2. Sitzung vom 03.03.2009 - Markt Emskirchen
2. Sitzung vom 03.03.2009 - Markt Emskirchen
2. Sitzung vom 03.03.2009 - Markt Emskirchen
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Niederschrift<br />
<strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Planungs- und<br />
Umweltausschusses<br />
<strong>Sitzung</strong>stermin: Dienstag, den <strong>03.03.2009</strong><br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 16:00 Uhr<br />
Ende öffentliche <strong>Sitzung</strong> 18:15 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sende: 18:30 Uhr<br />
Ort, Raum: Rathaus <strong>Emskirchen</strong>, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
Anwesend sind:<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Herr Harald Kempe<br />
Ausschussmitglied<br />
Frau Barbara Hieronymus<br />
Herr Siegfried Schönleben<br />
Frau Hildegard Schuhmann-Knöß nur öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steil anwesend<br />
Frau Ursula Schwarzkopf<br />
Frau Sabine Sielka<br />
Herr Dietmar Spitzer<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO gegeben ist.<br />
<strong>Emskirchen</strong>, den 19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
Seite 2<br />
1 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier. Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf<br />
Fl.Nr. 46 Gmkg. Rennhofen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong> 18.0<strong>2.</strong>09/TOP 1.1)<br />
2 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier: Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhaus auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 882/11 Gmkg. <strong>Emskirchen</strong><br />
3 Bauvoranfragen, Bauanträge: Anfrage zur Errichtung von 2 Fertiggaragen auf Fl.Nr.<br />
813 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (s. hierzu <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 0<strong>2.</strong>09.08/ TOP 3.4)<br />
4 Vorstellung neuer Bauwerksentwürfe für die Brücke über den Flugsbach durch die<br />
BahnPlan GmbH, Neustadt a. d. Aisch<br />
5 Information zur Kapazität der Abwasserentsorgung in Brunn<br />
6 Konjunkturpaket II der Bundesregierung; hier: vorgesehene Maßnahmen des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Emskirchen</strong><br />
7 Restaurierung des Rathaustores<br />
8 Ausbau des Verbindungsweges von der Bottenbacher Straße zur Neustädter Straße<br />
(s. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 04.10.2004/TOP3)<br />
9 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Protokoll:<br />
Öffentlicher Teil<br />
Seite 3<br />
TOP 1 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier. Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses<br />
auf Fl.Nr. 46 Gmkg. Rennhofen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong><br />
18.0<strong>2.</strong>09/TOP 1.1)<br />
Vorlage: EMS/2009/362<br />
Grundlagen:<br />
Werner Meth, Rennhofen 18, <strong>Emskirchen</strong> beantragt, dass sich der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />
nochmals mit seiner Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 46 Gem.<br />
Rennhofen befassen möge.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.05.2008 hatte Herr Meth zunächst vorgeschlagen, das Gebäude<br />
(10 m x 12 m) ca. 15 Meter über die bestehende Bebauung hinaus in Richtung Süden zu<br />
verschieben.<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hatte am 03.06.2008 aufgrund der Empfehlung<br />
des Landratsamtes beschlossen, einer Verschiebung des Standortes aus ortsplanerischer<br />
und immissionsrechtlicher Sicht und wegen etwaiger Bezugsfälle nicht zuzustimmen.<br />
