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3. Sitzung vom 02.03.2012 - Markt Emskirchen

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Protokoll <strong>3.</strong> öffentliche und nicht öffentliche <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>vom</strong> 02.0<strong>3.</strong>2012<br />

Seite 6<br />

TOP 2 Bauvoranfragen, Bauanträge, hier: Antrag auf Errichtung eines Markendiscounters<br />

mit Bäcker und Cafe auf den Grundstücken Fl.Nrn. 84, 95. 95/2<br />

und 95/3 Gem. <strong>Emskirchen</strong> (bisheriges Edekagelände an der Erlanger Straße)<br />

Vorlage: EMS/2012/351<br />

Grundlagen:<br />

Bauherr ist die Projekta Grundstücksverwertung GmbH mit dem Sitz in der Neuburger<br />

Str. 85 b in 94036 Passau.<br />

Geplant ist die Errichtung eines Netto- Markendiscounters mit Getränkemarkt,<br />

Bäcker und Cafe (22,30 m x 46,73 m). Es ist ein Pultdach mit 6 Grad Dachneigung<br />

vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 6,85 m im Durchschnitt. Es erfolgt<br />

eine Geländeauffüllung von ca. 0,8 m.<br />

Die Verkaufsfläche soll 867,5 qm betragen. Insgesamt beträgt die gewerbliche<br />

Nutzfläche 1.217,4 qm. Für die Bäckerei mit Cafe sind ca. 117 qm vorgesehen.<br />

Das Vorhaben gilt in raumordnerischer Hinsicht als integriert. Die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.<br />

Die Zufahrt erfolgt wie bisher an der westlichen Grundstücksgrenze. Die dortigen<br />

Garagen sowie das ehemalige Wohnhaus werden entfernt.<br />

Es sind 58 Stellplätze (davon 2 Behindertenplätze) geplant (erforderlich wären<br />

nach den Richtlinien nur 22 Plätze). Von diesen Stellplätzen soll der <strong>Markt</strong> <strong>Emskirchen</strong><br />

8 dinglich gesicherte Stellplätze an der südlichen Grundstücksgrenze zur<br />

Aurach hin als Ersatz für eine Teilfläche von ca. 860 qm aus dem gemeindlichen<br />

Grundstück Fl.Nr. 95/3 erhalten. Die Restfläche von ca. 114 qm in Höhe des<br />

Alten Gefängnisses bleibt beim <strong>Markt</strong>.<br />

Das Nutzungsrecht für die 8 Stellplätze gilt während der Dienst- und Öffnungszeiten<br />

des Rathauses.<br />

Für die notwendigen Gebäudeabstandsflächen (1 H) sollen an der Ostseite Abweichungen<br />

bei Zustimmung der Nachbarn <strong>vom</strong> Landratsamt zugelassen werden.<br />

Die Zustimmung der Grundstücksnachbarn (Kirchenstiftung, Kahler, Steigerwald)<br />

zu dem Bauvorhaben liegen noch nicht vor.<br />

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich (Mischgebiet). Teilweise befinden sich<br />

die Grundstücke Fl.Nrn. 95 und 95/3 im Überschwemmungsgebiet der Aurach. Im<br />

Genehmigungsverfahren ist der Antrag daher dem Wasserwirtschaftsamt zur<br />

Stellungnahme vorzulegen. In der Planung ist eine teilweise zu errichtende<br />

Schutzmauer an der südlichen Gebäudeseite und den angrenzenden Stellplätzen<br />

von 1,5 bis 1,9 m Höhe zur Aurach hin enthalten. Ansonsten wird an der südlichen<br />

Grundstücksgrenze eine Böschung (0,3 m bis 1,2 m) aufgeschüttet.<br />

Für das Vorhaben ist zusätzlich eine Ausgleichsmaßnahme an der Aurach durchzuführen.<br />

Naturschutzfachliche Belange werden durch die Planung nicht berührt.<br />

Aufgrund der geplanten Stellplätze wird ein schallschutztechnischer Nachweis<br />

(60/45 dB(A) wegen der westlich angrenzenden Grundstücke für erforderlich<br />

gehalten.<br />

Die bisherige Fußwegeverbindung von der Aurach zur Erlanger Straße soll erhal-<br />

1<strong>3.</strong>0<strong>3.</strong>2012

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