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Pkt. Meppen, Bl. 4201, Abschnitt - Amprion

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Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />

(Anhörungsverfahren § 43a EnWG i.V.m. § 73 VwVfG)<br />

Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />

bis .................... 20....<br />

in der Gemeinde................................................................<br />

Gemeinde<br />

Planfeststellungsvermerk der Planfeststellungsbehörde<br />

Nach § 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG planfestgestellt durch Beschluss vom .................... 20....<br />

Planfeststellungsbehörde<br />

Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />

(Planfeststellungsbeschluss und festgestellter Plan (§ 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG))<br />

Der Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des festgestellten Planes<br />

haben ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />

bis .................... 20....<br />

in der Gemeinde................................................................<br />

Gemeinde<br />

Erläuterungsbericht<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />

380-kV-Höchstspannungskabel<br />

KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Stand: 29.11.2011<br />

Inhalt: Seiten 1 – 88<br />

Siegel<br />

Siegel<br />

Siegel<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Genehmigungen<br />

Anlage 1


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 1<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung<br />

Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380‐kV‐Höchstspannungsfreileitung Wesel –<br />

<strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>,<br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken‐Süd,<br />

Neubau des 380‐kV‐Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation (KÜS) Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>.<br />

4230<br />

Erläuterungsbericht<br />

Anlage 1<br />

Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (Stand 29.11.2011)<br />

DIS 700134430<br />

1


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

0. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................... 5<br />

1. GEGENSTAND DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS ................................................................................. 11<br />

2. ENERGIERECHTLICHES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN UND UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG ....... 14<br />

3. ZWECK UND RECHTSWIRKUNGEN DER PLANFESTSTELLUNG ......................................................................... 15<br />

4. ZUSTÄNDIGKEITEN ........................................................................................................................................ 15<br />

4.1 VORHABENTRÄGERIN .................................................................................................................................... 15<br />

4.2 PLANFESTSTELLUNGSBEHÖRDE ..................................................................................................................... 16<br />

5. ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE BEGRÜNDUNG ................................................................................................... 16<br />

5.1 GESETZLICHER AUFTRAG AN DEN NETZBETREIBER ...................................................................................... 16<br />

5.2 GESETZLICHE BEDARFSFESTLEGUNG NACH DEM ENERGIELEITUNGSAUSBAUGESETZ (ENLAG) ................... 17<br />

5.3 ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES VORHABENS .......................................................................... 17<br />

5.4 NULL-VARIANTE ........................................................................................................................................... 18<br />

5.5 FAZIT............................................................................................................................................................. 19<br />

6. ABSCHNITTSBILDUNG ................................................................................................................................... 19<br />

6.1 RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DER ABSCHNITTSBILDUNG ............................................................................... 19<br />

6.2 GRÜNDE FÜR DIE FESTLEGUNG DER KONKRETEN ABSCHNITTSGRENZEN ...................................................... 20<br />

6.3 PROGNOSTISCHE BEURTEILUNG DES GESAMTVORHABENS ........................................................................... 21<br />

7. RAUMORDNUNG ............................................................................................................................................ 23<br />

8. ALTERNATIVENPRÜFUNG IM ZUR PLANFESTSTELLUNG ANSTEHENDEN TEILABSCHNITT ............................... 24<br />

8.1 GROßRÄUMIGE TRASSENVARIANTEN ............................................................................................................ 24<br />

8.2 TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSALTERNATIVEN ................................................................................................. 26<br />

8.2.1 HGÜ-TECHNIK .............................................................................................................................................. 26<br />

8.2.2 FESTLEGUNG VON ERDKABELABSCHNITTEN IN DREHSTROMTECHNIK .......................................................... 27<br />

8.2.2.1 ABWÄGUNGSDIREKTIVEN ..................................................................................................................... 27<br />

8.2.2.1.1 VORGABEN DES ENERGIELEITUNGSAUSBAUGESETZES (ENLAG) ......................................................... 28<br />

8.2.2.1.2 ÜBRIGE ABWÄGUNGSRELEVANTE BELANGE ......................................................................................... 28<br />

8.2.2.2 IDENTIFIZIERUNG DER SOG. SIEDLUNGSPUFFER .................................................................................... 30<br />

8.2.2.3 GEWICHTUNG DER ABWÄGUNGSRELEVANTEN BELANGE ...................................................................... 31<br />

8.2.2.3.1 AUßERHALB DER SIEDLUNGSPUFFER .................................................................................................... 31<br />

8.2.2.3.2 IM BEREICH DER SIEDLUNGSPUFFER NRN. 1, 4, 5, 6, 7, 8 UND 9 ............................................................ 31<br />

8.2.2.3.3 IM BEREICH DER SIEDLUNGSPUFFER NR. 2 UND NR. 3 .......................................................................... 32<br />

9. BESCHREIBUNG DES TRASSENVERLAUFS (FEINTRASSE) ................................................................................ 34<br />

9.1 TRASSIERUNGSGRUNDSÄTZE ......................................................................................................................... 34<br />

9.2 TRASSENANGABEN ........................................................................................................................................ 35<br />

9.3 OPTIMIERUNGEN DER PLANUNG .................................................................................................................... 35<br />

9.3.1 PLANERISCHE OPTIMIERUNGEN .................................................................................................................... 35<br />

9.3.2 TECHNISCHE OPTIMIERUNGEN ...................................................................................................................... 36<br />

9.4 TRASSENVERLAUF ......................................................................................................................................... 37<br />

9.4.1 LEITUNGSNEUBAU IM ABSCHNITT PKT. BREDENWINKEL – PKT. BORKEN SÜD ............................................. 37<br />

10 ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DER FREILEITUNG ................................................... 38<br />

10.1 TECHNISCHE REGELWERKE ................................................................................................................. 38<br />

10.2 MASTE .......................................................................................................................................................... 39<br />

2


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 3<br />

10.3 BERECHNUNGS- UND PRÜFVERFAHREN FÜR MASTSTATIK UND -AUSTEILUNG .............................................. 41<br />

10.4 MASTGRÜNDUNGEN ...................................................................................................................................... 42<br />

10.5 BERECHNUNGS- UND PRÜFVERFAHREN FÜR MASTFUNDAMENTE .................................................................. 43<br />

10.6 BESEILUNG, ISOLATOREN, BLITZSCHUTZSEIL ............................................................................................... 44<br />

11 BAUAUSFÜHRUNG DER FREILEITUNG ............................................................................................... 44<br />

11.1 ZUWEGUNG ................................................................................................................................................... 44<br />

11.2 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN ........................................................................................................... 45<br />

11.3 HERSTELLEN DER BAUGRUBE FÜR DIE FUNDAMENTE ................................................................................... 47<br />

11.4 FUNDAMENTART UND -HERSTELLUNG ........................................................................................................... 47<br />

11.5 VERFÜLLUNG DER FUNDAMENTGRUBEN UND ERDABFUHR ........................................................................... 49<br />

11.6 MASTMONTAGE ............................................................................................................................................. 49<br />

11.7 SEILZUG ........................................................................................................................................................ 51<br />

11.8 RÜCKBAUMAßNAHMEN ................................................................................................................................. 53<br />

11.9 QUALITÄTSKONTROLLE DER BAUAUSFÜHRUNG ............................................................................................ 54<br />

11.10 ARCHÄOLOGISCHE SITUATION ................................................................................................................... 54<br />

12. SICHERUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN BEIM BAU UND BETRIEB DER FREILEITUNG .................................. 55<br />

13. IMMISSIONEN ........................................................................................................................................... 57<br />

13.1 ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE FELDER (FREILEITUNG) ........................................................................... 57<br />

13.2 BETRIEBSBEDINGTE SCHALLIMMISSIONEN (KORONAGERÄUSCHE) ............................................................... 59<br />

13.3 BAUBEDINGTE LÄRMIMMISSIONEN ............................................................................................................... 61<br />

13.4 STÖRUNGEN VON FUNKFREQUENZEN ............................................................................................................ 61<br />

13.5 OZON UND STICKOXIDE ................................................................................................................................. 62<br />

14. INANSPRUCHNAHME VON PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN FÜR DEN BAU UND BETRIEB DER<br />

FREILEITUNG ............................................................................................................................................ 62<br />

14.1 PRIVATE GRUNDSTÜCKE ............................................................................................................................... 62<br />

14.2 KLASSIFIZIERTE STRAßEN UND BAHNGELÄNDE (FREILEITUNG) .................................................................... 64<br />

15 ERLÄUTERUNGEN ZUM NACHWEISREGISTER (ANLAGE 8, FREILEITUNG) .............................. 64<br />

16 ERLÄUTERUNGEN ZUM KREUZUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 9, FREILEITUNG) .................... 66<br />

17 ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DES KABELABSCHNITTES ..................................... 67<br />

17.1 TECHNISCHE REGELWERKE ........................................................................................................................... 67<br />

17.2 TECHNISCHE DATEN DER KABELANLAGEN ................................................................................................... 67<br />

17.3 KABELMUFFENVERBINDUNG ......................................................................................................................... 69<br />

17.4 KABELENDVERSCHLÜSSE .............................................................................................................................. 70<br />

18 BAUAUSFÜHRUNG DER KABELANLAGE ......................................................................................................... 71<br />

18.1 WASSERHALTUNG ......................................................................................................................................... 71<br />

18.2 ZUWEGUNG ................................................................................................................................................... 72<br />

18.3 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHEN ........................................................................................................... 72<br />

18.4 TEMPORÄRE ZUFAHRTSWEGE UND ARBEITSFLÄCHEN .................................................................................. 72<br />

18.5 BAUABWICKLUNG OFFENE BAUWEISE........................................................................................................... 73<br />

18.6 BAUABWICKLUNG GESCHLOSSENE BAUWEISE .............................................................................................. 75<br />

18.7 KABELVERLEGUNG UND -MONTAGE .............................................................................................................. 75<br />

18.8 VERFÜLLUNG DER KABELGRABEN UND ERDABFUHR .................................................................................... 76<br />

18.9 QUALITÄTSKONTROLLE DER BAUAUSFÜHRUNG ............................................................................................ 76<br />

19. SICHERUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN BEIM BAU UND BETRIEB DER KABEL ............................................ 77<br />

3


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 4<br />

20. IMMISSIONEN VON KABELANLAGEN UND KABELÜBERGABESTATIONEN ....................................................... 77<br />

20.1 ELEKTRISCHE UND MAGNETISCHE FELDER (KABEL) ..................................................................................... 77<br />

20.2 BAUBEDINGTE LÄRMIMMISSIONEN ............................................................................................................... 79<br />

20.3 WÄRMEIMMISSIONEN DURCH DAS KABEL ..................................................................................................... 79<br />

21. RECHTLICHE SICHERUNG FÜR DEN BAU UND BETRIEB DER KABELÜBERGABE-STATIONEN UND<br />

KABELTRASSEN ............................................................................................................................................. 79<br />

21.1 PRIVATE GRUNDSTÜCKE ............................................................................................................................... 79<br />

22. ERLÄUTERUNGEN ZUM LEITUNGSRECHTSREGISTER (ANLAGE 15, KABEL ) .................................................. 80<br />

23. ERLÄUTERUNGEN ZUM KREUZUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 16, KABEL) ...................................................... 81<br />

23.1 KLASSIFIZIERTE STRAßEN UND BAHNGELÄNDE ............................................................................................ 81<br />

24. ANGABEN ZUR BAULICHEN GESTALTUNG DER KABELÜBERGABESTATIONEN (KÜS) .................................... 83<br />

24.1 KABELÜBERGABESTATION LÖCHTE .............................................................................................................. 83<br />

24.2 KABELÜBERGABESTATION DIESTEGGE ......................................................................................................... 84<br />

24.3 BAUPHASE DER KABELÜBERGABESTATIONEN ............................................................................................... 85<br />

25. VERZEICHNIS ÜBER LITERATUR / GESETZE / VERORDNUNGEN / VORSCHRIFTEN / GUTACHTEN ZUM<br />

ERLÄUTERUNGSTEXT .................................................................................................................................... 86<br />

4


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 5<br />

0. Abkürzungsverzeichnis<br />

€ Euro<br />

μT Mikrotesla (10 -6 Tesla)<br />

Abs. Absatz<br />

Al/St Aluminium/Stahl<br />

Anl. Anlage<br />

Art. Artikel<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BGV berufsgenossenschaftliche Vorschriften<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BImSchV Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

<strong>Bl</strong>. Bauleitnummer<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

BNetzA Bundesnetzagentur<br />

BR-Drs Bundesratsdrucksache<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

bzw. Beziehungsweise<br />

ca. zirka<br />

cm Zentimeter<br />

CO2<br />

Kohlendioxid<br />

dB Dezibel<br />

dena Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

Dez. Dezernat<br />

5


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 6<br />

d.h. das heißt<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DSchG NW Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EN Europa-Norm<br />

EnLAG Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz)<br />

ENV Europäische Vornorm<br />

EnWG Energiewirtschaftsgesetz<br />

EOK Erdoberkante<br />

EU Europäische Union<br />

ff fortfolgende<br />

FFH Flora Fauna Habitat<br />

FStrG Bundesfernstraßengesetz<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GHz Gigahertz (10 9 Hertz)<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

HGÜ Hochspannungsgleichstromübertragung<br />

HLUG Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

Hz Hertz<br />

ICNIRP International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection<br />

