Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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Treuhandvertrag zur Verwaltung und Sicherung von<br />
Wertguthaben aus <strong>Wertkonten</strong><br />
zwischen der Firma<br />
Name der Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt, und der<br />
BA845_062009 O201 txt<br />
Postleitzahl, Ort<br />
<strong>NÜRNBERGER</strong> Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und<br />
Personaldienstleistungen mbH, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg,<br />
im Folgenden „NBB“ genannt.<br />
Präambel<br />
Aufgrund des Tarifvertrages/der Betriebsvereinbarung/der einzelvertraglichen Regelung (Vertragsparteien) vom<br />
haben die Arbeitnehmer des Arbeitgebers die Möglichkeit, Ansprüche aus einer erbrachten<br />
Arbeitsleistung für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung anzusammeln, die als Wertguthaben in einem<br />
Wertkonto geführt werden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 7e SGB IV verpflichtet, unter den dort genannten Voraussetzungen<br />
Vorkehrungen zu treffen, die der Erfüllung der Wertguthaben einschließlich des auf sie entfallenden<br />
Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers dienen. Zur<br />
Erfüllung dieser Verpflichtung des Arbeitgebers wird ein vertraglicher Insolvenzschutz im Wege einer doppelten<br />
Treuhand eingeführt. Den berechtigten Arbeitnehmern wird hierbei ein eigenes Forderungsrecht gegen die NBB<br />
(Vertrag zu Gunsten Dritter nach § 328 BGB) gemäß den Regelungen dieser Vereinbarung eingeräumt. Dieser<br />
Insolvenzschutz erstreckt sich auf die nach § 7e SGB IV zu sichernden Wertguthaben zuzüglich des auf sie<br />
entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach den folgenden Bestimmungen.<br />
1. Vertragsgegenstand<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist die treuhänderische Verwaltung der Ansprüche von Arbeitnehmern des Arbeitgebers<br />
aus Wertguthaben aufgrund der in der Präambel genannten Vereinbarung sowie deren treuhänderische<br />
Sicherung und Erfüllung für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers im Sinne des § 7e SGB IV. Die Zahlungsverpflichtungen<br />
der NBB umfassen stets nur den jeweiligen Wert der vom Arbeitgeber gewählten Kapitalanlage<br />
im Rahmen dessen erbrachter Sicherungsleistung gemäß Nr. 5 (im Folgenden „Sicherungsleistung“). Die NBB<br />
verwaltet, sichert und erfüllt diese Ansprüche als Treuhänder entsprechend den folgenden Bestimmungen.<br />
2. Pflichten der NBB als Verwalter und Treuhänder<br />
Die NBB verpflichtet sich, die erforderlichen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der<br />
Bildung von Wertguthaben gemäß § 7 Abs. 1a SGB IV zu erfüllen. Ebenso werden von der NBB alle zur Abrechnung<br />
und Abwicklung der gesicherten Ansprüche der Arbeitnehmer aus deren Wertguthaben im Sicherungsfall<br />
gemäß Nr. 7 (im Folgenden „Sicherungsfall“) erforderlichen Daten geführt.<br />
Die der NBB vom Arbeitgeber im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Daten<br />
werden von der NBB entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt und keinem unberechtigten<br />
Dritten zugänglich gemacht.<br />
Die NBB ist berechtigt, dass die im Wertkonto geführten Daten an die Unternehmen der <strong>NÜRNBERGER</strong><br />
VERSICHERUNGSGRUPPE weitergegeben und in gemeinsamen Datensammlungen geführt werden. Die<br />
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten werden an den jeweils zuständigen Vermittler weitergegeben<br />
soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsangelegenheiten dient. Im Übrigen hat<br />
die NBB sämtliche Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die ihr im Rahmen dieses Vertrages<br />
zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.