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8. Buchsi-Frühlingsball - Gemeinde Münchenbuchsee

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gung von Verkaufs- oder Freizeitnutzungen entstanden. Hinzu kommt,<br />

dass die unterschiedlichen Vorschriften in den Baureglementen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n Zollikofen und <strong>Münchenbuchsee</strong> im Gebiet des Entwicklungsschwerpunktes<br />

Bahnhof Zollikofen für Grundeigentümer und Bauinteressenten<br />

eher verwirrend sind, weil das Gebiet als Siedlungseinheit wahrgenommen<br />

wird und zudem die Postadressen nicht der <strong>Gemeinde</strong>grenze<br />

folgen. Neue, in beiden <strong>Gemeinde</strong>n gleich lautende Arbeitszonenvorschriften<br />

sollen nun für klarere Verhältnisse sorgen.<br />

Erweiterung und Revision ZPP Nr. 1 „Buechlimatt“<br />

Die bestehende Arbeitszone Buechlimatt soll in Richtung West um 30'400<br />

m 2 erweitert werden. Statt eine neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) zu<br />

schaffen, ist es zweckmässiger die bereits vorhandene ZPP Nr. 1 „Buechlimatt“<br />

zu erweitern und die geltenden Vorschriften soweit nötig anzupassen.<br />

Neue ZPP Nr. 21 „Bernstrasse-Allmend“<br />

Das Gebiet Bernstrasse-Allmend befindet sich an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu<br />

Zollikofen. Es ist heute der Wohnzone W3 (rückwärtiger Bereich) bzw. der<br />

gemischten Zone WG3 (Bereich gegen die Bernstrasse) zugeteilt. Sowohl<br />

die <strong>Gemeinde</strong> wie der Grundeigentümer befürworten eine Nutzungsumlegung<br />

von den hinten liegenden Parzellen auf die Parzelle an der Bernstrasse.<br />

Dadurch kann an der Bernstrasse eine dichte, städtische Bebauung<br />

realisiert werden. Dies zugunsten der Freihaltung der hinten liegenden<br />

Parzellen, die ohnehin nur schwer bebau- und erschliessbar sind.<br />

Neuer Energieartikel<br />

Um den Energiesparzielen bei Neu- und Umbauten besser Rechnung tragen<br />

zu können, soll der bestehende Energieartikel (Art. 56) im Baureglement<br />

durch einen neuen ersetzt werden. Bis anhin sind zwar im Rahmen<br />

von Zonen mit Planungspflicht entsprechende Forderungen gestellt worden,<br />

doch ein allgemeiner Artikel zur Durchsetzung dieser Forderungen für<br />

das Bauen nach Grundordnung fehlte. Mit dem neuen Artikel kann <strong>Münchenbuchsee</strong><br />

seine Ziele als Energiestadt besser umsetzen.<br />

Rückführung der ZPP Nr. 2 „Bielstrasse-Säge“ in die Grundordnung<br />

Obschon die geltende ZPP seit Jahren in Kraft ist, sind keine Bauvorhaben<br />

realisiert worden, weil die Vorschriften den Bedürfnissen der Grundeigentümer<br />

zu wenig Rechnung tragen. Deshalb soll nun die geltende ZPP<br />

in eine Arbeitszone der Grundordnung überführt werden. Eine entsprechende<br />

Änderung der Vorschriften wurde mit den zuständigen Fachleuten<br />

des kantonalen Amtes für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung besprochen. Sie<br />

zeigten Verständnis für das Anliegen verlangten aber, dass das Geschäft<br />

nicht als Einzelrevision sondern als Teil des ersten Revisionspaketes behandelt<br />

wird.

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