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Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee

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Sitzung des Grossen <strong>Gemeinde</strong>rates vom 28. August 2008<br />

19.30 Uhr, Grosser Saal Kirchgemeindehaus<br />

Die Sitzung ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind freundlich<br />

eingeladen.<br />

TRAKTANDEN<br />

1 Protokoll vom 19. Juni 2008; Genehmigung<br />

2 Geschäftsprüfungskommission; Ersatzwahl für Niklaus<br />

Schranz, GFL<br />

3 Tiefbaukommission; Ersatzwahl für Niklaus Schranz, GFL<br />

4 GEP (Generelle Entwässerungsplanung); Genehmigung Kreditabrechnung<br />

Im September 1994 erteilte der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Ressort Tiefbau<br />

den Auftrag, einen Bericht und Antrag für einen generellen Entwässerungsplan<br />

(GEP) auszuarbeiten.<br />

Mit dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Gewässerschutzgesetz<br />

(GSchG) vom 24. Januar 1991 und der dazugehörenden<br />

Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober<br />

1998 sowie dem Kantonalen Gewässerschutzgesetz (KGSchG)<br />

vom 11. November 1996 und der Kantonalen Gewässerschutzverordnung<br />

(KGV) vom 24. März 1999 wurden umfassende Auflagen<br />

für den Schutz der Gewässer geschaffen und eine gesamtheitliche<br />

Betrachtung der Problematik Gewässerschutz gefordert. Zur Lösung<br />

dieser Aufgaben reichte das konventionelle, einseitige generelle<br />

Kanalisationsprojekt (GKP) nicht mehr aus. Dafür wurde das<br />

Instrument des generellen Entwässerungsplanes (GEP) als moderne<br />

Planungs- und Entscheidungsgrundlage geschaffen.<br />

Alle heute vorliegenden Unterlagen wurden durch das Gewässerschutzamt<br />

des Kantons Bern (GSA) am 6. August 2007 genehmigt.<br />

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 10. Dezember 2007 formell genehmigt.<br />

Für die Planung und Erstellung des GEP ergibt sich ein Netto-<br />

Aufwand für die <strong>Gemeinde</strong> in der Höhe von Fr. 429'499.30.<br />

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