Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee
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Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?<br />
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt<br />
80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens,<br />
höchstens aber 172 Franken pro Tag.<br />
Wem wird der Anspruch ausbezahlt?<br />
Wenn der Arbeitgeber der Mutter für die volle Anspruchsdauer Lohnfortzahlungen<br />
leistet, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung<br />
dem Arbeitgeber aus.<br />
In allen übrigen Fällen zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung<br />
direkt an die Mutter.<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />
Unter www.akbern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle <strong>Münchenbuchsee</strong>,<br />
welche kostenlos Formulare und Merkblätter abgibt. Diese <strong>Info</strong>rmationen<br />
sind summarisch; im Einzelfall gelten Gesetzgebung und Rechtsprechung.<br />
____________________________________________________________<br />
Begräbnisgemeindeverband <strong>Münchenbuchsee</strong><br />
Aufhebung Urnennischen<br />
Erste Beisetzung 1982<br />
Gemäss Art. 16 und 18 des Bestattungs- und Friedhofreglementes des<br />
Begräbnis-gemeindeverbandes <strong>Münchenbuchsee</strong> werden die Urnennischen,<br />
die 1982 erstmals belegt wurden, ab Oktober 2008 aufgehoben.<br />
Falls Sie eine Verlängerung wünschen, bitten wir Sie, dies bis Ende September<br />
2008 dem Begräbnisgemeindeverband mitzuteilen.<br />
Nach diesem Datum erfolgt die Räumung zu Lasten der Friedhofgemeinde.<br />
Bei Unklarheiten gibt unser Friedhofgärtner Alfred Rimensberger (079 445<br />
09 79) oder unser Präsident Walter Devaux (031 869 25 86) gerne Auskunft.<br />
Wir danken für Ihr Verständnis.<br />
Der Begräbnisgemeinderat