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236<br />

Dr. Engelke.<br />

münster 5l/z Ellen gemeinen Tuchs. ein Wagen und 3 Köder-<br />

Handdienste gewährt.')<br />

Nach einem im Jahre 1667 erstatteten Bericht deS Nichders<br />

Hülshorst gehörten derzeit zum Richderdienst ein Erbes-Wagendienst,<br />

4 Köder-Handdienste und 2 Reichstaler 21 Schillinge Kleidungsgeld.<br />

Jedes Erbe und Halberbe, im ganzen zwischen 36 bis 40<br />

Stück, lieferten dem Richder ein Scheffel Hafer kleines Spieker<br />

Maßes. die Prozesse brachten so wenig ein. daß für diese Einnahmen<br />

nicht einmal jährlich ein Anzug zu kaufen war.')<br />

Im Jahre 1722 standen dem Richder nebe» dem Kleidungsgelb<br />

5 Wagen- und 5 Handdienste im Werte von 30 unb 10<br />

Talern zur Verfügung. Von den Erben und Halberben erhielt der<br />

Richder 5 Malter Hafer, von den Ködern 69 Ranchhühner zu je<br />

I 1 /, Schilling Wert und von 4 Freien je 1 Reichstaler. Ferner<br />

gehörten zu den Einkünften des Richderdienstes Probebier im Werte<br />

von 4 Reichstalern, Gebühr für die amtliche Bestätigung des<br />

Magistrats Essen 1 Reichstaler und etwa 30 Sderbetaler, nämlich<br />

bei dem Tode einer jeden freien Person 1 Reichstaler. Diese<br />

Einkünfte haben sich bis ins 19. Jahrhuntert hinein erhalten.<br />

Das Gericht Essen wird im Jahre 1400 zusammen mit der<br />

ganzen tecklenburgischen Herrlichkeit Cloppenburg an münster gekommen<br />

sein. 4 ) Es war wohl nur Burgericht, nicht Gogericht.<br />

Gegen die Eigenschaft eines Gogerichls spricht m. E. vor allem<br />

zweierlei, einmal das Fehlen der für die Gogerichte so charakle<br />

ristischen 3 oder 4 ständigen Godingc, sodann aber auch der Ilm<br />

stand, daß auf den Erben des Gerichtsbezirks nicht die uralte, in<br />

früherer Zeit dem Gografeu. späder dem Amte zufließende Abgabe<br />

von Richtekoru ruhte 8 ) wie sie für die Gogerichtsbezirke aus-<br />

') Anlage 3.<br />

IX D 47 •— c .<br />

IX A<br />

*) Akten des Aldenburgischen Archivs: A» Clbbg. M. Abt. IB, Tit.<br />

•) Akten des Clbcnbuiflifchcn Archivs: A* Lldbg. M. Abt. IL. lit.<br />

*) Vgl. die Einleitung.<br />

5 ) Anlage 3. Keine der Cloppenburg?? Aintsrechnung weist Gogetichls<br />

gesälle au? de,» tiirdiiviel Esten auf.

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