Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels
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Grünes Licht für Bau<br />
von 21 Alterswohnungen<br />
Präsidentin Alice Hobi konnte am<br />
15. August 2005 56 Genossenschafterinnen<br />
und Genossenschafter zur<br />
2. ausserordentlichen Generalversammlung<br />
im Pfarreiheim in <strong>Mels</strong> begrüssen.<br />
Die Versammlung hatte einen grossen<br />
Stellenwert, ging es doch um den<br />
Baubeschluss sowie die Bewilligung<br />
eines Baukredites im Gesamtbetrag<br />
von max. 6,3 Mio. Franken.<br />
Bereits sind 149 Anteilscheine gezeichnet worden,<br />
was einem Genossenschaftskapital von<br />
441 000 Franken entspricht. Der Anteil der Politischen<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Mels</strong> in der Höhe von insgesamt<br />
einer Million Franken ist darin nicht eingerechnet.<br />
Das Interesse an Alterswohnungen ist nach<br />
wie vor gross. Es sind bereits 19 Anmeldungen<br />
für die Miete einer Wohnung beim Sekretariat<br />
der Genossenschaft eingegangen.<br />
Das Vorprojekt wurde vom Architekturbüro Busa<br />
& Klingler, Walenstadt, zwischenzeitlich überarbeitet.<br />
Die Verträge mit den Spezialingenieuren<br />
gemäss Projektierungskredit sind unterschrieben.<br />
Für die Heizungsanlage ist nach Prüfung<br />
durch den Spezialingenieur der Entscheid zu<br />
Gunsten der Gasenergie gefallen. Öl ist derzeit<br />
sehr teuer und die Erstellung einer Fernleitung für<br />
die Holzschnitzelanlage des Hallenbades und des<br />
Schulhauses Feldacker lohnt sich aufgrund des zu<br />
kleinen Energiebedarfes für die Betreiberin Ortsgemeinde<br />
<strong>Mels</strong> nicht. Derzeit laufen noch Abklärungen,<br />
ob hinsichtlich weiterer Objekte eine<br />
Leitung dennoch möglich sein wird.<br />
Die der Versammlung beiwohnenden Genossenschafterinnen<br />
und Genossenschafter erteilten<br />
ohne Gegenstimme die Bewilligung des notwendigen<br />
Baukredits von total 6,3 Mio. Franken für<br />
den Bau der Alterswohnungen. Gleichzeitig wurde<br />
der Verwaltungsrat zum Abschluss der Verträge<br />
und zum Bau der Alterswohnungen ermächtigt.<br />
Die Ausschreibung der Arbeiten und Lieferungen<br />
wird im Einladungsverfahren erfolgen, wie<br />
dies in den genehmigten Submissionsbestimmungen<br />
vorgesehen ist. Die Bestimmungen des Gesetzes<br />
über das öffentliche Beschaffungswesen<br />
Fortsetzung der Omagstrasse<br />
Die Oscar Neher & Co. AG ist Grundeigentümerin<br />
des ehemaligen Omag-<br />
Geländes, auf welchem in den letzten<br />
Monaten einige Gewerbebetriebe gebaut<br />
wurden. Sie beantragte beim <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
einen Teilstrassenplan zur Erschliessung<br />
der noch unüberbauten Parzelle<br />
von der bestehenden Omagstrasse<br />
bis zur Bahnhofstrasse zu erlassen.<br />
Gleichzeitig war das klassierte Strassenteilstück<br />
zwischen dem bestehenden<br />
Fuss- und Radweg und der Kreuzung<br />
beim «<strong>Mels</strong>erhof» aufzuheben.<br />
Beim betroffenen Grundstück Nr. 4408 handelt<br />
es sich um Industriebauland. Ein erstes Teilstück<br />
der Omagstrasse wurde im Frühjahr 2004 vom<br />
Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt.<br />
In der Folge wurden zwei Industriebauten<br />
