung<br />

In <strong>Darmstadt</strong> sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschützt.<br />

Geschützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laubbäumen<br />

einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von<br />

mehr als 90 cm.<br />

Für die notwendigen Zufahrten von der Otto-Röhm-Straße zum Geltungsbereich müssen<br />

5 städtische Straßenbäume beseitigt werden (Baum-Nr.6710.2.1.33 und<br />

6710.2.1.35-38). Hierzu wurde eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem<br />

Vorhabenträger und der Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> abgeschlossen.<br />

4. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand<br />

4.1 Lage des Plangebiets<br />

Das Plangebiet liegt am Stadtrand von <strong>Darmstadt</strong>. Direkt im Osten benachbart sind<br />

die Konversionsflächen der Knell. Im Süden befindet sich die Müllverbrennungsanlage.<br />

Gegenüber im Westen an der Otto-Röhm-Straße liegen die Gebäude des bestehenden<br />

Bauhaus-Marktes.<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


N 6.5.3 Begründung Seite 9<br />

4.2 Bebauung<br />

Die Liegenschaft ist ein seit Jahren leerstehender ehemaliger Bauhof eines Betonfertigteilwerkes,<br />

hoch versiegelte Freiflächen prägen die Grundstücke.<br />

Die gesamten Aufbauten und die versiegelten Flächen werden im Zuge einer bereits<br />

erteilten Abrissgenehmigung im Zusammenhang mit der Errichtung des Drive-In abgeräumt.<br />

5. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Nach dem gemeinsamen Erlass vom 23. Juni 1997 der zuständigen Ministerien (St.<br />

Anz. 25/1997 S. 1803) müssen Belange der Wasserwirtschaft bei der Bauleitplanung<br />

angemessen berücksichtigt werden. Auf Grundlage der im o.g. gemeinsamen Erlass<br />

enthaltenen Gliederung werden im folgenden die wasserwirtschaftlichen Belange dargestellt.<br />

5.1 Wasserversorgung<br />

Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die HSE<br />

Südhessische Energie AG.<br />

Die Trinkwasserversorgung ist technisch und rechtlich (Wasserwerk und Rohrnetz)<br />

durch die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet.<br />

Die erforderliche Menge ist durch bestehende wasserrechtliche Genehmigungen abgedeckt<br />

und wasserrechtlich und wasserwirtschaftlich ohne Probleme und ohne<br />

nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft nachweislich bereit gestellt.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Für den Bereich ist eine Löschwassermenge von 1600 l/min entsprechend 26,7<br />

l/sek. über einen Zeitraum von 2 Std. bereitzustellen. Dies erfolgt durch Eigenbevorratung<br />

von 96 m³ und das öffentliche Netz auf den anliegenden Straßen.<br />

Wasserqualität<br />

Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen<br />

der Trinkwasserverordnung (TWVO).<br />

5.2 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz<br />

Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen<br />

Wassergesetz.<br />

5.3 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Zur Entlastung des Naturhaushaltes werden die Dachflächenentwässerungen über<br />

Flächenversickerungen (Rigolen) durchgeführt. Ebenso werden PKW-Stellflächen mit<br />

versickerungsfähigen Materialien und Pflastern befestigt.<br />

5.4 Abwasser<br />

Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und<br />

Kläranlage) angeschlossen.<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


N 6.5.3 Begründung Seite 10<br />

5.5 Oberirdische Gewässer<br />

Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

6. Altflächen<br />

Entsprechend der Aussagen im Landschaftsplan gibt es folgende Altflächen:<br />

� Sensfelder Weg 34 (Hoch- und Tiefbau, Metallbau)<br />

� Sensfelder Weg 32 (Werkstatt und Tankstelle)<br />

Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische<br />

Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt,<br />

die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen,<br />

ist umgehend das Regierungspräsidium <strong>Darmstadt</strong>, Abt. Umwelt <strong>Darmstadt</strong> (Dez.<br />

IV/Da 41.5) als zuständige Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />

Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenveränderungen<br />

und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist ebenfalls das Regierungspräsidium<br />

<strong>Darmstadt</strong> zu beteiligen.<br />

Auf die vorhandenen Altflächen wird unter Ziffer IV. 4 im Planteil verwiesen.<br />

Im Durchführungsvertrag werden Regelungen zur Beseitigung von Altlasten aufgenommen.<br />

7. Umweltverträglichkeit<br />

7.1 Unfallrisiko durch Emissionen<br />

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind Unfallgefahren zu berücksichtigen,<br />

die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind die Richtlinien 2003/105/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung<br />

der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie)<br />

und ihre Umsetzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu berücksichtigen.<br />

Danach sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die<br />

für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass<br />

schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3<br />

Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf<br />

die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige<br />

schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige<br />

Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders<br />

wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude,<br />

soweit wie möglich vermieden werden. Dabei sind alle möglichen, im Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

genannten Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräusche,<br />

Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu<br />

berücksichtigen. Dies ist durch eine Abstufung zwischen Gebieten unterschiedlicher<br />

Nutzung und ausreichender Abstände zwischen sich gegenseitig beeinträchtigenden<br />

Bauflächen oder, wenn das nicht möglich ist, durch Festsetzung von Ersatzmaßnahmen<br />

zu erreichen.<br />

7.1.1 Störfallbetriebe im Umfeld des Plangebietes<br />

Eine oder mehrere für das Plangebiet zu berücksichtigende Störfallanlagen nach dem<br />

BImSchG und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12.<br />

BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Merck<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


N 6.5.3 Begründung Seite 11<br />

nördlich des Plangebietes. Der Rand des Betriebsgeländes der Fa. Merck liegt ca.<br />

600 m vom Plangebiet entfernt. Auf Grundlage des Gutachtens des TÜV Nord vom<br />

Juni 2006 wurde für den Betriebsbereich der Fa. Merck der zu beachtende Achtungsabstand<br />

ermittelt. Das Plangebiet liegt innerhalb dieses Achtungsabstandes.<br />

7.1.2 Schutzbedürftigkeit des geplanten Sondergebietes<br />

Gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes innerhalb eines Achtungsabstandes<br />

einer Störfallanlage bestehen im Allgemeinen keine Bedenken, wenn in dem Gebiet<br />

keine schutzbedürftigen Nutzungen im Sinne der Seveso-II-Richtlinie bzw. von § 50<br />

BlmSchG und keine Nutzungen in denen mit Publikumsverkehr zu rechnen ist, zulässig<br />

sind.<br />

Bei dem geplanten Sondergebiet wird davon ausgegangen, dass durch die vorhabenbezogene<br />

und somit von vorn herein festgeschriebene Nutzung keine wesentliche<br />

Veränderung des eventuell bereits bestehenden Gefährdungspotentials entsteht.<br />

Der geplante neue Standort der Bauhaus Drive-In Arena auf dem Gelände des ehemaligen<br />

Bauhofes der Dreßler Bau GmbH wird keine kundenstromwirksame Vergrößerung<br />

der Einzelhandelsfläche bedeuten. Er dient zur Umlagerung von bestehenden<br />

Sortimenten und Errichtung eines zeitgemäßen, ungeheizten teils wettergeschützten<br />

Verkaufslagers zur Selbstabholung von schweren und massigen Baustoffen mit dem<br />

Kraftfahrzeug des Kunden. Der großhandelsähnliche Betrieb mit Lagerflächen und<br />

Fahr-/Parkspuren trägt nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Gesamtkundenanzahl<br />

und der Verkaufsfläche bei.<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Mit den Auswirkungen der Ansiedlung des geplanten Bauhaus Drive-In auf die Kunden-<br />

und Verkehrsfrequenz beschäftigt sich die Gutachterliche Stellungnahme der<br />

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH (GMA), die im Oktober 2009 erarbeitet<br />

wurde.<br />

Sie belegt, dass durch die Ansiedlung des Vorhabens nur mit einem geringen zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, weil in dem geplanten Baustoff-Drive-In<br />

kein zusätzliches Warensortiment angeboten wird, das im Planungsgebiet bislang<br />

noch nicht vertreten war. Der Drive-In soll lediglich der Auslagerung des schweren<br />

und massigen Baustoffteilsortiments aus dem in der Otto-Röhm-Straße bereits bestehenden<br />

Baumarkt dienen, damit die Ware besser präsentiert und der Einkaufsvorgang<br />

sperriger Baustoffe für den Abnehmer erleichtert wird. Somit handelt es sich<br />

bei dem geplanten Vorhaben lediglich um eine Anpassung an aktuelle Markterfordernisse.<br />

Bei einem durch die GMA prognostizierten Umsatz des geplanten Drive-In von<br />

6,5 Mio. € errechnet sich ein durchschnittliches Kundenaufkommen von lediglich 16<br />

Personen pro Stunde bzw. 194 Kunden pro Tag, in dem ungünstigsten Fall („worstcase-Szenario“)<br />

von 36 Personen pro Stunde bzw. 433 Personen pro Tag.<br />

Gegenüber der jetzigen planungsrechtlichen Situation würde die geplante Realisierung<br />

des Baustoff-Drive-In nicht nur keine Erhöhung sondern sogar eine Reduzierung<br />

des möglichen Gefährdungspotenzials darstellen: Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

N 6.5 sind derzeit innerhalb des Planareals Einzelhandelsbetriebe unter<br />

800 m² Geschossfläche zulässig. Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben innerhalb<br />

der zulässigen Größenordnung wären daher höhere Kundenfrequenzen möglich<br />

als bei dem extensiv genutzten Baustoff-Drive-In. Somit würde die Umsetzung<br />

des Vorhabens die Verringerung des Gefährdungspotenzials gegenüber der heute<br />

möglichen Nutzung des Planareals bedeuten.<br />

Durch die Errichtung des Vorhabens sind keine neuen oder anderen als die bestehenden<br />

störfallrechtlichen Auflagen zu erwarten.


N 6.5.3 Begründung Seite 12<br />

7.2 Lärmschutz<br />

Vom geplanten Abhollager gehen keine über das im zugrunde liegenden Bebauungsplan<br />

N 6.5 zulässige Maß an Lärmemissionen aus.<br />

Das Abhollager ist keine bezüglich Lärmimmissionen schutzbedürftige Anlage.<br />

8. Städtebauliches Konzept<br />

8.1 Nutzungskonzept<br />

In der zurzeit bestehenden Verkaufseinrichtung des BAUHAUS werden die schweren<br />

und massigen Baumaterialien noch traditionell präsentiert und im räumlichen Zusammenhang<br />

mit dem übrigen Sortiment in geheizten Verkaufsräumen gelagert.<br />

Aufgrund der Entwicklung am Markt hin zu mehr Selbstständigkeit von Kleinhandwerkern<br />

und Eigenbauinitiativen erwartet der Kunde heute ein tieferes Sortiment<br />

auch und gerade im Bereich Baustoffe und Ausbaumaterialien. Die aktuelle Verfügbarkeit<br />

von größeren Mengen gleicher Ware wird vom Markt erwartet.<br />

Das heutige Konzept bietet jedoch für die Gartenbau-, Wandbau- und Außenanlagenwaren<br />

keine ausreichenden Verkaufslagerflächen an. So werden diese Waren zusätzlich<br />

auf improvisierten Zonen im Freien unter temporärer Umnutzung von Parkplätzen<br />

und Umfahrten angeboten und können direkt mit dem Kundenfahrzeug erreicht<br />

werden.<br />

Im neuen Drive-In sollen nun die schweren und massigen Baumaterialien wie Steine,<br />

Zement, Holz, etc. verkauft werden. Der Kunde kann mit seinem Auto direkt in den<br />

Drive-In fahren. Es entsteht zusätzlicher Flächenbedarf durch die Fahr- und Ladespuren<br />

und die Kassenzonen mit Fahrzeugabrechnung.<br />

Betroffene Freiflächen im Bestand des bisherigen Bauhaus-Grundstücks werden wieder<br />

ihrer ursprünglichen Nutzung als Stellplätze für den ruhenden Verkehr oder Umfahrten<br />

zugeführt. Die in den geheizten Hallen befindlichen „Drive In“ - typischen Sortimente<br />

werden zur anderen Seite hin umgelagert und machen Platz für eine Entspannung<br />

und Entdichtung der anderen Warenpräsentationen bei teilweise höherer<br />

Sortimentstiefe.<br />

8.2 Bebauungskonzept<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Der geplante neue Standort der „Bauhaus Drive-In Arena“ auf dem Gelände des ehemaligen<br />

Bauhofes wird durch die Änderung der Präsentation und Verkaufsorganisation<br />

keine wesentliche kundenstromrelevante „Vergrößerung der Einzelhandelsfläche“<br />

bedeuten. Er dient zur Umlagerung von bestehenden Sortimenten und Errichtung eines<br />

zeitgemäßen Verkaufslagers zur Selbstabholung von schweren und massigen<br />

Baustoffen mit dem Kraftfahrzeug des Kunden. Der großhandelsähnliche Betrieb mit<br />

Lagerflächen und Fahr-/Parkspuren trägt nicht zu einer signifikanten Erhöhung der<br />

Gesamtkundenanzahl und der Verkaufsfläche bei.<br />

Die eingeschossige ungeheizte Halle mit teilweise nicht überdachter umwandeter<br />

Freifläche ermöglicht durch lastkraftwagentaugliche Ein- und Ausfahrten, Fahrspuren


