Veranstaltungskalender - Gemeinde Mels
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03/2005 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />
2<br />
Klares JA Titel zur Regionalisierung<br />
24 neg<br />
der Feuerwehr<br />
Am 25.September 2005 stimmte die<br />
Bürgerschaft über das neue Feuerschutzreglement<br />
bzw. die Regionalisierung<br />
der Feuerwehr <strong>Mels</strong> mit den<br />
Nachbarfeuerwehren Sargans und Vilters-Wangs<br />
ab. Die Meinungsbildung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates zu Gunsten<br />
einer regionalen Feuerwehr wurde<br />
durch die deutliche Zustimmung<br />
mit über 76 Prozent JA-Stimmen von<br />
der Stimmbürgerschaft bekräftigt.<br />
Damit steht der Umsetzung dieses wichtigen<br />
Projektes auf den 1. Januar 2006<br />
nichts mehr im Wege.<br />
Als am frühen Nachmittag des Abstimmungssonntags<br />
das deutliche Ergebnis auf dem Tisch<br />
lag, war die <strong>Mels</strong>er Behörde sehr erleichtert. Es<br />
durfte aufgrund der öffentlichen Diskussionen im<br />
Vorfeld des Abstimmungstages wohl mit einer<br />
Zustimmung gerechnet werden, aber die 2252 Ja<br />
gegenüber 688 Nein waren dann doch erstaunlich<br />
klar. Damit können die weiteren Arbeiten zügig<br />
an die Hand genommen werden.<br />
Für die Feuerschutzreglemente, welche jede <strong>Gemeinde</strong><br />
für sich erlassen und öffentlich auflegen<br />
musste, werden nun als erster Schritt die beteiligten<br />
<strong>Gemeinde</strong>n koordiniert die kantonale Genehmigung<br />
einholen. Danach werden die offenen<br />
Detailfragen für die Regionalisierung der Feuerwehr<br />
geklärt. Insbesondere geht es auch darum,<br />
dass der vakante Sitz in der fünfköpfigen regionalen<br />
Feuerschutzkommission besetzt werden<br />
kann. Es sollte nach Auffassung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Mels</strong> nun möglich sein, dass der offene Posten<br />
des Stellvertreters des Regionalkommandanten<br />
mit einer Person aus unserem Feuerwehrkader<br />
besetzt werden kann. Damit würde <strong>Mels</strong><br />
mit zwei Vertretern gut in dieser Kommission vertreten<br />
sein.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am Dienstag vor der Abstimmung<br />
beschlossen, sich unabhängig vom<br />
Ausgang der Abstimmung von Feuerwehrkommandant<br />
René Ackermann mit sofortiger Wirkung<br />
zu trennen. Im Rahmen des Projektes der<br />
Zusammenlegung der Feuerwehren <strong>Mels</strong>, Sargans<br />
und Vilters-Wangs und dem von der Feuerwehr<br />
<strong>Mels</strong> lancierten Referendum gegen das<br />
neue Feuerschutzreglement bzw. die Regionalisierung<br />
haben sich unüberwindbare Schwierigkeiten<br />
ergeben, welche eine künftige, konstruktive<br />
Zusammenarbeit mit dem Kommandanten<br />
verunmöglichen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bedauert diesen<br />
Schritt sehr, sah jedoch keine Alternative,<br />
welche zur Lösung des Problems beigetragen<br />
hätte. Der Vizekommandant Peter Widrig wurde<br />
als Feuerwehrkommandant ad interim eingesetzt.<br />
Dieser hat jedoch seinen sofortigen Rücktritt<br />
bekannt gegeben, weshalb eine andere Regelung<br />
getroffen werden muss. Das weitere Vorgehen<br />
wurde mit dem Feuerwehrkader nach<br />
Redaktionsschluss dieses Infos besprochen. Die<br />
Öffentlichkeit wird diesbezüglich zum gegebenen<br />
Zeitpunkt über die Tagespresse informiert.<br />
Wir sind zuversichtlich, dass sich die Regionalisierung<br />
mittel- und langfristig für alle Vertragsgemeinden<br />
auszahlen wird und der entstandene<br />
«Schwelbrand» in absehbarer Zeit für immer<br />
gelöscht werden kann.<br />
Vom Giftgesetz zum<br />
Chemikalienrecht<br />
Auf den 1. August 2005 sind das neue<br />
Chemikaliengesetz und die darauf<br />
abgestützten Verordnungen in Kraft<br />
gesetzt worden. Das bis anhin geltende<br />
Giftgesetz mit seinen Verordnungen<br />
sowie die Verordnung über umweltgefährdende<br />
Stoffe (Stoffverordnung)<br />
wurden damit ausser Kraft gesetzt.<br />
Was ist neu?<br />
Die heutige Kennzeichnung in Giftklassen 1 bis<br />
5 wird nicht mehr verwendet. An Stelle der Giftklassen<br />
wird das bestehende europäische System<br />
der Einstufung und Kennzeichnung übernommen.<br />
Dieses besteht aus einem Gefahrensymbol<br />
mit Gefahrenbezeichnung sowie Gefahrenhinweisen<br />
(R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen<br />
(S-Sätze).<br />
Chemikalien dürfen noch bis zum 31. Juli 2006<br />
nach dem bisherigen Recht in Verkehr gebracht<br />
und bis zum 31.August 2007 an Endverbraucher<br />
abgegeben werden. Die bisherigen Bewilligungspflichten<br />
für den Verkehr mit Giften (allgemeine<br />
Bewilligung A bis E sowie Giftscheine, Giftbuch 1<br />
und 2) werden abgeschafft. An deren Stelle treten<br />
andere Bestimmungen, welche die Abgabe<br />
an die breite Öffentlichkeit einschränken. So dürfen<br />
die als sehr giftig (T+) gekennzeichneten Produkte<br />
und gewisse Produkte, die als giftig (T) gekennzeichnet<br />
sind, nicht an Private abgegeben<br />
werden.<br />
Auch weiterhin sind für die Abgabe von Produkten<br />
mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften<br />
schriftliche Aufzeichnungen vorgeschrieben und<br />
eine Altersbeschränkung von mindestens 18 Jahren<br />
festgelegt. Die Abgeber solcher Produkte<br />
müssen über besondere Sachkenntnis verfügen<br />
und die Bezüger ausdrücklich auf die erforderlichen<br />
Schutzmassnahmen und die vorschriftsgemässe<br />
Entsorgung hinweisen.