Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee
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Sitzung des Grossen <strong>Gemeinde</strong>rates vom 28. August 2008<br />
19.30 Uhr, Grosser Saal Kirchgemeindehaus<br />
Die Sitzung ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind freundlich<br />
eingeladen.<br />
TRAKTANDEN<br />
1 Protokoll vom 19. Juni 2008; Genehmigung<br />
2 Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl für Niklaus<br />
Schranz, GFL<br />
3 Tiefbaukommission; Ersatzwahl für Niklaus Schranz, GFL<br />
4 GEP (Generelle Entwässerungsplanung); Genehmigung Kreditabrechnung<br />
Im September 1994 erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Ressort Tiefbau<br />
den Auftrag, einen Bericht und Antrag für einen generellen Entwässerungsplan<br />
(GEP) auszuarbeiten.<br />
Mit dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Gewässerschutzgesetz<br />
(GSchG) vom 24. Januar 1991 und der dazugehörenden<br />
Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober<br />
1998 sowie dem Kantonalen Gewässerschutzgesetz (KGSchG)<br />
vom 11. November 1996 und der Kantonalen Gewässerschutzverordnung<br />
(KGV) vom 24. März 1999 wurden umfassende Auflagen<br />
für den Schutz der Gewässer geschaffen und eine gesamtheitliche<br />
Betrachtung der Problematik Gewässerschutz gefordert. Zur Lösung<br />
dieser Aufgaben reichte das konventionelle, einseitige generelle<br />
Kanalisationsprojekt (GKP) nicht mehr aus. Dafür wurde das<br />
Instrument des generellen Entwässerungsplanes (GEP) als moderne<br />
Planungs- und Entscheidungsgrundlage geschaffen.<br />
Alle heute vorliegenden Unterlagen wurden durch das Gewässerschutzamt<br />
des Kantons Bern (GSA) am 6. August 2007 genehmigt.<br />
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
am 10. Dezember 2007 formell genehmigt.<br />
Für die Planung und Erstellung des GEP ergibt sich ein Netto-<br />
Aufwand für die <strong>Gemeinde</strong> in der Höhe von Fr. 429'499.30.<br />
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