Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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Für die Personalakte/Kopie an NBB<br />
Vereinbarung eines Wertkontos<br />
Ergänzung zum Arbeitsvertrag<br />
Arbeitgeber (Gesellschaft)<br />
Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
Arbeitnehmer<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
Betriebseintritt<br />
BA835_062009 O201 txt<br />
PLZ, Ort<br />
Geburtsdatum<br />
PLZ, Ort<br />
Personalnummer<br />
Als Ergänzung zum Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird folgende Vereinbarung<br />
getroffen:<br />
1. Gleitzeit und Wertkonto<br />
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein Gleitzeit- und ein Wertkonto zu führen. Am Jahresende kann über<br />
maximal Stunden verfügt werden.<br />
Bei dem Gleitzeitkonto handelt es sich um ein Jahresarbeitszeitkonto. Das angesammelte Zeitguthaben eines<br />
Monats kann in den Folgemonat übertragen werden. Betrachtungszeitraum ist dabei jeweils die Periode<br />
bis . Der Arbeitnehmer darf am Jahresende maximal Minusstunden und<br />
maximal Plusstunden auf das Folgejahr übertragen.<br />
Am Ende des Betrachtungszeitraumes, dem eines jeden Jahres, wird das Jahresarbeitszeitkonto<br />
geschlossen. Sofern vorhanden, werden Stunden in das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahres<br />
übertragen. Das übersteigende Zeitguthaben wird in das Wertkonto eingestellt. Stellt der Arbeitnehmer<br />
jeweils bis zum eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag, kann anstelle der Umbuchung der<br />
Stunden auf das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahres auch eine Umbuchung dieser Stunden auf<br />
das Wertkonto vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann sich jeweils bis zum eines jeden<br />
Jahres entscheiden, ob er einen Teil des Zeitguthabens vom Gleitzeitkonto zur Finanzierung einer Altersrente<br />
über die <strong>NÜRNBERGER</strong> Pensionskasse AG verwenden möchte.<br />
2. Vertragsgegenstand<br />
Dem Arbeitnehmer wird durch diesen Vertragsnachtrag die Ansammlung von Wertguthaben nach<br />
§ 7 Abs. 1a Satz 1 SGB IV zum Zwecke einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung gegen<br />
Arbeitsentgelt in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung ermöglicht.<br />
3. Umwandlung<br />
Als Wertguthaben kann der Arbeitnehmer das laufende monatliche Bruttoentgelt, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld,<br />
Weihnachtsgeld) und jährliche Einmalzahlungen (Bonifikationen, Tantiemen) ganz oder teilweise sowie<br />
Guthaben aus dem Gleitzeitkonto und Urlaub in das Lebensarbeitszeitkonto einbringen. Es darf nur Urlaub<br />
eingebracht werden, der über den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen (§ 3 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz)<br />
hinausgeht.<br />
Das beabsichtige Einbringen in das Wertkonto ist dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Fälligkeit der Zahlung,<br />
spätestens jedoch bis zum Monatsletzten des Vormonats schriftlich mitzuteilen.<br />
Obige Entgeltleistungen können nicht mehr umgewandelt werden, wenn bereits zum Zeitpunkt des<br />
Einbringens vorhersehbar ist, dass das hieraus resultierende Wertguthaben nicht mehr für Zwecke einer<br />
Freistellung verwendet werden kann.<br />
Soweit das Gehalt Bemessungsgrundlage für sonstige Vergütungen ist, wird der Arbeitnehmer so gestellt, als<br />
ob diese Vereinbarung nicht erfolgt wäre.