Pkt. Meppen, Bl. 4201, Abschnitt - Amprion
Pkt. Meppen, Bl. 4201, Abschnitt - Amprion
Pkt. Meppen, Bl. 4201, Abschnitt - Amprion
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Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />
(Anhörungsverfahren § 43a EnWG i.V.m. § 73 VwVfG)<br />
Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />
bis .................... 20....<br />
in der Gemeinde................................................................<br />
Gemeinde<br />
Planfeststellungsvermerk der Planfeststellungsbehörde<br />
Nach § 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG planfestgestellt durch Beschluss vom .................... 20....<br />
Planfeststellungsbehörde<br />
Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />
(Planfeststellungsbeschluss und festgestellter Plan (§ 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG))<br />
Der Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des festgestellten Planes<br />
haben ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />
bis .................... 20....<br />
in der Gemeinde................................................................<br />
Gemeinde<br />
Erläuterungsbericht<br />
380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />
Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />
380-kV-Höchstspannungskabel<br />
KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Stand: 29.11.2011<br />
Inhalt: Seiten 1 – 88<br />
Siegel<br />
Siegel<br />
Siegel<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Genehmigungen<br />
Anlage 1
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 1<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung<br />
Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380‐kV‐Höchstspannungsfreileitung Wesel –<br />
<strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>,<br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken‐Süd,<br />
Neubau des 380‐kV‐Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation (KÜS) Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>.<br />
4230<br />
Erläuterungsbericht<br />
Anlage 1<br />
Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (Stand 29.11.2011)<br />
DIS 700134430<br />
1
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
0. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................... 5<br />
1. GEGENSTAND DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS ................................................................................. 11<br />
2. ENERGIERECHTLICHES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN UND UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG ....... 14<br />
3. ZWECK UND RECHTSWIRKUNGEN DER PLANFESTSTELLUNG ......................................................................... 15<br />
4. ZUSTÄNDIGKEITEN ........................................................................................................................................ 15<br />
4.1 VORHABENTRÄGERIN .................................................................................................................................... 15<br />
4.2 PLANFESTSTELLUNGSBEHÖRDE ..................................................................................................................... 16<br />
5. ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE BEGRÜNDUNG ................................................................................................... 16<br />
5.1 GESETZLICHER AUFTRAG AN DEN NETZBETREIBER ...................................................................................... 16<br />
5.2 GESETZLICHE BEDARFSFESTLEGUNG NACH DEM ENERGIELEITUNGSAUSBAUGESETZ (ENLAG) ................... 17<br />
5.3 ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES VORHABENS .......................................................................... 17<br />
5.4 NULL-VARIANTE ........................................................................................................................................... 18<br />
5.5 FAZIT............................................................................................................................................................. 19<br />
6. ABSCHNITTSBILDUNG ................................................................................................................................... 19<br />
6.1 RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER ABSCHNITTSBILDUNG ............................................................................... 19<br />
6.2 GRÜNDE FÜR DIE FESTLEGUNG DER KONKRETEN ABSCHNITTSGRENZEN ...................................................... 20<br />
6.3 PROGNOSTISCHE BEURTEILUNG DES GESAMTVORHABENS ........................................................................... 21<br />
7. RAUMORDNUNG ............................................................................................................................................ 23<br />
8. ALTERNATIVENPRÜFUNG IM ZUR PLANFESTSTELLUNG ANSTEHENDEN TEILABSCHNITT ............................... 24<br />
8.1 GROßRÄUMIGE TRASSENVARIANTEN ............................................................................................................ 24<br />
8.2 TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSALTERNATIVEN ................................................................................................. 26<br />
8.2.1 HGÜ-TECHNIK .............................................................................................................................................. 26<br />
8.2.2 FESTLEGUNG VON ERDKABELABSCHNITTEN IN DREHSTROMTECHNIK .......................................................... 27<br />
8.2.2.1 ABWÄGUNGSDIREKTIVEN ..................................................................................................................... 27<br />
8.2.2.1.1 VORGABEN DES ENERGIELEITUNGSAUSBAUGESETZES (ENLAG) ......................................................... 28<br />
8.2.2.1.2 ÜBRIGE ABWÄGUNGSRELEVANTE BELANGE ......................................................................................... 28<br />
8.2.2.2 IDENTIFIZIERUNG DER SOG. SIEDLUNGSPUFFER .................................................................................... 30<br />
8.2.2.3 GEWICHTUNG DER ABWÄGUNGSRELEVANTEN BELANGE ...................................................................... 31<br />
8.2.2.3.1 AUßERHALB DER SIEDLUNGSPUFFER .................................................................................................... 31<br />
8.2.2.3.2 IM BEREICH DER SIEDLUNGSPUFFER NRN. 1, 4, 5, 6, 7, 8 UND 9 ............................................................ 31<br />
8.2.2.3.3 IM BEREICH DER SIEDLUNGSPUFFER NR. 2 UND NR. 3 .......................................................................... 32<br />
9. BESCHREIBUNG DES TRASSENVERLAUFS (FEINTRASSE) ................................................................................ 34<br />
9.1 TRASSIERUNGSGRUNDSÄTZE ......................................................................................................................... 34<br />
9.2 TRASSENANGABEN ........................................................................................................................................ 35<br />
9.3 OPTIMIERUNGEN DER PLANUNG .................................................................................................................... 35<br />
9.3.1 PLANERISCHE OPTIMIERUNGEN .................................................................................................................... 35<br />
9.3.2 TECHNISCHE OPTIMIERUNGEN ...................................................................................................................... 36<br />
9.4 TRASSENVERLAUF ......................................................................................................................................... 37<br />
9.4.1 LEITUNGSNEUBAU IM ABSCHNITT PKT. BREDENWINKEL – PKT. BORKEN SÜD ............................................. 37<br />
10 ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DER FREILEITUNG ................................................... 38<br />
10.1 TECHNISCHE REGELWERKE ................................................................................................................. 38<br />
10.2 MASTE .......................................................................................................................................................... 39<br />
2
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 3<br />
10.3 BERECHNUNGS- UND PRÜFVERFAHREN FÜR MASTSTATIK UND -AUSTEILUNG .............................................. 41<br />
10.4 MASTGRÜNDUNGEN ...................................................................................................................................... 42<br />
10.5 BERECHNUNGS- UND PRÜFVERFAHREN FÜR MASTFUNDAMENTE .................................................................. 43<br />
10.6 BESEILUNG, ISOLATOREN, BLITZSCHUTZSEIL ............................................................................................... 44<br />
11 BAUAUSFÜHRUNG DER FREILEITUNG ............................................................................................... 44<br />
11.1 ZUWEGUNG ................................................................................................................................................... 44<br />
11.2 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN ........................................................................................................... 45<br />
11.3 HERSTELLEN DER BAUGRUBE FÜR DIE FUNDAMENTE ................................................................................... 47<br />
11.4 FUNDAMENTART UND -HERSTELLUNG ........................................................................................................... 47<br />
11.5 VERFÜLLUNG DER FUNDAMENTGRUBEN UND ERDABFUHR ........................................................................... 49<br />
11.6 MASTMONTAGE ............................................................................................................................................. 49<br />
11.7 SEILZUG ........................................................................................................................................................ 51<br />
11.8 RÜCKBAUMAßNAHMEN ................................................................................................................................. 53<br />
11.9 QUALITÄTSKONTROLLE DER BAUAUSFÜHRUNG ............................................................................................ 54<br />
11.10 ARCHÄOLOGISCHE SITUATION ................................................................................................................... 54<br />
12. SICHERUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN BEIM BAU UND BETRIEB DER FREILEITUNG .................................. 55<br />
13. IMMISSIONEN ........................................................................................................................................... 57<br />
13.1 ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE FELDER (FREILEITUNG) ........................................................................... 57<br />
13.2 BETRIEBSBEDINGTE SCHALLIMMISSIONEN (KORONAGERÄUSCHE) ............................................................... 59<br />
13.3 BAUBEDINGTE LÄRMIMMISSIONEN ............................................................................................................... 61<br />
13.4 STÖRUNGEN VON FUNKFREQUENZEN ............................................................................................................ 61<br />
13.5 OZON UND STICKOXIDE ................................................................................................................................. 62<br />
14. INANSPRUCHNAHME VON PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN FÜR DEN BAU UND BETRIEB DER<br />
FREILEITUNG ............................................................................................................................................ 62<br />
14.1 PRIVATE GRUNDSTÜCKE ............................................................................................................................... 62<br />
14.2 KLASSIFIZIERTE STRAßEN UND BAHNGELÄNDE (FREILEITUNG) .................................................................... 64<br />
15 ERLÄUTERUNGEN ZUM NACHWEISREGISTER (ANLAGE 8, FREILEITUNG) .............................. 64<br />
16 ERLÄUTERUNGEN ZUM KREUZUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 9, FREILEITUNG) .................... 66<br />
17 ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DES KABELABSCHNITTES ..................................... 67<br />
17.1 TECHNISCHE REGELWERKE ........................................................................................................................... 67<br />
17.2 TECHNISCHE DATEN DER KABELANLAGEN ................................................................................................... 67<br />
17.3 KABELMUFFENVERBINDUNG ......................................................................................................................... 69<br />
17.4 KABELENDVERSCHLÜSSE .............................................................................................................................. 70<br />
18 BAUAUSFÜHRUNG DER KABELANLAGE ......................................................................................................... 71<br />
18.1 WASSERHALTUNG ......................................................................................................................................... 71<br />
18.2 ZUWEGUNG ................................................................................................................................................... 72<br />
18.3 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN ........................................................................................................... 72<br />
18.4 TEMPORÄRE ZUFAHRTSWEGE UND ARBEITSFLÄCHEN .................................................................................. 72<br />
18.5 BAUABWICKLUNG OFFENE BAUWEISE........................................................................................................... 73<br />
18.6 BAUABWICKLUNG GESCHLOSSENE BAUWEISE .............................................................................................. 75<br />
18.7 KABELVERLEGUNG UND -MONTAGE .............................................................................................................. 75<br />
18.8 VERFÜLLUNG DER KABELGRABEN UND ERDABFUHR .................................................................................... 76<br />
18.9 QUALITÄTSKONTROLLE DER BAUAUSFÜHRUNG ............................................................................................ 76<br />
19. SICHERUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN BEIM BAU UND BETRIEB DER KABEL ............................................ 77<br />
3
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 4<br />
20. IMMISSIONEN VON KABELANLAGEN UND KABELÜBERGABESTATIONEN ....................................................... 77<br />
20.1 ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE FELDER (KABEL) ..................................................................................... 77<br />
20.2 BAUBEDINGTE LÄRMIMMISSIONEN ............................................................................................................... 79<br />
20.3 WÄRMEIMMISSIONEN DURCH DAS KABEL ..................................................................................................... 79<br />
21. RECHTLICHE SICHERUNG FÜR DEN BAU UND BETRIEB DER KABELÜBERGABE-STATIONEN UND<br />
KABELTRASSEN ............................................................................................................................................. 79<br />
21.1 PRIVATE GRUNDSTÜCKE ............................................................................................................................... 79<br />
22. ERLÄUTERUNGEN ZUM LEITUNGSRECHTSREGISTER (ANLAGE 15, KABEL ) .................................................. 80<br />
23. ERLÄUTERUNGEN ZUM KREUZUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 16, KABEL) ...................................................... 81<br />
23.1 KLASSIFIZIERTE STRAßEN UND BAHNGELÄNDE ............................................................................................ 81<br />
24. ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DER KABELÜBERGABESTATIONEN (KÜS) .................................... 83<br />
24.1 KABELÜBERGABESTATION LÖCHTE .............................................................................................................. 83<br />
24.2 KABELÜBERGABESTATION DIESTEGGE ......................................................................................................... 84<br />
24.3 BAUPHASE DER KABELÜBERGABESTATIONEN ............................................................................................... 85<br />
25. VERZEICHNIS ÜBER LITERATUR / GESETZE / VERORDNUNGEN / VORSCHRIFTEN / GUTACHTEN ZUM<br />
ERLÄUTERUNGSTEXT .................................................................................................................................... 86<br />
4
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 5<br />
0. Abkürzungsverzeichnis<br />
€ Euro<br />
μT Mikrotesla (10 -6 Tesla)<br />
Abs. Absatz<br />
Al/St Aluminium/Stahl<br />
Anl. Anlage<br />
Art. Artikel<br />
BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />
BGV berufsgenossenschaftliche Vorschriften<br />
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
BImSchV Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
<strong>Bl</strong>. Bauleitnummer<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
BNetzA Bundesnetzagentur<br />
BR-Drs Bundesratsdrucksache<br />
BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />
bzw. Beziehungsweise<br />
ca. zirka<br />
cm Zentimeter<br />
CO2<br />
Kohlendioxid<br />
dB Dezibel<br />
dena Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />
Dez. Dezernat<br />
5
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 6<br />
d.h. das heißt<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />
DSchG NW Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien<br />
EG Europäische Gemeinschaft<br />
EN Europa-Norm<br />
EnLAG Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz)<br />
ENV Europäische Vornorm<br />
EnWG Energiewirtschaftsgesetz<br />
EOK Erdoberkante<br />
EU Europäische Union<br />
ff fortfolgende<br />
FFH Flora Fauna Habitat<br />
FStrG Bundesfernstraßengesetz<br />
ggf. gegebenenfalls<br />
GHz Gigahertz (10 9 Hertz)<br />
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
HGÜ Hochspannungsgleichstromübertragung<br />
HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />
Hz Hertz<br />
ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection<br />
IRPA International Radiation Protection Association<br />
i. d. F. in der Fassung<br />
i.S. im Sinne<br />
6
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 7<br />
i.V.m. in Verbindung mit<br />
IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung<br />
Kap. Kapitel<br />
K<strong>Bl</strong>. Kabelbauleitnummer<br />
km Kilometer<br />
KÜS Kabelübergabestation<br />
kV Kilovolt (10 3 Volt)<br />
LAI Länderausschuss für Immissionsschutz<br />
LEP Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
LEPro Gesetz zur Landesentwicklung NRW (Landesentwicklungsprogramm)<br />
LWL Lichtwellenleiter<br />
m Meter<br />
m² Quadratmeter<br />
MHZ Megahertz (10 6 Hertz)<br />
MVA Megavoltampere (10 6 Voltampere)<br />
MW Megawatt (10 6 Watt)<br />
n. F. neue Fassung<br />
Nr. / Nrn. Nummer / Nummern<br />
NRW Nordrhein-Westfalen<br />
NSG Naturschutzgebiet<br />
Offshore Die Windenergienutzung durch im Meer errichtete Windparks<br />
o.g. oben genannten<br />
ONr. Objektnummer<br />
Onshore Die Windenergienutzung durch an Land errichtete Windparks<br />
7
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 8<br />
<strong>Pkt</strong>. Punkt<br />
ppb parts per billion (1 : 10 9 )<br />
rd. rund<br />
ROG Raumordnungsgesetz<br />
RoV Raumordnungsverordnung des Bundes<br />
ROV Raumordnungsverfahren<br />
S. Satz<br />
SKR Stromkreuzungsrichtlinien<br />
sog. so genannt (en)<br />
T Tragmast<br />
TA Technische Anleitung<br />
TöB Träger öffentlicher Belange<br />
TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />
UA Umspannanlage<br />
UKW Ultrakurzwellen<br />
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.<br />
vgl. vergleiche<br />
VPE Vernetztes Polyethylen<br />
VwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
WA Winkel-/Abspannmast<br />
WE Winkel-/Endmast<br />
WEA Windenergieanlage<br />
8
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 9<br />
z.B. zum Beispiel<br />
9
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 10<br />
Tabellenverzeichnis:<br />
Tab. 1: Maßnahmenübersicht<br />
Tab. 2: Dokumentenliste<br />
Tab. 3: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-Freileitung in Abhängigkeit<br />
vom Abstand zur Leitung<br />
Abbildungsverzeichnis:<br />
Abb. 1: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier Kabelanlagen<br />
Abb. 2: Montage einer Vogelschutzmarkierung<br />
Abb. 3: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />
Abb. 4: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche<br />
Abb. 5: Montage der Fundamentbewehrung<br />
Abb. 6: Bohrung für einen Bohrpfahl<br />
Abb. 7: Montierter Mastfuss<br />
Abb. 8: Mastmontage (Stocken)<br />
Abb. 9: Prinzipdarstellung eines Seilzuges<br />
Abb. 10: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn<br />
Abb. 11: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges<br />
Abb. 12: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen<br />
Abb. 13: Darstellung von Anfahrwege<br />
Abb. 14: Darstellung von Arbeitsflächen außerhalb des Schutzstreifens<br />
Abb. 15: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels (Quelle: Nexans)<br />
Abb. 16: Schemazeichnung Übergang Freileitung – Kabel – Freileitung<br />
Abb. 17: Skizze einer Verbindungsmuffe<br />
Abb. 18: Kabelendverschlüsse und Portal<br />
10
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 11<br />
1. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH (Rechtsnachfolgerin der RWE Transportnetz Strom GmbH) plant zur<br />
Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einer sicheren Energieversorgung, das Stromübertragungsnetz<br />
in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auszubauen. Dies umfasst die<br />
Errichtung einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Übertragungskapazität von<br />
ca. 3600 MVA zwischen der Umspannanlage Niederrhein in Wesel (Kreis Wesel/NRW) und<br />
dem Leitungspunkt (<strong>Pkt</strong>.) <strong>Meppen</strong> in <strong>Meppen</strong> (Landkreis Emsland/Niedersachsen). <strong>Amprion</strong><br />
plant die Leitung abschnittsweise sowohl als Freileitung als auch als Erdkabel. Die geplante<br />
380-kV-Höchstspannungsfreileitung erhält die Bauleitnummer (<strong>Bl</strong>.) <strong>4201</strong>, die geplante 380kV-Höchstspannungskabelverbindung<br />
erhält die Kabelbauleitnummer (KBL.) 4230.<br />
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) aus dem Jahre 2000 und 2004<br />
hat in den küstennahen Regionen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu einem massiven<br />
Zubau von Windenergieanlagen (WEA, On- wie Offshore) geführt. Dieser wird sich<br />
auch unter Geltung des EEG 2009 [1] weiter fortsetzen, da auch hier erhebliche wirtschaftliche<br />
Anreize für den Zubau insbesondere von Offshore-WEA geschaffen wurden.<br />
Die verstärkten Einspeisungen größerer Leistungen durch die Entwicklung der an Land installierten<br />
Windenergieleistungen (Onshore) und durch die Errichtung bereits genehmigter<br />
bzw. in der Genehmigungsplanung befindlicher Windenergieanlagen in der Nordsee und<br />
Ostsee (Offshore) erfordern eine Erweiterung des 380-kV-Stromübertragungsnetzes, um den<br />
bis zum Jahre 2015 prognostizierten Zuwachs der Windenergieleistung zu den südlich gelegenen<br />
Verbrauchsschwerpunkten abtransportieren zu können. Des Weiteren macht der Zubau<br />
von neuen konventionellen Kraftwerken in Norddeutschland den raschen Ausbau des<br />
Höchstspannungsübertragungsnetzes zum Abtransport der Energie erforderlich.<br />
Gemäß der Netzstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena-Netzstudie I, 2005) [2] ist zum<br />
Abtransport der vorgenannten WEA-Leistung eine 380-kV-Verbindung Diele – Niederrhein/Wesel<br />
als Ausbaumaßnahme im 380-kV-Übertragungsnetz erforderlich. Die Verbindung<br />
Diele – Niederrhein/Wesel wird dort unter der Überschrift „Netzverstärkungen und<br />
Netzausbau im Höchstspannungsübertragungsnetz zwischen 2010 und 2015“ aufgeführt.<br />
Der Gesetzgeber hat die Ergebnisse dieser Studie aufgegriffen und im "Gesetz zum Ausbau<br />
von Energieleitungen" (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG, verkündet als Art. 1 des Gesetzes<br />
zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze) [3] vom 21.08.2009, in<br />
Kraft getreten am 26.08.2009, geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.03.2011<br />
(BG<strong>Bl</strong>. I S. 338) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für<br />
das Leitungsvorhaben Diele – Niederrhein/Wesel in Nr. 5 des Bedarfsplans festgestellt.<br />
Das Vorhaben „Neubau Höchstspannungsleitung Diele – Niederrhein/Wesel, Nennspannung<br />
380 kV“ verläuft innerhalb der Netzgebiete der Übertragungsnetzbetreiber <strong>Amprion</strong> GmbH<br />
und TenneT TSO GmbH (Rechtsnachfolgerin der transpower stromübertragungs gmbh) und<br />
soll gemäß der vorgenannten Studie bis zum Jahre 2015 errichtet werden.<br />
Im Planungsabschnitt der <strong>Amprion</strong> zwischen Wesel und <strong>Meppen</strong> umfasst die Leitungsstrecke<br />
eine Gesamtlänge von ca. 130 km. Die Leitung verläuft in Nordrhein-Westfalen auf einer<br />
Länge von ca. 92 km in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster. In Niedersachsen<br />
11
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 12<br />
werden auf einer Länge von 38 km die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland gequert.<br />
Am Leitungspunkt <strong>Meppen</strong> in Höhe der Bundesstraße B 402 erfolgt die Verbindung<br />
zum Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH.<br />
Um eine klare Abgrenzung der behördlichen Zuständigkeiten und eine bessere verfahrenstechnische<br />
Handhabbarkeit zu schaffen, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Planfeststellungsbehörden<br />
die gesamte Strecke zwischen Wesel und <strong>Meppen</strong> in mehrere Planfeststellungsabschnitte<br />
aufgeteilt.<br />
Der Gegenstand dieses zweiten Planfeststellungsverfahrens ist der <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel<br />
– <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd der 380-kV-Leitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> im Regierungsbezirk<br />
Münster im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Planungsabschnitt beginnt<br />
unmittelbar nördlich des geplanten Mastes Nr. 28 am <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und endet mit dem<br />
geplanten Mast Nr. 47 am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd. Der <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel befindet sich nahe der<br />
Grenze zwischen den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster.<br />
Die Grundstücke, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 S. 1<br />
BNatSchG genutzt werden sollen, sind räumlich auf dem Gebiet der Stadt Isselburg sowie<br />
der Stadt Gescher gelegen.<br />
<strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt teils<br />
als Freileitung teils als Erdkabel verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten<br />
erprobt und stellt eine sichere und kostenadäquate Realisierungsalternative dar. Geleitet<br />
durch die Vorgaben des EnLAG plant <strong>Amprion</strong>, die Leitung zudem in einem Teilbereich des<br />
hier zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong>s als Erdkabel in Drehstromtechnik zu verlegen.<br />
Somit ist der im Planfeststellungsabschnitt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd gelegene<br />
Teilverkabelungsabschnitt Kabelübergabestation (KÜS) Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>.<br />
4230, auf dem Gemeindegebiet von Raesfeld (Kreis Borken) auch Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.<br />
Die Kabelübergabestationen (KÜS) stellen die Verbindung zwischen den als Freileitung und<br />
den als Erdkabel verlegten <strong>Abschnitt</strong>en der Höchstspannungsleitung dar. Die KÜS werden<br />
daher auch in das Planfeststellungsverfahren mit eingebracht. Ohne sie ist der bestimmungsgemäße<br />
Betrieb einer Leitung, die nach den Vorgaben des EnLAG in Teilabschnitten<br />
als Erdkabel verlegt werden kann, nicht möglich. Die KÜS gehört damit grundsätzlich zu den<br />
gem. § 1 Abs. 4 EnLAG für den Betrieb der Energieleitungen notwendigen Anlagen, welche<br />
als Teil des Vorhabens zu betrachten sind.<br />
Im diesem Planfeststellungsabschnitt betreibt <strong>Amprion</strong> seit 1924 die 220-kV-Freileitung Wesel/Niederrhein<br />