Nach Auffassung des Landratsamtes muss der Standort im bestehenden Bebauungszusammenhang<br />
liegen. Dieser Zusammenhang wird durch eine gedachte Linie zwischen<br />
dem südöstlichen Gebäudeeck (Nebengebäude) und dem nordöstlichsten Grundstückseck<br />
begrenzt.<br />
Auch muss die Zufahrt von der Ortsstraße aus und nicht über den Flurbereinigungsweg<br />
Fl.Nr. 88 (nur während der Bauphase und in Notfällen) erfolgen.<br />
Herr Meth teilt nun in zutreffender Weise mit, dass z.Zt. keine Möglichkeit besteht, in<br />
Rennhofen für seine Kinder einen Baugrund zu erwerben. Die Einhaltung der Bauzusammenhangsgrenze<br />
würde das jetzige Baugrundstück zu sehr einengen.<br />
Er schlägt deshalb eine Reduzierung des Gebäudestandortes zur bestehenden Bebauung<br />
von 15 m auf nunmehr 6 m vor.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 18.0<strong>2.</strong>09 hierzu beschlossen, dass in einer der nächsten<br />
<strong>Sitzung</strong>en des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zusammen mit Vertretern des<br />
Landratsamtes eine geeignete Standortlösung gesucht werden soll.<br />
Das Landratsamt hat hierzu inzwischen mitgeteilt, dass zunächst der Gebäudestandort<br />
vor Ort abgesteckt werden soll. Das Landratsamt wird, falls das gemeindliche Einvernehmen<br />
vorliegt, insbesonders die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Immissionsschutzbelangen<br />
prüfen.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Standortplanung wird in Aussicht<br />
gestellt, wenn der Gebäudestandort mit den im Außenbereich zu wahrenden<br />
öffentlichen Belangen (insbesonders Immissionsschutz, Rücksichtsnahmegebot<br />
für benachbarte gewerbliche Nutzungen) vereinbar ist.<br />
Die Anlegung und Unterhaltung einer weiteren Zufahrt von der Sandgasse aus<br />
über den Weg Fl.Nr. 88 für Notfälle (wie Feuerwehr) wird für notwendig erachtet.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Seite 4<br />
TOP 2 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier: Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhaus<br />
auf dem Grundstück Fl.Nr. 882/11 Gmkg. <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2009/363<br />
Grundlagen:<br />
Wolfgang und Melanie Teufel, Fritz- Riegel- Straße 22, 91448 <strong>Emskirchen</strong> beabsichtigen<br />
die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 882/1 Gem. <strong>Emskirchen</strong>. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 10 „Alter Postweg“. Für das Vorhaben werden<br />
folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:<br />
Änderung der Dachneigung von max. 38 Grad auf 42 Grad,<br />
Erhöhung des Kniestocks von max. 25 cm auf 41 cm an der Nordseite und ansonsten<br />
auf mind. 50 cm,<br />
Abweichung von der Firstrichtung anstatt von West nach Ost parallel zur schrägen<br />
nördlichen Grundstücksgrenze wobei Bezug auf Fl.Nr. 882/16 genommen<br />
wird,<br />
Überschreitung des Garagenstandortes um ca. 2m bis 3m nach Norden und um<br />
ca. 2 m wegen des Carports nach Westen<br />
Die Eigentümer des nördlich angrenzenden Grundstückes Fl.Nr. 882/7 stimmen<br />
diesen Befreiungen nicht zu und verweisen auf den Vertrauensschutz des Bebauungsplanes.<br />
Bei Einhaltung der Firstrichtung wäre die geplante rechte Hausecke ca. 2 m weiter<br />
von ihrer Grundstücksgrenze entfernt. Durch die Überschreitung der Kniestockhöhe<br />
und der Dachneigung wird das Gebäude unzulässig höher.<br />
Aufgrund der Einwendungen der Grundstücksnachbarn wurde in der jetzigen<br />
