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Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

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MUSTER<br />

5. Insolvenzschutz<br />

(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die für die Arbeitnehmer geführten Wertguthaben zu<br />

jeder Zeit ausreichend gegen Insolvenz zu schützen.<br />

(2) Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht bereits ab einem<br />

Betrag der die monatliche Höhe der Bezugsgrenze übersteigt.<br />

(3) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Vorkehrungen zum Insolvenzschutz in<br />

geeigneter Weise schriftlich zu unterrichten.<br />

(4) Eine vorzeitige Beendigung, Auflösung oder Kündigung der Insolvenzsicherungsmaßnahme<br />

ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers und nur durch eine gleichwertige Insolvenzsicherungsmaßnahme<br />

möglich.<br />

(5) Der Insolvenzschutz erfolgt durch eine Übertragung des Wertguthabens auf einen<br />

Treuhänder. Als Treuhänder hat das Unternehmen die <strong>NÜRNBERGER</strong> Beratungs- und<br />

Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung und Personaldienstleistung<br />

mbH (NBB) bestimmt. Der Arbeitgeber schließt hierfür einen Treuhandvertrag mit der<br />

NBB ab.<br />

(6) Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers wird die NBB verpflichtet, für die Erfüllung<br />

der Ansprüche aus dem Wertguthaben einzustehen. Des Weiteren hat sie neben<br />

der Auszahlung des Wertguthabens die Steuer- und Beitragszahlung vorzunehmen<br />

sowie entsprechende Meldungen hierzu abzugeben.<br />

(7) Die Einhaltung der Insolvenzschutzmaßnahmen wird vom Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund kontrolliert.<br />

6. Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel<br />

(1) Die Betriebsvereinbarung tritt am……….in Kraft.<br />

(2) Mit Abschluss dieser Betriebsvereinbarung ist die Belegschaft durch Betriebsversammlungen<br />

und sonstige geeignete Maßnahmen über die eingeführten sozialen Möglichkeiten<br />

zu informieren und für die Umsetzung zu werben.<br />

(3) Jeder Arbeitnehmer ist darüber hinaus schriftlich über die Möglichkeit der Einrichtung<br />

eines eigenen Wertkontos zu informieren.<br />

(4) Die Betriebsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit dreimonatiger Frist<br />

zum Jahresende gekündigt werden.<br />

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