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2. Sitzung vom 03.03.2009 - Markt Emskirchen

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Niederschrift<br />

<strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Planungs- und<br />

Umweltausschusses<br />

<strong>Sitzung</strong>stermin: Dienstag, den <strong>03.03.2009</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 16:00 Uhr<br />

Ende öffentliche <strong>Sitzung</strong> 18:15 Uhr<br />

<strong>Sitzung</strong>sende: 18:30 Uhr<br />

Ort, Raum: Rathaus <strong>Emskirchen</strong>, <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />

Anwesend sind:<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Herr Harald Kempe<br />

Ausschussmitglied<br />

Frau Barbara Hieronymus<br />

Herr Siegfried Schönleben<br />

Frau Hildegard Schuhmann-Knöß nur öffentlichen <strong>Sitzung</strong>steil anwesend<br />

Frau Ursula Schwarzkopf<br />

Frau Sabine Sielka<br />

Herr Dietmar Spitzer<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO gegeben ist.<br />

<strong>Emskirchen</strong>, den 19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

Seite 2<br />

1 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier. Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf<br />

Fl.Nr. 46 Gmkg. Rennhofen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong> 18.0<strong>2.</strong>09/TOP 1.1)<br />

2 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier: Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhaus auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 882/11 Gmkg. <strong>Emskirchen</strong><br />

3 Bauvoranfragen, Bauanträge: Anfrage zur Errichtung von 2 Fertiggaragen auf Fl.Nr.<br />

813 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (s. hierzu <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 0<strong>2.</strong>09.08/ TOP 3.4)<br />

4 Vorstellung neuer Bauwerksentwürfe für die Brücke über den Flugsbach durch die<br />

BahnPlan GmbH, Neustadt a. d. Aisch<br />

5 Information zur Kapazität der Abwasserentsorgung in Brunn<br />

6 Konjunkturpaket II der Bundesregierung; hier: vorgesehene Maßnahmen des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Emskirchen</strong><br />

7 Restaurierung des Rathaustores<br />

8 Ausbau des Verbindungsweges von der Bottenbacher Straße zur Neustädter Straße<br />

(s. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 04.10.2004/TOP3)<br />

9 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Protokoll:<br />

Öffentlicher Teil<br />

Seite 3<br />

TOP 1 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier. Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses<br />

auf Fl.Nr. 46 Gmkg. Rennhofen (s. <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>vom</strong><br />

18.0<strong>2.</strong>09/TOP 1.1)<br />

Vorlage: EMS/2009/362<br />

Grundlagen:<br />

Werner Meth, Rennhofen 18, <strong>Emskirchen</strong> beantragt, dass sich der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />

nochmals mit seiner Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 46 Gem.<br />

Rennhofen befassen möge.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.05.2008 hatte Herr Meth zunächst vorgeschlagen, das Gebäude<br />

(10 m x 12 m) ca. 15 Meter über die bestehende Bebauung hinaus in Richtung Süden zu<br />

verschieben.<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hatte am 03.06.2008 aufgrund der Empfehlung<br />

des Landratsamtes beschlossen, einer Verschiebung des Standortes aus ortsplanerischer<br />

und immissionsrechtlicher Sicht und wegen etwaiger Bezugsfälle nicht zuzustimmen.<br />

Nach Auffassung des Landratsamtes muss der Standort im bestehenden Bebauungszusammenhang<br />

liegen. Dieser Zusammenhang wird durch eine gedachte Linie zwischen<br />

dem südöstlichen Gebäudeeck (Nebengebäude) und dem nordöstlichsten Grundstückseck<br />

begrenzt.<br />

Auch muss die Zufahrt von der Ortsstraße aus und nicht über den Flurbereinigungsweg<br />

Fl.Nr. 88 (nur während der Bauphase und in Notfällen) erfolgen.<br />

Herr Meth teilt nun in zutreffender Weise mit, dass z.Zt. keine Möglichkeit besteht, in<br />

