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Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels

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03/2005 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />

2<br />

Klares JA Titel zur Regionalisierung<br />

24 neg<br />

der Feuerwehr<br />

Am 25.September 2005 stimmte die<br />

Bürgerschaft über das neue Feuerschutzreglement<br />

bzw. die Regionalisierung<br />

der Feuerwehr <strong>Mels</strong> mit den<br />

Nachbarfeuerwehren Sargans und Vilters-Wangs<br />

ab. Die Meinungsbildung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates zu Gunsten<br />

einer regionalen Feuerwehr wurde<br />

durch die deutliche Zustimmung<br />

mit über 76 Prozent JA-Stimmen von<br />

der Stimmbürgerschaft bekräftigt.<br />

Damit steht der Umsetzung dieses wichtigen<br />

Projektes auf den 1. Januar 2006<br />

nichts mehr im Wege.<br />

Als am frühen Nachmittag des Abstimmungssonntags<br />

das deutliche Ergebnis auf dem Tisch<br />

lag, war die <strong>Mels</strong>er Behörde sehr erleichtert. Es<br />

durfte aufgrund der öffentlichen Diskussionen im<br />

Vorfeld des Abstimmungstages wohl mit einer<br />

Zustimmung gerechnet werden, aber die 2252 Ja<br />

gegenüber 688 Nein waren dann doch erstaunlich<br />

klar. Damit können die weiteren Arbeiten zügig<br />

an die Hand genommen werden.<br />

Für die Feuerschutzreglemente, welche jede <strong>Gemeinde</strong><br />

für sich erlassen und öffentlich auflegen<br />

musste, werden nun als erster Schritt die beteiligten<br />

<strong>Gemeinde</strong>n koordiniert die kantonale Genehmigung<br />

einholen. Danach werden die offenen<br />

Detailfragen für die Regionalisierung der Feuerwehr<br />

geklärt. Insbesondere geht es auch darum,<br />

dass der vakante Sitz in der fünfköpfigen regionalen<br />

Feuerschutzkommission besetzt werden<br />

kann. Es sollte nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Mels</strong> nun möglich sein, dass der offene Posten<br />

des Stellvertreters des Regionalkommandanten<br />

mit einer Person aus unserem Feuerwehrkader<br />

besetzt werden kann. Damit würde <strong>Mels</strong><br />

mit zwei Vertretern gut in dieser Kommission vertreten<br />

sein.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am Dienstag vor der Abstimmung<br />

beschlossen, sich unabhängig vom<br />

Ausgang der Abstimmung von Feuerwehrkommandant<br />

René Ackermann mit sofortiger Wirkung<br />

zu trennen. Im Rahmen des Projektes der<br />

Zusammenlegung der Feuerwehren <strong>Mels</strong>, Sargans<br />

und Vilters-Wangs und dem von der Feuerwehr<br />

<strong>Mels</strong> lancierten Referendum gegen das<br />

neue Feuerschutzreglement bzw. die Regionalisierung<br />

haben sich unüberwindbare Schwierigkeiten<br />

ergeben, welche eine künftige, konstruktive<br />

Zusammenarbeit mit dem Kommandanten<br />

verunmöglichen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bedauert diesen<br />

Schritt sehr, sah jedoch keine Alternative,<br />

welche zur Lösung des Problems beigetragen<br />

hätte. Der Vizekommandant Peter Widrig wurde<br />

als Feuerwehrkommandant ad interim eingesetzt.<br />

Dieser hat jedoch seinen sofortigen Rücktritt<br />

bekannt gegeben, weshalb eine andere Regelung<br />

getroffen werden muss. Das weitere Vorgehen<br />

wurde mit dem Feuerwehrkader nach<br />

Redaktionsschluss dieses Infos besprochen. Die<br />

Öffentlichkeit wird diesbezüglich zum gegebenen<br />

Zeitpunkt über die Tagespresse informiert.<br />

Wir sind zuversichtlich, dass sich die Regionalisierung<br />

mittel- und langfristig für alle Vertragsgemeinden<br />

auszahlen wird und der entstandene<br />

«Schwelbrand» in absehbarer Zeit für immer<br />

gelöscht werden kann.<br />

Vom Giftgesetz zum<br />

Chemikalienrecht<br />

Auf den 1. August 2005 sind das neue<br />

Chemikaliengesetz und die darauf<br />

abgestützten Verordnungen in Kraft<br />

gesetzt worden. Das bis anhin geltende<br />

Giftgesetz mit seinen Verordnungen<br />

sowie die Verordnung über umweltgefährdende<br />

Stoffe (Stoffverordnung)<br />

wurden damit ausser Kraft gesetzt.<br />

Was ist neu?<br />

Die heutige Kennzeichnung in Giftklassen 1 bis<br />

5 wird nicht mehr verwendet. An Stelle der Giftklassen<br />

wird das bestehende europäische System<br />

der Einstufung und Kennzeichnung übernommen.<br />

Dieses besteht aus einem Gefahrensymbol<br />

mit Gefahrenbezeichnung sowie Gefahrenhinweisen<br />

(R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen<br />

(S-Sätze).<br />

Chemikalien dürfen noch bis zum 31. Juli 2006<br />

nach dem bisherigen Recht in Verkehr gebracht<br />

und bis zum 31.August 2007 an Endverbraucher<br />

abgegeben werden. Die bisherigen Bewilligungspflichten<br />

für den Verkehr mit Giften (allgemeine<br />

Bewilligung A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch 1<br />

und 2) werden abgeschafft. An deren Stelle treten<br />

andere Bestimmungen, welche die Abgabe<br />

an die breite Öffentlichkeit einschränken. So dürfen<br />

die als sehr giftig (T+) gekennzeichneten Produkte<br />

und gewisse Produkte, die als giftig (T) gekennzeichnet<br />

sind, nicht an Private abgegeben<br />

werden.<br />

Auch weiterhin sind für die Abgabe von Produkten<br />

mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften<br />

schriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben und<br />

eine Altersbeschränkung von mindestens 18 Jahren<br />

festgelegt. Die Abgeber solcher Produkte<br />

müssen über besondere Sachkenntnis verfügen<br />

und die Bezüger ausdrücklich auf die erforderlichen<br />

Schutzmassnahmen und die vorschriftsgemässe<br />

Entsorgung hinweisen.

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