Laufendes Entgelt Sonderzahlungen Überstunden ... - City-map
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mittelbare Beteiligung • AltGester bringen Teil der Anteile notariell in eine flexible Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein • Gesellschaftsvertrag GbR formlos änderbar • Versammlung der Gester üben Stimmrecht an GmbH Anteilen aus – hier maßgeblicher Einfluss Alt Gester • Steuerlich vergleichbar • Einbringung GmbH-Anteile in GbR: ggf. verbindliche Auskunft Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010
Genussrechte • MA wird vertraglich ein unübertragbares Genussrecht eingeräumt (z. B. auf Gewinn, Teilnahme Wertzuwachs Ausscheiden) • MA erwirbt keinen Geschäftsanteil (keine Mitspracherechte, keine Einsichtsrechte) • MA wird am Gewinn und zumeist auch am Verlust des Unternehmens beteiligt • Risiko des Totalverlustes • Steuerliche Einordnung: Abstimmung mit Finanzamt! Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010
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Genussrechte<br />
• MA wird vertraglich ein unübertragbares Genussrecht<br />
eingeräumt (z. B. auf Gewinn, Teilnahme Wertzuwachs<br />
Ausscheiden)<br />
• MA erwirbt keinen Geschäftsanteil (keine<br />
Mitspracherechte, keine Einsichtsrechte)<br />
• MA wird am Gewinn und zumeist auch am Verlust des<br />
Unternehmens beteiligt<br />
• Risiko des Totalverlustes<br />
• Steuerliche Einordnung: Abstimmung mit Finanzamt!<br />
Informationsveranstaltung "Mitarbeiterbindung" am 08. Juni 2010