Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels

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03/2005 Gemeindenachrichten Mels 2 Klares JA Titel zur Regionalisierung 24 neg der Feuerwehr Am 25.September 2005 stimmte die Bürgerschaft über das neue Feuerschutzreglement bzw. die Regionalisierung der Feuerwehr Mels mit den Nachbarfeuerwehren Sargans und Vilters-Wangs ab. Die Meinungsbildung des Gemeinderates zu Gunsten einer regionalen Feuerwehr wurde durch die deutliche Zustimmung mit über 76 Prozent JA-Stimmen von der Stimmbürgerschaft bekräftigt. Damit steht der Umsetzung dieses wichtigen Projektes auf den 1. Januar 2006 nichts mehr im Wege. Als am frühen Nachmittag des Abstimmungssonntags das deutliche Ergebnis auf dem Tisch lag, war die Melser Behörde sehr erleichtert. Es durfte aufgrund der öffentlichen Diskussionen im Vorfeld des Abstimmungstages wohl mit einer Zustimmung gerechnet werden, aber die 2252 Ja gegenüber 688 Nein waren dann doch erstaunlich klar. Damit können die weiteren Arbeiten zügig an die Hand genommen werden. Für die Feuerschutzreglemente, welche jede Gemeinde für sich erlassen und öffentlich auflegen musste, werden nun als erster Schritt die beteiligten Gemeinden koordiniert die kantonale Genehmigung einholen. Danach werden die offenen Detailfragen für die Regionalisierung der Feuerwehr geklärt. Insbesondere geht es auch darum, dass der vakante Sitz in der fünfköpfigen regionalen Feuerschutzkommission besetzt werden kann. Es sollte nach Auffassung des Gemeinderates Mels nun möglich sein, dass der offene Posten des Stellvertreters des Regionalkommandanten mit einer Person aus unserem Feuerwehrkader besetzt werden kann. Damit würde Mels mit zwei Vertretern gut in dieser Kommission vertreten sein. Der Gemeinderat hat am Dienstag vor der Abstimmung beschlossen, sich unabhängig vom Ausgang der Abstimmung von Feuerwehrkommandant René Ackermann mit sofortiger Wirkung zu trennen. Im Rahmen des Projektes der Zusammenlegung der Feuerwehren Mels, Sargans und Vilters-Wangs und dem von der Feuerwehr Mels lancierten Referendum gegen das neue Feuerschutzreglement bzw. die Regionalisierung haben sich unüberwindbare Schwierigkeiten ergeben, welche eine künftige, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kommandanten verunmöglichen. Der Gemeinderat bedauert diesen Schritt sehr, sah jedoch keine Alternative, welche zur Lösung des Problems beigetragen hätte. Der Vizekommandant Peter Widrig wurde als Feuerwehrkommandant ad interim eingesetzt. Dieser hat jedoch seinen sofortigen Rücktritt bekannt gegeben, weshalb eine andere Regelung getroffen werden muss. Das weitere Vorgehen wurde mit dem Feuerwehrkader nach Redaktionsschluss dieses Infos besprochen. Die Öffentlichkeit wird diesbezüglich zum gegebenen Zeitpunkt über die Tagespresse informiert. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Regionalisierung mittel- und langfristig für alle Vertragsgemeinden auszahlen wird und der entstandene «Schwelbrand» in absehbarer Zeit für immer gelöscht werden kann. Vom Giftgesetz zum Chemikalienrecht Auf den 1. August 2005 sind das neue Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen in Kraft gesetzt worden. Das bis anhin geltende Giftgesetz mit seinen Verordnungen sowie die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung) wurden damit ausser Kraft gesetzt. Was ist neu? Die heutige Kennzeichnung in Giftklassen 1 bis 5 wird nicht mehr verwendet. An Stelle der Giftklassen wird das bestehende europäische System der Einstufung und Kennzeichnung übernommen. Dieses besteht aus einem Gefahrensymbol mit Gefahrenbezeichnung sowie Gefahrenhinweisen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze). Chemikalien dürfen noch bis zum 31. Juli 2006 nach dem bisherigen Recht in Verkehr gebracht und bis zum 31.August 2007 an Endverbraucher abgegeben werden. Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften (allgemeine Bewilligung A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch 1 und 2) werden abgeschafft. An deren Stelle treten andere Bestimmungen, welche die Abgabe an die breite Öffentlichkeit einschränken. So dürfen die als sehr giftig (T+) gekennzeichneten Produkte und gewisse Produkte, die als giftig (T) gekennzeichnet sind, nicht an Private abgegeben werden. Auch weiterhin sind für die Abgabe von Produkten mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften schriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben und eine Altersbeschränkung von mindestens 18 Jahren festgelegt. Die Abgeber solcher Produkte müssen über besondere Sachkenntnis verfügen und die Bezüger ausdrücklich auf die erforderlichen Schutzmassnahmen und die vorschriftsgemässe Entsorgung hinweisen.

