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Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

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Die am Fuß des Kreuzes liegenden menschlichen Gebeine verweisen<br />

nicht nur auf die Bedeutung Golgathas als Richtstätte (Schädelstätte),<br />

sondern deuten auch auf den ersten Menschen Adam, über<br />

dessen Grab Christus nach der Legende gekreuzigt wurde.<br />

Die stille Gefaßtheit des Bildes, betont noch durch den silbergeschmückten<br />

dunklen Rahmen, regt den Gläubigen an zu betrachtendem<br />

Sich-Versenken in die vielfältigen Beziehungen, die Tod und<br />

Erneuerung umfassen.<br />

OTTO WERNER<br />

Vor 150 Jahren drohte dem Unteren<br />

1\irm der Abbruch<br />

Vom Umgang mit Baudenkmälern und einige<br />

Überlegungen dazu<br />

Den Unteren Türm ließ bekanntlich Graf Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen<br />

im Jahr 1579 erbauen. Davon zeugt die an der<br />

Nordseite angebrachte Inschrift:<br />

Mich hat erbaut Graf Eitel Fritz<br />

vom Grund bis oben an den Spitz 1579<br />

Der Obere Turm und seine Umgebung<br />

Sein Zwillingsbruder, der Obere Turm, war, nachdem der südliche<br />

Stadtbering durch den Bau der Pfarrkirche St. Jakobus 1779/83 aufgebrochen<br />

worden war, deplaziert. Im Jahr 1780 erbaute Kaufmann Caspar<br />

Cany das spätere Pfarrhaus als Wohn- und Geschäftshaus. Er verwendete<br />

dazu Steine der ein Jahr zuvor abgebrochenen Kirche zu Unserer<br />

Lieben Frau und St. Jakob. Das Haus wechselte noch einigemal<br />

den Besitzer, bevor die katholische Kirchengemeinde 1865 das günstig<br />

am Kirchplatz gelegene Gebäude erwarb. Karl Friedrich Reinhard<br />

berichtete 1784 von der Arbeit an einem neuen Stadttor neben der<br />

(neuen) Kirche, das sammt der Kirche gegen die elende rauchigte<br />

Hüttchen rings herum und einen schwarzen steinernen Thurm, der<br />

einige Löcher statt der Fenster hat, den auffallendsten Kontrast macht.<br />

Am 10. April 1788 hieß es folglich: Da der obere Thum ganz baufälligste<br />

und nothwenig abgebrochen werden muß, auch der Plaz von der<br />

Kronen bis an das Thor ohnfehlbar überbaut wird (...) Der Abbruch<br />

erfolgte kurze Zeit später. Das neue obere Tor „erhielt zwei stattliche<br />

mit Kriegstrophäen geschmückte Pfeiler." Dieses neue Stadttor hatte<br />

nicht lange Bestand; es diente nicht einmal fünfjahrzehnte (bis 1835)<br />

als Sperre. Seine Bruchsteine verwendete man beim Bau des Brückenhäuschens<br />

an der Johannesbrücke. Das Stadttor wäre auch einige<br />

Jahrzehnte später beim Bau der Einmündung der Neustraße im Wege<br />

gestanden. Das Obertorhaus mußte zusammen mit dem 'alten' Pfarrhaus'<br />

endgültig dem (Ende 1974 fertiggestellten) Bau des katholischen<br />

Pfarr- und Gemeindehauses weichen. Heute erinnert nur noch<br />

die Bezeichnung Obertorplatz an die frühere obere (südliche) Eingangspforte<br />

zur Innenstadt.<br />

Der Untere Turm und seine Umgebung<br />

Die Umgebung des Unteren Turms unterlag mehrfach Veränderungen.<br />

Fürst Friedrich Ludwig von Hohenzollern-Hechingen (1735-1750)<br />

ließ 1737 den an etlichen Orthen sehr schadhaften Dachstuhl in der<br />

Fürstlichen Residenz repariren. Hechinger Fuhrleute leisteten dabei<br />

freiwillig Fuhrdienste. Johann Adam Kraus zitiert aus einem 1748<br />

abgeschlossenen „summarischen Extract der auf das Schloß zu Burladingen<br />

und anderen fürstlichen Gebäude verwandten Baukosten":<br />

„Die Residenz zumal ist ein uraltes und ehender einem Kloster als<br />

einem fürstlichen Schloß gleichendes Gebäu, (...)"<br />

58<br />

Abb. 3: Albrecht Dürer, Vielfigurige Kreuzigungsgruppe, um<br />

1497. Bildnachweis: Meder 120<br />

Fürst joseph Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen (1750-1798) sah<br />

sich im Frühjahr 1751 gezwungen, mit der höchst benöthigten Haupt-<br />

Reparation dero Fürstlichen Residenz, der Friedrichsburg, zu beginnen,<br />

um weiteren und größeren Schaden an dem Renaissanceschloß<br />

vorzubeugen; u.a. sollte ein neuer Dachstuhl auf der einen Seite verfertigt<br />

werden. Auch die Hechinger Fuhrleute mußten Fuhrfronen<br />

leisten. Die Regierung erließ am 26. Oktober 1758 ein Dekret, wonach<br />

Fürst Joseph Wilhelm der Stadt (aus besonderer Gnade) erlaubt<br />

habe, den Schutt und Urbau, der beim Schloßhof hege, auf die Straße<br />

vor dem oberen Tor bis auf den neu gemachten Weg abführen zu<br />

lassen. Zwei Abgesandte aus Bisingen und Wessingen zogen im Juni<br />

1760 vor das Reichkammergericht nach Wetzlar, um sich u.a. wider<br />

die ihnen aufgetragene schloß Frohnen zu beschweren. Sie traten<br />

dabei so auf, als seien sie auch von der Stadt Hechingen bevollmächtigt.<br />

Eine in die Fürstliche Hofratskanzlei berufene Deputation des<br />

Stadtgerichts verwunderte sich nicht wenig, indeme hievon nicht d.<br />

mindiste bekandt. Das Stadtgericht stellte formell klar, daß sie zu<br />

dergl(eich)en Schloss-Frohnen niemahlen wären angehalten worden.<br />

Unterdessen traf aus Wetzlar das (vorläufige) Urteil ein, daß... so wohl<br />

die Stadt alß Landt die quaest: Frohn-Fuhren zum Schloßbauw ohnverwaigerlich...<br />

gehorsambst vollzieh(en) sollen.<br />

Dies wurde einer Deputation des Stadtgerichts in der Fürstlichen<br />

Hofratskanzlei deuthl(Iich) eröffnet und abgelesen. Die städtischen<br />

Deputierten ließen sich dahin vernehmen, daß sie zwar wid(er) das<br />

gegenwerthig Ihnen abgelesene Kayserl (ich) e Cammer Gerichts urthel<br />

was d[as] Landt betreffe, lödiglich nichts dargeg(en) einzuwenden<br />

gedenckhen, hingege(en) aber, d(aß) auch die Stadt hierinnen, und<br />

darmit eingeflochten und unterschoben worden seye, wo man doch<br />

derentwillen, weder einige clag(en) selbsten geführet, eben so wenig<br />

jemandt anderen hier zu Gewaldt und Vollmacht gegeben, welches ihr

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