IRPA International Radiation Protection Association<br />

i. d. F. in der Fassung<br />

i.S. im Sinne<br />

6


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 7<br />

i.V.m. in Verbindung mit<br />

IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung<br />

Kap. Kapitel<br />

K<strong>Bl</strong>. Kabelbauleitnummer<br />

km Kilometer<br />

KÜS Kabelübergabestation<br />

kV Kilovolt (10 3 Volt)<br />

LAI Länderausschuss für Immissionsschutz<br />

LEP Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

LEPro Gesetz zur Landesentwicklung NRW (Landesentwicklungsprogramm)<br />

LWL Lichtwellenleiter<br />

m Meter<br />

m² Quadratmeter<br />

MHZ Megahertz (10 6 Hertz)<br />

MVA Megavoltampere (10 6 Voltampere)<br />

MW Megawatt (10 6 Watt)<br />

n. F. neue Fassung<br />

Nr. / Nrn. Nummer / Nummern<br />

NRW Nordrhein-Westfalen<br />

NSG Naturschutzgebiet<br />

Offshore Die Windenergienutzung durch im Meer errichtete Windparks<br />

o.g. oben genannten<br />

ONr. Objektnummer<br />

Onshore Die Windenergienutzung durch an Land errichtete Windparks<br />

7


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 8<br />

<strong>Pkt</strong>. Punkt<br />

ppb parts per billion (1 : 10 9 )<br />

rd. rund<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

RoV Raumordnungsverordnung des Bundes<br />

ROV Raumordnungsverfahren<br />

S. Satz<br />

SKR Stromkreuzungsrichtlinien<br />

sog. so genannt (en)<br />

T Tragmast<br />

TA Technische Anleitung<br />

TöB Träger öffentlicher Belange<br />

TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />

UA Umspannanlage<br />

UKW Ultrakurzwellen<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.<br />

vgl. vergleiche<br />

VPE Vernetztes Polyethylen<br />

VwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

WA Winkel-/Abspannmast<br />

WE Winkel-/Endmast<br />

WEA Windenergieanlage<br />

8


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 9<br />

z.B. zum Beispiel<br />

9


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 10<br />

Tabellenverzeichnis:<br />

Tab. 1: Maßnahmenübersicht<br />

Tab. 2: Dokumentenliste<br />

Tab. 3: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-Freileitung in Abhängigkeit<br />

vom Abstand zur Leitung<br />

Abbildungsverzeichnis:<br />

Abb. 1: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier Kabelanlagen<br />

Abb. 2: Montage einer Vogelschutzmarkierung<br />

Abb. 3: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />

Abb. 4: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Abb. 5: Montage der Fundamentbewehrung<br />

Abb. 6: Bohrung für einen Bohrpfahl<br />

Abb. 7: Montierter Mastfuss<br />

Abb. 8: Mastmontage (Stocken)<br />

Abb. 9: Prinzipdarstellung eines Seilzuges<br />

Abb. 10: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn<br />

Abb. 11: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges<br />

Abb. 12: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen<br />

Abb. 13: Darstellung von Anfahrwege<br />

Abb. 14: Darstellung von Arbeitsflächen außerhalb des Schutzstreifens<br />

Abb. 15: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels (Quelle: Nexans)<br />

Abb. 16: Schemazeichnung Übergang Freileitung – Kabel – Freileitung<br />

Abb. 17: Skizze einer Verbindungsmuffe<br />

Abb. 18: Kabelendverschlüsse und Portal<br />

10


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 11<br />

1. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH (Rechtsnachfolgerin der RWE Transportnetz Strom GmbH) plant zur<br />

Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einer sicheren Energieversorgung, das Stromübertragungsnetz<br />

in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auszubauen. Dies umfasst die<br />

Errichtung einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung mit einer Übertragungskapazität von<br />

ca. 3600 MVA zwischen der Umspannanlage Niederrhein in Wesel (Kreis Wesel/NRW) und<br />

dem Leitungspunkt (<strong>Pkt</strong>.) <strong>Meppen</strong> in <strong>Meppen</strong> (Landkreis Emsland/Niedersachsen). <strong>Amprion</strong><br />

plant die Leitung abschnittsweise sowohl als Freileitung als auch als Erdkabel. Die geplante<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung erhält die Bauleitnummer (<strong>Bl</strong>.) <strong>4201</strong>, die geplante 380kV-Höchstspannungskabelverbindung<br />

erhält die Kabelbauleitnummer (KBL.) 4230.<br />

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) aus dem Jahre 2000 und 2004<br />

hat in den küstennahen Regionen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu einem massiven<br />

Zubau von Windenergieanlagen (WEA, On- wie Offshore) geführt. Dieser wird sich<br />

auch unter Geltung des EEG 2009 [1] weiter fortsetzen, da auch hier erhebliche wirtschaftliche<br />

Anreize für den Zubau insbesondere von Offshore-WEA geschaffen wurden.<br />

Die verstärkten Einspeisungen größerer Leistungen durch die Entwicklung der an Land installierten<br />

Windenergieleistungen (Onshore) und durch die Errichtung bereits genehmigter<br />

bzw. in der Genehmigungsplanung befindlicher Windenergieanlagen in der Nordsee und<br />

Ostsee (Offshore) erfordern eine Erweiterung des 380-kV-Stromübertragungsnetzes, um den<br />

bis zum Jahre 2015 prognostizierten Zuwachs der Windenergieleistung zu den südlich gelegenen<br />

Verbrauchsschwerpunkten abtransportieren zu können. Des Weiteren macht der Zubau<br />

von neuen konventionellen Kraftwerken in Norddeutschland den raschen Ausbau des<br />

Höchstspannungsübertragungsnetzes zum Abtransport der Energie erforderlich.<br />

Gemäß der Netzstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena-Netzstudie I, 2005) [2] ist zum<br />

Abtransport der vorgenannten WEA-Leistung eine 380-kV-Verbindung Diele – Niederrhein/Wesel<br />

als Ausbaumaßnahme im 380-kV-Übertragungsnetz erforderlich. Die Verbindung<br />

Diele – Niederrhein/Wesel wird dort unter der Überschrift „Netzverstärkungen und<br />

Netzausbau im Höchstspannungsübertragungsnetz zwischen 2010 und 2015“ aufgeführt.<br />

Der Gesetzgeber hat die Ergebnisse dieser Studie aufgegriffen und im "Gesetz zum Ausbau<br />

von Energieleitungen" (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG, verkündet als Art. 1 des Gesetzes<br />

zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze) [3] vom 21.08.2009, in<br />

Kraft getreten am 26.08.2009, geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 07.03.2011<br />

(BG<strong>Bl</strong>. I S. 338) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für<br />

das Leitungsvorhaben Diele – Niederrhein/Wesel in Nr. 5 des Bedarfsplans festgestellt.<br />

Das Vorhaben „Neubau Höchstspannungsleitung Diele – Niederrhein/Wesel, Nennspannung<br />

380 kV“ verläuft innerhalb der Netzgebiete der Übertragungsnetzbetreiber <strong>Amprion</strong> GmbH<br />

und TenneT TSO GmbH (Rechtsnachfolgerin der transpower stromübertragungs gmbh) und<br />

soll gemäß der vorgenannten Studie bis zum Jahre 2015 errichtet werden.<br />

Im Planungsabschnitt der <strong>Amprion</strong> zwischen Wesel und <strong>Meppen</strong> umfasst die Leitungsstrecke<br />

eine Gesamtlänge von ca. 130 km. Die Leitung verläuft in Nordrhein-Westfalen auf einer<br />

Länge von ca. 92 km in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster. In Niedersachsen<br />

11


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 12<br />

werden auf einer Länge von 38 km die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland gequert.<br />

Am Leitungspunkt <strong>Meppen</strong> in Höhe der Bundesstraße B 402 erfolgt die Verbindung<br />

zum Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH.<br />

Um eine klare Abgrenzung der behördlichen Zuständigkeiten und eine bessere verfahrenstechnische<br />

Handhabbarkeit zu schaffen, wurde in Abstimmung mit den zuständigen Planfeststellungsbehörden<br />

die gesamte Strecke zwischen Wesel und <strong>Meppen</strong> in mehrere Planfeststellungsabschnitte<br />

aufgeteilt.<br />

Der Gegenstand dieses zweiten Planfeststellungsverfahrens ist der <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel<br />

– <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd der 380-kV-Leitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> im Regierungsbezirk<br />

Münster im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Planungsabschnitt beginnt<br />

unmittelbar nördlich des geplanten Mastes Nr. 28 am <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und endet mit dem<br />

geplanten Mast Nr. 47 am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd. Der <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel befindet sich nahe der<br />

Grenze zwischen den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster.<br />

Die Grundstücke, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 S. 1<br />

BNatSchG genutzt werden sollen, sind räumlich auf dem Gebiet der Stadt Isselburg sowie<br />

der Stadt Gescher gelegen.<br />

<strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt teils<br />

als Freileitung teils als Erdkabel verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten<br />

erprobt und stellt eine sichere und kostenadäquate Realisierungsalternative dar. Geleitet<br />

durch die Vorgaben des EnLAG plant <strong>Amprion</strong>, die Leitung zudem in einem Teilbereich des<br />

hier zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong>s als Erdkabel in Drehstromtechnik zu verlegen.<br />

Somit ist der im Planfeststellungsabschnitt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd gelegene<br />

Teilverkabelungsabschnitt Kabelübergabestation (KÜS) Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>.<br />

4230, auf dem Gemeindegebiet von Raesfeld (Kreis Borken) auch Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.<br />

Die Kabelübergabestationen (KÜS) stellen die Verbindung zwischen den als Freileitung und<br />

den als Erdkabel verlegten <strong>Abschnitt</strong>en der Höchstspannungsleitung dar. Die KÜS werden<br />

daher auch in das Planfeststellungsverfahren mit eingebracht. Ohne sie ist der bestimmungsgemäße<br />

Betrieb einer Leitung, die nach den Vorgaben des EnLAG in Teilabschnitten<br />

als Erdkabel verlegt werden kann, nicht möglich. Die KÜS gehört damit grundsätzlich zu den<br />

gem. § 1 Abs. 4 EnLAG für den Betrieb der Energieleitungen notwendigen Anlagen, welche<br />

als Teil des Vorhabens zu betrachten sind.<br />

Im diesem Planfeststellungsabschnitt betreibt <strong>Amprion</strong> seit 1924 die 220-kV-Freileitung Wesel/Niederrhein<br />

– Ibbenbüren, <strong>Bl</strong>. 2304, die aus Altersgründen demontiert wird. Um den<br />

raumordnerischen Vorgaben der Trassenbündelung gerecht zu werden und den Eingriff in<br />

Natur und Landschaft zu minimieren, ist vorgesehen, ab dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel, am östlichen<br />

Gemeinderand von Raesfeld, die neue 380-kV-Leitungsverbindung auf einer Länge von<br />

ca. 10,8 km als Neubau (Freileitung/Kabel) im bestehenden Trassenraum der zu demontierenden<br />

220-kV-Leitung zu errichten. Die räumliche Lage des zweiten Planfeststellungsabschnittes<br />

ist in der Anlage 2.1 des Planfeststellungsordners abgebildet. Der gesamte Umfang<br />

der Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen ist in der folgenden Tabelle 1 dargestellt:<br />

12


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 13<br />

Maßnahme<br />

1. Neubau der 380-kV-<br />

Freileitung<br />

Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>.<br />

<strong>4201</strong>, im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>.<br />

Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken<br />

Süd<br />

2. Neubau des 380-kV-<br />

Kabelabschnittes KÜS Löchte<br />

– KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

3. Errichtung zweier Kabelstationen<br />

4. Rückbau der 220-kV-<br />

Freileitung <strong>Bl</strong>.2304 im <strong>Abschnitt</strong><br />

<strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel –<br />

<strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />

Tabelle 1: Maßnahmenübersicht<br />

Die in der Tabelle 1 dargestellten Maßnahmen erfolgen innerhalb folgender Kommunen:<br />

zu 1. Neubau der 380-kV-Freileitung Wesel - <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

o Kreis Borken<br />

• Stadt Borken<br />

• Gemeinde Raesfeld<br />

zu 2. Neubau des 380-kV-Kabelabschnittes KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

o Kreis Borken<br />

• Gemeinde Raesfeld<br />

zu 3. Errichtung zweier Kabelübergabestationen<br />

o Kreis Borken<br />

Anzahl der Maste<br />

13<br />

Länge des Leitungsabschnittes<br />

[km]<br />

Neubau Rückbau Neubau Rückbau<br />

19 31<br />

ca. 7,4<br />

ca. 7,6<br />

0 15 ca. 3,4 ca. 3,4<br />

--- --- ca. 0,05 ca. 0,05<br />

--- 46 ----- ca. 11,0


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 14<br />

• Gemeinde Raesfeld<br />

zu 4. Rückbau der 220-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. 2304 im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

o Kreis Borken<br />

• Stadt Borken<br />

• Gemeinde Raesfeld<br />

Der Trassenverlauf der geplanten Freileitung und die geplanten Standorte der neuen Maste<br />

sind in den als Anlage 2.2 beigefügten Übersichtsplänen im Maßstab 1:5000 (<strong>Bl</strong>att 5 bis <strong>Bl</strong>att<br />

7) ausgewiesen.<br />

Mit dem Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>, in den<br />

<strong>Abschnitt</strong>en <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – KÜS Löchte und KÜS Diestegge – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd soll aus<br />

derzeitiger planerischer Sicht ab dem Jahre 2013 begonnen werden.<br />

Der Bau der Freileitung, Kabel und Kabelübergabestationen wird eine Bauzeit von ca. 12<br />

Monaten in Anspruch nehmen. Die Investitionskosten betragen ca. 40 Mio. €.<br />

2. Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Die Errichtung und der Betrieb von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannspannung<br />

von 110 kV und mehr bedürfen gem. § 43 S.1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />

[3] grundsätzlich der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für<br />

das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG NRW) [4] des Landes Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des EnWG.<br />

Das planfestzustellende Vorhaben muss insbesondere den Zielen des § 1 EnWG entsprechen.<br />

Nach § 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche,<br />

effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit<br />

mit Elektrizität und Gas.<br />

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) [5] auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Bau und<br />

Betrieb der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung entsprechend Anlage<br />

1 Nr. 19.1.1 zu § 3b Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen, da die Gesamtmaßnahme über<br />

eine Leitungslänge von mehr als 15 km und eine Nennspannung von mehr als 220 kV verfügt.<br />

Für das Vorhaben wurde im Vorfeld ein Vorschlag für die Inhalte der umweltbezogenen Antragsbestandteile<br />

erarbeitet. Diese wurden im Rahmen eines Scopingtermins i. S. d. § 5<br />

UVPG am 28.04.2010 vorgestellt und diskutiert.<br />

14


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 15<br />

3. Zweck und Rechtswirkungen der Planfeststellung<br />

Es ist der Zweck der Planfeststellung, alle durch das Vorhaben berührten öffentlichrechtlichen<br />

Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen sowie Behörden<br />

abzustimmen, rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Leitung öffentlichrechtlich<br />

zu sichern.<br />

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen<br />

Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen<br />

Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen,<br />

insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen<br />

und Zustimmungen nicht erforderlich (§ 75 Abs. 1 VwVfG NRW).<br />

Die für den Bau und Betrieb der Anlage notwendigen privatrechtlichen Zustimmungen, Genehmigungen<br />

oder dinglichen Rechte für die Inanspruchnahme von Grundeigentum werden<br />

durch den Planfeststellungsbeschluss nicht ersetzt und müssen von der <strong>Amprion</strong> GmbH separat<br />

eingeholt werden. Auch die hierfür zu zahlenden Entschädigungen werden nicht im<br />

Rahmen der Planfeststellung festgestellt oder erörtert. Die Planfeststellung ist jedoch Voraussetzung<br />

und Grundlage für die Durchführung einer vorläufigen Besitzeinweisung<br />

und/oder eines Enteignungsverfahrens, falls im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen<br />

eine gütliche Einigung zwischen der <strong>Amprion</strong> GmbH und zustimmungspflichtigen Betroffenen<br />

nicht erzielt werden kann.<br />

Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, sind Ansprüche auf Unterlassung<br />

des Vorhabens, auf Außerbetriebsetzung, Beseitigung oder Änderung festgestellter Anlagen<br />

ausgeschlossen.<br />

An dem Planfeststellungsverfahren werden nach Maßgabe des § 43 EnWG gemäß §§ 72 ff.<br />

VwVfG NRW alle vom Vorhaben Betroffenen beteiligt.<br />

4. Zuständigkeiten<br />

4.1 Vorhabenträgerin<br />

Trägerin des Vorhabens ist die<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Asset Management<br />

Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (GT-A-AG)<br />

Rheinlanddamm 24<br />

44139 Dortmund<br />

<strong>Amprion</strong> ist als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber („Independent Transmission Operator“)<br />

ausgestaltet und führt alle betriebsnotwendigen Aufgaben mit eigenem Personal aus.<br />

15


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 16<br />

4.2 Planfeststellungsbehörde<br />

Das Vorhaben berührt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen Düsseldorf und<br />

Münster. Es liegt allerdings zu einem weit überwiegenden Teil auf Münsteraner Gebiet. Mit<br />

Schreiben vom 19. Juli 2011 hat <strong>Amprion</strong> die Bezirksregierung Münster um Klärung der Zuständigkeit<br />

bezüglich der zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde gebeten.<br />

Die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die in Tabelle 1 aufgeführten<br />

Maßnahmen der 380-kV-Leitungsverbindung zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>.<br />

Borken-Süd ist demnach die<br />

Bezirksregierung Münster<br />

Dezernat 25 - Verkehr<br />

Domplatz 1-3<br />

48143 Münster<br />

5. Energiewirtschaftliche Begründung<br />

5.1 Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber<br />

Zur Bewältigung der überregionalen Energietransportaufgaben betreibt die <strong>Amprion</strong> GmbH<br />

ein 220-/ 380-kV-Höchstspannungsnetz mit einer räumlichen Ausdehnung von Niedersachsen<br />

im Norden über Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bis<br />

nach Baden-Württemberg und Bayern im Süden der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Mit rund 11.000 Kilometern Länge sowie ca. 180 Schalt- und Umspannanlagen zwischen<br />

Niedersachsen und der Grenze zur Schweiz und Österreich besitzt <strong>Amprion</strong> das längste<br />

Höchstspannungsnetz in Deutschland. Es verbindet die Kraftwerke mit den Verbrauchsschwerpunkten<br />

und ist gleichzeitig wichtiger Bestandteil des Übertragungsnetzes in Deutschland<br />

und in Europa. Durch seine zentrale Lage in Europa ist das deutsche Übertragungsnetz<br />

eine wichtige Drehscheibe für den Energietransport zwischen Nord und Süd sowie zwischen<br />

Ost und West.<br />

Das Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> GmbH ist mit den Höchstspannungsnetzen anderer<br />

Übertragungsnetzbetreiber sowohl im Inland (TenneT TSO GmbH, 50Hz Transmission<br />

GmbH, EnBW Transportnetze AG) als auch mit dem Übertragungsnetz im europäischen<br />

Ausland (Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Österreich und Schweiz) verbunden.<br />

Mit dem Betrieb des Netzes kommt die <strong>Amprion</strong> GmbH ihren gesetzlichen Pflichten nach.<br />

Nach § 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres,<br />

zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu<br />

betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit<br />

es wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund § 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen<br />

dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach<br />

Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertra-<br />

16


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 17<br />

gungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Daraus<br />

ergibt sich auch die Pflicht, im Bedarfsfall das Netz auszubauen.<br />

Darüber hinaus sind Netzbetreiber gem. § 9 EEG [1] zur unverzüglichen Erweiterung der<br />

Netzkapazität verpflichtet, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung speziell des Stroms<br />

aus erneuerbaren Energien sicherzustellen.<br />

5.2 Gesetzliche Bedarfsfestlegung nach dem Energieleitungsausbaugesetz<br />

(EnLAG)<br />

Das von der Bundesregierung beschlossene "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der<br />

Höchstspannungsnetze" [3] soll unter anderem den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben<br />

im Höchstspannungs- bzw. Übertragungsnetz, die insbesondere für die Integration<br />

des Stroms aus Windenergie erforderlich sind, beschleunigen. Das Kernstück dieses Artikelgesetzes<br />

bildet das EnLAG.<br />

Der Bedarfsplan in § 1 Abs. 1 EnLAG beinhaltet konkrete Vorhaben „die der Anpassung,<br />

Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus<br />

erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen<br />

Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe<br />

im Übertragungsnetz dienen und für die daher ein vordringlicher Bedarf besteht“. Gemäß<br />

§ 1 Abs. 2 EnLAG entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben den<br />

Zielsetzungen des § 1 EnWG. Für diese Vorhaben stehen damit die energiewirtschaftliche<br />

Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Diese Feststellungen sind für Planfeststellungs-<br />

und Plangenehmigungsverfahren nach den §§ 43 ff. EnWG verbindlich.<br />

Der hier planfestzustellende <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd ist Teil der als<br />

Vorhaben Nr. 5 „Neubau Höchstspannungsleitung Diele – Niederrhein/Wesel, Nennspannung<br />

380-kV“ im Bedarfsplan des EnLAG aufgeführten Höchstspannungsleitung. An diese<br />

gesetzliche Bedarfsfestlegung ist damit sowohl die <strong>Amprion</strong> GmbH als auch die Planfeststellungsbehörde<br />

gebunden.<br />

5.3 Energiewirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens<br />

Ungeachtet der gesetzlichen Bedarfsfestlegung wäre die Planrechtfertigung auch im Übrigen<br />

zu bejahen, da das Vorhaben nicht nur im Sinne der allgemeinen Anforderungen an die<br />

Planrechtfertigung in Planfeststellungsverfahren vernünftigerweise geboten erscheint, sondern<br />

– darüber hinausgehend – auch ein dringender Bedarf für die Realisierung des Vorhabens<br />

besteht. Dieser ergibt sich bereits aus der dargestellten gesetzlichen Verpflichtung von<br />

<strong>Amprion</strong> nach §§ 11, 12 EnWG sowie § 9 Abs. 1 EEG.<br />

Die politisch und gesellschaftlich angestrebte Reduzierung des CO2-Ausstoßes soll vor allem<br />

durch einen erheblichen Zuwachs Erneuerbarer Energien erfolgen. Das EEG verfolgt in der<br />

aktuellen Fassung das konkrete Ziel, „den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung<br />

bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen“<br />

(§ 1 Abs. 2 EEG). Bis 2050 soll ein Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtener-<br />

17


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 18<br />

giemix von 80 Prozent erreicht werden. Damit verfolgt der deutsche Gesetzgeber auch Vorgaben<br />

auf Ebene der EU zur Förderung Erneuerbarer Energien.<br />

Die mit <strong>Bl</strong>ick auf diese Zielsetzung bereits in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen<br />

haben dazu geführt, dass es im Norden und Osten Deutschlands zu einem deutlichen Zubau<br />

von Onshore-WEA‘s gekommen ist. Diese sind von den Betreibern der<br />

Elektritzitätsversorgungsnetze nach § 17 Abs. 1 EnWG an ihr Netz anzuschließen. Darüber<br />

hinaus sind gem. § 8 Abs. 1 EEG alle Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten Strom, der<br />

durch nach dem EEG privilegierte Anlagen erzeugt wird, abzunehmen und zu übertragen.<br />

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß §§ 34 Abs. 1, 35 Abs.1 EEG verpflichtet, den von<br />

den übrigen Netzbetreibern aufgenommenen Strom aus EEG-Anlagen aufzunehmen und zu<br />

vergüten.<br />

Von der bis Ende 2010 in Deutschland installierten Windenergieleistung von rund 26.000<br />

MW entfallen ca. 40 % auf die Region nördlich einer Linie zwischen Oldenburg und Berlin.<br />

Die in dieser Region erzeugte elektrische Leistung übersteigt den regionalen Bedarf bei weitem.<br />

Da die produzierte elektrische Energie nicht in großem Maße speicherbar ist, ergibt sich<br />

ein Übertragungsbedarf für große Leistungen von Nord nach Süd. Hinzu kommt Leistung aus<br />

Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee in Höhe von voraussichtlich mehreren tausend<br />

MW, deren Bau zur Erreichung der genannten Klimaziele der Bundesregierung geplant und<br />

teilweise bereits umgesetzt wird. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, diese Anlagen<br />

gemäß § 17 Abs. 2a EnWG an ihr Netz anzuschließen; dazu haben sie die Verbindungsleitung<br />

zu den Offshore-Anlagen herzustellen.<br />

Im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde 2005 in einer bundesweiten Referenzstudie<br />

„Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in<br />

Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ (dena-Netzstudie I) [2] die Netzsituation<br />

unter der Voraussetzung von Windkrafteinspeisungen untersucht. Im Rahmen der Studie<br />

wurden im Netz verschiedene Engpässe identifiziert und der notwendige Ausbau für die Integration<br />

der Windenergie ermittelt. Diese Ausbaumaßnahmen beinhalten im Wesentlichen<br />

neben der Verstärkung vorhandener Stromtrassen den Bau neuer Höchstspannungstrassen.<br />

Die Studie betont ausdrücklich, dass eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

notwendig ist, um einen weiteren Ausbau der Windenergie und somit sowohl die<br />

politisch als auch gesellschaftlich gewollten Klimaziele nicht zu gefährden (vgl. Seite 7 der<br />

„Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Studie“).<br />

Einer dieser Netzengpässe wurde im Westen entlang der Grenze zu den Niederlanden zwischen<br />

Diele bei Weener und dem nördlichen Ruhrgebiet identifiziert. Zur Beseitigung dieses<br />

Netzengpasses weist die Studie zwei Maßnahmen aus: Verstärkung des vorhandenen Netzes<br />

durch eine Stromkreiszubeseilung vom Raum <strong>Meppen</strong> nach Uentrop (dena I-Netzstudie,<br />

S. 119) und den Neubau einer rd. 200 km langen Leitung zwischen dem Großraum Diele in<br />

Niedersachsen und der Umspannanlage Niederrhein in Wesel (Nordrhein-Westfalen).<br />

5.4 Null-Variante<br />

Die Möglichkeiten zur Netzverstärkung wurden durch die <strong>Amprion</strong> GmbH ausgeschöpft. Es<br />

wurden Arbeiten zur Zubeseilung durchgeführt bzw. sind in der Umsetzung und werden 2012<br />

18


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 19<br />

mit der Inbetriebnahme eines zweiten 380-kV-Stromkreises zwischen den Anlagen<br />

Hanekenfähr (Lingen) und Uentrop abgeschlossen.<br />

Die Studie zeigt aber, dass bei weiterem Ausbau der Windenergie, insbesondere bei Inbetriebnahme<br />

der geplanten Offshore-Windparks, die durch die Netzverstärkung bereitgestellten<br />

Übertragungskapazitäten nicht ausreichend sind.<br />

Dieser Sachverhalt wird auch durch die Ergebnisse der dena-Netzstudie II [6] bestätigt, deren<br />

Untersuchungen im Herbst 2010 abgeschlossen wurden und die Ende November 2010<br />

veröffentlicht wurde. Die Studie weist sogar einen über die nach dena-Netzstudie I zu realisierenden<br />

Vorhaben hinausgehenden Ausbaubedarf aus.<br />

5.5 Fazit<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH legt diese Erkenntnisse ihrer eigenen Planung zu Grunde. Aufgrund der<br />

abzusehenden Überlastung des vorhandenen und bereits verstärkten Übertragungsnetzes<br />

besteht ein zusätzlicher dringender Bedarf für den Neubau der 380-kV-Leitung Diele – Niederrhein/Wesel.<br />

Die Planrechtfertigung wäre damit auch unabhängig von der gesetzlichen<br />

Bedarfsfestlegung zu bejahen.<br />

6. <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />

6.1 Rechtliche Zulässigkeit der <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />

Die Zulässigkeit einer planungsrechtlichen <strong>Abschnitt</strong>sbildung ist allgemein anerkannt. Ihr<br />

liegt die Erwägung zugrunde, dass angesichts vielfältiger Schwierigkeiten, die mit einer detaillierten<br />

Planung verbunden sind, die Planfeststellungsbehörde ein planerisches Gesamtkonzept<br />

häufig nur in Teilabschnitten verwirklichen kann. Dadurch soll eine Unübersichtlichkeit<br />

vermieden werden, die durch eine Betrachtung des Gesamtvorhabens zwangsläufig einträte.<br />

Den Anforderungen an eine <strong>Abschnitt</strong>sbildung als Ausprägung des Abwägungsgebots ist<br />

vorliegend Genüge getan.<br />

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, über die Zulassung eines Vorhabens insgesamt,<br />

vollständig und abschließend in einem einzigen Bescheid zu entscheiden. Allerdings<br />

muss sichergestellt sein, dass Dritte durch die <strong>Abschnitt</strong>sbildung nicht in ihren Rechten verletzt<br />

werden. Eine solche Verletzung wäre beispielsweise dann zu befürchten, wenn die <strong>Abschnitt</strong>sbildung<br />

