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Gemeinderatsnachrichten 1. Personelles Von verschiedenen ...

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<strong>Gemeinderatsnachrichten</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Personelles</strong><br />

<strong>Von</strong> <strong>verschiedenen</strong> Bewerbungen um die im Sommer 2013 freiwerdende Lehrstelle in der<br />

Gemeindeverwaltung Merenschwand (kaufmännische Bereiche) hat der Gemeinderat jene<br />

von Svenja Küng, geboren 1997, Mühlau, berücksichtigt. Sie wird also von 2013 bis 2016<br />

ihre Ausbildung zur Kauffrau in der hiesigen Gemeindeverwaltung absolvieren.<br />

Für den gleichen Zeitraum ist auch die freie Lehrstelle eines Fachmannes Betriebsunterhalt<br />

(Fachrichtung Werkdienst) beim einwohnergemeindlichen Bauamt besetzt worden, und zwar<br />

mit Bastian Täubig, geboren 1998, Merenschwand.<br />

Svenja Küng und Bastian Täubig werden schon heute willkommen geheissen.<br />

2. Baubewilligungen / Bewilligungen für Strassenaufbrüche<br />

Baubewilligungen haben erhalten:<br />

- Miriam und Alexander Bollinger, Obfelden, für Einfamilienhaus mit Sitzplatz, Doppelgarage<br />

mit Vorplatz und Terrainveränderungen, Parzelle 1116, Siebeneichenstrasse 18;<br />

- Susanne und Kristof Lorenz, Merenschwand, für eine Granitquadersteinmauer (als Ersatz<br />

für bestehende Schwellenmauer), Parzelle 483, Chilefeldstrasse 24;<br />

- Esther und Angelo Nogara, Merenschwand, sowie Simona und Thomas Furter, Merenschwand,<br />

für ein Doppeleinfamilienhaus mit Balkonen und gedeckten Sitzplätzen,<br />

Tiefgarage mit Vorplatz und Terrainveränderungen, Parzelle 225, Burgstrasse 24 und 26;<br />

- Gregor Notter, Merenschwand, für den Einbau einer Lukarne über der sanierungsbedürftigen<br />

Dachterrasse des Wohnhauses Nr. 446, Parzelle 508, Zürichstrasse 29;<br />

- Alois Odermatt, Merenschwand, für Blocksteinmauer und Hinterfüllung, Parzelle 332,<br />

Schachenweg 5;<br />

- Hedwig und Dr. iur. Benno Weber, Merenschwand, für eine Erdsonde zur Wärmenutzung<br />

aus dem Erdreich, Parzelle 190, Breite 20.<br />

Im Zusammenhang mit dem Einzug eines Glasfaserkabels von Unterrüti entlang der Bremgartenstrasse<br />

und via Himmelrychstrasse, Breitfeldstrasse, Schwanenstrasse bis zur Mühlestrasse<br />

müssen in öffentlichem Grund (Kantons- und Gemeindestrassen bzw. Trottoirs) verschiedene<br />

Schächte aufgebrochen und ein neues Rohr verlegt werden. Dafür haben der<br />

Kanton und die Gemeinde der upc cablecom GmbH als Bauherrschaft und der ISEN Tiefbau<br />

AG & Kabeltechnik als ihrer Beauftragten die nötigen Bewilligungen (Erlaubnis) erteilt.<br />

3. Missachtung von Bauvorschriften<br />

Der Gemeinderat sieht sich - nachdem die Anzahl von Strafverfahren wegen Missachtung<br />

von Bauvorschriften in neuerer Zeit spürbar angestiegen ist - veranlasst, an folgende Bestimmungen<br />

zu erinnern:<br />

Alle Bauten und Anlagen, ihre wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung,<br />

ferner der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedürfen einer Bewilligung des Gemeinderates.<br />

