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Landesbibliothek Oldenburg

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geführt. Das Gericht wurde vielmehr gehalten, sobald dazu ein<br />

Bedürfnis vorlag. ') Seit Einführung der münsterischen Landgerichtsordnung<br />

von 1571 wurde das Urteil, wie in allen<br />

münsterischen Gerichten so auch hier, nicht mehr durch die Gesamtheit<br />

der im Gerichtsbezirk eingesessenen HanSleute. den sogenannten<br />

Umstand, sondern durch den Richder und das ihm beigegeben?<br />

Schössenkolleginm unter Aufsicht des Droste» gefunden. der aus<br />

Grund der Landgerichtsordnung eingeführte Gerichtsschreiberdienst<br />

wurde durch den Amtsschreiber mit verwaltet.<br />

Der Vogt zur Cloppenburg und die ihm unterstellte» Frohnen<br />

zu Molbergen und Markliaase» wäre» verpflichtet, alle zu ihrer<br />

Kenntnis kommenden Straftaten der Gerichtseingesessenen dem<br />

Droste» n»d Richder zur Cloppenburg zur weideren Verfolgung<br />

anzuzeigen. Versäumten sie diese ihre Pflicht oder machte« sie<br />

wissentlich unwahre Anzeigen, so wurde» sie bestraft. Die zur<br />

Anzeige gebrachten peinlichen Sachen wurden einer besondere»<br />

untersuchung unterzogen und seit dem Anfang deö 16. Jahrhunterts<br />

die leugnende» Missetäder vielfach durch de» Scharfrichder<br />

der Folderung unterworfen. So verhörte z. L. im Jahre 1555<br />

der Scharfrichder von Bremen auf der Cloppenburg peinlich die<br />

Gefangenen Jasper und Evert von Rüssel und einen dritten. Henrich<br />

Boumann, welch letzderer ohne Tortur bekannte. „Weil die<br />

Verwandten für Boumann keine Brächten übernehmen wollten,<br />

wurde er hingerichtet." 2 ) Die geringeren Strafsache» wurden auf<br />

den Vrilchtengenchten abgehandelt und zusammen mit den Brächten<br />

aus den anderen Cloppenburgischen Gerichtsbezirken aus dem Amtsbrüchte»gcricht<br />

zur Cloppenburg zu Gelde gesetzt. Einem solche»<br />

alljährlich nur einmal tagenden Amtsbrächtengericht wohnten bei<br />

per Trost. Rentmeisder und Landschreiber zur Cloppenburg, der<br />

Richder und Vogt zur Cloppenburg mit den Frohnen z» Molbergen<br />

und Markyausen, der Richder und Bogt zu Löningen. Richder und<br />

Sogt zu Essen, Richder zu Lastrup, Vogt zu Lindern, der Richder<br />

zu Friesoythe »eben den Vögten zu Saderland und Barßel. Jeder<br />

her Richder, Vögte und Frohnen erhielt zur Zehrung 2 1 /, Schilling.<br />

i) Anlage 3.<br />

*) Cfbenbuvgcr Archiv. Nielx'vdings Nachlas; 9tr. 4.

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