Hinweis für Patienten mit Rezepten - Hier als PDF - Kurparkklinik Dr ...
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Sehr geehrte <strong>Patienten</strong> und Gäste,<br />
aus abrechnungstechnischen Gründen möchten wir Ihnen <strong>für</strong> die Einlösung<br />
Ihrer Heil<strong>mit</strong>telverordnungen praktische <strong>Hinweis</strong>e geben, um Ihre<br />
Verordnung problemlos entgegennehmen zu können:<br />
1. Die Heil<strong>mit</strong>telverordnung (Heil<strong>mit</strong>telverordnung Formular 13,<br />
Formularfarbe B L A U <strong>mit</strong> der Bezeichnung „Maßnahmen der<br />
Physikalischen/Podologischen Therapie“) darf nicht älter<br />
<strong>als</strong> 10 Tagesein.<br />
Beispiel: Ihre Verordnung wurde am Montag, dem 15.11.2010<br />
ausgestellt, spätester Behandlungsbeginn ist dann Donnerstag, der<br />
25.11.2010.<br />
Ausnahme: Der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn<br />
festgelegt.<br />
2. Bei der Verplanung ist darauf zu achten, dass zwischen den<br />
Behandlungsterminen der Verordnung höchstens 7 Tage liegen<br />
dürfen.<br />
Beispiel: letzte Behandlung an einem Mittwoch; der nächste<br />
Behandlungstermin muss spätestens am darauffolgenden Mittwoch<br />
stattfinden.<br />
Sollten Sie zwischen den Behandlungsterminen einen stationären<br />
Aufenthalt haben(z.B. Krankenhaus) und sei dies nur von kurzer<br />
Dauer (2-3 Tage), bitten wir um Mitteilung, da diese Information<br />
abrechnungsrelevant sein kann<br />
Beispiel: Behandlung fand am Vor<strong>mit</strong>tag statt und am Abend ist ein<br />
Notfall eingetreten, der stationär behandelt werden musste.<br />
3. Änderungen dürfen nur vom ausstellenden Arzt <strong>mit</strong> Unterschrift und<br />
Stempel vorgenommen werden!<br />
Diese Richtlinien sind im Heil<strong>mit</strong>telkatalog bundesweit festgelegt.<br />
Für die Einhaltung dieser Richtlinien haben wir uns gegenüber den<br />
Krankenkasse schriftlich verpflichtet!<br />
Wir danken <strong>für</strong> Ihr Verständnis.<br />
Bad Liebenstein, den 29.11.2010 Geschäftsleitung
Sehr geehrte <strong>Patienten</strong> und Gäste,<br />
aus abrechnungstechnischen Gründen möchten wir Ihnen <strong>für</strong> die Einlösung<br />
Ihrer Heil<strong>mit</strong>telverordnungen praktische <strong>Hinweis</strong>e geben, um Ihre<br />
Verordnung problemlos entgegennehmen zu können:<br />
1. Die Heil<strong>mit</strong>telverordnung (Heil<strong>mit</strong>telverordnung Formular 18,<br />
Formularfarbe G R Ü N <strong>mit</strong> der Bezeichnung „Maßnahmen der<br />
Ergotherapie “) darf nicht älter <strong>als</strong> 14 Tage<br />
sein.<br />
Beispiel: Ihre Verordnung wurde am Montag, dem 15.11.2010<br />
ausgestellt, spätester Behandlungsbeginn ist dann Montag, der<br />
29.11.2010.<br />
Ausnahme: Der Arzt hat einen späteren Behandlungsbeginn<br />
festgelegt.<br />
2. Bei der Verplanung ist darauf zu achten, dass zwischen den<br />
Behandlungsterminen der Verordnung höchstens 7 Tage liegen<br />
dürfen.<br />
Beispiel: letzte Behandlung an einem Mittwoch; der nächste<br />
Behandlungstermin muss spätestens am darauffolgenden Mittwoch<br />
stattfinden.<br />
Sollten Sie zwischen den Behandlungsterminen einen stationären<br />
Aufenthalt haben(z.B. Krankenhaus) und sei dies nur von kurzer<br />
Dauer (2-3 Tage), bitten wir um Mitteilung, da diese Information<br />
abrechnungsrelevant sein kann<br />
Beispiel: Behandlung fand am Vor<strong>mit</strong>tag statt und am Abend ist ein<br />
Notfall eingetreten, der stationär behandelt werden musste.<br />
3. Änderungen dürfen nur vom ausstellenden Arzt <strong>mit</strong> Unterschrift und<br />
Stempel vorgenommen werden!<br />
Diese Richtlinien sind im Heil<strong>mit</strong>telkatalog bundesweit festgelegt.<br />
Für die Einhaltung dieser Richtlinien haben wir uns gegenüber den<br />
Krankenkasse schriftlich verpflichtet!<br />
Wir danken <strong>für</strong> Ihr Verständnis.<br />
Bad Liebenstein, den 29.11.2010 Geschäftsleitung