Dritten den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz<br />

faktisch unmöglich machen oder dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht<br />

gerecht werden würde.<br />

Dass Dritte durch die hier vorgenommene <strong>Abschnitt</strong>sbildung in dieser Weise in ihren Rechten<br />

verletzt werden, ist auszuschließen. Es ist sichergestellt und auch überprüfbar, dass keine<br />

andere Planungsvariante bei einer auf die Gesamtplanung bezogenen Betrachtung gegenüber<br />

dem hier gewählten Planungskonzept vorzugswürdig ist. Auch inhaltlich ist auszuschließen,<br />

dass die <strong>Abschnitt</strong>sbildung eine planerische Gesamtabwägung der von den Vorhaben<br />

betroffenen öffentlichen und privaten Belange unmöglich macht.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 20<br />

Auch kann dem Plan nicht entgegengehalten werden, dem zur Planfeststellung anstehenden<br />

Teilabschnitt fehle eine eigene sachliche Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung.<br />

Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass die von der Rechtsprechung geforderte<br />

sachliche Rechtfertigung des einzelnen Teilabschnitts im Sinne einer eigenständigen „Verkehrsfunktion“<br />

von der Rechtsprechung im Recht der Straßenplanung entwickelt worden ist.<br />

Sie ist ersichtlich den besonderen Bedingungen des Straßenrechts geschuldet. Auf leitungsgebundene<br />

Vorhaben wie die Zulassung einer Höchstspannungsfreileitung ist diese Rechtsprechung<br />

nicht übertragbar. Wegen des viel weitmaschiger geflochtenen Leitungsnetzes<br />

können Neubauvorhaben typischerweise nur „in einem Stück“ zugelassen werden. Ein einheitliches<br />

Planfeststellungsverfahren für das Gesamtvorhaben wäre aber regelmäßig unüberschaubar.<br />

Daher erscheint es sachgerecht, bei der Zulassung von Teilabschnitten einer<br />

Höchstspannungsfreileitung grundsätzlich auf die Forderung einer eigenständigen Versorgungsfunktion<br />

zu verzichten.<br />

Unabhängig davon weist der hier zur Planfeststellung anstehende Teilabschnitt eine solche<br />

eigenständige Versorgungsfunktion auf. Sollten nördlich gelegene Teilabschnitte des Gesamtvorhabens<br />

wider Erwarten nicht planfestgestellt bzw. realisiert werden, so könnte der<br />

hier zur Planfeststellung anstehende Teilabschnitt dennoch mit einer eigenständigen Versorgungsfunktion<br />

betrieben werden. So bestünde die Möglichkeit der Einbindung in das bestehende<br />

Netz und einem Betrieb mit einer Spannung von 220 kV. Konkret würde dies beinhalten,<br />

am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd vom geplanten Mast Nr. 47, dem Endpunkt des zweiten Planfeststellungsabschnitts,<br />

eine Leitungsverbindung zum nördlich gelegenen Mast Nr. 110 der<br />

bestehenden Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 herzustellen. Mit der Realisierung eines solchen Folgevorhabens<br />

zum Anschluss an die Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 würde ein vorläufiger, durchgehender 220-kV-<br />

Betrieb zwischen den Umspannanlagen Niederrhein/Wesel und Ibbenbüren (Kreis Steinfurt)<br />

ermöglicht.<br />

6.2 Gründe für die Festlegung der konkreten <strong>Abschnitt</strong>sgrenzen<br />

Südlich beginnt der Planfeststellungsabschnitt direkt nördlich von Mast Nr. 28. Der südliche<br />

Endpunkt des Teilabschnitts in unmittelbarer Nähe zur Regierungsbezirksgrenze wurde gewählt,<br />

um eine Abgrenzung der behördlichen Zuständigkeiten zu ermöglichen. Auf diese<br />

Weise ist sichergestellt, dass die Bezirksregierung Münster als die für den hier zur Planfeststellung<br />

anstehenden Teilabschnitt zuständige Behörde das Vorhaben umfassend und abschließend<br />

prüfen und planfeststellen kann. Die Festlegung von <strong>Abschnitt</strong>sgrenzen, die sich<br />

an den Grenzen der örtlichen Zuständigkeit von Genehmigungsbehörden orientieren, dient<br />

der Gewährleistung eines überschaubaren Planungsbereichs. Ihre planfeststellungsrechtliche<br />

Zulässigkeit ist allgemein anerkannt.<br />

Nördlich endet der <strong>Abschnitt</strong> unmittelbar am geplanten Mast 47 am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd. Die<br />

Kabelübergabestation Borken-Süd liegt nicht mehr im hier zur Planfeststellung anstehenden<br />

<strong>Abschnitt</strong>. Der <strong>Abschnitt</strong> hat eine Länge von 10,8 km bei einer Gesamtlänge von ca. 130 km,<br />

die vom Gesamtvorhaben mit einer Länge von 81 km auf den Regierungsbezirk Münster<br />

entfallen. Diese Länge ist einerseits geeignet, die durch die <strong>Abschnitt</strong>sbildung bezweckte<br />

Übersichtlichkeit des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens zu gewährleisten. Andererseits<br />

besteht nicht die Gefahr, dass das Gesamtvorhaben in eine zu große Zahl von Ab-<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 21<br />

schnitten aufgegliedert wird. Es ist sinnvoll, den <strong>Abschnitt</strong> unmittelbar vor der KÜS Borken-<br />

Süd enden zu lassen, weil die KÜS Borken-Süd eine räumliche bzw. technische Zäsur zu der<br />

sich nördlich anschließenden Erdkabeltrasse darstellt.<br />

6.3 Prognostische Beurteilung des Gesamtvorhabens<br />

Wird ein Gesamtprojekt aufgespalten und in mehreren Teilabschnitten ausgeführt, so begrenzt<br />

der zur Planfeststellung gestellte <strong>Abschnitt</strong> die Reichweite der Zulassungsentscheidung.<br />

Die Teilplanung darf sich allerdings nicht so weit verselbständigen, dass Probleme, die<br />

durch die Gesamtplanung ausgelöst werden, unbewältigt bleiben. Ihre Folgen für die weitere<br />

Planung dürfen nicht gänzlich ausgeblendet werden. Insofern ist auch das Gesamtvorhaben<br />

in das Verfahren über den jeweiligen Teilabschnitt einzubeziehen.<br />

Dies läuft aber nicht darauf hinaus, bereits im Rahmen der Planfeststellung des einzelnen<br />

<strong>Abschnitt</strong>s die Zulassungsfähigkeit nachfolgender Planabschnitte mit derselben Intensität wie<br />

den konkret zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong> zu prüfen. Erforderlich, aber auch<br />

ausreichend, ist stattdessen die Prognose, dass der Verwirklichung der weiteren Planungsschritte<br />

keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen. Aus dem<br />

<strong>Bl</strong>ickwinkel der durch das Vorhaben Betroffenen bedeutet dies, dass ein Anspruch besteht,<br />

die das Gesamtvorhaben betreffenden Fragen insoweit in die Planfeststellungsverfahren der<br />

einzelnen Teilabschnitte einzubeziehen. Diese Vorgehensweise ist im Umwelt- und Planungsrecht<br />

allgemein anerkannt. Dies gilt umso mehr, wenn, wie hier, auch der konkrete<br />

Trassenverlauf des planfestzustellenden <strong>Abschnitt</strong>s seinen primären Sinn aus der großräumigen<br />

Gesamtplanung und der überörtlichen Trassenführung bezieht. Dann können und sollen<br />

auch die von dem planfestgestellten <strong>Abschnitt</strong> verursachten Eingriffe aus einer großräumig<br />

abgewogenen Gesamtplanung gerechtfertigt werden.<br />

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat das Umweltgutachterbüro ERM GmbH im<br />

Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH den Bericht „380-kV-Leitung Diele – Niederrhein – Übergreifender<br />

Variantenvergleich“ erstellt. Zielsetzung dieser Untersuchung ist es, zunächst die grundsätzliche<br />

Machbarkeit einer Verbindung von Diele nach Wesel/Niederrhein zu prüfen. Zusätzlich<br />

ist auf der Ebene einer Grobprüfung die Eignung der zunächst zur Planfeststellung<br />

anstehenden Trassenführung abgesichert worden. Die Prüfung bezog sich insbesondere auf<br />

folgende Fragen:<br />

• Gibt es – jenseits des konkreten planfestzustellenden <strong>Abschnitt</strong>s – im weiteren Verlauf<br />

des Gesamtvorhabens unüberwindbare Hindernisse, die den Erfolg des Gesamtvorhabens<br />

infrage stellen, so dass die Gefahr des Entstehens eines „Planungstorsos“<br />

besteht?<br />

• Können ggf. entgegenstehende Belange in der Abwägung durch die Planrechtfertigung<br />

des Vorhabens überwunden werden?<br />

Die Untersuchung ist in Ordner 4 als Anlage 19 beigefügt. Nachfolgend werden die Ergebnisse<br />

zusammengefasst:<br />

Für alle <strong>Abschnitt</strong>e in Niedersachsen (<strong>Abschnitt</strong>e A bis C) und Nordrhein-Westfalen (<strong>Abschnitt</strong><br />

D und E) konnte mindestens eine Variante identifiziert werden, deren Realisierung<br />

möglich erscheint und die in den jeweils anschließenden <strong>Abschnitt</strong>en eine Fortsetzungsmög-<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

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Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 22<br />

lichkeit besitzt, so dass von der vollständigen Umsetzbarkeit des Gesamtvorhabens ausgegangen<br />

werden kann.<br />

Im niedersächsischen Teil des geplanten Leitungsvorhabens wurden für die insgesamt 3<br />

<strong>Abschnitt</strong>e (<strong>Abschnitt</strong>e A bis C) jeweils zwischen fünf und acht Varianten für eine mögliche<br />

Trassenführung untersucht. Im Einzelnen können sich Konflikte durch die Querung von Vorranggebieten<br />

für industrielle Anlagen, Vorranggebieten für Natur und Landschaft, Vorranggebiete<br />

für ruhige Erholung in Natur und Landschaft oder auch Vorranggebiete für Erholungsnutzung<br />

mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung ergeben. Die Funktion<br />

derartiger Gebiete wird durch die Überspannung mit einer Freileitung nicht grundsätzlich in<br />

Frage gestellt. Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung in Niedersachsen können sich<br />

auch aus Annäherung an Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung und der Querung von Landschaftsschutzgebieten<br />

durch eine Freileitung ergeben. Eine Querung von Teilen des Landschaftsschutzgebiets<br />

„Emstal“ ist allerdings wegen der notwendigen Meidung der Baubeschränkungszone<br />

des Schießplatzes Nordhorn-Range nicht zu vermeiden. Diese möglichen<br />

Konflikte werden im Raumordnungsverfahren abschließend zu klären sein. Hierbei sind auch<br />

Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Teilerdverkabelungen) zu prüfen.<br />

Ferner sind in Niedersachsen Konflikte durch die Querung mehrerer Naturschutzgebiete<br />

(„Rühler Moor”, „Geestmoor”, „Tausendschrittmoor“, „Moorschlatts und Heiden in<br />

Wachendorf“ und „Heidfeld“) nicht vollständig auszuschließen. Es kann aber davon ausgegangen<br />

werden, dass der Schutzzweck der Gebiete durch die überwiegend randliche Querung<br />

mit einer Freileitung und teilweise in Bündelung mit vorhandenen Leitungen nicht wesentlich<br />

in Frage gestellt wird. Dies trifft insbesondere auch auf das – als FFH-Gebiet ausgewiesene<br />

– Gebiet „Moorschlatts und Heiden in Wachendorf“ zu, dessen Querung in Bündelung<br />

mit einer vorhandenen Freileitung keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele<br />

des Gebiets erwarten lässt.<br />

Auch für den nordrhein-westfälischen Teil wurden insgesamt acht Trassenverläufe als mögliche<br />

Varianten untersucht. Alle möglichen Varianten queren wertvolle Kulturlandschaftsbereiche,<br />

Landschaftsschutzgebiete oder Gebiete mit der Qualität von Vorranggebieten zum<br />

Schutz von Natur und Landschaft oder der Erholungsnutzung durch die Bevölkerung und<br />

können hier zu Konflikten führen. Allerdings konnten zwei Varianten identifiziert werden, welche<br />

einen Trassenverlauf vollständig in Bündelung mit einer vorhandenen Höchstspannungsleitung<br />

oder als Neubau in einer vorhandenen Trasse ermöglichen. Hier kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Funktion betroffener Gebiete nicht oder nur im geringen Maß beeinträchtigt<br />

werden wird. Dies trifft auch bei Querung der FFH-Gebiete „Berkel“, „Vechte“ und<br />

„NSG-Komplex in den Drevenacker Dünen, mit Erweiterungen“ zu.<br />

Soweit Siedlungsbereiche und Siedlungspuffer durch die Trassenführung berührt werden, ist<br />

auch im nordrhein-westfälischen <strong>Abschnitt</strong> grundsätzlich neben der Konfliktminimierung<br />

durch Neubau in der vorhandenen Trasse und Bündelung mit vorhandenen Leitungen auch<br />

eine Konfliktvermeidung durch Teilerdverkabelung möglich.<br />

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass trotz möglicher Konflikte eine Trassenführung vom Start-<br />

bis zum Zielpunkt möglich erscheint. Unüberwindbare Hindernisse, die den Erfolg des Gesamtvorhabens<br />

infrage stellen, bestehen daher nicht. Die Gefahr, dass ein „Planungstorso“<br />

entsteht, kann mit dem erforderlichen Grad an Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 23<br />

Den mit dem Vorhaben konfligierenden Belangen wird des Weiteren in der hier anzustellenden<br />

summarischen Gesamtbetrachtung nicht ein solches Gewicht zugemessen, dass diese<br />

dem Vorhaben insgesamt entgegenstehen. Das Vorhaben ist bereits in der dena-Netzstudie<br />

I beschrieben und bewertet worden, deren Erkenntnisse sich die <strong>Amprion</strong> GmbH zu Eigen<br />

macht (siehe Nr. 5.3 und 5.4 dieses Erläuterungsberichtes). Die Studie lässt keinen Zweifel<br />

daran, dass eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig ist.<br />

Das Vorhaben dient – wie oben unter Nr. 5 dargestellt – insbesondere der Integration der<br />

erneuerbaren Energien in das Verbundnetz. Eine zeitnahe Realisierung der vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen ist vor allem auch deshalb notwendig, um einen weiteren Ausbau der<br />

