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8. Buchsi-Frühlingsball - Gemeinde Münchenbuchsee

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Mitteilungen<br />

Hundehalter<br />

Der Hundehalter nimmt Rücksicht auf seine Mitmenschen und die<br />

Umwelt<br />

• Kotaufnahme ist Ehrensache. Der Kot muss in jedem Fall und an jedem<br />

Ort weggeräumt werden. Kotsäcke werden im Robidog entsorgt<br />

• Der Hundehalter ruft sein Tier bei Begegnungen jeglicher Art (Fussgänger,<br />

Jogger, Velofahrer, usw.) zu sich. Der Hund muss in jedem Fall<br />

unter Kontrolle sein<br />

• Getreidefelder und hohes Gras sind keine Spielplätze<br />

• Naturschutzgebiete sind zu respektieren. Hunde sind<br />

dort anzuleinen<br />

• Signalisierter Leinenzwang ist zwingend einzuhalten<br />

• Wir wollen keine jagenden Hunde<br />

____________________________________________________________<br />

Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien<br />

Wichtige Anpassungen, gültig ab 1. April 2008<br />

Das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare<br />

Energien will weiterhin innovative Lösungen fördern, die noch nicht wirtschaftlich<br />

sind. Das Programm muss jedoch die so genannten Mitnahmeeffekte<br />

möglichst vermeiden. Mitnahmeeffekte sind die Inanspruchnahme der<br />

finanziellen Anreize aus dem Förderprogramm als Belohnung für ein Verhalten,<br />

das auch ohne den zusätzlichen Anreiz stattgefunden hätte.<br />

Nicht nur der Markt, auch der Gesetzgeber verlangt in Zukunft mehr Energieeffizienz<br />

bei den Hochbauten. Die schweizerische Energiedirektorenkonferenz<br />

wird in diesem Jahr die neuen kantonalen Mustervorschriften<br />

verabschieden. Die gesetzlichen Minimalanforderungen erreichen damit<br />

sozusagen den MINERGIE®-Standard. Aus obigen Gründen unterstützt<br />

der Kanton Bern mit dem Förderprogramm ab April 2008 keine MI-<br />

NERGIE®-Neubauten mehr. An MINERGIE®-Sanierungen und MINER-<br />

GIE®-P-Bauten werden weiterhin dieselben Förderbeiträge wie bis anhin<br />

ausgerichtet.<br />

Es werden auch keine Beiträge mehr an den Kesselersatz von Holzheizungen<br />

ausbezahlt. Holzfeuerungen ab 20 kW werden weiterhin vom Kanton<br />

Bern gefördert.

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