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Landesbibliothek Oldenburg

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?as oldenburger Spatenrccht. 21<br />

die Deiche herrenlos liegen läßt, ist nicht ausdrücklich gesagt. Man<br />

wird annehmen müssen, daß in diesem Fall die Übernahmepflicht<br />

durch den Deichverband eintritt.<br />

Die bezüglich der Natur und der Voraussetzungen der Ver-<br />

spatung in <strong>Oldenburg</strong> gemachten Ausführungen kurz zusammen-<br />

fassend, ergibt sich folgendes:<br />

Die Verspätung kann zwangsweise oder freiwillig erfolgen.<br />

Als ihre Voraussetzungen findet sich überall Unvermögen zur Ersüllung<br />

der Deichpflicht, in Butjadingen. dem Jeverland und in der<br />

grafschaft <strong>Oldenburg</strong> jedoch nur dauerndes Unvermögen, in Stedingen<br />

letzteres schlechthin. Hartnäckige Versäumnis bei der Deicharbeit<br />

ist unter normalen Verhältnissen nicht kausal für das Spatenrecht,<br />

sondern nur, wenn sie bei der Wiederherstellung eines Deichbruches<br />

eintritt und auch dann nur in Stedingen und Butjadingen. nicht<br />

auch im Jeverlaud und in der Grafschaft <strong>Oldenburg</strong>. Als Folge<br />

davon, daß ein Deich herrenlos, ist die Verspätung nur nach dem<br />

Kremer Vorschlag für das Stedinger Spatenrccht von 1579 bekannt.<br />

Sonst wird dieser Fall in <strong>Oldenburg</strong> nirgends bezeugt.<br />

Die Natur der Verspätung deckt sich nicht damit, ob sie<br />

Folge von Unvermögen oder von Versäumnis ist. Nur läßt sich<br />

feststellen, daß. falls die Verspätung auf Grund von Versäumnis<br />

stattfindet, sie ihrer Natur nach stets exekutiv ist. Ist Unvermögen<br />

grundlegend für das Spatenrecht, so kann es sowohl freiwillig als<br />

zwangsweise erfolgen.<br />

Die Form der Verspätung wird ausführlich bei der Dar-<br />

stellung des Spatenprozeßrechtes erördert, muß hier jedoch des<br />

besseren Verständnisses wegen angedeutet werden. Sie besteht<br />

hauptsächlich darin, daß der zur Verspätung kommende Genosse<br />

oder ein Deichbeamder einen Spaten in die Deichkabel oder das<br />

Vorland steckt, der dann von drittem gezogen wird.<br />

Die Wirkungen der Verspätung treten dadurch ein, daß obige<br />

Formalitäten erfüllt werden. Bei ihrer Besprechung wollen wir<br />

von den eigentlichen genossenschaftlichen Folgen ausgehen • und

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