Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV Hohenzollerische Heimat - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

hohenzollerischer.geschichtsverein.de
von hohenzollerischer.geschichtsverein.de Mehr von diesem Publisher
10.01.2013 Aufrufe

1477 verstarb sie und wurde im Kloster Reutin bei Wildberg im Schwarzwald beigesetzt. Von dem Kloster sind nur noch geringe Reste vorhanden. In Erinnerung an diese 2. Ehe der Mutter ist auf dem Epitaph Adelheids in der Oberstenfelder Stiftskirche das mütterliche Wappen senkrecht zweigeteilt: die eine Hälfte zeigt das Wappen von Rhäzüns, die andere jenes der Grafschaft Hohenberg. Warum kam eine Frau aus dem Hause Hohenzollern zur Äbtissinnenwürde im Stift Oberstenfeld? Es überrascht, dass im Stift Oberstenfeld, weitab von den hohenzollerischen Landen, eine Äbtissin aus dem bis heute noch berühmten und bekannten Geschlecht lebte und "regierte". So der häufig verwendete Ausdruck im Bück auf die Verantwortung und Tätigkeit einer stiftischen Äbtissin. Das hat natürlich seinen geschichtlichen Hintergrund. Schutz- und Schirmvögte des Stiftes Oberstenfeld waren im Mittelalter die hochadeligen Herren von Lichtenberg, zu denen u. a. Bischöfe und Kanzler gehörten. Sie übten das Amt des Vogtes fast zwei Jahrhunderte aus. Solange die Lichtenberger die Vögte des Stiftes stellten, setzten sie als Äbtissinnen des Oberstenfelder Stifts meist Töchter aus der eigenen Familie ein: Einige davon sind urkundlich nachgewiesen. Im Jahre 1357 mussten die Herren von Lichtenberg ihre Herrschaft, Burg und die Vogtei über das Stift an Graf Eberhard den Greiner (reg. 1344-1392) verkaufen, d.h. an Württemberg. Nun war es der Graf von Württemberg, der entscheidend mitbestimmte, wer Äbtissin in Oberstenfeld werden sollte. Dabei kamen Familien zum Zug, denen sich Württemberg verpflichtet fühlte. Elisabeth von Lichtenberg verblieb noch bis zu ihrem Tode im Jahr 1381 als Äbtissin im Stift. Es folgten ihr danach zunächst drei Pfalzgräfinnen von Tübingen. Wie oben erwähnt, bestanden Verbindungen zwischen Adelheids Vater Eitel Friedrich I., der seinerzeit zu Gebietsveräußerungen gezwungen war, und dem aufkaufenden württembergischen Grafen. Etwas später, im Jahre 1459, kam Gral Eberhard im Bart an die Regierung. In einer alten, farbig angelegten Handschrift sind acht Wappen seiner weiblichen Ahnen dargestellt, darunter auch das gevierte zollernsche Wappenschild von Eberhards väterlicher Großmutter, der Burggräfin Elisabeth von Nürnberg. Ob die verwandtschaftlichen Beziehungen eine Rolle gespielt haben, die frei gewordene Äbtissinnenstelle im Stift Oberstenfeld mit Adelheid von Hohenzollern zu besetzen, kann nicht gesagt werden. Mehring schreibt