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Landesbibliothek Oldenburg

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Neulinge erhalte« »ach einer PrüfungSzeit von drei Monaten aus<br />

de» Händen des Priesders unter Segenswünschen und Anrufung<br />

des h. Geistes ihr Sieche»kleid, das in einem härene» Gewände<br />

von grauer oder gelber Farbe besteht, u»d zu dessen Trage» alle<br />

verpflichtet sind. Etwa Geheilte trete» a»s bem Konvent aus und<br />

kehre», falls sie es »icht vorziehen, sich als Gesunde dem Dienste<br />

der Kranken z» widmen, nach Hause zurück. Die Geschlechder lebe»<br />

von einander getrennt. Niemand darf sich ohne Erlaubnis mit<br />

anderen unterhalten, die Einfriedigung des Hofes verlassen und sich<br />

jemanden! nähern, der in die Stadt gehört, oder gar diese selbst<br />

betreten. Die Brüder, bezw. die Schwesdern, essen, schlafen und<br />

beten gemeinsam. Fünfmal im Jahre: zu Osder». Pfingsten. Marien<br />

Empfängnis. Allerheiligen und Weihnachten solle» sie 511 Beichte<br />

und Abendmahl gehen. Wer die Hören »icht lesen kann, soll zwölf<br />

Padernosder und ebensoviel Avemarias beten, u»d zwar je bei der<br />

Prime, der derzc, der Sexte, der Rone und den, Schlnszgebct. fünfzig<br />

ober zur Vesperzeit und zur Nacht. Die Adventsfasten und die<br />

vierzigtägigen Fasten müssen gewissenhaft innegehalten werden.<br />

Ähnliche auf völlige Isolierung der Aussätzigen, sowie auf<br />

Vorbereitung für das Jenseits durch gemeinschaftliches Beten und<br />

asketisches Lebe» gerichtete Vorschriften müsse» mich im <strong>Oldenburg</strong>er<br />

Siechenhanse in Geltung gewesen sein. Die von der Welt aus<br />

Angst vor Ansteckung unbarmherzig Ausgestoßenen nahm die Kirche<br />

unter ihre Flügel und linderte durch geistlichen Trost das Elend<br />

derjenigen, die sonst gänzlicher Verzweiflung anheimgefallen wären.<br />

Indes beteiligten sich auch Laien an dein frommen Werke, indem<br />

sie durch Schenkungen. Vermächtnisse und Almosen, von denen der<br />

unterhalt der Kranken bestritten wurde, äußere Not fern z» halten<br />

suchten, oder, was jedenfalls größere Überwindung kostete, persönlich<br />

im Siechenhause die Krankenpflege ausübte», womit natürlich Teil­<br />

nahme an der strengen Abgeschlossenheit verbunden war. Auch die<br />

Verwaltung des dem Siechenhause und der Kapelle gehörigen<br />

Vermögens, d. h. also die Einziehung der Einkünfte, deren Ver­<br />

lvendung für Beköstigung der Siechen und unterhaltung der Bau-<br />

lichkeiten, endlich die Vermehrung des Besitzstandes, war, wie wir<br />

gesehen haben, in Laienhänden. Da die Sorge für die Bauten

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