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Dr. Engelle.<br />

An bem nächsten Sonntag fand bann — wenn kein Hindernis<br />

vorlag — vor den Zwölfen auf bem Kirchhof zu Ramsloh um<br />

12 Uhr mittags die Verhandlung statt Zu erscheinen hatten außer<br />

ben Parteien unb etwaigen Zeuge» nur die Zwölfe. Wer iin-<br />

eiitschiilbigt ausblieb, war ben Erschienenen zu ben Unkosten bes<br />

Tages mit einem Beerbop Bier verfallen.Zunächst hatte jebc<br />

Partei zur Sicherstellung der biirch die Verhandlung bem Lande<br />

entstehenden Koste» und bem Lande etwa zufallenden Brüche 2 im<br />

Lande angesessene (pfahlfeste) Männer als Bürgen zu stellen. '-')<br />

Alsdann erst wurde verhandelt. War die Sache schlüssig, so de-<br />

rieten die Zwölfe gleich am Schluß bev erste» dermins, nachbetn<br />

die Parteien abgetreten waren, über ben Urteilsvorschlag. das<br />

Ergebnis der Beratung hatten die Zwölfe bei Strafe der Amts-<br />

entschung ttttb der Hergabe von 2 Tonnen Bier aber zunächst noch<br />

geheim zu halten, bis auch das Land gehört mar. 3 ) Kam die<br />

Sache an beut ersten Sonntag nicht zu Ettbc, so hatten bic Zwölfe<br />

bnv Recht, ben dermin auf ben nächsten unb eventuell weider auf<br />

ben übernächsten Sonntag zu vertagen, bis sie zu einem Urteils­<br />

vorschlag gelangten.<br />

Waren je mich Gelegenheit eine ober mehrere Sachen in<br />

vorstehender Weise vorberaten, so wurden sie zur nochmaligen —<br />

aber abgekürzten — Verhandlung vor bas ordentliche Landgericht<br />

gebracht. Zum Landgericht, bav berzeit wohl ebenso wie der einzelne<br />

Vordermin von der Kanzel herab verkündet wurde, hotte jeber<br />

Hauswirt des SaderlandeS in Person an beut angesetzten Sonntag<br />

mittags 12 Uhr auf dem Kirchhof zu Ramsloh ;u erscheinen. Rur<br />

ernste Krankheit ttttb sonstiges Unvermögen entschulbigte baS Fern­<br />

bleiben. War einer der Zwölf innerhalb seiner zweijährigen Amts-<br />

periobe verstorben ober war er zeitweise an dem Erscheinen im<br />

landgmcht verhindert, so waren die Hauswirte seines Kirchspiels<br />

berechtigt, aus ihrer Mitte an seiner Stelle einen Ersatzmann zu<br />

wählen. der Erwählte hatte bas Ehrenamt bei Strafe einer<br />

'/ Saderl. i 1 . G. £., Artikel 4 unb 8 (Anlage 6).<br />

*) 3aderl. L. G. £., Artikel 1 (Anlage 6).<br />

3 i Saderl. ki. ö. £\, Artikel 10 «Anlage 6).<br />

4 ) Sslderl. i'.

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