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Hagenau - Hohenlohekreis

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Es gelten folgende Regelungen:<br />

1. Errichtung und erweitern<br />

von Tunnel- und Stollenbauten<br />

sowie Kavernen<br />

2. Baustelleneinrichtungen,<br />

Baustofflager und Wohnunterkünfte<br />

für Baustellenbeschäftigte<br />

3. Errichten und Erweitern von<br />

sonstigen baulichen Anlagen<br />

4. Ausweisung von Baugebieten<br />

5. Neu-, Um- und Ausbau von<br />

Straßen mit Ausnahme von<br />

Feld- und Waldwegen<br />

6. Neu-, Um- und Ausbau von<br />

Feld- und Waldwegen<br />

7.<br />

Neu-, Um- und Ausbau von<br />

Gleisanlagen des schienengebundenen<br />

Verkehrs<br />

8. Anlegen und erweitern von<br />

Sportplätzen<br />

9. Errichten und Erweitern von<br />

Campingplätzen<br />

10. Anlegen und Erweitern von<br />

Friedhöfen<br />

11. Anlegen und Erweitern von<br />

Flugplätzen<br />

- 9 -<br />

§ 7<br />

Bauliche Nutzungen<br />

Engere Schutzzone II Weitere Schutzzone III<br />

verboten verboten<br />

verboten zulässig, wenn eine Verunreinigung des<br />

Gewässers oder eine sonstige nachteilige<br />

Veränderung seiner Eigenschaften nicht<br />

zu besorgen ist<br />

verboten zulässig, wenn eine Verunreinigung des<br />

Grundwassers oder eine sonstige<br />

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften<br />

nicht zu besorgen ist<br />

verboten zulässig, wenn in den Festsetzungen<br />

zum Bebauungsplan auf die Bestimmungen<br />

dieser Rechtsverordnung hingewiesen<br />

wird und soweit Belange der<br />

Grundwasserneubildung der geplanten<br />

Bebauung nicht entgegenstehen<br />

verboten zulässig, wenn die erforderlichen<br />

Schutzvorkehrungen gegen eine Verunreinigung<br />

des Grundwassers- oder eine<br />

sonstige nachteilige Veränderung seiner<br />

Eigenschaften getroffen werden<br />

verboten ---<br />

verboten verboten sind das Errichten und Erweitern<br />

von Rangier- und Güterbahnhöfen<br />

verboten ---<br />

verboten zulässig, wenn die geordnete Abfall-<br />

und Abwasserentsorgung gewährleistet<br />

ist<br />

verboten verboten<br />

verboten verboten

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