N 6.5.3 Begründung Seite 13<br />

und Bewegungsflächen eine moderne und zeitgemäße Präsentation der Waren im<br />

Baustoffhandel. Gleichzeitig werden die Lagerkapazitäten vor Ort erhöht.<br />

8.3 Freiflächenkonzept<br />

Aufgrund der Nutzungsart weisen die Freiflächen trotz der großflächigen Bebauung<br />

einen Grünanteil von 20% der Grundstücksfläche auf. Stellflächen für Kraftfahrzeuge<br />

sind überwiegend im Bauwerk integriert. Die Kombination von Lieferzufahrten mit<br />

Feuerwehrumfahrten und die Möglichkeit der Grundstücksdurchfahrt von der Otto-<br />

Röhm-Straße zum Sensfelderweg optimieren die versiegelten Flächen zugunsten der<br />

Grünbereiche.<br />

Die Parkstellflächen sind an einer zentralen Zu- und Ausfahrt konzentriert.<br />

Liefer- und Feuerwehrein und –ausfahrten dienen dem Kundenverkehr mit Anhängerfahrzeugen<br />

als zusätzliche Bewegungsfläche im westlichen Grundstücksbereich. Diese<br />

Flächen haben ein geringes Verkehrsaufkommen.<br />

8.3.1 Eingriff in den Naturhaushalt und Beeinträchtigung von Grün- und Freiflächen<br />

Für das geplante Vorhaben besteht bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung bereits<br />

Baurecht nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan N 6.5. Der Bereich der Erweiterung<br />

ist durch ein großzügiges Baufenster abgedeckt, die Grundfläche beträgt<br />

max. 8.000m 2 , die GRZ einschließlich der in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten<br />

Anlagen beträgt 0,8.<br />

Die Beeinträchtigung des Naturhaushaltes besteht im Wesentlichen in der Bebauung<br />

und Versiegelung der bisherigen Brach- und Vegetationsflächen sowie der überwiegenden<br />

Entfernung der ruderalen Vegetation in den Randzonen des ehemaligen Betriebs-/Bauhofes.<br />

Das Grundstück liegt bereits seit mehreren Jahren brach und befindet sich im Stadium<br />

der Sukzession, wobei Fahrspuren, Bodenveränderungen, Aufschüttungen und<br />

eine unterschiedliche Entwicklung der Krautvegetation auf deutliche Störungen und<br />

Eingriffe hinweisen. Punktuell aufkommende Weiden- Ahorn-, Birken- und Ailanthusbäume<br />

sind nur wenige Jahre alt.<br />

Neben dem Baukörper müssen Zufahrts- und Anfahrtsflächen sowie die notwendigen<br />

Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, so dass insgesamt ca. 80 % der Grundstücksfläche<br />

überbaut, versiegelt oder teilversiegelt werden.<br />

8.3.2 Eingriffsminimierung / Ausgleichsmaßnahmen<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Als Ausgleich für die wegfallende Vegetation erfolgen Baumpflanzungen entlang der<br />

Grundstücksgrenzen, im Bereich der Stellplätze und im Bereich einer größeren zusammenhängenden<br />

Grünfläche am westlichen und östlichen Grundstücksbereich.<br />

Neben den Stellplatzflächen sind unversiegelte, nicht befahrbare Pflanzstreifen vorgesehen.<br />

Insgesamt ist die Anpflanzung von ca. 16 großkronigen Bäumen im Bereich des<br />

Erweiterungsgrundstückes festgesetzt.<br />

Für die anzupflanzenden Bäume und Sträucher ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

eine Pflanzliste nach Vorgabe des Grünflächen- und Umweltamtes als Hinweis enthalten.


N 6.5.3 Begründung Seite 14<br />

Durch das geplante Vorhaben entfallen im Geltungsbereich die in dem Bebauungsplan<br />

N 6.5 festgesetzten privaten Grünflächen und private Grünflächen mit integrierten KFZ-<br />

Stellplätzen.<br />

Als wesentlicher Ausgleich werden die Dachflächen des Drive-In mit einer mindestens 5<br />

cm starken Substratschicht teilbegrünt. Die Fläche der Dachbegrünung beträgt planerisch<br />

3.900 m².<br />

Für die Dachbegrünung sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan grüngestalterische<br />

Festsetzungen getroffen.<br />

Nicht zwingend in vollversiegelter Bauweise herzustellende Funktionsflächen (z.B. Feuerwehrumfahrten,<br />

PKW-Stellplätze) werden in Rasenpflaster oder versickerungsfähigem<br />

Pflaster errichtet.<br />

Für die teilversiegelten Flächen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan grüngestalterische<br />

Festsetzungen getroffen.<br />

Auf befestigten Flächen oder Dächern anfallendes Niederschlagswasser wird über bewachsene<br />

Bodenschichten oder Rigolen innerhalb des Vorhabengebietes versickert.<br />

Für die Versickerung sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan grüngestalterische<br />

Festsetzungen getroffen.<br />

Durch die Kombination dieser Maßnahmen werden erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

vermieden bzw. kompensiert und Eingriffe in den Naturhaushalt vollständig<br />

ausgeglichen.<br />

8.4 Verkehrskonzept<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Der Standort des Vorhabens ist bereits derzeit verkehrstechnisch gut erschlossen.<br />

Durch den Ausbau des Carl-Schenck-Rings wird die Anbindung an das örtliche und<br />

überörtliche Verkehrsnetz verbessert und durch die gesteigerte Leistungsfähigkeit der<br />

angrenzenden Straßen eine optimale Erschließung hergestellt. Durch die umgebende<br />

Bebauung mit überwiegend gewerblicher Nutzung und einem großen Abstand zur<br />

nächstgelegenen Wohnbebauung wird eine Beeinträchtigung von Wohnbereichen<br />

weitgehend ausgeschlossen.<br />

Die Haltestelle in der Otto-Röhm-Straße sorgt für eine gute Erreichbarkeit mit dem<br />

ÖPNV.<br />

Eine über das Maß der heutigen Verkehrsbelastung hinausgehende Mehrbelastung<br />

durch den Neubau ist nicht zu erwarten. Es finden Umlagerungen zwischen den unterschiedlichen<br />

Verkaufsformen statt.<br />

Einerseits sollen mit dem Drive-In Kleinhandwerker als Kunden gewonnen werden,<br />

andererseits soll dies auch eine spezielle Dienstleistung gegenüber dem „normalen“<br />

Kunden sein. Anstatt größere und schwere Ware mühsam auf den Einkaufswagen laden<br />

zu müssen, und diesen durch die reguläre Kasse zu schieben, hat der Kunde hier<br />

die Möglichkeit den Einkauf direkt in sein Auto zu verladen.<br />

Durch die neue Verkaufsstätte ist keine Steigerung der Kundenzahl zu erwarten, da<br />

die Art und Weise der großhandelsähnlichen Angebotspalette im Drive-In den Einsatz<br />

von Lastwagen, Kleintransportern und Fahrzeugen mit Anhängern erlaubt. Damit ist


N 6.5.3 Begründung Seite 15<br />

pro Kunde eine höhere Warenbewegung bei einem Besuch möglich und tendenziell<br />

somit die Anzahl der Besuche kleiner als in der bestehenden Verkaufsstätte.<br />

Mit den Auswirkungen der Ansiedlung des geplanten Bauhaus Drive-In auf die Kunden-<br />

und Verkehrsfrequenz beschäftigt sich die Gutachterliche Stellungnahme der<br />

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH (GMA), die im Oktober 2009 erarbeitet<br />

wurde.<br />

Bei einem durch die GMA prognostizierten Umsatz des geplanten Drive-In von<br />

6,5 Mio. € errechnet sich ein durchschnittliches Kundenaufkommen von lediglich<br />

16 Personen pro Stunde bzw. 194 Kunden pro Tag, in dem ungünstigsten Fall<br />

(„worst-case-Szenario“) von 36 Personen pro Stunde bzw. 433 Personen pro Tag.<br />

Damit sind auch keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des benachbarten<br />

Verkehrsknotenpunktes oder der Zubringerstraßen zu erwarten.<br />

9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen<br />

9.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Festsetzung einer Baugebietsart entsprechend der BauNVO ist im vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan nicht notwendig. Die Art der baulichen Nutzung wird durch die<br />

Nennung der zulässigen Nutzungen „Bau- und Heimwerkerfachmarkt als Drive-In“ ausreichend<br />

konkretisiert.<br />

9.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Gebäudehöhe und<br />

der zulässigen Grundfläche, bzw. der Grundflächenzahl festgesetzt. Zur Vereinfachung<br />

des Planvollzuges wird auf die Festsetzung von Geschossflächenzahl, Baumassenzahl<br />

und der Zahl der Vollgeschosse bewusst verzichtet. Das Maß der baulichen Nutzung<br />

für das Vorhaben ist durch die Festsetzung der Gebäudehöhe und der Grundfläche<br />

ausreichend definiert.<br />

Die Höhen betragen max. 140,00 m ü. NN an der obersten Außenwandbegrenzung mit<br />

dem Höhenbezugspunkt des im Planteil markierten Kanaldeckels auf der Otto-Röhm-<br />

Straße (HD =128,28 m ü. NN).<br />

Die zulässige Grundfläche (GR) wird absolut auf max. 8.000 m² inklusive der Überdachung<br />

des Eingangs- und Vorfahrtbereiches festgesetzt. Dies entspricht einer GRZ<br />

von ca. 0,6 für die bauliche Hauptanlage. Die geplante GRZ liegt damit unter dem bisher<br />

zulässigen Maß des Bebauungsplanes N 6.5. Für die Hinzurechnung der Grundflächen<br />

nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird eine GRZ von insgesamt 0,8 festgesetzt.<br />

9.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Auf die Festsetzung der Bauweise wird verzichtet. Die Gebäudelänge für den Baumarkt<br />

beträgt mehr als 50 m; die erforderlichen Abstandsflächen der Hessischen<br />

Bauordnung sind einzuhalten.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch die zeichnerische Festsetzung einer<br />

Baugrenze bestimmt. Geringfügige Überschreitungen beispielsweise für Fluchttrep-


N 6.5.3 Begründung Seite 16<br />

pen, Vordächer und Dachüberstände sind unter Einhaltung der max. zulässigen<br />

Grundfläche zulässig.<br />

9.4 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)<br />

Zur Begrünung der Stellplatzflächen und der Grünflächen entlang der Grundstücksflächen<br />

sind insgesamt ca. 16 großkronige Bäume festgesetzt. Entlang der Grundstücksgrenzen<br />

West und Ost ist ein Pflanzstreifen mit Heckenanpflanzungen vorgesehen.<br />

Die festgesetzten anzupflanzenden Bäume entsprechen dem Stellplatzschlüssel<br />

von mind. 1 Baum pro 4 Stellplätzen im Außenbereich.<br />

9.5 Einfriedungen<br />

Einfriedungen zur Nachbargrundstücksgrenze sind in einer Höhe von 2,00 m zulässig.<br />

Die interne Einfriedung ohne Gebäudewirkung im Bereich der Anlieferungszone ist<br />

mit einer Höhe von max. 4,00 m insbesondere auch zur südlichen Nachbargrundstücksgrenze<br />

zulässig. Als Material ist ein lichtgrauer Metallgitterzaun vorgesehen.<br />

Bei der Errichtung der Einfriedungen sind die Abstandsflächen nach § 6 HBO zu beachten.<br />

10. Hinweise und Empfehlungen<br />

10.1 Artenempfehlung<br />

Die Artenempfehlung wird auf die allgemeine Vorgabe reduziert, dass die Verwendung<br />

heimischer, standortgerechter Arten empfohlen wird.<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0<br />

Eine Liste einheimischer Bäume, Sträucher und Ranker ist in den textlichen Festsetzungen<br />

unter Ziffer IV.7 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes enthalten.


