Unternehmensmappe NÜRNBERGER Wertkonten - bAV-Infothek
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Erörterung ausgewählter Fragestellungen Was sind die Konsequenzen eines Störfalls? SV-befreit bzw. SV-Luft „0“ keine Verbeitragung Sozialversicherungsrecht Störfall vollständige Auflösung des Wertguthabens ohne Grund SV-Luft vorhanden Verbeitragung in Höhe SV-Luft Erörterung ausgewählter Fragestellungen Steuerrecht Zufluss im Zeitpunkt der Auflösung § 34 EStG (Fünftelregelung) anwendbar Wann muss ein Wertguthaben vor Insolvenz geschützt werden? � gemäß § 7e SGB IV � Insolvenzschutz ab 2.625 EUR (West) und 2.240 EUR (Ost) � Informationspflicht des Arbeitgebers über getroffenen Insolvenzschutz gegenüber Arbeitnehmer � Prüfung der Einhaltung durch Deutsche Rentenversicherung Bund � Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers 45 46 23
Erörterung ausgewählter Fragestellungen Was passiert bei Arbeitgeberwechsel mit dem Wertguthaben? � Möglichkeit der Portabilität gemäß § 7f SGB IV � Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ohne Zustimmung des alten Arbeitgebers möglich Was passiert wenn kein neuer Arbeitgeber vorhanden ist? � Möglichkeit zur Übertragung auf Deutsche Rentenversicherung Bund � ab 15.750 EUR (West) oder 13.440 EUR (Ost) � keine Rückübertragung � teilweise oder vollständige Freistellung möglich Erörterung ausgewählter Fragestellungen Kann das Wertguthaben auf die bAV übertragen werden? ABER: Die Übertragung von Wertguthaben in eine bAV ist seit dem 01.01.2009 sozialversicherungsrechtlich nicht mehr flankiert Konsequenz: Störfall entsteht Eine steuerfreie Übertragung ist weiterhin möglich! Außerdem: Für Guthaben, das über der BBG eingezahlt wurde, würde die SV-Luft „0“ betragen, eine Übertragung in die bAV wäre somit weiterhin sozialversicherungsfrei möglich! 47 48 24
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Erörterung ausgewählter Fragestellungen<br />
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel mit dem Wertguthaben?<br />
� Möglichkeit der Portabilität gemäß § 7f SGB IV<br />
� Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ohne Zustimmung<br />
des alten Arbeitgebers möglich<br />
Was passiert wenn kein neuer Arbeitgeber vorhanden ist?<br />
� Möglichkeit zur Übertragung auf Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
� ab 15.750 EUR (West) oder 13.440 EUR (Ost)<br />
� keine Rückübertragung<br />
� teilweise oder vollständige Freistellung möglich<br />
Erörterung ausgewählter Fragestellungen<br />
Kann das Wertguthaben auf die <strong>bAV</strong> übertragen werden?<br />
ABER:<br />
Die Übertragung von Wertguthaben in eine <strong>bAV</strong> ist seit dem 01.01.2009<br />
sozialversicherungsrechtlich nicht mehr flankiert<br />
Konsequenz: Störfall entsteht<br />
Eine steuerfreie Übertragung ist weiterhin möglich!<br />
Außerdem:<br />
Für Guthaben, das über der BBG eingezahlt wurde, würde die SV-Luft „0“<br />
betragen, eine Übertragung in die <strong>bAV</strong> wäre somit weiterhin<br />
sozialversicherungsfrei möglich!<br />
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