– Ibbenbüren, <strong>Bl</strong>. 2304, die aus Altersgründen demontiert wird. Um den<br />
raumordnerischen Vorgaben der Trassenbündelung gerecht zu werden und den Eingriff in<br />
Natur und Landschaft zu minimieren, ist vorgesehen, ab dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel, am östlichen<br />
Gemeinderand von Raesfeld, die neue 380-kV-Leitungsverbindung auf einer Länge von<br />
ca. 10,8 km als Neubau (Freileitung/Kabel) im bestehenden Trassenraum der zu demontierenden<br />
220-kV-Leitung zu errichten. Die räumliche Lage des zweiten Planfeststellungsabschnittes<br />
ist in der Anlage 2.1 des Planfeststellungsordners abgebildet. Der gesamte Umfang<br />
der Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen ist in der folgenden Tabelle 1 dargestellt:<br />
12
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 13<br />
Maßnahme<br />
1. Neubau der 380-kV-<br />
Freileitung<br />
Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>.<br />
<strong>4201</strong>, im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>.<br />
Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken<br />
Süd<br />
2. Neubau des 380-kV-<br />
Kabelabschnittes KÜS Löchte<br />
– KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
3. Errichtung zweier Kabelstationen<br />
4. Rückbau der 220-kV-<br />
Freileitung <strong>Bl</strong>.2304 im <strong>Abschnitt</strong><br />
<strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel –<br />
<strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />
Tabelle 1: Maßnahmenübersicht<br />
Die in der Tabelle 1 dargestellten Maßnahmen erfolgen innerhalb folgender Kommunen:<br />
zu 1. Neubau der 380-kV-Freileitung Wesel - <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
o Kreis Borken<br />
• Stadt Borken<br />
• Gemeinde Raesfeld<br />
zu 2. Neubau des 380-kV-Kabelabschnittes KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
o Kreis Borken<br />
• Gemeinde Raesfeld<br />
zu 3. Errichtung zweier Kabelübergabestationen<br />
o Kreis Borken<br />
Anzahl der Maste<br />
13<br />
Länge des Leitungsabschnittes<br />
[km]<br />
Neubau Rückbau Neubau Rückbau<br />
19 31<br />
ca. 7,4<br />
ca. 7,6<br />
0 15 ca. 3,4 ca. 3,4<br />
--- --- ca. 0,05 ca. 0,05<br />
--- 46 ----- ca. 11,0
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 14<br />
• Gemeinde Raesfeld<br />
zu 4. Rückbau der 220-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. 2304 im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
o Kreis Borken<br />
• Stadt Borken<br />
• Gemeinde Raesfeld<br />
Der Trassenverlauf der geplanten Freileitung und die geplanten Standorte der neuen Maste<br />
sind in den als Anlage 2.2 beigefügten Übersichtsplänen im Maßstab 1:5000 (<strong>Bl</strong>att 5 bis <strong>Bl</strong>att<br />
7) ausgewiesen.<br />
Mit dem Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>, in den<br />
<strong>Abschnitt</strong>en <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – KÜS Löchte und KÜS Diestegge – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd soll aus<br />
derzeitiger planerischer Sicht ab dem Jahre 2013 begonnen werden.<br />
Der Bau der Freileitung, Kabel und Kabelübergabestationen wird eine Bauzeit von ca. 12<br />
Monaten in Anspruch nehmen. Die Investitionskosten betragen ca. 40 Mio. €.<br />
2. Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Errichtung und der Betrieb von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannspannung<br />
von 110 kV und mehr bedürfen gem. § 43 S.1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />
[3] grundsätzlich der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für<br />
das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(VwVfG NRW) [4] des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des EnWG.<br />
Das planfestzustellende Vorhaben muss insbesondere den Zielen des § 1 EnWG entsprechen.<br />
Nach § 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche,<br />
effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit<br />
mit Elektrizität und Gas.<br />
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) [5] auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Bau und<br />
Betrieb der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung entsprechend Anlage<br />
1 Nr. 19.1.1 zu § 3b Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen, da die Gesamtmaßnahme über<br />
eine Leitungslänge von mehr als 15 km und eine Nennspannung von mehr als 220 kV verfügt.<br />
Für das Vorhaben wurde im Vorfeld ein Vorschlag für die Inhalte der umweltbezogenen Antragsbestandteile<br />
erarbeitet. Diese wurden im Rahmen eines Scopingtermins i. S. d. § 5<br />
UVPG am 28.04.2010 vorgestellt und diskutiert.<br />
14
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 15<br />
3. Zweck und Rechtswirkungen der Planfeststellung<br />
Es ist der Zweck der Planfeststellung, alle durch das Vorhaben berührten öffentlichrechtlichen<br />
Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen sowie Behörden<br />
abzustimmen, rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Leitung öffentlichrechtlich<br />
zu sichern.<br />
Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen<br />
Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen<br />
Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen,<br />
insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen<br />
und Zustimmungen nicht erforderlich (§ 75 Abs. 1 VwVfG NRW).<br />
Die für den Bau und Betrieb der Anlage notwendigen privatrechtlichen Zustimmungen, Genehmigungen<br />
oder dinglichen Rechte für die Inanspruchnahme von Grundeigentum werden<br />
durch den Planfeststellungsbeschluss nicht ersetzt und müssen von der <strong>Amprion</strong> GmbH separat<br />
eingeholt werden. Auch die hierfür zu zahlenden Entschädigungen werden nicht im<br />
Rahmen der Planfeststellung festgestellt oder erörtert. Die Planfeststellung ist jedoch Voraussetzung<br />
und Grundlage für die Durchführung einer vorläufigen Besitzeinweisung<br />
und/oder eines Enteignungsverfahrens, falls im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen<br />
eine gütliche Einigung zwischen der <strong>Amprion</strong> GmbH und zustimmungspflichtigen Betroffenen<br />
nicht erzielt werden kann.<br />
Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, sind Ansprüche auf Unterlassung<br />
des Vorhabens, auf Außerbetriebsetzung, Beseitigung oder Änderung festgestellter Anlagen<br />
ausgeschlossen.<br />
An dem Planfeststellungsverfahren werden nach Maßgabe des § 43 EnWG gemäß §§ 72 ff.<br />
VwVfG NRW alle vom Vorhaben Betroffenen beteiligt.<br />
4. Zuständigkeiten<br />
4.1 Vorhabenträgerin<br />
Trägerin des Vorhabens ist die<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Asset Management<br />
Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (GT-A-AG)<br />
Rheinlanddamm 24<br />
44139 Dortmund<br />
<strong>Amprion</strong> ist als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber („Independent Transmission Operator“)<br />
ausgestaltet und führt alle betriebsnotwendigen Aufgaben mit eigenem Personal aus.<br />
15
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 16<br />
4.2 Planfeststellungsbehörde<br />
Das Vorhaben berührt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen Düsseldorf und<br />
Münster. Es liegt allerdings zu einem weit überwiegenden Teil auf Münsteraner Gebiet. Mit<br />
Schreiben vom 19. Juli 2011 hat <strong>Amprion</strong> die Bezirksregierung Münster um Klärung der Zuständigkeit<br />
bezüglich der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gebeten.<br />
Die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die in Tabelle 1 aufgeführten<br />
Maßnahmen der 380-kV-Leitungsverbindung zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>.<br />
Borken-Süd ist demnach die<br />
Bezirksregierung Münster<br />
Dezernat 25 - Verkehr<br />
Domplatz 1-3<br />
48143 Münster<br />
5. Energiewirtschaftliche Begründung<br />
5.1 Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber<br />
Zur Bewältigung der überregionalen Energietransportaufgaben betreibt die <strong>Amprion</strong> GmbH<br />
ein 220-/ 380-kV-Höchstspannungsnetz mit einer räumlichen Ausdehnung von Niedersachsen<br />
im Norden über Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bis<br />
nach Baden-Württemberg und Bayern im Süden der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Mit rund 11.000 Kilometern Länge sowie ca. 180 Schalt- und Umspannanlagen zwischen<br />
Niedersachsen und der Grenze zur Schweiz und Österreich besitzt <strong>Amprion</strong> das längste<br />
Höchstspannungsnetz in Deutschland. Es verbindet die Kraftwerke mit den Verbrauchsschwerpunkten<br />
und ist gleichzeitig wichtiger Bestandteil des Übertragungsnetzes in Deutschland<br />
und in Europa. Durch seine zentrale Lage in Europa ist das deutsche Übertragungsnetz<br />
eine wichtige Drehscheibe für den Energietransport zwischen Nord und Süd sowie zwischen<br />
Ost und West.<br />
Das Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> GmbH ist mit den Höchstspannungsnetzen anderer<br />
Übertragungsnetzbetreiber sowohl im Inland (TenneT TSO GmbH, 50Hz Transmission<br />
GmbH, EnBW Transportnetze AG) als auch mit dem Übertragungsnetz im europäischen<br />
Ausland (Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Österreich und Schweiz) verbunden.<br />
Mit dem Betrieb des Netzes kommt die <strong>Amprion</strong> GmbH ihren gesetzlichen Pflichten nach.<br />
Nach § 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres,<br />
zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu<br />
betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit<br />
es wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund § 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen<br />
dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach<br />
Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertra-<br />
16
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 17<br />
gungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Daraus<br />
ergibt sich auch die Pflicht, im Bedarfsfall das Netz auszubauen.<br />
Darüber hinaus sind Netzbetreiber gem. § 9 EEG [1] zur unverzüglichen Erweiterung der<br />
Netzkapazität verpflichtet, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung speziell des Stroms<br />
aus erneuerbaren Energien sicherzustellen.<br />
5.2 Gesetzliche Bedarfsfestlegung nach dem Energieleitungsausbaugesetz<br />
(EnLAG)<br />
Das von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der<br />
Höchstspannungsnetze" [3] soll unter anderem den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben<br />
im Höchstspannungs- bzw. Übertragungsnetz, die insbesondere für die Integration<br />
des Stroms aus Windenergie erforderlich sind, beschleunigen. Das Kernstück dieses Artikelgesetzes<br />
bildet das EnLAG.<br />
Der Bedarfsplan in § 1 Abs. 1 EnLAG beinhaltet konkrete Vorhaben „die der Anpassung,<br />
Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus<br />
erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen<br />
Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe<br />
im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht“. Gemäß<br />
§ 1 Abs. 2 EnLAG entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben den<br />
Zielsetzungen des § 1 EnWG. Für diese Vorhaben stehen damit die energiewirtschaftliche<br />
Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Diese Feststellungen sind für Planfeststellungs-<br />
und Plangenehmigungsverfahren nach den §§ 43 ff. EnWG verbindlich.<br />
Der hier planfestzustellende <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd ist Teil der als<br />
Vorhaben Nr. 5 „Neubau Höchstspannungsleitung Diele – Niederrhein/Wesel, Nennspannung<br />
380-kV“ im Bedarfsplan des EnLAG aufgeführten Höchstspannungsleitung. An diese<br />
gesetzliche Bedarfsfestlegung ist damit sowohl die <strong>Amprion</strong> GmbH als auch die Planfeststellungsbehörde<br />
gebunden.<br />
5.3 Energiewirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens<br />
Ungeachtet der gesetzlichen Bedarfsfestlegung wäre die Planrechtfertigung auch im Übrigen<br />
zu bejahen, da das Vorhaben nicht nur im Sinne der allgemeinen Anforderungen an die<br />
Planrechtfertigung in Planfeststellungsverfahren vernünftigerweise geboten erscheint, sondern<br />
– darüber hinausgehend – auch ein dringender Bedarf für die Realisierung des Vorhabens<br />
besteht. Dieser ergibt sich bereits aus der dargestellten gesetzlichen Verpflichtung von<br />
<strong>Amprion</strong> nach §§ 11, 12 EnWG sowie § 9 Abs. 1 EEG.<br />
Die politisch und gesellschaftlich angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes soll vor allem<br />
durch einen erheblichen Zuwachs Erneuerbarer Energien erfolgen. Das EEG verfolgt in der<br />
aktuellen Fassung das konkrete Ziel, „den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung<br />
bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen“<br />
(§ 1 Abs. 2 EEG). Bis 2050 soll ein Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtener-<br />
17
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 18<br />
giemix von 80 Prozent erreicht werden. Damit verfolgt der deutsche Gesetzgeber auch Vorgaben<br />
auf Ebene der EU zur Förderung Erneuerbarer Energien.<br />
Die mit <strong>Bl</strong>ick auf diese Zielsetzung bereits in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen<br />
haben dazu geführt, dass es im Norden und Osten Deutschlands zu einem deutlichen Zubau<br />
von Onshore-WEA‘s gekommen ist. Diese sind von den Betreibern der<br />
Elektritzitätsversorgungsnetze nach § 17 Abs. 1 EnWG an ihr Netz anzuschließen. Darüber<br />
hinaus sind gem. § 8 Abs. 1 EEG alle Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten Strom, der<br />
durch nach dem EEG privilegierte Anlagen erzeugt wird, abzunehmen und zu übertragen.<br />
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß §§ 34 Abs. 1, 35 Abs.1 EEG verpflichtet, den von<br />
den übrigen Netzbetreibern aufgenommenen Strom aus EEG-Anlagen aufzunehmen und zu<br />
vergüten.<br />
Von der bis Ende 2010 in Deutschland installierten Windenergieleistung von rund 26.000<br />
MW entfallen ca. 40 % auf die Region nördlich einer Linie zwischen Oldenburg und Berlin.<br />
Die in dieser Region erzeugte elektrische Leistung übersteigt den regionalen Bedarf bei weitem.<br />
Da die produzierte elektrische Energie nicht in großem Maße speicherbar ist, ergibt sich<br />
ein Übertragungsbedarf für große Leistungen von Nord nach Süd. Hinzu kommt Leistung aus<br />
Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee in Höhe von voraussichtlich mehreren tausend<br />
MW, deren Bau zur Erreichung der genannten Klimaziele der Bundesregierung geplant und<br />
teilweise bereits umgesetzt wird. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, diese Anlagen<br />
gemäß § 17 Abs. 2a EnWG an ihr Netz anzuschließen; dazu haben sie die Verbindungsleitung<br />
zu den Offshore-Anlagen herzustellen.<br />
Im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde 2005 in einer bundesweiten Referenzstudie<br />
„Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in<br />
Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ (dena-Netzstudie I) [2] die Netzsituation<br />
unter der Voraussetzung von Windkrafteinspeisungen untersucht. Im Rahmen der Studie<br />
wurden im Netz verschiedene Engpässe identifiziert und der notwendige Ausbau für die Integration<br />
der Windenergie ermittelt. Diese Ausbaumaßnahmen beinhalten im Wesentlichen<br />
neben der Verstärkung vorhandener Stromtrassen den Bau neuer Höchstspannungstrassen.<br />
Die Studie betont ausdrücklich, dass eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
notwendig ist, um einen weiteren Ausbau der Windenergie und somit sowohl die<br />
politisch als auch gesellschaftlich gewollten Klimaziele nicht zu gefährden (vgl. Seite 7 der<br />
„Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Studie“).<br />
Einer dieser Netzengpässe wurde im Westen entlang der Grenze zu den Niederlanden zwischen<br />
Diele bei Weener und dem nördlichen Ruhrgebiet identifiziert. Zur Beseitigung dieses<br />
Netzengpasses weist die Studie zwei Maßnahmen aus: Verstärkung des vorhandenen Netzes<br />
durch eine Stromkreiszubeseilung vom Raum <strong>Meppen</strong> nach Uentrop (dena I-Netzstudie,<br />
S. 119) und den Neubau einer rd. 200 km langen Leitung zwischen dem Großraum Diele in<br />
Niedersachsen und der Umspannanlage Niederrhein in Wesel (Nordrhein-Westfalen).<br />
5.4 Null-Variante<br />
Die Möglichkeiten zur Netzverstärkung wurden durch die <strong>Amprion</strong> GmbH ausgeschöpft. Es<br />
wurden Arbeiten zur Zubeseilung durchgeführt bzw. sind in der Umsetzung und werden 2012<br />
18
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 19<br />
mit der Inbetriebnahme eines zweiten 380-kV-Stromkreises zwischen den Anlagen<br />
Hanekenfähr (Lingen) und Uentrop abgeschlossen.<br />
Die Studie zeigt aber, dass bei weiterem Ausbau der Windenergie, insbesondere bei Inbetriebnahme<br />
der geplanten Offshore-Windparks, die durch die Netzverstärkung bereitgestellten<br />
Übertragungskapazitäten nicht ausreichend sind.<br />
Dieser Sachverhalt wird auch durch die Ergebnisse der dena-Netzstudie II [6] bestätigt, deren<br />
Untersuchungen im Herbst 2010 abgeschlossen wurden und die Ende November 2010<br />
veröffentlicht wurde. Die Studie weist sogar einen über die nach dena-Netzstudie I zu realisierenden<br />
Vorhaben hinausgehenden Ausbaubedarf aus.<br />
5.5 Fazit<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH legt diese Erkenntnisse ihrer eigenen Planung zu Grunde. Aufgrund der<br />
abzusehenden Überlastung des vorhandenen und bereits verstärkten Übertragungsnetzes<br />
besteht ein zusätzlicher dringender Bedarf für den Neubau der 380-kV-Leitung Diele – Niederrhein/Wesel.<br />
Die Planrechtfertigung wäre damit auch unabhängig von der gesetzlichen<br />
Bedarfsfestlegung zu bejahen.<br />
6. <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />
6.1 Rechtliche Zulässigkeit der <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />
Die Zulässigkeit einer planungsrechtlichen <strong>Abschnitt</strong>sbildung ist allgemein anerkannt. Ihr<br />
liegt die Erwägung zugrunde, dass angesichts vielfältiger Schwierigkeiten, die mit einer detaillierten<br />
Planung verbunden sind, die Planfeststellungsbehörde ein planerisches Gesamtkonzept<br />
häufig nur in Teilabschnitten verwirklichen kann. Dadurch soll eine Unübersichtlichkeit<br />
vermieden werden, die durch eine Betrachtung des Gesamtvorhabens zwangsläufig einträte.<br />
Den Anforderungen an eine <strong>Abschnitt</strong>sbildung als Ausprägung des Abwägungsgebots ist<br />
vorliegend Genüge getan.<br />
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, über die Zulassung eines Vorhabens insgesamt,<br />
vollständig und abschließend in einem einzigen Bescheid zu entscheiden. Allerdings<br />
muss sichergestellt sein, dass Dritte durch die <strong>Abschnitt</strong>sbildung nicht in ihren Rechten verletzt<br />
werden. Eine solche Verletzung wäre beispielsweise dann zu befürchten, wenn die <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />
Dritten den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz<br />
faktisch unmöglich machen oder dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht<br />
gerecht werden würde.<br />
Dass Dritte durch die hier vorgenommene <strong>Abschnitt</strong>sbildung in dieser Weise in ihren Rechten<br />
verletzt werden, ist auszuschließen. Es ist sichergestellt und auch überprüfbar, dass keine<br />
andere Planungsvariante bei einer auf die Gesamtplanung bezogenen Betrachtung gegenüber<br />
dem hier gewählten Planungskonzept vorzugswürdig ist. Auch inhaltlich ist auszuschließen,<br />
dass die <strong>Abschnitt</strong>sbildung eine planerische Gesamtabwägung der von den Vorhaben<br />
betroffenen öffentlichen und privaten Belange unmöglich macht.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 20<br />
Auch kann dem Plan nicht entgegengehalten werden, dem zur Planfeststellung anstehenden<br />
Teilabschnitt fehle eine eigene sachliche Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung.<br />
Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass die von der Rechtsprechung geforderte<br />
sachliche Rechtfertigung des einzelnen Teilabschnitts im Sinne einer eigenständigen „Verkehrsfunktion“<br />
von der Rechtsprechung im Recht der Straßenplanung entwickelt worden ist.<br />
Sie ist ersichtlich den besonderen Bedingungen des Straßenrechts geschuldet. Auf leitungsgebundene<br />
Vorhaben wie die Zulassung einer Höchstspannungsfreileitung ist diese Rechtsprechung<br />
nicht übertragbar. Wegen des viel weitmaschiger geflochtenen Leitungsnetzes<br />
können Neubauvorhaben typischerweise nur „in einem Stück“ zugelassen werden. Ein einheitliches<br />
Planfeststellungsverfahren für das Gesamtvorhaben wäre aber regelmäßig unüberschaubar.<br />
Daher erscheint es sachgerecht, bei der Zulassung von Teilabschnitten einer<br />
Höchstspannungsfreileitung grundsätzlich auf die Forderung einer eigenständigen Versorgungsfunktion<br />
zu verzichten.<br />
Unabhängig davon weist der hier zur Planfeststellung anstehende Teilabschnitt eine solche<br />
eigenständige Versorgungsfunktion auf. Sollten nördlich gelegene Teilabschnitte des Gesamtvorhabens<br />
wider Erwarten nicht planfestgestellt bzw. realisiert werden, so könnte der<br />
hier zur Planfeststellung anstehende Teilabschnitt dennoch mit einer eigenständigen Versorgungsfunktion<br />
betrieben werden. So bestünde die Möglichkeit der Einbindung in das bestehende<br />
Netz und einem Betrieb mit einer Spannung von 220 kV. Konkret würde dies beinhalten,<br />
am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd vom geplanten Mast Nr. 47, dem Endpunkt des zweiten Planfeststellungsabschnitts,<br />
eine Leitungsverbindung zum nördlich gelegenen Mast Nr. 110 der<br />
bestehenden Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 herzustellen. Mit der Realisierung eines solchen Folgevorhabens<br />
zum Anschluss an die Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 würde ein vorläufiger, durchgehender 220-kV-<br />
Betrieb zwischen den Umspannanlagen Niederrhein/Wesel und Ibbenbüren (Kreis Steinfurt)<br />
ermöglicht.<br />
6.2 Gründe für die Festlegung der konkreten <strong>Abschnitt</strong>sgrenzen<br />
Südlich beginnt der Planfeststellungsabschnitt direkt nördlich von Mast Nr. 28. Der südliche<br />
Endpunkt des Teilabschnitts in unmittelbarer Nähe zur Regierungsbezirksgrenze wurde gewählt,<br />
um eine Abgrenzung der behördlichen Zuständigkeiten zu ermöglichen. Auf diese<br />
Weise ist sichergestellt, dass die Bezirksregierung Münster als die für den hier zur Planfeststellung<br />
anstehenden Teilabschnitt zuständige Behörde das Vorhaben umfassend und abschließend<br />
prüfen und planfeststellen kann. Die Festlegung von <strong>Abschnitt</strong>sgrenzen, die sich<br />
an den Grenzen der örtlichen Zuständigkeit von Genehmigungsbehörden orientieren, dient<br />
der Gewährleistung eines überschaubaren Planungsbereichs. Ihre planfeststellungsrechtliche<br />
Zulässigkeit ist allgemein anerkannt.<br />
Nördlich endet der <strong>Abschnitt</strong> unmittelbar am geplanten Mast 47 am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd. Die<br />
Kabelübergabestation Borken-Süd liegt nicht mehr im hier zur Planfeststellung anstehenden<br />
<strong>Abschnitt</strong>. Der <strong>Abschnitt</strong> hat eine Länge von 10,8 km bei einer Gesamtlänge von ca. 130 km,<br />
die vom Gesamtvorhaben mit einer Länge von 81 km auf den Regierungsbezirk Münster<br />
entfallen. Diese Länge ist einerseits geeignet, die durch die <strong>Abschnitt</strong>sbildung bezweckte<br />
Übersichtlichkeit des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten. Andererseits<br />
besteht nicht die Gefahr, dass das Gesamtvorhaben in eine zu große Zahl von Ab-<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 21<br />
schnitten aufgegliedert wird. Es ist sinnvoll, den <strong>Abschnitt</strong> unmittelbar vor der KÜS Borken-<br />
Süd enden zu lassen, weil die KÜS Borken-Süd eine räumliche bzw. technische Zäsur zu der<br />
sich nördlich anschließenden Erdkabeltrasse darstellt.<br />
6.3 Prognostische Beurteilung des Gesamtvorhabens<br />
Wird ein Gesamtprojekt aufgespalten und in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, so begrenzt<br />
der zur Planfeststellung gestellte <strong>Abschnitt</strong> die Reichweite der Zulassungsentscheidung.<br />
Die Teilplanung darf sich allerdings nicht so weit verselbständigen, dass Probleme, die<br />
durch die Gesamtplanung ausgelöst werden, unbewältigt bleiben. Ihre Folgen für die weitere<br />
Planung dürfen nicht gänzlich ausgeblendet werden. Insofern ist auch das Gesamtvorhaben<br />
in das Verfahren über den jeweiligen Teilabschnitt einzubeziehen.<br />
Dies läuft aber nicht darauf hinaus, bereits im Rahmen der Planfeststellung des einzelnen<br />
<strong>Abschnitt</strong>s die Zulassungsfähigkeit nachfolgender Planabschnitte mit derselben Intensität wie<br />
den konkret zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong> zu prüfen. Erforderlich, aber auch<br />
ausreichend, ist stattdessen die Prognose, dass der Verwirklichung der weiteren Planungsschritte<br />
keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen. Aus dem<br />
<strong>Bl</strong>ickwinkel der durch das Vorhaben Betroffenen bedeutet dies, dass ein Anspruch besteht,<br />
die das Gesamtvorhaben betreffenden Fragen insoweit in die Planfeststellungsverfahren der<br />
einzelnen Teilabschnitte einzubeziehen. Diese Vorgehensweise ist im Umwelt- und Planungsrecht<br />
allgemein anerkannt. Dies gilt umso mehr, wenn, wie hier, auch der konkrete<br />
Trassenverlauf des planfestzustellenden <strong>Abschnitt</strong>s seinen primären Sinn aus der großräumigen<br />
Gesamtplanung und der überörtlichen Trassenführung bezieht. Dann können und sollen<br />
auch die von dem planfestgestellten <strong>Abschnitt</strong> verursachten Eingriffe aus einer großräumig<br />
abgewogenen Gesamtplanung gerechtfertigt werden.<br />
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat das Umweltgutachterbüro ERM GmbH im<br />
Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH den Bericht „380-kV-Leitung Diele – Niederrhein – Übergreifender<br />
Variantenvergleich“ erstellt. Zielsetzung dieser Untersuchung ist es, zunächst die grundsätzliche<br />
Machbarkeit einer Verbindung von Diele nach Wesel/Niederrhein zu prüfen. Zusätzlich<br />
ist auf der Ebene einer Grobprüfung die Eignung der zunächst zur Planfeststellung<br />
anstehenden Trassenführung abgesichert worden. Die Prüfung bezog sich insbesondere auf<br />
folgende Fragen:<br />
• Gibt es – jenseits des konkreten planfestzustellenden <strong>Abschnitt</strong>s – im weiteren Verlauf<br />
des Gesamtvorhabens unüberwindbare Hindernisse, die den Erfolg des Gesamtvorhabens<br />
infrage stellen, so dass die Gefahr des Entstehens eines „Planungstorsos“<br />
besteht?<br />
• Können ggf. entgegenstehende Belange in der Abwägung durch die Planrechtfertigung<br />
des Vorhabens überwunden werden?<br />
Die Untersuchung ist in Ordner 4 als Anlage 19 beigefügt. Nachfolgend werden die Ergebnisse<br />
zusammengefasst:<br />
Für alle <strong>Abschnitt</strong>e in Niedersachsen (<strong>Abschnitt</strong>e A bis C) und Nordrhein-Westfalen (<strong>Abschnitt</strong><br />
D und E) konnte mindestens eine Variante identifiziert werden, deren Realisierung<br />
möglich erscheint und die in den jeweils anschließenden <strong>Abschnitt</strong>en eine Fortsetzungsmög-<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 22<br />
lichkeit besitzt, so dass von der vollständigen Umsetzbarkeit des Gesamtvorhabens ausgegangen<br />
werden kann.<br />
Im niedersächsischen Teil des geplanten Leitungsvorhabens wurden für die insgesamt 3<br />
<strong>Abschnitt</strong>e (<strong>Abschnitt</strong>e A bis C) jeweils zwischen fünf und acht Varianten für eine mögliche<br />
Trassenführung untersucht. Im Einzelnen können sich Konflikte durch die Querung von Vorranggebieten<br />
für industrielle Anlagen, Vorranggebieten für Natur und Landschaft, Vorranggebiete<br />
für ruhige Erholung in Natur und Landschaft oder auch Vorranggebiete für Erholungsnutzung<br />
mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung ergeben. Die Funktion<br />
derartiger Gebiete wird durch die Überspannung mit einer Freileitung nicht grundsätzlich in<br />
Frage gestellt. Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung in Niedersachsen können sich<br />
auch aus Annäherung an Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung und der Querung von Landschaftsschutzgebieten<br />
durch eine Freileitung ergeben. Eine Querung von Teilen des Landschaftsschutzgebiets<br />
„Emstal“ ist allerdings wegen der notwendigen Meidung der Baubeschränkungszone<br />
des Schießplatzes Nordhorn-Range nicht zu vermeiden. Diese möglichen<br />
Konflikte werden im Raumordnungsverfahren abschließend zu klären sein. Hierbei sind auch<br />
Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Teilerdverkabelungen) zu prüfen.<br />
Ferner sind in Niedersachsen Konflikte durch die Querung mehrerer Naturschutzgebiete<br />
(„Rühler Moor”, „Geestmoor”, „Tausendschrittmoor“, „Moorschlatts und Heiden in<br />