Rennhofen für seine Kinder einen Baugrund zu erwerben. Die Einhaltung der Bauzusammenhangsgrenze<br />

würde das jetzige Baugrundstück zu sehr einengen.<br />

Er schlägt deshalb eine Reduzierung des Gebäudestandortes zur bestehenden Bebauung<br />

von 15 m auf nunmehr 6 m vor.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 18.0<strong>2.</strong>09 hierzu beschlossen, dass in einer der nächsten<br />

<strong>Sitzung</strong>en des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zusammen mit Vertretern des<br />

Landratsamtes eine geeignete Standortlösung gesucht werden soll.<br />

Das Landratsamt hat hierzu inzwischen mitgeteilt, dass zunächst der Gebäudestandort<br />

vor Ort abgesteckt werden soll. Das Landratsamt wird, falls das gemeindliche Einvernehmen<br />

vorliegt, insbesonders die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Immissionsschutzbelangen<br />

prüfen.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zur geänderten Standortplanung wird in Aussicht<br />

gestellt, wenn der Gebäudestandort mit den im Außenbereich zu wahrenden<br />

öffentlichen Belangen (insbesonders Immissionsschutz, Rücksichtsnahmegebot<br />

für benachbarte gewerbliche Nutzungen) vereinbar ist.<br />

Die Anlegung und Unterhaltung einer weiteren Zufahrt von der Sandgasse aus<br />

über den Weg Fl.Nr. 88 für Notfälle (wie Feuerwehr) wird für notwendig erachtet.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Seite 4<br />

TOP 2 Bauvoranfragen, Bauanträge; hier: Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhaus<br />

auf dem Grundstück Fl.Nr. 882/11 Gmkg. <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2009/363<br />

Grundlagen:<br />

Wolfgang und Melanie Teufel, Fritz- Riegel- Straße 22, 91448 <strong>Emskirchen</strong> beabsichtigen<br />

die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 882/1 Gem. <strong>Emskirchen</strong>. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 10 „Alter Postweg“. Für das Vorhaben werden<br />

folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:<br />

Änderung der Dachneigung von max. 38 Grad auf 42 Grad,<br />

Erhöhung des Kniestocks von max. 25 cm auf 41 cm an der Nordseite und ansonsten<br />

auf mind. 50 cm,<br />

Abweichung von der Firstrichtung anstatt von West nach Ost parallel zur schrägen<br />

nördlichen Grundstücksgrenze wobei Bezug auf Fl.Nr. 882/16 genommen<br />

wird,<br />

Überschreitung des Garagenstandortes um ca. 2m bis 3m nach Norden und um<br />

ca. 2 m wegen des Carports nach Westen<br />

Die Eigentümer des nördlich angrenzenden Grundstückes Fl.Nr. 882/7 stimmen<br />

diesen Befreiungen nicht zu und verweisen auf den Vertrauensschutz des Bebauungsplanes.<br />

Bei Einhaltung der Firstrichtung wäre die geplante rechte Hausecke ca. 2 m weiter<br />

von ihrer Grundstücksgrenze entfernt. Durch die Überschreitung der Kniestockhöhe<br />

und der Dachneigung wird das Gebäude unzulässig höher.<br />

Aufgrund der Einwendungen der Grundstücksnachbarn wurde in der jetzigen<br />

Planung der Kniestock auf der Nordseite ebenso wie der nördliche Dachvorsprung<br />

um ca. 10 cm verringert und der Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze<br />

um ca. 0,5 m auf 3,5 m vergrößert.<br />

Das Landratsamt hat hierzu wie folgt Stellung genommen:<br />

Sofern die Abstandsflächen eingehalten werden, was das LRA jedoch im einfachen<br />

