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C. Sicherung der Besteuerung – Zusammenfassende Meldung (ZM)

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Seite 4/31<br />

DAS MEHRWERTSTEUER-PAKET AB 1.1.2010<br />

UND DIE AUSWIRKUNGEN AUF DIE REISEBRANCHE<br />

A. Allgemeines<br />

Das neue Mehrwertsteuerpaket <strong>der</strong> Europäischen Union ist die größte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Mehrwertsteuer seit <strong>der</strong> Einführung des Binnenmarktes. Die Bestimmungen werden<br />

allerdings <strong>–</strong> aufgrund politischer Zwänge <strong>–</strong> in mehreren Etappen umgesetzt. Die meisten<br />

neuen Bestimmungen treten bereits am 1.1.2010 in Kraft.<br />

Die Neuregelungen sind in folgen Rechtsakten <strong>der</strong> EU enthalten:<br />

� Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen (RL 2008/8/EG)<br />

� Neues Verfahren für die Vorsteuererstattung an EU-Unternehmer (RL<br />

2008/9/EG)<br />

� EG-Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit (VO 143/2008/EG)<br />

Die wichtigste Neuerung betrifft die Umstellung <strong>der</strong> Grundregel bei sonstigen Leistungen an<br />

Unternehmer (B2B) vom Unternehmerort zum Empfängerort sowie die Neuerungen für die<br />

Vorsteuererstattung auf die in weiterer Folge detailliert eingegangen wird.<br />

Eine teilweise Umstellung auf das Empfängerortprinzip bei sonstigen Leistungen an<br />

Nichtunternehmer (B2C) wird erst später in Kraft treten, ebenso werden z.B. bestimmte<br />

Leistungen an Nichtunternehmer, die aus <strong>der</strong> Distanz erbracht werden (e-services, Telekom,<br />

Rundfunk und Fernsehen) erst ab 1.1.2015 ebenfalls am Empfängerort besteuert werden.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen bedingten aber bereits jetzt umfangreiche organisatorische<br />

Maßnahmen im Rechnungswesen und in <strong>der</strong> Buchführung um den erweiterten<br />

Verpflichtungen im administrativen Bereich entsprechen zu können bzw. die Vorteile<br />

<strong>der</strong> erleichterten Vorsteuererstattung in an<strong>der</strong>en EU-Staaten nutzen zu können.<br />

An Vorbereitungsmaßnahmen für die Än<strong>der</strong>ungen ab 1.1.2010 sollten zumindest<br />

folgende Maßnahmen ohne Verzug getroffen werden<br />

• Ein und Umstellung EDV <strong>–</strong> Kontaktaufnahme mit<br />

•<br />

Softwarehersteller<br />

Organisatorische Vorbereitung für die Erfassung von i.g.<br />

Leistungen = die Erstellung von <strong>Zusammenfassende</strong>n <strong>Meldung</strong>en<br />

(z.B. durch Kontenplanän<strong>der</strong>ungen etc.)<br />

• Einholung <strong>der</strong> UID sämtlicher Geschäftspartner u. eventuelle<br />

Prüfung<br />

• Organisatorische Vorbereitung <strong>der</strong> Mehrwertsteuererstattungen<br />

(Kontenplan, Einscannen wichtiger Rechnungen 1<br />

etc.)<br />

1<br />

Allgemeine Rechnungsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug siehe auch Heinz/Hinterleitner: „Die <strong>Besteuerung</strong> von Reiseleistungen“<br />

Seite 29 ff

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