Wachendorf“ und „Heidfeld“) nicht vollständig auszuschließen. Es kann aber davon ausgegangen<br />
werden, dass der Schutzzweck der Gebiete durch die überwiegend randliche Querung<br />
mit einer Freileitung und teilweise in Bündelung mit vorhandenen Leitungen nicht wesentlich<br />
in Frage gestellt wird. Dies trifft insbesondere auch auf das – als FFH-Gebiet ausgewiesene<br />
– Gebiet „Moorschlatts und Heiden in Wachendorf“ zu, dessen Querung in Bündelung<br />
mit einer vorhandenen Freileitung keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele<br />
des Gebiets erwarten lässt.<br />
Auch für den nordrhein-westfälischen Teil wurden insgesamt acht Trassenverläufe als mögliche<br />
Varianten untersucht. Alle möglichen Varianten queren wertvolle Kulturlandschaftsbereiche,<br />
Landschaftsschutzgebiete oder Gebiete mit der Qualität von Vorranggebieten zum<br />
Schutz von Natur und Landschaft oder der Erholungsnutzung durch die Bevölkerung und<br />
können hier zu Konflikten führen. Allerdings konnten zwei Varianten identifiziert werden, welche<br />
einen Trassenverlauf vollständig in Bündelung mit einer vorhandenen Höchstspannungsleitung<br />
oder als Neubau in einer vorhandenen Trasse ermöglichen. Hier kann davon ausgegangen<br />
werden, dass die Funktion betroffener Gebiete nicht oder nur im geringen Maß beeinträchtigt<br />
werden wird. Dies trifft auch bei Querung der FFH-Gebiete „Berkel“, „Vechte“ und<br />
„NSG-Komplex in den Drevenacker Dünen, mit Erweiterungen“ zu.<br />
Soweit Siedlungsbereiche und Siedlungspuffer durch die Trassenführung berührt werden, ist<br />
auch im nordrhein-westfälischen <strong>Abschnitt</strong> grundsätzlich neben der Konfliktminimierung<br />
durch Neubau in der vorhandenen Trasse und Bündelung mit vorhandenen Leitungen auch<br />
eine Konfliktvermeidung durch Teilerdverkabelung möglich.<br />
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass trotz möglicher Konflikte eine Trassenführung vom Start-<br />
bis zum Zielpunkt möglich erscheint. Unüberwindbare Hindernisse, die den Erfolg des Gesamtvorhabens<br />
infrage stellen, bestehen daher nicht. Die Gefahr, dass ein „Planungstorso“<br />
entsteht, kann mit dem erforderlichen Grad an Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 23<br />
Den mit dem Vorhaben konfligierenden Belangen wird des Weiteren in der hier anzustellenden<br />
summarischen Gesamtbetrachtung nicht ein solches Gewicht zugemessen, dass diese<br />
dem Vorhaben insgesamt entgegenstehen. Das Vorhaben ist bereits in der dena-Netzstudie<br />
I beschrieben und bewertet worden, deren Erkenntnisse sich die <strong>Amprion</strong> GmbH zu Eigen<br />
macht (siehe Nr. 5.3 und 5.4 dieses Erläuterungsberichtes). Die Studie lässt keinen Zweifel<br />
daran, dass eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig ist.<br />
Das Vorhaben dient – wie oben unter Nr. 5 dargestellt – insbesondere der Integration der<br />
erneuerbaren Energien in das Verbundnetz. Eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen ist vor allem auch deshalb notwendig, um einen weiteren Ausbau der<br />
Windenergie, insbesondere im Offshore-Bereich, nicht zu gefährden. Für das Vorhaben besteht<br />
somit ein dringender Bedarf. Entgegenstehende Belange können – jedenfalls in der an<br />
dieser Stelle anzustellenden und auf das Gesamtprojekt bezogenen Abwägung – mit dem<br />
erforderlichen Grad an Sicherheit überwunden werden.<br />
Die zuvor getroffene Feststellung bezieht sich auf die an dieser Stelle erforderliche summarische<br />
Bewertung des Gesamtprojekts. Sie ersetzt nicht die konkrete Auseinandersetzung mit<br />
den einzelnen betroffenen Belangen, die im Rahmen der Zulassung der einzelnen <strong>Abschnitt</strong>e<br />
im jeweils gebotenen Detail stattfinden wird.<br />
7. Raumordnung<br />
Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, hat mit Schreiben vom 11.04.2008 eine Stellungnahme<br />
zum Vorhaben abgegeben. Sie teilt mit, die Planung erfülle zwar wichtige Kriterien<br />
der für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) maßgeblichen Raumbedeutsamkeit,<br />
wie Länge und Überörtlichkeit, sie entspreche andererseits aber in besonderem<br />
Maße den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, da die Leitung von Raesfeld bis Wettringen<br />
als Neubau in vorhandener Trasse errichtet und die alte Leitung abgebaut werden<br />
solle. Auf dem Stadtgebiet von Borken und Velen erfolge zusätzlich eine Bündelung mit einer<br />
parallelen 110-kV-Leitung auf einem Gestänge. Im <strong>Abschnitt</strong> Wettringen – Landesgrenze<br />
Niedersachsen werde die geplante 380-kV-Leitung mit einer vorhandenen 380-kV-Leitung<br />
unter teilweiser Überlagerung der Schutzstreifen gebündelt.<br />
Gemäß dem Gesetz zur Landesentwicklung Nordrhein-Westfalen (Landesentwicklungsprogramm<br />
– LEPro) entspreche die Leitung dem landesplanerischen Ziel, Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild durch Leitungsbündelung gemäß § 28 Abs. 7 LEPro und Nutzung vorhandener<br />
Trassen gemäß Ziffer D.II.2.8 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) [7]<br />
möglichst wenig zu beeinträchtigen sowie den textlichen Darstellungen des rechtskräftigen<br />
Regionalplanes Münsterland (Kapitel 4.4, Abs. 508 bis 514) [8]. Eine alternative Trassenführung,<br />
die den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in ähnlicher oder besserer Weise<br />
entsprechen würde, sei nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund sei die Bezirksregierung<br />
Münster zu dem Ergebnis gekommen, dass auch die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens<br />
für den geplanten Neubau in vorhandener Trasse bzw. Neubau einer 380-kV-<br />
Höchstspannungsleitung Wesel-<strong>Meppen</strong> im Bereich des Regierungsbezirks Münster verzichtet<br />
werden könne.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 24<br />
8. Alternativenprüfung im zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt<br />
Die hier zur Planfeststellung beantragte Freileitung ist sowohl räumlich als auch technisch<br />
gegenüber den weiteren im Rahmen der Abwägung in Betracht zu ziehenden Alternativen<br />
vorzugswürdig.<br />
8.1 Großräumige Trassenvarianten<br />
Die Trassenführung des zur Planfeststellung anstehenden Trassenabschnittes ist auf Ebene<br />
einer Grobprüfung geprüft und bestätigt worden. Dies erfolgte durch das Büro ERM GmbH<br />
im Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH und ist ebenfalls im Bericht „380-kV-Leitung Diele – Niederrhein<br />
– Übergreifender Variantenvergleich“ (Anlage 12 (Ordner 4)) dargestellt. Die Prüfung<br />
bezog sich dabei auf die Frage, ob sich großräumige Varianten des Gesamtvorhabens auch<br />
auf die Trassenführung im jeweils zu genehmigenden <strong>Abschnitt</strong> auswirken können. Nachfolgend<br />
werden die diesbezüglichen Ergebnisse zusammengefasst.<br />
Im <strong>Abschnitt</strong> D zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und der Umspannanlage Wesel<br />
wurden insgesamt 8 Varianten identifiziert. Diese wurden als Varianten D1 bis D8 in o.g. Bericht<br />
näher untersucht und hinsichtlich ihrer Eignung verglichen. Die Varianten im <strong>Abschnitt</strong> D<br />
besitzen Gesamtlängen zwischen ca. 83 km und ca. 108 km. Sie beginnen an der Landesgrenze<br />
entweder in Bündelung mit der Autobahn A 31 oder etwas weiter östlich in Bündelung<br />
mit einer bestehenden Freileitung (<strong>Bl</strong>. 4307). Einzelne <strong>Abschnitt</strong>svarianten nutzen von Norden<br />
kommend bis auf die Höhe von Dorsten überwiegend Bündelungsmöglichkeiten mit bestehenden<br />
Höchstspannungsleitungen (<strong>Bl</strong>. 4305, <strong>Bl</strong>. 4306, <strong>Bl</strong>. 4569). Im Anschluss an die<br />
Bündelung mit der Leitung <strong>Bl</strong>. 4307 besteht im Verlauf der Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 von Norden<br />
kommend über Metelen, Gescher, Borken und Raesfeld die Möglichkeiten des Neubaus in<br />
bestehender Trasse.<br />
Die Trassenführung des hier zur Planfeststellung gestellten Teilabschnitts ist Teil der Varianten<br />
D1, D3 und D6. Die Varianten D2, D4, D5, D7 und D8 verlaufen ab der Umspannanlage<br />
(UA) Wesel gemeinsam in östliche Richtung. Sie weichen von der diesem Plan zugrunde<br />
liegenden Trassenführung ab und wurden daher als räumliche Verwirklichungsalternative<br />
betrachtet und bewertet.<br />
Durch alle Varianten im <strong>Abschnitt</strong> D werden die im EnLAG für dieses Pilotprojekt genannten<br />
Abstände zu Wohnsiedlungsbereichen über größere Strecken nicht eingehalten. Grundsätzlich<br />
ist festzustellen, dass Varianten, bei denen keine Konfliktminderung durch Ersatzneubau<br />
oder Bündelung anzunehmen ist, ungünstiger eingestuft werden als Varianten, die diese<br />
Möglichkeit nahezu vollständig nutzen. Somit sind die Varianten D1, D3 und D6 insgesamt<br />
als günstiger einzustufen, da sie überwiegend bis vollständig als Ersatzneubau und teilweise<br />
sogar als Zubeseilung auf einer vorhandenen Trasse realisiert werden können. Zusätzlich<br />
wurde hier geprüft, inwieweit neben Konfliktminimierung durch Ersatzneubau und Bündelung<br />
auch eine Konfliktvermeidung durch Teilerdverkabelung technisch und wirtschaftlich möglich<br />
ist.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 25<br />
Die Prüfung ist zu folgendem Ergebnis gekommen:<br />
Alle betrachteten Varianten queren wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, Landschaftsschutzgebiete<br />
oder Gebiete mit der Qualität von Vorranggebieten zum Schutz von Natur und Landschaft<br />
oder der Erholungsnutzung durch die Bevölkerung, da diese Bereiche großflächig<br />
ausgewiesen sind. Eine unmittelbare Präferenz für eine Variante lässt sich hieraus nicht ableiten.<br />
Auch hierbei sind Varianten, die ganz oder in großen Teilen in Bündelung oder im Ersatzneubau<br />
ausgeführt werden können, günstiger einzustufen, da davon ausgegangen werden<br />
kann, dass die Funktion dieser Gebiete dann nicht oder nur im geringen Maß beeinträchtigt<br />
werden wird. Varianten wie D1, D3 und D6, die in großen Teilen oder ganz in Bündelung<br />
mit bestehenden Leitungen geführt werden können, stellen die Funktion dieser Gebiete<br />
weniger in Frage. Dies trifft somit auch auf den hier zur Planfeststellung anstehenden<br />
<strong>Abschnitt</strong> zu, der Teil der Varianten D1, D3 und D6 ist.<br />
Entscheidend für die Beurteilung der Eignung der einzelnen Varianten sind die möglichen<br />
Konflikte, die aus der Querung von Naturschutz-, FFH- oder Vogelschutzgebieten resultieren.<br />
Für alle Varianten unvermeidbar ist die Querung des FFH-Gebiets „NSG-Komplex In<br />
den Drevenacker Dünen, mit Erweiterungen“, das unmittelbar nördlich der UA Wesel angrenzt<br />
und dessen Querung daher nicht zur Variantendifferenzierung heranzuziehen ist.<br />
Für die Varianten D2, D4, D5, D7 und D8, die sich als Alternativen zum hier zur Planfeststellung<br />
anstehenden <strong>Abschnitt</strong> anbieten würden, ist die Querung von FFH-Gebieten mit möglichen<br />
Konflikten bedeutsam. Die Gebiete „Lippeaue bei Damm und Bricht“ und „Loosenberge“<br />
in einem Bereich der Lippeaue nördlich von Hünxe mit zahlreichen gefährdeten Lebensraumtypen<br />
und Gewässer begleitenden Gehölzbeständen aus Erle und Eiche werden<br />
an mehreren Stellen auf eine Länge von insgesamt ca. 2 km gequert oder berührt. Auch das<br />
Gebiet „Lippeaue“, das neben einigen naturnahen Flussabschnitten in der Lippeaue überwiegend<br />
durch ein naturnahes Relief geprägt ist, wird nördlich von Dorsten auf kurzen Strecken<br />
gequert. Mehrfach sind noch Reste von Bruch-, Weichholz- und Hartholz-Auenwäldern<br />
vorhanden. Beeinträchtigungen des Schutzzweckes dieser Gebiete sind nach dem heutigen<br />
Planungsstand – auch wenn die Querung in Bündelung mit einer bestehenden Freileitung<br />
erfolgen kann – nicht auszuschließen, �so dass die <strong>Amprion</strong> GmbH diese Varianten hinter die<br />
hier zur Planfeststellung gestellte Trasse zurücktreten lässt.<br />
Zwar queren auch Varianten D1, D3 und D6 auf kurzen Strecken FFH-Gebiete. Es handelt<br />
sich um die Gebiete „Berkel“ und „Vechte“. Die Trassenführung erfolgt hier als Ersatzneubau.<br />
Von einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks dieser Gebiete ist nicht auszugehen, da<br />
die Gebiete jeweils – wie auch bereits derzeit – überspannt werden können.<br />
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass wegen der hohen und sehr hohen Konfliktrisiken, die aus<br />
möglichen Beeinträchtigungen von naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen wie FFH-<br />
Gebieten herrühren, einer Trassenführung über die <strong>Abschnitt</strong>svarianten D1, D3 und D6 der<br />
Vorzug gegeben wird. Eine alternative Trassenführung unter Verwendung der Varianten D2,<br />
D4, D5, D7 und/oder D8 wird hinter diese bevorzugte Trassenführung zurückgestellt.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 26<br />
8.2 Technische Ausführungsalternativen<br />
Die Möglichkeiten zur Netzverstärkung wurden durch die <strong>Amprion</strong> GmbH ausgeschöpft. Es<br />
wurden Arbeiten zur Zubeseilung durchgeführt bzw. sind in der Umsetzung und werden 2012<br />
mit der Inbetriebnahme eines zweiten 380-kV-Stromkreises zwischen den Anlagen<br />
Hanekenfähr (Lingen) und Uentrop abgeschlossen.<br />
Weitergehend ist eine Steigerung der Übertragungskapazität im Wege der Optimierung oder<br />
Verstärkung des Höchstspannungsnetzes, z.B. durch ein Auswechseln der Stromkreise und<br />
Auflage von Leiterseilen mit größerem Leiterquerschnitt, im vorhandenen Leitungsbestand<br />
aus statischen und geometrischen Gründen nicht möglich. Daher kommt hier nur eine Netzausbaumaßnahme<br />
in Betracht (siehe Nr. 5.3 und Nr. 5.4 des Erläuterungsberichts).<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt<br />
teils als Freileitung teils als Erdkabel verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit<br />
Jahrzehnten erprobt und stellt eine sichere und kostenadäquate Realisierungsalternative dar.<br />
Dennoch hat die <strong>Amprion</strong> GmbH technische Alternativen geprüft und bewertet. Dies umfasst<br />
zum einen die Realisierung in Form der Höchstspannungsgleichstromübertragung (HGÜ;<br />
siehe Nr. 8.2.1 des Erläuterungsberichtes) und zum anderen die Realisierung von Teilabschnitten<br />
als Erdkabel in Drehstromtechnik (siehe Nr. 8.2.2 des Erläuterungsberichtes). Geleitet<br />
durch die Vorgaben des EnLAG plant die <strong>Amprion</strong> GmbH , die Leitung zudem in einem<br />
Teilbereich des hier zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong>s als Erdkabel in Drehstromtechnik<br />
zu verlegen (siehe 8.2.2 des Erläuterungsberichtes).<br />
8.2.1 HGÜ-Technik<br />
Die Hochspannungsgleichstromtechnologie (HGÜ oder englisch HVDC - high voltage direct<br />
current) ist ein Verfahren zur Übertragung von elektrischer Energie mit Gleichstrom bei<br />
Spannungen von über 100 kV. Die HGÜ-Systeme bestehen aus Stromrichterstationen für die<br />
Kopplung zum Drehstromnetz (sog. Konverterstationen) und der Gleichstrom-(DC)-<br />
Übertragungsstrecke. Diese Übertragungsstrecke kann als Freileitung oder als Erdkabel<br />
ausgeführt werden. Der typische Anwendungsfall ist die weiträumige Übertragung hoher<br />
elektrischer Leistungen über (DC)-Freileitungen. Die HGÜ-Technik wird hierbei genutzt, um<br />
Erzeugungseinheiten nahe eines lokalen Primärenergieträgervorkommens über Strecken<br />
von vielen hundert Kilometern mit einem Verbraucherzentrum zu verbinden. Neben der Anwendung<br />
auf dem Festland werden HGÜ als Seekabel zur Anbindung großer, weit von der<br />
Küste entfernter Offshore-Windparks eingesetzt.<br />
Aus mehreren Gründen hat sich die <strong>Amprion</strong> GmbH gegen eine Realisierung des Vorhabens<br />
in HGÜ-Technik entschieden:<br />
Die dem Vorhaben zugrunde liegende dena-Netzstudie I sieht hier aus systemtechnischen<br />
Gründen eine 380-kV-Drehstromverbindung vor, die das bestehende, vermaschte 380-kV-<br />
Verbundnetz verstärkt. HGÜ-Leitungen sind dagegen bislang nur als Punkt-zu-Punkt-<br />
Verbindungen realisiert worden. Die Errichtung vermaschter Netze ist bisher nicht möglich.<br />
26
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 27<br />
Betriebserfahrungen mit langen erdverlegten Kabeln in HGÜ-Technik liegen jedenfalls bei<br />
Leitungsvorhaben der geforderten Übertragungsleistung (3.600 MVA) weltweit nicht vor. Bevor<br />
die Versorgung von hoch industrialisierten Ländern auf diese Technologie gestützt werden<br />
kann, müssen Betriebserfahrungen gesammelt werden.<br />
Nach gegenwärtiger Einschätzung haben Leitungsvorhaben in HGÜ-Technik eine Lebensdauer<br />
von nur ca. 40 Jahren. Dies gilt jedenfalls für die zwingend erforderlichen<br />
Konverterstationen. Die Lebensdauer von Freileitungen beträgt dagegen erfahrungsgemäß<br />
ca. 80 Jahre.<br />
Ohne die Berücksichtigung der o.g. systemtechnischen Randbedingungen wäre die Verwirklichung<br />
des Vorhabens in Form der HGÜ-Technik unverhältnismäßig teuer. Diese extreme<br />
Verteuerung liegt vor allem in den sehr hohen Kosten für die Errichtung der Konverterstationen<br />
begründet. Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat von zwei im Ausland realisierten HGÜ-<br />
Vorhaben Kenntnis genommen, in denen für den Bau der Konverterstationen ca. 390 Mio.<br />
EUR bzw. ca. 600 Mio. EUR (pro Station) aufgewendet worden sind. Wirtschaftlich darstellbar<br />
sind solche HGÜ-Verbindungen erst ab Entfernungen von mehreren hundert Kilometern.<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH gibt aus diesen Gründen einer Übertragung von elektrischer Energie in<br />
Drehstromtechnik den Vorzug vor einer Realisierung in HGÜ-Technik. Insbesondere Freileitungen<br />
in Drehstromtechnik stellen auch heute noch eine zuverlässige und wirtschaftliche<br />
Lösung für die Übertragung hoher elektrischer Leistungen (Vergleichsbasis: 1800 MVA für<br />
einen 380-kV-Freileitungsstromkreis, d.h. 3600 MVA für die 380-kV-Doppelleitung) dar. Neben<br />
den geringsten Investitionskosten, guten Betriebserfahrungen und kurzen Reparaturdauern<br />
(i.d.R. einige Stunden, in Extremfällen bis max. wenige Tage) stellen sie einen wesentlichen<br />
Faktor für die Erhaltung der System- und Versorgungssicherheit dar.<br />
8.2.2 Festlegung von Erdkabelabschnitten in Drehstromtechnik<br />
Grundsätzlich ist es möglich, die Höchstspannungsleitung als Kabel in Drehstromtechnik zu<br />
verlegen. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Höchstspannungsfreileitung und einem<br />
Höchstspannungskabel besteht darin, dass die Freileitung ein relativ einfaches, ein Kabel<br />
jedoch ein hochkomplexes System ist, bei dem auf kleinsten Isolierdistanzen hohe Spannungen<br />
sicher beherrscht werden müssen. Im Höchstspannungsbereich kommen heute fast<br />
ausschließlich nur Kunststoffkabel mit einer Isolationsschicht aus vernetzten Polyethylen<br />
(VPE) zum Einsatz. Daher wurden bislang weltweit nur vergleichsweise wenige Systemkilometer<br />
verlegt, zumeist innerstädtisch in Tunnelanlagen.<br />
8.2.2.1 Abwägungsdirektiven<br />
Bei der Erfassung der abwägungsrelevanten Belange sind zunächst die gesetzlichen Vorgaben<br />
des Energieleitungsausbaugesetzes zu berücksichtigen, bevor die sonstigen Belange in<br />
die Abwägung einzustellen sind.<br />
27
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 28<br />
8.2.2.1.1 Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)<br />
Gem. § 2 Abs. 1 EnLAG können die dort genannten Leitungen nach Maßgabe des Absatzes<br />
2 als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden, um den Einsatz von Erdkabeln<br />
auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz als Pilotvorhaben zu testen.<br />
Nach § 2 Abs. 2 EnLAG ist im Falle des Neubaus auf Verlangen der für die Zulassung des<br />
Vorhabens zuständigen Behörde eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und<br />
wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu<br />
ändern, wenn die Leitung<br />
1. in einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die<br />
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im<br />
Sinne des § 34 BauGB liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen,<br />
oder<br />
2. in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die<br />
im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen.<br />
Die Vorhabenträgerin versteht die in § 2 Abs. 1, Abs. 2 EnLAG geregelten Vorgaben als<br />
zwingendes Recht, das die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einer Erdverkabelung für die<br />
betroffenen Vorhaben (Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 EnLAG) abschließend regelt. Dieses<br />
Verständnis wird durch die Begründung des Gesetzesentwurfs zu § 2 EnLAG bestätigt,<br />
in der ausgeführt wird, Absatz 2 regele „unter welchen Voraussetzungen die Teilverkabelung<br />
erfolgen darf“ (BR-Drs. 559/08, S. 29).<br />
Da es Zweck dieser Pilotstrecken ist, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser<br />
im Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen, dürften von der Bundesnetzagentur<br />
auch nur Kosten für die Erdverkabelung auf den Pilotstrecken unter den Voraussetzungen<br />
des § 2 Abs. 2 EnLAG anerkannt werden.<br />
8.2.2.1.2 Übrige abwägungsrelevante Belange<br />
Bei der Erfassung der übrigen abwägungsrelevanten Belange sind die Vorteile und die Nachteile<br />
der Realisierung als Erdkabel gegenüber zu stellen.<br />
Mit einer Realisierung der Leitung als Erdkabel sind folgende Vorteile verbunden:<br />
Siedlungsbereiche bzw. Bereiche, in denen Wohnnutzung betrieben wird, werden von Masten<br />
und Freileitungen freigehalten. Dies kann Vorteile für die städtebauliche Entwicklung solcher<br />
Bereiche haben.<br />
Die Abwesenheit von Masten und überspannenden Freileitungen hat des Weiteren eine geringere<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zur Folge. Insbesondere wirkt sich die Verringerung<br />
der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes positiv im nahen Wohnumfeld aus.<br />
28
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 29<br />
Im Hinblick auf bestimmte Teilaspekte des Schutzgutes Tiere (Avifauna) beinhaltet eine Realisierung<br />
als Erdkabel geringere Beeinträchtigungen. So ist die Anfluggefahr für Vögel geringer.<br />
Zudem hat die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel, veränderte Einflüsse im Hinblick<br />
auf elektromagnetische Felder zur Folge. Beeinträchtigungen durch elektrische Felder sind<br />
bei der Realisierung als Erdkabel ausgeschlossen. Die Belastung durch magnetische Felder<br />
ist im Vergleich zu Freileitungen im unmittelbaren Nahbereich zum Erdkabel größer, außerhalb<br />
dieses Nahbereichs jedoch geringer.<br />
Diesen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:<br />
Der großräumige Einsatz von Erdkabeln ist im Höchstspannungsnetz noch nicht erprobt.<br />
380-kV-Erdkabel können nur in Teilstücken von ca. 900 m transportiert und verlegt werden.<br />
Die Verbindung zwischen zwei Teilstücken muss durch Verbindungsmuffen hergestellt werden.<br />
Diese Verbindungsmuffen sind anfälliger für Störungen als das Kabel selbst. Mit zunehmender<br />
Länge der Kabeltrasse erhöht sich die Anzahl der erforderlichen Muffen und damit<br />
das Ausfallrisiko.<br />
VPE-Kabel haben zwar eine geringere Fehlerrate als Freileitungen. Jeder Kabelfehler ist<br />
aber mit einem ungleich größeren Schaden und wesentlich längeren Reparaturzeiten verbunden.<br />
Die Übertragungskapazität eines 380-kV-VPE-Kabels liegt ohne zusätzlichen Hilfsaufwand<br />
für besondere Bettung bei Einbringung im Kabelgraben und ohne aktive Kühleinrichtungen<br />
bei 1.000 MVA. Ein Freileitungsstromkreis mit den üblichen Viererbündel Seilanordnungen<br />
hat dagegen eine Übertragungsfähigkeit von 1.800 MVA. Um einen Freileitungsstromkreis<br />
durch VPE-Kabel zu ersetzen, müssen demnach zwei Kabelsysteme parallel geschaltet werden.<br />
Somit sind bis zu vier Kabelsysteme erforderlich, um zwei Freileitungsstromkreise vollständig<br />
zu ersetzen. Man benötigt folglich für die Sicherstellung gleicher Leistungsübertragung<br />
12 Erdkabel. Die Trasse für vier 380-kV-Kabelstromkreise, die hinsichtlich ihrer Übertragungskapazität<br />
mit zwei 380-kV-Freileitungsstromkreisen vergleichbar ist, würde eine<br />
Breite von ca. 23 m einnehmen. In der Bauphase ist eine Trassenbreite von ca. 42 m zu erwarten<br />
(s. Abb. 1).<br />
Abb. 1: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier Kabelanlagen<br />
29
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 30<br />
Der Übergang von der Freileitung auf das Kabel erfolgt in einer Kabelübergabestation (KÜS).<br />
Dort wird die Freileitung mit den Kabelstromkreisen elektrisch verbunden. Für die<br />
Kabelübergabestation wird eine Fläche von mindestens 6.500 m² benötigt.<br />
Die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel hat damit einen höheren Flächenverbrauch<br />
und einen erheblichen Eingriff in das Bodengefüge zur Folge, der unter Umständen Auswirkungen<br />
auf Flora, Fauna, Hydrologie und Bodenstruktur hat.<br />
Darüber hinaus besteht innerhalb des Schutzstreifens ein Überbauungsverbot. Gleichzeitig<br />
dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen angepflanzt werden, was insbesondere eine Beeinträchtigung<br />
der forstwirtschaftlichen Nutzung des Schutzstreifens zur Folge hat.<br />
Schließlich beinhaltet die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel einen deutlich höheren<br />
finanziellen Mehraufwand als eine Realisierung im Wege einer Höchstspannungsfreileitung.<br />
Hochgerechnet auf die Lebensdauer liegen die Investitionskosten einer 380-kV-Kabelanlage<br />
etwa beim 4 bis 8-fachen der Investitionskosten für die Realisierung einer 380-kV-Freileitung.<br />
8.2.2.2 Identifizierung der sog. Siedlungspuffer<br />
Gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 EnLAG ist eine Höchstspannungsleitung im Falle des Neubaus auf<br />
Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde auf einem technisch<br />
und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt u. a. dann als Erdkabel zu errichten und zu betreiben<br />
oder zu ändern, wenn u. a. die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 m zu<br />
Wohngebäuden im Innenbereich oder in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden<br />
im Außenbereich errichtet werden soll. In dem hier zur Planfeststellung anstehenden<br />
Teilabschnitt werden diese Abstandsgrenzen verschiedentlich unterschritten. Die betroffenen<br />
Bereiche werden nachfolgend als „Siedlungspuffer“ bezeichnet. Konkret handelt es sich um<br />
folgende Teilstücke:<br />
Siedlungspuffer Nr. 1: Im Bereich des Mastes Nr. 31: 300 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 2: Nördlich der KÜS Löchte: 1.990 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 3: Südlich der KÜS Diestegge: 928 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 4: Im Bereich des Mastes Nr. 36: 614 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 5: Im Bereich des Mastes Nr. 39: 192 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 6: Im Bereich des Mastes Nr. 40: 318 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 7: Im Bereich des Mastes Nr. 42: 223 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 8: Im Bereich des Mastes Nr. 43: 183 m<br />
Siedlungspuffer Nr. 9: Im Bereich des Mastes Nr. 46: 333 m<br />
Alle Siedlungspuffer sind in die Übersichtspläne (Anlage 2.2 der Antragsunterlagen) eingezeichnet.<br />
30
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 31<br />
8.2.2.3 Gewichtung der abwägungsrelevanten Belange<br />
Bei der abschließenden Gewichtung der abwägungsrelevanten Belange ist zwischen Bereichen<br />
außerhalb der Siedlungspuffer und Bereichen innerhalb der Siedlungspuffer zu unterscheiden.<br />
8.2.2.3.1 Außerhalb der Siedlungspuffer<br />
Soweit die Trasse außerhalb der Siedlungspuffer liegt, greifen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für eine Realisierung der Leitung als Erdkabel des § 2 Abs. 2 Satz 1 EnLAG nicht<br />
ein. Da diese Voraussetzungen die Zulässigkeit einer Erdverkabelung abschließend bestimmen,<br />
ist die Realisierung als Erdkabel in diesen Bereichen rechtlich nicht zulässig.<br />
Ungeachtet der rechtlichen Unzulässigkeit würde die <strong>Amprion</strong> GmbH in den Bereichen außerhalb<br />
der Siedlungspuffer einer Realisierung des Vorhabens als Freileitung aber auch<br />
dann den Vorzug geben, wenn eine Realisierung als Erdkabel rechtlich möglich wäre. Die<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH leitet aus der Vorschrift des § 2 Abs. 2 EnLAG ab, dass der Gesetzgeber<br />
das Ziel verfolgt, vor allem Siedlungsbereiche bzw. Bereiche, in denen Wohnnutzung betrieben<br />
wird, von Freileitungen freizuhalten. Die darauf bezogenen Vorteile des Erdkabels (z. B.<br />
verbesserte Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung) haben daher ein besonderes<br />
Gewicht. In Bereichen außerhalb der Siedlungspuffer kommen diese Vorteile allerdings nicht<br />
zum Tragen. Die verbleibenden Vorteile der Erdverkabelung treten hinter die Nachteile der<br />
Erdverkabelung bzw. die Vorteile einer Realisierung als Freileitung zurück. Die <strong>Amprion</strong><br />
GmbH gibt insoweit der Realisierung des Vorhabens als Freileitung den Vorzug.<br />
