Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels
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03/2005 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />
6<br />
Energieliefervertrag<br />
mit der Ortsgemeinde <strong>Mels</strong><br />
Die Ortsgemeinde <strong>Mels</strong> und die Politische<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong> schlossen im<br />
Rahmen der Energielieferung für das<br />
Hallenbad und Schulhaus Feldacker<br />
kürzlich einen Vertrag ab. Die Ortsgemeinde<br />
<strong>Mels</strong> erstellt im bestehenden<br />
Heizraum im Oberstufenschulhaus<br />
Feldacker eine Wärmeerzeugungsanlage,<br />
bestehend aus einer Holzschnitzel-<br />
Kesselanlage und einer Ölkesselanlage.<br />
Zusätzlich erstellt sie einen Schnitzelbunker<br />
unter dem westlichen Parkplatz,<br />
samt der notwendigen Holzschnitzel-<br />
Transportleitung bis zur Holzschnitzel-<br />
Heizkesselanlage. Die Ortsgemeinde<br />
hat alle baulichen Massnahmen übernommen,<br />
die im Zusammenhang<br />
mit den neuen Wärmeerzeugungsanlagen<br />
notwendig werden.<br />
Die Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong> ist bekanntlich seit<br />
diesem Jahr Eigentümerin und Betreiberin des<br />
Hallenbades Feldacker. Die Ortsgemeinde <strong>Mels</strong><br />
verpflichtet sich mit dem Energieliefervertrag,<br />
das Hallenbad Feldacker durch die Heizzentrale<br />
im Schulhaus Feldacker ab Herbst 2005 ganzjährig<br />
mit Wärme zu versorgen. Andererseits verpflichtet<br />
sich die Politische <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong>, die<br />
für das Hallenbad notwendige Wärmeenergie ausschliesslich<br />
aus der obgenannten Energieversorgungsanlage<br />
der Ortsgemeinde <strong>Mels</strong> zu beziehen.<br />
Die Ortsgemeinde betreibt und unterhält die Anschlussleitungen<br />
von der Energieversorgungsanlage<br />
bis zum Hauptverteiler. Vom Hauptverteiler<br />
bis zur Schnittstelle für das Hallenbad ist die Schulgemeinde<br />
für den Betrieb und den Unterhalt der<br />
Anlagen und Leitungen zuständig.<br />
Beide Parteien können während der Vertragslaufzeit<br />
Massnahmen zur rationellen Energienutzung<br />
und Energieeinsparung ergreifen. Der Grundpreis<br />
wird durch diese Massnahmen nicht beeinflusst.<br />
Reduziert sich dadurch die Energiebezugsmenge<br />
wesentlich, kann der Wärmepreis entsprechend<br />
angepasst werden. Höhere Gewalt, Rationierung<br />
der Primärenergie, Sabotage, Streik, massiver Zahlungsverzug<br />
oder sonstige Umstände, deren Eintreten<br />
nicht im Verantwortungsbereich der Ortsgemeinde<br />
liegen, entbinden von der Lieferverpflichtung.<br />
Für die Ermittlung des Energieverbrauchs<br />
des Hallenbads verwendet die Ortsgemeinde<br />
eichamtliche Messeinrichtungen. Die<br />
Messung erfolgt an der definierten Schnittstelle.<br />
Für die Energieversorgung wird dem Bezüger ein<br />
verbrauchsunabhängiger Grundpreis und ein ver-<br />
Wasserverbund Sarganserland<br />
Ende letzten Jahres hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Mels</strong> dem Wasserverbund Sarganserland<br />
im Grundsatz zugestimmt. Für die<br />
definitive Zustimmung wurden damals<br />
bestimmte Bedingungen festgehalten.<br />
In der Zwischenzeit wurde die Vereinbarung<br />
nochmals überarbeitet und auch<br />