dazu: "Aus dem 15. Jahrhundert ist aus glaubhafter, wenn auch nicht urkundlich beglaubigter Quelle überliefert, dass Graf Eberhard im Bart seinen Einfluss als Schutzvogt des Stifts für die Wahl der Äbtissin Adelheid Gräfin von Zollern eingesetzt habe." In den Württembergischen Geschichtsquellen Band 2 wird aus päpstlichen Archiven berichtet, dass Adelheid von Zollern, Klosterfrau zu Stetten, größere Geldsummen (sie sind in der Urkunde einzeln aufgeführt) an die apostolische Kammer in Rom zu entrichten gehabt habe. Es ging dabei um die Annaten, d. h. um den ihr als Äbtissin zustehenden Anteil am Jahreseinkommen des Chorfrauenstiftes, das sie als neu ernannte Äbtissin einmalig an den Papst zu zahlen verpflichtet gewesen wäre. Dies scheint sie versäumt zu haben; es 40 gab eine Verhandlung, die mit einem Vergleich mit der Kammer vom 7. Juli 1471 schloss. "Für zu Unrecht erhobenes Einkommen aus dem ihr als Äbtissin übertragenen St. Marienkloster zu Obersternfeld" musste sie nicht allein die Annaten nachentrichten, sondern darüber hinaus auch eine bestimmte Summe als Buße bezahlen. Diesem Vorgang ist zu entnehmen, dass Gräfin Adelheid im Jahre 1471 als Äbtissin an das Stift (Johannes d.T., nicht Marienkloster) Oberstenfeld gekommen war. Graf Eberhard im Bart soll sich damals - wie erwähnt - dafür verwendet haben. Äbtissin Gräfin Adelheid von Zollern soll zwei Nonnen aus Schwäbisch Gmünd aufnehmen Im Jahr 1478 lässt Graf Eberhard, der Schutzvogt des Stiftes, bei Äbtissin Adelheid von Hohenzollern anfragen und bittet mehrfach darum, dass das Stift zwei Nonnen namens Vetzer aus einem Kloster in Schwäbisch Gmünd aufnehmen möge. Nur sehr ungern gab die Äbtissin nach. Die 1478 erteilte Antwort der Äbtissin hat im Hauptabschnitt ihres Schreibens an Graf Eberhard folgenden Wortlaut: "Euwer gnad hat umb mehr dann aines thuen bitten durch euwer gnaden räth auch in geschriften, daz wier euwer gnaden zu heb und gefallen den zwaien Fetzerinn, die zu Gmund im closter sind, zwuo pfruond geben und leihen sollen, gnediger herr, daz ist uns schwer gewesen und noch auf diesen tag, ist der ursach halber, dass solchs vormals in unsern orden und closter nit gehert oder herkommen ist, gewillt (geschleierte) und geordet (Ordens ) frowen inzunehmen, sunder dem gemainen adel sin kind, die under den jaren sind, ufzunemen und zu ziehen nach gesatz der pfruond, die den uf dise zeit verlihen und vergeben sin gewest einer'. Weiterhin erklärt dann die Äbtissin, dass das Stift, um dem Epithaph der Äbtissin Gräfin Adelheid von Zollern in der Stiftskirche Oberstenfeld. Oben das väterliche Zollemwappen, unten das mütterliche, es zeigt hälftig das Wappen von Rhäzüns in Graubünden undjenes von Hohenberg.

