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Stellungnahme der Stadt Weinsberg zum geplanten Ausbau der

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<strong>Weinsberg</strong> insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong> BAB A 6 Richtung Mannheim und auf <strong>der</strong> BAB A<br />

81 Richtung Stuttgart, und auf den Zu- und Abfahrten verän<strong>der</strong>t.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist darzulegen, ob durch das prognostizierte künftige<br />

Verkehrsaufkommen die beim Bau <strong>der</strong> A 81 prognostizierten Werte überschritten<br />

werden, was zu Nachbesserungsansprüchen beim Lärmschutz auf <strong>der</strong> A 81<br />

führen würde.<br />

Zudem ist im Bereich <strong>der</strong> A 81 und A 6, Teilbereich Autobahnkreuz <strong>Weinsberg</strong> bis<br />

Anschlussstelle Dimbach, über ein Tempolimit von 100 km/h nachzudenken.<br />

Angesichts <strong>der</strong> erst in einigen Jahren zu erwartenden Umsetzung ist <strong>der</strong><br />

Prognosehorizont für die Verkehrsentwicklung zu kurz gegriffen und muss<br />

ausgeweitet werden. Wir erwarten eine Hochrechnung für die nächsten 15 bis 20<br />

Jahre. Hierbei sind externe Prognosen (z.B. Shell) mit einzubeziehen.<br />

2. Die in <strong>der</strong> Planung feststellbaren Lücken <strong>der</strong> Lärmschutzeinrichtungen müssen<br />

geschlossen werden. Lärmschutzeinrichtungen sind in ausreichen<strong>der</strong> Höhe vom<br />

<strong>Weinsberg</strong>er Kreuz bis Grantschen und von Grantschen bis Wimmental<br />

vorzusehen.<br />

Über die schallschutztechnischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> 16. BImSchV hinaus sollte,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die südlich und nördlich <strong>der</strong> BAB A 6 sowie westlich <strong>der</strong> BAB<br />

A81 gelegenen Ortslagen von <strong>Weinsberg</strong>, sichergestellt werden, dass ein bereits<br />

vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau o<strong>der</strong> die<br />

wesentliche Än<strong>der</strong>ung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche<br />

Lärmbeeinträchtigung zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine<br />

Gesundheitsgefährdung darstellt. Entsprechend <strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung<br />

werden dabei Beurturteilungspegel von 70 dB(A) Tag bzw. 60 dB(A) Nacht als<br />

Grenze zur Gesundheitsgefährdung angesehen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Planung muss überprüft werden, ob durch den <strong>geplanten</strong><br />

6-streifigen <strong>Ausbau</strong> auf den Anschlussstrecken am <strong>Weinsberg</strong>er Kreuz mehr<br />

Verkehr entsteht und ob dadurch in den betroffenen Ortslagen von <strong>Weinsberg</strong><br />

Pegel von 70/60 dB(A) erstmalig erreicht o<strong>der</strong> erhöht werden, wie hoch die Anzahl<br />

betroffener Gebäude/Einwohner mit entsprechendem Anspruch auf passiven<br />

Schallschutz ist und ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten passiver<br />

Schallschutz nachrangig vor Lückenschlüssen bzw. Erhöhungen bestehen<strong>der</strong><br />

Lärmschutzeinrichtungen gehandhabt werden kann.<br />

Neben den Lärmschutzeinrichtungen in Form von Wällen und/o<strong>der</strong> Wänden ist <strong>der</strong><br />

bestmögliche Lärmschutz bei <strong>der</strong> Wahl des Fahrbahnbelags vorzusehen.<br />

3. Der vorgesehene Standort für die PWC-Anlage wird abgelehnt.<br />

Die Fläche für die PWC-Anlage ist nicht ausreichend dargestellt und entspricht<br />

nicht <strong>der</strong> benötigten Fläche. Auch ist die Topographie denkbar ungeeignet eine<br />

kombinierte PWC-Anlage zu errichten. Zudem spricht die von einer solchen<br />

Anlage ausgehende mögliche Gefährdung <strong>der</strong> Bevölkerung in Grantschen und<br />

Wimmental (Kriminalität) gegen die vorgesehene massive Vergrößerung <strong>der</strong><br />

Anlage.

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