N 6.5.3 Begründung Seite 17<br />

11. Planungsstatistik<br />

11.1 Gebietsflächen<br />

Geltungsbereich (gesamt)<br />

davon:<br />

1,3 ha = 100,0 %<br />

Grünfläche G1 und G2 0, 26 ha = 20,0 %<br />

Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen 1,04 ha = 80,0 %<br />

TEIL B UMWELTBERICHT (Anlage)<br />

Der Dezernent VI:<br />

Dipl.-Ing. Dieter Wenzel<br />

Stadtrat<br />

Büro Romig<br />

Tel.: 06151 / 6091-0


Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“<br />

Teil B der Begründung:<br />

Umweltbericht<br />

Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />

Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />

Rheinstraße 99.4 • 64295 <strong>Darmstadt</strong> • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jochen Bresch, Dipl.-Biol. Brigitte Hasper<br />

Projekt 200931 November 2009


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Inhalt<br />

Inhalt<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung............................................................................................. 3<br />

2 Beschreibung des Planvorhabens ..................................................................................... 3<br />

3 Vorgaben, Planungsgrundlagen......................................................................................... 3<br />

4 Beschreibung der Umwelt im Wirkungsbereich des Vorhabens...................................... 4<br />

4.1 Übersicht (naturräumliche Lage, Nutzungen)................................................................ 4<br />

4.2 Schutzgut Mensch ........................................................................................................ 4<br />

4.2.1 Situation 4<br />

4.2.2 Vorbelastungen ..............................................................................................................................5<br />

4.2.3 Bewertung ......................................................................................................................................5<br />

4.3 Schutzgut Boden .......................................................................................................... 6<br />

4.3.1 Situation 6<br />

4.3.2 Vorbelastungen ..............................................................................................................................6<br />

4.3.3 Bewertung ......................................................................................................................................7<br />

4.4 Schutzgut Wasser......................................................................................................... 7<br />

4.4.1 Situation 7<br />

4.4.2 Vorbelastungen ..............................................................................................................................8<br />

4.4.3 Bewertung ......................................................................................................................................8<br />

4.5 Schutzgut Klima............................................................................................................ 8<br />

4.5.1 Situation 8<br />

4.5.2 Vorbelastungen ..............................................................................................................................9<br />

4.5.3 Bewertung ......................................................................................................................................9<br />

4.6 Schutzgut Arten und Lebensräume............................................................................... 9<br />

4.6.1 Situation Biotoptypen .....................................................................................................................9<br />

4.6.2 Situation Fauna ............................................................................................................................10<br />

4.6.3 Vorbelastungen ............................................................................................................................10<br />

4.6.4 Bewertung ....................................................................................................................................10<br />

4.7 Schutzgut Landschaftsbild .......................................................................................... 11<br />

4.7.1 Situation 11<br />

4.7.2 Vorbelastungen ............................................................................................................................11<br />

4.7.3 Bewertung ....................................................................................................................................11<br />

4.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .................................................................. 12<br />

5 Alternativenprüfung........................................................................................................... 12<br />

6 Wirkungsprognose ............................................................................................................ 12<br />

6.1 Status-quo-Prognose.................................................................................................. 12<br />

6.2 Wirkungsprognose (Planfall) und Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und<br />

Ausgleich.................................................................................................................... 13<br />

6.2.1 Schutzgut Mensch........................................................................................................................13<br />

6.2.2 Schutzgut Boden..........................................................................................................................15<br />

6.2.3 Schutzgut Wasser ........................................................................................................................17<br />

6.2.4 Schutzgut Klima ...........................................................................................................................19<br />

6.2.5 Schutzgut Arten und Lebensräume .............................................................................................21<br />

6.2.6 Landschaftsbild und Erholung......................................................................................................24<br />

6.2.7 Kultur- und Sachgüter ..................................................................................................................24<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Inhalt<br />

7 Eingriffs- Ausgleichs Bilanz.............................................................................................. 25<br />

8 Technische Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten .......................................... 28<br />

8.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung ............................................................ 28<br />

8.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ..................................................................................... 28<br />

9 Monitoring.......................................................................................................................... 28<br />

10 Allgemein verständliche Zusammenfassung................................................................... 28<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1 Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum ...............................................10<br />

Tab.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ……………….............................................. ……………27<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Übersicht über die zulässigen Nutzungen innerhalb des Vorhabensgebietes und deren<br />

Zuordnung zu den Nutzungstypen der Kompensationsverordnung (KV).................26<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 3<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a BauGB wird im Rahmen des<br />

Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „N 6.5.3- Bauhaus Drive-In -“<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis der Um-<br />

weltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

2 Beschreibung des Planvorhabens<br />

Innerhalb des Gewerbegebietes entlang der Otto-Röhm-Straße in <strong>Darmstadt</strong> ist geplant das be-<br />

stehende Bauhaus durch einen Drive-In-Baustoffhandel zu erweitern. Da auf den im rechtsgültigen<br />

Bebauungsplan "Otto-Röhm-Straße", N 6.5 als "Gewerbegebiet mit eingeschränkter gewerblicher<br />

Nutzung", "Flächen für Stellplätze" und „private Grünflächen“ ausgewiesenen Flächen "Einzelhan-<br />

delsbetriebe über 800 m² Geschossfläche“ bisher nicht zulässig sind, soll durch Aufstellung des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bauhaus Drive-In“ die Erweiterung des bestehenden<br />

Baumarktes ermöglicht werden.<br />

Lage, Abgrenzung und Größe des Vorhabensgebietes sowie der Umfang des geplanten Vorha-<br />

bens werden in Teil 1 der Begründung zum B-Plans (Kapitel 1 und 2) genau beschrieben.<br />

3 Vorgaben, Planungsgrundlagen<br />

Die Vorgaben des Regionalplans „Südhessen 2000“ und des derzeit gültigen Flächennutzungs-<br />

plans <strong>Darmstadt</strong> sowie die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans N 6.5 "Otto-Röhm-<br />

Straße" sind in Teil 1 der Begründung (Kapitel 3) dargestellt.<br />

Das Leitbild des Landschaftsplanes 1 stellt das gesamte Vorhabengebiet sowie seine unmittelbare<br />

Umgebung als Bereich zur „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Bauflächen“ dar. Die in<br />

Entfernungen von 150m bzw. 250m nördlich in und westlich des Vorhabengebietes verlaufenden<br />

unbebauten Bereiche werden als „Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ bzw. als „Er-<br />

halt/Ausbau von Grünflächen“ dargestellt.<br />

Ausgewiesene Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.<br />

Etwa 500 mm bis 600 m nördlich des Vorhabengebietes befindet sich das Betriebsgelände der<br />

Merck KGaA, das unter den Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie / StörfallV fällt. Für die in<br />

Nachbarschaft zum Betriebsgelände befindlichen Bereiche wurden im Rahmen eines Gutachtens<br />

des TÜV Nord Achtungsgrenzen aufgrund der auf dem Betriebsbereichreal vorhandenen oder<br />

1<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 4<br />

möglicherweise einsetzbaren stofflichen Gefahrenpotentials ermittelt, innerhalb derer sich das<br />

Vorhabengebiet befindet.<br />

4 Beschreibung der Umwelt im Wirkungsbereich des<br />

Vorhabens<br />

4.1 Übersicht (naturräumliche Lage, Nutzungen)<br />

Der Vorhabensstandort liegt im Naturraum „Hessischen Rheinebene“ – Teilgebiet „Griesheim-<br />

Weiterstädter-Sand“ auf einer Höhe von ca. 130m. Der Standort liegt im Nordwesten der Stadt<br />

<strong>Darmstadt</strong> innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „N 6.5 – Otto-Röhm-Straße“<br />

und wird im Westen von der Otto-Röhm-Straße, im Osten vom Sensfelderweg, im Norden von der<br />

bestehenden Bebauung entlang des Sensfelderwegs sowie im Süden von Industriebrachen und<br />

dem daran anschließenden Gelände der Müllverbrennungsanlage begrenzt. Das Vorhabensgebiet<br />

umfasst das Flurstück 173/1 sowie den nördlichen Bereich des Flurstückes 173/2. Der rechtsgülti-<br />

ge Bebauungsplan weist für das Vorhabensgebiet Gewerbegebiete mit eingeschränkter Nutzung in<br />

blockweiser Gliederung mit ein bis drei Vollgeschossen aus, in denen ein Versiegelungsgrad von<br />

bis zu 80% der Fläche zulässig ist. Darüber hinaus bestehen Private Grünflächen, auf denen Teil-<br />

bereiche (Private Grünflächen mit integrierten KfZ-Stellplätzen) im nördlichen Teilbereich bis zu<br />

75% als Stellflächen genutzt werden können. Im Nordwesten des Vorhabensgebietes besteht ein<br />

Pflanzgebot für drei standortgerechte, einheimische Bäume. Dieser rechtliche Zustand ist der Be-<br />

urteilung im Rahmen des Umweltberichts als Bestand zugrunde zu legen.<br />

4.2 Schutzgut Mensch<br />

4.2.1 Situation<br />

Das Vorhaben liegt innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes. Die nächstgelegene Wohnbe-<br />

bauung westlich der Straße „Im Tiefen See“ bzw. östlich der Kasinostraße ca. 300m entfernt. Die<br />

unmittelbare Umgebung des Vorhabensgebietes wird im Norden, Osten und Süden von den Flä-<br />

chen des Gewerbegebietes, das das Betriebsgelände des Müllheizkraftwerkes mit einschließt,<br />

sowie im Osten von dem ehemaligen Ausbesserungswerk der Bahn eingenommen. Etwa 500 m<br />

bis 600 m nördlich des Vorhabengebietes befindet sich das Betriebsgelände der Merck KGaA,<br />

eines weltweit tätigen Chemieunternehmens, das gem. Artikel 2 der RL 96/82/EG 2 als „Betrieb in<br />

dem gefährliche Stoffe vorhanden sind“ einzustufen ist.<br />

Flächen mit Funktionen für die Erholung oder Erholungseinrichtungen sind nicht vorhanden.<br />

2 Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der gefahren bei schweren Unfäl-<br />

len mit gefährlichen Stoffen. Änderungen 2003/105/EG ABI.EG L 345 v. 31.12.2003 S. 97; in Kraft getreten<br />

am 31. Dezember 2003<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 5<br />

4.2.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch ergeben sich aus<br />

� der gewerblichen Nutzung des Vorhabensgebietes und seiner unmittelbaren Umgebung.<br />

� der akustischen Belastungen durch den fließenden Verkehr<br />

� die der Erholung wenig dienlichen fehlenden landschaftlichen Reize (Gewerbebauten, Ver-<br />

kehrsflächen, Parkplätze und das Müllheizkraftwerk)<br />

� dem Gefahrenpotential, das vom Betriebsgelände der Firma Merck ausgeht (im Zuge von<br />

Planungsvorhaben müssen gem. §50 BIMSchG 3 u.a. die Auswirkungen bei „schweren Un-<br />

fällen im Sinne des Artikels 3 Nr.5 der Richtlinie 96/82/EG“ auf dem Betriebsgelände der<br />

Merck KGaA auf die Nachbarschaft in der planerische Abwägung berücksichtigt werden).<br />

4.2.3 Bewertung<br />

Die beurteilungsrelevanten Merkmale für das Schutzgut Mensch werden unter den Aspekten<br />

Wohn- und Arbeitsumfeld (Leistung einer Fläche für Arbeiten, Wohnen und Erholung im unmit-<br />

telbaren Wohn- und Arbeitsumfeld) und Erholung und Freizeit (Leistung einer Fläche für Freizeit,<br />

Sport oder Erholung außerhalb des unmittelbaren Wohnumfelds) zusammengefasst. Im Mittelpunkt<br />

der Betrachtung steht dabei die spezifische Empfindlichkeit der verschiedenen Flächen-<br />

nutzungstypen gegenüber den vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen. Es sind dies im einzelnen:<br />

� eine geringfügige Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch die geringfügige Erhöhung<br />

des Ziel-Quellverkehrs<br />

� die planerische Beachtung des Gefahrenpotentials das vom Betriebsgelände der Merck<br />

KGaA ausgeht und im Zuge der Überplanung des bestehenden Bebauungsplanes (Dieser<br />

genießt Bestandsschutz und unterliegt daher nicht dem § 50 BImSchG bzw. Artikel 12-<br />

Richtlinie 96/82/EG) zu berücksichtigen ist.<br />

Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes, ist die<br />

Vorhabensfläche als Wohn- und Arbeitsumfeld von allgemeiner und für die menschliche Erholung<br />

und Freizeit von untergeordneter Bedeutung einzustufen.<br />

Das Vorhabengebiet liegt im Randbereich der Achtungsgrenzen aus „realen Gefahrenpotentialen„<br />

das vom Betriebsgelände der Merck KGaA ausgeht“ sowie nahezu vollständig innerhalb der Ach-<br />

tungsgrenze für die „vorbeugend auch im Freien angenommenen Handhabung der 1m³ Gebinde<br />

Thionylchlorid im Bereich dreier Produktionen“ 4 . Innerhalb dieser Achtungsgrenzen „wird von Nut-<br />

3 "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002. (BGBl. I<br />

S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden<br />

ist"<br />

4 Vgl. hierzu die Abbildung auf Seite 50 von 61 in: TÜV Nord (2006): Gutachten zur Verträglichkeit des Be-<br />

triebsbereiches der Merck KGaA mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des<br />

§ 50 BImSchG bzw. des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 6<br />

zungen mit starkem Publikumsverkehr [, wozu auch Einkaufszentren und größere Fachmärkte ge-<br />

hören] generell abgeraten“ 5 . Innerhalb des Geltungsbereiches des derzeit geltenden Bebauungs-<br />

planes „N6.5 – Otto-Röhm-Straße“ gelten die oben erläuterten Vorgaben nicht, da dieser Be-<br />

standsschutz genießt.<br />

Das von dem Betriebsgelände der Merck KGaA ausgehende Gefahrenpotential besteht unabhän-<br />

gig von seiner planerischen Betrachtung als bestehend einzustufen, das Vorhabengebiet liegt da-<br />

bei im äußeren Bereich der ermittelten Achtungsgrenzen, die zum Teil auf vorsorglichen Annahmen<br />

beruhen. 6<br />

4.3 Schutzgut Boden 7<br />

4.3.1 Situation<br />

Das gesamte Vorhabensgebiet weist einen insgesamt relativ gleichförmigen Bodenaufbau auf. Der<br />

anstehende Boden besteht aus schluffigen Sanden, die lokal durch geringmächtige Schlufflinsen<br />

unterbrochen sind. Über diesen lagert eine bis zu 2 m mächtige Schicht aus anthropogen aufgefüll-<br />

tem, überwiegend schluffigem, kiesigem Sandboden, der bereichsweise mit Bauschutt durchsetzt<br />

ist.<br />

4.3.2 Vorbelastungen<br />

Auf der Fläche sind folgende potentielle Verdachtsflächen für Untergrundverunreinigungen vor-<br />

handen:<br />

� Am Sensfelderweg befinden sich ein 4-geschossiges zu Wohnzwecken genutztes Gebäude<br />

mit 1-geschossigem Anbau sowie weitere Wohnbaracken. Im Untergeschoss des Wohn-<br />

hauses befindet sich ein kellergeschweißter Heizöllagertank. Der Tank (Bj. 1973) ist in ei-<br />

nem sehr guten Zustand und befindet sich innerhalb eines mit Schutzanstrich versehenen<br />

