10.01.2013 Aufrufe

Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6. Für wen sind <strong>Wertkonten</strong><br />

geeignet?<br />

7. Wie werden Wertguthaben<br />

angespart?<br />

<strong>Wertkonten</strong> eignen sich für nahezu alle Unternehmensarten sowie für die<br />

gesamte Belegschaft.<br />

Unternehmen<br />

• Kapitalgesellschaften<br />

• Personenvereinigungen<br />

• Einzelunternehmen<br />

Mitarbeiter<br />

• alle unbefristet beschäftigten Arbeiter und Angestellten<br />

• leitende Angestellte<br />

• geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“)<br />

Für Organe einer Körperschaft (z. B. Vorstände, Geschäftsführer), mehrheitlich<br />

beteiligte Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer) und<br />

Unternehmer einer Personengesellschaft/Einzelunternehmen wird das<br />

Wertguthaben steuerlich nicht anerkannt. Sie scheiden somit aus dem<br />

Kreis der berechtigten Personen aus.<br />

Prinzipiell können sämtliche Entgeltbestandteile in einem Wertkonto<br />

angesammelt werden.<br />

Das Wertguthaben kann insbesondere gebildet werden aus<br />

• der Entgeltumwandlung aus Lohn und Gehalt ohne Obergrenze und<br />

ohne Verpflichtung zum regelmäßigen Ansparen<br />

• der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen und aus Tantiemen<br />

• zusätzlichen Arbeitgeberleistungen, z. B. Erfolgsbeteiligungen und<br />

Bonifikationen<br />

• der Umrechnung von geleisteten Überstunden in Geldwert<br />

• der Umrechnung von nicht genommenen Urlaubstagen in Geldwert<br />

Dabei muss aber beachtet werden, dass Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen<br />

diese Möglichkeiten gelegentlich einschränken. So können<br />

beispielsweise tarifgebundene Mitarbeiter nur dann Entgeltbestandteile in<br />

ihr Wertguthaben einbringen, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich<br />

vorsieht (Tariföffnungsklauseln).<br />

Eine möglicherweise vorhandene Tariföffnungsklausel für die betriebliche<br />

Altersversorgung reicht dabei nicht aus.<br />

Beim Ansparen von Überstunden ist besonders das Arbeitszeitgesetz<br />

(ArbZG) zu beachten. So dürften Mitarbeiter z. B. nicht mehr als<br />

10 Stunden pro Tag arbeiten, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit<br />

im halben Jahr 8 Stunden pro Werktag (das Arbeitszeitgesetz geht<br />

von einer 6 Tage Woche aus) nicht überschreitet. Ist der Mitarbeiter länger<br />

als 6 Stunden (9 Stunden) am Arbeitsplatz anwesend, so muss er mindestens<br />

30 Minuten (45 Minuten) Pause machen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!