Laufendes Entgelt Sonderzahlungen Überstunden ... - City-map
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Regelungen von sogenannten Störfällen und Sonderfällen Der Störfall bzw. Sonderfall bezeichnet die Konstellation, in der das angesparte Wertguthaben nicht zur Arbeitsfreistellung genutzt wird bzw. genutzt werden kann. Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010
Beispiele von Stör- und Sonderfällen • Tod des Arbeitnehmer • Insolvenz des Unternehmens • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung und Auszahlung des Wertguthabens, sofern die Übertragung des Guthabens auf einen Folgearbeitgeber nicht möglich ist • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund Erwerbsunfähigkeit • Auszahlung des Wertguthabens ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ohne Arbeitsfreistellung • Übertragung des Wertguthabens auf Dritte • Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung. Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010
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Beispiele von Stör- und Sonderfällen<br />
• Tod des Arbeitnehmer<br />
• Insolvenz des Unternehmens<br />
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung und<br />
Auszahlung des Wertguthabens, sofern die Übertragung des<br />
Guthabens auf einen Folgearbeitgeber nicht möglich ist<br />
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund<br />
Erwerbsunfähigkeit<br />
• Auszahlung des Wertguthabens ohne Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses und ohne Arbeitsfreistellung<br />
• Übertragung des Wertguthabens auf Dritte<br />
• Verwendung des Wertguthabens für Zwecke der betrieblichen<br />
Altersversorgung.<br />
Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010