juristisch überprüft.<br />
Das technische Projekt wurde so erstellt, dass ein<br />
autonomer Betrieb der Wasserversorgung <strong>Mels</strong><br />
jederzeit möglich ist. Der Vereinbarungsentwurf<br />
wurde von allen beteiligten Wasserversorgungen<br />
unterstützt. Zusätzlich zur Vereinbarung Wasserverbund<br />
Sarganserland wurde zwischen den Wasserversorgungen<br />
<strong>Mels</strong> und Sargans eine Vereinbarung<br />
zu den Betriebs- und Unterhaltskosten<br />
des Grundwasserpumpwerkes Baschär II ausgehandelt.<br />
Darin verpflichtet sich die Wasserversorgung<br />
<strong>Mels</strong>, die Hälfte der Betriebs- und Unterhaltskosten<br />
des Pumpwerks zu übernehmen, wobei<br />
ein Kostendach festgelegt wurde. Gleichzeitig<br />
haben die Wasserversorgungen von <strong>Mels</strong> und<br />
Sargans die Zusammenarbeit verstärkt. Die Wasserversorgung<br />
<strong>Mels</strong> übernimmt im Bedarfsfall Arbeiten<br />
von der Wasserversorgung Sargans. Diese<br />
brauchsabhängiger Wärmepreis berechnet. Der<br />
Grundpreis wird zur Deckung der festen Kosten<br />
erhoben. Er beträgt 54 800 Franken pro Jahr, exkl.<br />
Mehrwertsteuer, und ist halbjährlich zahlbar. Dieser<br />
Grundpreis wird prozentual nach Energieverbrauch<br />
aufgeteilt zwischen der Schulgemeinde für<br />
das Schulhaus Feldacker und die Schulverwaltung<br />
sowie der politischen <strong>Gemeinde</strong> für das Hallenbad.<br />
Der Wärmepreis wird zur Deckung der Energiekosten<br />
erhoben. Er beträgt 5,3 Rappen pro Kilowattstunde,<br />
exkl. Mehrwertsteuer. Der Wärmepreis<br />
für das gelieferte Holz wird jährlich einmal<br />
per 1. Juli aufgrund des abschaltbaren Erdgaspreises<br />
(bestehend aus Arbeits- und Leistungspreis),<br />
Tarif B2G.W, angepasst. Ein eventueller Ab- oder<br />
Aufschlag auf dem Erdgaspreis wird nur zu 50 %<br />
dem Wärmepreis Holz angerechnet. Der Wärmepreis<br />
für das gelieferte Öl wird jährlich einmal per<br />
1. Juli gemäss dem Öl-Index angepasst. Ein eventueller<br />
Ab- oder Aufschlag wird zu 100 % dem<br />
Wärmepreis Öl angerechnet.<br />
Der Vertrag trat mit der Unterzeichnung beider<br />
Vertragsparteien in Kraft. Er endet am 1. Juli 2023<br />
nach einer Vertragsdauer von 18 Jahren, sofern er<br />
nicht 12 Monate vor Ablauf auf Antrag einer Partei<br />
verlängert wird.<br />
Mit der Holzschnitzelanlage kann einheimische,<br />
erneuerbare Energie verwendet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
ist davon überzeugt, dass mit dieser<br />
Lösung eine zweckmässige Nutzung unserer Ressourcen<br />
erzielt werden kann.<br />
werden nach abgemachten Stundensätzen verrechnet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat Sargans hat die beiden Vereinbarungen<br />
gutgeheissen und genehmigt. Die Wasserkorporationen<br />
Vilters und Wangs werden die<br />
Vereinbarung an ihren nächsten Korporationsversammlungen<br />
zur Abstimmung vorlegen. Die<br />
gemeinderätlichen Erlasse über den Wasserverbund<br />
Sarganserland wurden dem fakultativen<br />
Referendum unterstellt und liegen bis 14.Oktober<br />
2005 öffentlich auf. Das Quorum für das Zustandekommen<br />
eines Referendumsbegehrens<br />
beträgt 533 gültige Unterschriften. Ein allfälliges<br />
Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Mels</strong> einzureichen.