Windenergie, insbesondere im Offshore-Bereich, nicht zu gefährden. Für das Vorhaben besteht<br />

somit ein dringender Bedarf. Entgegenstehende Belange können – jedenfalls in der an<br />

dieser Stelle anzustellenden und auf das Gesamtprojekt bezogenen Abwägung – mit dem<br />

erforderlichen Grad an Sicherheit überwunden werden.<br />

Die zuvor getroffene Feststellung bezieht sich auf die an dieser Stelle erforderliche summarische<br />

Bewertung des Gesamtprojekts. Sie ersetzt nicht die konkrete Auseinandersetzung mit<br />

den einzelnen betroffenen Belangen, die im Rahmen der Zulassung der einzelnen <strong>Abschnitt</strong>e<br />

im jeweils gebotenen Detail stattfinden wird.<br />

7. Raumordnung<br />

Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, hat mit Schreiben vom 11.04.2008 eine Stellungnahme<br />

zum Vorhaben abgegeben. Sie teilt mit, die Planung erfülle zwar wichtige Kriterien<br />

der für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) maßgeblichen Raumbedeutsamkeit,<br />

wie Länge und Überörtlichkeit, sie entspreche andererseits aber in besonderem<br />

Maße den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, da die Leitung von Raesfeld bis Wettringen<br />

als Neubau in vorhandener Trasse errichtet und die alte Leitung abgebaut werden<br />

solle. Auf dem Stadtgebiet von Borken und Velen erfolge zusätzlich eine Bündelung mit einer<br />

parallelen 110-kV-Leitung auf einem Gestänge. Im <strong>Abschnitt</strong> Wettringen – Landesgrenze<br />

Niedersachsen werde die geplante 380-kV-Leitung mit einer vorhandenen 380-kV-Leitung<br />

unter teilweiser Überlagerung der Schutzstreifen gebündelt.<br />

Gemäß dem Gesetz zur Landesentwicklung Nordrhein-Westfalen (Landesentwicklungsprogramm<br />

– LEPro) entspreche die Leitung dem landesplanerischen Ziel, Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild durch Leitungsbündelung gemäß § 28 Abs. 7 LEPro und Nutzung vorhandener<br />

Trassen gemäß Ziffer D.II.2.8 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) [7]<br />

möglichst wenig zu beeinträchtigen sowie den textlichen Darstellungen des rechtskräftigen<br />

Regionalplanes Münsterland (Kapitel 4.4, Abs. 508 bis 514) [8]. Eine alternative Trassenführung,<br />

die den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in ähnlicher oder besserer Weise<br />

entsprechen würde, sei nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund sei die Bezirksregierung<br />

Münster zu dem Ergebnis gekommen, dass auch die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens<br />

für den geplanten Neubau in vorhandener Trasse bzw. Neubau einer 380-kV-<br />

Höchstspannungsleitung Wesel-<strong>Meppen</strong> im Bereich des Regierungsbezirks Münster verzichtet<br />

werden könne.<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 24<br />

8. Alternativenprüfung im zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt<br />

Die hier zur Planfeststellung beantragte Freileitung ist sowohl räumlich als auch technisch<br />

gegenüber den weiteren im Rahmen der Abwägung in Betracht zu ziehenden Alternativen<br />

vorzugswürdig.<br />

8.1 Großräumige Trassenvarianten<br />

Die Trassenführung des zur Planfeststellung anstehenden Trassenabschnittes ist auf Ebene<br />

einer Grobprüfung geprüft und bestätigt worden. Dies erfolgte durch das Büro ERM GmbH<br />

im Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH und ist ebenfalls im Bericht „380-kV-Leitung Diele – Niederrhein<br />

– Übergreifender Variantenvergleich“ (Anlage 12 (Ordner 4)) dargestellt. Die Prüfung<br />

bezog sich dabei auf die Frage, ob sich großräumige Varianten des Gesamtvorhabens auch<br />

auf die Trassenführung im jeweils zu genehmigenden <strong>Abschnitt</strong> auswirken können. Nachfolgend<br />

werden die diesbezüglichen Ergebnisse zusammengefasst.<br />

Im <strong>Abschnitt</strong> D zwischen der Landesgrenze Niedersachsen und der Umspannanlage Wesel<br />

wurden insgesamt 8 Varianten identifiziert. Diese wurden als Varianten D1 bis D8 in o.g. Bericht<br />

näher untersucht und hinsichtlich ihrer Eignung verglichen. Die Varianten im <strong>Abschnitt</strong> D<br />

besitzen Gesamtlängen zwischen ca. 83 km und ca. 108 km. Sie beginnen an der Landesgrenze<br />

entweder in Bündelung mit der Autobahn A 31 oder etwas weiter östlich in Bündelung<br />

mit einer bestehenden Freileitung (<strong>Bl</strong>. 4307). Einzelne <strong>Abschnitt</strong>svarianten nutzen von Norden<br />

kommend bis auf die Höhe von Dorsten überwiegend Bündelungsmöglichkeiten mit bestehenden<br />

Höchstspannungsleitungen (<strong>Bl</strong>. 4305, <strong>Bl</strong>. 4306, <strong>Bl</strong>. 4569). Im Anschluss an die<br />

Bündelung mit der Leitung <strong>Bl</strong>. 4307 besteht im Verlauf der Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 von Norden<br />

kommend über Metelen, Gescher, Borken und Raesfeld die Möglichkeiten des Neubaus in<br />

bestehender Trasse.<br />

Die Trassenführung des hier zur Planfeststellung gestellten Teilabschnitts ist Teil der Varianten<br />

D1, D3 und D6. Die Varianten D2, D4, D5, D7 und D8 verlaufen ab der Umspannanlage<br />

(UA) Wesel gemeinsam in östliche Richtung. Sie weichen von der diesem Plan zugrunde<br />

liegenden Trassenführung ab und wurden daher als räumliche Verwirklichungsalternative<br />

betrachtet und bewertet.<br />

Durch alle Varianten im <strong>Abschnitt</strong> D werden die im EnLAG für dieses Pilotprojekt genannten<br />

Abstände zu Wohnsiedlungsbereichen über größere Strecken nicht eingehalten. Grundsätzlich<br />

ist festzustellen, dass Varianten, bei denen keine Konfliktminderung durch Ersatzneubau<br />

oder Bündelung anzunehmen ist, ungünstiger eingestuft werden als Varianten, die diese<br />

Möglichkeit nahezu vollständig nutzen. Somit sind die Varianten D1, D3 und D6 insgesamt<br />

als günstiger einzustufen, da sie überwiegend bis vollständig als Ersatzneubau und teilweise<br />

sogar als Zubeseilung auf einer vorhandenen Trasse realisiert werden können. Zusätzlich<br />

wurde hier geprüft, inwieweit neben Konfliktminimierung durch Ersatzneubau und Bündelung<br />

auch eine Konfliktvermeidung durch Teilerdverkabelung technisch und wirtschaftlich möglich<br />

ist.<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 25<br />

Die Prüfung ist zu folgendem Ergebnis gekommen:<br />

Alle betrachteten Varianten queren wertvolle Kulturlandschaftsbereiche, Landschaftsschutzgebiete<br />

oder Gebiete mit der Qualität von Vorranggebieten zum Schutz von Natur und Landschaft<br />

oder der Erholungsnutzung durch die Bevölkerung, da diese Bereiche großflächig<br />

ausgewiesen sind. Eine unmittelbare Präferenz für eine Variante lässt sich hieraus nicht ableiten.<br />

Auch hierbei sind Varianten, die ganz oder in großen Teilen in Bündelung oder im Ersatzneubau<br />

ausgeführt werden können, günstiger einzustufen, da davon ausgegangen werden<br />

kann, dass die Funktion dieser Gebiete dann nicht oder nur im geringen Maß beeinträchtigt<br />

werden wird. Varianten wie D1, D3 und D6, die in großen Teilen oder ganz in Bündelung<br />

mit bestehenden Leitungen geführt werden können, stellen die Funktion dieser Gebiete<br />

weniger in Frage. Dies trifft somit auch auf den hier zur Planfeststellung anstehenden<br />

<strong>Abschnitt</strong> zu, der Teil der Varianten D1, D3 und D6 ist.<br />

Entscheidend für die Beurteilung der Eignung der einzelnen Varianten sind die möglichen<br />

Konflikte, die aus der Querung von Naturschutz-, FFH- oder Vogelschutzgebieten resultieren.<br />

Für alle Varianten unvermeidbar ist die Querung des FFH-Gebiets „NSG-Komplex In<br />

den Drevenacker Dünen, mit Erweiterungen“, das unmittelbar nördlich der UA Wesel angrenzt<br />

und dessen Querung daher nicht zur Variantendifferenzierung heranzuziehen ist.<br />

Für die Varianten D2, D4, D5, D7 und D8, die sich als Alternativen zum hier zur Planfeststellung<br />

anstehenden <strong>Abschnitt</strong> anbieten würden, ist die Querung von FFH-Gebieten mit möglichen<br />

Konflikten bedeutsam. Die Gebiete „Lippeaue bei Damm und Bricht“ und „Loosenberge“<br />

in einem Bereich der Lippeaue nördlich von Hünxe mit zahlreichen gefährdeten Lebensraumtypen<br />

und Gewässer begleitenden Gehölzbeständen aus Erle und Eiche werden<br />

an mehreren Stellen auf eine Länge von insgesamt ca. 2 km gequert oder berührt. Auch das<br />

Gebiet „Lippeaue“, das neben einigen naturnahen Flussabschnitten in der Lippeaue überwiegend<br />

durch ein naturnahes Relief geprägt ist, wird nördlich von Dorsten auf kurzen Strecken<br />

gequert. Mehrfach sind noch Reste von Bruch-, Weichholz- und Hartholz-Auenwäldern<br />

vorhanden. Beeinträchtigungen des Schutzzweckes dieser Gebiete sind nach dem heutigen<br />

Planungsstand – auch wenn die Querung in Bündelung mit einer bestehenden Freileitung<br />

erfolgen kann – nicht auszuschließen, �so dass die <strong>Amprion</strong> GmbH diese Varianten hinter die<br />

hier zur Planfeststellung gestellte Trasse zurücktreten lässt.<br />

Zwar queren auch Varianten D1, D3 und D6 auf kurzen Strecken FFH-Gebiete. Es handelt<br />

sich um die Gebiete „Berkel“ und „Vechte“. Die Trassenführung erfolgt hier als Ersatzneubau.<br />

Von einer Beeinträchtigung des Schutzzwecks dieser Gebiete ist nicht auszugehen, da<br />

die Gebiete jeweils – wie auch bereits derzeit – überspannt werden können.<br />

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass wegen der hohen und sehr hohen Konfliktrisiken, die aus<br />

möglichen Beeinträchtigungen von naturschutzfachlich bedeutsamen Bereichen wie FFH-<br />

Gebieten herrühren, einer Trassenführung über die <strong>Abschnitt</strong>svarianten D1, D3 und D6 der<br />

Vorzug gegeben wird. Eine alternative Trassenführung unter Verwendung der Varianten D2,<br />

D4, D5, D7 und/oder D8 wird hinter diese bevorzugte Trassenführung zurückgestellt.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 26<br />

8.2 Technische Ausführungsalternativen<br />

Die Möglichkeiten zur Netzverstärkung wurden durch die <strong>Amprion</strong> GmbH ausgeschöpft. Es<br />

wurden Arbeiten zur Zubeseilung durchgeführt bzw. sind in der Umsetzung und werden 2012<br />

mit der Inbetriebnahme eines zweiten 380-kV-Stromkreises zwischen den Anlagen<br />

Hanekenfähr (Lingen) und Uentrop abgeschlossen.<br />

Weitergehend ist eine Steigerung der Übertragungskapazität im Wege der Optimierung oder<br />

Verstärkung des Höchstspannungsnetzes, z.B. durch ein Auswechseln der Stromkreise und<br />

Auflage von Leiterseilen mit größerem Leiterquerschnitt, im vorhandenen Leitungsbestand<br />

aus statischen und geometrischen Gründen nicht möglich. Daher kommt hier nur eine Netzausbaumaßnahme<br />

in Betracht (siehe Nr. 5.3 und Nr. 5.4 des Erläuterungsberichts).<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Teilabschnitt<br />

teils als Freileitung teils als Erdkabel verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit<br />

Jahrzehnten erprobt und stellt eine sichere und kostenadäquate Realisierungsalternative dar.<br />

Dennoch hat die <strong>Amprion</strong> GmbH technische Alternativen geprüft und bewertet. Dies umfasst<br />

zum einen die Realisierung in Form der Höchstspannungsgleichstromübertragung (HGÜ;<br />

siehe Nr. 8.2.1 des Erläuterungsberichtes) und zum anderen die Realisierung von Teilabschnitten<br />

als Erdkabel in Drehstromtechnik (siehe Nr. 8.2.2 des Erläuterungsberichtes). Geleitet<br />

durch die Vorgaben des EnLAG plant die <strong>Amprion</strong> GmbH , die Leitung zudem in einem<br />

Teilbereich des hier zur Planfeststellung anstehenden <strong>Abschnitt</strong>s als Erdkabel in Drehstromtechnik<br />

zu verlegen (siehe 8.2.2 des Erläuterungsberichtes).<br />

8.2.1 HGÜ-Technik<br />

Die Hochspannungsgleichstromtechnologie (HGÜ oder englisch HVDC - high voltage direct<br />

current) ist ein Verfahren zur Übertragung von elektrischer Energie mit Gleichstrom bei<br />

Spannungen von über 100 kV. Die HGÜ-Systeme bestehen aus Stromrichterstationen für die<br />

Kopplung zum Drehstromnetz (sog. Konverterstationen) und der Gleichstrom-(DC)-<br />

Übertragungsstrecke. Diese Übertragungsstrecke kann als Freileitung oder als Erdkabel<br />

ausgeführt werden. Der typische Anwendungsfall ist die weiträumige Übertragung hoher<br />

elektrischer Leistungen über (DC)-Freileitungen. Die HGÜ-Technik wird hierbei genutzt, um<br />

Erzeugungseinheiten nahe eines lokalen Primärenergieträgervorkommens über Strecken<br />

von vielen hundert Kilometern mit einem Verbraucherzentrum zu verbinden. Neben der Anwendung<br />

auf dem Festland werden HGÜ als Seekabel zur Anbindung großer, weit von der<br />

