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Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

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13. Stufenweise Einführung<br />

von <strong>Wertkonten</strong><br />

im Unternehmen<br />

Dies ist mit folgenden Kosten für den Arbeitgeber verbunden:<br />

2041<br />

EUR<br />

2042<br />

EUR<br />

2043<br />

EUR<br />

2044<br />

EUR<br />

2045<br />

EUR<br />

2046<br />

EUR<br />

Grundgehalt (= 50 %) 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200<br />

Aufstockungsbetrag<br />

(§ 3 Nr. 1 lit. a ATG)<br />

Aufstockung zur Rentenversicherung<br />

(§ 3 Nr. 1 lit b ATG)<br />

2.640 2.640 2.640 2.640 2.640 2.640<br />

2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44<br />

Zusatzkosten insg. pro Jahr 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44<br />

Für die Altersteilzeit muss der Arbeitgeber also insgesamt zusätzliche<br />

28.448,64 EUR für Aufstockungsbeträge aufwenden.<br />

Hätte Herr B ab 2009 begonnen monatlich 100 EUR in ein Wertkonto einzustellen,<br />

so hätte er ebenfalls ab dem 01.01.2044 in die Freistellung gehen<br />

können (Rechenbeispiel siehe Punkt 14).<br />

Das Ergebnis ist identisch, nur das hier der vorzeitige Ruhestand komplett<br />

durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Auch die Dauer der Freistellungsphase<br />

ist dabei nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern alleine<br />

von der Höhe des Wertguthabens, sprich dem „Fleiß“ des Mitarbeiters<br />

abhängig.<br />

Weiterhin besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit durch strategische Arbeitgeberzuschüsse,<br />

die ebenfalls unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei<br />

sind, die Mitarbeiterbereitschaft zur Eigenfinanzierung eines vorzeitigen<br />

Ruhestands gezielt zu fördern.<br />

Die Chemie-Industrie zeigt, dass ein solches Konzept durchaus Erfolg<br />

verspricht. Mit ihrem aktuellen Tarifvertrag verpflichten sich ihre Mitgliedsunternehmen<br />

zur Zahlung eines Demografiebeitrags in Höhe von 300 EUR<br />

pro Jahr und Mitarbeiter. Diese Mittel sollen vorrangig in <strong>Wertkonten</strong> eingezahlt<br />

werden, um einen attraktiven Ersatz zur Altersteilzeit zu schaffen.<br />

In jedem Fall gestaltet sich der vorzeitige Ruhestand durch Wertguthaben<br />

für das Unternehmen deutlich günstiger und flexibler als mit der gesetzlichen<br />

Altersteilzeit.<br />

Für die Einführung von <strong>Wertkonten</strong> hat sich in unserer langjährigen Praxis<br />

ein Drei-Stufen-Modell bewährt:<br />

1. Stufe Eigenvorsorge durch Entgeltumwandlung<br />

Die Mitarbeiter können mittels einer Entgeltumwandlung bestimmte Anteile<br />

ihrer festen und flexiblen Vergütung (z. B. Sonderzahlungen) in das Wertguthaben<br />

einstellen. Diese erste Stufe ist für den Arbeitgeber liquiditätsneutral.<br />

Die umgewandelten Beträge hätte der Arbeitgeber ansonsten als<br />

Lohn ausbezahlen müssen.<br />

2. Stufe Ampelsystem zur Steuerung weiterer Entgeltbestandteile<br />

Durch die Einführung eines Ampelsystems für Kurz-/Gleitzeitkonten werden<br />

die Mitarbeiter über den Stand ihrer Überstunden informiert. Wird ein<br />

bestimmter Wert erreicht, muss der Mitarbeiter die Überstunden abbauen<br />

oder kann diese wahlweise in ein Wertkonto einstellen. Für den Arbeitgeber<br />

besteht durch die Festlegung dieser Verwendungsmöglichkeiten die<br />

Chance Überstundenzuschläge einzusparen.<br />

3. Stufe – Strategische Ergänzung durch Arbeitgeberzuschüsse<br />

Durch strategische Arbeitgeberzuschüsse kann die allgemeine Bereitschaft<br />

zur Nutzung von <strong>Wertkonten</strong> durch Entgeltumwandlung nachweislich<br />

gesteigert werden. Durch diese Investition können in der Folge krankheitsbedingte<br />

Fehlzeiten bei älteren Mitarbeitern durch eine Steuerung der

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