Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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MUSTER<br />
5. Insolvenzschutz<br />
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die für die Arbeitnehmer geführten Wertguthaben zu<br />
jeder Zeit ausreichend gegen Insolvenz zu schützen.<br />
(2) Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht bereits ab einem<br />
Betrag der die monatliche Höhe der Bezugsgrenze übersteigt.<br />
(3) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz in<br />
geeigneter Weise schriftlich zu unterrichten.<br />
(4) Eine vorzeitige Beendigung, Auflösung oder Kündigung der Insolvenzsicherungsmaßnahme<br />
ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und nur durch eine gleichwertige Insolvenzsicherungsmaßnahme<br />
möglich.<br />
(5) Der Insolvenzschutz erfolgt durch eine Übertragung des Wertguthabens auf einen<br />
Treuhänder. Als Treuhänder hat das Unternehmen die <strong>NÜRNBERGER</strong> Beratungs- und<br />
Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistung<br />
mbH (NBB) bestimmt. Der Arbeitgeber schließt hierfür einen Treuhandvertrag mit der<br />
NBB ab.<br />
(6) Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers wird die NBB verpflichtet, für die Erfüllung<br />
der Ansprüche aus dem Wertguthaben einzustehen. Des Weiteren hat sie neben<br />
der Auszahlung des Wertguthabens die Steuer- und Beitragszahlung vorzunehmen<br />
sowie entsprechende Meldungen hierzu abzugeben.<br />
(7) Die Einhaltung der Insolvenzschutzmaßnahmen wird vom Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund kontrolliert.<br />
6. Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel<br />
(1) Die Betriebsvereinbarung tritt am……….in Kraft.<br />
(2) Mit Abschluss dieser Betriebsvereinbarung ist die Belegschaft durch Betriebsversammlungen<br />
und sonstige geeignete Maßnahmen über die eingeführten sozialen Möglichkeiten<br />
zu informieren und für die Umsetzung zu werben.<br />
(3) Jeder Arbeitnehmer ist darüber hinaus schriftlich über die Möglichkeit der Einrichtung<br />
eines eigenen Wertkontos zu informieren.<br />
(4) Die Betriebsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit dreimonatiger Frist<br />
zum Jahresende gekündigt werden.<br />
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