Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
MUSTER<br />
Betriebsvereinbarung „Wertkonto“<br />
vom<br />
………………….<br />
…………………………………………………………………………………………………<br />
(nachfolgend Arbeitgeber genannt)<br />
und dem Betriebsrat der<br />
…………………………………………………………………………………………………<br />
schließen folgende Vereinbarung zur Einführung von <strong>Wertkonten</strong>:<br />
1. Präambel<br />
(1) Mit dieser Betriebsvereinbarung wollen Arbeitgeber und Betriebsrat einen Beitrag zur<br />
Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit leisten und damit Rahmenbedingungen zur Einrichtung<br />
von <strong>Wertkonten</strong> für Arbeitnehmer schaffen.<br />
(2) Hiermit wird der Belegschaft eine soziale Leistung gewährt, die zusätzliche Motivation<br />
erreichen soll und den Anforderungen nach flexibler Gestaltung der Lebensarbeitszeit<br />
Rechnung trägt.<br />
(3) Durch die Anlage der in Geld geführten Wertguthaben in <strong>Wertkonten</strong> soll die Finanzierung<br />
von Freistellungsphasen des Arbeitnehmers während des Arbeitsprozesses (Sabbaticals)<br />
und die Verkürzung der Lebensarbeitszeit durch Vorruhestandsregelungen<br />
ermöglicht werden.<br />
(4) Damit wird einer flexiblen Anpassung der Arbeitszeiten an die betrieblichen Prozesse<br />
und der Berücksichtigung persönlicher Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />
Rechnung getragen.<br />
(5) Freistellung im Sinne dieser Vereinbarung ist die Freistellung von der Arbeit durch Entnahme<br />
von Wertguthaben.<br />
2. Geltungsbereich<br />
(1) Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeiter und alle tariflichen und außertariflichen<br />
Angestellten des Unternehmens an allen Standorten ……………in Deutschland, die in<br />
einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.<br />
(2) Befristet Beschäftigten kann die Einrichtung von <strong>Wertkonten</strong> gestattet werden soweit<br />
die Betriebsvereinbarung dies zulässt.<br />
1/8