Planung der Kniestock auf der Nordseite ebenso wie der nördliche Dachvorsprung<br />
um ca. 10 cm verringert und der Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze<br />
um ca. 0,5 m auf 3,5 m vergrößert.<br />
Das Landratsamt hat hierzu wie folgt Stellung genommen:<br />
Sofern die Abstandsflächen eingehalten werden, was das LRA jedoch im einfachen<br />
Verfahren nicht prüfen wird (Art. 59 BO), dienen die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
von denen befreit werden soll (Kniestock, Firstrichtung u. Dachneigung),<br />
nicht dem Nachbarschutz, weil es sich um ausschließlich dem öffentlichen<br />
Interesse zuzuordnende, baugestalterische Festsetzungen nach Art. 81<br />
Abs.2 BayBO handelt.<br />
Unabhängig von der Qualität der Festsetzungen hat jedoch § 31 Abs.2 BauGB<br />
mit dem Tatbestandsmerkmal "Würdigung nachbarlicher Interessen" im Rahmen<br />
der behördlichen Ermessensentscheidung drittschützende Wirkung.<br />
Die Befreiung verletzt somit den Nachbarn auch dann in seinen Rechten, wenn<br />
die Behörde bei der Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf<br />
die Interessen des Nachbarn genommen hat.<br />
Welche schutzwürdigen Interessen des Nachbarn bei der Summe der hier erforderlichen<br />
und miteinander zusammenwirkenden Befreiungen betroffen und wie<br />
sie abzuwägen sind, kann im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage nicht abschließend<br />
beurteilt werden. Insoweit kann der "Vertrauensschutz" ein (wenn<br />
auch nicht alleine tragfähiges) Interessenmoment im Rahmen der nachbarrechtlichen<br />
Würdigung darstellen.<br />
Unabhängig hiervon sind Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen durch<br />
den Bauherren schriftlich zu beantragen und zu begründen (Art. 63 Abs.2 S.1<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
BO).<br />
Dies sollte die Gemeinde auch bei ihrer Entscheidung beachten!<br />
Seite 5<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, dass von der Verwaltung<br />
mit den beiden Parteien eine Kompromisslösung angestrebt werden soll.<br />
Über eine Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen kann wegen der rechtlichen<br />
Problematik nur bei Vorliegen eines formellen, begründeten Antrags mit<br />
durchgeführter Nachbarbeteiligung entschieden werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 3 Bauvoranfragen, Bauanträge: Anfrage zur Errichtung von 2 Fertiggaragen<br />
auf Fl.Nr. 813 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (s. hierzu <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 0<strong>2.</strong>09.08/ TOP 3.4)<br />
Vorlage: EMS/2009/372<br />
Grundlagen:<br />
Herr Willi Sieber, Osingweg 27, <strong>Emskirchen</strong> hat zunächst beantragt, auf dem<br />
gemeindlichen Grundstück zum Weg hin sechs ihm gehörende Flachdachgaragen<br />
(derzeitiger Standort in Nürnberg) aufzustellen. Zur Einbindung in das Ortsbild<br />
sollen die Dächer begrünt werden. Die betreffende Fläche von ca. 100 qm,<br />
die gegenüber seinem Wohnhaus liegt, hat Herr Sieber bereits seit dem<br />
16.05.2002 gepachtet.<br />
Das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 813 liegt im Außenbereich und ist als ehemalige<br />
Biotopfläche im Rahmen einer künftigen Bauleitplanung als Grünzone<br />
vorgesehen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der <strong>Sitzung</strong> am<br />
0<strong>2.</strong>09.08 festgestellt, dass eine direkte Beeinträchtigung dieser Planung durch die<br />
am Wegerand vorgesehenen Garagen zwar nicht zu erwarten ist; eine Bindung<br />
der künftigen Ortsplanung sei jedoch nicht sinnvoll. Zudem würde ein Bezugsfall<br />
