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Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels

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03/2005 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />

6<br />

Energieliefervertrag<br />

mit der Ortsgemeinde <strong>Mels</strong><br />

Die Ortsgemeinde <strong>Mels</strong> und die Politische<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong> schlossen im<br />

Rahmen der Energielieferung für das<br />

Hallenbad und Schulhaus Feldacker<br />

kürzlich einen Vertrag ab. Die Ortsgemeinde<br />

<strong>Mels</strong> erstellt im bestehenden<br />

Heizraum im Oberstufenschulhaus<br />

Feldacker eine Wärmeerzeugungsanlage,<br />

bestehend aus einer Holzschnitzel-<br />

Kesselanlage und einer Ölkesselanlage.<br />

Zusätzlich erstellt sie einen Schnitzelbunker<br />

unter dem westlichen Parkplatz,<br />

samt der notwendigen Holzschnitzel-<br />

Transportleitung bis zur Holzschnitzel-<br />

Heizkesselanlage. Die Ortsgemeinde<br />

hat alle baulichen Massnahmen übernommen,<br />

die im Zusammenhang<br />

mit den neuen Wärmeerzeugungsanlagen<br />

notwendig werden.<br />

Die Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong> ist bekanntlich seit<br />

diesem Jahr Eigentümerin und Betreiberin des<br />

Hallenbades Feldacker. Die Ortsgemeinde <strong>Mels</strong><br />

verpflichtet sich mit dem Energieliefervertrag,<br />

das Hallenbad Feldacker durch die Heizzentrale<br />

im Schulhaus Feldacker ab Herbst 2005 ganzjährig<br />

mit Wärme zu versorgen. Andererseits verpflichtet<br />

sich die Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong>, die<br />

für das Hallenbad notwendige Wärmeenergie ausschliesslich<br />

aus der obgenannten Energieversorgungsanlage<br />

der Ortsgemeinde <strong>Mels</strong> zu beziehen.<br />

Die Ortsgemeinde betreibt und unterhält die Anschlussleitungen<br />

von der Energieversorgungsanlage<br />

bis zum Hauptverteiler. Vom Hauptverteiler<br />

bis zur Schnittstelle für das Hallenbad ist die Schulgemeinde<br />

für den Betrieb und den Unterhalt der<br />

Anlagen und Leitungen zuständig.<br />

Beide Parteien können während der Vertragslaufzeit<br />

Massnahmen zur rationellen Energienutzung<br />

und Energieeinsparung ergreifen. Der Grundpreis<br />

wird durch diese Massnahmen nicht beeinflusst.<br />

Reduziert sich dadurch die Energiebezugsmenge<br />

wesentlich, kann der Wärmepreis entsprechend<br />

angepasst werden. Höhere Gewalt, Rationierung<br />

der Primärenergie, Sabotage, Streik, massiver Zahlungsverzug<br />

oder sonstige Umstände, deren Eintreten<br />

nicht im Verantwortungsbereich der Ortsgemeinde<br />

liegen, entbinden von der Lieferverpflichtung.<br />

Für die Ermittlung des Energieverbrauchs<br />

des Hallenbads verwendet die Ortsgemeinde<br />

eichamtliche Messeinrichtungen. Die<br />

Messung erfolgt an der definierten Schnittstelle.<br />

Für die Energieversorgung wird dem Bezüger ein<br />

verbrauchsunabhängiger Grundpreis und ein ver-<br />

Wasserverbund Sarganserland<br />

Ende letzten Jahres hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Mels</strong> dem Wasserverbund Sarganserland<br />