Verfahren nicht prüfen wird (Art. 59 BO), dienen die Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

von denen befreit werden soll (Kniestock, Firstrichtung u. Dachneigung),<br />

nicht dem Nachbarschutz, weil es sich um ausschließlich dem öffentlichen<br />

Interesse zuzuordnende, baugestalterische Festsetzungen nach Art. 81<br />

Abs.2 BayBO handelt.<br />

Unabhängig von der Qualität der Festsetzungen hat jedoch § 31 Abs.2 BauGB<br />

mit dem Tatbestandsmerkmal "Würdigung nachbarlicher Interessen" im Rahmen<br />

der behördlichen Ermessensentscheidung drittschützende Wirkung.<br />

Die Befreiung verletzt somit den Nachbarn auch dann in seinen Rechten, wenn<br />

die Behörde bei der Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf<br />

die Interessen des Nachbarn genommen hat.<br />

Welche schutzwürdigen Interessen des Nachbarn bei der Summe der hier erforderlichen<br />

und miteinander zusammenwirkenden Befreiungen betroffen und wie<br />

sie abzuwägen sind, kann im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage nicht abschließend<br />

beurteilt werden. Insoweit kann der "Vertrauensschutz" ein (wenn<br />

auch nicht alleine tragfähiges) Interessenmoment im Rahmen der nachbarrechtlichen<br />

Würdigung darstellen.<br />

Unabhängig hiervon sind Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen durch<br />

den Bauherren schriftlich zu beantragen und zu begründen (Art. 63 Abs.2 S.1<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

BO).<br />

Dies sollte die Gemeinde auch bei ihrer Entscheidung beachten!<br />

Seite 5<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, dass von der Verwaltung<br />

mit den beiden Parteien eine Kompromisslösung angestrebt werden soll.<br />

Über eine Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen kann wegen der rechtlichen<br />

Problematik nur bei Vorliegen eines formellen, begründeten Antrags mit<br />

durchgeführter Nachbarbeteiligung entschieden werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 3 Bauvoranfragen, Bauanträge: Anfrage zur Errichtung von 2 Fertiggaragen<br />

auf Fl.Nr. 813 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (s. hierzu <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 0<strong>2.</strong>09.08/ TOP 3.4)<br />

Vorlage: EMS/2009/372<br />

Grundlagen:<br />

Herr Willi Sieber, Osingweg 27, <strong>Emskirchen</strong> hat zunächst beantragt, auf dem<br />

gemeindlichen Grundstück zum Weg hin sechs ihm gehörende Flachdachgaragen<br />

(derzeitiger Standort in Nürnberg) aufzustellen. Zur Einbindung in das Ortsbild<br />

sollen die Dächer begrünt werden. Die betreffende Fläche von ca. 100 qm,<br />

die gegenüber seinem Wohnhaus liegt, hat Herr Sieber bereits seit dem<br />

16.05.2002 gepachtet.<br />

Das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 813 liegt im Außenbereich und ist als ehemalige<br />

Biotopfläche im Rahmen einer künftigen Bauleitplanung als Grünzone<br />

vorgesehen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der <strong>Sitzung</strong> am<br />

0<strong>2.</strong>09.08 festgestellt, dass eine direkte Beeinträchtigung dieser Planung durch die<br />

am Wegerand vorgesehenen Garagen zwar nicht zu erwarten ist; eine Bindung<br />

der künftigen Ortsplanung sei jedoch nicht sinnvoll. Zudem würde ein Bezugsfall<br />

für weitere derartige Vorhaben im Bereich des gemeindlichen Grundstückes entstehen.<br />

Herr Sieber möchte nunmehr nur noch zwei Garagen für den Eigenbedarf aufstellen<br />

und bittet hierzu um das gemeindliche Einvernehmen.<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen für zwei Fertiggaragen mit Dachbegrünung wird<br />

in Aussicht gestellt. Der Bauherr hat sich jedoch in dem zu ergänzenden Pachtvertrag<br />

für die Teilfläche aus Fl.Nr. 813 zu verpflichten, die Garagen bei einer<br />

schriftlichen und nicht zu begründenden Aufforderung des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

entschädigungslos innerhalb von drei Monaten zu beseitigen. Die Pachthöhe von<br />

bisher 20,-€ ist anzupassen.<br />

Herr Sieber wird darauf hingewiesen, dass über die Genehmigung des Vorhabens<br />