Tankraumes.<br />

� Auf dem zentralen Bereich liegt eine offene ehem. Produktionshalle. Innerhalb des Gebäu-<br />

des befindet sich eine LKW- Montagegrube. Diese zeigte keinerlei Hinweise auf Verunrei-<br />

5 TÜV Nord (2006): Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Merck KGaA mit den Planun-<br />

gen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie<br />

6 TÜV Nord (2006): Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Merck KGaA mit den Planun-<br />

gen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie<br />

7 Ingenieurbüro für Geotechnik - IBG (2008): Neubau Drive-In BAUHAUS <strong>Darmstadt</strong> Baugrunduntersu-<br />

chung/Gründung/Altlastuntersuchung. Projekt-Nr.: 138-08. Worms.<br />

Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> – Grünflächen und Umweltamt (2004): Landschaftsplan <strong>Darmstadt</strong>: Kurzfas-<br />

sung. Held, A. & Fleischmann, W. (Bearb.).<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 7<br />

nigungen. An der Nordostecke des Gebäudes befindet sich innerhalb einer Betongrube ein<br />

älterer gusseiserner Ölabscheider.<br />

Konkrete Hinweise auf mögliche Untergrundverunreinigungen ergaben sich bei den oben be-<br />

schriebenen Verdachtsflächen nicht.<br />

4.3.3 Bewertung<br />

In Anlehnung an § 2 BBodSchG werden folgende Bodenfunktionen unterschieden:<br />

• Funktion Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen<br />

• Funktion der Böden als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt: Bestandteil des Natur-<br />

haushalts (Wasser- und Nährstoffkreisläufe)<br />

• Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe und zum Schutz des Grundwassers<br />

• Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

• Nutzungsfunktion als Rohstofflagerstätte; Fläche für Siedlungen, Verkehr etc.; Land-<br />

und Forstwirtschaft<br />

Der Boden innerhalb des Vorhabensgebietes wird als Fläche für Siedlung und Verkehr genutzt.<br />

Durch den hohen Versiegelungsgrad bzw. die Überprägung für bauliche Zwecke hat der überwie-<br />

gende Teil der Böden seine Funktionen als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo-<br />

denorganismen, als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt und als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

und zum Schutz des Grundwassers verloren. Einzig die Böden innerhalb der flächenmäßig nur<br />

gering vertretenen gärtnerisch gestalteten Grünflächen können diese Funktionen noch überneh-<br />

men.<br />

4.4 Schutzgut Wasser 8<br />

4.4.1 Situation<br />

Der Vorhabensstandort liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten, auch Still- und Fließgewässer<br />

sind innerhalb des Vorhabensgebietes nicht vorhanden. Aufgrund des im rechtsgültigen Bebau-<br />

ungsplan zulässigen hohen Versiegelungsgrades, der Einleitung des abfließenden Oberflächen-<br />

wassers in die Kanalisation und dem nur geringen Anteil an Grünflächen in denen Versickerung<br />

stattfindet, ist im Vorhabensgebiet die Grundwasserneubildung sehr gering.<br />

8 Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> – Grünflächen und Umweltamt (2004): Landschaftsplan <strong>Darmstadt</strong>: Kurz-<br />

fassung. Held, A. & Fleischmann, W. (Bearb.)<br />

Ingenieurbüro für Geotechnik - IBG (2008): BV BAUHAUS Drive In, <strong>Darmstadt</strong>, Grundwasserbelastungen:<br />

Kurzbericht. Projekt-Nr.: 138-08. Worms.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 8<br />

4.4.2 Vorbelastungen<br />

Im Zuge der Baugrunduntersuchungen wurde das Grundwasser im Vorhabensgebiet auf mögliche<br />

Schadstoffbelastungen untersucht. Hierbei wurde eine geringe Belastung (13,5-14,1 µg/l) mit leich-<br />

flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) festgestellt. Die hierbei festgestellten Schad-<br />

stoffe finden bei der Lackverarbeitung, der chemischen Textilreinigung und der Metallverarbeitung<br />

Verwendung. Für das ehem. Dressler-Gelände ist die Verwendung dieser Stoffe nicht bekannt,<br />

wohl aber für das östlich des Vorhabengebietes gelegene ehem. Ausbesserungswerk der Bundes-<br />

bahn. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist dort die Emissionsquelle für die Grundwasserbelastung im<br />

Vorhabengebiet zu suchen.<br />

4.4.3 Bewertung<br />

Gemäß der hessischen Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von<br />

Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV vom 30.09.05) beträgt der Schwellenwert für Grund-<br />

wasserbelastungen 20 µg/l. Die festgestellten Belastungen liegen unterhalb des Schwellenwertes<br />

bei dessen Überschreitung der Verdacht auf eine Grundwasserverunreinigung besteht und von<br />

den Seiten der Behörden weiterführende Untersuchungen für erforderlich erachtet werden.<br />

Die Grundwasserneubildung ist stark beeinträchtigt.<br />

4.5 Schutzgut Klima 9<br />

4.5.1 Situation<br />

Das Großklima wird von der Lage der Stadt <strong>Darmstadt</strong> in der Übergangszone zwischen der war-<br />

men, trockenen Rheinebene und dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald bestimmt. Das<br />

Großklima wird durch folgende klimatische Erscheinungen geprägt:<br />

� durch milde Winter und warme Sommer, bei einer Jahresmitteltemperatur von etwa 10°<br />

Celsius. Während der Sommermonate ist das Gebiet strahlungsbegünstigt und weist eine<br />

hohe Wärmebelastung, häufig in Verbindung mit Schwüle, auf. Im Herbst und Winter kehrt<br />

sich dieses Verhältnis um, da die Rheinebene dann mit stabilen Kaltluftschichten erfüllt ist<br />

(Inversionslagen). Es bilden sich Dunst und Nebel. Während dieser austauscharmen Wet-<br />

terlagen besteht die Gefahr erhöhter Luftverschmutzung und Smogbildung. Die Hessische<br />

Flechtenkartierung (HLfU 1995) weist <strong>Darmstadt</strong> und das gesamte Rhein-Main-Gebiet als<br />

sehr hoch belastet aus.<br />

� geringe Niederschläge, der mittlere Jahresniederschlag beträgt 600-650mm<br />

� vorherrschende Winde mit mittleren Windgeschwindigkeiten aus westlichen Richtungen,<br />

Ostwindlagen nehmen lediglich ein Drittel aller Windrichtungen ein. Windarme Wetterlagen<br />

sind selten.<br />

9 Wissenschaftsstadt <strong>Darmstadt</strong> – Grünflächen und Umweltamt (2004): Landschaftsplan <strong>Darmstadt</strong>: Kurz-<br />

fassung. Held, A. & Fleischmann, W. (Bearb.)<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 9<br />

Das Lokalklima wird durch die Lage des Vorhabengebietes liegt im Bereich der Darmstädter In-<br />

nenstadt, innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes charakterisiert. Dieses weist, wie auch<br />

der Großteil des Stadtgebietes, einen hohen Versiegelungsgrad auf und ist als thermisches Belas-<br />

tungsgebiet ausgewiesen. Etwa 300 m nördlich des Vorhabensgebietes befindet sich eine in West-<br />

Ost-Richtung verlaufende im Landschaftsplan als wichtige Grünverbindung ausgewiesene Freihal-<br />

tetrasse, die die Barrierewirkung der bestehenden Bebauung für die östlicher gelegenen Stadtge-<br />

biete etwas abmildert.<br />

4.5.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen bestehen durch:<br />

� häufige Temperaturinversionen mit Dunst und Hochnebel, verbunden mit einer Schadstoff-<br />

anreicherung der Luft<br />

� hohe Wärmebelastung, häufig verbunden mit Schwüle<br />

� Überhitzung durch den hohen Anteil voll versiegelter Flächen innerhalb des Gewerbegebie-<br />

tes und der umliegenden Wohngebiete<br />

� mäßige Belastung der Lufthygiene durch Emissionen aus Gewerbe, KFZ-Verkehr und dem<br />

südlich der Vorhabenfläche gelegenen Müllheizkraftwerk<br />

4.5.3 Bewertung<br />

Das Planungsgebiet befindet sich in einem stadtklimatisch beeinflussten und thermisch belasteten<br />

Klimabereich. Diese Situation wird geringfügig durch die nördliche Grünverbindung vermindert.<br />

4.6 Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

4.6.1 Situation Biotoptypen<br />

Der überwiegende Teil des Vorhabensgebietes ist im rechtsgültigen Bebauungsplan als Gewerbe-<br />

gebiet mit eingeschränkter Nutzung ausgewiesen, in dem ein Versiegelungsgrad von bis zu 80%<br />

zulässig ist. Die folgende Beschreibung stellt den aufgrund des B-Plans zulässigen (rechtlichen),<br />

nicht den tatsächlichen Zustand der Vorhabensfläche dar:<br />

Es überwiegen sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (10.510) bzw. nahezu versiegelte<br />

Flächen (10.520) sowie nicht begrünte Dachflächen (10.710), deren Abflusswasser in die Kana-<br />

lisation eingeleitet wird. Nördlich an die Gewerbeflächen schließen sich private Grünflächen, d.h.<br />

gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich (11.221), die bis zu 75% als befestigte<br />

und begrünte Flächen, (Rasenpflaster, Rasengittersteine o. ä.) (10.540) angelegt sind. Inner-<br />

halb dieses Bereiches besteht ein Pflanzgebot für drei einheimische, standortgerechte Einzel-<br />

bäume (04.110). Westlich und östlich des als Gewerbegebiet ausgewiesenen Bereichs des Vor-<br />

habensgebietes befinden sich als Eingrünung zum Sensfelderweg und zur Otto-Röhm-Straße<br />

ebenfalls schmale als private Grünflächen ausgewiesene (11.221) Bereiche.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 10<br />

4.6.2 Situation Fauna<br />

Im Vorfeld des Vorhabens war das schon längere Zeit brachliegende Gelände, einschließlich der<br />

bestehenden Grünflächen und Gebäude vollständig rückgebaut worden. Der zu beurteilende Be-<br />

stand, stellt sich also als vollständig frisch beräumtes, vegetationsloses Gelände dar.<br />

Aktuelle Vorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten können daher ausgeschlossen wer-<br />

den<br />

4.6.3 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen bestehen durch:<br />

� Immissionen von verkehrs- und gewerbebedingten Schadstoffen, Lärm und Erschütterun-<br />

gen<br />

� Verinselung der verhältnismäßig kleinen Grünflächen innerhalb der überwiegend versiegel-<br />

ten Bereiche des gesamten Gewerbegebietes „Otto-Röhm-Straße“.<br />

4.6.4 Bewertung<br />

Für die im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen Biotop- und Nutzungstypen kann hin-<br />

sichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Arten- und Lebensraumfunktion)<br />

eine potentielle Bedeutung bei Vollausschöpfung der im Bebauungsplan gemachten Festsetzun-<br />

gen nur abgeschätzt werden:<br />

Die Arten- und Lebensraumfunktion der Biotop- und Nutzungstypen des Vorhabensgebietes ist<br />

abhängig von Aspekten wie Artenvielfalt, Strukturreichtum, Vorkommen bemerkenswerter Arten,<br />

Seltenheit und Störungseinfluss (z.B. durch Nutzung und Immissionen). Die Bewertung orientiert<br />

sich dabei an den entsprechend Kompensationsverordnung zu vergebenden Wertpunkten. Die im<br />

Bebauungsplan festgesetzten Biotop- und Nutzungstypen werden dabei in folgende Wertstufen<br />

eingeordnet:<br />

Bewertung Flächenkategorie im Untersuchungsgebiet<br />

Sehr hohe Bedeutung<br />

Hohe Bedeutung<br />

Mittlere Bedeutung 11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage im besiedelten Bereich<br />

Geringe bis nachrangige<br />

Bedeutung<br />

10.530 Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige<br />

Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren<br />

Wasserabfluss versickert wird<br />

10.540 Befestigte und begrünte Flächen, (Rasenpflaster, Rasengitter-<br />

steine o. ä.)<br />

10.710 Dachfläche, nicht begrünt<br />

10.510 Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt)<br />

mit Anschluss an die Kanalisation<br />

Tab. 1 Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 11<br />

Bewertung des faunistischen Potenzials des Standorts<br />

Die im rechtsgültigen Bebauungsplan festgesetzten gärtnerisch gestalteten Anlagen böten je nach<br />

Ausgestaltung vermutlich vorrangig Lebewesen mit geringen Standortansprüchen Lebensraum.<br />

