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Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

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Für die Personalakte/Kopie an NBB<br />

Vereinbarung eines Wertkontos<br />

Ergänzung zum Arbeitsvertrag<br />

Arbeitgeber (Gesellschaft)<br />

Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

Arbeitnehmer<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Betriebseintritt<br />

BA835_062009 O201 txt<br />

PLZ, Ort<br />

Geburtsdatum<br />

PLZ, Ort<br />

Personalnummer<br />

Als Ergänzung zum Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird folgende Vereinbarung<br />

getroffen:<br />

1. Gleitzeit und Wertkonto<br />

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, ein Gleitzeit- und ein Wertkonto zu führen. Am Jahresende kann über<br />

maximal Stunden verfügt werden.<br />

Bei dem Gleitzeitkonto handelt es sich um ein Jahresarbeitszeitkonto. Das angesammelte Zeitguthaben eines<br />

Monats kann in den Folgemonat übertragen werden. Betrachtungszeitraum ist dabei jeweils die Periode<br />

bis . Der Arbeitnehmer darf am Jahresende maximal Minusstunden und<br />

maximal Plusstunden auf das Folgejahr übertragen.<br />

Am Ende des Betrachtungszeitraumes, dem eines jeden Jahres, wird das Jahresarbeitszeitkonto<br />

geschlossen. Sofern vorhanden, werden Stunden in das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahres<br />

übertragen. Das übersteigende Zeitguthaben wird in das Wertkonto eingestellt. Stellt der Arbeitnehmer<br />

jeweils bis zum eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag, kann anstelle der Umbuchung der<br />

Stunden auf das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahres auch eine Umbuchung dieser Stunden auf<br />

das Wertkonto vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann sich jeweils bis zum eines jeden<br />

Jahres entscheiden, ob er einen Teil des Zeitguthabens vom Gleitzeitkonto zur Finanzierung einer Altersrente<br />

über die <strong>NÜRNBERGER</strong> Pensionskasse AG verwenden möchte.<br />

2. Vertragsgegenstand<br />

Dem Arbeitnehmer wird durch diesen Vertragsnachtrag die Ansammlung von Wertguthaben nach<br />

§ 7 Abs. 1a Satz 1 SGB IV zum Zwecke einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung gegen<br />

Arbeitsentgelt in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung ermöglicht.<br />

3. Umwandlung<br />

Als Wertguthaben kann der Arbeitnehmer das laufende monatliche Bruttoentgelt, Sonderzahlungen (Urlaubsgeld,<br />

Weihnachtsgeld) und jährliche Einmalzahlungen (Bonifikationen, Tantiemen) ganz oder teilweise sowie<br />

Guthaben aus dem Gleitzeitkonto und Urlaub in das Lebensarbeitszeitkonto einbringen. Es darf nur Urlaub<br />

eingebracht werden, der über den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen (§ 3 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz)<br />

hinausgeht.<br />

Das beabsichtige Einbringen in das Wertkonto ist dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Fälligkeit der Zahlung,<br />

spätestens jedoch bis zum Monatsletzten des Vormonats schriftlich mitzuteilen.<br />

Obige Entgeltleistungen können nicht mehr umgewandelt werden, wenn bereits zum Zeitpunkt des<br />

Einbringens vorhersehbar ist, dass das hieraus resultierende Wertguthaben nicht mehr für Zwecke einer<br />

Freistellung verwendet werden kann.<br />

Soweit das Gehalt Bemessungsgrundlage für sonstige Vergütungen ist, wird der Arbeitnehmer so gestellt, als<br />

ob diese Vereinbarung nicht erfolgt wäre.

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