C. Sicherung der Besteuerung – Zusammenfassende Meldung (ZM)
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DAS MEHRWERTSTEUER-PAKET AB 1.1.2010<br />
UND DIE AUSWIRKUNGEN AUF DIE REISEBRANCHE<br />
A. Allgemeines<br />
Das neue Mehrwertsteuerpaket <strong>der</strong> Europäischen Union ist die größte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Mehrwertsteuer seit <strong>der</strong> Einführung des Binnenmarktes. Die Bestimmungen werden<br />
allerdings <strong>–</strong> aufgrund politischer Zwänge <strong>–</strong> in mehreren Etappen umgesetzt. Die meisten<br />
neuen Bestimmungen treten bereits am 1.1.2010 in Kraft.<br />
Die Neuregelungen sind in folgen Rechtsakten <strong>der</strong> EU enthalten:<br />
� Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen (RL 2008/8/EG)<br />
� Neues Verfahren für die Vorsteuererstattung an EU-Unternehmer (RL<br />
2008/9/EG)<br />
� EG-Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit (VO 143/2008/EG)<br />
Die wichtigste Neuerung betrifft die Umstellung <strong>der</strong> Grundregel bei sonstigen Leistungen an<br />
Unternehmer (B2B) vom Unternehmerort zum Empfängerort sowie die Neuerungen für die<br />
Vorsteuererstattung auf die in weiterer Folge detailliert eingegangen wird.<br />
Eine teilweise Umstellung auf das Empfängerortprinzip bei sonstigen Leistungen an<br />
Nichtunternehmer (B2C) wird erst später in Kraft treten, ebenso werden z.B. bestimmte<br />
Leistungen an Nichtunternehmer, die aus <strong>der</strong> Distanz erbracht werden (e-services, Telekom,<br />
Rundfunk und Fernsehen) erst ab 1.1.2015 ebenfalls am Empfängerort besteuert werden.<br />
Die Än<strong>der</strong>ungen bedingten aber bereits jetzt umfangreiche organisatorische<br />
Maßnahmen im Rechnungswesen und in <strong>der</strong> Buchführung um den erweiterten<br />
Verpflichtungen im administrativen Bereich entsprechen zu können bzw. die Vorteile<br />
<strong>der</strong> erleichterten Vorsteuererstattung in an<strong>der</strong>en EU-Staaten nutzen zu können.<br />
An Vorbereitungsmaßnahmen für die Än<strong>der</strong>ungen ab 1.1.2010 sollten zumindest<br />
folgende Maßnahmen ohne Verzug getroffen werden<br />
• Ein und Umstellung EDV <strong>–</strong> Kontaktaufnahme mit<br />
•<br />
Softwarehersteller<br />
Organisatorische Vorbereitung für die Erfassung von i.g.<br />
Leistungen = die Erstellung von <strong>Zusammenfassende</strong>n <strong>Meldung</strong>en<br />
(z.B. durch Kontenplanän<strong>der</strong>ungen etc.)<br />
• Einholung <strong>der</strong> UID sämtlicher Geschäftspartner u. eventuelle<br />
Prüfung<br />
• Organisatorische Vorbereitung <strong>der</strong> Mehrwertsteuererstattungen<br />
(Kontenplan, Einscannen wichtiger Rechnungen 1<br />
etc.)<br />
1<br />
Allgemeine Rechnungsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug siehe auch Heinz/Hinterleitner: „Die <strong>Besteuerung</strong> von Reiseleistungen“<br />
Seite 29 ff