letztlich <strong>vom</strong> Landratsamt entschieden wird.<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 4 Vorstellung neuer Bauwerksentwürfe für die Brücke über den Flugsbach<br />

durch die BahnPlan GmbH, Neustadt a. d. Aisch<br />

Vorlage: EMS/2009/365<br />

Seite 6<br />

Grundlagen:<br />

Im Rahmen der Hauptprüfung wurde die Flugsbachbrücke in Flugshof im Juli/<br />

August 2005 untersucht.<br />

Die Mängel sind nicht mehr mit vertretbaren Aufwand zu beheben und führen<br />

nicht zu einer gewünschten Verbesserung der Bauwerke.<br />

Bei der Brücke ist das Gewölbe abgerissen und hat sich verwunden. An der Unterlaufseite<br />

ist die Abstützung weggesackt; an der Oberlaufseite sind die Fugen<br />

gerissen und die Natursteine sind lose.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat am 23.09.2005 das Bauwerke auf Nummer 1 einer<br />

Dringlichkeitsliste für die Sanierung der Brückenbauwerke gesetzt und die Ausführungsplanung<br />

für den Neubau an die BahnPlan GmbH in Auftrag gegeben. Die<br />

bisherige Planung sieht ein überschüttetes Bauwerk mit Kosten in Höhe von ca.<br />

160.000,-€ + MwSt. vor.<br />

Für die Flugsbachbrücke besteht keine Fördermöglichkeit.<br />

Es wurde beschlossen, die Maßnahme im Haushalt 2008 vorzusehen. Im Jahr<br />

2008 wurde nur die Brücke bei Gunzendorf und der Neuausbau der Ortsverbindungsstraße<br />

wegen günstiger Förderbedingungen ausgeführt.<br />

Nachdem in Erwägung gezogen wurde, ob in Flugshof ein Durchlass kostengünstiger<br />

erstellt werden könnte, wurde die BahnPlan GmbH, jetzt Munzinger Ingenieure<br />

GmbH, mit entsprechenden Planungen beauftragt.<br />

Vom Ingenieurbüro werden vier Planvarianten vorgestellt:<br />

1. Stahlfertigteil - Maulprofil 180.092,-€ brutto<br />

<strong>2.</strong> Stahlfertigteil Maulprofil lang 18<strong>2.</strong>942,-€ brutto<br />

3. Stahlbogen 181.576,-€ brutto<br />

4. Stahlbetonrahmenbauwerk 181.205,-€ brutto<br />

Von der Haltbarkeit bzw. Nutzungsdauer bestehen keine Unterschiede zwischen<br />

den Bauausführungen.<br />

Das Stahlbetonrahmenbauwerk kann auch von regionalen Firmen erstellt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat,<br />

den Neubau der Brücke im Haushaltsjahr 2009 als Stahlbetonrahmenbauwerk mit<br />

geschätzten Kosten von insgesamt 181.205,-€ unter der Bauleitung der Munzinger<br />

Ingenieure GmbH zu beschließen.<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 5 Information zur Kapazität der Abwasserentsorgung in Brunn<br />

Vorlage: EMS/2009/366<br />

Grundlagen:<br />

Es werden von den Gemeindewerken Pläne mit Berechnungen der Kanalstrecken<br />

und der Schächte vorgelegt.<br />

Dabei werden der (Ist) - Bestand und die theoretische Betrachtung des WWA<br />

Ansbach gegenübergestellt:<br />

Schafleite<br />

Bestand: volle Schächte; Problem vordere Schafleite (Kaltenneuseser Weg)<br />

WWA: auf Anschlag, überstaut = fliegende Kanaldeckel<br />

Schloß Richtung Hohholz<br />

Bestand: ca. 80 % Auslastung<br />

WWA: auf Anschlag mit eingestauten Schächten<br />

Seite 7<br />

Baugebiet Gostenhof<br />

Bestand: Kanalstrecken teilweise zu klein dimensioniert von Gostenhof Nr. 12 bis<br />

