3. Sitzung vom 02.03.2012 - Markt Emskirchen
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Protokoll <strong>3.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>vom</strong> 02.0<strong>3.</strong>2012<br />
Seite 6<br />
TOP 2 Bauvoranfragen, Bauanträge, hier: Antrag auf Errichtung eines Markendiscounters<br />
mit Bäcker und Cafe auf den Grundstücken Fl.Nrn. 84, 95. 95/2<br />
und 95/3 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (bisheriges Edekagelände an der Erlanger Straße)<br />
Vorlage: EMS/2012/351<br />
Grundlagen:<br />
Bauherr ist die Projekta Grundstücksverwertung GmbH mit dem Sitz in der Neuburger<br />
Str. 85 b in 94036 Passau.<br />
Geplant ist die Errichtung eines Netto- Markendiscounters mit Getränkemarkt,<br />
Bäcker und Cafe (22,30 m x 46,73 m). Es ist ein Pultdach mit 6 Grad Dachneigung<br />
vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 6,85 m im Durchschnitt. Es erfolgt<br />
eine Geländeauffüllung von ca. 0,8 m.<br />
Die Verkaufsfläche soll 867,5 qm betragen. Insgesamt beträgt die gewerbliche<br />
Nutzfläche 1.217,4 qm. Für die Bäckerei mit Cafe sind ca. 117 qm vorgesehen.<br />
Das Vorhaben gilt in raumordnerischer Hinsicht als integriert. Die Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.<br />
Die Zufahrt erfolgt wie bisher an der westlichen Grundstücksgrenze. Die dortigen<br />
Garagen sowie das ehemalige Wohnhaus werden entfernt.<br />
Es sind 58 Stellplätze (davon 2 Behindertenplätze) geplant (erforderlich wären<br />
nach den Richtlinien nur 22 Plätze). Von diesen Stellplätzen soll der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />
8 dinglich gesicherte Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze zur<br />
Aurach hin als Ersatz für eine Teilfläche von ca. 860 qm aus dem gemeindlichen<br />
Grundstück Fl.Nr. 95/3 erhalten. Die Restfläche von ca. 114 qm in Höhe des<br />
Alten Gefängnisses bleibt beim <strong>Markt</strong>.<br />
Das Nutzungsrecht für die 8 Stellplätze gilt während der Dienst- und Öffnungszeiten<br />
des Rathauses.<br />
Für die notwendigen Gebäudeabstandsflächen (1 H) sollen an der Ostseite Abweichungen<br />
bei Zustimmung der Nachbarn <strong>vom</strong> Landratsamt zugelassen werden.<br />
Die Zustimmung der Grundstücksnachbarn (Kirchenstiftung, Kahler, Steigerwald)<br />
zu dem Bauvorhaben liegen noch nicht vor.<br />
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich (Mischgebiet). Teilweise befinden sich<br />
die Grundstücke Fl.Nrn. 95 und 95/3 im Überschwemmungsgebiet der Aurach. Im<br />
Genehmigungsverfahren ist der Antrag daher dem Wasserwirtschaftsamt zur<br />
Stellungnahme vorzulegen. In der Planung ist eine teilweise zu errichtende<br />
Schutzmauer an der südlichen Gebäudeseite und den angrenzenden Stellplätzen<br />
von 1,5 bis 1,9 m Höhe zur Aurach hin enthalten. Ansonsten wird an der südlichen<br />
Grundstücksgrenze eine Böschung (0,3 m bis 1,2 m) aufgeschüttet.<br />
Für das Vorhaben ist zusätzlich eine Ausgleichsmaßnahme an der Aurach durchzuführen.<br />
Naturschutzfachliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.<br />
Aufgrund der geplanten Stellplätze wird ein schallschutztechnischer Nachweis<br />
(60/45 dB(A) wegen der westlich angrenzenden Grundstücke für erforderlich<br />
gehalten.<br />
Die bisherige Fußwegeverbindung von der Aurach zur Erlanger Straße soll erhal-<br />
1<strong>3.</strong>0<strong>3.</strong>2012