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Hinweis für Patienten mit Rezepten - Hier als PDF - Kurparkklinik Dr ...

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Sehr geehrte <strong>Patienten</strong> und Gäste,<br />

aus abrechnungstechnischen Gründen möchten wir Ihnen <strong>für</strong> die Einlösung<br />

Ihrer Heil<strong>mit</strong>telverordnungen praktische <strong>Hinweis</strong>e geben, um Ihre<br />

Verordnung problemlos entgegennehmen zu können:<br />

1. Die Heil<strong>mit</strong>telverordnung (Heil<strong>mit</strong>telverordnung Formular 13,<br />

Formularfarbe B L A U <strong>mit</strong> der Bezeichnung „Maßnahmen der<br />

Physikalischen/Podologischen Therapie“) darf nicht älter<br />

<strong>als</strong> 10 Tagesein.<br />

Beispiel: Ihre Verordnung wurde am Montag, dem 15.11.2010<br />

ausgestellt, spätester Behandlungsbeginn ist dann Donnerstag, der<br />

25.11.2010.<br />

Ausnahme: Der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn<br />

festgelegt.<br />

2. Bei der Verplanung ist darauf zu achten, dass zwischen den<br />

Behandlungsterminen der Verordnung höchstens 7 Tage liegen<br />

dürfen.<br />

Beispiel: letzte Behandlung an einem Mittwoch; der nächste<br />

Behandlungstermin muss spätestens am darauffolgenden Mittwoch<br />

stattfinden.<br />

Sollten Sie zwischen den Behandlungsterminen einen stationären<br />

Aufenthalt haben(z.B. Krankenhaus) und sei dies nur von kurzer<br />

Dauer (2-3 Tage), bitten wir um Mitteilung, da diese Information<br />

abrechnungsrelevant sein kann<br />

Beispiel: Behandlung fand am Vor<strong>mit</strong>tag statt und am Abend ist ein<br />

Notfall eingetreten, der stationär behandelt werden musste.<br />

3. Änderungen dürfen nur vom ausstellenden Arzt <strong>mit</strong> Unterschrift und<br />

Stempel vorgenommen werden!<br />

Diese Richtlinien sind im Heil<strong>mit</strong>telkatalog bundesweit festgelegt.<br />

Für die Einhaltung dieser Richtlinien haben wir uns gegenüber den<br />

Krankenkasse schriftlich verpflichtet!<br />

Wir danken <strong>für</strong> Ihr Verständnis.<br />

Bad Liebenstein, den 29.11.2010 Geschäftsleitung


Sehr geehrte <strong>Patienten</strong> und Gäste,<br />

aus abrechnungstechnischen Gründen möchten wir Ihnen <strong>für</strong> die Einlösung<br />

Ihrer Heil<strong>mit</strong>telverordnungen praktische <strong>Hinweis</strong>e geben, um Ihre<br />

Verordnung problemlos entgegennehmen zu können:<br />

1. Die Heil<strong>mit</strong>telverordnung (Heil<strong>mit</strong>telverordnung Formular 18,<br />

Formularfarbe G R Ü N <strong>mit</strong> der Bezeichnung „Maßnahmen der<br />

Ergotherapie “) darf nicht älter <strong>als</strong> 14 Tage<br />

sein.<br />

Beispiel: Ihre Verordnung wurde am Montag, dem 15.11.2010<br />

ausgestellt, spätester Behandlungsbeginn ist dann Montag, der<br />

29.11.2010.<br />

Ausnahme: Der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn<br />

festgelegt.<br />

2. Bei der Verplanung ist darauf zu achten, dass zwischen den<br />

Behandlungsterminen der Verordnung höchstens 7 Tage liegen<br />

dürfen.<br />

Beispiel: letzte Behandlung an einem Mittwoch; der nächste<br />

Behandlungstermin muss spätestens am darauffolgenden Mittwoch<br />

stattfinden.<br />

Sollten Sie zwischen den Behandlungsterminen einen stationären<br />

Aufenthalt haben(z.B. Krankenhaus) und sei dies nur von kurzer<br />

Dauer (2-3 Tage), bitten wir um Mitteilung, da diese Information<br />

abrechnungsrelevant sein kann<br />

Beispiel: Behandlung fand am Vor<strong>mit</strong>tag statt und am Abend ist ein<br />

Notfall eingetreten, der stationär behandelt werden musste.<br />

3. Änderungen dürfen nur vom ausstellenden Arzt <strong>mit</strong> Unterschrift und<br />

Stempel vorgenommen werden!<br />

Diese Richtlinien sind im Heil<strong>mit</strong>telkatalog bundesweit festgelegt.<br />

Für die Einhaltung dieser Richtlinien haben wir uns gegenüber den<br />

Krankenkasse schriftlich verpflichtet!<br />

Wir danken <strong>für</strong> Ihr Verständnis.<br />

Bad Liebenstein, den 29.11.2010 Geschäftsleitung

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