Gemeindedienstleistungen rund um die Uhr Für Berufstätige wird es immer schwieriger, sich die Zeit für einen Besuch im Rathaus zu nehmen. Trotzdem verlangen verschiedene Amtshandlungen noch immer die persönliche Vorsprache am Schalter. eGovernment soll Gemeindedienstleistungen in naher Zukunft rund um die Uhr verfügbar machen – von zu Hause aus. Die Schweiz, die Kantone und die Gemeinden sind im Bereich eGovernment im Vergleich zum benachbarten Ausland nicht besonders fortschrittlich. Auch in Mels konzentriert sich der Online-Schalter unter www.mels.ch primär auf das Bereitstellen von Formularen, Informationen und Kontaktadressen zu einzelnen Dienstleistungen. Diesen Rückstand gilt es aufzuholen. eGovernment ist aber nur dann wirksam, wenn die Staatsebenen zusammenarbeiten, und zwar auf allen Stufen. In vielen Fällen übersteigt es nämlich die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde, einzelne eGovernment-Lösungen selbst zu entwickeln und für sich einzuführen. Mit den Auftritten www.evanti.ch und www.ch.ch existieren bereits staatsübergreifende Informationsplattformen. Im Kanton St. Gallen soll eGovernment aber darüber hinausgehen, indem Lösungen entstehen, die Transaktionen ermöglichen. Dadurch ergibt sich für alle Beteiligten ein Mehrwert. Ein gutes Beispiel dafür ist bei den Steuern bereits umgesetzt. Die Kundschaft kann ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen und einreichen. Zudem ist es möglich, bereits vorhandene Daten, wie beispielsweise die Personalien, direkt von einem Server beim Verwaltungsrechenzentrum auf den privaten Computer herunterzuladen. Gesetz versus Vereinbarung Die Regierung sah ursprünglich vor, ein eGovernment-Gesetz zu erlassen, um ein zielgerichtetes und effizientes Vorgehen zu gewährleisten. Dagegen regte sich allerdings Widerstand, insbesondere bei den Gemeindepräsidenten. Die unbestritten notwendige Zusammenarbeit sollte ihrer Meinung nach durch eine Rahmenvereinbarung des Kantons mit allen Gemeinden geregelt werden. Entsprechend diesem Anliegen ist nun ein zweistufiges Vorgehen geplant: – Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton St.Gallen und allen 89 Gemeinden – Abschluss von Spezialvereinbarungen betreffend einzelne eGovernment-Projekte oder einzelne eGovernment-Betriebslösungen zwischen den jeweiligen interessierten Gemeinden und dem Kanton. Der Gemeinderat Mels hat die Rahmenvereinbarung genehmigt und damit seine Bereitschaft bekundet, in fortschrittliche Lösungen zu investieren. Wie weiter? Sobald die Vereinbarung von allen Gemeinden unterzeichnet ist, werden gestützt darauf mit Wirkung ab 1. Januar 2006 ein Kooperationsgremium und eine Geschäftsstelle eingesetzt. Es wird an diesen Gremien liegen, gemeinsame Projekte für die Entwicklung bzw. die Einführung von eGovernment-Lösungen zu initiieren. Die einzelnen Gemeinden können in der Folge fallweise entscheiden, bei welchen Projekten sie sich anschliessen wollen. Die Verpflichtungen daraus, insbesondere die Kostenbeteiligung, werden in Spezialvereinbarungen geregelt. Welche Dienstleistungen als Erstes eGovernment-tauglich ausgestaltet werden, ist noch nicht festgelegt. Denkbar sind das An- und Abmelden beim Einwohneramt, das Einreichen von Baugesuchen, die Hundelösungen, das Bestellen der SBB-Tageskarte und vieles mehr. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten. Gemeindenachrichten Mels 03/2005 3 Neuer Leiter Sozialamt / Vormundschaftsbehörde Der langjährige Leiter des Sozialamtes und der Vormundschaftsbehörde Mels, Rolf Landolt, wird Ende dieses Jahres pensioniert. Er trat am 1. Mai 1991 in den Gemeindedienst und war über 14 Jahre in dieser wichtigen Funktion tätig. Wir danken ihm an dieser Stelle für seinen Einsatz und seine freundliche, korrekte Art im Umgang mit unserer Bevölkerung. Die offene Stelle wurde im Frühjahr zur freien Bewerbungausgeschrieben. Es gingen insgesamt 25 Bewerbungen ein. Daraus wurden drei Bewerber, welche von ihrem Werdegang her die besten Voraussetzungen hatten, zu einer Vorstellungsrunde eingeladen. Aufgrund der erarbeiteten Nutzwertanalyse wurde Jörg Skorek, 1953, Chur, zum neuen Leiter des Sozialamtes und der Vormundschaftsbehörde Mels gewählt. Er erfüllte alle gestellten Bedingungen, verfügt über fundierte Erfahrungen im Vormundschaftsrecht und hat solide Kenntnisse im Sozialwesen. Unser neuer Mitarbeiter arbeitete die letzten drei Jahre als Geschäftsstellenleiter bei der Bündner Krebsliga. Vorher war er mehrere Jahre als Sekretär der Vormundschaftsbehörde Chur tätig. Jörg Skorek wird seine Stelle am 2. November 2005 antreten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit unserem neuen Leiter des Sozialamtes und wünschen ihm bereits heute viel Erfolg und Genugtuung in seinem schwierigen Metier.