Küste entfernter Offshore-Windparks eingesetzt.<br />

Aus mehreren Gründen hat sich die <strong>Amprion</strong> GmbH gegen eine Realisierung des Vorhabens<br />

in HGÜ-Technik entschieden:<br />

Die dem Vorhaben zugrunde liegende dena-Netzstudie I sieht hier aus systemtechnischen<br />

Gründen eine 380-kV-Drehstromverbindung vor, die das bestehende, vermaschte 380-kV-<br />

Verbundnetz verstärkt. HGÜ-Leitungen sind dagegen bislang nur als Punkt-zu-Punkt-<br />

Verbindungen realisiert worden. Die Errichtung vermaschter Netze ist bisher nicht möglich.<br />

26


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 27<br />

Betriebserfahrungen mit langen erdverlegten Kabeln in HGÜ-Technik liegen jedenfalls bei<br />

Leitungsvorhaben der geforderten Übertragungsleistung (3.600 MVA) weltweit nicht vor. Bevor<br />

die Versorgung von hoch industrialisierten Ländern auf diese Technologie gestützt werden<br />

kann, müssen Betriebserfahrungen gesammelt werden.<br />

Nach gegenwärtiger Einschätzung haben Leitungsvorhaben in HGÜ-Technik eine Lebensdauer<br />

von nur ca. 40 Jahren. Dies gilt jedenfalls für die zwingend erforderlichen<br />

Konverterstationen. Die Lebensdauer von Freileitungen beträgt dagegen erfahrungsgemäß<br />

ca. 80 Jahre.<br />

Ohne die Berücksichtigung der o.g. systemtechnischen Randbedingungen wäre die Verwirklichung<br />

des Vorhabens in Form der HGÜ-Technik unverhältnismäßig teuer. Diese extreme<br />

Verteuerung liegt vor allem in den sehr hohen Kosten für die Errichtung der Konverterstationen<br />

begründet. Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat von zwei im Ausland realisierten HGÜ-<br />

Vorhaben Kenntnis genommen, in denen für den Bau der Konverterstationen ca. 390 Mio.<br />

EUR bzw. ca. 600 Mio. EUR (pro Station) aufgewendet worden sind. Wirtschaftlich darstellbar<br />

sind solche HGÜ-Verbindungen erst ab Entfernungen von mehreren hundert Kilometern.<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH gibt aus diesen Gründen einer Übertragung von elektrischer Energie in<br />

Drehstromtechnik den Vorzug vor einer Realisierung in HGÜ-Technik. Insbesondere Freileitungen<br />

in Drehstromtechnik stellen auch heute noch eine zuverlässige und wirtschaftliche<br />

Lösung für die Übertragung hoher elektrischer Leistungen (Vergleichsbasis: 1800 MVA für<br />

einen 380-kV-Freileitungsstromkreis, d.h. 3600 MVA für die 380-kV-Doppelleitung) dar. Neben<br />

den geringsten Investitionskosten, guten Betriebserfahrungen und kurzen Reparaturdauern<br />

(i.d.R. einige Stunden, in Extremfällen bis max. wenige Tage) stellen sie einen wesentlichen<br />

Faktor für die Erhaltung der System- und Versorgungssicherheit dar.<br />

8.2.2 Festlegung von Erdkabelabschnitten in Drehstromtechnik<br />

Grundsätzlich ist es möglich, die Höchstspannungsleitung als Kabel in Drehstromtechnik zu<br />

verlegen. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Höchstspannungsfreileitung und einem<br />

Höchstspannungskabel besteht darin, dass die Freileitung ein relativ einfaches, ein Kabel<br />

jedoch ein hochkomplexes System ist, bei dem auf kleinsten Isolierdistanzen hohe Spannungen<br />

sicher beherrscht werden müssen. Im Höchstspannungsbereich kommen heute fast<br />

ausschließlich nur Kunststoffkabel mit einer Isolationsschicht aus vernetzten Polyethylen<br />

(VPE) zum Einsatz. Daher wurden bislang weltweit nur vergleichsweise wenige Systemkilometer<br />

verlegt, zumeist innerstädtisch in Tunnelanlagen.<br />

8.2.2.1 Abwägungsdirektiven<br />

Bei der Erfassung der abwägungsrelevanten Belange sind zunächst die gesetzlichen Vorgaben<br />

des Energieleitungsausbaugesetzes zu berücksichtigen, bevor die sonstigen Belange in<br />

die Abwägung einzustellen sind.<br />

27


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 28<br />

8.2.2.1.1 Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)<br />

Gem. § 2 Abs. 1 EnLAG können die dort genannten Leitungen nach Maßgabe des Absatzes<br />

2 als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden, um den Einsatz von Erdkabeln<br />

auf der Höchstspannungsebene im Übertragungsnetz als Pilotvorhaben zu testen.<br />

Nach § 2 Abs. 2 EnLAG ist im Falle des Neubaus auf Verlangen der für die Zulassung des<br />

Vorhabens zuständigen Behörde eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und<br />

wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu<br />

ändern, wenn die Leitung<br />

1. in einem Abstand von weniger als 400 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die<br />

im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im<br />

Sinne des § 34 BauGB liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen,<br />

oder<br />

2. in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die<br />

im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen.<br />

Die Vorhabenträgerin versteht die in § 2 Abs. 1, Abs. 2 EnLAG geregelten Vorgaben als<br />

zwingendes Recht, das die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einer Erdverkabelung für die<br />

betroffenen Vorhaben (Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 EnLAG) abschließend regelt. Dieses<br />

Verständnis wird durch die Begründung des Gesetzesentwurfs zu § 2 EnLAG bestätigt,<br />

in der ausgeführt wird, Absatz 2 regele „unter welchen Voraussetzungen die Teilverkabelung<br />

erfolgen darf“ (BR-Drs. 559/08, S. 29).<br />

Da es Zweck dieser Pilotstrecken ist, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser<br />

im Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen, dürften von der Bundesnetzagentur<br />

auch nur Kosten für die Erdverkabelung auf den Pilotstrecken unter den Voraussetzungen<br />

des § 2 Abs. 2 EnLAG anerkannt werden.<br />

8.2.2.1.2 Übrige abwägungsrelevante Belange<br />

Bei der Erfassung der übrigen abwägungsrelevanten Belange sind die Vorteile und die Nachteile<br />

der Realisierung als Erdkabel gegenüber zu stellen.<br />

Mit einer Realisierung der Leitung als Erdkabel sind folgende Vorteile verbunden:<br />

Siedlungsbereiche bzw. Bereiche, in denen Wohnnutzung betrieben wird, werden von Masten<br />

und Freileitungen freigehalten. Dies kann Vorteile für die städtebauliche Entwicklung solcher<br />

Bereiche haben.<br />

Die Abwesenheit von Masten und überspannenden Freileitungen hat des Weiteren eine geringere<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zur Folge. Insbesondere wirkt sich die Verringerung<br />

der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes positiv im nahen Wohnumfeld aus.<br />

28


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 29<br />

Im Hinblick auf bestimmte Teilaspekte des Schutzgutes Tiere (Avifauna) beinhaltet eine Realisierung<br />

als Erdkabel geringere Beeinträchtigungen. So ist die Anfluggefahr für Vögel geringer.<br />

Zudem hat die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel, veränderte Einflüsse im Hinblick<br />

auf elektromagnetische Felder zur Folge. Beeinträchtigungen durch elektrische Felder sind<br />

bei der Realisierung als Erdkabel ausgeschlossen. Die Belastung durch magnetische Felder<br />

ist im Vergleich zu Freileitungen im unmittelbaren Nahbereich zum Erdkabel größer, außerhalb<br />

dieses Nahbereichs jedoch geringer.<br />

Diesen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:<br />

Der großräumige Einsatz von Erdkabeln ist im Höchstspannungsnetz noch nicht erprobt.<br />

380-kV-Erdkabel können nur in Teilstücken von ca. 900 m transportiert und verlegt werden.<br />

Die Verbindung zwischen zwei Teilstücken muss durch Verbindungsmuffen hergestellt werden.<br />

Diese Verbindungsmuffen sind anfälliger für Störungen als das Kabel selbst. Mit zunehmender<br />

Länge der Kabeltrasse erhöht sich die Anzahl der erforderlichen Muffen und damit<br />

das Ausfallrisiko.<br />

VPE-Kabel haben zwar eine geringere Fehlerrate als Freileitungen. Jeder Kabelfehler ist<br />

aber mit einem ungleich größeren Schaden und wesentlich längeren Reparaturzeiten verbunden.<br />

Die Übertragungskapazität eines 380-kV-VPE-Kabels liegt ohne zusätzlichen Hilfsaufwand<br />

für besondere Bettung bei Einbringung im Kabelgraben und ohne aktive Kühleinrichtungen<br />

bei 1.000 MVA. Ein Freileitungsstromkreis mit den üblichen Viererbündel Seilanordnungen<br />

hat dagegen eine Übertragungsfähigkeit von 1.800 MVA. Um einen Freileitungsstromkreis<br />

durch VPE-Kabel zu ersetzen, müssen demnach zwei Kabelsysteme parallel geschaltet werden.<br />

Somit sind bis zu vier Kabelsysteme erforderlich, um zwei Freileitungsstromkreise vollständig<br />

zu ersetzen. Man benötigt folglich für die Sicherstellung gleicher Leistungsübertragung<br />

12 Erdkabel. Die Trasse für vier 380-kV-Kabelstromkreise, die hinsichtlich ihrer Übertragungskapazität<br />

mit zwei 380-kV-Freileitungsstromkreisen vergleichbar ist, würde eine<br />

Breite von ca. 23 m einnehmen. In der Bauphase ist eine Trassenbreite von ca. 42 m zu erwarten<br />

(s. Abb. 1).<br />

Abb. 1: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier Kabelanlagen<br />

29


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 30<br />

Der Übergang von der Freileitung auf das Kabel erfolgt in einer Kabelübergabestation (KÜS).<br />

Dort wird die Freileitung mit den Kabelstromkreisen elektrisch verbunden. Für die<br />

Kabelübergabestation wird eine Fläche von mindestens 6.500 m² benötigt.<br />

Die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel hat damit einen höheren Flächenverbrauch<br />

und einen erheblichen Eingriff in das Bodengefüge zur Folge, der unter Umständen Auswirkungen<br />

auf Flora, Fauna, Hydrologie und Bodenstruktur hat.<br />

Darüber hinaus besteht innerhalb des Schutzstreifens ein Überbauungsverbot. Gleichzeitig<br />

dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen angepflanzt werden, was insbesondere eine Beeinträchtigung<br />

der forstwirtschaftlichen Nutzung des Schutzstreifens zur Folge hat.<br />

Schließlich beinhaltet die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel einen deutlich höheren<br />

finanziellen Mehraufwand als eine Realisierung im Wege einer Höchstspannungsfreileitung.<br />

Hochgerechnet auf die Lebensdauer liegen die Investitionskosten einer 380-kV-Kabelanlage<br />

etwa beim 4 bis 8-fachen der Investitionskosten für die Realisierung einer 380-kV-Freileitung.<br />

8.2.2.2 Identifizierung der sog. Siedlungspuffer<br />

Gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 EnLAG ist eine Höchstspannungsleitung im Falle des Neubaus auf<br />

Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde auf einem technisch<br />

und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt u. a. dann als Erdkabel zu errichten und zu betreiben<br />

oder zu ändern, wenn u. a. die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 m zu<br />

Wohngebäuden im Innenbereich oder in einem Abstand von weniger als 200 m zu Wohngebäuden<br />

im Außenbereich errichtet werden soll. In dem hier zur Planfeststellung anstehenden<br />

Teilabschnitt werden diese Abstandsgrenzen verschiedentlich unterschritten. Die betroffenen<br />

Bereiche werden nachfolgend als „Siedlungspuffer“ bezeichnet. Konkret handelt es sich um<br />

folgende Teilstücke:<br />

Siedlungspuffer Nr. 1: Im Bereich des Mastes Nr. 31: 300 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 2: Nördlich der KÜS Löchte: 1.990 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 3: Südlich der KÜS Diestegge: 928 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 4: Im Bereich des Mastes Nr. 36: 614 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 5: Im Bereich des Mastes Nr. 39: 192 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 6: Im Bereich des Mastes Nr. 40: 318 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 7: Im Bereich des Mastes Nr. 42: 223 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 8: Im Bereich des Mastes Nr. 43: 183 m<br />

Siedlungspuffer Nr. 9: Im Bereich des Mastes Nr. 46: 333 m<br />

Alle Siedlungspuffer sind in die Übersichtspläne (Anlage 2.2 der Antragsunterlagen) eingezeichnet.<br />

30


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 31<br />

8.2.2.3 Gewichtung der abwägungsrelevanten Belange<br />

Bei der abschließenden Gewichtung der abwägungsrelevanten Belange ist zwischen Bereichen<br />

außerhalb der Siedlungspuffer und Bereichen innerhalb der Siedlungspuffer zu unterscheiden.<br />

8.2.2.3.1 Außerhalb der Siedlungspuffer<br />

Soweit die Trasse außerhalb der Siedlungspuffer liegt, greifen die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

für eine Realisierung der Leitung als Erdkabel des § 2 Abs. 2 Satz 1 EnLAG nicht<br />

ein. Da diese Voraussetzungen die Zulässigkeit einer Erdverkabelung abschließend bestimmen,<br />

ist die Realisierung als Erdkabel in diesen Bereichen rechtlich nicht zulässig.<br />

Ungeachtet der rechtlichen Unzulässigkeit würde die <strong>Amprion</strong> GmbH in den Bereichen außerhalb<br />

der Siedlungspuffer einer Realisierung des Vorhabens als Freileitung aber auch<br />

dann den Vorzug geben, wenn eine Realisierung als Erdkabel rechtlich möglich wäre. Die<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH leitet aus der Vorschrift des § 2 Abs. 2 EnLAG ab, dass der Gesetzgeber<br />

das Ziel verfolgt, vor allem Siedlungsbereiche bzw. Bereiche, in denen Wohnnutzung betrieben<br />

wird, von Freileitungen freizuhalten. Die darauf bezogenen Vorteile des Erdkabels (z. B.<br />

verbesserte Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung) haben daher ein besonderes<br />