Eine Sondersituation liegt demgegenüber bei dem Bereich zwischen den Siedlungspuffern<br />
Nr. 2 und Nr. 3 vor. Hierzu folgen Ausführungen im Kapitel 8.2.2.3.3.<br />
8.2.2.3.2 Im Bereich der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9<br />
Die Bereiche innerhalb der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 zeichnen sich dadurch<br />
aus, dass sie verhältnismäßig kurz sind. Im Bereich des Siedlungspuffers Nr. 4 wird eine<br />
Länge von ca. 614 m erreicht. Alle Übrigen innerhalb der Siedlungspuffer liegenden Teilstücke<br />
sind (teilweise erheblich) kürzer.<br />
Voraussetzung für eine Realisierung als Erdkabel ist nach § 2 Abs. 2 S. 1 EnLAG, dass ein<br />
technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt vorliegt. Hinsichtlich des Verständnisses<br />
des Begriffs „technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt“ wird in der Begründung<br />
des Gesetzentwurfs ausgeführt, damit werde zum Ausdruck gebracht, dass bei allen Möglichkeiten<br />
zur Teilverkabelung im Sinne des Absatz 2 ein ständiges Abwechseln der Erdverkabelung<br />
mit der Freileitungsbauweise, das zu erheblichen Mehrkosten führe, vermieden<br />
werden solle. Als technisch und wirtschaftlich effizient gelte ein Teilabschnitt daher dann,<br />
wenn er mindestens eine Länge von 3 km aufweise (BR-Drs. 559/08, Seite 30). In der Begründung<br />
des novellierenden Gesetzes vom 07.03.2011 wird ergänzt, dies gelte unabhängig<br />
von der Länge der Strecke, auf der die Bebauungsabstände auf diesem Streckenabschnitt<br />
unterschritten würden (BT-Drs. 17/4559, S. 8).<br />
31
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 32<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH verkennt nicht, dass eine solche Aussage in der Entwurfsbegründung<br />
keine unmittelbare Verbindlichkeit haben kann. Sie liest jedoch aus der Gesetzesbegründung<br />
den Willen des Gesetzgebers ab, überall dort, wo eine Siedlungsannäherung vorliegt, die<br />
planerische Realisierungsalternative Erdkabel zu eröffnen und damit deren Realisierung zu<br />
prüfen. Wirtschaftlich und technisch effiziente Teilabschnitte sollen dabei auch so erzeugt<br />
können, dass der Kabelabschnitt über den eigentlichen Bereich des Siedlungspuffers hinaus<br />
geführt wird. Daher geht die <strong>Amprion</strong> GmbH davon aus, dass überall dort, wo ein Siedlungspuffer<br />
identifiziert wurde, die Möglichkeit einer Realisierung als Erdkabel besteht.<br />
Dies kann allerdings nicht zur Folge haben, dass eine Pflicht zur Realisierung der Leitung als<br />
Erdkabel besteht. Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat stattdessen überall dort, wo ein Siedlungspuffer<br />
vorliegt, zwei mögliche Ausführungsvarianten, nämlich die Realisierung als Freileitung und<br />
die Realisierung als Erdkabel. Die Entscheidung über die technische Ausführungsvariante ist<br />
im Abwägungswege zu treffen. Hinsichtlich der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9<br />
trifft die <strong>Amprion</strong> GmbH die Entscheidung im Sinne der Realisierung als Freileitung. Maßgeblich<br />
hierfür ist, dass es sich ausnahmslos um vereinzelte Wohnnutzung bzw. sehr kleine<br />
Siedlungsbereiche handelt. Die gesetzliche Intention, wohnnutzungsnahe Bereiche sowie<br />
Siedlungsbereiche von Freileitungen freizuhalten, könnte daher bei einer Realisierung als<br />
Erdkabel nur in einem sehr begrenzten Umfang erreicht werden. Die dargestellten Vorteile<br />
(z.B. Vorteile bei der städtebaulichen Entwicklung dieser Bereiche) könnten nur ein dementsprechend<br />
geringeres Gewicht haben. Die <strong>Amprion</strong> GmbH lässt daher die Vorteile hinter die<br />
dargestellten Nachteile der Erdverkabelung bzw. die Vorteile einer Realisierung als Freileitung<br />
zurücktreten.<br />
8.2.2.3.3 Im Bereich der Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat sich demgegenüber entschieden, im Bereich der Siedlungspuffer<br />
Nr. 2 und Nr. 3 eine Realisierung als Erdkabel in Drehstromtechnik durchzuführen. Der Erdkabelabschnitt<br />
verläuft von der KÜS Löchte bis zur KÜS Diestegge. Der genaue Verlauf des<br />
Erdkabelabschnitts ist in den Übersichtsplänen (Anlage 12.1 und 12.2 der Antragsunterlagen)<br />
eingezeichnet.<br />
Die Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 zeichnen sich dadurch aus, dass sie – im Vergleich zu<br />
den übrigen Siedlungspuffern dieses Planfeststellungsabschnitts – deutlich länger sind. Der<br />
Siedlungspuffer Nr. 2 hat eine Länge von ca. 1.990 m; der Siedlungspuffer Nr. 3 hat eine<br />
Länge von ca. 928 m. Die Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 werden nur durch ein sehr kurzes<br />
Teilstück getrennt, das nicht innerhalb eines Siedlungspuffers liegt. Das zwischen den Siedlungspuffern<br />
Nr. 2 und Nr. 3 liegende Teilstück hat eine Länge von ca. 90 m.<br />
Der Grund für die Entscheidung der <strong>Amprion</strong>, diesen Teilbereich der Leitung im Wege eines<br />
Erdkabels zu realisieren, liegt in der aus dem EnLAG abgeleiteten Intention des Gesetzgebers,<br />
insbesondere Siedlungsbereiche bzw. die nähere Umgebung von Wohnnutzungen von<br />
Freileitungen freizuhalten. Fasst man die Längen der Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 zusammen,<br />
so wird insgesamt eine Distanz von knapp 3 km erreicht. Diese Länge erreicht ein<br />
Maß, in dem jedenfalls nach der Gesetzesbegründung eine wirtschaftliche und technische<br />
Effizienz im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 EnLAG angenommen werden kann (vgl. oben Nr.<br />
32
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 33<br />
8.2.2.3.2; des Weiteren: BR-Drs. 559/08, Seite 30). Die <strong>Amprion</strong> GmbH macht sich diese<br />
Annahme zueigen und erachtet es als angezeigt und angemessen, in diesem Bereich eine<br />
Erdverkabelung zu realisieren.<br />
Dass zwischen den Siedlungspuffern Nr. 2 und Nr. 3 ein kurzes Teilstück (ca. 90 m) liegt,<br />
das von keinem Siedlungspuffer abgedeckt wird, steht der Realisierung als Erdverkabelung<br />
nicht entgegen. Die Vorhabenträgerin geht im Einklang mit den obigen Darstellungen davon<br />
aus, dass es dem gesetzgeberischen Willen entspricht, eine Verlängerung eines Kabelabschnitts<br />
über den unmittelbaren Bereich der Siedlungsannäherung zu gestatten. Hierfür<br />
spricht jedenfalls die Gesetzesbegründung, in der ausgeführt wird, die Möglichkeit, einen<br />
technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu schaffen, gelte unabhängig<br />
von der Länge der Strecke, auf der die Bebauungsabstände auf diesem Streckenabschnitt<br />
unterschritten würden (vgl. BT-Drs. 17/4559, S. 8). Daher kann auch in dem zwischen<br />
den Siedlungsannäherungen Nr. 2 und Nr. 3 gelegene Teilstück ein Erdkabel verwirklicht<br />
werden, um auf diese Weise einen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt zu<br />
schaffen.<br />
Die Vorhabenträgerin verkennt nicht, dass auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
des § 2 EnLAG eingreifen, wenn also eine Realisierung als Erdkabel zulässig ist und<br />
von der zuständigen Behörde verlangt werden kann, die Handlungsalternative besteht, die<br />
Leitung als Freileitung auszuführen. Sofern die Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />
Erdkabels eingreifen, kann dies nicht zur Folge haben, dass eine Pflicht zur Realisierung der<br />
Leitung als Erdkabel besteht bzw. eine Pflicht der zuständigen Behörde, eine Realisierung<br />
als Erdkabel zu verlangen. Stattdessen bestehen zwei Handlungsalternativen, nämlich die<br />
Realisierung als Freileitung und die Realisierung als Erdkabel, zwischen denen unter Ausübung<br />
des Abwägungsermessens zu entscheiden ist. Die <strong>Amprion</strong> GmbH übt dieses Abwägungsermessen<br />
im Hinblick auf den <strong>Abschnitt</strong> zwischen der KÜS Löchte und der KÜS<br />
Diestegge im Sinne der Realisierung als Erdkabel aus. Maßgeblich für diese Entscheidung<br />
sind die oben (vgl. Nr. 8.2.2.1.2) identifizierten Vorteile einer Erdverkabelung. Die darauf bezogenen<br />
Vorteile des Erdkabels (z.B. verbesserte Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung)<br />
überwiegen an dieser Stelle gegenüber den Nachteilen einer Erdverkabelung bzw.<br />
den Vorteilen einer Realisierung als Freileitung. Die <strong>Amprion</strong> GmbH gibt insoweit der Realisierung<br />
des Vorhabens als Erdkabel den Vorzug.<br />
Weiterhin übt die <strong>Amprion</strong> GmbH das ihr zustehende Abwägungsermessen so aus, die Siedlungspuffer<br />
Nr. 1 und Nr. 4 nicht in den Erdkabelabschnitt einzubeziehen. Der Abstand zwischen<br />
dem Siedlungspuffer Nr. 1 und Nr. 2 beträgt ca. 805 m. Der Abstand zwischen dem<br />
Siedlungspuffer Nr. 3 und Nr. 4 beträgt ca. 860 m. Die Siedlungspuffer selbst haben dagegen<br />
eine deutlich kürzere Länge nämlich ca. 300 m im Fall des Siedlungspuffers Nr. 1 bzw.<br />
ca. 614 m im Fall des Siedlungspuffers Nr. 4. Die Vorhabenträgerin erachtet in einer Gesamtschau<br />
die nicht von den Siedlungspuffern abgedeckten Abstände als zu groß und die<br />
Längen der beiden Siedlungspuffer Nr. 1 und Nr. 4 als zu klein. Weiterhin handelt es sich bei<br />
den Siedlungspuffern Nr. 1 und Nr. 4 um vereinzelte Wohnnutzung bzw. einen sehr kleinen<br />
Siedlungsbereich. Die gesetzliche Intention, wohnungsnahe Bereiche sowie Siedlungsbereiche<br />
von Freileitungen freizuhalten, könnte daher nur in einem sehr begrenzten Umfang erreicht<br />
werden. Die dargestellten Vorteile der Erdverkabelung können dementsprechend nur<br />
ein geringes Gewicht haben. Die <strong>Amprion</strong> GmbH lässt diese Vorteile der Erdverkabelung<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 34<br />
hinter die dargestellten Nachteile zurücktreten. Sie gibt insoweit einer Realisierung als Freileitung<br />
den Vorzug.<br />
Die Festlegung der genauen Standorte für die KÜS Löchte und die KÜS Diestegge beruhen<br />
auf der Überlegung, dass für die Lieferung der Komponenten der Kabelübergabestation und<br />
des Kabels, sowie für die technische Betriebsprüfung Schwertransportfahrzeuge benutzt<br />
werden müssen. Die geplanten Kabelübergangsstandorte sind daher in unmittelbare Nähe<br />
des jeweiligen Endes des Kabelabschnitts an größeren befestigten Wegen angeordnet worden<br />
und für die Kabelübergabestationen auch im Übrigen geeignet.<br />
9. Beschreibung des Trassenverlaufs (Feintrasse)<br />
9.1 Trassierungsgrundsätze<br />
Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, wie den DIN-VDE-Bestimmungen,<br />
der Kriterien der Raumordnung und sonstiger Fachpläne unterliegt die Trassierung der beantragten<br />
Leitungsabschnitte zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
den im Folgenden aufgeführten allgemeinen Grundsätzen:<br />
• Nutzung von vorhandenem Trassenraum, Ersatz der 220-kV-Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 durch<br />
die geplante 380-kV-Leitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>.<br />
• Vermeidung von rechtlich möglichen Überspannungen von Wohngebäuden, sondern<br />
Optimierung von Abständen zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter Beachtung<br />
aller anderen Schutzgüter.<br />
• Möglichst gestreckter gradliniger Verlauf mit dem Ziel des geringsten Eingriffs in Umwelt<br />
und Natur.<br />
• Einbinden der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographischen<br />
Verhältnisse.<br />
• Platzierung von Masten an ökologisch möglichst verträglichen Standorten, unter der<br />
Maßgabe möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zu beanspruchen, z.B. primär<br />
an Wegen bzw. Flurgrenzen.<br />
• Uneingeschränkte Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Optimierung<br />
der Wahl der Maststandorte. Landwirtschaftliche Geräte bis 5 m Höhe können im<br />
Schutzstreifen der geplanten 380-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> uneingeschränkt zum Einsatz<br />
gebracht werden.<br />
• Berücksichtigung von vorhandenen Siedlungsgebieten sowie von geplanten Siedlungsflächen<br />
einschließlich Bauerwartungsland und Bausonderflächen.<br />
• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten<br />
Landschaftsteilen und Natur- und Kulturdenkmalen.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 35<br />
• Berücksichtigung der Avifauna.<br />
• Berücksichtigung von Standorten seltener oder gefährdeter Pflanzenarten im Mastbereich.<br />
• Berücksichtigung von Immissionen<br />
Die geplante 380-kV-Feintrasse entspricht dem Ergebnis der im Jahr 2008 erfolgten raumordnerischen<br />
Abstimmung und dem raumordnerischen Entscheid aus dem Jahr 2008 (vgl.<br />
Kapitel 7).<br />
Bei der Planung des Vorhabens wird entsprechend den Vorgaben des BNatSchG auf eine<br />
größtmögliche Vermeidung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft abgezielt. Eingriffsmindernd<br />
werden alle Maßnahmen getroffen, die Funktions- und Wertverluste auf das<br />
unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. Die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />
bezieht alle planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne Infragestellung<br />
der Vorhabensziele möglich sind.<br />
9.2 Trassenangaben<br />
Die Trassenlängen, die für die Herstellung der geplanten neuen 380-kV-Leitungsverbindung<br />
Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong> einschließlich der damit zusammenhängenden Rückbau- und Änderungsmaßnahmen<br />
an vorhandenen Freileitungen im Planungsabschnitt des Regierungsbezirks<br />
Münster vorgesehen sind, sind in Tabelle 1 dargestellt. Die Maßnahme umfasst rd. 7,4<br />
km Freileitungsneubau und rd. 11,0 km Freileitungsrückbau sowie eine Kabelstrecke von rd.<br />
3,4 km Länge. Vorgesehen sind die Errichtung von 19 neuen Masten und der Rückbau von<br />
46 derzeit bestehenden Stahlgittermasten.<br />
Die im Rahmen der Detailplanung festgelegten Maststandorte der Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> können<br />
den Übersichtsplänen in den Maßstäben 1 : 25.000 (Anlage 2.1, <strong>Bl</strong>att 2) und 1 : 5.000<br />
(Anlage 2.2, <strong>Bl</strong>att 5-7) sowie aus den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 (Anlage 7.0,<br />
<strong>Bl</strong>att 8.1 – Anlage 7.2 <strong>Bl</strong>att 12) entnommen werden. Der 3,4 km lange Kabelabschnitt ist in<br />
den Maßstäben 1 : 25.000 (Anlage 12.1, <strong>Bl</strong>att 1) und 1 : 5.000 (Anlage 12.2, <strong>Bl</strong>att 1) dargestellt.<br />
Der Trassenverlauf ist in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 (Anlage 14, <strong>Bl</strong>att 1 – 2)<br />
ausgewiesen.<br />
9.3 Optimierungen der Planung<br />
9.3.1 Planerische Optimierungen<br />
Die <strong>Amprion</strong> GmbH verfolgt den Grundsatz, bei der Nutzung bestehender Trassenräume<br />
keine rechtlich mögliche Überspannung von Wohngebäuden zu planen, sondern maximale<br />
Abstände zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter Beachtung aller anderen Schutzgüter<br />
zu realisieren.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 36<br />
9.3.2 Technische Optimierungen<br />
Durch eine Optimierung der Mastausteilung und durch die Verwendung des neuen 380-kV-<br />
Masttyps und Einsatz eines Kabelabschnittes kann die Anzahl der Maste im Planungsraum<br />
zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd um fast 60 % auf 19 Maste reduziert<br />
werden. Die vorhandenen 46 Masten der Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. 2304 werden<br />
nach der Inbetriebnahme der neuen Leitungsverbindung zwischen dem <strong>Pkt</strong>.<br />
Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd demontiert und ordnungsgemäß entsorgt.<br />
Im geplanten <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd werden zur Leitungsverlustreduzierung<br />
Leiterseile mit einem größeren Durchmesser (Viererbündel 550/70 mm² Al/St) eingesetzt.<br />
Dies führt zu einer Vergrößerung der wirksamen Oberfläche und somit zu einer Verringerung<br />
der Oberflächenfeldstärke. Abmessungen und Konfigurationen der Hauptleiter haben<br />
Auswirkungen auf die Höhe der Randfeldstärke an den Hauptleitern und die daraus resultierenden<br />
Koronaerscheinungen. Im Ergebnis führt die Oberflächenvergrößerung zu einer<br />
Reduzierung der Geräusche.<br />
Sollten bei den Umweltuntersuchungen auf Freiflächen in weiteren Teilen des Gebietes Zugvögel<br />
beim Rasten beobachtet werden, können durch den Einsatz von Markierungssystemen<br />
die potentiellen Gefährdungsbereiche entschärft werden. Um die Gefährdung von Vogelkollisionen<br />
zu minimieren, werden bei Bedarf die entsprechenden Leitungsabschnitte der <strong>Bl</strong>.<br />
<strong>4201</strong> mit Vogelschutzmarkierungen am Erdseil versehen. Die Montage einer Vogelmarkierung<br />
ist in Abb. 2 zu sehen.<br />
Abb. 2: Montage einer Vogelschutzmarkierung<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 37<br />
9.4 Trassenverlauf<br />
9.4.1 Leitungsneubau im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />
Die Mastnummerierung entspricht fortlaufend dem Leitungsverlauf. Sie beginnt für die beantragte<br />
Neubauleitung am <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel unmittelbar nördlich des Mastes Nr. 28 und endet<br />
am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd, südlich der im dritten Planungsabschnitt geplanten<br />
Kabelübergabestation „Borken-Süd“, in unmittelbarer Nähe des Mastes Nr. 47. Als <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
wird der Kreuzungspunkt mit der Straße „Barkenkamp“ definiert. Die Trasse verläuft<br />
im Kreis Borken von Südwesten nach Nordosten.<br />
Die Weiterführung der 380-kV-Stromkreise soll ab dem Leitungspunkt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel<br />
über die neu zu errichtende 380-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> vorgenommen werden, die vornehmlich<br />
im Trassenraum der vorhandenen 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein<br />
– Ibbenbüren, <strong>Bl</strong>. 2304, verlaufen soll.<br />
Ausgehend von Mast Nr. 28 am Rand des Gemeindegebietes von Schermbeck (Regierungsbezirk<br />
Düsseldorf) verläuft die geplante Höchstspannungsfreileitung im Gemeindegebiet<br />
von Raesfeld (Regierungsbezirk Münster) auf einer Länge von ca. 2,0 km überwiegend<br />
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, annähernd geradlinig im Trassenraum der Leitung<br />
<strong>Bl</strong>. 2304 in nordöstlicher Richtung bis zum geplanten Mast Nr. 33. Zwischen den Masten Nr.<br />
29 und Nr. 30 wird die Straße Möllenweg gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird zwischen Mast<br />
Nr. 31 und Nr. 32 die Straße Schaddenbrook und zwischen Mast Nr. 32 und Nr. 33 die Straße<br />
Wormstallweg gekreuzt.<br />
Nordöstlich an den Mast Nr. 33 angrenzend ist die Kabelübergabestation Löchte geplant. In<br />
der Kabelübergabestation wird der Übergang von Freileitung auf Kabeltechnik realisiert.<br />
Die Kabelübergabestation Löchte, soll an der Straßenkreuzung Wormstallweg/Lehmbrockweg<br />
realisiert werden. Die technischen Daten der Kabelübergabestation sind in Kapitel<br />
24 beschrieben. Ausgehend von dieser Kabelübergabestation soll das 380-kV-Höchstspannungskabel<br />
KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, auf einer Länge von ca. 3,4 km verlegt<br />
und betrieben werden. Die technischen Daten des Kabelabschnittes sind ab Kapitel 17 beschrieben.<br />
Von der Kabelübergabestation Löchte verlaufen die 12 Einleiterkabel des 380-kV-Höchspannungskabels<br />
KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, im vorhanden Trassenraum der 220kV-Leitung<br />
<strong>Bl</strong>. 2304 annähernd gradlinig in Richtung Nordosten. Nach ca. 550 m wird die<br />
Bundesstraße 70 gekreuzt. Aufgrund der begrenzten Fertigungs- und Lieferlängen des Kabels<br />
von ca. 600 – 900 m ist in unmittelbarer Nähe der B 70 der erste Kabelmuffenplatz<br />
(VM1) vorgesehen.<br />
In der Weiterführung kreuzt die Höchstspannungskabeltrasse die Straße Löchte und erreicht<br />
nach ca. 650 m den zweiten Kabelmuffenplatz (CB1). Nach einer weiteren Kabellänge von<br />
ca. 600 m ist der dritte Kabelmuffenplatz (VM2) geplant. Auf diesem Teilstück werden die<br />
Straßen Homerstraße, Brinkstraße und Göringshook gekreuzt. Bis zum nächsten<br />
Kabelmuffenplatz (CB2), der ca. 550 m entfernt liegt, kreuzt die Höchstspannungskabeltrasse<br />
die Straße Brinkwiese, Markstegge und Nesse.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 38<br />
Im vorletzten ca. 550 m langen Kabelabschnitt wird die Kreisstraße K 50 (Hellweg) und der<br />
Vennekenweg gekreuzt bis der Kabelmuffenplatz (VM3) erreicht wird. Von dem<br />
Kabelmuffenplatz VM3 verläuft die Höchstspannungskabeltrasse ca. 550 m geradlinig bis zur<br />
Kabelübergabestation Diestegge. Dort wird das 380-kV-Höchstspannungskabel K<strong>Bl</strong>. 4230 in<br />
die Kabelübergabestation Diestegge geführt. In der vorgenannten Kabelübergabestation erfolgt<br />
erneut der Übergang von Kabeltechnik auf Freileitung. Die KÜS Diestegge befindet sich<br />
in unmittelbarer Nähe der Straßenkreuzung Diestegge/Borkener Straße.<br />
Von der Kabelübergabestation Diestegge ausgehend soll die geplante 380-<br />
Höchstspannungsverbindung bis zum <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd dann als 380-kV-Freileitung neu errichtet<br />
werden. Ausgehend vom geplanten Mast Nr. 34 verläuft die geplante 380-kV-<br />
Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> auf einer Länge von ca. 1,7 km auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen überwiegend gradlinig im Trassenraum der Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 in nordöstlicher<br />
Richtung bis zum geplanten Mast Nr. 38. Hierbei wird zwischen dem Abspannportal in<br />
der KÜS Diestegge und dem Mast 34 die Straße Diestegge und weiterführend zwischen den<br />
Masten Nr. 34 und Nr. 35 die Straße „Im Rott“ gekreuzt. Die Kreuzung der Bundesstraße 70<br />
(Borkener Straße) erfolgt zwischen den Masten Nr. 35 und Nr. 36. Zwischen den Masten Nr.<br />
36 und Nr. 37 tangiert der Leitungsschutzstreifen die Straße „Siepenweg“ und zwischen den<br />
Masten 37 und Nr. 38 werden die Straßen „Siepenweg“ sowie der Drostegraben und der<br />
Nießinggraben überspannt.<br />
Am Mast Nr. 38 erfolgt eine Änderung des Trassenverlaufes in nordwestlicher Richtung bis<br />
zum Mast Nr. 45. Auch dieser ca. 2,8 km lange <strong>Abschnitt</strong> verläuft auf landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen. Im Trassenverlauf wird erneut die Straße „Siepenweg“ zwischen den geplanten<br />
Masten Nr.38 und Nr. 39 gekreuzt. In der Weiterführung überspannt die neue Freileitung<br />
zwischen den Masten Nr. 39 und Nr. 40 die Straßen Steenkuhlenweg und den<br />
Bösinggraben sowie zwischen Mast Nr. 41 und Nr. 42 den Nordmanngraben, den Döringbach<br />
und den Hungerbach sowie die Straße Hungerweg. Im Spannfeld zwischen den Masten<br />
Nr. 42 und Nr. 43 wird erneut der Nießinggraben und zwischen den Masten Nr. 43 und<br />
Nr. 44 die Straße Sonnenbrink sowie zwischen den Masten Nr. 44 und Nr. 45 der<br />
Fellerhofgraben überspannt. Um das Gehöft Garvert an der Kreisstraße 7 (Marbecker Straße)<br />
zu entlasten, erfolgt eine weitere Richtungsänderung in nordöstlicher Richtung. In dem<br />
ca. 0,9 km langen <strong>Abschnitt</strong> kreuzt die geplante 380-kV-Freileitung die Kreisstraße 7 zwischen<br />
den Masten Nr. 45 und Nr. 46. Die Leitung verläuft auf landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen bis zum <strong>Abschnitt</strong>sendpunkt <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd.<br />
10 Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung<br />
10.1 Technische Regelwerke<br />
Nach § 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die<br />
technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften<br />
die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Nach § 49 Abs. 2 EnWG wird<br />
die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik vermutet, wenn die technischen Regeln<br />
des Verbandes der Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten<br />
worden sind.<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 39<br />
Für die Errichtung der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-Normen<br />
EN 50341-1 [10], EN 50341-2 [11] und EN 50341-3-4 [12] maßgebend. Die vorgenannten<br />
Europa-Normen sind zugleich DIN VDE-Bestimmungen. Sie sind nach Durchführung des<br />
vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der Nummer DIN VDE<br />
0210: Freileitungen über AC 45 kV, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 in das VDE-Vorschriftenwerk<br />
aufgenommen und der Fachöffentlichkeit bekannt gegeben worden. Teil 3 der DIN VDE<br />
0210 enthält zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für<br />
Deutschland.<br />
Für den Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-Normen 50110-1<br />
[13], EN 50110-2 [14] und EN 50110-2 Berichtigung 1 [15] relevant. Sie sind unter der Nummer<br />
DIN VDE 0105: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 1, Teil 2 und Teil 100 [16] Bestandteil<br />
des veröffentlichten VDE-Vorschriftenwerks. Teil 100 der DIN VDE 0105 enthält<br />
zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für Deutschland.<br />
Innerhalb der DIN VDE-Vorschriften 0210 und 0105 sind die weiteren einzuhaltenden technischen<br />
Vorschriften und Normen aufgeführt, die darüber hinaus für den Bau und Betrieb von<br />
Höchstspannungsfreileitungen Relevanz besitzen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften oder<br />
Regelwerke für die Bemessung von Gründungselementen.<br />
10.2 Maste<br />
Die Maste einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängung. Sie bestehen<br />
aus dem Mastschaft, der Erdseilstütze, den Querträgern (Traversen) und dem Fundament.<br />
An den Traversen werden die Isolatorketten und daran die Leiterseile befestigt. Auf<br />
der Erdseilstütze liegt das so genannte Erdseil auf. Dieses Seil ist für den <strong>Bl</strong>itzschutz der<br />
Freileitung erforderlich.<br />
Die Anzahl der Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Abstände der Masten<br />
untereinander sowie die Begrenzungen der Schutzstreifenbreite bestimmen die Bauform und<br />
die Dimensionierung der Maste.<br />
Für den Bau und Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitung werden Stahlgittermaste<br />
aus verzinkten Normprofilen errichtet. Die geplanten Standorte der Maste sind in dem Übersichtsplan<br />
im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2.2) sowie in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000<br />
(Anlage 7.0, <strong>Bl</strong>att 8.1 – Anlage 7.2 <strong>Bl</strong>att 12) dargestellt.<br />
Die Systemzeichnungen der jeweiligen Masttypen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.<br />
Die technischen Daten der zum Einsatz kommenden Masttypen sind in der Masttabelle (Anlage<br />
4) aufgelistet.<br />
Für die Neubautrasse der 380-kV-Freileitung werden die Masttypen D46 und D48 verwendet.<br />
Der Masttyp D48 ist ein 380-kV-Stahlgittermast mit drei Traversenebenen, von denen die<br />
mittlere Ebene die längste Traverse hat. Der Mast kann zwei 380-kV-Stromkreise mit jeweils<br />
drei Bündelleitern. Die Geometrie der 380-kV-Phasenanordnung nennt man auch „Tonnenanordnung“.<br />
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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 40<br />
Der Masttyp D 46 ist ein 380-kV-Mast mit zwei Traversenebenen, von denen die untere Ebene<br />
die längste Traverse hat. Mast dieser Geometrie nennt man auch „Donaumaste“. Auch<br />
dieser Masttyp ist für eine Belegung mit zwei 380-kV-Stromkreise bemessen. Die einzelnen<br />
Leiterseile werden bei diesem Masttyp auf den zwei Traversen verteilt.<br />
Von den Masttypen D46 und D48 werden Tragmaste (T) und Winkel-/Abspannmaste (WA)<br />
eingesetzt. Darüber hinaus werden auch zwei Winkel-/Endmaste (WE) errichtet.<br />
Tragmaste (T) tragen die Leiterseile bei geradem Trassenverlauf. Die Leiterseile sind an lotrecht<br />
hängenden Isolatorketten befestigt und üben auf den Mast im Normalbetrieb keine in<br />
Leitungsrichtung wirkenden Zugkräfte aus. Tragmaste sind daher, gegenüber Winkel-/ Abspannmasten<br />
(WA) und Winkel-/Endmasten (WE), relativ leicht. Bei den hier neu zu bauenden<br />
Masttypen werden die Tragmaste mit der Bezeichnung T1 und T2 benannt.<br />
Winkel-/Abspannmaste (WA) müssen dort eingesetzt werden, wo die geradlinige Linienführung<br />
der Freileitung verlassen wird. Die über Isolatorketten werden in Seilrichtung an den<br />
Querträgern des Mastes befestigt und belasten somit den Mast mit den horizontalen Seilzugkräften.<br />
Bei anstehenden Winkelstellungen der Maste nehmen sie die resultierenden Leiterseilzugkräfte<br />
in Richtung der Winkelhalbierenden auf. Je größer der Leitungswinkel, umso<br />
größer gestalten sich die Zugkräfte die der Mast statisch aufnehmen muss. Je kleiner der<br />
eingeschlossene Leitungswinkel ist, umso größer müssen die Abstände zwischen den<br />
Seilaufhängepunkten an den Traversen einerseits untereinander bzw. zum Mastschaft sein.<br />
Die Traversenlängen der jeweiligen Winkelgruppen sind in der Systemzeichnungen der WA-<br />
Maste (Anlage 3) dargestellt.<br />
Der Winkel-/Endmast entspricht vom äußeren Mastbild dem eines Winkel-/Abspannmastes.<br />