für weitere derartige Vorhaben im Bereich des gemeindlichen Grundstückes entstehen.<br />
Herr Sieber möchte nunmehr nur noch zwei Garagen für den Eigenbedarf aufstellen<br />
und bittet hierzu um das gemeindliche Einvernehmen.<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen für zwei Fertiggaragen mit Dachbegrünung wird<br />
in Aussicht gestellt. Der Bauherr hat sich jedoch in dem zu ergänzenden Pachtvertrag<br />
für die Teilfläche aus Fl.Nr. 813 zu verpflichten, die Garagen bei einer<br />
schriftlichen und nicht zu begründenden Aufforderung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
entschädigungslos innerhalb von drei Monaten zu beseitigen. Die Pachthöhe von<br />
bisher 20,-€ ist anzupassen.<br />
Herr Sieber wird darauf hingewiesen, dass über die Genehmigung des Vorhabens<br />
letztlich <strong>vom</strong> Landratsamt entschieden wird.<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 4 Vorstellung neuer Bauwerksentwürfe für die Brücke über den Flugsbach<br />
durch die BahnPlan GmbH, Neustadt a. d. Aisch<br />
Vorlage: EMS/2009/365<br />
Seite 6<br />
Grundlagen:<br />
Im Rahmen der Hauptprüfung wurde die Flugsbachbrücke in Flugshof im Juli/<br />
August 2005 untersucht.<br />
Die Mängel sind nicht mehr mit vertretbaren Aufwand zu beheben und führen<br />
nicht zu einer gewünschten Verbesserung der Bauwerke.<br />
Bei der Brücke ist das Gewölbe abgerissen und hat sich verwunden. An der Unterlaufseite<br />
ist die Abstützung weggesackt; an der Oberlaufseite sind die Fugen<br />
gerissen und die Natursteine sind lose.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 23.09.2005 das Bauwerke auf Nummer 1 einer<br />
Dringlichkeitsliste für die Sanierung der Brückenbauwerke gesetzt und die Ausführungsplanung<br />
für den Neubau an die BahnPlan GmbH in Auftrag gegeben. Die<br />
bisherige Planung sieht ein überschüttetes Bauwerk mit Kosten in Höhe von ca.<br />
160.000,-€ + MwSt. vor.<br />
Für die Flugsbachbrücke besteht keine Fördermöglichkeit.<br />
Es wurde beschlossen, die Maßnahme im Haushalt 2008 vorzusehen. Im Jahr<br />
2008 wurde nur die Brücke bei Gunzendorf und der Neuausbau der Ortsverbindungsstraße<br />
wegen günstiger Förderbedingungen ausgeführt.<br />
Nachdem in Erwägung gezogen wurde, ob in Flugshof ein Durchlass kostengünstiger<br />
erstellt werden könnte, wurde die BahnPlan GmbH, jetzt Munzinger Ingenieure<br />
GmbH, mit entsprechenden Planungen beauftragt.<br />
Vom Ingenieurbüro werden vier Planvarianten vorgestellt:<br />
1. Stahlfertigteil - Maulprofil 180.092,-€ brutto<br />
<strong>2.</strong> Stahlfertigteil Maulprofil lang 18<strong>2.</strong>942,-€ brutto<br />
3. Stahlbogen 181.576,-€ brutto<br />
4. Stahlbetonrahmenbauwerk 181.205,-€ brutto<br />
Von der Haltbarkeit bzw. Nutzungsdauer bestehen keine Unterschiede zwischen<br />
den Bauausführungen.<br />
Das Stahlbetonrahmenbauwerk kann auch von regionalen Firmen erstellt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat,<br />
den Neubau der Brücke im Haushaltsjahr 2009 als Stahlbetonrahmenbauwerk mit<br />
geschätzten Kosten von insgesamt 181.205,-€ unter der Bauleitung der Munzinger<br />
Ingenieure GmbH zu beschließen.<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 5 Information zur Kapazität der Abwasserentsorgung in Brunn<br />
Vorlage: EMS/2009/366<br />
Grundlagen:<br />
Es werden von den Gemeindewerken Pläne mit Berechnungen der Kanalstrecken<br />
und der Schächte vorgelegt.<br />
Dabei werden der (Ist) - Bestand und die theoretische Betrachtung des WWA<br />
Ansbach gegenübergestellt:<br />
Schafleite<br />
