Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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Für die Personalakte/Kopie an NBB<br />
6. Kostenanpassung<br />
Ändert sich die Höhe der Sozialabgaben bzw. der Abwicklungsgebühren des Treuhänders, so sind auch die<br />
auf die bereits vorhandenen Wertguthaben entfallenden Abgaben und Gebühren entsprechend anzupassen.<br />
Fordert der Treuhänder den Arbeitgeber dazu auf, eine festgestellte Unterdeckung der Sicherungskonten<br />
auszugleichen, so hat der Arbeitgeber dieser Aufforderung Folge zu leisten. Kommt der Arbeitgeber der<br />
Aufforderung des Treuhänders nicht nach, unterrichtet der Treuhänder den Arbeitnehmer über die Unterdeckung.<br />
7. Anspruch des Arbeitnehmers im Insolvenzfall<br />
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, sich aus dem der Treuhand unterliegenden Wertguthaben zu befriedigen,<br />
wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung für ein Wertkonto im Rahmen einer Entgeltumwandlung<br />
nicht mehr erfüllen kann, weil ein Insolvenzfall im Sinne von § 7e SGB IV (Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder<br />
vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht<br />
kommt) eingetreten ist.<br />
Für den Fall des Eintritts der Insolvenz erfolgt die Auszahlung nach vorgenommener Verwertung an den<br />
Arbeitnehmer in Höhe seiner Forderung. Die Auszahlung erfolgt über die NBB.<br />
Die NBB hat im Befriedigungsfall vorab die auf das Wertguthaben des Arbeitnehmers anfallenden Steuern<br />
und Sozialabgaben abzuziehen, an die zuständigen Stellen abzuführen und den Nettobetrag an den<br />
Arbeitnehmer auszuzahlen.<br />
Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass er an den Kosten und den Erträgen des Sicherungskontos beteiligt ist<br />
und diese sein Wertguthaben beeinflussen. Der Arbeitnehmer erklärt ausdrücklich, dass er über eventuelle<br />
Risiken bei der Anlage aufgeklärt ist. Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Fall der<br />
Insolvenz des Arbeitgebers die Gebühren der NBB für den mit dem Arbeitgeber abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />
für die Abrechnung des Wertguthabens zu seinen Gunsten von seinem Wertguthaben einbehalten<br />
werden.<br />
8. Datenschutzrechtliche Erklärung<br />
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine im Wertkonto hinterlegten Daten an die Unternehmen<br />
der <strong>NÜRNBERGER</strong> VERSICHERUNGSGRUPPE übermittelt werden und dort in gemeinsamen<br />
Datensammlungen geführt sowie an den jeweils zuständigen Vermittler weitergegeben werden, soweit dies<br />
der ordnungsgemäßen Durchführung seiner Vertragsangelegenheiten dient.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar erklärt der Arbeitnehmer weiter, dass der jeweils<br />
zuständige Vermittler der <strong>NÜRNBERGER</strong> VERSICHERUNGSGRUPPE seine allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />
und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
nutzen darf. Die Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe ist unter www.nuernberger.de abrufbar.<br />
9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, erfolgt eine Auszahlung des Wertguthabens nach Abzug der gesetzlichen<br />
Steuern und Abgaben an den Arbeitnehmer.<br />
Das Wertguthaben kann statt einer Auszahlung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch auf<br />
einen neuen Arbeitgeber oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.<br />
Endet das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers, wird das Wertguthaben nach Abzug der gesetzlichen<br />
Steuern und Abgaben an die Erben ausgezahlt.