Er wird jedoch so bemessen, dass er die gesamten Leiterseilzugkräfte einseitig aufnehmen<br />
kann.<br />
Bereiche der Winkelgruppen für die jeweiligen WA-Maste:<br />
Bezeichnung Winkelgruppe Winkelbereich<br />
WA1 1 160° - 180°<br />
WA2 2 140° - 160°<br />
WA3 3 120° - 140°<br />
WA4 4 100° - 120°<br />
Je nach technischer Anforderung werden die Standardmasten durch spezielle, in Anlage 4<br />
aufgeführte Bauausführungen ergänzt.<br />
In der Anlage 4 (Masttabelle, Spalte 6) sind die geplanten Höhen in Meter über Erdoberkante<br />
(EOK) aufgeführt. Die Höhe eines jeweiligen Mastes wird im Wesentlichen bestimmt durch<br />
die Spannungsebene, der Anordnung der Systeme und dem Abstand der Maste untereinander.<br />
Weiteren Einfluss haben die Länge der Isolatorketten, die mit dem Betrieb der Leitung<br />
verbundene Erwärmung der Leiterseile, durch die sich der Durchhang vergrößert, was sich<br />
wiederum auf die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen Leiterseilen und Gelände oder<br />
anderen Objekten auswirken. In der DIN VDE 0210 sind diese Abstände geregelt (Abstände<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 41<br />
der verschiedenen Spannungsebenen zu z. B. Straßen, anderen Freileitungen, Bauwerken<br />
und Bäumen usw.). Darüber hinaus werden die Regelungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV<br />
[18]) berücksichtigt.<br />
Zur Einhaltung vorgegebener Masthöhen können je nach Masttyp und vorhandener Topographie<br />
nur begrenzte Mastabstände gewählt werden. Die Vergrößerung von Mastabständen<br />
bedingt gleichzeitig größere Leiterseildurchhänge und damit höhere Aufhängepunktshöhen.<br />
Die notwendigen Masthöhen nehmen dabei mit zunehmendem Mastabstand immer stärker<br />
zu. Die funktionale Abhängigkeit zwischen Mastabstand und Seildurchhang entspricht näherungsweise<br />
einer quadratischen Funktion (Parabel).<br />
Die Höhe der Maste kann bei dem für die geplante Leitung eingesetzten Masttyp aus konstruktiven<br />
Gründen nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Schritten verändert werden.<br />
Bei dem eingesetzten Masttypen (D46 und D48) sind Masthöhenänderungen ausgehend<br />
vom Mastgrundtyp nur in Schritten von 3,0 m möglich. In der Masttabelle (Anlage 4) sind die<br />
geplanten Verlängerungen der Maste in Meter aufgeführt.<br />
10.3 Berechnungs- und Prüfverfahren für Maststatik und -austeilung<br />
Alle Bauteile eines Mastes werden so bemessen, dass sie dem regelmäßig zu erwartenden<br />
klimatischen Bedingungen standhalten.<br />
Die in dem statischen Nachweis zu berücksichtigenden Lastfälle und Lastfallkombinationen<br />
werden in der DIN EN 50341-3-4 vorgegeben.<br />
DIN EN 50341-3-4<br />
4.3.10 DE.1.1 Allgemeines<br />
Für die Bemessung der Masten und Gründungen sind die in 4.3.10/DE.1.2 bei den<br />
einzelnen Lastfällen aufgeführten Lasten als gleichzeitig wirkend anzunehmen. Für<br />
jedes Bauteil ist der Lastfall auszuwählen, der die größte Beanspruchung ergibt.<br />
Bei Abspannmasten, die planmäßig ständigen Differenzzugkräften oder Verdrehbelastungen<br />
ausgesetzt sind, ist dies zu berücksichtigen. Bei Masten, die vorläufig nur<br />
teilweise belegt werden, muss dies bei der Berechnung berücksichtigt werden.<br />
4.3.10 DE.1.2 Beschreibung der Lastfälle<br />
Die Lastfälle berücksichtigen folgende Belastungskombinationen<br />
a) Meteorologisch bedingte Belastungen<br />
- Windwirkung in drei Hauptrichtungen<br />
- Windwirkung in drei Hauptrichtungen mit gleichzeitigem Eisansatz<br />
- Einwirkungen für Maste mit Hochzügen<br />
b) Festpunktbelastung von Abspann- und Winkelabspannmasten<br />
c) Montagelasten<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 42<br />
d) Ausnahmebelastung infolge von ungleichförmigem Eisansatz oder Eislastabwurf.<br />
Die zur Anwendung gelangenden Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik<br />
und sind allgemein anerkannt.<br />
Projektbezogen müssen die Leiterseilabstände zum Gelände und zu den Objekten im ruhenden<br />
und im durch Wind ausgeschwungenen Zustand bestimmt werden. Die Abstände der<br />
Leiterseile bei Straßenkreuzungen oder bei Kreuzungen von anderen Leitungen sind zu berechnen.<br />
10.4 Mastgründungen<br />
Je nach Masttyp, Baugrund-, Grundwasser- und Platzverhältnissen werden unterschiedliche<br />
Mastgründungen erforderlich. Im geplanten Verfahrensabschnitt sind Plattenfundamente<br />
vorgesehen. Eine Prinzipzeichnung der Plattenfundamente ist in der Anlage 5 abgebildet.<br />
Bei Plattenfundamenten erfolgt die Herstellung der Mastgründung durch Ausheben von Baugruben<br />
mittels Bagger. Überschüssiges Bodenmaterial wird abgefahren. In Abhängigkeit<br />
vom Grundwasserstand sind Wasserhaltungsmaßnahmen zur Sicherung der Baugruben<br />
während der Bauphase erforderlich.<br />
Anschließend werden in traditioneller Bauweise die Fundamentverschalung, Bewehrung (besteht<br />
meist aus Stahlmatten, Stäben oder Geflechten, um so die Belastbarkeit der Fundamente<br />
zu erhöhen), der Beton sowie die Mastunterkonstruktion eingebracht.<br />
Bei Plattenundamenten werden die vier Eckstiele in einen aus einer Stahlbetonplatte bestehenden<br />
Fundamentkörper eingebunden, wodurch die Lasten über die Fundamentsohle abgetragen<br />
werden. Plattenfundamente haben unter anderem gegenüber Stufenfundamenten<br />
den Vorteil einer geringeren Tiefe der Fundamentsohle, was insbesondere bei einem hohen<br />
Grundwasserstand von Vorteil ist. Werden die Kräfte für Stufenfundamente zu hoch oder die<br />
Mastbreiten für die Gruben von Einzelgründungen zu klein, werden ebenfalls Plattengründungen<br />
erforderlich.<br />
Die Plattenfundamente werden bis auf die an jedem Masteckstiel über EOK herausragenden<br />
zylinderförmigen Betonköpfe mit einer mindestens 1,2 m hohen Bodenschicht überdeckt.<br />
Bei den Bohrfundamenten werden die vier Eckstiele an den jeweiligen Bohrfundament verbunden.<br />
Für die Planfeststellung der 380-kV-Freileitung wurden die Fundamentarten und deren<br />
Fundamentgrößen auf Grundlage einer vorhergehenden, punktuellen Bodenuntersuchung im<br />
Bereich der geplanten Maststandorte qualifiziert abgeschätzt. In der Anlage 6<br />
(Fundamenttabelle) sind die Ergebnisse der Abschätzung der Fundamentarten und deren<br />
äußere Dimensionierung für jeden Mast aufgeführt.<br />
Die Ermittlung der exakten Fundamentgröße und -art erfolgt im Zusammenhang mit der Erstellung<br />
der Bauausführungsunterlagen nach dem Planfeststellungsbeschluss. Anhand der<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 43<br />
ermittelten Bodenart, der Form der Maste, der Größe und Art der Belastung wird von einem<br />
zertifizierten Statikbüro die Fundamentgröße des jeweiligen Mastes festgelegt (s.u.).<br />
10.5 Berechnungs- und Prüfverfahren für Mastfundamente<br />
Die Gründungen der Maste erfolgen so, dass die bei allen zu berücksichtigenden Lastfällen<br />
auftretenden Bauwerkslasten mit ausreichender Sicherheit in den vorhandenen Baugrund<br />
eingeleitet werden und außerdem keine unzulässigen Bewegungen der Gründungskörper<br />
auftreten.<br />
Die Bestimmung der Fundamentart und der Fundamentdimensionierung erfolgt unter Berücksichtigung<br />
der vom verwendeten Mast auf die Gründung wirkenden Kräfte, der vorhandenen,<br />
lokalen räumlichen Platzverhältnisse und den vorhandenen Kenntnissen über den<br />
Baugrund. Für die Bestimmung des Baugrundes wird im Vorfeld eine Bodenuntersuchung<br />
auf Grundlage von Probebohrungen durchgeführt, die alle die Tragfähigkeit beeinflussenden<br />
Bodenschichten erfasst und die Bodenart, den Wassergehalt, den Grundwasserstand sowie<br />
die Standfestigkeit und Lagerungsdichte feststellt.<br />
Bei der Auswahl einer Gründungsart muss von ihrer Grenztragfähigkeit ausgegangen werden.<br />
Die Grenztragfähigkeit, das heißt die Last, bei deren Überschreitung die Gründung ihre<br />
Funktion nicht mehr wahrnehmen kann oder versagt, ist eine spezifische Eigenschaft jeder<br />
Gründungsart.<br />
Methoden zur Ermittlung von Grenztragfähigkeiten sind zum einen die geotechnische und<br />
zum anderen die bautechnische Bemessung.<br />
Für die geotechnische Bemessung gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere<br />
die unter Kapitel 10.1 aufgeführten Europa-Normen bzw. DIN VDE-Normen. Auch Erfahrungen<br />
aus Versuchen und im Zusammenhang mit ausgeführten Anlagen können in die geotechnische<br />
Bemessung einfließen.<br />
Die bautechnische Bemessung bezieht sich auf die innere Tragfähigkeit des Gründungskörpers.<br />
Die Beanspruchung der Gründung wird aus den Bemessungswerten der Mastberechnung<br />
ermittelt. Bei Betongründungen erfolgt die Bemessung, Ermittlung der Schnittgrößen<br />
und die Ausführung nach DIN V ENV 1992-3 [19].<br />
Die Betongüte muss mindestens der Klasse C 20/25 entsprechen. Die Bemessung von<br />
Gründungselementen aus Stahl richtet sich nach DIN V ENV 1993-1 [20].<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 44<br />
10.6 Beseilung, Isolatoren, <strong>Bl</strong>itzschutzseil<br />
Die im Leitungsabschnitt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd geplanten Freileitungsmasttypen<br />
D48 und D46 der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>,<br />
werden statisch und geometrisch für die Belegung mit zwei 380-kV-Drehstromkreisen ausgelegt.<br />
Die vorgenannten Drehstromkreise bestehen aus drei Bündelleitern, wobei jeder Bündelleiter<br />
aus vier einzelnen, durch Abstandhalter miteinander verbundenen Einzelseilen besteht<br />
(Viererbündel).<br />
Für die Übertragung des Stroms der beiden 380-kV-Drehstromkreise werden somit sechs<br />
Viererbündel aufgelegt. Bei den Einzelseilen des Viererbündels handelt es sich um Verbundleiter,<br />
deren Kern aus Stahldrähten besteht, der von einem mehrlagigen Mantel aus Aluminiumdrähten<br />
umgeben ist. Das vorgesehene Aluminium-Stahlseil hat einem Seildurchmesser<br />
von rd. 3,4 cm (Bezeichnung Al/St 550/70).<br />
Jedes Leiterseilbündel ist mittels zweier Isolatorstränge an den Traversen der Maste befestigt.<br />
Jeder der beiden Isolatorstränge, an denen ein Viererbündel angehängt ist, ist geeignet,<br />
alleine die vollen Gewichts- und Zugbelastungen zu übernehmen. Hierdurch ergibt sich eine<br />
höhere Sicherheit für die Seilaufhängung. An den Tragmasten sind die Leiterseile an nach<br />
unten hängenden Isolatoren (Tragketten) und bei Abspann-/Endmasten an in Leiterseilrichtung<br />
liegende Isolatoren (Abspannketten) angebracht.<br />
Neben den stromführenden Leiterseilen werden über die Mastspitze und im Mastschaft <strong>Bl</strong>itzschutz-<br />
bzw. Erdungsseile (Erdseile) mitgeführt. Das Erdseil soll verhindern, dass <strong>Bl</strong>itzeinschläge<br />
in die stromführenden Leiterseile erfolgen und dies eine Störung des betroffenen<br />
Stromkreises hervorruft. Das Erdseil ist ein dem Leiterseil gleiches oder ähnliches Aluminium-Stahl-Seil.<br />
Der <strong>Bl</strong>itzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Maste und über<br />
diese weiter in den Boden abgeleitet. Zur Nachrichtenübermittlung und Fernsteuerung von<br />
Umspannanlagen besitzt das eingesetzte Erdseil im Kern Lichtwellenleiterfasern (LWL).<br />
11 Bauausführung der Freileitung<br />
Die Neubaumaßnahme umfasst das Errichten der Fundamente, die Montage des Mastgestänges,<br />
das Auflegen der Stromkreis- und Erdseilbeseilung sowie die Montage des Zubehörs<br />
(z. B. Isolatoren).<br />
11.1 Zuwegung<br />
Zur Errichtung der geplanten Freileitungsmaste ist es erforderlich, die neuen Maststandorte<br />
mit Fahrzeugen und Geräten anzufahren. Die Zufahrten erfolgen dabei so weit wie möglich<br />
von bestehenden öffentlichen Straßen oder Wegen aus. Soweit dabei bisher unbefestigte<br />
oder teilbefestigte Wege ausgebessert oder befestigt werden müssen, so bleibt dieser Zustand<br />
dauerhaft erhalten.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 45<br />
Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />
temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3,5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 3).<br />
Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />
andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />
für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />
wieder hergestellt.<br />
Abb. 3: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />
Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />
werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />
entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />
Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />
erzielt, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />
beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />
Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitung eingesetzten<br />
Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />
11.2 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung werden im Bereich der Maststandorte<br />
temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des Erdaushubs, für die<br />
Vormontage und Ablage von Mastteilen, für die Aufstellung von Geräten oder Fahrzeugen<br />
zur Errichtung des jeweiligen Mastes und für den späteren Seilzug benötigt (siehe Abb. 4).<br />
Die Größe der Arbeitsfläche, einschließlich des Maststandortes, beträgt pro Mast im Durchschnitt<br />
rd. 3.600 m² (rd. 60 m x 60 m). Bei den Abspannmasten kommen für die Platzierung<br />
der Seilzugmaschinen zwei jeweils ca. 20 m x 30 m große nicht verschiebbare Bereiche hinzu.<br />
Die Platzierung der Seilzugmaschinen muss in einer Entfernung von mindesten der 2-<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 46<br />
fachen Masthöhe vom Mastmittelpunkt aus in beide Seilzugrichtungen erfolgen. In diesem<br />
Bereich werden auch temporäre Bauverankerungen platziert.<br />
Die Stellflächen für die Seilzugmaschinen werden durch eine temporäre Zuwegung mit einer<br />
Breite von ca. 3,5 m miteinander verbunden.<br />
Die Baustelleneinrichtungsfläche der 380-kV-Masten kann hinsichtlich der Flexibilität der<br />
Lage in zwei Qualitäten unterteilt werden. Der Bereich rund um den Mastmittelpunkt (Radius<br />
= ca. 20 m) ist zwingend erforderlich und kann nicht verschoben werden (nicht verschiebbarer<br />
Teil der Baustelleneinrichtungsfläche).<br />
Die restliche Fläche zur Baustelleneinrichtung ist in ihrer Form flexibel und verschiebbar,<br />
liegt in der Regel aber direkt um den Mast. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird dieser<br />
verschiebbare Teil der Baustelleneinrichtungsfläche nur auf unsensiblen Strukturen eingerichtet.<br />
Hierzu wird die Lage den örtlichen Gegebenheiten angepasst und sensible Biotoptypen<br />
nach Möglichkeit ausgegrenzt. Die endgültigen Flächen können den Lageplänen<br />
(Maßstab 1:2000) entnommen werden.<br />
Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden für die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb<br />
der Baustelleneinrichtungsflächen auch Fahrbohlen ausgelegt. Die für den Freileitungsbau<br />
in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder<br />
(in ihren ursprünglichen Zustand) hergestellt.<br />
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden während der Baumaßnahme temporär nur für wenige<br />
Wochen in Anspruch genommen.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 47<br />
Abb. 4: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche<br />
11.3 Herstellen der Baugrube für die Fundamente<br />
Die Abmessungen der Baugruben für die Fundamente richten sich nach der Art und Dimension<br />
der eingesetzten Gründungen. Der anfallende Mutterboden wird bis zur späteren Wiederverwendung<br />
in Mieten getrennt vom übrigen Erdaushub gelagert und gesichert.<br />
Muss Oberflächen- oder Grundwasser aus den Baugruben gepumpt werden oder werden<br />
Grundwassermaßnahmen notwendig, wird dieses entweder im direkten Umfeld versickert<br />
oder in nahegelegene Vorfluter ggf. unter Vorschaltung eines Absetzbeckens in Abstimmung<br />
mit der zuständigen Fachbehörde eingeleitet.<br />
11.4 Fundamentart und -herstellung<br />
Für die geplanten 380-kV-Stahlgittermaste sind Plattenfundamente vorgesehen. Die Bemessung<br />
des Fundaments erfolgt auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen Bodenkenngrößen.<br />
Diese werden an den Maststandorten durch Baugrunduntersuchungen ermittelt. Bei der Herstellung<br />
der Fundamente werden die einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE 0210 [10] [11]<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 48<br />
[13], DIN 1045 [22]) eingehalten. Der zur Verwendung kommende Beton entspricht der vorgeschriebenen<br />
Güteklasse und wird fachgerecht eingebracht. Es wird dabei nur Transportbeton<br />
verwendet.<br />
Nachdem die Baugrube erstellt wurde, wird eine Sauberkeitsschicht betoniert und nachfolgend<br />
der Mastfuss ausgerichtet sowie die Fundamentbewehrung eingebracht.<br />
Abb. 5: Montage der Fundamentbewehrung<br />
Der Transport des Betons zur Baustelle erfolgt mittels Betonmischfahrzeugen. Der Transportbeton<br />
wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen oder<br />
anderen Fördergeräten in die Baugrube eingebracht und durch Rütteln verdichtet. Die Einbringung<br />
des Betons in eine Fundamentgrube soll dabei möglichst ohne Unterbrechung erfolgen.<br />
Die Errichtung eines Fundamentes dauert ohne die Aushärtezeit des Betons ca. 4 Wochen.<br />
Nach Abschluss des Betonierens wird die Baustelle von sämtlichen Rückständen geräumt<br />
und dieser ordnungsgemäß entsorgt. Die nachfolgende Aushärtung des Betons dauert ohne<br />
Sonderbehandlung des Betons mindestens 28 Tage.<br />
Abhängig von den vorliegenden Bodenverhältnisse an den geplanten Maststandorten kann<br />
in Ausnahmefällen ein Bohrfundament eingesetzt werden.<br />
Bei Bohrpfahlfundamenten erhält jeder Masteckstiel ein eigenes Bohrfundament. Hierbei<br />
wird ein Stahlrohr mittels eines speziellen Bohrgerätes in den Boden gedreht und leer geräumt<br />
(Trockendrehbohrverfahren). Das eingedrehte Stahlrohr stützt zum einen das Bohrloch<br />
und dichtet es gleichzeitig gegen eindringendes Grundwasser ab. Nach Einbringen einer<br />
Bewehrung in die Baugrube bzw. in das Bohrloch erfolgt die Verfüllung mit Beton. In diesem<br />
Zusammenhang erfolgt auch der Einbau und die Ausrichtung der mit dem Fundament<br />
zu verbindenden Füße des Stahlgittermastes. Das Stahlrohr wird hiernach wieder entfernt.<br />
Die vier einzelnen Bohrpfahlfundamente haben eine Tiefe von ca. 15,0 - 20,0 m unter der<br />
Erdoberkante. Das Bohrfundament hat einen Durchmesser von 1,0 bis 1,5 m.<br />
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Abb.6: Bohrung für einen Bohrpfahl<br />
11.5 Verfüllung der Fundamentgruben und Erdabfuhr<br />
Nach dem Aushärten des Betons wird bei Plattenfundamenten die Baugrube bis zur Geländeoberkante<br />
wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend der vorhandenen<br />
Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, wobei<br />
ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird.<br />
Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />
nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />
Die Umgebung des Maststandortes wird wieder in den Zustand zurück versetzt, wie sie vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtaufbau,<br />
die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von<br />
Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepasster Oberfläche.<br />
11.6 Mastmontage<br />
Die Methode, mit der die Stahlgittermaste errichtet werden, hängt von Bauart, Gewicht und<br />
Abmessungen der Maste, von der Erreichbarkeit des Standorts und der nach der Örtlichkeit<br />
tatsächlich möglichen Arbeitsfläche ab. Je nach Montageart und Tragkraft der eingesetzten<br />
Geräte werden die Stahlgittermasten stab-, wand-, schussweise oder vollständig am Boden<br />
vormontiert und errichtet.<br />
Die Mastmontage wird üblicherweise mittels Kran erfolgen. Mit dem Stocken der Maste darf,<br />
ohne Sonderbehandlung des Betons, frühestens 4 Wochen nach dem Betonieren begonnen<br />
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werden. Für die Vormontage des Mastes wird ca. 1 Woche und für das Stocken des Mastes<br />
ca. 1 bis 3 Tage pro Mast veranschlagt.<br />
Abb. 7: Montierter Mastfuss<br />
Abb. 8: Mastmontage (Stocken)<br />
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11.7 Seilzug<br />
Das Verlegen von Seilen für Freileitungen ist in der DIN 48 207-1 [22] geregelt. Die Montage<br />
der Stromkreisbeseilung und des Erdseils erfolgt abschnittsweise, jeweils immer zwischen<br />
zwei Winkelabspannmasten.<br />
Abb. 9: Prinzipdarstellung eines Seilzuges<br />
Zunächst werden an allen Tragmasten die Isolatorketten mit so genannten Seillaufrädern<br />
montiert. Vor Beginn der Seilzugarbeiten werden an allen Kreuzungen mit Straßen, Autobahnen,<br />
Bahnstrecken, usw. Schutzgerüste aufgestellt. Diese Schutzgerüste ermöglichen<br />
ein Ziehen des Vorseils ohne einen Eingriff in den entsprechenden Verkehrsraum.<br />
Abb. 10: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn<br />
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Zum Ziehen der Seile wird zwischen Winden- und Trommelplatz (welche sich an den jeweiligen<br />
Abspannmasten befinden) ein leichtes Vorseil ausgezogen. Das Vorseil wird dabei je<br />
nach Geländebeschaffenheit mit einem Traktor oder anderen geländegängigen Fahrzeugen<br />
zwischen den Masten verlegt.<br />
Anschließend werden die Leiterseile mit dem Vorseil verbunden und von den Seiltrommeln<br />
mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Die Verlegung der Leiterseile erfolgt ohne Bodenberührung<br />
zwischen dem Trommel- bzw. Windenplatz an den Winkelabspannmasten. Um<br />
die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, werden die Seile durch eine Seilbremse<br />
am Trommelplatz entsprechend gebremst und unter Zugspannung zurückgehalten.<br />
Abb. 11: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges<br />
Während des Seilzuges müssen die Winkelabspannmaste bis zur Montage aller Leiterseile<br />
mit temporären Bauverankerungen versehen werden.<br />
Nach dem Seilzug werden die Seile so einreguliert, dass deren Durchhänge den vorher berechneten<br />
Werten entsprechen. Im Anschluss an die Seilregulage werden die Isolatorketten<br />
an Abspannmasten montiert und die Seillaufräder an den Tragmasten entfernt. Abschließend<br />
erfolgt bei Bündelleitern die Montage von Feldbündelabstandhaltern zwischen den einzelnen<br />
Teilleitern. Hierzu werden die Bündelleiter mit einem Fahrwagen befahren.<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 53<br />
Abb. 12: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen<br />
11.8 Rückbaumaßnahmen<br />
Der Rückbau der 220-kV-Freileitung muss in dem Bereich, wo die 220-kV-Freileitung im gleichen<br />
Trassenkorridor verläuft, zwingend im Vorfeld vor dem Bau des entsprechenden Neubauabschnittes<br />
erfolgen. Der Rückbau der 220-kV-Freileitungsabschnitte erfolgt jedoch im<br />
zeitlichen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für die Errichtung der geplanten 380-kV-<br />
Freileitung.<br />
Für die Realisierung der Rückbaumaßnahme werden die Maststandorte mit Fahrzeugen und<br />
Geräten über die für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der bestehenden<br />
Leitung bisher in Anspruch genommenen Wege angefahren, die im Leitungsbereich<br />
über die bestehenden Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen<br />
werden hierfür ausgehend von befestigten Straßen und Wegen auch<br />
Fahrbohlen ausgelegt.<br />
Für die Demontage der 220-kV-Freileitung werden, so weit wie möglich, die gleichen<br />
Zuwegungen wie für den Neubau der 380-kV-Freileitung genutzt, um die Flächeninanspruchnahme<br />
zu minimieren. Die für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden<br />
nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. <strong>Amprion</strong> wird darüber hinaus<br />
den Grundstückseigentümern oder den Bewirtschaftern den bei den Demontagemaßnahmen<br />
entstehenden Flur- und Aufwuchsschaden ersetzen. Die Höhe des Schadenersatzes wird<br />
erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme eines vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen<br />
ermittelt.<br />
Zur Demontage der bestehenden 220-kV-Maste werden die aufliegenden Leiterseile mit Hilfe<br />
von Seilzugmaschinen in umgekehrter Reihenfolge zur Seilauflage entfernt (siehe Nr. 11.7<br />
des Erläuterungsbericht) und die Mastgestänge vom Fundament getrennt und vor Ort in kleinere,<br />
transportierbare Teile zerlegt und abgefahren. Die vorhandenen Betonfundamente<br />
53
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 54<br />
werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens 1,2 m unter Erdoberkante entfernt,<br />
sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung des Grundstückes nicht störend<br />
oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des Grundstücks, für die das Restfundament<br />
störend ist, wird die komplette Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden privatrechtliche<br />
Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer getroffen. Sollten die vorhandenen<br />
Fundamente als Schwellenfundamente ausgeführt sein, d.h. Fundamente mit unterirdischen<br />
Holzschwellen, werden diese komplett entfernt und fachgerecht entsorgt.<br />
Bei der Demontage von Freileitungsmasten wird hinsichtlich des Bodenschutzes grundsätzlich<br />
wie folgt verfahren:<br />
Flächen, auf denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, werden<br />
mit Planen oder Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />
auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend<br />
aufgelesen. Direkt nach Abschluss der Arbeiten, jedoch spätestens nach dem täglichen<br />
Arbeitsende, werden die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt<br />
und eingesammelt. Die entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen<br />
Entsorgung zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial<br />
ins Erdreich gelangt ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen<br />
eingesetzt.<br />
11.9 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />
Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />
Fachfirmen überwacht und kontrolliert. Für die fertiggestellte Baumaßnahme wird ein<br />
Übergabeprotokoll erstellt, in dem von der bauausführenden Firma testiert wird, dass die<br />
gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften, Normen<br />
und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />
11.10 Archäologische Situation<br />
Der Planungsraum, in dem die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung verläuft, ist geprägt<br />
von einer großen Zahl vorgeschichtlicher Fundstellen. In Verdachtsfällen werden die<br />
Fundamentstandorte durch Gutachter untersucht.<br />
Im Bereich der neu zu errichtenden Maststandorte wird bei Bedarf auf Veranlassung der<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH die archäologische Begleitung aller bauseits erforderlichen Erdeingriffe –<br />
sofern sie sich nicht nachweislich und ausschließlich in bereits modern gestörten Bereichen<br />
bewegen – nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW gewährleistet.<br />
Im Bereich der vorgenannten Maststandorte wird das Abziehen des Oberbodens mit einem<br />
Bagger mit Böschungslöffel (glatte Schneide) unter archäologischer Fachaufsicht vorgenommen.<br />
Auftretende archäologische Funde und Befunde nach Maßgabe einer Erlaubnis<br />
gem. § 13 DSchG NW werden im erforderlichen Umfang fachgerecht untersucht, dokumentiert<br />
und geborgen.<br />
Dem Westfälische Amt für Bodendenkmalpflege wird das Recht eingeräumt, die Einhaltung<br />
dieser Bedingungen zu überprüfen und die Grundstücke zu betreten.<br />
54
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 55<br />
Für alle übrigen Maststandorte werden die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des<br />
Denkmalschutzgesetzes §§ 15, 16 DSchG NW) [23] beachtet und umgesetzt.<br />
12. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Freileitung<br />
Der Bau und Betrieb von Freileitungen sind Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den sich ständig<br />
ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten mehrerer<br />
Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />
an die Koordination der Arbeiten und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Sicherungs-<br />
und Schutzmaßnahmen.<br />
Bei den jeweils zur Anwendung kommenden Sicherheitsbestimmungen ist zu unterscheiden<br />
zwischen der Bauphase (Errichtungsphase) und der Betriebsphase (Arbeiten an bestehenden<br />
Leitungen). Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen<br />
Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Normen sowie <strong>Amprion</strong> spezifische Montagerichtlinien<br />
und arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen.<br />
In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden exemplarisch wesentliche für diese Phasen<br />
relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN VDE –Vorschriften aufgelistet:<br />
Dokument Gültigkeit Wesentliche Inhalte<br />
BGV C22<br />
Gilt für Bauarbeiten und nicht für<br />
• Arbeiten an fliegenden Bauten,<br />
• Herstellung, Instandhaltung und das Abwracken<br />