Gewicht. In Bereichen außerhalb der Siedlungspuffer kommen diese Vorteile allerdings nicht<br />

zum Tragen. Die verbleibenden Vorteile der Erdverkabelung treten hinter die Nachteile der<br />

Erdverkabelung bzw. die Vorteile einer Realisierung als Freileitung zurück. Die <strong>Amprion</strong><br />

GmbH gibt insoweit der Realisierung des Vorhabens als Freileitung den Vorzug.<br />

Eine Sondersituation liegt demgegenüber bei dem Bereich zwischen den Siedlungspuffern<br />

Nr. 2 und Nr. 3 vor. Hierzu folgen Ausführungen im Kapitel 8.2.2.3.3.<br />

8.2.2.3.2 Im Bereich der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9<br />

Die Bereiche innerhalb der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 zeichnen sich dadurch<br />

aus, dass sie verhältnismäßig kurz sind. Im Bereich des Siedlungspuffers Nr. 4 wird eine<br />

Länge von ca. 614 m erreicht. Alle Übrigen innerhalb der Siedlungspuffer liegenden Teilstücke<br />

sind (teilweise erheblich) kürzer.<br />

Voraussetzung für eine Realisierung als Erdkabel ist nach § 2 Abs. 2 S. 1 EnLAG, dass ein<br />

technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt vorliegt. Hinsichtlich des Verständnisses<br />

des Begriffs „technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt“ wird in der Begründung<br />

des Gesetzentwurfs ausgeführt, damit werde zum Ausdruck gebracht, dass bei allen Möglichkeiten<br />

zur Teilverkabelung im Sinne des Absatz 2 ein ständiges Abwechseln der Erdverkabelung<br />

mit der Freileitungsbauweise, das zu erheblichen Mehrkosten führe, vermieden<br />

werden solle. Als technisch und wirtschaftlich effizient gelte ein Teilabschnitt daher dann,<br />

wenn er mindestens eine Länge von 3 km aufweise (BR-Drs. 559/08, Seite 30). In der Begründung<br />

des novellierenden Gesetzes vom 07.03.2011 wird ergänzt, dies gelte unabhängig<br />

von der Länge der Strecke, auf der die Bebauungsabstände auf diesem Streckenabschnitt<br />

unterschritten würden (BT-Drs. 17/4559, S. 8).<br />

31


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 32<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH verkennt nicht, dass eine solche Aussage in der Entwurfsbegründung<br />

keine unmittelbare Verbindlichkeit haben kann. Sie liest jedoch aus der Gesetzesbegründung<br />

den Willen des Gesetzgebers ab, überall dort, wo eine Siedlungsannäherung vorliegt, die<br />

planerische Realisierungsalternative Erdkabel zu eröffnen und damit deren Realisierung zu<br />

prüfen. Wirtschaftlich und technisch effiziente Teilabschnitte sollen dabei auch so erzeugt<br />

können, dass der Kabelabschnitt über den eigentlichen Bereich des Siedlungspuffers hinaus<br />

geführt wird. Daher geht die <strong>Amprion</strong> GmbH davon aus, dass überall dort, wo ein Siedlungspuffer<br />

identifiziert wurde, die Möglichkeit einer Realisierung als Erdkabel besteht.<br />

Dies kann allerdings nicht zur Folge haben, dass eine Pflicht zur Realisierung der Leitung als<br />

Erdkabel besteht. Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat stattdessen überall dort, wo ein Siedlungspuffer<br />

vorliegt, zwei mögliche Ausführungsvarianten, nämlich die Realisierung als Freileitung und<br />

die Realisierung als Erdkabel. Die Entscheidung über die technische Ausführungsvariante ist<br />

im Abwägungswege zu treffen. Hinsichtlich der Siedlungspuffer Nrn. 1, 4, 5, 6, 7, 8 und 9<br />

trifft die <strong>Amprion</strong> GmbH die Entscheidung im Sinne der Realisierung als Freileitung. Maßgeblich<br />

hierfür ist, dass es sich ausnahmslos um vereinzelte Wohnnutzung bzw. sehr kleine<br />

Siedlungsbereiche handelt. Die gesetzliche Intention, wohnnutzungsnahe Bereiche sowie<br />

Siedlungsbereiche von Freileitungen freizuhalten, könnte daher bei einer Realisierung als<br />

Erdkabel nur in einem sehr begrenzten Umfang erreicht werden. Die dargestellten Vorteile<br />

(z.B. Vorteile bei der städtebaulichen Entwicklung dieser Bereiche) könnten nur ein dementsprechend<br />

geringeres Gewicht haben. Die <strong>Amprion</strong> GmbH lässt daher die Vorteile hinter die<br />

dargestellten Nachteile der Erdverkabelung bzw. die Vorteile einer Realisierung als Freileitung<br />

zurücktreten.<br />

8.2.2.3.3 Im Bereich der Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH hat sich demgegenüber entschieden, im Bereich der Siedlungspuffer<br />

Nr. 2 und Nr. 3 eine Realisierung als Erdkabel in Drehstromtechnik durchzuführen. Der Erdkabelabschnitt<br />

verläuft von der KÜS Löchte bis zur KÜS Diestegge. Der genaue Verlauf des<br />

Erdkabelabschnitts ist in den Übersichtsplänen (Anlage 12.1 und 12.2 der Antragsunterlagen)<br />

eingezeichnet.<br />

Die Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 zeichnen sich dadurch aus, dass sie – im Vergleich zu<br />

den übrigen Siedlungspuffern dieses Planfeststellungsabschnitts – deutlich länger sind. Der<br />

Siedlungspuffer Nr. 2 hat eine Länge von ca. 1.990 m; der Siedlungspuffer Nr. 3 hat eine<br />

Länge von ca. 928 m. Die Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 werden nur durch ein sehr kurzes<br />

Teilstück getrennt, das nicht innerhalb eines Siedlungspuffers liegt. Das zwischen den Siedlungspuffern<br />

Nr. 2 und Nr. 3 liegende Teilstück hat eine Länge von ca. 90 m.<br />

Der Grund für die Entscheidung der <strong>Amprion</strong>, diesen Teilbereich der Leitung im Wege eines<br />

Erdkabels zu realisieren, liegt in der aus dem EnLAG abgeleiteten Intention des Gesetzgebers,<br />

insbesondere Siedlungsbereiche bzw. die nähere Umgebung von Wohnnutzungen von<br />

Freileitungen freizuhalten. Fasst man die Längen der Siedlungspuffer Nr. 2 und Nr. 3 zusammen,<br />

so wird insgesamt eine Distanz von knapp 3 km erreicht. Diese Länge erreicht ein<br />

Maß, in dem jedenfalls nach der Gesetzesbegründung eine wirtschaftliche und technische<br />

Effizienz im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 1 EnLAG angenommen werden kann (vgl. oben Nr.<br />

32


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 33<br />

8.2.2.3.2; des Weiteren: BR-Drs. 559/08, Seite 30). Die <strong>Amprion</strong> GmbH macht sich diese<br />

Annahme zueigen und erachtet es als angezeigt und angemessen, in diesem Bereich eine<br />

Erdverkabelung zu realisieren.<br />

Dass zwischen den Siedlungspuffern Nr. 2 und Nr. 3 ein kurzes Teilstück (ca. 90 m) liegt,<br />

das von keinem Siedlungspuffer abgedeckt wird, steht der Realisierung als Erdverkabelung<br />

nicht entgegen. Die Vorhabenträgerin geht im Einklang mit den obigen Darstellungen davon<br />

aus, dass es dem gesetzgeberischen Willen entspricht, eine Verlängerung eines Kabelabschnitts<br />

über den unmittelbaren Bereich der Siedlungsannäherung zu gestatten. Hierfür<br />

spricht jedenfalls die Gesetzesbegründung, in der ausgeführt wird, die Möglichkeit, einen<br />

technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu schaffen, gelte unabhängig<br />

von der Länge der Strecke, auf der die Bebauungsabstände auf diesem Streckenabschnitt<br />

unterschritten würden (vgl. BT-Drs. 17/4559, S. 8). Daher kann auch in dem zwischen<br />

den Siedlungsannäherungen Nr. 2 und Nr. 3 gelegene Teilstück ein Erdkabel verwirklicht<br />

werden, um auf diese Weise einen technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt zu<br />

schaffen.<br />

Die Vorhabenträgerin verkennt nicht, dass auch dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

des § 2 EnLAG eingreifen, wenn also eine Realisierung als Erdkabel zulässig ist und<br />

von der zuständigen Behörde verlangt werden kann, die Handlungsalternative besteht, die<br />

Leitung als Freileitung auszuführen. Sofern die Voraussetzungen für die Errichtung eines<br />

Erdkabels eingreifen, kann dies nicht zur Folge haben, dass eine Pflicht zur Realisierung der<br />

Leitung als Erdkabel besteht bzw. eine Pflicht der zuständigen Behörde, eine Realisierung<br />

als Erdkabel zu verlangen. Stattdessen bestehen zwei Handlungsalternativen, nämlich die<br />

Realisierung als Freileitung und die Realisierung als Erdkabel, zwischen denen unter Ausübung<br />

des Abwägungsermessens zu entscheiden ist. Die <strong>Amprion</strong> GmbH übt dieses Abwägungsermessen<br />

im Hinblick auf den <strong>Abschnitt</strong> zwischen der KÜS Löchte und der KÜS<br />

Diestegge im Sinne der Realisierung als Erdkabel aus. Maßgeblich für diese Entscheidung<br />

sind die oben (vgl. Nr. 8.2.2.1.2) identifizierten Vorteile einer Erdverkabelung. Die darauf bezogenen<br />

Vorteile des Erdkabels (z.B. verbesserte Möglichkeiten einer städtebaulichen Entwicklung)<br />

überwiegen an dieser Stelle gegenüber den Nachteilen einer Erdverkabelung bzw.<br />

den Vorteilen einer Realisierung als Freileitung. Die <strong>Amprion</strong> GmbH gibt insoweit der Realisierung<br />

des Vorhabens als Erdkabel den Vorzug.<br />

Weiterhin übt die <strong>Amprion</strong> GmbH das ihr zustehende Abwägungsermessen so aus, die Siedlungspuffer<br />

Nr. 1 und Nr. 4 nicht in den Erdkabelabschnitt einzubeziehen. Der Abstand zwischen<br />

dem Siedlungspuffer Nr. 1 und Nr. 2 beträgt ca. 805 m. Der Abstand zwischen dem<br />

Siedlungspuffer Nr. 3 und Nr. 4 beträgt ca. 860 m. Die Siedlungspuffer selbst haben dagegen<br />

eine deutlich kürzere Länge nämlich ca. 300 m im Fall des Siedlungspuffers Nr. 1 bzw.<br />

ca. 614 m im Fall des Siedlungspuffers Nr. 4. Die Vorhabenträgerin erachtet in einer Gesamtschau<br />

die nicht von den Siedlungspuffern abgedeckten Abstände als zu groß und die<br />

Längen der beiden Siedlungspuffer Nr. 1 und Nr. 4 als zu klein. Weiterhin handelt es sich bei<br />

den Siedlungspuffern Nr. 1 und Nr. 4 um vereinzelte Wohnnutzung bzw. einen sehr kleinen<br />

Siedlungsbereich. Die gesetzliche Intention, wohnungsnahe Bereiche sowie Siedlungsbereiche<br />

von Freileitungen freizuhalten, könnte daher nur in einem sehr begrenzten Umfang erreicht<br />

werden. Die dargestellten Vorteile der Erdverkabelung können dementsprechend nur<br />

ein geringes Gewicht haben. Die <strong>Amprion</strong> GmbH lässt diese Vorteile der Erdverkabelung<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 34<br />

hinter die dargestellten Nachteile zurücktreten. Sie gibt insoweit einer Realisierung als Freileitung<br />

den Vorzug.<br />

Die Festlegung der genauen Standorte für die KÜS Löchte und die KÜS Diestegge beruhen<br />

auf der Überlegung, dass für die Lieferung der Komponenten der Kabelübergabestation und<br />

des Kabels, sowie für die technische Betriebsprüfung Schwertransportfahrzeuge benutzt<br />

werden müssen. Die geplanten Kabelübergangsstandorte sind daher in unmittelbare Nähe<br />

des jeweiligen Endes des Kabelabschnitts an größeren befestigten Wegen angeordnet worden<br />

und für die Kabelübergabestationen auch im Übrigen geeignet.<br />

9. Beschreibung des Trassenverlaufs (Feintrasse)<br />

9.1 Trassierungsgrundsätze<br />

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, wie den DIN-VDE-Bestimmungen,<br />

der Kriterien der Raumordnung und sonstiger Fachpläne unterliegt die Trassierung der beantragten<br />

Leitungsabschnitte zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

den im Folgenden aufgeführten allgemeinen Grundsätzen:<br />

• Nutzung von vorhandenem Trassenraum, Ersatz der 220-kV-Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 durch<br />

die geplante 380-kV-Leitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>.<br />

• Vermeidung von rechtlich möglichen Überspannungen von Wohngebäuden, sondern<br />

Optimierung von Abständen zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter Beachtung<br />

aller anderen Schutzgüter.<br />

• Möglichst gestreckter gradliniger Verlauf mit dem Ziel des geringsten Eingriffs in Umwelt<br />

und Natur.<br />

• Einbinden der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographischen<br />

Verhältnisse.<br />

• Platzierung von Masten an ökologisch möglichst verträglichen Standorten, unter der<br />

Maßgabe möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zu beanspruchen, z.B. primär<br />

an Wegen bzw. Flurgrenzen.<br />

• Uneingeschränkte Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch die Optimierung<br />

der Wahl der Maststandorte. Landwirtschaftliche Geräte bis 5 m Höhe können im<br />

Schutzstreifen der geplanten 380-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> uneingeschränkt zum Einsatz<br />

gebracht werden.<br />

• Berücksichtigung von vorhandenen Siedlungsgebieten sowie von geplanten Siedlungsflächen<br />

einschließlich Bauerwartungsland und Bausonderflächen.<br />

• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten<br />

Landschaftsteilen und Natur- und Kulturdenkmalen.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 35<br />

• Berücksichtigung der Avifauna.<br />

• Berücksichtigung von Standorten seltener oder gefährdeter Pflanzenarten im Mastbereich.<br />