Unter den Begriff „Bauten“ fallen nicht nur Gebäude im herkömmlichen Sinne,<br />

sondern auch folgende Objekte: gebäudeähnliche oder andere künstlich hergestellte und mit<br />

dem Boden fest verbundene Objekte (dazu gehören beispielsweise auch Sichtschutzwände,


Einfriedigungen usw.); Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten,<br />

Schaukästen und dergleichen, Schwimmbäder; Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf<br />

dem gleichen Grundstück abgestellt werden; Steinbrüche, Kies- und andere Gruben; Terrainveränderungen<br />

von mehr als 80 cm Höhe oder von grosser flächenhafter Ausdehnung<br />

(mehr als 100 m2); Ablagerungen und Deponien; Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen<br />

Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. Unter den Begriff „Bauten“ fallen sodann<br />

Tiefbauten, worunter unter- oder oberirdische Bauten verstanden werden, die das nicht wesentlich<br />

veränderte Terrain um höchstens 80 cm überragen, insbesondere Strassen,<br />

(Park)Plätze, Pisten und Gleise. Wer solche Bauten oder bauliche Massnahmen ohne Baubewilligung<br />

ausführt, macht sich strafbar (wobei das Baugesetz Bussen bis Fr. 50‘000.--<br />

vorsieht) und trägt die Verfahrenskosten vollumfänglich.<br />

Im Gegenzug sind verschiedene Einrichtungen und Anlagen, die landläufig als Baumassnahme<br />

bezeichnet werden, nicht baubewilligungspflichtig. Der Gemeinderat empfiehlt Bauwilligen,<br />

sich im Zweifelsfall rechtzeitig bei der Bauverwaltung Merenschwand, Rütistrasse 9<br />

(056 675 53 25), zu erkundigen, ob für ein bestimmtes Vorhaben eine Baubewilligung nötig<br />

sei oder nicht.<br />

4. Schulanlage; neuer Rasen-Sportplatz<br />

Gegen die Ende 2011 für den neuen Rasen-Sportplatz erteilte Baubewilligung war - wie anfangs<br />

März berichtet - beim Regierungsrat Beschwerde geführt worden. Dessen Entscheid<br />

ist im August 2012 vom Beschwerdeführer ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau<br />

weitergezogen worden. Dessen Urteil bleibt abzuwarten. Mit dem Bau des Rasen-Sportplatzes<br />

darf damit weiterhin nicht begonnen werden.<br />

Altmetallsammlung<br />

Wie vorangekündigt findet am Freitag, 28. September 2012, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

am Samstag, 29. September 2012, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr wieder eine Altmetallsammlung<br />

statt, und zwar bei der Entsorgungsstelle am Allmendweg 5. Das Material kann in den<br />

dort bereitstehenden Containern deponiert werden. Neben dem Altmetall werden auch<br />

Haushalt-Grossgeräte wie Waschmaschinen, Tumbler, Backöfen, Kochherde und Kühlschränke<br />

angenommen. Unterhaltungselektronik- und andere elektrische Geräte jedoch<br />

gehören nicht in die Altmetallsammlung. Sie können gratis bei ihren Verkaufsstellen abgegeben<br />

werden.<br />

Adventsfenster 2012<br />

Der Herbst hat begonnen, und Weihnachten ist auch nicht mehr weit weg. Bereits wird die<br />

Adventsfenster-Aktion geplant, und die Organisatorinnen freuen sich, wenn sich Merenschwand<br />

in der Adventszeit wieder in einen grossen Adventskalender verwandeln wird.<br />

Möchten Sie diese Tradition unterstützen und selber ein Adventsfenster gestalten? Bitte<br />

melden Sie sich bis am 15. Oktober 2012 bei Steffi Sprenger oder Heidi Käppeli an. Für Fragen<br />

und Anmeldungen: Steffi Sprenger, stsprenger@gmx.ch, 056 664 76 79; Heidi Käppeli,<br />

a.h.kaeppeli@bluewin.ch, 056 664 47 45. Die Organisatorinnen freuen sich über viele<br />

Anmeldungen.

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