Bei entsprechender Ausgestaltung als trockenwarme, lichte Grünland- und Gehölzbestände wäre<br />

jedoch auch ein Vorkommen von Arten der trockenwarmen Saumgesellschaften denkbar. Die Ge-<br />

bäude des Gewerbegebietes können je nach Ausgestaltung von nachrangiger Bedeutung als Le-<br />

bensraum für Tiere sein, bei entsprechender Ausgestaltungen der Dachformen, und Fassaden<br />

könnten diese jedoch auch Wohnstätten für Vögel- und Säugetierarten bieten.<br />

4.7 Schutzgut Landschaftsbild<br />

4.7.1 Situation<br />

Die Vorhabensfläche befindet sich in einem Gewerbegebiet. Dieses bietet durch den hohen Ver-<br />

siegelungsgrad, die Belastung durch den Kfz-Verkehr, die Kulisse der umliegenden Gewerbe- Ver-<br />

kaufs- und Parkplatzflächen und das benachbarte Müllheizkraftwerk keine wesentlichen land-<br />

schaftlichen Reize. Auch das östlich des Vorhabensgebietes gelegene, ehemalige Ausbesse-<br />

rungswerk der Bundesbahn ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und hat somit keine Bedeu-<br />

tung für das Landschaftserleben und die Erholung. Die dem Vorhabensgebiet am nächsten gele-<br />

genen Wohngebiete liegen ca. 300 bis 500 m in südwestlicher und südöstlicher Richtung und sind<br />

durch weitere Gewerbegebietsflächen vom Vorhabensgebiet getrennt. Diese liegen in räumlicher<br />

Nähe zu den Grünflächen am Maybachweg bzw. dem Herrngarten, die zu Spaziergängen eher<br />

aufgesucht werden als das für Erholungszwecke unattraktive Gewerbegebiet.<br />

4.7.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen innerhalb des Vorhabensgebietes bestehen durch:<br />

� die Lärm- und Schadstoffemissionen des Kfz-Verkehrs sowie die Randbelastung durch die<br />

südöstlich verlaufende Kasinostraße und durch die Nähe zum Frankfurter Flughafen.<br />

� die unmittelbare Nähe zum südlich gelegenen Müllheizkraftwerk mit seiner optisch stark<br />

technisch-anthropogen geprägten Erscheinung<br />

4.7.3 Bewertung<br />

In die Bewertung des Schutzgutes Landschaft gehen die Aspekte Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

von Natur und Landschaft ein. Beurteilungsrelevant sind die Ausprägung bzw. das Vorhandensein<br />

naturraumtypischer Strukturen und Elemente der Kulturlandschaft, die Ablesbarkeit naturräumli-<br />

cher Zusammenhänge sowie die Gliederung der Landschaft durch räumlich wirksame, naturnahe<br />

Elemente.<br />

Da es sich bei der Vorhabensfläche um ein vorbelastetes Gewerbegebiet ohne nennenswerte Rei-<br />

ze für das Landschaftsbild und die Erholung handelt, ist es für das Landschaftserleben und die<br />

landschaftsgebundenen Erholung von vernachlässigbarer Bedeutung.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 12<br />

4.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf der Vorhabensfläche sind keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt.<br />

5 Alternativenprüfung<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Flächenrecycling. Die erneute bauliche Nutzung der<br />

derzeit brach liegenden Flächen im Innenbereich ist gegenüber potentiell geeigneten Flächen im<br />

Außenbereich zu bevorzugen. Zu prüfende Alternativen bestehen demnach für das Vorhaben<br />

nicht.<br />

6 Wirkungsprognose<br />

Die Wirkungsprognose hat zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbundenen Wirkungen auf die<br />

Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft sowie Kultur- und<br />

Sachgüter darzustellen und zu ermitteln, inwieweit diese Wirkungen zu erheblich nachteiligen Um-<br />

weltwirkungen führen können. Dazu wird im ersten Schritt abgeschätzt, welche Entwicklungen und<br />

Veränderungen der Umwelt auf dem Vorhabensstandort und dessen Umgebung innerhalb der<br />

nächsten 10-15 Jahre voraussichtlich ohne das Vorhaben (Änderung des B-Plans) eintreten wer-<br />

den (= Status-Quo-Prognose – Prognose Nullfall) und wie sich die Umweltsituation in Bezug auf<br />

diese Schutzgüter in Zukunft zeigen wird. Diesem so ermittelten, nach derzeitiger Kenntnis für die<br />

Zukunft absehbaren Zustand der Schutzgüter wird die prognostizierte Entwicklung mit realisiertem<br />

Vorhaben gegenübergestellt (Prognose-Planfall = "Wirkungsprognose" im engeren Sinn).<br />

6.1 Status-quo-Prognose<br />

Die Status-Quo-Prognose beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Schutzgüter ohne<br />

Durchführung der Planung.<br />

Hierfür wird angenommen, dass Nutzungsformen und –intensitäten entsprechend des rechtskräfti-<br />

gen B-Plans entstehen, während des Prognosezeitraums beibehalten werden und sich das Klima<br />

und damit der Wasserhaushalt des Gebietes nicht über das bisherige Maß natürlicher Schwan-<br />

kungen hinaus verändert.<br />

Derzeit handelt es sich bei der Vorhabensfläche um eine als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche<br />

mit einem hohen Grad an Versiegelung und geringeren Anteilen an gärtnerisch gestalteten Grün-<br />

flächen. Eine Umnutzung über die im derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan zulässige Nutzung<br />

kann nur im Rahmen einer Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes erfolgen.<br />

Für das Schutzgut Mensch sind daher keine veränderten Entwicklungen auf der Fläche zu erwar-<br />

ten.<br />

Die Schutzgüter Boden und Wasser sind durch die bestehende Gewerbenutzung und den hohen<br />

Versiegelungsgrad der Vorhabensfläche beeinträchtigt, bei Einhaltung der rechtlichen Bestimmun-<br />

gen sowie der Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes sind für diese Schutzgüter kei-<br />

ne Änderungen zu erwarten.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 13<br />

Die Bedeutung der Fläche für das Schutzgut Klima bleibt gering. Wesentliche Veränderungen sind<br />

hier nicht zu erwarten.<br />

Die Bedeutung des Gebietes für das Schutzgut Arten und Lebensräume ist abhängig von der<br />

Ausgestaltung von Gebäuden und Freiflächen. Im Regelfall sind gewerblich genutzte Gebäude<br />

sowie sie umgebende verhältnismäßig kleinflächige, gärtnerisch gestaltete Freiflächen als von ge-<br />

ringer Bedeutung für das Schutzgut Arten und Lebensräume einzustufen, eine Veränderung über<br />

die Bedeutung der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungstypen ist nicht zu erwarten.<br />

Auf der Vorhabensfläche selber werden keine für das Landschaftsbild relevanten Veränderungen<br />

eintreten.<br />

Insgesamt sind damit die absehbaren Veränderungen des Vorhabensgebiets, ohne die Planung im<br />

Vergleich zum heutigen Zustand, von geringer Bedeutung für die Prognose der Vorhabenswirkun-<br />

gen.<br />

6.2 Wirkungsprognose (Planfall) und Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung<br />

und Ausgleich<br />

Nachfolgend werden, gegliedert nach Schutzgütern, die erheblichen nachteiligen Umweltwirkun-<br />

gen und die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die sich aus dem Vorhaben ergeben<br />

können, zusammengestellt, auf ihre Umwelterheblichkeit geprüft, und Maßnahmen zur Vermei-<br />

dung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltwirkungen vorgeschlagen. Unter<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen wird eine schutzgutbezogene Bilanz erstellt, die auch als<br />

Grundlage für die Bemessung von möglicherweise erforderlichen zusätzlichen Ausgleichsmaß-<br />

nahmen dient. Falls es in der Abwägung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat zu einer Änderung der umzuset-<br />

zenden Maßnahmen kommt, werden die Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz und ggf. der Umfang der<br />

Ausgleichsmaßnahmen angepasst.<br />

6.2.1 Schutzgut Mensch<br />

Im Hinblick auf die Beurteilung der Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch sind<br />

mögliche Beeinträchtigungen von Siedlungslagen, des menschlichen Wohlbefindens im Wohn-<br />

und Arbeitsumfeld sowie der Erholungs- und Freizeitfunktion der Landschaft relevant.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Mensch resultieren aus<br />

� erhöhten Lärmbelastungen in Folge des Betriebes von Baumaschinen auf der Baustelle im<br />

Bereich des Vorhabens und wegen des auf den Zu- und Abfahrtstraßen abzuwickelnden<br />

Baustellenlieferverkehrs<br />

� erhöhten Schadstoff- und Staubemissionen durch den Baubetrieb im Vorhabengebiet und<br />

entlang der Zu- und Abfahrtstrecken für Baustellenfahrzeuge<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 14<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes, der<br />

für die Vorhabensfläche überwiegend Gewerbegebietsflächen bzw. private Grünflächen festsetzt,.<br />

Diese Gebiete sind für die menschliche Erholung von untergeordneter Bedeutung und liegen dar-<br />

über hinaus in ausreichender Entfernung zu Wohngebieten, so dass durch die Anlage des Vorha-<br />

bens keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch resultieren.<br />

Das Vorhabengebiet liegt jedoch im Randbereich der ermittelten Achtungsgrenze der vom Be-<br />

triebsgelände der Merck KGaA ausgehenden realen Gefahrenpotentials 10 . Durch Änderung des<br />

bestehenden Bebauungsplanes fällt das Vorhabengebiet unter die Vorschriften des § 50 BImSchG<br />

bzw. Artikel 12 –Richtlinie 96/82/EG, wonach ein ausreichender Abstand zwischen u.a. „Örtlichkei-<br />

ten mit Publikumsverkehr“ und dem Betriebsgelände der Merck KGaA (gem. Artikel 2 der RL<br />

96/82/EG 11 ein „Betrieb in dem gefährliche Stoffe vorhanden sind“) einzuhalten ist.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Absehbare betriebsbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Mensch können resultieren aus<br />

� der leichten Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs in und aus dem Vorhabensgebiet bzw. in<br />

und aus dem Gewerbegebiet „Otto-Röhm-Straße“. Aufgrund der verkehrlichen Vorbelas-<br />

tung innerhalb des Gewerbegebiet, und keiner unmittelbaren Betroffenheit von Wohngebie-<br />

ten ist dies jedoch zu vernachlässigen 12 .<br />

� dem Unfallrisiko, das vom Betriebsgelände der Merck KGaA ausgeht. Allerdings sind im<br />

rechtskräftigem Bebauungsplan, der Bestandsschutz genießt und somit nicht dem § 50<br />

BImSchG bzw. Artikel 12-Richtlinie 96/82/EG unterliegt, im Vorhabengebiet Einzelhandels-<br />

betriebe unter 800 m² Geschossfläche zulässig, wodurch im Vorhabengebiet höhere Kun-<br />

denfrequenzen als die prognostizierten Kundenströme für den Bauhaus-Drive-In möglich<br />

wären. Durch das Vorhaben wird somit keine Erhöhung, sondern eine Reduzierung des<br />

Gefährdungspotentials in Bezug auf das Schutzgut Mensch erzielt.<br />

10 TÜV Nord (2006): Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Merck KGaA mit den Planun-<br />

gen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie<br />

11 Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der gefahren bei schweren Un-<br />

fällen mit gefährlichen Stoffen. Änderungen 2003/105/EG ABI.EG L 345 v. 31.12.2003 S. 97; in Kraft getre-<br />

ten am 31. Dezember 2003<br />

12 vgl. hierzu auch GMA (2009): Marktgutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Ansiedlung<br />

eines Baustoff-Drive-In in <strong>Darmstadt</strong> auf die Kunden- und Verkehrsfrequenz am Standort Otto-Röhm-Straße.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 15<br />

6.2.1.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Durch das Vorhaben entsteht keine unmittelbare Betroffenheit von für die menschliche Erholung<br />

bedeutsamen Gebieten, insbesondere Wohngebieten. Das Gefährdungspotenzial für potenzielle<br />

Kunden durch einen möglichen Chemie-Unfall auf dem Betriebsgelände der Firma Merck erhöht<br />

sich durch Umsetzung des Vorhabens nicht. Somit entstehen keine nachteiligen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Mensch, besondere Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

sind nicht erforderlich.<br />

6.2.1.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Die in Kapitel 6.2.1 beschriebenen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastung des Gebietes und der fehlenden Betroffenheit von für die menschliche<br />

Erholung wichtigen Gebieten vernachlässigbar. Das Gefährdungspotenzial für sich im Vorhaben-<br />

gebiet aufhaltende Personen durch einen möglichen Chemie-Unfall auf dem Betriebsgelände der<br />

Firma Merck erhöht sich durch Umsetzung des Vorhabens nicht. Die Wirkungen des Vorhabens<br />

entfalten daher keine erheblich beeinträchtigenden Umweltwirkungen auf das Schutzgut Mensch.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Durch das Bauvorhaben kommt es nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen auf das<br />

Schutzgut Mensch. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

sind nicht erforderlich.<br />

6.2.2 Schutzgut Boden<br />

Im Zuge der Vorhabensverwirklichung werden die bisher zulässigen Gebäude und Bodenversiege-<br />

lungen innerhalb des Vorhabensgebietes lediglich dem Vorhaben Baumarkt Drive-In mit zugehöri-<br />

gen Freiflächen (Kfz-Stellplätzen und privaten Grünflächen) angepasst.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Boden können resultieren aus<br />

