Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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10. Sonstiges Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten oder diese Vereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was Sinn und Zweck dieser Vereinbarung welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von ist, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. * nicht Zutreffendes bitte streichen Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Arbeitgebers Ort, Datum Unterschrift des Arbeitnehmers
3.3. Verwendungsantrag
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