10.01.2013 Aufrufe

Landesbibliothek Oldenburg

Landesbibliothek Oldenburg

Landesbibliothek Oldenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Alte Gerichte in dein alten Amte Cloppenburg. 251<br />

Tonne Bier sofort anzunehmen, Zugegen waren anßer ben Haus-<br />

wirken untiivlid) die Zwölfer, die Parteien, welche von einem<br />

Zwölfer ihres Kirchspiels förmlich geladen wurden, und die etwaigen<br />

Zeugen. N\ich Eröffnung des Gerichts hatte jeder der Zwölfe die<br />

Liste der zu seinem Amtsbezirk gehörigen Hauswirte zu verlesen.<br />

Die unentschuldigt Entbliebenen wurden in Strafe von je einer<br />

Tonne Bier genommen, deren Geldes Wert späder eventuell im<br />

Wege der Pfändung durch den zuständigen Bürgermeisder beige-<br />

trieben werden mußte. 2 ) Alsdann wurde jede der im Vorverfahren<br />

von den Zwölfern geklärte Streitsache in Anwesenheit der Parteien<br />

furz verhandelt. Nach Abschluß der Verhandlung hatten die Par-<br />

teien und mit ihnen alle, die nicht zum Gerichtsumstand gehörten,<br />

bei Strafe einer Tonne Bier abzutreten. 8 ) Die Zwölfer stellten<br />

alsdann ihren im Vorverfahren bereits beschlossenen Urteilsvorschlag<br />

-uv Beratung. Wurde er von beut Umstand ausdrücklich gutgeheißen.<br />

j0 wurde die beut Vorschlag entsprechende Urteilsfindung beu wieder<br />

herbeigerufenen Parteien als unanfechtbares Volksurteil verkiinbet. *)<br />

Wurde dem Urteilsvorschlag nicht zugestimmt, so fand erneute Be-<br />

ratung statt, bis das Urteil von Zwölfern und Umstand gefunden<br />

nun'. Anf Antrag einer der Parteien würbe über den Urteilsspruch<br />

ei„ Gerichtlichem ausgestellt unb mit beut Landeosiegel versehen.<br />

Berging sich »vährcnb der Verhanbluug eine Partei gegen die andere<br />

bind) Worte oder Tätlichkeiten, so verfiel sie in eilte Strafe von<br />

5 Goldgulden. 5 ) Würbe gar einer der Zwölfe ober eine Person<br />

aU.> dem Gerichtsumstanb von einer Partei wegen bes gesprochenen<br />

Urteils während oder nach der Tagung des Landgerichts durch<br />

Wort oder Tat angegriffen, so haue die Partei die hohe Strafe<br />

r0,t 10 Golbgnlben verwirkt. 6 )<br />

Von diesen Strafen erhielten bas Land nnb die Zwölfe je<br />

die Hälfte, undeschabet der ..von der hohen Obrigkeit", der bischof-<br />

') Saderl. ü G. C., Art. 9 (.Anlage ü).<br />

*') Saderl. i!.(&.£•., Art. 11 (Anlage ü).<br />

"I Satcrl. i.'. QJ. C., Art. 13 (Anlage U).<br />

4 i Saderl. L.G.L., Art. 4 und 13 (Anlage 6).<br />

*) Satcrl. L. G. £., Art. 5 (Anlage 6).<br />

•) Solerl. Ü.W.C., Art. (Anlage 6).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!