� der Verdichtung und Veränderung von Böden durch die Anlage von Lager- und Abstellflächen<br />

für Baumaterialien, Baucontainern und Baumaschinen<br />

� der Belastung von Böden durch Einträge der von Baumaschinen emittierten Schadstoffe<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Absehbare anlagenbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Boden resultieren aus<br />

� der Versiegelung von Böden durch Errichtung des Drive-In-Baumarktes sowie die das Gebäude<br />

umgebenden Stellplätze und Hofflächen. Hierdurch erhöht sich der zulässige Versiegelungsgrad<br />

des Vorhabensgebietes gegenüber der derzeitig zulässigen Versiegelung<br />

um ca. 1700 m². Hiervon sind überwiegend bisher unversiegelt zu belassende bzw. - her-<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 16<br />

zustellende, anthropogen überprägte Böden sowie ca. 500m² bisher teilversiegelter Flächen<br />

(Schotterrasen/Rasengittersteine o.ä.) betroffen. Durch die Versiegelung gehen die<br />

Bodenfunktionen verloren.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Erhebliche betriebsbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Boden sind nicht zu erwarten.<br />

6.2.2.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

Vorgeschlagene Minderungsmaßnahmen:<br />

Die Neuversiegelung von Boden kann grundsätzlich nur durch den Rückbau bisher schon versie-<br />

gelter Flächen vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden. Entsiegelungsflächen stehen im Vor-<br />

habengebiet nicht zur Verfügung. Bei den Boden beanspruchenden Baumaßnahmen muss daher<br />

durch einen besonders sparsamen Umgang mit dieser nicht erneuerbaren Ressource der Eingriff<br />

weitestgehend minimiert werden (s.a. § 1 BauGB). Eine Minderung der Eingriffe wird durch das<br />

Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen erreicht.<br />

Die folgenden Maßnahmen führen neben dem sparsamen Umgang mit der nicht erneuerbaren<br />

Ressource Boden i. d. R. auch zu einer Senkung der Erschließungs- bzw. Baukosten.<br />

B 1 Verwendung versickerungsfähiger Bauweisen (Schotterrasen, Rasengitterstein, Rasenfu-<br />

genpflaster) für die Befestigung von Verkehrsflächen mit geringerem Verkehrsaufkommen<br />

bzw. ruhendem Verkehr (Stellplätze, Feuerwehrzufahrten, Lagerplätze für nicht wasserge-<br />

fährdende Stoffe usw.)<br />

Begründung: Bei Verwendung dieser Bauweisen können die Funktionen des gewachsenen Bodens (z.B.<br />

Filterung, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Pflanzenstandort) vom Belag zumindest teilweise übernommen<br />

werden.<br />

B 2 Zusammenfassung von Parkplätzen an zentralen Erschließungen. Vermeidung doppelter<br />

Erschließung von Parkplätzen<br />

Begründung: Dadurch wird der Flächenbedarf für den motorisierten Verkehr und die damit verbundene (teil-<br />

weise) Versiegelung der betroffenen Böden reduziert.<br />

B 3 Tiefenlockerung des im Zuge der Baumaßnahmen durch Befahren, Materiallagerung etc.<br />

verdichteten Unterbodens, bevor der Oberboden aufgetragen wird.<br />

Vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen<br />

B 4 Begrünung der Dachflächen im geplanten Baugebiet mit einer mindestens 5 cm dicken Sub-<br />

stratschicht<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 17<br />

Begründung: Die Wirkungen der Flächenversiegelung auf die Bodenfunktionen (Standort für die natürliche Vege-<br />

tation, Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf), den<br />

Wasserhaushalt, das Klima und die Funktion Lebensraum für Flora und Fauna wird großteils kompensiert, indem<br />

eine entsprechende Bodenschicht auf dem Dach den überbauten ebenerdigen Boden ersetzt.<br />

6.2.2.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Die o.g. Maßnahmen B1 bis B 3 tragen zur Minderung des Eingriffs bei. Flächen zur Entsiegelung<br />

stehen auf der Vorhabenfläche nicht zur Verfügung. Durch die Umsetzung der Maßnahme B4 kann<br />

in Verbindung mit der Versickerung überschüssigen Oberflächenwassers die über die derzeit zu-<br />

lässige Versiegelung hinausgehende Neuversiegelung kompensiert werden.<br />

Die vorübergehende Belastung von freiliegenden Böden während der Bautätigkeiten ist bei Einhal-<br />

tung der gesetzlichen Vorgaben nicht erheblich.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Die Maßnahmen B1, B2 und B4 wurden sinngemäß in die Festsetzungen des B-Planes übernom-<br />

men. Maßnahme B3 ist im Zuge der Baumaßnahmen zu beachten.<br />

Bei vollständiger Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen wird die Versiegelung bisher unver-<br />

siegelter Böden vollständig kompensiert. Es verbleiben keine erheblichen negativen Einwirkungen<br />

auf das Schutzgut.<br />

6.2.3 Schutzgut Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser wird von den Wirkungen des Vorhabens insbesondere aufgrund von<br />

Wechselwirkungen mit dem Schutzgut Boden und den in Verbindung mit diesem Schutzgut prog-<br />

nostizierten Umwelteinwirkungen (vgl. Kap. 6.2.2) betroffen.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Wasser können resultieren aus<br />

� der vorübergehenden Beseitigung von Böden (insbesondere der für die Filterung, Pufferung<br />

und Bindung von Schadstoffen bedeutsamen Oberbodenschichten) sowie bei der vorübergehenden<br />

Nutzung von unversiegelten Flächen als Abstell- und Lagerflächen für<br />

Baumaterialien, Baucontainern und Baumaschinen<br />

� der möglichen Belastung durch Einträge der von Baumaschinen emittierten Schadstoffe<br />

Anlagebedingte Wirkungen<br />

Absehbare anlagebedingte Wirkungen auf das Schutzgut Wasser resultieren aus<br />

� verringerten Grundwasserneubildungsraten durch die Versiegelung von Böden für die Errichtung<br />

des Baumarktes sowie der umliegenden Parkplatz- und Hofflächen. Durch das<br />

Vorhaben kommt es zu einer Zunahme an versiegelten Flächen um ca. 1700m². Das von<br />

den versiegelten Oberflächen abfließende Wasser wird jedoch nicht wie bisher in die Kana-<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 18<br />

lisation eingeleitet, sondern auf dem Gelände versickert. Hierdurch erfolgt gegenüber dem<br />

Ist-Zustand eine Zunahme der Grundwasserneubildungsrate.<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Absehbare betriebsbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Wasser resultieren aus<br />

� dem Eintrag von Schadstoffen (Stäube, Reifenabrieb, Betriebsmittel und Taumittel) mit<br />

Niederschlagsmengen, welche von versiegelten Flächen ablaufen und versickern: Auf versiegelten<br />

und überbauten Flächen anfallende Nähr- und Schadstoffe aus der Nutzung (z.B.<br />

Korrosion von Materialien der Gebäudehüllen, Reifen- und Straßenabrieb, KfZ-<br />

Betriebsstoffe, Hundekot etc.) und aus der trockenen und nassen Deposition aus der Luft<br />

(z.B. Stickoxide, Stäube) werden durch das Oberflächenwasser abgespült und gelangen in<br />

die Sickeranlagen, wo sie infolge ihrer Toxizität bzw. der eutrophierenden Wirkung die Lebensraumfunktion<br />

beeinträchtigen können.<br />

� Eintrag von Schwermetallen bei Verwendung von schwermetallhaltigen Legierungen für die<br />

Eindeckung von Dächern oder für die Installationen der Regenwasserabläufe<br />

6.2.3.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Wasser<br />

Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser<br />

zu mindern bzw. zu kompensieren:<br />

Vorgeschlagene Minderungsmaßnahmen:<br />

W 1 Verbot von der Witterung ausgesetzten Teilen der Gebäudehülle (v.a. Dacheindeckung, aber<br />

auch Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre etc.; ausgenommen sind Bauteile<br />

an Dachaufbauten) mit Oberflächen aus Blei, Zink, Kupfer oder deren Legierungen.<br />

Begründung: Diese Dachinstallationen sind die mit weitem Abstand bedeutendste Quelle für die Belastung von<br />

Oberflächenwasser und damit der Böden von Sickerflächen bzw. des Gewässerschlamms und des Klärschlamms<br />

mit den genannten, in größerer Konzentration toxischen, nicht abbaubaren Schwermetallen. Durch den Verzicht<br />

auf diese Materialien wird diese Beeinträchtigung vermieden. Ohne dieses Gebot können z.B. die Böden von Sickermulden<br />

innerhalb von Jahren bis wenigen Jahrzehnten bis zur Pflanzengiftigkeit insbesondere mit Zink und<br />

Kupfer belastet werden.<br />

W 2 Verwendung teilversiegelnder, begrünbarer Bauweisen (Schotterrasen, Rasengittersteine,<br />

Rasenfugenpflaster) für die Befestigung von Verkehrsflächen mit geringerem Verkehrsauf-<br />

kommen bzw. ruhendem Verkehr.<br />

Begründung: Die Verwendung teilversiegelnder und begrünbarer Bauweisen kann Niederschlagsmengen über die<br />

Flächen zur Versickerung bringen. Eine Begrünung der Flächen führt dazu, dass die Niederschlagsmengen über<br />

belebte Bodenschichten zur Versickerung gebracht werden kann.<br />

Vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen:<br />

W 3 Dezentrale Versickerung von auf befestigten Flächen (z.B. Dächer, Straßen, Parkplätze,<br />

Wege) anfallendem Niederschlagswasser über bewachsene Bodenschichten in Sickermul-<br />

den.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 19<br />

Begründung: Der Abfluss des Oberflächenwassers wird stark verzögert, die Niederschläge werden versickert und<br />

verdunstet. Die Auswirkungen der Versiegelung der angeschlossenen Flächen auf den Abfluss des Vorfluters<br />

werden daher vermieden. Aufgrund des sichtbaren Verlaufs des Regenwasserabflusses werden Verwechslungen<br />

mit der Kanalisation für schädlich belastete Abwässer und damit versehentliche Einleitungen in die Sickermulden<br />

vermieden. Durch die offenen Versickerung werden aus der Luft und von befestigten Flächen aufgenommene<br />

Schad- und Nährstoffe (s.o.) im Oberboden der Rinnen teilweise zurückgehalten und durch die Bodenorganismen<br />

abgebaut. Der diffuse Eintrag nicht abbaubarer Stoffe in die Stoffkreisläufe wird durch Akkumulation in den Böden<br />

der Rinnen und Mulden vermindert. Die Abflusszunahme und -beschleunigung wird kompensiert.<br />

6.2.3.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Der gegenüber dem Ist-Zustand erhöhte Versiegelungsgrad innerhalb des Vorhabengebietes wird<br />

in Bezug auf das Schutzgut Wasser durch die Versickerung des bislang in die Kanalisation geleite-<br />

ten Abflusswassers kompensiert, hierdurch erfolgt für das Schutzgut Wasser eine Verbesserung<br />

der derzeitigen Situation. Die Verwendung teilversiegelnder Bauweise für Flächen des ruhenden<br />

Verkehrs sowie das Verbot von der Witterung ausgesetzten Teilen der Gebäudehülle mit Oberflä-<br />

chen aus Blei, Zink, Kupfer oder deren Legierungen können zu einer weiteren Minderung des Vor-<br />

habens auf das Schutzgut Wasser beitragen. Weiterführende Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Verminderung anlagenbedingter Wirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nicht erforderlich.<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen sind bei sachgerechter Durchführung der Baumaßnahmen nicht<br />

zu befürchten. Betriebsbedingte Wirkungen können durch die geplanten technischen Maßnahmen<br />

vermieden und weitgehend verringert werden.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Die Maßnahmen W2 und W3 wurden in die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des B-<br />

Planes übernommen. Es wird darüber hinaus empfohlen, Maßnahme W1 bei der Ausführungspla-<br />

nung zu berücksichtigen.<br />

Durch Umsetzung der Maßnahmen W2 und W3 werden die Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

kompensiert, externe Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut nicht erforderlich<br />

6.2.4 Schutzgut Klima<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu einer Erhöhung des Versiegelungsgrades und damit zu einer<br />

Vergrößerung thermisch belastender Strukturen bei gleichzeitiger Verkleinerung von gärtnerisch<br />

gestalteten Grünflächen, die durch die von der Vegetation ausgehenden Transpirations- und Kühl-<br />

effekte eine ausgleichenden Wirkung auf das Klima haben.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Klima resultieren aus<br />

� einer vorübergehend erhöhten Emission von Luftschadstoffen durch den Betrieb von Baumaschinen<br />

� einer vorübergehend erhöhten Staubbelastung aufgrund von Schütt- und Ladevorgängen,<br />

von Bauarbeiten sowie aufgrund der Aufwirbelung von Stäuben durch Befahren vegetationsfreier<br />

und unversiegelter Böden bei trockener Witterung.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 20<br />

Anlagebedingte Wirkungen<br />

Absehbare anlagenbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Klima resultieren aus<br />

� Verringerung von lufthygienisch und klimatisch ausgleichend wirkenden gärtnerisch gestalteten<br />