von Wasserfahrzeugen und schwimmenden<br />
Anlagen,<br />
• Anlage und Betrieb von Steinbrüchen über<br />
Tage, Gräbereien und Haldenabtragungen,<br />
• das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen<br />
elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />
Oberleitungsanlagen und Masten.<br />
55<br />
Angaben zu<br />
gemeinsamen Bestimmungen sowie zu zusätzlichen<br />
Bestimmungen für<br />
Montagearbeiten,<br />
Abbrucharbeiten,<br />
Arbeiten mit heißen Massen,<br />
Arbeiten in Baugruben und Gräben sowie an und<br />
vor Erd- und Felswänden,<br />
Bauarbeiten unter Tage<br />
Arbeiten in Bohrungen und<br />
Arbeiten in Rohrleitungen sowie<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
bei Bauarbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 56<br />
BGV D32<br />
BGV A3<br />
BGV B11<br />
DIN VDE<br />
0105<br />
Gilt für das Anbringen, Ändern, instandhalten und Abnehmen<br />
elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />
Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz<br />
von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen.<br />
Gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie<br />
nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer<br />
Anlagen und Betriebsmittel.<br />
Gilt für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder<br />
elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung<br />
kommen<br />
Gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder<br />
in der Nähe von elektrischen Anlagen aller<br />
Sapnnungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.<br />
Tabelle 2: Dokumentenliste<br />
56<br />
Angaben zu<br />
• Arbeiten auf Masten<br />
• Arbeiten auf Dächern<br />
• Seilzugarbeiten<br />
• Leitungsfahrzeugen<br />
• Beschäftigungsbeschränkungen und<br />
• Prüfungen<br />
bei Arbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.<br />
Angaben zu<br />
• Grundsätzen,<br />
• Prüfungen,<br />
• Arbeiten,<br />
• Zulässigen Abweichungen und<br />
• Ordnungwidrigkeiten<br />
bei Arbeiten innerhalb des Gültigkeitsbereiches.<br />
Angaben zu<br />
• grundlegenden Regelungen<br />
• zulässigen Werten zur Bewertung von<br />
Expositionen<br />
• Mess- und Bewertungsverfahren und<br />
• Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen<br />
bei Vorhandensein von elektrischen/ magnetischen<br />
Feldern am Arbeitsplatz<br />
Angaben zu<br />
• allgemeinen Grundsätzen,<br />
• übliche Betriebsvorgängen,<br />
• Arbeitsmethoden und<br />
• Instandhaltung<br />
hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches.<br />
Während der Gründungsarbeiten werden an den der Öffentlichkeit zugänglichen Maststandorten<br />
die Baugruben gegen Betreten gesichert. Für den Seilzug werden Kreuzungsobjekte,<br />
wie Gebäude, Telefon- und Freileitungen durch Gerüste vor Beschädigungen geschützt und
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 57<br />
bei Straßen entsprechende Schutzgerüste zum Schutz des fließenden Verkehrs errichtet.<br />
Die hierzu erforderliche kurzfristige Straßensperrung oder -absicherung wird in Absprache<br />
mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt.<br />
Unter die Anwendung der Baustellenverordnung fällt ausschließlich das Mastbauwerk. Die<br />
Ausrüstung, Isolatoren und Stromkreise zählen zur elektrischen Ausrüstung, die nicht in den<br />
Fokus der Baustellenverordnung gehören. Jeder Mast ist für sich gesehen eine einzelne<br />
Baustelle. Eine Freileitung, bestehend aus mehreren Mastbaustellen, ist pro Mast jeweils<br />
eine Baustelle. Damit treffen die Anforderungen der Baustellenverordnung bezüglich der<br />
Koordinierung gemäß Baustellenverordnung nicht zu, ebenso ist die Erstellung eines Sicherheits-<br />
und Gesundheitsschutzplanes nicht erforderlich. Dies begründet aus der Tatsache,<br />
dass die Gewerke<br />
• Ausheben der Mastgrube<br />
• Setzen des Mastfußes und Mastfundamentes<br />
• Stocken des Mastes<br />
zeitlich immer mit Abständen voneinander entkoppelt ausgeführt werden, so dass die auftretenden<br />
Firmen nie gleichzeitig an der Baustelle sind und an dem Bauwerk arbeiten. Es wirken<br />
zwar unterschiedliche Arbeitgeber an dem Mastbauwerk mit, aber es ist keine gleichzeitige<br />
Anwesenheit an der Baustelle gegeben.<br />
13. Immissionen<br />
Durch den Bau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> entstehen unterschiedliche<br />
Formen von Immissionen. Hierbei handelt es sich um Geräusche sowie um<br />
elektrische und magnetische Felder.<br />
13.1 Elektrische und magnetische Felder (Freileitung)<br />
Durch den Betrieb der Leitung werden elektrische und magnetische Felder erzeugt. Auf der<br />
Basis einer Sichtung und Bewertung von Forschungsergebnissen und Veröffentlichungen zu<br />
der Thematik elektrischer und magnetischer Felder hat die internationale Strahlenschutzkommission<br />
(ICNIRP) eine Empfehlung („Guidelines for limiting exposure to time–<br />
varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)“, [24]) ausgesprochen.<br />
Sie nennt für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern<br />
Grenzwerte von 5 kV/m für das elektrische und 100 µT für das magnetische Feld. Diese<br />
Werte sind ebenfalls enthalten in der EU-Ratsempfehlung zu elektromagnetischen Feldern<br />
vom Juli 1999 [25].<br />
Diese o.g. international anerkannten Werte sind in Deutschland seit dem 16.12.1996 in der<br />
26. Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz (26. BImSchV) [18] verbindlich festgelegt.<br />
Diese Verordnung ist für Höchstspannungsfreileitungen an Orten, die nicht nur dem<br />
vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, heranzuziehen.<br />
57
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 58<br />
Den aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen elektrischer und magnetischer<br />
Felder auf den Menschen hat die Deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung<br />
(„Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen<br />
Feldern“ [26]) vom September 2001 dargestellt.<br />
Diese Empfehlung schließt auch die Bewertung der statistischen Studien zu elektromagnetischen<br />
Feldern und Kinderleukämie ein. Danach ist das von ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept<br />
auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, den Schutz<br />
des Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern sicherzustellen.<br />
Weiterhin ist anzumerken, dass die das Bundesumweltministerium beratende Strahlenschutzkommission<br />
laufend die internationalen Forschungen in diesem Bereich beobachtet<br />
und im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Erkenntnisse anpasst.<br />
Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrer Empfehlung zum Schutz vor elektrischen<br />
und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung aus<br />
dem Jahre 2008 zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen<br />
Literatur keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen<br />
der Gesundheit durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder vorliegen,<br />
die ausreichend belastungsfähig wären, um eine Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung<br />
der 26. BImSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen<br />
Literatur ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche verringerte<br />
Vorsorgewerte zu empfehlen, von denen ein quantifizierbarer gesundheitlicher Nutzen zu<br />
erwarten wäre.<br />
Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte des Anhangs 2<br />
der 26. BImSchV dem aktuellen Erkenntnisstand der internationalen Strahlenhygiene hinsichtlich<br />
niederfrequenter elektromagnetischer Felder entsprechen.<br />
Entsprechend der §§ 3 und 4 der 26. <strong>Bl</strong>mSchV dürfen für Neuanlagen in Bereichen, die nicht<br />
nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, die hierfür geltenden<br />
Werte nicht überschritten werden.<br />
Diese betragen<br />
• 5 kV/m für das elektrische Feld und<br />
• 100 µT für die magnetische Flussdichte.<br />
In der Anlage 10 ist der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 2 der<br />
26. BImSchV für die geplante 380-kV-Freileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>.<strong>4201</strong> enthalten.<br />
Dieser Nachweis erfolgt auf Grundlage der „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über<br />
elektromagnetische Felder“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) in der Fassung<br />
vom 17.03.2004 [27].<br />
Untersucht wurden die i.S. des § 3 Satz 1 und § 4 der Hinweise maßgebenden Immissionsorte<br />
innerhalb der Bereiche bis zu 20 m vom ruhenden Leiterseil. Für die innerhalb dieser<br />
Bereiche liegenden maßgebenden Immissionsorte wurden die elektrischen Felder und die<br />
magnetische Flussdichte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung im Endausbau und<br />
unter Berücksichtigung anderer vorhandener Niederfrequenzanlagen untersucht.<br />
58
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 59<br />
Im Verlauf der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>, in den<br />
<strong>Abschnitt</strong>en <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – KÜS Löchte und KÜS Diestegge - <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd waren<br />
diese grundsätzlich im Sinne der 26. BImSchV mit den unterschiedlichen Masttypen D48 und<br />
D46 zu betrachten.<br />
In Anwendung der vorgenannten Regeln sind im Bereich des in diesem Planfeststellungsverfahren<br />
behandelten Freileitungsabschnitts keine maßgebenden Immissionsorte für die neu<br />
zu errichtende Freileitung ermittelt worden.<br />
Für den verwendeten Masttyp D48 (<strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel - KÜS Löchte) haben wir in Anlage<br />
10.1 den Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte<br />
gemäß 26. BImSchV aus dem vorgelagerten Planfeststellungsabschnitt der <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> vom<br />
<strong>Pkt</strong>. Lackhausen bis zum <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel informatorisch dargestellt.<br />
Informatorisch wurden, ebenfalls als Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und<br />
elektrischen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, die maximalen Werte der elektrischen<br />
und magnetischen Felder für den Masttyp D46 (KÜS Diestegge – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd) beim<br />
Betrieb der Freileitung berechnet. Als maßgebender Immissionsort wurde dabei der Bereich<br />
der nächsten Annäherung der geplanten Freileitung an ein Flurstück, welches nicht nur dem<br />
vorübergehenden Aufenthalt von Personen dient, ermittelt. Dieser Nachweis ist in Anlage<br />
10.2 dargestellt.<br />
Die in der 26. BImSchV festgelegten Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung in elektromagnetischen<br />
Feldern werden durch die geplante 380-kV-Freileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>,<br />
<strong>Bl</strong>.<strong>4201</strong> erfüllt.<br />
Die Immissionen des Kabelabschnittes werden in Kapitel 20 beschrieben.<br />
13.2 Betriebsbedingte Schallimmissionen (Koronageräusche)<br />
Durch die elektrischen Feldstärken, die um den Leiter herum deutlich höher sind als in Bodennähe,<br />
werden in der 380-kV-Ebene elektrische Entladungen in der Luft hervorgerufen.<br />
Die Stärke dieser Entladungen hängt u. a. von der Luftfeuchtigkeit ab. Dieser Effekt, auch<br />
Korona genannt, ruft Geräusche hervor (Knistern, Prasseln, Rauschen und in besonderen<br />
Fällen ein tiefes Brummen), die nur bei seltenen Wetterlagen wie starkem Regen, Nebel oder<br />
Raureif in der Nähe von Höchstspannungsfreileitungen zu hören sind. Bei der Bewertung<br />
dieser Geräusche sind vornehmlich Ruhezeiten zu betrachten, in denen die Geräuschimmissionen<br />
besonders störend wahrgenommen werden können.<br />
Zur Vermeidung bzw. zur Minimierung von Koronaeffekten werden bei <strong>Amprion</strong> die Hauptleiterseile<br />
bei 380-kV-Freileitungen daher standardmäßig jeweils als Vierer-Bündel ausgebildet,<br />
bei denen die Einzelseile einen Abstand von ca. 40 cm zueinander aufweisen. Dies führt zu<br />
einer Vergrößerung der wirksamen Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Oberflächenfeldstärke.<br />
Die Armaturen der Isolatoren werden zur Reduzierung der elektrischen Feldstärke<br />
so konstruiert, dass ihre Oberflächenradien der angelegten maximalen Betriebsspannung<br />
angepasst sind.<br />
59
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 60<br />
Weiterhin können durch Oberflächenveränderungen, wie z. B. durch Wassertropfen bei Regen,<br />
an Leiterseilen Koronaentladungen auftreten, die im trockenen Zustand koronafrei sind.<br />
In diesem Fall sind jedoch auch die Geräusche des Regens mit zu berücksichtigen.<br />
In Ausnahmefällen können trotz Sorgfalt bei der Montage bei neuen Leiterseilen scharfe Graten,<br />
Schmutzteilchen oder Fettreste zu Koronaeffekten führen, die sich durch Abwittern verringern.<br />
Dieser Effekt kann dann in den ersten Monaten des Betriebes einer Freileitung beobachtet<br />
werden.<br />
An den 380-kV-Freileitungen der <strong>Amprion</strong>, die in dem ca. 11.000 km langen 220-/380-kV-<br />
Freileitungsnetz eingesetzt sind und die mit Viererbündeln und Armaturen entsprechend dem<br />
anerkannten Stand der Technik ausgerüstet wurden, sind über Betriebszeiten von vielen<br />
Jahrzehnten bisher keine unzulässigen oder auffälligen Geräuschemissionen aufgetreten.<br />
Um diesen Sachverhalt auch konkret belegen zu können, hat die <strong>Amprion</strong> GmbH in Abstimmung<br />
mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Dez. 14, auf Grund<br />
der durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vorgegebenen Notwendigkeit<br />
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gutachten zur Schallemission von<br />
380-kV-Höchstspannungsfreileitungen und Umgebungslärmmessungen beim TÜV Süddeutschland<br />
in Auftrag gegeben. Eine Zusammenfassung in Form eines Festschriftbeitrages<br />
ist in Anlage 11 enthalten.<br />
Die Auswertung der Messungen des TÜV-Gutachtens unter Berücksichtigung zusätzlicher<br />
Zuschläge, Impulszuschlag und Tonzuschlag i. S. der TA Lärm [34], führen zu einer "worst<br />
case" Betrachtung mit dem Ergebnis, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der 380kV-Freileitung<br />
erheblich unterhalb der Immissionsrichtwerte nachts i. S. der TA Lärm liegen.<br />
Die so genannte Relevanzgrenze wird unterschritten. Irrelevant i. S. der TA Lärm werden in<br />
der Regel Geräusche bezeichnet, deren Beurteilungspegel als Zusatzbelastung den Richtwert<br />
nach TA Lärm um mindestens 6 dB unterschreitet. Bei solchen irrelevanten Geräuschen<br />
kann gemäß der vereinfachten Regelfallprüfung nach TA Lärm auf eine konkrete Untersuchung<br />
der Vorbelastung durch andere Anlagen, die unter die TA Lärm fallen, verzichtet werden.<br />
Aus der Untersuchung können in Abhängigkeit des Abstandes folgende, allgemein maximal<br />
zu erwartende Beurteilungspegel für 380-kV-Freileitungen abgeleitet werden:<br />
Abstand zur Leitungsachse Beurteilungspegel<br />
[m]<br />
[dB(A) ]<br />
0 ≤ 38<br />
20 ≤ 37<br />
40 ≤ 35<br />
60 ≤ 33<br />
80 ≤ 32<br />
100 ≤ 31<br />
60
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 61<br />
Tabelle 2: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-<br />
Freileitung in Abhängigkeit vom Abstand zur Leitung<br />
In den geplanten Freileitungsabschnitten zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-<br />
Süd werden zur Leitungsverlustreduzierung Leiterseile mit einem größeren Durchmesser<br />
(Viererbündel 550/70² mm Al/St) eingesetzt. Dies führt zu einer Vergrößerung der wirksamen<br />
Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Oberflächenfeldstärke. Abmessungen und<br />
Konfigurationen der Hauptleiter haben Auswirkungen auf die Höhe der Randfeldstärke an<br />
den Hauptleitern und die daraus resultierenden Koronaerscheinungen. Im Ergebnis führt die<br />
Oberflächenvergrößerung zu einer Reduzierung der Geräusche. Dementsprechend liegen<br />
die Geräusche bei den hier verwendeten Seilen unterhalb von 38 dB(A).<br />
13.3 Baubedingte Lärmimmissionen<br />
Während der Bauzeit ist vor allem im Bereich der Mastbaustellen mit hörbaren Einflüssen zu<br />
rechnen. Beim Neubau der 380-kV-Freileitung wird es zu Lärmimmissionen durch die verwendeten<br />
Baumaschinen und Fahrzeuge kommen. Alle Bauarbeiten werden ausschließlich<br />
bei Tage durchgeführt.<br />
Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, werden<br />
bei der Errichtung der geplanten Freileitung verhindert. Nach dem Stand der Technik nicht<br />
vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.<br />
Die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verwendeten Baumaschinen entsprechen dem<br />
Stand der Technik. <strong>Amprion</strong> stellt im Rahmen der Auftragsvergabe sicher, dass die bauausführenden<br />
Unternehmen die Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />
(32. BImSchV) gewährleisten.<br />
13.4 Störungen von Funkfrequenzen<br />
Durch Koronaentladungen werden eingeprägte Stromimpulse in die Hauptleiterseile eingespeist,<br />
die sich längs der Leitung in beiden Richtungen ausbreiten. Die Direktabstrahlung von<br />
Energie ist dabei sehr gering, sie wird mit zunehmender Frequenz stark gedämpft und ist ab<br />
etwa 5 MHz bis 20 MHz nicht mehr relevant.<br />
Funkstörungen können daher nur in unmittelbarer Nähe einer Freileitung für Lang- und Mittelwellenbereiche<br />
festgestellt werden.<br />
Störungen oberhalb von 20 MHz im UKW- und Fernsehübertragungsbereich treten durch<br />
Korona nicht auf.<br />
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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 62<br />
13.5 Ozon und Stickoxide<br />
Die Korona von 380-kV-Freileitungen führt auch zur Entstehung von geringen Mengen an<br />
Ozon und Stickoxiden. Durch Messungen (vgl. [35]) wurden in der Nähe der Hauptleiter von<br />
380-kV-Seilen Konzentrationserhöhungen von 2 bis 3 ppb (parts per billion; 1 : 10 9 ) ermittelt.<br />
Bei einer turbulenten Luftströmung sind bereits bei 1 m Abstand vom Leiterseil nur noch 0,3<br />
ppb zu erwarten. Weiterhin liegt der durch Höchstspannungsleitungen gelieferte Beitrag zum<br />
natürlichen Ozongehalt bereits in unmittelbarer Nähe der Leiterseile an der Nachweisgrenze<br />
und beträgt nur noch einen Bruchteil des natürlichen Pegels. In einem Abstand von 4 m zum<br />
spannungsführenden Leiterseil ist bei 380-kV-Leitungen kein eindeutiger Nachweis zusätzlich<br />
erzeugten Ozons mehr möglich. Gleiches gilt für die noch geringeren Mengen an Stickoxiden.<br />
14. Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für den Bau und Betrieb der<br />
Freileitung<br />
14.1 Private Grundstücke<br />
Für den Bau und Betrieb der 380-kV-Freileitung ist beiderseits der Leitungsachse ein<br />
Schutzstreifen erforderlich, damit <strong>Amprion</strong> die nach der Europa-Norm EN 50341 [10], [11],<br />
[12] geforderten Mindestabstände zu den Leiterseilen sicher und dauerhaft gewährleisten<br />
kann. Die Breite des Schutzstreifens ist im Wesentlichen vom Masttyp, der aufliegenden<br />
Beseilung, den eingesetzten Isolatorketten und dem Mastabstand abhängig. Die Schutzstreifenbreiten<br />
sind in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 eingetragen (siehe Anlage 7).<br />
Die vom Schutzstreifen betroffenen Grundstücke sind eigentümerbezogen und gemarkungsweise<br />
in den Nachweisregistern aufgeführt. Die Flächeninanspruchnahme ist dort je<br />
Flurstück ersichtlich (siehe Anlage 8).<br />
Der Schutzstreifen und die Grundstücksinanspruchnahme für den Bau, Betrieb und Unterhaltung<br />
der Leitung wird auf den privaten Grundstücken üblicherweise über eine beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) i.S. von § 1090 BGB gesichert. Hierfür werden mit<br />
den betroffenen Grundstückseigentümern privatrechtliche Verträge abgeschlossen mit dem<br />
Ziel, gegen Bezahlung einer angemessenen Entschädigung die Eintragung einer beschränkten<br />
persönlichen Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch in der Abteilung II zu bewilligen.<br />
Zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Leitungen kann das Flurstück<br />
jederzeit benutzt, betreten und befahren werden.<br />
Innerhalb des Schutzstreifens dürfen ohne vorherige Zustimmung durch die <strong>Amprion</strong> GmbH<br />
keine baulichen und sonstigen Anlagen errichtet werden.<br />
Im Schutzstreifen dürfen ferner keine Bäume und Sträucher angepflanzt werden, die durch<br />
ihr Wachstum den Bestand oder den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden<br />
können. Bäume und Sträucher dürfen, auch so weit sie außerhalb des Schutzstreifens ste-<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 63<br />
hen und in den Schutzstreifenbereich hineinragen, von <strong>Amprion</strong> entfernt oder niedrig gehalten<br />
werden, wenn durch deren Wachstum der Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigt<br />
oder gefährdet wird. Geländeveränderungen im Schutzstreifen sind verboten, sofern<br />
sie nicht mit <strong>Amprion</strong> abgestimmt sind. Auch sonstige Einwirkungen und Maßnahmen, die<br />
den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung oder des Zubehörs beeinträchtigen<br />
oder gefährden können, sind untersagt.<br />
Die vom Schutzstreifen der Freileitung in Anspruch genommenen Grundstücke müssen zum<br />
Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Leitung jederzeit benutzt, betreten<br />
und befahren werden können.<br />
Die bei den Arbeiten in Anspruch genommenen Grundflächen lässt <strong>Amprion</strong> wieder herrichten.<br />
<strong>Amprion</strong> wird darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder den Pächtern den bei<br />
den Bau- und späteren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nachweislich entstehenden<br />
Flurschaden, wie z. B. Ernteausfälle, ersetzen.<br />
Zuwegungen zu Maststandorte und temporäre Arbeitsflächen:<br />
Die geplanten Zuwegungen zu den Maststandorten und temporären Arbeitsflächen sind in<br />
den Lageplänen dargestellt und in den Nachweisungen aufgeführt.<br />
Anfahrtswege (Zuwegungen) auf Flurstücken, auf denen gleichzeitig ein Leitungsrecht begründet<br />
wird, werden im Lageplan hellblau gepunktet dargestellt. Die Nutzung als Zuwegung<br />
ist Teil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesicherten Leitungsrechts<br />
und wird im Nachweisregister nicht separat ausgewiesen.<br />
Anfahrtswege (Zuwegungen) auf Flurstücken, auf denen keine Leitungsrechte eingetragen<br />
werden, sind im Lageplan mit einer hellblauen Linie dargestellt. Diese Zuwegungen werden<br />
im Nachweisregister aufgeführt. Hierfür werden privatrechtliche Verträge, üblicherweise mit<br />
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Wegerecht), seitens der <strong>Amprion</strong><br />
GmbH abgeschlossen.<br />
Abb. 13: Darstellung von Anfahrwegen<br />
Temporäre Arbeitsflächen, die außerhalb des Schutzstreifens der Freileitung liegen, bedürfen<br />
einer dinglichen, rechtlichen Sicherung für temporäre Inanspruchnahme. Sie werden in<br />
den Lageplänen Lila gekennzeichnet und dargestellt. Liegen diese Flächen auf Flurstücken,<br />
auf denen keine Leitungsrechte eingetragen werden, werden diese im Nachweisregister aufgeführt.<br />
<strong>Amprion</strong> schließt privatrechtliche Verträge mit den Eigentümer bezüglich der temporären<br />
Nutzung der Flächen ab.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 64<br />
Abb. 14: Darstellung von Arbeitsflächen außerhalb des Schutzstreifens<br />
14.2 Klassifizierte Straßen und Bahngelände (Freileitung)<br />
Zur Regelung der Rechtsverhältnisse bezüglich der Kreuzungen/ Längsführungen mit klassifizierten<br />
Straßen werden gemäß § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG, [30])<br />
und § 23 Abs. 1 StrWG NW [31] Gestattungsverträge abgeschlossen. Für die Inanspruchnahme<br />
von Bundes- und Landesstraßen erfolgen diese Gestattungsverträge auf Grundlage<br />
der bestehenden Rahmenvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />
Land Nordrhein-Westfalen vom 01. April 2004 und vom 01. Juli 2004.<br />
Für die Inanspruchnahme von Kreisstraßen erfolgen Gestattungsverträge auf Grundlage des<br />
Bundesmustervertrages von 1987 [32].<br />
Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit DB AG-Bahngelände oder mit DB<br />
AG-Starkstromleitungen auf DB AG-Bahngelände erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />
DB AG/VDEW 2000 (SKR 2000) [33].<br />
Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit Gelände der Nichtbundeseigenen<br />
Eisenbahn (NE) oder NE-Starkstromleitungen erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />
BDE/VDEW [34].<br />
15 Erläuterungen zum Nachweisregister (Anlage 8, Freileitung)<br />
Im Nachweisregister (Anlage 8) werden leitungsbezogen die vom neuen oder geänderten<br />
Schutzstreifen betroffenen Flurstücke separat für jede Gemarkung sortiert nach den laufenden<br />
Eigentümernummern (Eigentümern) aufgeführt. Im Anschluss an die aufgeführten Eigentümer<br />
werden die benötigten Zuwegungen auf den Flurstücken, die nicht vom Schutzstreifen<br />
der Leitung betroffen sind und bei denen somit keine Leitungsrechte eingeholt werden,<br />
dargestellt und schließlich noch eine Liste sämtlicher Pächter der landwirtschaftlich ge-<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 65<br />
nutzten Grundstücke in der jeweiligen Gemarkung. Das Nachweisregister beinhaltet die folgenden<br />
Angaben:<br />
Spalte 1: Laufende Eigentümernummer (lfd. Nr. Eig.):<br />
Innerhalb jeder Gemarkung ist jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksflächen<br />
für den Schutzstreifen der Höchstspannungsfreileitung in Anspruch<br />
genommen werden, eine Eigentümernummer zugeordnet. Das Nachweisregister<br />
einer jeden Gemarkung ist nach den Eigentümernummern aufsteigend sortiert.<br />
Spalte 2: Laufende Nummer im Plan (lfd. Nr. Plan):<br />
Innerhalb jeder Gemarkung erhält jedes Flurstück, das für den Schutzstreifen der<br />
Höchstspannungsfreileitung in Anspruch genommen werden soll, eine laufende<br />
Nummer. Um die Zuordnung zwischen dem Register und den Lageplänen im<br />
Maßstab 1:2000 (Anlage 7) zu vereinfachen, ist in den Lageplänen diese laufende<br />
Nummer innerhalb eines Kreises für jedes im Nachweisregister aufgeführte<br />
Flurstück abgebildet.<br />
Spalte 3: Name und Vorname des Eigentümers, Wohnort:<br />
Die Namen und Adressen der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke werden<br />
aus datenschutzrechtlichen Gründen in dem öffentlich ausliegenden Leitungsrechtsregister<br />
nicht aufgeführt. Die Gemeinden und die Planfeststellungsbehörde,<br />
bei denen die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt, erhalten<br />
zusätzlich ein Nachweisregister mit den Eigentümerangaben, das nicht öffentlich<br />
ausgelegt wird. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, erhält<br />
dort Auskunft über die nicht offen gelegten Eigentümerangaben des ihn betreffenden<br />
Grundstücks.<br />
Spalte 4: Grundstück:<br />
Angaben zur Flur- und Flurstücksnummer<br />
Spalte 5: Grundbuch:<br />
Angaben zum Grundbuch und Bestandsverzeichnis<br />
Spalte 6: Nutzungsart:<br />
Nutzungsart des Flurstücks gemäß Katasterangaben.<br />
Spalte 7: Größe des Grundstücks:<br />
Gesamtgröße des Flurstücks gemäß Katasterangaben<br />
Spalte 8: Schutzstreifenfläche:<br />
Angaben zur Größe der benötigten Schutzstreifenfläche auf dem Flurstück.<br />
Bedeutung der Abkürzungen:<br />
a-Fläche: erstmals zu beschränkende Schutzstreifenfläche<br />
b-Fläche: bereits beschränkte Schutzstreifenfläche<br />
Wa : erstmals zu beschränkende Waldschutzstreifenfläche<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 66<br />
Wb: bereits beschränkte Waldschutzstreifenfläche<br />
T : temporäre Flächeninanspruchnahme (Arbeitsfläche) in der Gemarkung<br />
Z : Zuwegungsflächen<br />
Spalte 9: Mast Nr.:<br />
Falls ein Maststandort auf dem Flurstück vorgesehen ist, steht hier die zugehörige<br />
Mastnummer. Steht der jeweilige Mast nicht vollständig, sondern nur teilweise<br />
auf dem Flurstück, so wird hinter der Mastnummer die Abkürzung „tlw.“ ergänzt.<br />
Spalte 10 Länge des auf der Leitung mitgeführten Steuer- und Nachrichtenkabels in Meter<br />
Spalte 11: Text lfd. Nr. Abt. II:<br />
Die Texte der eingetragenen Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs wurden<br />
aus Platzgründen durch Buchstabenkürzel ersetzt. Die für die Buchstaben stehenden<br />
Texte sind für jede Gemarkung unterschiedlich und werden auf einer separaten<br />
Seite, die als Anhang hinter den Registertabellen der jeweiligen Gemarkung<br />
abgeheftet ist, erläutert.<br />
Die Zahl hinter den Buchstaben entspricht der laufenden Nummer der Eintragung<br />
in Abteilung II des Grundbuchs.<br />
So bedeutet z.B. „A 23“, dass der auf der separaten Seite aufgeführte Text A unter<br />
der laufenden Nummer 23 in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist.<br />
Spalte 12: Bemerkungen<br />
16 Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9, Freileitung)<br />
Im Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9) sind die im Neubau- oder Änderungsbereich gekreuzten<br />
