Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV
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Die am Fuß des Kreuzes liegenden menschlichen Gebeine verweisen<br />
nicht nur auf die Bedeutung Golgathas als Richtstätte (Schädelstätte),<br />
sondern deuten auch auf den ersten Menschen Adam, über<br />
dessen Grab Christus nach der Legende gekreuzigt wurde.<br />
Die stille Gefaßtheit des Bildes, betont noch durch den silbergeschmückten<br />
dunklen Rahmen, regt den Gläubigen an zu betrachtendem<br />
Sich-Versenken in die vielfältigen Beziehungen, die Tod und<br />
Erneuerung umfassen.<br />
OTTO WERNER<br />
Vor 150 Jahren drohte dem Unteren<br />
1\irm der Abbruch<br />
Vom Umgang mit Baudenkmälern und einige<br />
Überlegungen dazu<br />
Den Unteren Türm ließ bekanntlich Graf Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen<br />
im Jahr 1579 erbauen. Davon zeugt die an der<br />
Nordseite angebrachte Inschrift:<br />
Mich hat erbaut Graf Eitel Fritz<br />
vom Grund bis oben an den Spitz 1579<br />
Der Obere Turm und seine Umgebung<br />
Sein Zwillingsbruder, der Obere Turm, war, nachdem der südliche<br />
Stadtbering durch den Bau der Pfarrkirche St. Jakobus 1779/83 aufgebrochen<br />
worden war, deplaziert. Im Jahr 1780 erbaute Kaufmann Caspar<br />
Cany das spätere Pfarrhaus als Wohn- und Geschäftshaus. Er verwendete<br />
dazu Steine der ein Jahr zuvor abgebrochenen Kirche zu Unserer<br />
Lieben Frau und St. Jakob. Das Haus wechselte noch einigemal<br />
den Besitzer, bevor die katholische Kirchengemeinde 1865 das günstig<br />
am Kirchplatz gelegene Gebäude erwarb. Karl Friedrich Reinhard<br />
berichtete 1784 von der Arbeit an einem neuen Stadttor neben der<br />
(neuen) Kirche, das sammt der Kirche gegen die elende rauchigte<br />
Hüttchen rings herum und einen schwarzen steinernen Thurm, der<br />
einige Löcher statt der Fenster hat, den auffallendsten Kontrast macht.<br />
Am 10. April 1788 hieß es folglich: Da der obere Thum ganz baufälligste<br />
und nothwenig abgebrochen werden muß, auch der Plaz von der<br />
Kronen bis an das Thor ohnfehlbar überbaut wird (...) Der Abbruch<br />
erfolgte kurze Zeit später. Das neue obere Tor „erhielt zwei stattliche<br />
mit Kriegstrophäen geschmückte Pfeiler." Dieses neue Stadttor hatte<br />
nicht lange Bestand; es diente nicht einmal fünfjahrzehnte (bis 1835)<br />
als Sperre. Seine Bruchsteine verwendete man beim Bau des Brückenhäuschens<br />
an der Johannesbrücke. Das Stadttor wäre auch einige<br />
Jahrzehnte später beim Bau der Einmündung der Neustraße im Wege<br />
gestanden. Das Obertorhaus mußte zusammen mit dem 'alten' Pfarrhaus'<br />
endgültig dem (Ende 1974 fertiggestellten) Bau des katholischen<br />
Pfarr- und Gemeindehauses weichen. Heute erinnert nur noch<br />
die Bezeichnung Obertorplatz an die frühere obere (südliche) Eingangspforte<br />
zur Innenstadt.<br />
Der Untere Turm und seine Umgebung<br />
Die Umgebung des Unteren Turms unterlag mehrfach Veränderungen.<br />
Fürst Friedrich Ludwig von Hohenzollern-Hechingen (1735-1750)<br />
ließ 1737 den an etlichen Orthen sehr schadhaften Dachstuhl in der<br />
Fürstlichen Residenz repariren. Hechinger Fuhrleute leisteten dabei<br />
freiwillig Fuhrdienste. Johann Adam Kraus zitiert aus einem 1748<br />
abgeschlossenen „summarischen Extract der auf das Schloß zu Burladingen<br />
und anderen fürstlichen Gebäude verwandten Baukosten":<br />
„Die Residenz zumal ist ein uraltes und ehender einem Kloster als<br />
einem fürstlichen Schloß gleichendes Gebäu, (...)"<br />
58<br />
Abb. 3: Albrecht Dürer, Vielfigurige Kreuzigungsgruppe, um<br />
1497. Bildnachweis: Meder 120<br />
Fürst joseph Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen (1750-1798) sah<br />
sich im Frühjahr 1751 gezwungen, mit der höchst benöthigten Haupt-<br />
Reparation dero Fürstlichen Residenz, der Friedrichsburg, zu beginnen,<br />
um weiteren und größeren Schaden an dem Renaissanceschloß<br />
vorzubeugen; u.a. sollte ein neuer Dachstuhl auf der einen Seite verfertigt<br />
werden. Auch die Hechinger Fuhrleute mußten Fuhrfronen<br />
leisten. Die Regierung erließ am 26. Oktober 1758 ein Dekret, wonach<br />
Fürst Joseph Wilhelm der Stadt (aus besonderer Gnade) erlaubt<br />
habe, den Schutt und Urbau, der beim Schloßhof hege, auf die Straße<br />
vor dem oberen Tor bis auf den neu gemachten Weg abführen zu<br />
lassen. Zwei Abgesandte aus Bisingen und Wessingen zogen im Juni<br />
1760 vor das Reichkammergericht nach Wetzlar, um sich u.a. wider<br />
die ihnen aufgetragene schloß Frohnen zu beschweren. Sie traten<br />
dabei so auf, als seien sie auch von der Stadt Hechingen bevollmächtigt.<br />
Eine in die Fürstliche Hofratskanzlei berufene Deputation des<br />
Stadtgerichts verwunderte sich nicht wenig, indeme hievon nicht d.<br />
mindiste bekandt. Das Stadtgericht stellte formell klar, daß sie zu<br />
dergl(eich)en Schloss-Frohnen niemahlen wären angehalten worden.<br />
Unterdessen traf aus Wetzlar das (vorläufige) Urteil ein, daß... so wohl<br />
die Stadt alß Landt die quaest: Frohn-Fuhren zum Schloßbauw ohnverwaigerlich...<br />
gehorsambst vollzieh(en) sollen.<br />
Dies wurde einer Deputation des Stadtgerichts in der Fürstlichen<br />
Hofratskanzlei deuthl(Iich) eröffnet und abgelesen. Die städtischen<br />
Deputierten ließen sich dahin vernehmen, daß sie zwar wid(er) das<br />
gegenwerthig Ihnen abgelesene Kayserl (ich) e Cammer Gerichts urthel<br />
was d[as] Landt betreffe, lödiglich nichts dargeg(en) einzuwenden<br />
gedenckhen, hingege(en) aber, d(aß) auch die Stadt hierinnen, und<br />
darmit eingeflochten und unterschoben worden seye, wo man doch<br />
derentwillen, weder einige clag(en) selbsten geführet, eben so wenig<br />
jemandt anderen hier zu Gewaldt und Vollmacht gegeben, welches ihr