• Berücksichtigung von Immissionen<br />

Die geplante 380-kV-Feintrasse entspricht dem Ergebnis der im Jahr 2008 erfolgten raumordnerischen<br />

Abstimmung und dem raumordnerischen Entscheid aus dem Jahr 2008 (vgl.<br />

Kapitel 7).<br />

Bei der Planung des Vorhabens wird entsprechend den Vorgaben des BNatSchG auf eine<br />

größtmögliche Vermeidung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft abgezielt. Eingriffsmindernd<br />

werden alle Maßnahmen getroffen, die Funktions- und Wertverluste auf das<br />

unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. Die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />

bezieht alle planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne Infragestellung<br />

der Vorhabensziele möglich sind.<br />

9.2 Trassenangaben<br />

Die Trassenlängen, die für die Herstellung der geplanten neuen 380-kV-Leitungsverbindung<br />

Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong> einschließlich der damit zusammenhängenden Rückbau- und Änderungsmaßnahmen<br />

an vorhandenen Freileitungen im Planungsabschnitt des Regierungsbezirks<br />

Münster vorgesehen sind, sind in Tabelle 1 dargestellt. Die Maßnahme umfasst rd. 7,4<br />

km Freileitungsneubau und rd. 11,0 km Freileitungsrückbau sowie eine Kabelstrecke von rd.<br />

3,4 km Länge. Vorgesehen sind die Errichtung von 19 neuen Masten und der Rückbau von<br />

46 derzeit bestehenden Stahlgittermasten.<br />

Die im Rahmen der Detailplanung festgelegten Maststandorte der Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> können<br />

den Übersichtsplänen in den Maßstäben 1 : 25.000 (Anlage 2.1, <strong>Bl</strong>att 2) und 1 : 5.000<br />

(Anlage 2.2, <strong>Bl</strong>att 5-7) sowie aus den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 (Anlage 7.0,<br />

<strong>Bl</strong>att 8.1 – Anlage 7.2 <strong>Bl</strong>att 12) entnommen werden. Der 3,4 km lange Kabelabschnitt ist in<br />

den Maßstäben 1 : 25.000 (Anlage 12.1, <strong>Bl</strong>att 1) und 1 : 5.000 (Anlage 12.2, <strong>Bl</strong>att 1) dargestellt.<br />

Der Trassenverlauf ist in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 (Anlage 14, <strong>Bl</strong>att 1 – 2)<br />

ausgewiesen.<br />

9.3 Optimierungen der Planung<br />

9.3.1 Planerische Optimierungen<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH verfolgt den Grundsatz, bei der Nutzung bestehender Trassenräume<br />

keine rechtlich mögliche Überspannung von Wohngebäuden zu planen, sondern maximale<br />

Abstände zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter Beachtung aller anderen Schutzgüter<br />

zu realisieren.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 36<br />

9.3.2 Technische Optimierungen<br />

Durch eine Optimierung der Mastausteilung und durch die Verwendung des neuen 380-kV-<br />

Masttyps und Einsatz eines Kabelabschnittes kann die Anzahl der Maste im Planungsraum<br />

zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd um fast 60 % auf 19 Maste reduziert<br />

werden. Die vorhandenen 46 Masten der Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. 2304 werden<br />

nach der Inbetriebnahme der neuen Leitungsverbindung zwischen dem <strong>Pkt</strong>.<br />

Bredenwinkel und dem <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd demontiert und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Im geplanten <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd werden zur Leitungsverlustreduzierung<br />

Leiterseile mit einem größeren Durchmesser (Viererbündel 550/70 mm² Al/St) eingesetzt.<br />

Dies führt zu einer Vergrößerung der wirksamen Oberfläche und somit zu einer Verringerung<br />

der Oberflächenfeldstärke. Abmessungen und Konfigurationen der Hauptleiter haben<br />

Auswirkungen auf die Höhe der Randfeldstärke an den Hauptleitern und die daraus resultierenden<br />

Koronaerscheinungen. Im Ergebnis führt die Oberflächenvergrößerung zu einer<br />

Reduzierung der Geräusche.<br />

Sollten bei den Umweltuntersuchungen auf Freiflächen in weiteren Teilen des Gebietes Zugvögel<br />

beim Rasten beobachtet werden, können durch den Einsatz von Markierungssystemen<br />

die potentiellen Gefährdungsbereiche entschärft werden. Um die Gefährdung von Vogelkollisionen<br />

zu minimieren, werden bei Bedarf die entsprechenden Leitungsabschnitte der <strong>Bl</strong>.<br />

<strong>4201</strong> mit Vogelschutzmarkierungen am Erdseil versehen. Die Montage einer Vogelmarkierung<br />

ist in Abb. 2 zu sehen.<br />

Abb. 2: Montage einer Vogelschutzmarkierung<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 37<br />

9.4 Trassenverlauf<br />

9.4.1 Leitungsneubau im <strong>Abschnitt</strong> <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd<br />

Die Mastnummerierung entspricht fortlaufend dem Leitungsverlauf. Sie beginnt für die beantragte<br />

Neubauleitung am <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel unmittelbar nördlich des Mastes Nr. 28 und endet<br />

am <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd, südlich der im dritten Planungsabschnitt geplanten<br />

Kabelübergabestation „Borken-Süd“, in unmittelbarer Nähe des Mastes Nr. 47. Als <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

wird der Kreuzungspunkt mit der Straße „Barkenkamp“ definiert. Die Trasse verläuft<br />

im Kreis Borken von Südwesten nach Nordosten.<br />

Die Weiterführung der 380-kV-Stromkreise soll ab dem Leitungspunkt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel<br />

über die neu zu errichtende 380-kV-Freileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> vorgenommen werden, die vornehmlich<br />

im Trassenraum der vorhandenen 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel/Niederrhein<br />

– Ibbenbüren, <strong>Bl</strong>. 2304, verlaufen soll.<br />

Ausgehend von Mast Nr. 28 am Rand des Gemeindegebietes von Schermbeck (Regierungsbezirk<br />

Düsseldorf) verläuft die geplante Höchstspannungsfreileitung im Gemeindegebiet<br />

von Raesfeld (Regierungsbezirk Münster) auf einer Länge von ca. 2,0 km überwiegend<br />

auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, annähernd geradlinig im Trassenraum der Leitung<br />

<strong>Bl</strong>. 2304 in nordöstlicher Richtung bis zum geplanten Mast Nr. 33. Zwischen den Masten Nr.<br />

29 und Nr. 30 wird die Straße Möllenweg gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird zwischen Mast<br />

Nr. 31 und Nr. 32 die Straße Schaddenbrook und zwischen Mast Nr. 32 und Nr. 33 die Straße<br />

Wormstallweg gekreuzt.<br />

Nordöstlich an den Mast Nr. 33 angrenzend ist die Kabelübergabestation Löchte geplant. In<br />

der Kabelübergabestation wird der Übergang von Freileitung auf Kabeltechnik realisiert.<br />

Die Kabelübergabestation Löchte, soll an der Straßenkreuzung Wormstallweg/Lehmbrockweg<br />

realisiert werden. Die technischen Daten der Kabelübergabestation sind in Kapitel<br />

24 beschrieben. Ausgehend von dieser Kabelübergabestation soll das 380-kV-Höchstspannungskabel<br />

KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, auf einer Länge von ca. 3,4 km verlegt<br />

und betrieben werden. Die technischen Daten des Kabelabschnittes sind ab Kapitel 17 beschrieben.<br />

Von der Kabelübergabestation Löchte verlaufen die 12 Einleiterkabel des 380-kV-Höchspannungskabels<br />

KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, im vorhanden Trassenraum der 220kV-Leitung<br />

<strong>Bl</strong>. 2304 annähernd gradlinig in Richtung Nordosten. Nach ca. 550 m wird die<br />

Bundesstraße 70 gekreuzt. Aufgrund der begrenzten Fertigungs- und Lieferlängen des Kabels<br />

von ca. 600 – 900 m ist in unmittelbarer Nähe der B 70 der erste Kabelmuffenplatz<br />

(VM1) vorgesehen.<br />

In der Weiterführung kreuzt die Höchstspannungskabeltrasse die Straße Löchte und erreicht<br />

nach ca. 650 m den zweiten Kabelmuffenplatz (CB1). Nach einer weiteren Kabellänge von<br />

ca. 600 m ist der dritte Kabelmuffenplatz (VM2) geplant. Auf diesem Teilstück werden die<br />

Straßen Homerstraße, Brinkstraße und Göringshook gekreuzt. Bis zum nächsten<br />

Kabelmuffenplatz (CB2), der ca. 550 m entfernt liegt, kreuzt die Höchstspannungskabeltrasse<br />

die Straße Brinkwiese, Markstegge und Nesse.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 38<br />

Im vorletzten ca. 550 m langen Kabelabschnitt wird die Kreisstraße K 50 (Hellweg) und der<br />

Vennekenweg gekreuzt bis der Kabelmuffenplatz (VM3) erreicht wird. Von dem<br />

Kabelmuffenplatz VM3 verläuft die Höchstspannungskabeltrasse ca. 550 m geradlinig bis zur<br />

Kabelübergabestation Diestegge. Dort wird das 380-kV-Höchstspannungskabel K<strong>Bl</strong>. 4230 in<br />

die Kabelübergabestation Diestegge geführt. In der vorgenannten Kabelübergabestation erfolgt<br />

erneut der Übergang von Kabeltechnik auf Freileitung. Die KÜS Diestegge befindet sich<br />

in unmittelbarer Nähe der Straßenkreuzung Diestegge/Borkener Straße.<br />

Von der Kabelübergabestation Diestegge ausgehend soll die geplante 380-<br />

Höchstspannungsverbindung bis zum <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd dann als 380-kV-Freileitung neu errichtet<br />

werden. Ausgehend vom geplanten Mast Nr. 34 verläuft die geplante 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> auf einer Länge von ca. 1,7 km auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen überwiegend gradlinig im Trassenraum der Leitung <strong>Bl</strong>. 2304 in nordöstlicher<br />

Richtung bis zum geplanten Mast Nr. 38. Hierbei wird zwischen dem Abspannportal in<br />

der KÜS Diestegge und dem Mast 34 die Straße Diestegge und weiterführend zwischen den<br />

Masten Nr. 34 und Nr. 35 die Straße „Im Rott“ gekreuzt. Die Kreuzung der Bundesstraße 70<br />

(Borkener Straße) erfolgt zwischen den Masten Nr. 35 und Nr. 36. Zwischen den Masten Nr.<br />

36 und Nr. 37 tangiert der Leitungsschutzstreifen die Straße „Siepenweg“ und zwischen den<br />

Masten 37 und Nr. 38 werden die Straßen „Siepenweg“ sowie der Drostegraben und der<br />

Nießinggraben überspannt.<br />

Am Mast Nr. 38 erfolgt eine Änderung des Trassenverlaufes in nordwestlicher Richtung bis<br />

zum Mast Nr. 45. Auch dieser ca. 2,8 km lange <strong>Abschnitt</strong> verläuft auf landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen. Im Trassenverlauf wird erneut die Straße „Siepenweg“ zwischen den geplanten<br />

Masten Nr.38 und Nr. 39 gekreuzt. In der Weiterführung überspannt die neue Freileitung<br />

zwischen den Masten Nr. 39 und Nr. 40 die Straßen Steenkuhlenweg und den<br />

Bösinggraben sowie zwischen Mast Nr. 41 und Nr. 42 den Nordmanngraben, den Döringbach<br />

und den Hungerbach sowie die Straße Hungerweg. Im Spannfeld zwischen den Masten<br />

Nr. 42 und Nr. 43 wird erneut der Nießinggraben und zwischen den Masten Nr. 43 und<br />

Nr. 44 die Straße Sonnenbrink sowie zwischen den Masten Nr. 44 und Nr. 45 der<br />

Fellerhofgraben überspannt. Um das Gehöft Garvert an der Kreisstraße 7 (Marbecker Straße)<br />

zu entlasten, erfolgt eine weitere Richtungsänderung in nordöstlicher Richtung. In dem<br />

ca. 0,9 km langen <strong>Abschnitt</strong> kreuzt die geplante 380-kV-Freileitung die Kreisstraße 7 zwischen<br />

den Masten Nr. 45 und Nr. 46. Die Leitung verläuft auf landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen bis zum <strong>Abschnitt</strong>sendpunkt <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd.<br />

10 Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung<br />

10.1 Technische Regelwerke<br />

Nach § 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die<br />

technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften<br />

die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Nach § 49 Abs. 2 EnWG wird<br />

die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik vermutet, wenn die technischen Regeln<br />

des Verbandes der Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten<br />

worden sind.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 39<br />

Für die Errichtung der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-Normen<br />

EN 50341-1 [10], EN 50341-2 [11] und EN 50341-3-4 [12] maßgebend. Die vorgenannten<br />

Europa-Normen sind zugleich DIN VDE-Bestimmungen. Sie sind nach Durchführung des<br />

vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der Nummer DIN VDE<br />

0210: Freileitungen über AC 45 kV, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 in das VDE-Vorschriftenwerk<br />

aufgenommen und der Fachöffentlichkeit bekannt gegeben worden. Teil 3 der DIN VDE<br />

0210 enthält zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für<br />

Deutschland.<br />

Für den Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitung sind die Europa-Normen 50110-1<br />

[13], EN 50110-2 [14] und EN 50110-2 Berichtigung 1 [15] relevant. Sie sind unter der Nummer<br />

DIN VDE 0105: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 1, Teil 2 und Teil 100 [16] Bestandteil<br />

des veröffentlichten VDE-Vorschriftenwerks. Teil 100 der DIN VDE 0105 enthält<br />

zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für Deutschland.<br />

Innerhalb der DIN VDE-Vorschriften 0210 und 0105 sind die weiteren einzuhaltenden technischen<br />

Vorschriften und Normen aufgeführt, die darüber hinaus für den Bau und Betrieb von<br />

Höchstspannungsfreileitungen Relevanz besitzen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften oder<br />

Regelwerke für die Bemessung von Gründungselementen.<br />

10.2 Maste<br />

Die Maste einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängung. Sie bestehen<br />

aus dem Mastschaft, der Erdseilstütze, den Querträgern (Traversen) und dem Fundament.<br />

An den Traversen werden die Isolatorketten und daran die Leiterseile befestigt. