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Qualität sichtbar machen. - BQS Qualitätsreport

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182<br />

Kapitel 32<br />

Externe vergleichende <strong>Qualität</strong>ssicherung nach §137 SGB V:<br />

Verfahrensebenen, beteiligte Gremien und Institutionen seit 2004<br />

Bundesebene<br />

Landesebene<br />

Krankenhausebene<br />

Gemeinsamer<br />

Bundesausschuss<br />

§ 91 Abs. 7 SGB V<br />

Unterausschuss<br />

„Externe stationäre<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung“<br />

Lenkungsgremien<br />

Das Verfahren:<br />

Auftraggeber und Partner<br />

Das Verfahren<br />

Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland für die<br />

medizinische und pflegerische <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />

der Krankenhäuser ein bundesweit einheitliches Verfahren,<br />

an dem sich alle nach § 108 SGB V zugelassenen<br />

deutschen Krankenhäuser beteiligen. Das<br />

Verfahren wurde auf der Grundlage des gesetzlichen<br />

Auftrags (§ 135 a Abs. 2 SGB V und § 137 Abs. 1<br />

SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen<br />

(SpVKK), dem Verband der privaten<br />

Krankenversicherung (PKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG), der Bundesärztekammer<br />

und dem Deutschen Pflegerat vertraglich vereinbart.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde ab dem<br />

1. Januar 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

in der für das Krankenhaus zuständigen Besetzung<br />

nach § 91 Abs. 7 SGB V (G-BA) zum zentralen Beratungs-<br />

und Beschlussgremium für den externen<br />

<strong>Qualität</strong>svergleich der nach § 108 zugelassenen<br />

Krankenhäuser. Das Beschlussgremium setzt sich<br />

<strong>BQS</strong>-<br />

Fachgruppen<br />

Arbeitsgruppen<br />

Krankenhäuser<br />

LQS<br />

Landesgeschäftsstellen<br />

für <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />

aus je neun stimmberechtigten Vertretern der DKG<br />

und der Spitzenverbände der Krankenkassen, drei<br />

unparteiischen Vorsitzenden und neun Patientenvertretern<br />

zusammen. Entscheidungen werden mehrheitlich<br />

getroffen.<br />

Der Unterausschuss „Externe stationäre <strong>Qualität</strong>ssicherung“<br />

berät den G-BA in allen Fragen der verpflichtenden<br />

externen vergleichenden <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />

in der stationären Versorgung. Neben den<br />

Vertretern der SpVKK, der DKG und der Patientenorganisationen<br />

sind hier der PKV-Verband, die Bundesärztekammer<br />

und der Deutsche Pflegerat<br />

vertreten.<br />

<strong>BQS</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung gGmbH<br />

Die <strong>BQS</strong> ist seit Anfang 2001 mit der Leitung und<br />

Koordination der inhaltlichen Entwicklung und<br />

organisatorischen Umsetzung der externen vergleichenden<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung in den deutschen<br />

Krankenhäusern beauftragt. Im September 2004<br />

verlängerte der G-BA den Beauftragungsvertrag der<br />

<strong>BQS</strong>. Darüber hinaus bildet die <strong>BQS</strong> die koordinative<br />

Schnittstelle zwischen dem Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss und der Landesebene.<br />

Um ihren Auftrag zu erfüllen, wissenschaftlich fundierte<br />

Aussagen über die medizinische und pflegerische<br />

<strong>Qualität</strong> der Krankenhausversorgung verfügbar<br />

zu <strong>machen</strong>, stehen der <strong>BQS</strong> Daten von ca. 20<br />

Prozent der stationären Behandlungsfälle in deutschen<br />

Krankenhäusern zur Verfügung. Dieser Datenschatz<br />

ermöglicht Analysen und Bewertungen, die<br />

vielseitig eingesetzt werden können. Auf dieser<br />

Grundlage entwickelt die <strong>BQS</strong> die externe <strong>Qualität</strong>sdarstellung<br />

für die deutschen Krankenhäuser kontinuierlich<br />

weiter:<br />

• Medizinische und pflegerische Inhalte<br />

• Biometrische und statistische Methoden<br />

• Informationstechnik zum Datenmanagement<br />

• Darstellung von Ergebnissen<br />

• Bewertung von Ergebnissen<br />

• Unterstützung der Anwender<br />

In den Leistungsbereichen der Herzchirurgie und<br />

Transplantationsmedizin ist aufgrund der relativ geringen<br />

Anzahl der Leistungserbringer ein Benchmarking<br />

auf Landesebene nicht sinnvoll. Daher sind in<br />

diesen „direkten“ Verfahren die <strong>BQS</strong>, die <strong>BQS</strong>-Fachgruppen<br />

und die Gremien auf der Bundesebene unmittelbar<br />

zuständig. Sie betreuen etwa 120 herzchirurgische<br />

Kliniken und Transplantationszentren<br />

und führen den Strukturierten Dialog in den Direktverfahren<br />

durch.

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