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Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee

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Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?<br />

Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt<br />

80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens,<br />

höchstens aber 172 Franken pro Tag.<br />

Wem wird der Anspruch ausbezahlt?<br />

Wenn der Arbeitgeber der Mutter für die volle Anspruchsdauer Lohnfortzahlungen<br />

leistet, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung<br />

dem Arbeitgeber aus.<br />

In allen übrigen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung<br />

direkt an die Mutter.<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />

Unter www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle <strong>Münchenbuchsee</strong>,<br />

welche kostenlos Formulare und Merkblätter abgibt. Diese <strong>Info</strong>rmationen<br />

sind summarisch; im Einzelfall gelten Gesetzgebung und Rechtsprechung.<br />

____________________________________________________________<br />

Begräbnisgemeindeverband <strong>Münchenbuchsee</strong><br />

Aufhebung Urnennischen<br />

Erste Beisetzung 1982<br />

Gemäss Art. 16 und 18 des Bestattungs- und Friedhofreglementes des<br />

Begräbnis-gemeindeverbandes <strong>Münchenbuchsee</strong> werden die Urnennischen,<br />

die 1982 erstmals belegt wurden, ab Oktober 2008 aufgehoben.<br />

Falls Sie eine Verlängerung wünschen, bitten wir Sie, dies bis Ende September<br />

2008 dem Begräbnisgemeindeverband mitzuteilen.<br />

Nach diesem Datum erfolgt die Räumung zu Lasten der Friedhofgemeinde.<br />

Bei Unklarheiten gibt unser Friedhofgärtner Alfred Rimensberger (079 445<br />

09 79) oder unser Präsident Walter Devaux (031 869 25 86) gerne Auskunft.<br />

Wir danken für Ihr Verständnis.<br />

Der Begräbnisgemeinderat

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