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Protokoll der Hauptversammlung 2011 - Schützenverein Appeln von ...

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Vorlage zur Satzungsän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> ordendlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 11.02.<strong>2011</strong><br />

Alt Neu<br />

§ 3 §3<br />

Der Verein ist Mitglied des Schützenkreises Wesermünde-Süd, des Bezirksschützenverbandes Der Verein ist Mitglied <strong>der</strong> ihm übergeordneten Verbände und<br />

Bremerhaven-Wesermünde e.V. sowie Mitglied des Nordwestdeutschen Schützenbundes e.V. damit mittelbares Mitglied des Deutschen Schützenbundes e.V.,<br />

und damit mittelbares Mitglied des Deutschen Schützenbundes e.V., <strong>der</strong>en Satzung er anerkennt <strong>der</strong>en Satzung er anerkennt.<br />

§ 5 §5<br />

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene, mindestens 12 Jahre alte Person werden. Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden.<br />

Jugendliche Mitglie<strong>der</strong> (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) haben kein Stimmrecht, jedes Jedes Mitglied besitzt Stimm- und Wahlrecht.<br />

Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht.<br />

§6 §6<br />

Er kann nur zum Ablauf eines Kalen<strong>der</strong>jahres erfolgen. Er kann nur zum Ablauf eines Kalen<strong>der</strong>jahres erfolgen und muss bis zum 31. September<br />

des Austrittsjahres schriftlich dem Vorstand angekündigt werden.<br />

§7 §7<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong> zahlen die Hälfte des Beitrages, Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Ehrenmitglie<strong>der</strong> zahlen die Hälfte des Beitrages, Jugendliche und Junioren<br />

1/5 des Beitrages und dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2/5 des Beitrages bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs zahlen einen <strong>von</strong> <strong>der</strong> ordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu bestimmenden, anteiligen Beitrag.<br />

§10<br />

§10<br />

b) vi) dem Jugendleiter<br />

vii) dem Jugendvertreter<br />

§12<br />

§12<br />

Die Jugendvertreter haben bei Wahlen das Erstvorschlagsrecht <strong>der</strong> Jugendleiter. Machen<br />

sie <strong>von</strong> diesem Recht kein Gebrauch, schlägt die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versmmlung<br />

die Jugendleiter vor.<br />

§13 §13<br />

Die Einladung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> hat entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> fernmündlich zu erfolgen. Die Einladung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> hat entwe<strong>der</strong> schriftlich, fernmündlich o<strong>der</strong> auf<br />

elektronischem Wege zu erfolgen.<br />

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