Grafen einen besonderen Gefallen zu erweisen, von der seitherigen Übung abgehen und die zwei Nonnen aus Schwäbisch Gmünd aufnehmen wolle, es müssten eben die andern Frauen sich so viel abbrechen (sie!), um die beiden auszustatten. Es ist wohl kaum dem Hochmut zuzuweisen, dass sich Äbtissin samt Konvent erst nach mehrmaligem Ansuchen Graf Eberhards dazu entschlossen hatten, die beiden nichtadeligen Nonnen eines fremden Klosters bei sich aufzunehmen. Es ist bekannt, dass bei einzelnen Mönchsorden die Scheu bestand, Glieder eines anderen Ordens aufzunehmen. Dies dürfte dann im Stift nicht anders der Fall gewesen sein. Doch etwas anderes spielte hier eine noch wichtigere Rolle: Wer in ein Kloster üblicher Art aufgenommen wurde, musste die drei klösterlichen Gelübde ablegen: Keuschheit, Gehorsam und Armut. Eine Nonne hatte - ebenso wie ein Mönch - keinerlei eigenen Besitz und bezog auch vom Klostervermögen keine Einkünfte. Dies war im Oberstenfelder Stift anders. Das Gelübde der Armut galt hier nicht, die Chorfrauen hatten eigenen Besitz und bezogen regelmäßig ihren Anteil an den Einkünften des Stifts. Es herrschte das Pfründesystem. Bei den Oberstenfelder Chorfrauen bestand weniger die Befürchtung, dass die neu aufzunehmenden Nonnen nicht recht in den Kreis der adeligen Frauen hineinpassen würden, als vielmehr die begründete Sorge, dass die Vergrößerung der "Belegschaft" des Stifts eine Verkleinerung der zu verteilenden "Kuchenstücke" herbeiführen wurde. So gesehen ist auch oben die Ausdrucksform zu verstehen, die Chorfrauen müssten sich so viel abbrechen, um die beiden Nonnen auszustatten. Doch Adelheid von Hohenzollern war klug genug, dem Schirmvogt Graf Eberhard nachzugeben und die beiden Nonnen im Stift aufzunehmen. Vielleicht war dabei auch noch persönliche Dankbarkeit dafür im Spiel, dass Adelheid ihm die Äbtissinnenwürde zu danken hatte, die ihr neben der Würde auch ein besseres Einkommen sicherte. Die Nonnen Vetzer wurden dann im Stift aufgenommen; als "Chorfrau" sind sie mehrmals in Urkunden erwähnt. 13 Jahre nach dem Tode von Äbtissin Adelheid liest man 1515 zum letzten Mal von ihnen. Die Aufnahme der Gmünder Nonnen im Stift und vor allem die vorausgegangene Stellungnahme der Äbtissin ist für die Geschichte des Stiftes Oberstenfeld von Bedeutung, denn es macht 1478 deutlich - rund 80 Jahre vor Einführung der Reformation - dass erstens das Stift dem Adel vorbehalten blieb (und dies bis zum Jahre 1919), und zweitens, dass das Stift kein eigentliches Kloster war, sondern eben ein Stift mit Pfründensystem. Aus verschiedenen Urkunden Die früheste Nennung von Gräfin Adelheid von Hohenzollern findet sich wie bereits erwähnt in einer Papsturkunde in Rom. Dort wird sie 1471 als Nonne in Stetten unter dem Hohenzollern angesprochen, hatte aber nach derselben Urkunde damals bereits die Äbtissinnenwürde von Oberstenfeld inne. Ein Eintrag im Seelbuch des Klosters Stetten ist nur noch in einer späteren Abschrift des Historikers Gabelkofer gegen Ende des 16. Jahrhunderts erhalten: "Soror Adelhaid comitissa de Zolr, abbatissa de Oberstenfeld." Im Staatsarchiv Ludwigsburg hegt eine Reihe von Pergamenturkunden vor, die durch Äbtissin Adelheid