<strong>Gemeinde</strong>dienstleistungen rund<br />

um die Uhr<br />

Für Berufstätige wird es immer schwieriger,<br />

sich die Zeit für einen Besuch<br />

im Rathaus zu nehmen. Trotzdem verlangen<br />

verschiedene Amtshandlungen<br />

noch immer die persönliche Vorsprache<br />

am Schalter. eGovernment soll<br />

<strong>Gemeinde</strong>dienstleistungen in naher<br />

Zukunft rund um die Uhr verfügbar<br />

machen – von zu Hause aus.<br />

Die Schweiz, die Kantone und die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

sind im Bereich eGovernment im Vergleich zum<br />

benachbarten Ausland nicht besonders fortschrittlich.<br />

Auch in <strong>Mels</strong> konzentriert sich der<br />

Online-Schalter unter www.mels.ch primär auf<br />

das Bereitstellen von Formularen, Informationen<br />

und Kontaktadressen zu einzelnen Dienstleistungen.<br />

Diesen Rückstand gilt es aufzuholen.<br />

eGovernment ist aber nur dann wirksam,<br />

wenn die Staatsebenen zusammenarbeiten,<br />

und zwar auf allen Stufen. In vielen Fällen übersteigt<br />

es nämlich die finanziellen Möglichkeiten<br />

einer <strong>Gemeinde</strong>, einzelne eGovernment-Lösungen<br />

selbst zu entwickeln und für sich einzuführen.<br />

Mit den Auftritten www.evanti.ch und www.ch.ch<br />

existieren bereits staatsübergreifende Informationsplattformen.<br />

Im Kanton St. Gallen soll eGovernment<br />

aber darüber hinausgehen, indem Lösungen<br />

entstehen, die Transaktionen ermöglichen.<br />

Dadurch ergibt sich für alle Beteiligten ein<br />

Mehrwert. Ein gutes Beispiel dafür ist bei den<br />

Steuern bereits umgesetzt. Die Kundschaft kann<br />

ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen und<br />

einreichen. Zudem ist es möglich, bereits vorhandene<br />

Daten, wie beispielsweise die Personalien,<br />

direkt von einem Server beim Verwaltungsrechenzentrum<br />

auf den privaten Computer herunterzuladen.<br />

Gesetz versus Vereinbarung<br />

Die Regierung sah ursprünglich vor, ein eGovernment-Gesetz<br />

zu erlassen, um ein zielgerichtetes<br />

und effizientes Vorgehen zu gewährleisten. Dagegen<br />

regte sich allerdings Widerstand, insbesondere<br />

bei den <strong>Gemeinde</strong>präsidenten. Die unbestritten<br />

notwendige Zusammenarbeit sollte<br />

ihrer Meinung nach durch eine Rahmenvereinbarung<br />

des Kantons mit allen <strong>Gemeinde</strong>n geregelt<br />

werden.<br />

Entsprechend diesem Anliegen ist nun ein zweistufiges<br />

Vorgehen geplant:<br />

– Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen<br />

dem Kanton St.Gallen und allen 89<br />

<strong>Gemeinde</strong>n<br />

– Abschluss von Spezialvereinbarungen betreffend<br />

einzelne eGovernment-Projekte oder<br />

einzelne eGovernment-Betriebslösungen zwischen<br />

den jeweiligen interessierten <strong>Gemeinde</strong>n<br />

und dem Kanton.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Mels</strong> hat die Rahmenvereinbarung<br />

