Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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13. Stufenweise Einführung<br />
von <strong>Wertkonten</strong><br />
im Unternehmen<br />
Dies ist mit folgenden Kosten für den Arbeitgeber verbunden:<br />
2041<br />
EUR<br />
2042<br />
EUR<br />
2043<br />
EUR<br />
2044<br />
EUR<br />
2045<br />
EUR<br />
2046<br />
EUR<br />
Grundgehalt (= 50 %) 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200 13.200<br />
Aufstockungsbetrag<br />
(§ 3 Nr. 1 lit. a ATG)<br />
Aufstockung zur Rentenversicherung<br />
(§ 3 Nr. 1 lit b ATG)<br />
2.640 2.640 2.640 2.640 2.640 2.640<br />
2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44 2.101,44<br />
Zusatzkosten insg. pro Jahr 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44 4.741,44<br />
Für die Altersteilzeit muss der Arbeitgeber also insgesamt zusätzliche<br />
28.448,64 EUR für Aufstockungsbeträge aufwenden.<br />
Hätte Herr B ab 2009 begonnen monatlich 100 EUR in ein Wertkonto einzustellen,<br />
so hätte er ebenfalls ab dem 01.01.2044 in die Freistellung gehen<br />
können (Rechenbeispiel siehe Punkt 14).<br />
Das Ergebnis ist identisch, nur das hier der vorzeitige Ruhestand komplett<br />
durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Auch die Dauer der Freistellungsphase<br />
ist dabei nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern alleine<br />
von der Höhe des Wertguthabens, sprich dem „Fleiß“ des Mitarbeiters<br />
abhängig.<br />
Weiterhin besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit durch strategische Arbeitgeberzuschüsse,<br />
die ebenfalls unbegrenzt steuer- und sozialabgabenfrei<br />
sind, die Mitarbeiterbereitschaft zur Eigenfinanzierung eines vorzeitigen<br />
Ruhestands gezielt zu fördern.<br />
Die Chemie-Industrie zeigt, dass ein solches Konzept durchaus Erfolg<br />
verspricht. Mit ihrem aktuellen Tarifvertrag verpflichten sich ihre Mitgliedsunternehmen<br />
zur Zahlung eines Demografiebeitrags in Höhe von 300 EUR<br />
pro Jahr und Mitarbeiter. Diese Mittel sollen vorrangig in <strong>Wertkonten</strong> eingezahlt<br />
werden, um einen attraktiven Ersatz zur Altersteilzeit zu schaffen.<br />
In jedem Fall gestaltet sich der vorzeitige Ruhestand durch Wertguthaben<br />
für das Unternehmen deutlich günstiger und flexibler als mit der gesetzlichen<br />
Altersteilzeit.<br />
Für die Einführung von <strong>Wertkonten</strong> hat sich in unserer langjährigen Praxis<br />
ein Drei-Stufen-Modell bewährt:<br />
1. Stufe Eigenvorsorge durch Entgeltumwandlung<br />
Die Mitarbeiter können mittels einer Entgeltumwandlung bestimmte Anteile<br />
ihrer festen und flexiblen Vergütung (z. B. Sonderzahlungen) in das Wertguthaben<br />
einstellen. Diese erste Stufe ist für den Arbeitgeber liquiditätsneutral.<br />
Die umgewandelten Beträge hätte der Arbeitgeber ansonsten als<br />
Lohn ausbezahlen müssen.<br />
2. Stufe Ampelsystem zur Steuerung weiterer Entgeltbestandteile<br />
Durch die Einführung eines Ampelsystems für Kurz-/Gleitzeitkonten werden<br />
die Mitarbeiter über den Stand ihrer Überstunden informiert. Wird ein<br />
bestimmter Wert erreicht, muss der Mitarbeiter die Überstunden abbauen<br />
oder kann diese wahlweise in ein Wertkonto einstellen. Für den Arbeitgeber<br />
besteht durch die Festlegung dieser Verwendungsmöglichkeiten die<br />
Chance Überstundenzuschläge einzusparen.<br />
3. Stufe – Strategische Ergänzung durch Arbeitgeberzuschüsse<br />
Durch strategische Arbeitgeberzuschüsse kann die allgemeine Bereitschaft<br />
zur Nutzung von <strong>Wertkonten</strong> durch Entgeltumwandlung nachweislich<br />
gesteigert werden. Durch diese Investition können in der Folge krankheitsbedingte<br />
Fehlzeiten bei älteren Mitarbeitern durch eine Steuerung der