im Grundsatz zugestimmt. Für die<br />

definitive Zustimmung wurden damals<br />

bestimmte Bedingungen festgehalten.<br />

In der Zwischenzeit wurde die Vereinbarung<br />

nochmals überarbeitet und auch<br />

juristisch überprüft.<br />

Das technische Projekt wurde so erstellt, dass ein<br />

autonomer Betrieb der Wasserversorgung <strong>Mels</strong><br />

jederzeit möglich ist. Der Vereinbarungsentwurf<br />

wurde von allen beteiligten Wasserversorgungen<br />

unterstützt. Zusätzlich zur Vereinbarung Wasserverbund<br />

Sarganserland wurde zwischen den Wasserversorgungen<br />

<strong>Mels</strong> und Sargans eine Vereinbarung<br />

zu den Betriebs- und Unterhaltskosten<br />

des Grundwasserpumpwerkes Baschär II ausgehandelt.<br />

Darin verpflichtet sich die Wasserversorgung<br />

<strong>Mels</strong>, die Hälfte der Betriebs- und Unterhaltskosten<br />

des Pumpwerks zu übernehmen, wobei<br />

ein Kostendach festgelegt wurde. Gleichzeitig<br />

haben die Wasserversorgungen von <strong>Mels</strong> und<br />

Sargans die Zusammenarbeit verstärkt. Die Wasserversorgung<br />

<strong>Mels</strong> übernimmt im Bedarfsfall Arbeiten<br />

von der Wasserversorgung Sargans. Diese<br />

brauchsabhängiger Wärmepreis berechnet. Der<br />

Grundpreis wird zur Deckung der festen Kosten<br />

erhoben. Er beträgt 54 800 Franken pro Jahr, exkl.<br />

Mehrwertsteuer, und ist halbjährlich zahlbar. Dieser<br />

Grundpreis wird prozentual nach Energieverbrauch<br />

aufgeteilt zwischen der Schulgemeinde für<br />

das Schulhaus Feldacker und die Schulverwaltung<br />

sowie der politischen <strong>Gemeinde</strong> für das Hallenbad.<br />

Der Wärmepreis wird zur Deckung der Energiekosten<br />

erhoben. Er beträgt 5,3 Rappen pro Kilowattstunde,<br />

exkl. Mehrwertsteuer. Der Wärmepreis<br />

für das gelieferte Holz wird jährlich einmal<br />

per 1. Juli aufgrund des abschaltbaren Erdgaspreises<br />

(bestehend aus Arbeits- und Leistungspreis),<br />

Tarif B2G.W, angepasst. Ein eventueller Ab- oder<br />

Aufschlag auf dem Erdgaspreis wird nur zu 50 %<br />

dem Wärmepreis Holz angerechnet. Der Wärmepreis<br />

für das gelieferte Öl wird jährlich einmal per<br />

1. Juli gemäss dem Öl-Index angepasst. Ein eventueller<br />

Ab- oder Aufschlag wird zu 100 % dem<br />

Wärmepreis Öl angerechnet.<br />

Der Vertrag trat mit der Unterzeichnung beider<br />

Vertragsparteien in Kraft. Er endet am 1. Juli 2023<br />

nach einer Vertragsdauer von 18 Jahren, sofern er<br />

nicht 12 Monate vor Ablauf auf Antrag einer Partei<br />

verlängert wird.<br />

Mit der Holzschnitzelanlage kann einheimische,<br />

erneuerbare Energie verwendet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

ist davon überzeugt, dass mit dieser<br />

Lösung eine zweckmässige Nutzung unserer Ressourcen<br />

erzielt werden kann.<br />

werden nach abgemachten Stundensätzen verrechnet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat Sargans hat die beiden Vereinbarungen<br />

gutgeheissen und genehmigt. Die Wasserkorporationen<br />

Vilters und Wangs werden die<br />

Vereinbarung an ihren nächsten Korporationsversammlungen<br />

zur Abstimmung vorlegen. Die<br />

gemeinderätlichen Erlasse über den Wasserverbund<br />

Sarganserland wurden dem fakultativen<br />

Referendum unterstellt und liegen bis 14.Oktober<br />

2005 öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen<br />

eines Referendumsbegehrens<br />

beträgt 533 gültige Unterschriften. Ein allfälliges<br />

Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Mels</strong> einzureichen.

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