veranlasst wurden und z. T. noch ihr Siegel tragen. So dokumentiert eine Urkunde vom 41 Jahre 1489 die Einwilligung der Äbtissin zu den Vorschlägen der Kapläne des Süfts über die Begehung der Seelenmessen. Ebenfalls von 1489 stammt eine Urkunde, die zwar nicht mehr im Original erhalten ist, jedoch deren aus dem 16. Jahrhundert stammende Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche. Darin warnt Äbtissin Adelheid, Gräfin von Zollern: Wenn die Seelenmessen "durch die darzu verordnete und gehörige Priester kalltsinnig und nicht mit rechtschaffenem vorsüchtigem Fleiß verrichtet werden", auch wenn ein Priester nicht pünktlich zum Amt oder beim dritten nächthchen Amt überhaupt nicht erscheine, soll er eine Geldstrafe entrichten müssen. Um diesen und weiteren Missständen, die in jener Zeit allgemein nicht selten waren, ernsthaft entgegenzutreten, veranlasste die Äbtissin regelnde Bestimmungen über die Begehung von Seelenmessen. Es folgen nun die Inhaltsangaben weiterer Pergamenturkunden aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg. 1494: Der Speyrer Generalvikar Jakob von Gochsheim genehmigt auf Bitten der Äbtissin Adelheid von Zollern zu Oberstenfeld und der Stiftsfrauen (es folgen deren acht Namen, darunter jene der Vetzerschen Schwestern) sowie des Plebans Johann Wagner, Dekans des Landkapitels Marbach, und des Jodocus Trutwin, Schultheißen in Oberstenfeld, die Stiftung einer Marienbruderschaft zur Abhaltung von Jahrzeiten, besonders eine mit 30 Priestern für die Bruderschaft selbst in der Pfarrkirche zu Oberstenfeld. 1498: Gerhard von Talheim, Vogt zu Lauften, und Bernhard von Liebenstein bringen mit der Äbtissin Gräfin Adelheid von Zollern und den Chorfrauen von Oberstenfeld nebst ihrem Pfarrer einen Vergleich mit dem Hofmeister Dietrich von Weiler zustande über den Neubruchzehnten zu Lichtenberg, den dieser für die von den Frauen zu Oberstenfeld abgeschaffte Pfründe daselbst in Anspruch nimmt. 1500: Der Generalvikar des Bischofs von Speyer verleiht auf Bitte der Äbüssin Adelheid Gräfin von Zollern und des Konvents der regulierten Stiftsfrauen zu Oberstenfeld für ihre Kirche bestimmte Ablässe. Einige Urkunden zeigen die Querelen auf, die sich aus nicht abgeliefertem Zehnten oder strittigen Zehntrechten ergaben. In einer weiteren Urkunde, einem Vertragsbrief, geht es um Ärger wegen Holz aus dem gemeinsamen Wald des Stifts und der Gemeinde. Es heißt darin: "Zu Wissen, dass sich Irrung und Spahn [Unstimmigkeiten] gehalten hand, zwischen der Ehrwürdig und wohlgebohren Frowen, Frow Adelhaid Grövin von Zollern und Abüssin, Schultheiss, Gericht und Gemeind zue Oberstenfeld uf Einen und Mathes Müllern zum Hof (Sauserhof), andern Theils, als Mathes obgenandt in den Wald gen Oberstenfeld gehörig etlich bäum ohnerlaubt abgehauen hat, darum die von Oberstenfeld angefochten haben ..." Schließlich kommt es zu einem Vergleich. Die Streitereien um den Wald hatten sich in späterer Zeit so sehr gehäuft, dass der ursprünglich gemeinsame Wald im Jahre 1767 in den Kommun- und den Stiftswald aufgeteilt wurde; letzterer kam 1802 in württembergischen Besitz. Noch erhaltene Markungssteine dokumentieren Teilung und Besitzerwechsel. Im Lagerbuch

