Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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MUSTER Betriebsvereinbarung „Wertkonto“ vom …………………. ………………………………………………………………………………………………… (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und dem Betriebsrat der ………………………………………………………………………………………………… schließen folgende Vereinbarung zur Einführung von Wertkonten: 1. Präambel (1) Mit dieser Betriebsvereinbarung wollen Arbeitgeber und Betriebsrat einen Beitrag zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit leisten und damit Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Wertkonten für Arbeitnehmer schaffen. (2) Hiermit wird der Belegschaft eine soziale Leistung gewährt, die zusätzliche Motivation erreichen soll und den Anforderungen nach flexibler Gestaltung der Lebensarbeitszeit Rechnung trägt. (3) Durch die Anlage der in Geld geführten Wertguthaben in Wertkonten soll die Finanzierung von Freistellungsphasen des Arbeitnehmers während des Arbeitsprozesses (Sabbaticals) und die Verkürzung der Lebensarbeitszeit durch Vorruhestandsregelungen ermöglicht werden. (4) Damit wird einer flexiblen Anpassung der Arbeitszeiten an die betrieblichen Prozesse und der Berücksichtigung persönlicher Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Rechnung getragen. (5) Freistellung im Sinne dieser Vereinbarung ist die Freistellung von der Arbeit durch Entnahme von Wertguthaben. 2. Geltungsbereich (1) Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeiter und alle tariflichen und außertariflichen Angestellten des Unternehmens an allen Standorten ……………in Deutschland, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. (2) Befristet Beschäftigten kann die Einrichtung von Wertkonten gestattet werden soweit die Betriebsvereinbarung dies zulässt. 1/8
MUSTER (3) Seitens des Arbeitgebers und des Betriebsrates wird sich vorbehalten, aus dringenden betrieblichen Gründen einzelne Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeitergruppen ganz oder teilweise vom Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung auszunehmen. Das Einbringen von Überstunden in Wertkonten ist nur den Personen gestattet, die der Vereinbarung über die gleitende/flexible Arbeitszeit unterliegen. 3.1. Ziel von Wertkonten 3. Wertkonten (1) Wertkonten erfüllen wichtige Funktionen zur Flexibilisierung betrieblicher Belange in Übereinstimmung mit den persönlichen Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. (2) Die Einführung soll eine dauerhafte Motivation bei der Belegschaft erreichen und die soziale Fürsorgepflicht des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern ausprägen. (3) Das angesparte Wertguthaben soll dem Mitarbeiter die Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands bzw. eines Sabbaticals ermöglichen. 3.2. Entstehung der Wertguthaben und Einbringung von Gehaltsbestandteilen (1) Das Wertkonto integriert die Elemente eines Langzeitkontos (Freistellungsphasen während der aktiven Arbeitszeit) und eines Lebensarbeitszeitkontos (vorzeitiger Ruhestand bei gleichem Entgelt). Es wird in Geld geführt. (2) Wertguthaben kann gebildet werden aus a. der Umrechnung von geleisteten Überstunden in Geldwert, unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), d.h. die Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit im halben Jahr 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet. b. der Umrechnung von nicht genommenen Urlaubstagen in Geldwert, unter Beachtung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Hier ordnet der Gesetzgeber als Mindesturlaub 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche an. Dieser Urlaub muss von Mitarbeitern in Freizeit genommen werden. Es können also nur die über diese Zeit hinausgehenden Tage in ein Wertkonto eingestellt werden. c. der Entgeltumwandlung aus Lohn und Gehalt ohne Obergrenze und Verpflichtung zu regelmäßigen Ansparen Bei dem Speisen von Wertkonten mit Lohn und Gehalt sollte das Gehalt nach dem Verzicht zugunsten der Wertkonten mindestens noch 70 % des bisherigen Gehalts und auf jedenfall mehr als 400 EUR (Ausnahme geringfügig Beschäftigte) betragen. d. der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen. 2/8
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MUSTER<br />
(3) Seitens des Arbeitgebers und des Betriebsrates wird sich vorbehalten, aus dringenden<br />
betrieblichen Gründen einzelne Mitarbeiter oder bestimmte Mitarbeitergruppen ganz<br />
oder teilweise vom Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung auszunehmen. Das Einbringen<br />
von Überstunden in <strong>Wertkonten</strong> ist nur den Personen gestattet, die der Vereinbarung<br />
über die gleitende/flexible Arbeitszeit unterliegen.<br />
3.1. Ziel von <strong>Wertkonten</strong><br />
3. <strong>Wertkonten</strong><br />
(1) <strong>Wertkonten</strong> erfüllen wichtige Funktionen zur Flexibilisierung betrieblicher Belange in<br />
Übereinstimmung mit den persönlichen Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.<br />
(2) Die Einführung soll eine dauerhafte Motivation bei der Belegschaft erreichen und die<br />
soziale Fürsorgepflicht des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern ausprägen.<br />
(3) Das angesparte Wertguthaben soll dem Mitarbeiter die Finanzierung eines vorzeitigen<br />
Ruhestands bzw. eines Sabbaticals ermöglichen.<br />
3.2. Entstehung der Wertguthaben und Einbringung von Gehaltsbestandteilen<br />
(1) Das Wertkonto integriert die Elemente eines Langzeitkontos (Freistellungsphasen während<br />
der aktiven Arbeitszeit) und eines Lebensarbeitszeitkontos (vorzeitiger Ruhestand<br />
bei gleichem Entgelt). Es wird in Geld geführt.<br />
(2) Wertguthaben kann gebildet werden aus<br />
a. der Umrechnung von geleisteten Überstunden in Geldwert,<br />
unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), d.h. die Mitarbeiter dürfen<br />
nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit<br />
im halben Jahr 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.<br />
b. der Umrechnung von nicht genommenen Urlaubstagen in Geldwert,<br />
unter Beachtung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Hier ordnet der Gesetzgeber<br />
als Mindesturlaub 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 24 Tage bei einer<br />
6-Tage-Woche an. Dieser Urlaub muss von Mitarbeitern in Freizeit genommen<br />
werden. Es können also nur die über diese Zeit hinausgehenden Tage in ein<br />
Wertkonto eingestellt werden.<br />
c. der Entgeltumwandlung aus Lohn und Gehalt ohne Obergrenze und Verpflichtung<br />
zu regelmäßigen Ansparen<br />
Bei dem Speisen von <strong>Wertkonten</strong> mit Lohn und Gehalt sollte das Gehalt nach<br />
dem Verzicht zugunsten der <strong>Wertkonten</strong> mindestens noch 70 % des bisherigen<br />
Gehalts und auf jedenfall mehr als 400 EUR (Ausnahme geringfügig Beschäftigte)<br />
betragen.<br />
d. der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen.<br />
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