Bestand: volle Schächte; Problem vordere Schafleite (Kaltenneuseser Weg)<br />
WWA: auf Anschlag, überstaut = fliegende Kanaldeckel<br />
Schloß Richtung Hohholz<br />
Bestand: ca. 80 % Auslastung<br />
WWA: auf Anschlag mit eingestauten Schächten<br />
Seite 7<br />
Baugebiet Gostenhof<br />
Bestand: Kanalstrecken teilweise zu klein dimensioniert von Gostenhof Nr. 12 bis<br />
26; Schächte eingestaut, bei Haus Nr. 26 überstaut<br />
WWA: überstaute Schächte, Kanal auf Anschlag<br />
Restort (südlich)<br />
Kirchstraße ausgelastet; Mühlgasse, Hauptstraße (überlastet bei Mehrfamilienhaus<br />
Humann); überlastete Schächte <strong>vom</strong> Sammelschacht bis RÜ<br />
WWA: Schächte teilweise auf Anschlag, bis RÜ überlastet<br />
Problematik: Bei Umbindung in die Brunnengasse entstünde eine Drosselung von<br />
DN 400 auf DN 300 (entspricht 50 % Durchflussreduzierung)<br />
Fazit:<br />
Das Kanalnetz Brunn ist voll ausgelastet und teilweise schon überlastet. Für weitere<br />
Grundstücksanschlüsse bestehen keine Kapazitäten mehr. Eine Erweiterung<br />
des Kanalnetzes ist aus Kostengründen nicht zu empfehlen.<br />
Die Kläranlage ist noch belastbar (von möglichen 900 EW werden zur Zeit 450<br />
EW in Anspruch genommen).<br />
Von den Gemeindewerken wurden für die Ertüchtigung des Kanalnetzes folgende<br />
Kosten geschätzt:<br />
Schafleite 289.270,- €<br />
Gostenhof/Hauptstraße/Mühlweg bis Regenüberlauf (RÜ) 613.880,- €<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Umbindung Kirchstraße/Brunnengasse 116.880,-€<br />
Seite 8<br />
Dies ergibt eine Gesamtsumme von 1.020.03,-€<br />
Nebenkosten (15%) 153.005,-€<br />
Planungskosten 140.764,-€<br />
Insgesamt 1.313.799,-€<br />
Beschluss:<br />
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgt<br />
nicht.<br />
TOP 6 Konjunkturpaket II der Bundesregierung; hier: vorgesehene Maßnahmen<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />
Vorlage: EMS/2009/367<br />
Grundlagen:<br />
Die Regierung von Mittelfranken hat am 20.0<strong>2.</strong>09 eine unverbindliche und sofortige Vorabfrage<br />
über die vorgesehenen gemeindlichen Maßnahmen angefordert.<br />
Angemeldet wurden:<br />
Energetische Maßnahmen am Rathaus im Bereich der Fenster- und Glasfronten<br />
ca. 200.000,-€<br />
Erwerb Anwesen Hindenburgstraße 24 (Bücherei, Vereine, Jugendtreff etc.)<br />
ca. 105.000,-€<br />
Neubau Dorfgemeinschaftshaus Mausdorf<br />
ca. 200.000,-€<br />
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II sollen Maßnahmen an Schulen und Kindergärten,<br />
Sanierungsmaßnahmen an Verwaltungsgebäuden und weiteren kommunalen Einrichtungen<br />
wie Bürgerhäusern durchgeführt werden. Kommunaler Straßenbau wird nur in Bezug<br />
auf Lärmsanierung gefördert.<br />
Die Maßnahmen müssen bis 2011 fertig gestellt sein.<br />
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits in einem am 27.01.09 beschlossenen und<br />
bekannt gemachten Haushaltsplan enthalten sind.<br />
Für die Planung der energetische Sanierung des Rathauses sollen die Architekten Franke<br />
& Messmer beauftragt werden. Es wurden Wärmebildfotos der beiden Rathausgebäude<br />
angefertigt, die den Wärmeverlust insbesonders an den Fenstern und Glasfronten aufzeigen.<br />
Für den Erwerb des Anwesens Hindenburgstraße wurden Zuwendungen nach der Städtebauförderung<br />
beantragt. Derzeit wird noch geprüft, ob EU- Zuschüsse wegen einer<br />
teilweisen Gebäudenutzung im Rahmen der Städtepartnerschaft möglich sind.<br />
Hinweis: Der Regierung von Mittelfranken liegen Anmeldungen für mehr als 600 Mio. €<br />