Grafen einen besonderen Gefallen zu erweisen, von der seitherigen<br />

Übung abgehen und die zwei Nonnen aus Schwäbisch Gmünd<br />

aufnehmen wolle, es müssten eben die andern Frauen sich so viel<br />

abbrechen (sie!), um die beiden auszustatten.<br />

Es ist wohl kaum dem Hochmut zuzuweisen, dass sich Äbtissin samt<br />

Konvent erst nach mehrmaligem Ansuchen Graf Eberhards dazu<br />

entschlossen hatten, die beiden nichtadeligen Nonnen eines fremden<br />

Klosters bei sich aufzunehmen. Es ist bekannt, dass bei einzelnen<br />

Mönchsorden die Scheu bestand, Glieder eines anderen Ordens<br />

aufzunehmen. Dies dürfte dann im Stift nicht anders der Fall<br />

gewesen sein. Doch etwas anderes spielte hier eine noch wichtigere<br />

Rolle: Wer in ein Kloster üblicher Art aufgenommen wurde, musste<br />

die drei klösterlichen Gelübde ablegen: Keuschheit, Gehorsam und<br />

Armut. Eine Nonne hatte - ebenso wie ein Mönch - keinerlei eigenen<br />

Besitz und bezog auch vom Klostervermögen keine Einkünfte.<br />

Dies war im Oberstenfelder Stift anders. Das Gelübde der Armut galt<br />

hier nicht, die Chorfrauen hatten eigenen Besitz und bezogen<br />

regelmäßig ihren Anteil an den Einkünften des Stifts. Es herrschte<br />

das Pfründesystem. Bei den Oberstenfelder Chorfrauen bestand<br />

weniger die Befürchtung, dass die neu aufzunehmenden Nonnen<br />

nicht recht in den Kreis der adeligen Frauen hineinpassen würden,<br />

als vielmehr die begründete Sorge, dass die Vergrößerung der "Belegschaft"<br />

des Stifts eine Verkleinerung der zu verteilenden<br />

"Kuchenstücke" herbeiführen wurde. So gesehen ist auch oben die<br />

Ausdrucksform zu verstehen, die Chorfrauen müssten sich so viel<br />

abbrechen, um die beiden Nonnen auszustatten.<br />

Doch Adelheid von Hohenzollern war klug genug, dem Schirmvogt<br />

Graf Eberhard nachzugeben und die beiden Nonnen im Stift<br />

aufzunehmen. Vielleicht war dabei auch noch persönliche Dankbarkeit<br />

dafür im Spiel, dass Adelheid ihm die Äbtissinnenwürde zu<br />

danken hatte, die ihr neben der Würde auch ein besseres Einkommen<br />

sicherte. Die Nonnen Vetzer wurden dann im Stift aufgenommen;<br />

als "Chorfrau" sind sie mehrmals in Urkunden erwähnt. 13<br />

Jahre nach dem Tode von Äbtissin Adelheid liest man 1515 zum letzten<br />

Mal von ihnen.<br />

Die Aufnahme der Gmünder Nonnen im Stift und vor allem die vorausgegangene<br />

Stellungnahme der Äbtissin ist für die Geschichte<br />

des Stiftes Oberstenfeld von Bedeutung, denn es macht 1478 deutlich<br />

- rund 80 Jahre vor Einführung der Reformation - dass erstens<br />

das Stift dem Adel vorbehalten blieb (und dies bis zum Jahre<br />

1919), und zweitens, dass das Stift kein eigentliches Kloster war,<br />

sondern eben ein Stift mit Pfründensystem.<br />

Aus verschiedenen Urkunden<br />

Die früheste Nennung von Gräfin Adelheid von Hohenzollern findet<br />

sich wie bereits erwähnt in einer Papsturkunde in Rom. Dort wird<br />

sie 1471 als Nonne in Stetten unter dem Hohenzollern angesprochen,<br />

hatte aber nach derselben Urkunde damals bereits die<br />

Äbtissinnenwürde von Oberstenfeld inne. Ein Eintrag im Seelbuch<br />

des Klosters Stetten ist nur noch in einer späteren Abschrift des<br />

Historikers Gabelkofer gegen Ende des 16. Jahrhunderts erhalten:<br />

"Soror Adelhaid comitissa de Zolr, abbatissa de Oberstenfeld."<br />

Im Staatsarchiv Ludwigsburg hegt eine Reihe von Pergamenturkunden<br />

vor, die durch Äbtissin Adelheid veranlasst wurden und<br />

