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Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

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Für die Personalakte/Kopie an NBB<br />

6. Kostenanpassung<br />

Ändert sich die Höhe der Sozialabgaben bzw. der Abwicklungsgebühren des Treuhänders, so sind auch die<br />

auf die bereits vorhandenen Wertguthaben entfallenden Abgaben und Gebühren entsprechend anzupassen.<br />

Fordert der Treuhänder den Arbeitgeber dazu auf, eine festgestellte Unterdeckung der Sicherungskonten<br />

auszugleichen, so hat der Arbeitgeber dieser Aufforderung Folge zu leisten. Kommt der Arbeitgeber der<br />

Aufforderung des Treuhänders nicht nach, unterrichtet der Treuhänder den Arbeitnehmer über die Unterdeckung.<br />

7. Anspruch des Arbeitnehmers im Insolvenzfall<br />

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, sich aus dem der Treuhand unterliegenden Wertguthaben zu befriedigen,<br />

wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung für ein Wertkonto im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />

nicht mehr erfüllen kann, weil ein Insolvenzfall im Sinne von § 7e SGB IV (Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder<br />

vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht<br />

kommt) eingetreten ist.<br />

Für den Fall des Eintritts der Insolvenz erfolgt die Auszahlung nach vorgenommener Verwertung an den<br />

Arbeitnehmer in Höhe seiner Forderung. Die Auszahlung erfolgt über die NBB.<br />

Die NBB hat im Befriedigungsfall vorab die auf das Wertguthaben des Arbeitnehmers anfallenden Steuern<br />

und Sozialabgaben abzuziehen, an die zuständigen Stellen abzuführen und den Nettobetrag an den<br />

Arbeitnehmer auszuzahlen.<br />

Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er an den Kosten und den Erträgen des Sicherungskontos beteiligt ist<br />

und diese sein Wertguthaben beeinflussen. Der Arbeitnehmer erklärt ausdrücklich, dass er über eventuelle<br />

Risiken bei der Anlage aufgeklärt ist. Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Fall der<br />

Insolvenz des Arbeitgebers die Gebühren der NBB für den mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />

für die Abrechnung des Wertguthabens zu seinen Gunsten von seinem Wertguthaben einbehalten<br />

werden.<br />

8. Datenschutzrechtliche Erklärung<br />

Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine im Wertkonto hinterlegten Daten an die Unternehmen<br />

der <strong>NÜRNBERGER</strong> VERSICHERUNGSGRUPPE übermittelt werden und dort in gemeinsamen<br />

Datensammlungen geführt sowie an den jeweils zuständigen Vermittler weitergegeben werden, soweit dies<br />

der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Vertragsangelegenheiten dient.<br />

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar erklärt der Arbeitnehmer weiter, dass der jeweils<br />

zuständige Vermittler der <strong>NÜRNBERGER</strong> VERSICHERUNGSGRUPPE seine allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />

und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

nutzen darf. Die Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe ist unter www.nuernberger.de abrufbar.<br />

9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, erfolgt eine Auszahlung des Wertguthabens nach Abzug der gesetzlichen<br />

Steuern und Abgaben an den Arbeitnehmer.<br />

Das Wertguthaben kann statt einer Auszahlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch auf<br />

einen neuen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.<br />

Endet das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers, wird das Wertguthaben nach Abzug der gesetzlichen<br />

Steuern und Abgaben an die Erben ausgezahlt.

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