vor. Zur Verteilung stehen 195 Mio. € zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt durch einen<br />
Beirat unter Vorsitz des Regierungspräsidenten.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat einer entsprechenden<br />
Stellung von Förderanträgen zuzustimmen, wobei die energetische Sanie-<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
rung des Rathauses an erster Stelle steht.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 7 Restaurierung des Rathaustores<br />
Vorlage: EMS/2009/368<br />
Seite 9<br />
Grundlagen:<br />
Das denkmalgeschützte alte Rathaustor ist in einem schlechten Zustand, nachdem in den<br />
Sandstein im Laufe der Jahre Feuchtigkeit eingedrungen ist. Um weitere Schäden zu<br />
vermeiden, ist die Sanierung dringend notwendig.<br />
Diese darf nur durch eine zugelassene Fachfirma ausgeführt werden. Es konnte der Restaurator<br />
Ralf Carnietzki, Nürnberg für die Aufgabe gewonnen werden. Dieser hat für die<br />
folgenden Maßnahmen <strong>vom</strong> Landratsamt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erhalten:<br />
Voruntersuchungen<br />
Restaurierung (Festigung, Reinigung, Entfernen Altergänzungen, Steinersatzmörtel,<br />
Risskittungen, Klebungen, Fugen schließen)<br />
Dokumentation<br />
Die Arbeiten erfolgen auf Stundenbasis (ca. 100 h x 43,-€)<br />
Beschluss:<br />
Der Durchführung der Restaurierungsmaßnahme durch Ralf Czarnietzki, 90489 Nürnberg<br />
wird zugestimmt<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 8 Ausbau des Verbindungsweges von der Bottenbacher Straße zur Neustädter<br />
Straße (s. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 04.10.2004/TOP3)<br />
Vorlage: EMS/2009/371<br />
Grundlagen:<br />
Der Verbindungsweg der Bottenbacher Straße zur Neustädter Straße im Bereich<br />
der sogenannten Todeskurve ist in einem sehr schlechten Ausbauzustand. Der<br />
Weg ist mit Asphaltfräsgut aufgefüllt und planiert worden.<br />
Der Weg wird von den unmittelbaren Anwohnern und auch den Bewohnern des<br />
Siedlungsgebietes „Bottenbacher Wegäcker“ als Abkürzung Richtung Neustadt<br />
verwendet.<br />
Der Weg ist formal als landwirtschaftlicher Weg (Feldweg) gewidmet, seine Nutzung<br />
bei einem Ausbau würde allerdings der einer Ortsstraße gleichen.<br />
Da eine Sanierung in geringem Umfang aufgrund des Zustandes des Weges<br />
19.03.2009
Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />
Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />
Seite 10<br />
nicht möglich ist, bleiben nur der Ausbau oder die Sperrung (nur landwirtschaftlicher<br />
Verkehr).<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat am 04.10.2004 beschlossen,<br />
dass der Verbindungsweg 2005 ausgebaut werden sollte.<br />
Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde der Ausführungsbeschluss von einem<br />
Bürger angesprochen.<br />
Die Kosten werden sich nach dem Stand März 2009 auf ca. 31.000,- Euro belaufen.<br />
Die Ausbaubreite wurde dabei mit 3,50 bis 3,75m angenommen. Die Ausbaulänge<br />
beträgt ca. 200m.<br />
Beschluss:<br />
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, den Ausbau des Weges<br />
vorerst nicht auszuführen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
JA-Stimmen: 6<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Persönlich beteiligt: 0<br />
TOP 9 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />
Vorlage: EMS/2008/318<br />
Den Vorsitz führte Harald Kempe.<br />
<strong>Emskirchen</strong>, 19.03.2009<br />
Unterschrift Vorsitzender:<br />
Harald Kempe<br />
Unterschrift Schriftführer:<br />
Hans Lades<br />
19.03.2009