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Landesbibliothek Oldenburg

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8 Dr. Arkenau.<br />

Der wirtschaftliche Zweck der Genossenschaft besteht darin,<br />

durch die Errichtung und Jnstaudhaltung der Deiche eine Ertragssteigerung<br />

des ohne die Deiche der Flut alisgesetzten Marschlandes<br />

zu erzielen. Die Erreichung dieses Zweckes ist nur bei wirksamsder<br />

Mitarbeit aller Genossen möglich. Die durch die Fluten im Mittelaller<br />

drohende Gefahr war bedeutend größer als heutzutage, da sie<br />

bei der fortgeschrittenen Deichbautechnik und der Profilstärke der<br />

Deiche auf ein Geringes herabgemindert ist. Die unterlassung der<br />

Teichpflicht durch den einzelnen Genoffen konnte im Mittelalter<br />

das Leben und den Wohlstand aller vernichten. Nicht nur durch<br />

Versäumnis, sondern auch durch Unvermögen konnte der Einzelne<br />

der Genossenschaft gefährlich werden. Da die dem Einzelnen ob-<br />

liegende Deicharbeit unter Umständen erhebliche Mittel erforderte<br />

und das Kreditwesen auf dem Lande wenig entwickelt mar, so war<br />

es dem Genossen trotz seines Grundbesitzes oft unmöglich, die zur<br />

Erfüllung der Deichlast erforderlichen Mittel zu beschaffen. Er<br />

mußte die Deiche unbebaut liegen lassen. (Vgl. Auhagen. S. 66 ff.)<br />

Der Kampf der Genossen mit den Fluten ist im Mittelalter gewaltig.<br />

Die Küstenbewohner ringen nach dem Berichte alter Deichquellen<br />

mit den Fluten wie mit anstürmenden Landesfeinden, oft<br />

freilich mit weniger Erfolg und größeren Verlusten. Speziell in<br />

den Küstenbezirken des <strong>Oldenburg</strong>er Landes haben die Teichgenossen-<br />

schaften einen schweren, bis zum 16. Jahrhuntert meistenteils un­<br />

glücklichen Kampf gegen den immer weider einbrechenden Jadebusen<br />

und die von verderblichen Sturmfluten heimgesuchte Wesermündung<br />

zu führen gehabt.') Wenn die Genossenschaft mit Aussicht auf<br />

Erfolg diesen Kampf mit den Wogen ausnehmen wollte, mußte sie<br />

daraus halten, stets fähige Kämpfer in ihren Reihen zu haben.<br />

Das Personalitätsprinzip einer jeden Genossenschaft gewinnt durch<br />

die Notlage bei der reale» Deichgenossenschaft eine über das ge-<br />

»ähnliche Maß hinausgehende Bedeutung, es ist Lebensfrage der­<br />

selben. Zu ihrer Lösung hat die autonome Deichgenossenschaft außer<br />

der Androhung erheblicher Strafen gegen säumige Deicher in dem<br />

') Vgl. Sello: Lstr. u. Rüslr. v. Thiinen: Begründung der Deichte.<br />

Zustände in der Herrschast Jever, ferner die Deichbände der einzelnen Land­<br />

schaften.

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