Grünflächen<br />

� Vergrößerung thermisch belastender Strukturen durch den Bau überwiegend unbeschatteter<br />

versiegelter Flächen und des Gebäudes<br />

Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima resultieren aus<br />

� erhöhten Schadstoffemissionen (Ruß, Feinstaub, Stickstoffoxide, Benzol) aufgrund erhöhten<br />

Verkehrsaufkommens im Vorhabensgebiet<br />

6.2.4.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Klima<br />

Vorgeschlagene Minderungsmaßnahmen:<br />

K 1 Begrünung insbesondere von süd- und westexponierten Fassaden mit Rankpflanzen oder<br />

(sommerliche) Verschattung durch Pflanzungen laubabwerfender Bäume.<br />

Begründung: Durch die Verschattung der Wände wird ihre Aufheizung verhindert. Die Wärmeabstrahlung<br />

und -speicherung in die Nachtstunden wird vermindert. Die Verdunstung der Blattflächen sowie die Kältestrahlung<br />

der kühlen Blattflächen hat bei sommerlicher Überwärmung zusätzlich einen Kühlungseffekt.<br />

K 2 Begrünung der Dachflächen mit einer mindestens 5 cm dicken Substratschicht. (s.a. Schutz-<br />

gut Boden)<br />

Begründung: Die auf den Dächern aufgebrachte Vegetation reduziert – auch im trockenen Zustand – die<br />

Oberflächentemperatur sonnenbeschienener Dachflächen gegenüber unbegrünten Dächern um bis zu 50 Kelvin.<br />

Die Wärmeabstrahlung der Dachflächen wird dadurch wesentlich reduziert. In Zeiten guter Wasserversorgung<br />

wird durch die Verdunstung der Blatt- und Bodenoberflächen die umgebende Luft aktiv abgekühlt, die kühlen<br />

Blattflächen wirken als Kältestrahler. Damit hat die Begrünung von Dachflächen in Bezug auf das Klima eine ganz<br />

besondere Bedeutung, da nicht nur zusätzliches Grünvolumen geschaffen wird, sondern gleichzeitig eine das<br />

Klima belastende, sich durch die Sonnenexposition besonders stark aufheizende, unbegrünte Dachfläche entfällt.<br />

K 3 Verschattung von Verkehrsflächen mit großkronigen Laubbäumen. Hierzu bevorzugte Pflan-<br />

zung von Straßenbäumen auf der Süd- und Westseite von Verkehrsflächen.<br />

Begründung: Durch die Verschattung der befestigten Flächen wird ihre Aufheizung verhindert. Die Wärme-<br />

abstrahlung und -speicherung in die Nachtstunden wird vermindert. Die Verdunstung der Blattflächen hat bei<br />

sommerlicher Überwärmung zusätzlich einen Kühlungseffekt, der die klimatische Belastung mindert.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 21<br />

Hinweis: Die nachhaltige und effektive Klimawirksamkeit von Baumpflanzungen ist abhängig von der Entwick-<br />

lungsmöglichkeit der Bäume sowie der Wasserversorgung insbesondere in Trockenperioden. Die Baumstandorte<br />

sollten daher diesbezüglich optimiert werden.<br />

K 4 Begrünung und nur partielle Versiegelung nicht zwingend in vollversiegelter Bauweise her-<br />

zustellender Funktionsflächen (Stellplätze / Lagerflächen)<br />

Begründung: Durch die Verdunstung der kühlen Blattflächen sowie des offenen Bodens tritt bei guter Was-<br />

serversorgung der nicht befestigten Anteile des Belags und sommerlicher Überwärmung ein Kühlungseffekt ein,<br />

der die klimatische Belastung mindert.<br />

K 5 Dezentrale Versickerung von auf befestigten Flächen (z.B. Dächer, Straßen, Parkplätze,<br />

Wege) anfallendem Niederschlagswasser über bewachsene Bodenschichten in Sickermul-<br />

den.<br />

Begründung: Hierdurch entstehen Kühlungseffekte, die ausgleichend auf das Lokalklima wirken.<br />

6.2.4.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Die Maßnahmen K 1 bis K 5 vermeiden und vermindern die kleinklimatischen Nachteile, die sich<br />

durch die Neuversiegelung und die Herstellung der Baukörper ergeben. Durch vollständige Dach-<br />

und Fassadenbegrünung, die Verschattung der Verkehrsflächen, die Begrünung und nur partielle<br />

Versiegelung von Stell- und Lagerflächen sowie der Versickerung des anfallenden Oberflächen-<br />

wassers kann durch Verminderung der sich aufheizenden Fläche und der Erhöhung der Verduns-<br />

tungskühle die Beeinträchtigung des Kleinklimas durch die Errichtung der Gebäude vollständig<br />

vermieden und gegenüber dem derzeit geltenden Bebauungsplan eine Verringerung der thermisch<br />

und lufthygienisch belastenden Fläche erzielt werden.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Die Maßnahmen K2, K4 und K5 wurden, die Maßnahme K3 wurde teilweise als Festsetzungen in<br />

den Bebauungsplan übernommen. Hierdurch werden die Beeinträchtigungen des Schutzguts aus-<br />

geglichen. Es wird darüber hinaus empfohlen, Maßnahme K1 bei der Ausführungsplanung zu be-<br />

rücksichtigen.<br />

6.2.5 Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu einer Verlegung und Verkleinerung der ebenerdigen gärtnerisch<br />

gestalteten Grünflächen innerhalb des Vorhabensgebietes und somit zu einer Verkleinerung von<br />

Rückzugs- und Lebensstätten siedlungsbewohnender Tier- und Pflanzenarten.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen resultieren aus<br />

� Einträgen der von Baumaschinen emittierten Schadstoffe<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 22<br />

� Störungen der Fauna durch Staub- und Lärmemissionen von Baumaschinen sowie bei<br />

Schütt- und Ladevorgängen<br />

� Zeitweilig vollständiger Verlust der bestehenden, potentiell durch typische Arten der Sied-<br />

lungen bewohnte Gebäude und Grünflächen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Absehbare anlagenbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen resultieren aus:<br />

� Dem Verlust gärtnerisch gestalteter Grünflächen mit Gehölzen aus überwiegend standort-<br />

gerechten Baum- und Straucharten, mit ihrer je nach Ausgestaltung bestehenden Funktion<br />

als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

� Der flächenmäßig kleineren Neuanlage gärtnerisch gestalteter Grünflächen, deren Gehölz-<br />

bestände überwiegend aus standortgerechten Baum- und Straucharten aufgebaut sind<br />

Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Absehbare betriebsbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen resultieren aus:<br />

� Installation von (Straßen-)Beleuchtungskörpern mit Fallenwirkung für Nachtinsekten.<br />

� erhöhten Schadstoffeinträgen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie die Versicke-<br />

rung des im Vorhabensgebiet anfallenden Oberflächenabflusses<br />

� durch die Versickerung des im Vorhabensgebiet anfallenden Oberflächenabflusses kommt<br />

es zu einer Verbesserung der Wasserversorgung innerhalb der angelegten Grünflächen<br />

6.2.5.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume<br />

Vorgeschlagene Minderungsmaßnahmen:<br />

F 1 Für Außenbeleuchtungen (Straßen-, Hof-, Fassadenbeleuchtungen usw.) werden aus-<br />

schließlich gelbes Licht (Natriumdampflampen) und insektendichte, nur nach unten abstrah-<br />

lende Lampengehäuse verwendet.<br />

Begründung: Durch die nächtliche (weiße) Straßenbeleuchtung angezogen, verlassen nachtaktive Flugin-<br />

sekten ihre in der Umgebung gelegenen Lebensräume. Sie werden durch das dauernde Umfliegen der Lichtquel-<br />

le geschwächt und sterben bzw. werden zur leichten Beute für größere Tiere. Durch gelbes Licht (z. B. Natrium-<br />

dampflampen) kann diese Beeinträchtigung der Nachtinsektenfauna praktisch vollständig vermieden werden, da<br />

die Tiere lediglich auf den Anteil an blauem Licht einer Lichtquelle reagieren.<br />

F 2 Kleintier- und vogelsichere Abdeckung von Lichtschächten, Regenfallrohren und ähnlichen<br />

Bauwerken. Die Öffnungen der Abdeckungen sollten maximal 10 mm groß sein.<br />

Begründung: Die genannten Elemente haben eine Fallenwirkung auf Kleintiere: Sie fallen hinein, können<br />

sich nicht mehr befreien und verenden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 23<br />

F 3 Verzicht auf Bordsteine und andere Kanten über 5 cm Höhe. Höhengleicher Ausbau der Ver-<br />

kehrsflächen.<br />

Begründung: Bereits Kanten dieser Höhe bilden Biotopsperren für Kleintiere.<br />

F 4 Gewährleistung der Durchgängigkeit des Gebietes für Kleintiere: Nur offene Einfriedungen<br />

wie z.B. Holzzäune, Drahtgeflechte, lebende Zäune, Hecken. Sockelmauern der Einfriedun-<br />

gen u.ä. dürfen maximal 5 cm über die angrenzenden Flächen hinausragen.<br />

Begründung: Vermeidung von Biotopsperren für Kleintiere wie z.B. Igel.<br />

F 5 Ausschließliche Verwendung heimischer Gehölze in öffentlichen Grünflächen.<br />

Begründung: Insbesondere die Insektenfauna ist durch Co-Evolution in der Floren- und Faunengeschichte<br />

an die lokal heimischen Pflanzenarten, die als Nahrung genutzt werden, angepasst. Zahlreiche Tierarten können<br />

nicht auf andere, eingeführte Pflanzen ausweichen. Pflanzenarten anderer Kontinente bieten daher nur wenigen<br />

unspezialisierten, meist ohnehin häufigen Tierarten Lebensraum.<br />

F 6 Gestaltung von Grünflächen mit kräuterreicher autochthoner Saatgutmischung<br />

Begründung: Hierdurch können die unbebauten Flächen des Vorhabengebietes für die heimische Fauna<br />

gegenüber der Verwendung von Standardsaatgutmischungen deutlich aufgewertet werden.<br />

Vorgeschlagene Kompensationsmaßnahmen:<br />

F 7 Extensive Begrünung der Dachflächen<br />

Begründung: Die Dachbegrünung (s.a. Schutzgüter Boden und Klima) entfaltet auch für das Schutzgut<br />

Pflanzen- und Tierwelt eine positive Wirkung, da sich auf extensiv begrünten Dächern Trockenbiotope entwickeln.<br />

Diese Lebensräume werden von zahlreichen, auch seltenen und gefährdeten Arten besiedelt.<br />

6.2.5.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Durch die Umsetzung des Vorhabens verkleinert sich der ebenerdige Grünflächenanteil und der<br />

hiermit verbundene Lebensraum für Tiere und Pflanzen, auf etwa 60% der derzeit festgesetzten<br />

Flächen, dieser kann durch die Entwicklung von Trockenbiotopen auf extensiv begrünten Dachflä-<br />

chen (Maßnahme F7) kompensiert werden. Durch die Maßnahmen F1 bis F6 können weitere min-<br />

dernde Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Arten und Lebensräume erzielt werden.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Die Maßnahme F7 und F5 wurde als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Hier-<br />

durch werden die Eingriffe in das Schutzgut vollständig kompensiert. Darüber hinaus wird empfoh-<br />

len die Maßnahmen F1 bis F4 sowie F6 bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 24<br />

6.2.6 Landschaftsbild und Erholung<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Absehbare baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft resultieren aus<br />

� vorübergehenden baustellenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen<br />

� der Errichtung temporärer Bauten (z.B. Baucontainer)<br />

� der vorübergehenden Beseitigung der das Gebiet eingrünenden gärtnerisch gestalteten<br />

Grünflächen<br />

Anlagebedingte Wirkungen<br />

� Durch das Vorhaben wird innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes, eine bestehende<br />

bauliche Anlage durch eine andere ersetzt.<br />

Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Absehbare betriebsbedingte Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft resultieren aus<br />

� Licht- und Lärmemissionen während der Öffnungszeiten des Baumarktes Drive-In<br />

6.2.6.1 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Da es sich um die Überplanung eines Gewerbegebietes im Innenbereich handelt, welches von<br />

vernachlässigbarer Bedeutung für die menschliche Erholung ist und Wohngebiete durch das Vor-<br />

haben nicht tangiert werden, entstehen keine nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Land-<br />

schaft. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich sind daher nicht<br />

erforderlich.<br />

6.2.6.2 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Durch das Vorhaben entstehen keine erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen auf das Schutz-<br />

gut.<br />

Als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommene Maßnahmen und Schutzgutbezo-<br />

gene Bilanz<br />

Durch das Bauvorhaben kommt es nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen auf das<br />

Schutzgut. Besondere Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich sind nicht<br />

erforderlich.<br />

6.2.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 25<br />

7 Eingriffs- Ausgleichs Bilanz<br />

In diesem Kapitel wird das Ergebnis der verbal-argumentativen naturschutzrechtlichen Eingriffsbe-<br />

urteilung in rechnerischer Form noch einmal überprüft.<br />

Die rechnerische Eingriffsbeurteilung basiert auf dem Verfahren zur Bewertung der Nutzungstypen<br />

entsprechend Kompensationsverordnung 13 . Dabei wird den Nutzungstypen im Bestand und Pla-<br />

nung ein Grundwert zugeordnet, der je nach örtlichen Gegebenheiten und bei entsprechender Be-<br />

gründung um bis zu 10 Punkte nach oben oder unten korrigiert werden kann. In die Bewertung<br />

fließen dabei die Beurteilungsgrößen Landschaftsbild, Vernetzung/Zerschneidung, Klimawirkun-<br />

gen, Randstörungen sowie die besonderen Gegebenheiten der örtlichen Situation ein.<br />

