Mitgliederversammlung - Landesverband Westfalen und Lippe der ...
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<strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong> 2012<br />
68<br />
Regularien<br />
Wahlordnung zur <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong><br />
1 Die Besetzung von Ämtern erfolgt durch Wahlen,<br />
das heißt durch Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Mitglie<strong>der</strong>versammlung</strong>.<br />
2. Wählbar ist jedes Organisationsmitglied, das anwesend<br />
ist o<strong>der</strong> vorher dem Vorstand die schriftliche<br />
Zustimmung zur Übernahme eines Amtes mitgeteilt<br />
hat.<br />
3. Über die Besetzung eines jeden Amtes wird einzeln<br />
abgestimmt; in <strong>der</strong> Regel durch Handzeichen, bei<br />
mehreren Kandidaten-Vorschlägen mit Stimmzettel.<br />
Gewählt ist, wer in einer Abstimmung mehr als<br />
die Hälfte <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt<br />
sich keine einfache Mehrheit, so findet ein zweiter<br />
Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten<br />
Stimmen erhält (relatives Wahlrecht). Bei Stimmengleichheit<br />
wird <strong>der</strong> zweite Wahlgang wie<strong>der</strong>holt.<br />
Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los. Stimmenthaltungen <strong>und</strong> ungültige Stimmen<br />
zählen nicht mit.<br />
4. Die Mitglie<strong>der</strong> des Mandatsprüfungs- <strong>und</strong> Wahlausschusses<br />
haben die Ergebnisse des Wahlvorgangs<br />
festzustellen <strong>und</strong> diese dem Versammlungsleiter<br />
schriftlich mitzuteilen, <strong>der</strong> sie bekannt gibt.<br />
5. Über die Abstimmungsweisen <strong>und</strong> Wahlverfahren,<br />
die nicht durch Satzung o<strong>der</strong> diese Wahlordnung<br />
geregelt sind, entscheidet <strong>der</strong> Versammlungsleiter.