bzw. überspannten folgende Objekte aufgeführt:<br />
• Klassifizierte Straßen<br />
• Gewässer<br />
• Bahnlinien<br />
• Ermittelte ober-/unterirdische Versorgungsleitungen oder -anlagen<br />
Die Maststandorte und die Masthöhen wurden so gewählt, dass eine Umverlegung bzw. ein<br />
Umbau der Objekte für die Errichtung der Maste und für die Einhaltung der nach DIN VDE<br />
0210 erforderlichen Mindestabstände zu den Leiterseilen möglichst nicht erforderlich wird.<br />
Falls im Ausnahmefall ein Umbau wegen Unterschreitung der erforderlichen Mindestabstände<br />
notwendig ist, wird in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Anlage 9 hierauf hingewiesen.<br />
In den Lageplänen 1:2000 (Anlage 7) wurden die Objekte bzw. deren Achsverlauf im<br />
Schutzstreifenbereich ergänzt, soweit diese nicht bereits in der Katasterdarstellung enthalten<br />
sind. Jede im Kreuzungsverzeichnis aufgeführte Kreuzung mit einem Objekt hat eine Objektnummer<br />
(ONr.). In den Lageplänen (Anlage 7) steht die Objektnummer in Klammern hinter<br />
den Objektbezeichnungen.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 67<br />
In Spalte 5 des Kreuzungsverzeichnisses steht der Abstand des Kreuzungspunktes zwischen<br />
Objekt und Leitungsachse zum Mittelpunkt des angegebenen Mastes, falls das Objekt<br />
die Leitungsachse kreuzt.<br />
Bei klassifizierten Straßen bzw. Gewässern wird darüber hinaus der lichte Abstand zwischen<br />
Masten und Straßenfahrbahnrand bzw. Böschungsoberkante in Spalte 6 (Bemerkungen)<br />
angegeben, falls die Errichtung des jeweiligen Mastes in der Anbaubeschränkungs-<br />
/Anbauverbotszone gemäß den Regelungen des § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), den<br />
§§ 22, 23 Landesstraßengesetz (LStrG,) oder des § 76 Landeswassergesetz (LWG) vorgesehen<br />
ist. Ansonsten wird auf eine Angabe des lichten Abstandes verzichtet.<br />
17 Angaben zur baulichen Gestaltung des Kabelabschnittes<br />
17.1 Technische Regelwerke<br />
Die technische Auslegung der 380-kV-Kabelanlagen erfolgt nach den Betreiberrichtlinien in<br />
Anlehnung an die nachstehenden Vorschriften:<br />
• IEC 62067 Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Ihre Garnituren für<br />
Nennspannungen über 150 kV, Prüfverfahren und Anforderungen<br />
• IEC 60287-1-1 Teil 1, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln<br />
• IEC 60853-3, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln bei zyklischer<br />
Last und bei Notbetrieb – Teil 3: Faktor für zyklische Belastung für Kabel aller<br />
Spannungen mit dosierter Bodenaustrocknung<br />
• Diverse DIN VDE Bestimmungen<br />
17.2 Technische Daten der Kabelanlagen<br />
Der wesentliche technische Unterschied zwischen Starkstromkabeln und Freileitungen besteht<br />
im verwendeten Dielektrikum, d.h. der umgebenden Isolierung. Bei Freileitungen besteht<br />
diese aus der die Leiter umgebenden Luft, die sich immer wieder erneuert. Bei Kabeln,<br />
die im Erdreich liegen, müssen dafür andere Materialien eingesetzt werden. Seit den 70er-<br />
Jahren hat sich als Isoliermedium ein Kunststoff in Form von Polyethylen (PE) durchgesetzt.<br />
Später wurde dann durch zusätzliche Vernetzung des Werkstoffes eine erhebliche Verbesserung<br />
der Isolationseigenschaften erreicht. Vernetztes Polyethylen (VPE) zeichnet sich im<br />
Vergleich zu den früher verwendeten Isolierstoffen durch höhere thermische Belastbarkeit<br />
aus und wird heute im Kabelbau überwiegend eingesetzt. In Abb. 15 ist der Aufbau eines<br />
380-kV-Kabels ersichtlich.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 68<br />
Abb. 15: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels (Quelle: Nexans)<br />
Die Übertragungsleistung von Starkstromkabeln hängt von verschiedenen Faktoren ab, die<br />
bei der Dimensionierung der Kabel zu beachten sind. Diese sind neben den erforderlichen<br />
Übertragungsleistungen mit den zugehörigen Lastfaktoren z. B. die Legetiefe, die Anordnung<br />
der Kabel (im Dreieck oder nebeneinander), der Abstand der Kabel, die Anzahl der parallel<br />
geführten Systeme, die Wärmeleitfähigkeit der Isolierung und des Erdreiches sowie die<br />
Temperatur im umgebenden Erdreich. Bei der hier geplanten Zwischenverkabelung sollen<br />
vier 380-kV-VPE-Kabelanlagen zum Einsatz kommen. Die insgesamt 12 Einzelleiter (je Kabelanlage<br />
3 Einzelleiter) vom Typ 2XS(FL)2Y 1x 2500 RMS/150 werden flach in einer Ebene<br />
gelegt. Die schematische Darstellung der Kabelanlage (incl. Übergangen zur Freileitung) ist<br />
in der Schemazeichnung (Abb. 16) ersichtlich.<br />
Abb. 16: Schemazeichnung Übergang Freileitung – Kabel - Freileitung<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 69<br />
In jedem Kabel wird im Bereich des Kabelschirms zusätzlich ein Temperatur-Lichtwellenleiter<br />
mitgeführt, um im späteren Betrieb über ein Temperaturmonitoring die Kabelanlagen hinsichtlich<br />
der Leitertemperatur genau überwachen zu können. Des Weiteren ist geplant, die<br />
Kabelanlagen über ein sogenanntes Teilentladungsmonitoring an den Kabelendverschlüssen<br />
(Anfang und Ende der Kabelanlage) und den Verbindungsmuffen im Betriebszustand zu<br />
überwachen.<br />
Da die Kabeltrasse überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen führt, beträgt die<br />
Regellegetiefe ca. 1,80 m (Oberkante Leerrohr). Der Achsabstand der Einzelkabel einer Kabelanlage<br />
beträgt 0,6 m und der Mittelabstand zwischen 2 Kabelanlagen liegt bei 2,1 m. Zur<br />
temporären Nutzung einer Baustraße in Trassenmitte und unter Berücksichtigung der zu<br />
Baubeginn ggf. noch vorhandenen 220-kV-Freileitung werden die Systeme (Kabelanlage A 1<br />
und A 2 zu B 1 und B 2 ) in einem lichten Abstand von ca. 9,6 m in 2 getrennte Kabelgräben<br />
gelegt. Eine thermische Beeinflussung der Systeme ist somit ausgeschlossen.<br />
Es ist geplant, die 380-kV-Einzelkabel in Kunststoff-Kabelschutzrohre DN 250 mm einzuziehen.<br />
Ungefähr 0,2 m oberhalb der v.g. Rohre werden weitere Schutzrohre zum Einziehen<br />
von Kabeln und Lichtwellenleiter (LWL) mit in die Trasse eingebracht, die für die spätere sichere<br />
Betriebsführung der 380-kV-Kabelanlagen und der beiden Kabelübergabestationen<br />
notwendig sind. Zu jedem der vier 380-kV-Kabelanlagen wird je ein Kupfererdseil mit gelegt.<br />
In gleicher Ebene werden als mechanische Sicherung für die 380-kV-Kabelschutzrohre Betonplatten<br />
gelegt, oberhalb der Betonplatten werden sowohl ein breites Maschendrahtgeflecht<br />
als auch ein Trassenwarnband mit in die Kabeltrasse eingebracht. Eine detaillierte<br />
Darstellung des Kabeltrassenaufbaus ist dem Regelgrabenprofil (siehe Anlage 13) zu entnehmen.<br />
Die geplanten Standorte der Kabelmuffen sind in dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5000<br />
(Anlage 12.2) sowie in den Lageplänen im Maßstab 1:2000 (Anlage 14, <strong>Bl</strong>att 1 und 2) dargestellt.<br />
Grundsätzlich handelt es sich bei den Dimensionsangaben um den Regelfall. Hiervon kann<br />
unter besonderen Anforderungen abgewichen werden. So wird beispielsweise im Bereich<br />
von Kabel-Verbindungsmuffen und bei grabenloser Querung die Kabeltrassenbreite und die<br />
Verlegetiefe vom Regelprofil abweichen. Ebenso können sich im Rahmen der Bauausführungsplanung<br />
in Abhängigkeit der örtlichen Bedingungen bei notwendigen Kreuzungen mit<br />
anderen End- und Versorgungsleitungen, Straßen, Gewässern etc. Abweichungen zum Regelprofil<br />
ergeben.<br />
17.3 Kabelmuffenverbindung<br />
Für die Kabeltrasse mit einer Gesamtlänge von ca. 3,4 km sind derzeit 6 <strong>Abschnitt</strong>e mit Teillängen<br />
von ca. 500 bis 600 m geplant. Zur Verbindung dieser Teillängen sind insgesamt jeweils<br />
5 Muffenverbindungen je Phase vorgesehen, von denen bei zwei Muffen Auskreuzungen<br />
der Kabelschirme (Crossbonding) zur Begrenzung der Schirmströme erfolgen.<br />
Jeder von einem Wechselstrom durchflossene Leiter ist von einem sinusförmigen, elektromagnetischen<br />
Feld umgeben. Befindet sich in diesem Feld ein offener, metallischer Kabel-<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 70<br />
schirm, so wird dieser zur Quelle einer induzierten Spannung, oder wird von einem Strom<br />
durchflossen. Diese Ströme auf den Kabelschirmen werden Schirmströme genannt.<br />
Um ausreichenden Arbeitsraum für die Montage der Muffenverbindungen zu gewährleisten,<br />
ist ein Abstand von mindestens 1 m zu den benachbarten Kabeln notwendig. Vor und hinter<br />
den Muffenkörpern werden die Kabel mit Kabelschellen fixiert, damit eine mechanische Beanspruchung<br />
der Muffen durch die Kabel im Betriebszustand ausgeschlossen werden kann.<br />
Die Schellenkonstruktion wird auf einer Betonplatte montiert, welche im Sohlenbereich des<br />
Muffenbauwerks betoniert wird. Zudem werden sogenannte Bremsbögen vor und hinter den<br />
Muffen eingebaut, die die Längsbewegungen der Kabel kompensieren.<br />
Die Muffen sind nach der Fertigstellung unterirdisch angeordnet und nicht sichtbar. Als Skizze<br />
ist eine Schemazeichnung einer Verbindungsmuffe dargestellt (Abb. 17).<br />
17.4 Kabelendverschlüsse<br />
Abb. 17: Skizze einer Verbindungsmuffe<br />
Der Anfang und das Ende der insgesamt 12 Einzelkabel werden innerhalb der<br />
Kabelübergabestationen mit sog. VPE-Kabelendverschlüssen versehen, die auf Stahlgerüsten<br />
aufgeständert werden. Mit den Anschlußbolzen der Endverschlüsse für die Weiterverbindung<br />
in Richtung Freileitung endet die Kabelanlage.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 71<br />
Abb. 18: Kabelendverschlüsse und Portal<br />
In Abb. 18 wird ein 380-kV-Kabelendverschluss dargestellt. Die Ausführungen zur Weiterverbindung<br />
in die Freileitungstrasse sind dem Kapitel Übergabestationen zu entnehmen.<br />
18 Bauausführung der Kabelanlage<br />
Die Baumaßnahme umfasst das Verlegen der 380-kV-Kabel, die Montage der Muffen und<br />
Endverschlüsse. Die Nachrichten- und Steuertechnik wird in separaten Kabelschutzrohren<br />
geführt. Diese maschinelle Ausstattung erlaubt eine sehr hohe tägliche Verlegeleistung, wobei<br />
die Ausführung als „Wanderbaustelle“ erfolgen soll.<br />
18.1 Wasserhaltung<br />
Zur Freihaltung der Kabelgräben von Grundwasser oder Niederschlagswasser während der<br />
Bauphase kann eine Drainage und / oder geschlossene oder offene Wasserhaltung erforderlich<br />
sein. Nach ersten Baugrunduntersuchungen wird zumindest in Teilbereichen der Kabeltrasse<br />
Grundwasser im Baufeld erwartet. Des Weiteren werden, bedingt durch den Kabeltiefbau,<br />
die vorhandenen Drainagen in den Ackerflächen gekappt, das anstehende Wasser<br />
ist bis zur Wiederherstellung der Drainage umzuleiten. Im Zuge der Rückverfüllung der Kabelgräben<br />
muss die Drainage in den Ackerflächen wieder fachgerecht hergestellt werden.<br />
Es ist derzeit vorgesehen, das Grundwasser während der Bauphase abzusenken. Dazu soll<br />
längs der Kabeltrasse im Randbereich des Schutzstreifens je ein Drainagerohr unterhalb der<br />
Grabensohle eingefräst oder gepflügt werden. Das Wasser der Flächendrainage soll an den<br />
gekappten Stellen über fließfähiges Material zu der v.g. temporären Drainage geführt werden.<br />
Zum Abpumpen des anstehenden Wassers werden nach Bedarf Pumpenstationen eingerichtet.<br />
Das abgepumpte Wasser kann in die im Nahbereich verlaufenden Vorfluter oder im<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 72<br />
Bereich des Arbeitsstreifens über eine Flächenversickerung wieder eingeleitet werden. Alternativ<br />
können insbesondere bei punktueller Grundwasserabsenkung Vakuumspüllanzen zur<br />
Anwendung kommen. Die genaue Vorgehensweise wird mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde<br />
rechtzeitig vor Baubeginn abgestimmt.<br />
18.2 Zuwegung<br />
Während der gesamten Bau- und Betriebsphase wird die Erreichbarkeit der Trasse durch die<br />
Benutzung öffentlicher Straßen und Wege sichergestellt. Ferner dienen die Schutzstreifen<br />
der Kabelanlagen als Zufahrten zur Trasse sowohl während der Bauphase als auch für spätere<br />
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Betrieb).<br />
Während der Bauphase wird die Zugänglichkeit der Schutzstreifen und der temporären Baubedarfsfläche<br />
– soweit wie möglich – über vorhandene Zufahrten aus den öffentlichen Straßen<br />
bzw. über Landwirtschafts-, Forst- und Privatwege genutzt.<br />
Es sind temporäre Überfahrten ins Baufeld einzurichten. Im Bereich von wasserführenden<br />
Straßengräben sind diese entsprechend zu verrohren.<br />
18.3 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Zu Baubeginn werden Flächen für die Lagerung von Materialien und Unterkünfte für das<br />
Baustellenpersonal innerhalb der genehmigten Baubedarfsflächen eingerichtet. In Abstimmung<br />
und im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern können insbesondere Flächen<br />
für Unterkünfte des Baustellenpersonals oder für Geräte und Maschinen vor Ort in Anspruch<br />
genommen werden. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt<br />
über das bestehende öffentliche Netz oder über vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen<br />
üblichen Form. Im Zuge der Herstellung der Zuwegungen aus den öffentlichen Straßen<br />
in das Baufeld muss der Straßengraben parallel zum Lehmbrockweg im Bereich der<br />
KÜS Löchte auf einer Länge von ca. 20 m temporär verrohrt werden. Die Ausgestaltung der<br />
Überfahrung ist abhängig von den Lasten der Transporte und der Menge des temporär anstehenden<br />
Wassers im Straßengraben.<br />
18.4 Temporäre Zufahrtswege und Arbeitsflächen<br />
Innerhalb der gesamten Bauphase ist für die Erreichbarkeit der Kabeltrasse die Benutzung<br />
öffentlicher und privater Straßen und Wege notwendig. Soweit die Straßen und Wege keine<br />
ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den zuständigen<br />
Stellen Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt.<br />
Für das Befahren von privaten Wegen werden entsprechende Genehmigungen eingeholt<br />
bzw. Vereinbarungen mit Wegegenossenschaften oder Eigentümern geschlossen. Es ist im<br />
Einzelfall zu prüfen, ob Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, damit eine<br />
Beschädigung durch Baufahrzeuge und Materialtransport ausgeschlossen werden kann.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 73<br />
In den Straßen und Wegen innerhalb der ausgewiesenen Baubedarfsflächen werden unterschiedliche<br />
Geräte in Abhängigkeit vom Baufortschritt eingesetzt. Diese sind in der Regel<br />
geländegängig, um Flurschäden gering zu halten.<br />
Provisorische Fahrspuren, neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen, temporäre Verrohrung,<br />
ausgelegte Arbeitsflächen und Leitungsprovisorien werden von der <strong>Amprion</strong> GmbH nach<br />
Abschluss der Arbeiten ohne nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens wieder aufgenommen<br />
bzw. entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.<br />
Vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten wird der Zustand von Straßen, Wegen und<br />
Flurstücken in Abstimmung mit den Eigentümern bzw. Nutzern festgestellt. Die durch die<br />
Baumaßnahme ggf. entstandenen Schäden werden behoben.<br />
18.5 Bauabwicklung offene Bauweise<br />
Zunächst wird die temporäre Zuwegung in den Baustellenbereichen sichergestellt. In den<br />
ausgewiesenen Baubedarfsflächen wird der Mutterboden abgetragen und bis zur späteren<br />
Wiederherstellung in Mieten getrennt vom übrigen Bodenaushub gelagert und gesichert. Im<br />
Zuge der geplanten Demontage der 220-kV-Freileitung wird die zentrale, temporäre Baustraße<br />
in Trassenmitte hergestellt. Da die temporäre Baustraße sämtlichen Transporten entlang<br />
der Kabelgräben standhalten muss, wird diese mit einer ca. 30 cm starken Schottertragschicht<br />
oder mittels Stahlplatten auf einer Breite von ca. 5 m errichtet. Um beim späteren<br />
Rückbau der Baustraße ein Vermischen von Schotter und vorhandenem Boden zu vermeiden,<br />
wird vor dem Ausbringen des Schotters ein Geoflies ausgelegt.<br />
In Mitte der Baustraße wird temporär ein Kunststoffrohr DN 50 mm mit verlegt, in das ein<br />
Lichtwellenleiterkabel eingezogen wird. Dieses Kabel übernimmt während der Bauphase die<br />
Funktion der nach Rückbau der 220-kV-Freileitung im Erdseil mitgeführten und dann außer<br />
Betrieb befindlichen kommerziell genutzten LWL-Verbindung.<br />
Anschließend erfolgt die Grundwasserabsenkung längs der Kabeltrasse (siehe Kapitel Wasserhaltung).<br />
Die derzeitige Planung sieht die Aufteilung der insgesamt 3,4 km langen Kabeltrasse<br />
in drei Baulose vor. Zunächst werden die Leerrohre für die ersten beiden Kabelanlagen<br />
auf einer Seite der Baustraße eingebracht. Die gegenüberliegende Seite wird als Lagerfläche<br />
für Materialien und als Zwischenlager für den geeigneten Bodenaushub genutzt, der<br />
zum Wiederverfüllen des Kabelgrabens benötigt wird. Der verdrängte Bodenaushub wird<br />
direkt über die zentrale Baustraße zur fachgerechten Entsorgung abtransportiert.<br />
Der Kabelgraben ist in der Regel je nach Standfestigkeit des anstehenden Bodens und<br />
Verlegetiefe abzuböschen. In Bereichen von baulichen Einschränkungen und offenen Kreuzungen<br />
mit anderen Infrastruktureinrichtungen oder Verkehrswegen ist ein üblicher Grabenverbau<br />
notwendig, wobei hier die Bauarbeiten ggf. systemweise erfolgen werden. Berufsgenossenschaftliche<br />
Vorschriften (BGV), Informationen (BGI), Regeln (BGR) und Grundsätze<br />
(BGG) der BG BAU werden bei den Aushubarbeiten berücksichtigt.<br />
In Bereichen von offenen Kreuzungen mit kleinen oder zeitweise trockenen Gewässern sind<br />
zur Vermeidung starker Gewässertrübungen die Baumaßnahmen in Gewässern möglichst in<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 74<br />
Trockenbauweise, erforderlichenfalls mittels lokaler verrohrter Gewässerumleitung, durchzuführen.<br />
Um Setzungen und Setzungsdifferenzen zu vermeiden, ist die Baugrubensohle nach erfolgter<br />
Grundwasserabsenkung ausreichend zu verdichten. Gegebenenfalls ist ein Bodenaustausch<br />
von ungeeigneten Bodenschichten zu ausreichend tragfähigem Boden vorzunehmen.<br />
Nach dem Herrichten der Baugrubensohle erfolgen der Einbau und das Verdichten der ersten<br />
Lage des Bettungskörpers auf einer Stärke von 0,10 m für das Planum zur Verlegung der<br />
Kabelschutzrohre. Welches Bettungsmaterial zum Einsatz kommt, entscheidet sich nach<br />
intensiver Prüfung der Bodenbeschaffenheit hinsichtlich der Wärmeableitfähigkeit (siehe Kapitel<br />
17 Kabeltechnik). Beim Einsatz einer Sand-Kiesmischung als Bettungsmaterial würde<br />
dieser auf die Baustelle transportiert. Dies gilt auch für eine Sand-Zementmischung, die fertig<br />
gemischt in Fahrbetonmischern angeliefert würde.<br />
Bei entsprechender Bodenbeschaffenheit kann auch der sog. Flüssigboden Anwendung finden.<br />
Dieser würde mit den Komponenten gesiebtem, vorhandenem Bodenaushub und einem<br />
Zusatz von ca. 5 % eines Zementcompounds vor Ort in drei mobilen Mischanlagen (pro Bauabschnitt<br />
eine Mischanlage) hergestellt. Der fließfähige Flüssigboden wird dann mittels Fahrbetonmischern<br />
über die zentrale Baustraße zur Kabeltrasse transportiert und schichtweise in<br />
den Kabelgraben eingebaut. Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers.<br />
Falls der Grundbesitzer diese nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt<br />
Nach Verlegen der Kabelschutzrohre erfolgt lagenweise der weitere Einbau des Bettungsmaterials<br />
auf eine Gesamthöhe von ca. 0,5 m. Auf dem Bettungsmaterial werden pro Kabelschutzrohr<br />
Betonplatten als mechanischer Schutz verlegt. Des Weiteren werden Leerrohre<br />
DN 50 und DN 125 mm sowie 4 Erdseile in Höhe der Betonplatten platziert. Zur weiteren<br />
Rückverfüllung des Kabelgrabens wird der geeignete zwischengelagerte Bodenaushub verwendet.<br />
Das eingebrachte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, um das spätere Setzen<br />
des eingefüllten Bodens zu minimieren. Ungefähr 0,2 m berhalb der Betonplatten werden<br />
als zusätzlicher Sichtschutz pro Kabelschutzrohr ein Trassenwarnband und ein Maschendrahtgeflecht<br />
ausgelegt.<br />
Die Herstellung der Leerrohrtrasse wird als „Wanderbaustelle“ bezeichnet, da zeitnah nach<br />
dem Ausschachten des Kabelgrabens die Leerrohrlegung und die Rückverfüllung des Kabelgrabens<br />
unabhängig von den Kabelzug- und Montagearbeiten erfolgen kann. Nach Fertigstellung<br />
der Leerrohrtrasse werden die Bauwerke für die Montage der Kabelverbindungsmuffen<br />
erstellt. Des Weiteren werden vor den Kabelendverschlussgerüsten im Bereich der<br />
Kabelübergabestationen unmittelbar vor dem Kabelzug sog. Kopflöcher geschachtet, da in<br />
diesem Bereich die Kabel direkt im Erdreich verlegt werden.<br />
Nach der Kabelmontage erfolgen der Rückbau und die Rückverfüllung der Muffenbauwerke<br />
und der Kopflöcher vor den Kabelendverschlüssen. Zum Abschluss der Tiefbaumaßnahmen<br />
wird die Baubedarfsfläche wieder in den Zustand versetzt, wie sie zu Beginn der Baumaßnahme<br />
angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtenaufbau, die Verwendung<br />
der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen und<br />
die Herstellung einer der neuen Situation angepassten Oberfläche. Die gekappte Drainage<br />
wird fachgerecht wieder verbunden.<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 75<br />
18.6 Bauabwicklung geschlossene Bauweise<br />
Der Kabeltrassenverlauf sieht die Querung der Bundesstraße B 70 in Raesfeld vor, nach<br />
Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen NRW muss die B 70 in geschlossener<br />
Bauweise gequert werden.<br />
Für die insgesamt 12 Kabelschutzrohre und für die zusätzlich für die Betriebsführung mitgeführten<br />
Kabelschutzrohre werden insgesamt 14 Steinzeugvortriebsrohre DN 400 mm im Pilotrohrvortriebsverfahren<br />
grabenlos auf einer Länge von ca. 30 m eingebaut, bei einem<br />
Achsabstand der Rohre untereinander von 1,5 m.<br />
Der Pilotvortrieb wird in einem 3-stufigen Verfahren hergestellt. Mit der ersten Stufe, der sogenannten<br />
Pilotierung, wird ein Steuerkopf mit anschraubbaren Pilotstangen mit einer Zielgenauigkeit<br />
von +/- 25 mm durch das Erdreich gepresst. Die Stufe 2 beinhaltet das<br />
Aufweiten der Bohrung, wobei nun temporär ein Stahlrohr eingebracht wird, über dem der<br />
anfallende Boden mit Hilfe von Förderschnecken in die Startgrube transportiert wird. Mit der<br />
letzten Aufweitstufe wird gleichzeitig das Steinzeugrohr eingebaut.<br />
Nach Einbringen der Steinzeugvortriebsrohre können die Kabelschutzrohre eingezogen werden.<br />
Je nach Verlegetiefe wird ggfs. der Raum zwischen Steinzeugvortriebsrohr und Kabelschutzrohr<br />
mit thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial verfüllt.<br />
Die notwendige Pressgrubengröße für die insgesamt 14 Rohre beträgt 4 m in der Länge, ca.<br />
20 m in der Breite mit einer Tiefe unter der Rohrachse von mindestens 0,9 m. Die Baugrubensohle<br />
der Pressgrube ist temporär aus mindestens 20 cm Beton (C20/25) herzustellen,<br />
damit die Standfestigkeit des Bohrgerätes gewährleistet ist. Als Verbau der Pressgrube sollen<br />
Spund- oder Kanaldielen zur Anwendung kommen.<br />
Der Pilotvortrieb ist möglich in Böden nach Bodenklassen DIN 18319, hier in den Bodenklassen<br />
LN und LB 1 bis 3. Das größte abförderbare Hindernis beträgt ca. 140 mm. Insofern ist<br />
der Pilotvortrieb ebenfalls eingeschränkt in der Zusatzklasse S1 möglich.<br />
Bei Bodenverhältnissen, die einen Pilotrohrvortrieb nicht ermöglichen, kann alternativ ein<br />
nicht gesteuertes Bohrpressverfahren oder das so genannte Bohrspülverfahren (horizontal<br />
directional drilling - hdd) zur Anwendung kommen.<br />
18.7 Kabelverlegung und -montage<br />
Nach Herstellung der Kabel-Leerrohrtrasse, der Muffenbauwerke und der Kopflöcher vor den<br />
Endverschlussgerüsten in den Kabelübergabestationen beginnt der Kabelzug der 380-kV-<br />
Einzelkabel. Auf speziellen Tiefladern werden die Kabeltrommeln über geeignete und vorab<br />
mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegte Verkehrswege zu den Muffenstandorten<br />
bzw. zu den Kabelübergabestationen transportiert.<br />
Die Zuwegungen und Abladestellen der Kabeltrommeln sind so vorzubereiten, dass das Abladen<br />
der Kabeltrommeln mit Hilfe eines Autokrans realisiert werden kann. Ggf. müssen witterungsbedingt<br />
je nach Zugrichtung vor oder hinter den Muffenbauwerken standfeste Flä-<br />
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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 76<br />
chen (ca. 15 x 4 m) mittels Schotter oder Stahlplatten temporär erstellt werden, auf denen die<br />
Kabelzugwinde oder die Kabeltrommeln vor dem Kabelzug positioniert werden.<br />
Zum Ziehen der Kabel wird zunächst zwischen Zugwinde und Trommelplatz ein leichtes<br />
Vorseil eingeblasen, im 2. Arbeitsschritt wird das eigentliche Kabelzugseil eingezogen. Anschließend<br />
wird das 380-kV-Kabel mittels Kabelziehstrumpf an dem Zugseil befestigt und in<br />
Richtung Windenplatz gezogen. Vor der Übergabestation werden die Kabel direkt ins Erdreich<br />
mit einer Reserveschlaufe von ca. 7 m gelegt. Die Reservelänge dient dazu, bei einer<br />
möglichen Erneuerung eines Kabelendverschlusses die dann benötigte Kabellänge nachziehen<br />
zu können, damit auf eine aufwendige Muffenmontage verzichtet werden kann.<br />
Nachdem die ersten Kabellängen eingezogen sind, kann mit der Muffen- bzw. Endverschlussmontage<br />
begonnen werden. Die Abläufe sind so zu koordinieren, dass die Montagearbeiten<br />
und der weitere Kabelzug parallel ausgeführt werden können.<br />
Die Kabelendverschlussgerüste sind vor Beginn der Endverschlussmontage mit einem Montagehilfsgerüst<br />
inkl. einer Zeltplane einzuhausen, damit die Montage sauber und witterungsunabhängig<br />
erfolgen kann. Auch die Muffenbauwerke sind vor Montagebeginn witterungsbeständig<br />
abzudecken. Zur Überprüfung der fachgerechten Montage werden alle vier Kabelanlagen<br />
abschließend einer Höchstspannungsprüfung unterzogen. Zur Durchführung der<br />
Höchstspannungsprüfung werden Lastkraftwagen mit dem elektrischen Prüfkomponenten<br />
vor den Kabelübergabestationen positioniert. Die Prüfung erfolgt über mehrere Tage.<br />
18.8 Verfüllung der Kabelgraben und Erdabfuhr<br />
Nach der Verlegung der Kabelleerrohre und Montage der Kabelverbindungen werden die<br />
Kabelgräben bis zur Geländeoberkante wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend<br />
der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei<br />
ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt<br />
wird.<br />
Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />
nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />
Die Umgebung der Kabeltrasse wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor Beginn<br />
der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtaufbau,<br />
die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen<br />
und die Herstellung einer der neuen Situation angepassten Oberfläche.<br />
18.9 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />
Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />
Fachfirmen überwacht und kontrolliert. Für die fertig gestellte Baumaßnahme wird ein<br />
Übergabeprotokoll erstellt, in dem von der bauausführenden Firma testiert wird, dass die<br />
gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften, Normen<br />
und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />
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Nach Fertigstellung der Kabelanlage erfolgt eine Kabelinbetriebnahme mit Hochspannungsprüfung<br />
19. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Kabel<br />
Der Bau und Betrieb von Kabelverbindungen bedingt Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den<br />
sich ständig ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten<br />
mehrerer Fachfirmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />
an die Koordination der Arbeiten und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Sicherungs-<br />
und Schutzmaßnahmen.<br />
Bei den jeweils zur Anwendung kommenden Sicherheitsbestimmungen ist zu unterscheiden<br />
zwischen der Bauphase (Errichtungsphase) und der Betriebsphase (Arbeiten an bestehenden<br />
Leitungen). Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen<br />
Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Normen sowie <strong>Amprion</strong>-spezifische Montagerichtlinien<br />
und arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen.<br />
20. Immissionen von Kabelanlagen und Kabelübergabestationen<br />
Durch den Bau und Betrieb der Kabelübergabestationen und des 380-kV-Erdkabels <strong>Bl</strong>. 4230<br />
entstehen unterschiedliche Formen von Immissionen. Hierbei handelt es sich um Geräusche<br />
sowie um magnetische und elektrische Felder beim Kabel.<br />
20.1 Elektrische und magnetische Felder (Kabel)<br />
Beim Betrieb der Kabelverbindung werden magnetische Felder erzeugt. Auf der Basis einer<br />
Sichtung und Bewertung von Forschungsergebnissen und Veröffentlichungen zu der Thematik<br />
elektrischer und magnetischer Felder hat die internationale Strahlenschutzkommission<br />
(IRPA/ICNIRP) eine Empfehlung („Guidelines for limiting exposure to time–varying electric,<br />
magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)“, [24]) ausgesprochen. Sie nennt für<br />
den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern Grenzwerte von 5<br />
kV/m für das elektrische und 100 µT für das magnetische Feld. Diese Werte sind ebenfalls<br />
enthalten in der EU-Ratsempfehlung zu elektromagnetischen Feldern vom Juli 1999 [25].<br />
Diese o. g. international anerkannten Werte sind in Deutschland seit dem 16.12.1996 in der<br />
26. BImSchV [18] verbindlich festgelegt. Diese Verordnung ist für Höchstspannungskabel an<br />
Orten, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, heranzuziehen.<br />
Den aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen elektrischer und magnetischer<br />
Felder auf den Menschen hat die Deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung<br />
(„Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen<br />
Feldern“ [26]) vom September 2001 dargestellt.<br />
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Diese Empfehlung schließt auch die Bewertung der statistischen Studien zu elektromagnetischen<br />
Feldern und Kinderleukämie ein. Danach ist das von ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept<br />
auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, den Schutz<br />
des Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern sicherzustellen.<br />
Weiterhin ist anzumerken, dass die das Bundesumweltministerium beratende Strahlenschutzkommission<br />
laufend die internationalen Forschungen in diesem Bereich beobachtet<br />
und im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Erkenntnisse anpasst.<br />
Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrer Empfehlung zum Schutz vor elektrischen<br />
und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung aus<br />
dem Jahre 2008 zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen<br />
Literatur keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen<br />
der Gesundheit durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder vorliegen,<br />
die ausreichend belastungsfähig wären, um eine Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung<br />
der 26. BImSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen<br />
Literatur ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche verringerte<br />
Vorsorgewerte zu empfehlen, von denen ein quantifizierbarer gesundheitlicher Nutzen zu<br />
erwarten wäre.<br />
Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte des Anhangs 2<br />
der 26. BImSchV dem aktuellen Erkenntnisstand der internationalen Strahlenhygiene hinsichtlich<br />
niederfrequenter elektromagnetischer Felder entsprechen.<br />
Entsprechend der §§ 3 und 4 der 26. <strong>Bl</strong>mSchV dürfen für Neuanlagen in Bereichen, die nicht<br />
nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, die hierfür geltenden<br />
Werte nicht überschritten werden.<br />
Diese betragen<br />
• 5 kV/m für das elektrische Feld und<br />
• 100 µT für die magnetische Flussdichte<br />
In der Anlage 18 ist der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 2 der<br />
26. BImSchV für das geplante 380-kV-Kabel KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, enthalten.<br />
Dieser Nachweis erfolgt auf Grundlage der „Hinweise zur Durchführung der Verordnung<br />
über elektromagnetische Felder“ des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />
(LAI) in der Fassung vom 17.03.2004 [26].<br />
Untersucht wurden die i.S. des § 3 Satz 1 und § 4 der Hinweise maßgebenden Immissionsorte<br />
innerhalb der Bereiche bis zu 1 m im Radius um das Kabel. Auf Grund der Schirmwirkung<br />
des Kabelmantels und des Erdreiches ist an der Erdoberfläche kein elektrisches Feld<br />
vorhanden. Für die innerhalb dieser Bereiche liegenden maßgebenden Immissionsorte wurde<br />
die magnetische Flussdichte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung im Endausbau<br />
und unter Berücksichtigung anderer vorhandener Niederfrequenzanlagen untersucht.<br />
Die maximale Induktion in einer Höhe von 0,2 m über dem Erdboden für die magnetische<br />
Flussdichte von 42,5 Mikrotesla und der Verlauf der magnetischen Feldstärke der Kabelstrecke<br />
sind in Anlage 18, <strong>Bl</strong>att 3, dargestellt. Aufgrund der gleichmäßigen Verlegung der Kabel<br />
sind die Werte auf dem Kabelabschnitt annähernd konstant.<br />
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Die Anforderungen der 26. BImSchV werden somit erfüllt.<br />
20.2 Baubedingte Lärmimmissionen<br />
Während der Bauzeit ist vor allem im Bereich der Kabelübergabestationen und Kabelgräben<br />
mit hörbaren Einflüssen zu rechnen. Beim Neubau des 380-kV-Kabelabschnittes wird es zu<br />
Lärmimmissionen durch die verwendeten Baumaschinen und Fahrzeuge kommen. Alle Bauarbeiten<br />
werden ausschließlich bei Tage durchgeführt.<br />
Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, werden<br />
bei der Errichtung der geplanten Kabelstrecke verhindert. Nach dem Stand der Technik nicht<br />
vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.<br />
Die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verwendeten Baumaschinen entsprechen dem<br />
Stand der Technik. Die <strong>Amprion</strong> GmbH stellt im Rahmen der Auftragsvergabe sicher, dass<br />
die bauausführenden Unternehmen die Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />
(32. BImSchV) gewährleisten.<br />
Die baubedingten Lärmimmissionen werden während der geplanten Bauzeit von 9 -12 Monaten<br />
auftreten. Die Kabelverlegung soll durch Wanderbaustellen realisiert werden.<br />
20.3 Wärmeimmissionen durch das Kabel<br />
Das Institut für Bodenkunde der Universität Freiburg und das Institut für Energietransport und<br />
-speicherung der Universität Duisburg-Essen untersuchten im Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH<br />
die Auswirkungen der Wärmeemissionen von Höchstspannungskabelanlagen auf das Ökosystem<br />
Boden. Die Veröffentlichung zum Thema „Wärmeemission bei Hoch- und Höchstspannungskabeln“<br />
ist als Anlage 20 (Ordner 4) beigefügt. Danach sind nach derzeitigem<br />
Stand durch das Kabel keine wärmebedingten Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu<br />
erwarten.<br />
21. Rechtliche Sicherung für den Bau und Betrieb der Kabelübergabestationen<br />
und Kabeltrassen<br />
21.1 Private Grundstücke<br />
Zum Schutz der Kabelanlage ist ein Schutzstreifen erforderlich.<br />
Für den Schutzbereich der Kabelanlagen ergibt sich eine zur Leitungsachse parallele Form.<br />
Der Schutzstreifen hat eine Breite von 22,6 m und wird bestimmt durch die baulichen Abmessungen<br />
der Kabelanlagen im Betriebszustand mit einem mit 2,0 m festen Schutzstreifen<br />
rechts und links neben der Kabeltrasse. An den Muffenstandorten und der Bundesstraße<br />
B 70 wird der Schutzstreifen aus technischen Gründen aufgeweitet.<br />
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 80<br />
Im Bereich des Schutzstreifens darf weder gebaut noch dürfen tiefwurzelnde Bäume gepflanzt<br />
werden. Schwachwurzelnde Sträucher sind insoweit zulässig, dass im Bedarfsfall die<br />
Zugänglichkeit und ggf. Tiefbauarbeiten im Bereich des Schutzstreifens jederzeit möglich<br />
sind. Die genauen Schutzbereiche sind in der Anlage 14 im Lage- und Grunderwerbsplan<br />
maßstäblich dargestellt. Die hierfür in Anspruch genommenen Flächen sind eigentümerbezogen<br />
und gemarkungsweise in den Nachweisregistern aufgeführt. Die Flächeninanspruchnahme<br />
ist dort je Flurstück ersichtlich.<br />
Die bei den Arbeiten in Anspruch genommenen Grundflächen lässt die <strong>Amprion</strong> GmbH wieder<br />
herrichten. Die <strong>Amprion</strong> GmbH wird darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder<br />
den Pächtern den bei den Bau- und späteren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen<br />
nachweislich entstehenden Flurschaden, wie z. B. Ernteausfälle, ersetzen.<br />
22. Erläuterungen zum Leitungsrechtsregister (Anlage 15, Kabel )<br />
Im Leitungsrechtsregister (Anlage 15) werden leitungsbezogen die vom neuen oder geänderten<br />
Schutzstreifen betroffenen Flurstücke separat für jede Gemarkung sortiert nach den laufenden<br />
Eigentümernummern aufgeführt. Das Leitungsrechtsregister beinhaltet die folgenden<br />
Angaben:<br />
Spalte 1: Laufende Eigentümernummer (lfd. Nr. Eigt.):<br />
Innerhalb jeder Gemarkung ist jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksflächen<br />
für den Schutzstreifen der Kabeltrasse in Anspruch genommen<br />
werden sollen, eine Eigentümernummer zugeordnet. Das Leitungsrechtsregister<br />
einer jeden Gemarkung ist nach den Eigentümernummern aufsteigend sortiert.<br />
Spalte 2: Laufende Nummer im Plan (lfd. Nr. Plan):<br />
Innerhalb jeder Gemarkung erhält jedes Flurstück, das für den Schutzstreifen<br />
der Kabeltrasse in Anspruch genommen werden soll, eine laufende Nummer.<br />
Um die Zuordnung zwischen dem Register und den Lageplänen im Maßstab<br />
1:2000 (Anlage 14) zu vereinfachen, ist in den Lageplänen diese laufende<br />
Nummer innerhalb eines Kreises für jedes im Leitungsrechtsregister aufgeführte<br />
Flurstück abgebildet.<br />
Spalte 3: Name und Vorname des Eigentümers, Wohnort:<br />
Die Namen und Adressen der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke werden<br />
aus datenschutzrechtlichen Gründen in dem öffentlich ausliegenden Leitungsrechtsregister<br />
nicht aufgeführt. Die Gemeinden und die Planfeststellungsbehörde,<br />
bei denen die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt,<br />
erhalten zusätzlich ein Leitungsrechtsregister mit den Eigentümerangaben,<br />
das nicht öffentlich ausgelegt wird. Jeder, der ein berechtigtes Interesse<br />
nachweist, erhält dort Auskunft über die nicht offengelegten Eigentümerangaben<br />
des ihn betreffenden Grundstücks.<br />
Spalte 4: Grundstück:<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 81<br />
Angaben zur Flur- und Flurstücksnummer<br />
Spalte 5: Grundbuch:<br />
Angaben zum Grundbuch und Bestandsverzeichnis<br />
Spalte 6: Nutzungsart:<br />
Nutzungsart des Flurstücks gemäß Katasterangaben<br />
Spalte 7: Größe des Grundstücks:<br />
Gesamtgröße des Flurstücks gemäß Grundbuchangaben<br />
Spalte 8: Schutzstreifenfläche:<br />
Angaben zur Größe der benötigten Schutzstreifenfläche auf dem Flurstück<br />
Bedeutung der Abkürzungen:<br />
a-Fläche: erstmals zu beschränkende Schutzstreifenfläche<br />
b-Fläche: bereits beschränkte Schutzstreifenfläche<br />
Wa: erstmals zu beschränkende Waldschutzstreifenfläche<br />
Wb: bereits beschränkte Waldschutzstreifenfläche<br />
TA1: 1. temporäre Flächeninanspruchnahme in der 1. Gemarkung<br />
Spalte 9: Falls ein Muffenstandort auf dem Flurstück vorgesehen ist, steht hier die zugehörige<br />
Muffennummer. Steht der jeweilige Muffenstandort nicht vollständig,<br />
sondern nur teilweise auf dem Flurstück, so wird hinter der Muffennummer die<br />
Abkürzung „tlw.“ ergänzt.<br />
Spalte 10 Länge des Nachrichtenkabels in Meter<br />
Spalte 11: Text lfd. Nr. Abt. II:<br />
Die Texte der eingetragenen Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs<br />
wurden aus Platzgründen durch Buchstabenkürzel ersetzt. Die für die Buchstaben<br />
stehenden Texte sind für jede Gemarkung unterschiedlich und werden<br />
auf einer separaten Seite, die als Anhang hinter den Registertabellen der jeweiligen<br />
Gemarkung abgeheftet ist, erläutert. Die Zahl hinter den Buchstaben<br />
entspricht der laufenden Nummer der Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs.<br />
So bedeutet z.B. „A 23“, dass der auf der separaten Seite aufgeführte Text A unter der laufenden<br />
Nummer 23 in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist.<br />
23. Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis (Anlage 16, Kabel)<br />
23.1 Klassifizierte Straßen und Bahngelände<br />
Kabel:<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 82<br />
Im Verlauf der 380-kV-Kabeltrasse werden diverse Straßen, Gräben und Versorgungsleitungen<br />
gekreuzt.<br />
In den Lageplänen (Anlage 14) sind diese Kreuzungspunkte mit einer Ordnungsnummer versehen,<br />
die auf entsprechende Schnittzeichnungen verweisen.<br />
In dem als Anlage 16 beigefügten Kreuzungsverzeichnis sind die zu kreuzenden Objekte,<br />
deren Eigentümer und die Stationierung mit Ordnungsnummer angegeben. Des Weiteren<br />
sind die Verlegetiefen – soweit bekannt – mit vermerkt.<br />
Straßenquerungen:<br />
Die 380-kV-Kabeltrasse kreuzt die Bundesstraße B 70. Diese Kreuzung wird in Abstimmung<br />
mit dem zuständigen Baulastträger, Straßen NRW, in geschlossener Bauweise ausgeführt<br />
(siehe Kapitel geschlossene Bauweise).<br />
Alle weiteren Kreis- bzw. Gemeindestraßen sollen in offener Bauweise gemäß Regelgrabenprofil<br />
(Anlage 13) gekreuzt werden.<br />
Versorgungsleitungen:<br />
Die notwendigen Querungen von zwei Öl-Transportleitungen und einer Gas-Transportleitung<br />
sollen in offener Bauweise erfolgen. Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände der vorgenannten<br />
Leitung zur 380-kV-Kabelanlage müssen die Kabelschutzrohre in einer Tiefe von ca. 3,40<br />
m unter EOK gelegt werden. Zur Optimierung der Wärmeabfuhr und als mechanischer<br />
Schutz wird das Rohrpaket 0,5 m in Beton eingebettet. Im Schnittbild (Anlage 12) sind die<br />
Querungen der Gas- bzw. Ölleitungen dargestellt.<br />
Straßengräben:<br />
Die zu querenden Straßengräben werden gemäß Anlage 13 (Regelprofil Gräben) in offener<br />
Bauweise gekreuzt. Der Mindestabstand zwischen Grabensohle und Kabelschutzrohren von<br />
1 m darf nicht unterschritten werden.<br />
Bei wasserführenden Straßengräben ist während der Bauzeit das anstehende Wasser abzupumpen<br />
oder geeignet umzuleiten.<br />
Die genaue Vorgehensweise ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der zuständigen Unteren<br />
Wasserbehörde abzustimmen.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 83<br />
24. Angaben zur baulichen Gestaltung der Kabelübergabestationen (KÜS)<br />
Für die Verbindung zwischen Teilverkabelungsabschnitten und solchen, die als Freileitung<br />
ausgeführt werden, ist die Errichtung von Übergangsbauwerken, sog. Kabelübergabestationen<br />
(KÜS), erforderlich.<br />
Für eine 380-kV-Anlage wird eine Ausführung mit zwei Portalen als Stahlgitterkonstruktion,<br />
ähnlich den Freileitungsmasten, die Regel sein. Neben den Portalen sind Höchstspannungsgeräte<br />
für den Übergang von Freileitung auf Kabel erforderlich, die auf Einzelfundamenten<br />
gegründet werden. Die Portale werden, falls die Bodenverhältnisse und Örtlichkeiten dies<br />
zulassen, mittels <strong>Bl</strong>ockfundamenten gegründet. Die frostsichere Gründungstiefe beträgt bei<br />
allen Fundamenten mindestens 0,8 m und ist im Fall von Einzel- und Flächengründungen<br />
einzuhalten. Im Fall nicht ausreichender Tragfähigkeit des Untergrundes, ungünstigen hydrologischen<br />
Bedingungen oder höheren statischen Belastungen können deutlich größere<br />
Gründungstiefen erforderlich sein oder auch hier Pfahlgründungen, wie sie bei den Freileitungsmasten<br />
zum Einsatz kommen.<br />
Für Kabelübergabestationen, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden,<br />
wird eine dauerhafte Zufahrt notwendig.<br />
Für den behandelten <strong>Abschnitt</strong> werden die Kabelübergabestationen Löchte und Diestegge<br />
geplant, die im Folgenden kurz beschrieben werden. Eine Darstellung der<br />
Kabelübergabestationen ist in Anlage 17.3. ersichtlich.<br />
24.1 Kabelübergabestation Löchte<br />
Der Flächenbedarf für die Kabelübergabestation Löchte beträgt ca. 6.500 m². Für die Bauphase<br />
wird diese Fläche um ca. 2.240 m² erweitert. Die Höhe der Portale beträgt ca. 19 m,<br />
die der weiteren Sammelschienenträger bzw. Geräteträger mit Gerät zwischen ca. 13,0 m<br />
und ca. 8,0 m.<br />
Zu versiegelnde Flächen ergeben sich für die Fundamentsockel der Portale, die Fundamente<br />
für die Geräteträger sowie die Fundamente für die Sammelschienenträger. Innerhalb der<br />
Kabelübergabestation werden zwei Betriebsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt<br />
ca. 24 m² m errichtet. Die Betriebsgebäude 1 und 2 dienen zur Aufnahme von Steuerungs-<br />
und Nachrichtentechnik für die Kabelübergabestation und sie werden als Fertigteilgebäude<br />
(ähnlich einer Fertigteilgarage) erstellt. Diese Gebäude werden jeweils eine Außenabmessung<br />
von ca. 6,5 x 2,5 x 3 m besitzen und mit einem Flachdach versehen sein. Die Außenwände<br />
werden mit einem farbigen Mineralputz beschichtet, es sind keine Fenster vorgesehen.<br />
Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen aufgefangen wird, wird mittels Speier<br />
über die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 84<br />
Hinzu kommt die Anlage eines Betriebsweges mit einer Fläche von ca. 1.300 m² (Breite 4,00<br />
m – 6,50 m). Die Zufahrt zur KÜS erfolgt vom Lehmbrocksweg. Die Schemazeichnungen der<br />
Betriebsgebäude (Kleinwarten) sind in Anlage 17.1 (<strong>Bl</strong>att1-2) beigefügt.<br />
Die gesamte Anlage wird nach Fertigstellung mit einem Stabgitterzaun von ca. 2,0 m Höhe<br />
umschlossen und mit einer Hecke eingegrünt. Die Fläche der Kabelübergabestation ist in<br />
den Lageplan Anlage 17. 1 dargestellt. Eine Skizze eines Stabgitterzaun ist in Anlage 17.5<br />
beigefügt.<br />
24.2 Kabelübergabestation Diestegge<br />
Der Flächenbedarf für die Kabelübergabestation Diestegge beträgt ca. 12.150 m. Für die<br />
Bauphase wird diese Fläche um ca. 2.365 m² erweitert. Die Höhe der Portale beträgt ca.<br />
14,5 m. Die weiteren Sammelschienenträger bzw. Geräteträger mit Gerät haben Höhen zwischen<br />
ca. 13,0 m und ca. 8,0 m.<br />
Zu versiegelnde Flächen ergeben sich für die Fundamentsockel der Portale, die Fundamente<br />
für die Geräteträger sowie das Fundament für die Sammelschienenträger. Innerhalb der<br />
Kabelübergabestation werden drei Betriebsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt<br />
ca. 180 m² errichtet. Die Betriebsgebäude 1 und 2 dienen zur Aufnahme von Steuerungs-<br />
und Nachrichtentechnik für die Kabelübergabestation und sie werden als Fertigteilgebäude<br />
(ähnlich einer Fertigteilgarage) erstellt. Diese Gebäude werden eine Außenabmessung von<br />
ca. 6,5 x 2,5 x 3 m besitzen und mit einem Flachdach versehen sein. Die Außenwände werden<br />
mit einem farbigen Mineralputz behaftet sein und werden keine Fenster aufweisen. Das<br />
Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen aufgefangen wird, wird mittels Speier über<br />
die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht. Die Schemazeichnungen der Betriebsgebäude<br />
(Kleinwarten) sind in Anlage 17.2 (<strong>Bl</strong>att1-2) beigefügt.<br />
Das Betriebsgebäude 3 wird ca. 12 x 12 x 3 m groß sein und erhält ein aufgesetztes Satteldach.<br />
In dem Gebäude werden sich ca. 6 Räume (Arbeits, Büro- und Toilettenräume) befinden,<br />
die mit Fenstern ausgestattet werden. Das anfallende Abwasser wird in einem geschlossenen<br />
Abwassertank gesammelt und bei Bedarf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen,<br />
entsorgt. Das auf den Dachflächen aufgefangene Niederschlagswasser wird mittels<br />
Speier über die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht. Die Gestaltung der<br />
Außenwände und des Daches wird der ortsüblichen Bebauung angepasst. Der Aufbau des<br />
Betriebsgebäudes ist in Anlage 17.4 dargestellt.<br />
Hinzu kommt die Anlage eines Betriebsweges mit einer Fläche von ca. 1.449 m² (Breite ca.<br />
4,0 m – 6,5 m) sowie Parkplätze auf einer Fläche von ca. 40,0 m x 4,8 m (d.h. ca. 192 m²),<br />
die mit Rasengittersteinen befestigt werden. Die Zufahrt zur KÜS erfolgt vom Weg<br />
Diestegge, der für die Anlieferung von Baumaterialien auf ca. 3,5 m verbreitert wird.<br />
Die gesamte Anlage wird nach Fertigstellung mit einem Stabgitterzaun von ca 2,0 m Höhe<br />
umschlossen und mit einer Hecke eingegrünt. Eine Skizze eines Stabgitterzaun ist in Anlage<br />
17.5 beigefügt.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 85<br />
24.3 Bauphase der Kabelübergabestationen<br />
Für den Bau der Kabelübergabestationen wird die entsprechende Baufläche eingezäunt und<br />
der Oberboden bis zur späteren Verwendung abgetragen und zwischengelagert. Danach<br />
werden die benötigten Fundamente und Betriebswege hergestellt. Die Portale bestehen aus<br />
vorgefertigten Einzelteilen und werden vor Ort zusammengebaut und mit den Fundamenten<br />
verbunden. Die Geräteträger werden im Ganzen angeliefert und auf den Fundamenten befestigt.<br />
Das Einziehen der Leiterseile erfolgt ähnlich der Vorgehensweise bei der Freileitung.<br />
Nachdem auch die Komponenten für die Erdkabel montiert sind, werden die Kabel aus dem<br />
Boden kommend an die Endverschlüsse montiert und über Sammelschienen mit der Freileitung<br />
verbunden.<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 86<br />
25. Verzeichnis über Literatur / Gesetze / Verordnungen / Vorschriften / Gutachten<br />
zum Erläuterungstext<br />
1. Gesetz für den Vorrang Erneuerbare Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG),<br />
vom 25. Oktober 2008 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />
28. Juli 2011 (BGBI. I S. 1634) geändert worden ist<br />
2. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Energiewirtschaftliche Planung für die<br />
Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr<br />
2020 (dena-Netzstudie I), vom Februar 2005<br />
3. Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom<br />
21. August 2009 (BGBI. I S. 2870), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 07. März<br />
2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 338) geändert worden ist<br />
4. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.),<br />
vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Dezember<br />
2009 (GV. NRW. S. 861) geändert worden ist<br />
5. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), vom 24. Februar 2010 (BG<strong>Bl</strong>. I<br />
S. 94), das zuletzt durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1690)<br />
geändert worden ist<br />
6. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Integration erneuerbarer Energien in die<br />
deutsche Stromversorgung im Zeitraum 2015-2020 mit Ausblick auf 2025 (dena-<br />
Netzstudie II), vom November 2010<br />
7. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 11. Mai 1995 (GV.<br />
NRW. S. 532)<br />
8. Regionalplan des Regierungsbezirks Münster (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP),<br />
Teilabschnitt Münsterland, textliche Darstellung (Stand: 06.12.1999) unter:<br />
http://www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/regionalrat_regionalplanung/Regionalplan/index.html<br />
9. Baugesetzbuch (BauGB), vom 23. September 2004 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 2414), das zuletzt durch<br />
Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1509) geändert worden ist<br />
10. DIN EN 50 341-1 (VDE 0210 Teil 1): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 1: Allgemeine<br />
Anforderungen – gemeinsame Festlegungen; Deutsche Fassung: EN 50 341-1:2001;<br />
VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />
11. DIN EN 50 341-2 (VDE 0210 Teil 2): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 2: Index der<br />
NNA (Nationale Normative Festsetzungen); Deutsche Fassung: EN 50 341-2:2001;<br />
VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 87<br />
12. DIN EN 50 341-3-4 (VDE 0210 Teil 3): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 3: Nationale<br />
Normative Festsetzungen (NNA); Deutsche Fassung: EN 50 341-3-4:2001; VDE-VER-<br />
LAG GMBH, Berlin<br />
13. DIN EN 50110-1 (VDE 0105 Teil 1): Betrieb von Elektrischen Anlagen; Deutsche<br />
Fassung: EN 50 110-1:1996; VDE-VERLAG GMBH, Berlin Gesetz zur Beschleunigung<br />
von Planvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen, vom 16. Dezember 2006 (BG<strong>Bl</strong>. 2006 I<br />
S. 2833)<br />
14. DIN EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2): Betrieb von Elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />
Deutsche Fassung EN 50110-2:1996 + Corrigendum 1997-04; VDE-VERLAG<br />
GMBH, Berlin<br />
15. DIN EN 50110-2 Ber 1 (Berichtigung zu VDE 0105 Teil 2): Berichtigungen zu DIN<br />
EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2):1997-10 Betrieb von elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />
VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />
16. DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100): Betrieb von elektrischen Anlagen; Juni<br />
2000; VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />
17. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG),<br />
vom 7. Juli 2005 (BG<strong>Bl</strong> I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />
28. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1690) geändert worden ist<br />
18. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV),<br />
vom 16. Dezember 1996 (BG<strong>Bl</strong>. I Seite 1966)<br />
19. DIN V ENV 1992-3: Eurocode 2, Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken;<br />
Teil 3: Fundamente; Deutsche Fassung ENV 1992-3; 1998; Ausgabe 2000<br />
20. DIN V ENV 1993-1: Eurocode 3, Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton; Teil<br />
1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau; Deutsche<br />
Fassung; Ausgabe 1993<br />
21. DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und<br />
Konstruktion; Ausgabe Juli 2001<br />
DIN 1045-1 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-1:2001-07; Ausgabe Juli 2002<br />
DIN 1045-2: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Beton; Festlegung, Eigenschaften,<br />
Herstellung und Konformität; Ausgabe Juli 2001<br />
DIN 1045-2 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-2:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />
DIN 1045-3: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Bauausführung; Ausgabe<br />
Juli 2001<br />
DIN 1045-3 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-3:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />
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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />
Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />
Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />
Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />
Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 88<br />
22. DIN 48 207-1: Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV: Verfahren und Ausrüstung<br />
zum Verlegen von Leitern; Teil 1: Verlegen von Leitern; Entwurf 10/1999; Teil 2:<br />
Ziehstrümpfe aus Stahl; Entwurf 8/2000; Teil 3: Wirbelverbinder; Entwurf 7/2000<br />
23. Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein – Westfalen,<br />
vom 11.März 1980 (GV NRW S 274) zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes<br />
vom 5.April 2005<br />
24. International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection: Guidelines for limiting<br />
exposer to time – varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300<br />
GHz); Health Physics 74 (4): 494-522; 1998<br />
25. Rat der Europäischen Union: Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung<br />
gegenüber elektromagnetischen Feldern (0Hz – 300 GHz), 8550/99<br />
26. Empfehlung der Strahlenschutzkommission: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen<br />
zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen Feldern, gebilligt in der 174. Sitzung<br />
der Strahlenschutzkommission am 13./14. September 2001<br />
27. Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26.<br />
Bundes-Immissionsschutzverordnung) in der überarbeiteten Fassung gemäß Beschluss<br />
des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), 107. Sitzung, 15. bis 17. März 2004<br />
28. KRÄMER, E.: Gutachten zur Schallemission von Hochspannungsfreileitungen und<br />
Umgebungslärmmessungen; Gutachten Nr. L 5058; TÜV Süddeutschland; 19. August<br />
2003<br />
39. Badenwerk Karlsruhe AG: Hochspannungsleitungen und Ozon. Karlsruhe. Fachberichte<br />
88/2 der Badenwerke AG, 1988<br />
30. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), vom 28. Juni 2007 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1206), das zuletzt<br />
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BG<strong>Bl</strong>. I S.2585) geändert worden ist<br />
31. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW), vom 23. September<br />
1995 (GV. NRW. 1995, 1028), das zuletzt durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes<br />
vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 306) geändert worden ist<br />
32. Mustervertrag des Bundesverkehrsministeriums gemäß Allgemeinem Rundschreiben<br />
(ARS) 7/1987 vom 27. April 1987<br />
33. Richtlinien über Kreuzungen zwischen Starkstromleitungen eines Unternehmens der<br />
öffentlichen Elektrizitätsversorgung (EVU) mit DB AG-Gelände oder DB AG-Starkstromleitungen,<br />
Stromkreuzungsrichtlinien (SKR 2000), vom 01. Januar 2000<br />
34. Richtlinien über Kreuzungen von Starkstromleitungen eines Unternehmens der öffentlichen<br />
Elektrizitätsversorgung (EVU) mit Gelände oder Starkstromleitungen der Nichtbundeseigenen<br />
Eisenbahnen (NE), NE- Stromkreuzungsrichtlinien, vom 1. Januar 1960 in<br />
der Fassung vom 1. Juli 1973<br />
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