Qualität sichtbar machen. - BQS Qualitätsreport
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Kapitel 32<br />
Externe vergleichende <strong>Qualität</strong>ssicherung nach §137 SGB V:<br />
Verfahrensebenen, beteiligte Gremien und Institutionen seit 2004<br />
Bundesebene<br />
Landesebene<br />
Krankenhausebene<br />
Gemeinsamer<br />
Bundesausschuss<br />
§ 91 Abs. 7 SGB V<br />
Unterausschuss<br />
„Externe stationäre<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung“<br />
Lenkungsgremien<br />
Das Verfahren:<br />
Auftraggeber und Partner<br />
Das Verfahren<br />
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland für die<br />
medizinische und pflegerische <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />
der Krankenhäuser ein bundesweit einheitliches Verfahren,<br />
an dem sich alle nach § 108 SGB V zugelassenen<br />
deutschen Krankenhäuser beteiligen. Das<br />
Verfahren wurde auf der Grundlage des gesetzlichen<br />
Auftrags (§ 135 a Abs. 2 SGB V und § 137 Abs. 1<br />
SGB V) von den Spitzenverbänden der Krankenkassen<br />
(SpVKK), dem Verband der privaten<br />
Krankenversicherung (PKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG), der Bundesärztekammer<br />
und dem Deutschen Pflegerat vertraglich vereinbart.<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde ab dem<br />
1. Januar 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
in der für das Krankenhaus zuständigen Besetzung<br />
nach § 91 Abs. 7 SGB V (G-BA) zum zentralen Beratungs-<br />
und Beschlussgremium für den externen<br />
<strong>Qualität</strong>svergleich der nach § 108 zugelassenen<br />
Krankenhäuser. Das Beschlussgremium setzt sich<br />
<strong>BQS</strong>-<br />
Fachgruppen<br />
Arbeitsgruppen<br />
Krankenhäuser<br />
LQS<br />
Landesgeschäftsstellen<br />
für <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />
aus je neun stimmberechtigten Vertretern der DKG<br />
und der Spitzenverbände der Krankenkassen, drei<br />
unparteiischen Vorsitzenden und neun Patientenvertretern<br />
zusammen. Entscheidungen werden mehrheitlich<br />
getroffen.<br />
Der Unterausschuss „Externe stationäre <strong>Qualität</strong>ssicherung“<br />
berät den G-BA in allen Fragen der verpflichtenden<br />
externen vergleichenden <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />
in der stationären Versorgung. Neben den<br />
Vertretern der SpVKK, der DKG und der Patientenorganisationen<br />
sind hier der PKV-Verband, die Bundesärztekammer<br />
und der Deutsche Pflegerat<br />
vertreten.<br />
<strong>BQS</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung gGmbH<br />
Die <strong>BQS</strong> ist seit Anfang 2001 mit der Leitung und<br />
Koordination der inhaltlichen Entwicklung und<br />
organisatorischen Umsetzung der externen vergleichenden<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung in den deutschen<br />
Krankenhäusern beauftragt. Im September 2004<br />
verlängerte der G-BA den Beauftragungsvertrag der<br />
<strong>BQS</strong>. Darüber hinaus bildet die <strong>BQS</strong> die koordinative<br />
Schnittstelle zwischen dem Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss und der Landesebene.<br />
Um ihren Auftrag zu erfüllen, wissenschaftlich fundierte<br />
Aussagen über die medizinische und pflegerische<br />
<strong>Qualität</strong> der Krankenhausversorgung verfügbar<br />
zu <strong>machen</strong>, stehen der <strong>BQS</strong> Daten von ca. 20<br />
Prozent der stationären Behandlungsfälle in deutschen<br />
Krankenhäusern zur Verfügung. Dieser Datenschatz<br />
ermöglicht Analysen und Bewertungen, die<br />
vielseitig eingesetzt werden können. Auf dieser<br />
Grundlage entwickelt die <strong>BQS</strong> die externe <strong>Qualität</strong>sdarstellung<br />
für die deutschen Krankenhäuser kontinuierlich<br />
weiter:<br />
• Medizinische und pflegerische Inhalte<br />
• Biometrische und statistische Methoden<br />
• Informationstechnik zum Datenmanagement<br />
• Darstellung von Ergebnissen<br />
• Bewertung von Ergebnissen<br />
• Unterstützung der Anwender<br />
In den Leistungsbereichen der Herzchirurgie und<br />
Transplantationsmedizin ist aufgrund der relativ geringen<br />
Anzahl der Leistungserbringer ein Benchmarking<br />
auf Landesebene nicht sinnvoll. Daher sind in<br />
diesen „direkten“ Verfahren die <strong>BQS</strong>, die <strong>BQS</strong>-Fachgruppen<br />
und die Gremien auf der Bundesebene unmittelbar<br />
zuständig. Sie betreuen etwa 120 herzchirurgische<br />
Kliniken und Transplantationszentren<br />
und führen den Strukturierten Dialog in den Direktverfahren<br />
durch.