genehmigt und damit seine Bereitschaft<br />

bekundet, in fortschrittliche Lösungen zu investieren.<br />

Wie weiter?<br />

Sobald die Vereinbarung von allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

unterzeichnet ist, werden gestützt darauf<br />

mit Wirkung ab 1. Januar 2006 ein Kooperationsgremium<br />

und eine Geschäftsstelle eingesetzt. Es<br />

wird an diesen Gremien liegen, gemeinsame<br />

Projekte für die Entwicklung bzw. die Einführung<br />

von eGovernment-Lösungen zu initiieren.<br />

Die einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n können in der Folge<br />

fallweise entscheiden, bei welchen Projekten<br />

sie sich anschliessen wollen. Die Verpflichtungen<br />

daraus, insbesondere die Kostenbeteiligung,<br />

werden in Spezialvereinbarungen geregelt.<br />

Welche Dienstleistungen als Erstes eGovernment-tauglich<br />

ausgestaltet werden, ist noch<br />

nicht festgelegt. Denkbar sind das An- und<br />

Abmelden beim Einwohneramt, das Einreichen<br />

von Baugesuchen, die Hundelösungen, das Bestellen<br />

der SBB-Tageskarte und vieles mehr.<br />

Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten.<br />

<strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong> 03/2005<br />

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Neuer Leiter<br />

Sozialamt /<br />

Vormundschaftsbehörde<br />

Der langjährige Leiter des Sozialamtes<br />

und der Vormundschaftsbehörde <strong>Mels</strong>,<br />

Rolf Landolt, wird Ende dieses Jahres<br />

pensioniert. Er trat am 1. Mai 1991<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>dienst und war über<br />

14 Jahre in dieser wichtigen Funktion<br />

tätig. Wir danken ihm an dieser<br />

Stelle für seinen Einsatz und seine<br />

freundliche, korrekte Art im Umgang<br />

mit unserer Bevölkerung.<br />

Die offene Stelle<br />

wurde im Frühjahr<br />

zur freien Bewerbungausgeschrieben.<br />

Es gingen insgesamt<br />

25 Bewerbungen<br />

ein. Daraus<br />

wurden drei Bewerber,<br />

welche von ihrem<br />

Werdegang her<br />

die besten Voraussetzungen hatten, zu einer<br />

Vorstellungsrunde eingeladen. Aufgrund der erarbeiteten<br />

Nutzwertanalyse wurde Jörg Skorek,<br />

1953, Chur, zum neuen Leiter des Sozialamtes<br />

und der Vormundschaftsbehörde <strong>Mels</strong> gewählt.<br />

Er erfüllte alle gestellten Bedingungen, verfügt<br />

über fundierte Erfahrungen im Vormundschaftsrecht<br />

und hat solide Kenntnisse im Sozialwesen.<br />

Unser neuer Mitarbeiter arbeitete die letzten<br />

drei Jahre als Geschäftsstellenleiter bei der<br />

Bündner Krebsliga. Vorher war er mehrere Jahre<br />

als Sekretär der Vormundschaftsbehörde Chur<br />

tätig.<br />

Jörg Skorek wird seine Stelle am 2. November<br />

2005 antreten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit<br />

mit unserem neuen Leiter des Sozialamtes<br />

und wünschen ihm bereits heute viel<br />

Erfolg und Genugtuung in seinem schwierigen<br />

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