Der Rechnungsgang sieht vor, dass die Flächen je Biotop-/Nutzungstyp in Bestand und Planung<br />

mit dem Biotopwert multipliziert werden. Hierdurch ergibt sich für jeden Nutzungstyp ein Be-<br />

standswert und ein Entwicklungswert. Anschließend werden die aufsummierten Bestands- und<br />

Entwicklungswerte miteinander verglichen. Ist der Bestandswert kleiner als der Entwicklungswert,<br />

so ist der Eingriff ausgeglichen.<br />

Die Art und Lage der Nutungstypen ergibt sich im Bestand aus den Festsetzungen des derzeit<br />

rechtsgültigen Bebaungsplanes „N 6.5 - Otto-Röhm-Straße“ sowie in der Planung aus den Fest-<br />

setzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „N6.5.3 – Bauhaus Drive-In“.<br />

Zur Errechnung der Bilanz wurde für den Bestand ein Versiegelungsgrad von 80% (Höchstmaß<br />

der baulichen Nutzung für Gewerbegebiete GRZ 0,8), mit Aufteilung in 40% Gebäude und 40%<br />

versiegelter Außenfläche (sogenanntes Worst-Case-Szenario) angenommen. 20% (2397,8 m²) der<br />

Grundstücksfläche sind als unversiegelt zu bilanzieren. Diese setzen sich aus der auf dem Grund-<br />

stück festgesetzten „Privaten Grünfläche“( 1867,3 m²), 25% der „Privaten Grünfläche mit integrier-<br />

ten KfZ-Stellplätzen“ (438,65 m²) sowie den 0,8% (91,9 m²) der außerhalb der Grünflächen<br />

verbleibenden Grundstücksfläche (Gewerbegebiet mit eingeschränkter Nutzung) zusammen.<br />

Zur Lage der Nutzungstypen vgl. auch Abb. 1.<br />

13 Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit<br />

und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV) Vom 1. September<br />

2005<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In" - Umweltbericht Seite 26<br />

Bestandsplan<br />

173<br />

2<br />

Grenze des neuen Geltungsbereichs<br />

Legende Festsetzung im<br />

Nutzungstyp gem.<br />

Bebauungsplan Nr. 6.5 Kompensationsverordnung (KV) Hessen<br />

Pflanzgebot<br />

Hochstämme 16-18 cm<br />

Stammumfang<br />

Gewerbegebiet mit<br />

eingeschränkter Nutzung<br />

Gewerbegebiet mit<br />

eingeschränkter Nutzung<br />

Private Grünfläche<br />

Private Grünfläche<br />

mit integrierten<br />

Kfz-Stellplätzen<br />

Grundstücksfläche des Flurstücks<br />

173/2 im Geltungsbereich<br />

173<br />

1<br />

Typ-Nr. Standard-Nutzungstyp<br />

04.110<br />

59,2%:<br />

10.510 /<br />

10.520 /<br />

0,8%:<br />

11.221<br />

100%:<br />

10.510 /<br />

10.520 /<br />

10.710<br />

11.221<br />

75%:<br />

10.540<br />

25%:<br />

11.221<br />

Einzelbaum, einheimisch,<br />

standortgerecht, Obstbaum<br />

Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche /<br />

Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster /<br />

40%:<br />

10.710 Dachflächen nicht begrünt<br />

Gärtnerisch gepflegte Anlage<br />

im besiedelten Bereich<br />

Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche /<br />

Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster /<br />

Dachflächen nicht begrünt<br />

Gärtnerisch gepflegte Anlage<br />

im besiedelten Bereich<br />

Befestigte und begrünte Flächen,<br />

(Rasenpflaster, Rasengittersteine o. ä.)<br />

Gärtnerisch gepflegte Anlage<br />

im besiedelten Bereich<br />

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Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931<br />

Tabellarische Bilanzierung der Biotopwerte<br />

gemäß der Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und Festsetzung von Ausgleichsabgaben<br />

(Kompensationsverordnung - KV) vom 1. September 2005<br />

Art und Größe der Fläche<br />

lfd<br />

.-<br />

Nr<br />

Biotoptyp<br />

(Typ-Nr.)<br />

.<br />

1 04.110<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

10.510 /<br />

10.520 /<br />

10.710<br />

10.720<br />

10.530 /<br />

10.715<br />

10.540<br />

11.221<br />

Biotoptyp Bestand<br />

[m²]<br />

Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 15<br />

Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche /<br />

Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster /<br />

Dachflächen nicht begrünt<br />

Dachflächen extensiv begrünt<br />

Wasserdurchlässige Befestigungen sowie Flächen, deren<br />

Wasserabfluss versickert wird / Dachflächen nicht begrünt, mit<br />

Regenwasserversickerung<br />

Befestigte und begrünte Flächen, (Rasenpflaster, Rasengittersteine<br />

o. ä.)<br />

8.702<br />

0<br />

0<br />

1.452<br />

Gärtnerisch gepflegte Anlage im besiedelten Bereich 2.922<br />

Gesamtfläche (Kontrolle) 13.076<br />

Wertsumme<br />

Kompensationsbedarf (Bestandswert-Entwicklungswert):<br />

Der Eingriff ist somit ausgeglichen.<br />

Entwicklung<br />

[m²]<br />

Biotopwert<br />

[WP/m²]<br />

48 31<br />

0<br />

3.900<br />

6.531<br />

991<br />

3<br />

19<br />

6<br />

7<br />

1.655 14<br />

13.076<br />

B-Wert<br />

[WP]<br />

E-Wert<br />

[WP]<br />

465 1.488<br />

26.106<br />

0<br />

0<br />

10.163<br />

0<br />

74.100<br />

39.186<br />

6.934<br />

40.908 23.167<br />

77.642 144.875<br />

-67.233<br />

Bemerkungen<br />

Tab. 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 "Bauhaus Drive-In" - Umweltbericht Seite 27


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 28<br />

Fazit<br />

Die durch Umsetzung des Vorhabens entstehenden Eingriffe in die Schutzgüter können auf der<br />

Vorhabenfläche durch die Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen gem.<br />

§ 9 (1) 20 BauGB vollständig kompensiert werden. Externe Ausgleichsmaßnahmen sind nicht er-<br />

forderlich.<br />

8 Technische Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

8.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

Spezielle technische Verfahren wurden nicht angewendet.<br />

8.2 Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

Schwierigkeiten traten nicht auf.<br />

9 Monitoring<br />

Mit dem Vorhaben sind keine Risiken verbunden, die Maßnahmen zur Überwachung der erhebli-<br />

chen Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt erfordern.<br />

10 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Innerhalb des Gewerbegebietes entlang der Otto-Röhm-Straße in <strong>Darmstadt</strong> ist geplant den be-<br />

stehenden Baumarkt durch einen Drive-In-Baustoffhandel zu erweitern. Da auf den im rechtsgülti-<br />

gen Bebauungsplan "Otto-Röhm-Straße", N 6.5 als "Gewerbegebiet mit eingeschränkter gewerbli-<br />

cher Nutzung", "Flächen für Stellplätze" und „private Grünflächen“ ausgewiesenen Fläche "Einzel-<br />

handelsbetriebe über 800 m² Geschossfläche“ unzulässig sind, soll durch Aufstellung des vorha-<br />

benbezogenen Bebauungsplanes "Bauhaus Drive-In“ die Erweiterung des bestehenden Baumark-<br />

tes ermöglicht werden. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr.7 und<br />

§ 1a BauGB wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in<br />

der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />

beschrieben und bewertet werden<br />

Das Vorhabensgebiet besitzt überwiegend geringe, teils auch mittlere Wertigkeiten für die Schutz-<br />

güter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten und Lebensräume und Landschaftsbild/Erholung.<br />

Für das Schutzgut Mensch resultieren aus dem unmittelbaren Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Wirkungen. Während der bestehende Bebauungsplan jedoch Bestandsschutz besitzt,<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 29<br />

müssen durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes gem. §50 BIMSchG 14 die Aus-<br />

wirkungen bei „schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr.5 der Richtlinie 96/82/EG“ auf dem<br />

Betriebsgelände der Merck KGaA auf das Vorhabengebiet in der planerische Abwägung berück-<br />

sichtigt werden. Durch das Vorhaben ist keine wesentliche Erhöhung des Gesamtkundenaufkom-<br />

mens im Vorhabengebiet und damit „keine wesentliche von der Realisierung des Planvorhabens<br />

ausgehende Erhöhung des Gefährdungspotentials für potenzielle Kunden durch einen möglichen<br />

Chemie-Unfall“ auf dem Betriebsgelände der Firma Merck abzuleiten 15 .<br />

Durch das Vorhaben selbst treten insbesondere Wirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Klima sowie Arten und Lebensräume auf.<br />

Als wesentliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden im B-Plan da-<br />

her festgesetzt:<br />

� Extensive Begrünung von Dachflächen<br />

� Vermeidung doppelter Erschließung von Parkplätzen<br />

� Teilverschattung von Verkehrsflächen durch Baumpflanzungen<br />

� Begrünung und nur partielle Versiegelung nicht zwingend in vollversiegelter Bauweise her-<br />

zustellender Funktionsflächen<br />

� Versickerung von auf befestigten Flächen anfallendem Niederschlagswasser über bewach-<br />

sene Bodenschichten innerhalb des Vorhabengebietes<br />

� Verwendung einheimischer Gehölze bei der Gestaltung der Grünflächen<br />

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werden erhebliche nachteilige Umweltwirkungen ver-<br />

mieden bzw. kompensiert und Eingriffe in den Naturhaushalt vollständig ausgeglichen.<br />

14 "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002. (BGBl.<br />

I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden<br />

ist"<br />

15 GMA (2009): Marktgutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen der Ansiedlung eines Baustoff-<br />

Drive-In in <strong>Darmstadt</strong> auf die Kunden- und Verkehrsfrequenz am Standort Otto-Röhm-Straße.<br />

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“<br />

Teil 2 der Begründung:<br />

Umweltbericht<br />

Anlage 1 – Artenschutzrechtliche Vorprüfung<br />

Bresch Henne Mühlinghaus BHM Planungsgesellschaft mbH BDLA<br />

Heinrich-Hertz-Straße 9 • 76646 Bruchsal • fon 07251-98198-0 • fax -29 • info@bhmp.de<br />

Rheinstraße 99.4 • 64295 <strong>Darmstadt</strong> • fon 06151-81297-768 • fax -769 • www.bhmp.de<br />

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jochen Bresch, Dipl.-Biol. Brigitte Hasper<br />

Projekt 200931 November 2009


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht – Anlage I Inhalt<br />

Inhalt<br />

1. Einleitung ............................................................................................................................ 1<br />

2. Habitatpotentialanalyse...................................................................................................... 1<br />

3. Fazit ..................................................................................................................................... 1<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931


Vorhabenbezogener Bebauungsplan N.6.5.3 „Bauhaus Drive-In“ - Umweltbericht Seite 1<br />

1. Einleitung<br />

Im Rahmen der Erstellung der Umweltprüfung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebau-<br />

ungsplans „Bauhaus Drive-In“ sind Artenschutzaspekte im Rahmen der Eingriffsregelung zu be-<br />

achten. In Bezug auf Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie (streng geschützte Arten) und die euro-<br />

päischen Vogelarten ist nach § 42 und § 43 Abs. 8 BNatSchG-2007 eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung durchzuführen.<br />

Es ist zu überprüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand nach § 42 Abs. 1 BNatschG-<br />

2007 entstehen könnte, also<br />

� Tiere streng geschützter Arten getötet, verletzt, entnommen oder gefangen werden (§ 42<br />

Abs. 1 Nr.1)<br />

� der Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten verschlechtert werden<br />

könnte (§ 42 Abs. 1 Nr.2).<br />

� Fortpflanzungs- oder Ruhestätten streng geschützter Arten entnommen, beschädigt oder<br />

zerstört werden (§ 42 Abs. 1 Nr.3) und die ökologische Funktion nicht weiter erfüllt werden<br />

könnte (§ 42 Abs. 5 Satz 2)<br />

2. Habitatpotentialanalyse<br />

Im Vorfeld des Vorhabens war das schon längere Zeit brachliegende Gelände, einschließlich der<br />

bestehenden Grünflächen und Gebäude vollständig rückgebaut worden. Der zu beurteilende Be-<br />

stand, stellt sich also als vollständig frisch beräumtes, vegetationsloses Gelände dar.<br />

Aktuelle Vorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten können daher ausgeschlossen wer-<br />

den.<br />

3. Fazit<br />

Die Erhebung faunistischer Daten und eine artenschutzrechtliche Prüfung sind in diesem Stadium<br />

nicht erforderlich.<br />

Die Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten durch das Vorhaben kann aufgrund des<br />

beschriebenen Bestands ausgeschlossen werden.<br />

Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft Projekt 200931

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