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Landesbibliothek Oldenburg

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Alle Gerichte in dem allen Amte Cloppenburg. 193<br />

b) für jede Pfandlöse: 1 Stiiver Brab.<br />

c) für jede» Blutschein: 3 Schilling Mimst.<br />

(1) für jede Gerichtskunde: ü Pfennige.')<br />

Diese Einnahmen haben sich in der Folge nicht allzusehr<br />

geändert. Im Jahre 1733 bestand die Roggenlieferung unverändert,<br />

an Stelle des Tuchs wurde sogen. Kindergeld mit 2 Ntlrn.<br />

21 Schill, gezahlt. die Wage»- und Handdienste hatten sich um<br />

je 1 vermehrt, ihr Geldeswert betrug 22 Ntr. 14 «Schill. + 10 Rtlr.<br />

12 Schill. Von jedem Vollerbe erhielt der Gvgraf zur Ernte<br />

5 Roggenhocken zu je 4 Garben, von jedem Halberben und Köder<br />

4 Roggenhocken zu 4 Garben, insgesamt 715 Hocke». Als 9(6gabc<br />

der Neubauern waren hinzugekommen 9 Rauchhühner. Das<br />

Gerichtsgelo mar genug. Bei dem Tod einer freien Standesperson<br />

erhielt der Gograf von den Hinderbliebenen einen sogen. Sderbe-<br />

reichstaler. 3 )<br />

Diese Gerichtsgefälle ltitD Einnahmen des Richders sind erst<br />

unter der oldenburgischen Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunterts<br />

in Wegfall gekommen.<br />

Der Wiekrichder erhielt bis ins 16. Jahrhuntert den sogen.<br />

Burschatz aus der Wiek in Höhe von 2 l /2 Mark. Späder wurde<br />

der Burschatz zwar an den Meierhos weider geliefert, der Meder<br />

niiiBtc ihn aber an die bischöfliche Regierung wieder abführen. 3 )<br />

Der Wiekrichder hatte ferner die Einnahmen aus dem corneyisch-meppischeu<br />

Lehn der Wroge und Probe in den Kirchspielen<br />

Löningen. Lastrup und Lindern, bis zur Mitte des 16. Jahrhunterts<br />

auch uoch im Kirchspiel Menslage. Die Höhe der Einnahme aus<br />

dieser Gerechtigkeit wird bei der sehr scharfen Strafordnung nicht<br />

gering gewesen sein. Der Bäcker, der das Brot zu gering buk.<br />

hatte für jedes Lot Mindergewicht 2 Rtlr. zu zahlen, der Höker.<br />

kcr das Pfund Bulder teurer verkaufte als Vorschrift war, zahlte<br />

für jeden Pfennig Überpreis 1 9?Hr. Wer für die Kanne einfachen<br />

Bieres mehr nahm als die lare, hatte au den Meier<br />

8 Rtlr. zu zahlen. Für unrichtige Kannen und falsche Vierdhop<br />

>) Anlage 9.<br />

*) Anlage 18.<br />

,J ) <strong>Oldenburg</strong>er Archiv: NieberdingS Nachlas; Nr. 25.<br />

Ialirl'. f Client'. Geich- S*b. XVII. 13

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