an der Omagstrasse erstellt. Gegenwärtig gibt es<br />
weitere Interessenten für das Industriebauland,<br />
weshalb die Fortsetzung der Erschliessungsstras-<br />
se notwendig wird. Damit eine optimale Lösung<br />
gefunden werden konnte, hat die <strong>Gemeinde</strong> das<br />
Verkehrsplanungsbüro Tuffli & Partner AG, <strong>Mels</strong>,<br />
mit der Ausarbeitung von Studienskizzen betraut.<br />
Anschliessend wurden die Vorschläge mit der<br />
Grundeigentümerin besprochen.<br />
Die bestehende Omagstrasse wird am südlichen<br />
Ende nach einer 90º-Kurve geradlinig in die<br />
Bahnhofstrasse geführt. Damit kann auch das<br />
bestehende Industriegebäude auf der Nachbarparzelle<br />
von der neuen Omagstrasse her erschlossen<br />
werden. Somit entfällt die räumlich<br />
ungünstige Erschliessung mit Lastwagen und Anhängern<br />
aus dem Verkehrsknoten Bahnhofstrasse<br />
/Grofstrasse. Die Strassenbreite beträgt 5.0 m.<br />
Vom Strassenrand bis zum bestehenden Omag-<br />
Gebäude ist ein Abstand von 4.0 m geplant. Auf<br />
den letzten 25m beträgt das Längsgefälle in die<br />
Bahnhofstrasse ca. 6 %. In diesem Bereich kreuzt<br />
die Strasse den Radweg mit kantonaler Bedeutung<br />
sowie das Trottoir. Das bestehende Trottoir<br />
Richtung Dorfzentrum wird daher zu einem kombinierten<br />
Fuss- und Radweg auf 3.0 m ausge-<br />
<strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong> 03/2005<br />
5<br />
Zeichnen von<br />
Anteilscheinen<br />
Genossenschaftsanteilscheine können weiterhin<br />
im Rathaus <strong>Mels</strong> gezeichnet werden.<br />
Ein Anteilschein kostet 3000 Franken und<br />
berechtigt den Inhaber zu einer Genossenschaftsstimme.<br />
Unterstützen Sie dieses Gemeinschaftsprojekt!<br />
Herzlichen Dank.<br />
müssen nicht angewandt werden, da es sich bei<br />
der Genossenschaft um eine zivilrechtliche Gesellschaftsform<br />
handelt.<br />
Die Finanzierung des Gesamtkredites von max.<br />
6,3 Mio. Franken ist gesichert. Der Verwaltungsrat<br />
ist dafür besorgt, dass der Baukredit nicht<br />
überschritten wird. Der Baueingabe steht somit<br />
nichts mehr im Wege. Die Verantwortlichen sind<br />
optimistisch, dass der Bau wie geplant im Frühjahr<br />
2007 fertig gestellt ist und die Alterswohnungen<br />
von den Mietern auf diesen Zeitpunkt<br />
bezogen werden können. Die errechneten Mietzinsen<br />
belaufen sich voraussichtlich auf max. 1350<br />
Franken für eine 3 1 ⁄2-Zimmer-Wohnung bzw. 1050<br />
Franken für eine 2 1 ⁄2-Zimmer-Wohnung. Die Räumlichkeiten<br />
sind grosszügig und offen gestaltet.<br />
baut. Die bestehende Strasse wird als öffentliche<br />
Erschliessung nutzlos und kann aufgehoben werden.<br />
Der bestehende Fuss- und Radweg ist im<br />
Bereich des neuen Knotens Omagstrasse /Bahnhofstrasse<br />
anzupassen.<br />
Die erste Bauetappe soll noch dieses Jahr erfolgen.<br />
Das restliche Teilstück soll dann später gemeinsam<br />
mit dem Umbau der Bahnhofstrasse erstellt<br />
werden. Der geplante Strassenbau bis zum<br />
Anschluss in die Bahnhofstrasse wird durch den<br />
Grundeigentümer und der Ausbau des kombinierten<br />
Rad- und Fussgängerbereichs wird durch<br />
die politische <strong>Gemeinde</strong> finanziert. Dabei bleibt<br />
die Budgetgenehmigung vorbehalten.