26; Schächte eingestaut, bei Haus Nr. 26 überstaut<br />

WWA: überstaute Schächte, Kanal auf Anschlag<br />

Restort (südlich)<br />

Kirchstraße ausgelastet; Mühlgasse, Hauptstraße (überlastet bei Mehrfamilienhaus<br />

Humann); überlastete Schächte <strong>vom</strong> Sammelschacht bis RÜ<br />

WWA: Schächte teilweise auf Anschlag, bis RÜ überlastet<br />

Problematik: Bei Umbindung in die Brunnengasse entstünde eine Drosselung von<br />

DN 400 auf DN 300 (entspricht 50 % Durchflussreduzierung)<br />

Fazit:<br />

Das Kanalnetz Brunn ist voll ausgelastet und teilweise schon überlastet. Für weitere<br />

Grundstücksanschlüsse bestehen keine Kapazitäten mehr. Eine Erweiterung<br />

des Kanalnetzes ist aus Kostengründen nicht zu empfehlen.<br />

Die Kläranlage ist noch belastbar (von möglichen 900 EW werden zur Zeit 450<br />

EW in Anspruch genommen).<br />

Von den Gemeindewerken wurden für die Ertüchtigung des Kanalnetzes folgende<br />

Kosten geschätzt:<br />

Schafleite 289.270,- €<br />

Gostenhof/Hauptstraße/Mühlweg bis Regenüberlauf (RÜ) 613.880,- €<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Umbindung Kirchstraße/Brunnengasse 116.880,-€<br />

Seite 8<br />

Dies ergibt eine Gesamtsumme von 1.020.03,-€<br />

Nebenkosten (15%) 153.005,-€<br />

Planungskosten 140.764,-€<br />

Insgesamt 1.313.799,-€<br />

Beschluss:<br />

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgt<br />

nicht.<br />

TOP 6 Konjunkturpaket II der Bundesregierung; hier: vorgesehene Maßnahmen<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Emskirchen</strong><br />

Vorlage: EMS/2009/367<br />

Grundlagen:<br />

Die Regierung von Mittelfranken hat am 20.0<strong>2.</strong>09 eine unverbindliche und sofortige Vorabfrage<br />

über die vorgesehenen gemeindlichen Maßnahmen angefordert.<br />

Angemeldet wurden:<br />

Energetische Maßnahmen am Rathaus im Bereich der Fenster- und Glasfronten<br />

ca. 200.000,-€<br />

Erwerb Anwesen Hindenburgstraße 24 (Bücherei, Vereine, Jugendtreff etc.)<br />

ca. 105.000,-€<br />

Neubau Dorfgemeinschaftshaus Mausdorf<br />

ca. 200.000,-€<br />

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II sollen Maßnahmen an Schulen und Kindergärten,<br />

Sanierungsmaßnahmen an Verwaltungsgebäuden und weiteren kommunalen Einrichtungen<br />

wie Bürgerhäusern durchgeführt werden. Kommunaler Straßenbau wird nur in Bezug<br />

auf Lärmsanierung gefördert.<br />

Die Maßnahmen müssen bis 2011 fertig gestellt sein.<br />

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits in einem am 27.01.09 beschlossenen und<br />

bekannt gemachten Haushaltsplan enthalten sind.<br />

Für die Planung der energetische Sanierung des Rathauses sollen die Architekten Franke<br />

& Messmer beauftragt werden. Es wurden Wärmebildfotos der beiden Rathausgebäude<br />

angefertigt, die den Wärmeverlust insbesonders an den Fenstern und Glasfronten aufzeigen.<br />

Für den Erwerb des Anwesens Hindenburgstraße wurden Zuwendungen nach der Städtebauförderung<br />

beantragt. Derzeit wird noch geprüft, ob EU- Zuschüsse wegen einer<br />

teilweisen Gebäudenutzung im Rahmen der Städtepartnerschaft möglich sind.<br />

Hinweis: Der Regierung von Mittelfranken liegen Anmeldungen für mehr als 600 Mio. €<br />

vor. Zur Verteilung stehen 195 Mio. € zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt durch einen<br />

Beirat unter Vorsitz des Regierungspräsidenten.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Markt</strong>gemeinderat einer entsprechenden<br />

Stellung von Förderanträgen zuzustimmen, wobei die energetische Sanie-<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

rung des Rathauses an erster Stelle steht.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 7 Restaurierung des Rathaustores<br />

Vorlage: EMS/2009/368<br />

Seite 9<br />

Grundlagen:<br />

Das denkmalgeschützte alte Rathaustor ist in einem schlechten Zustand, nachdem in den<br />

Sandstein im Laufe der Jahre Feuchtigkeit eingedrungen ist. Um weitere Schäden zu<br />

vermeiden, ist die Sanierung dringend notwendig.<br />

Diese darf nur durch eine zugelassene Fachfirma ausgeführt werden. Es konnte der Restaurator<br />

Ralf Carnietzki, Nürnberg für die Aufgabe gewonnen werden. Dieser hat für die<br />

folgenden Maßnahmen <strong>vom</strong> Landratsamt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erhalten:<br />

Voruntersuchungen<br />

Restaurierung (Festigung, Reinigung, Entfernen Altergänzungen, Steinersatzmörtel,<br />

Risskittungen, Klebungen, Fugen schließen)<br />

Dokumentation<br />

Die Arbeiten erfolgen auf Stundenbasis (ca. 100 h x 43,-€)<br />

Beschluss:<br />

Der Durchführung der Restaurierungsmaßnahme durch Ralf Czarnietzki, 90489 Nürnberg<br />

wird zugestimmt<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 8 Ausbau des Verbindungsweges von der Bottenbacher Straße zur Neustädter<br />

Straße (s. <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 04.10.2004/TOP3)<br />

Vorlage: EMS/2009/371<br />

Grundlagen:<br />

Der Verbindungsweg der Bottenbacher Straße zur Neustädter Straße im Bereich<br />

der sogenannten Todeskurve ist in einem sehr schlechten Ausbauzustand. Der<br />

Weg ist mit Asphaltfräsgut aufgefüllt und planiert worden.<br />

Der Weg wird von den unmittelbaren Anwohnern und auch den Bewohnern des<br />

Siedlungsgebietes „Bottenbacher Wegäcker“ als Abkürzung Richtung Neustadt<br />

verwendet.<br />

Der Weg ist formal als landwirtschaftlicher Weg (Feldweg) gewidmet, seine Nutzung<br />

bei einem Ausbau würde allerdings der einer Ortsstraße gleichen.<br />

Da eine Sanierung in geringem Umfang aufgrund des Zustandes des Weges<br />

19.03.2009


Protokoll <strong>2.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau-,<br />

Planungs- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>03.03.2009</strong><br />

Seite 10<br />

nicht möglich ist, bleiben nur der Ausbau oder die Sperrung (nur landwirtschaftlicher<br />

Verkehr).<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat am 04.10.2004 beschlossen,<br />

dass der Verbindungsweg 2005 ausgebaut werden sollte.<br />

Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde der Ausführungsbeschluss von einem<br />

Bürger angesprochen.<br />

Die Kosten werden sich nach dem Stand März 2009 auf ca. 31.000,- Euro belaufen.<br />

Die Ausbaubreite wurde dabei mit 3,50 bis 3,75m angenommen. Die Ausbaulänge<br />

beträgt ca. 200m.<br />

Beschluss:<br />

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, den Ausbau des Weges<br />

vorerst nicht auszuführen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

JA-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Persönlich beteiligt: 0<br />

TOP 9 Sonstiges, Wünsche und Anfragen<br />

Vorlage: EMS/2008/318<br />

Den Vorsitz führte Harald Kempe.<br />

<strong>Emskirchen</strong>, 19.03.2009<br />

Unterschrift Vorsitzender:<br />

Harald Kempe<br />

Unterschrift Schriftführer:<br />

Hans Lades<br />

19.03.2009

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