z. T. noch ihr Siegel tragen. So dokumentiert eine Urkunde vom<br />

41<br />

Jahre 1489 die Einwilligung der Äbtissin zu den Vorschlägen der<br />

Kapläne des Süfts über die Begehung der Seelenmessen. Ebenfalls<br />

von 1489 stammt eine Urkunde, die zwar nicht mehr im Original<br />

erhalten ist, jedoch deren aus dem 16. Jahrhundert stammende<br />

Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche. Darin warnt<br />

Äbtissin Adelheid, Gräfin von Zollern: Wenn die Seelenmessen<br />

"durch die darzu verordnete und gehörige Priester kalltsinnig und<br />

nicht mit rechtschaffenem vorsüchtigem Fleiß verrichtet werden",<br />

auch wenn ein Priester nicht pünktlich zum Amt oder beim dritten<br />

nächthchen Amt überhaupt nicht erscheine, soll er eine Geldstrafe<br />

entrichten müssen. Um diesen und weiteren Missständen, die in<br />

jener Zeit allgemein nicht selten waren, ernsthaft entgegenzutreten,<br />

veranlasste die Äbtissin regelnde Bestimmungen über die Begehung<br />

von Seelenmessen.<br />

Es folgen nun die Inhaltsangaben weiterer Pergamenturkunden<br />

aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg.<br />

1494: Der Speyrer Generalvikar Jakob von Gochsheim genehmigt<br />

auf Bitten der Äbtissin Adelheid von Zollern zu Oberstenfeld und<br />

der Stiftsfrauen (es folgen deren acht Namen, darunter jene der<br />

Vetzerschen Schwestern) sowie des Plebans Johann Wagner, Dekans<br />

des Landkapitels Marbach, und des Jodocus Trutwin, Schultheißen<br />

in Oberstenfeld, die Stiftung einer Marienbruderschaft zur<br />

Abhaltung von Jahrzeiten, besonders eine mit 30 Priestern für die<br />

Bruderschaft selbst in der Pfarrkirche zu Oberstenfeld.<br />

1498: Gerhard von Talheim, Vogt zu Lauften, und Bernhard von<br />

Liebenstein bringen mit der Äbtissin Gräfin Adelheid von Zollern<br />

und den Chorfrauen von Oberstenfeld nebst ihrem Pfarrer einen<br />

Vergleich mit dem Hofmeister Dietrich von Weiler zustande über<br />

den Neubruchzehnten zu Lichtenberg, den dieser für die von den<br />

Frauen zu Oberstenfeld abgeschaffte Pfründe daselbst in Anspruch<br />

nimmt.<br />

1500: Der Generalvikar des Bischofs von Speyer verleiht auf Bitte<br />

der Äbüssin Adelheid Gräfin von Zollern und des Konvents der<br />

regulierten Stiftsfrauen zu Oberstenfeld für ihre Kirche bestimmte<br />

Ablässe.<br />

Einige Urkunden zeigen die Querelen auf, die sich aus nicht<br />

abgeliefertem Zehnten oder strittigen Zehntrechten ergaben. In<br />

einer weiteren Urkunde, einem Vertragsbrief, geht es um Ärger wegen<br />

Holz aus dem gemeinsamen Wald des Stifts und der Gemeinde.<br />

Es heißt darin: "Zu Wissen, dass sich Irrung und Spahn [Unstimmigkeiten]<br />

gehalten hand, zwischen der Ehrwürdig und wohlgebohren<br />

Frowen, Frow Adelhaid Grövin von Zollern und Abüssin,<br />

Schultheiss, Gericht und Gemeind zue Oberstenfeld uf Einen und<br />

Mathes Müllern zum Hof (Sauserhof), andern Theils, als Mathes<br />

obgenandt in den Wald gen Oberstenfeld gehörig etlich bäum ohnerlaubt<br />

abgehauen hat, darum die von Oberstenfeld angefochten<br />

haben ..." Schließlich kommt es zu einem Vergleich.<br />

Die Streitereien um den Wald hatten sich in späterer Zeit so sehr<br />

gehäuft, dass der ursprünglich gemeinsame Wald im Jahre 1767 in<br />

den Kommun- und den Stiftswald aufgeteilt wurde; letzterer kam<br />

1802 in württembergischen Besitz. Noch erhaltene Markungssteine<br />

dokumentieren Teilung und Besitzerwechsel. Im Lagerbuch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!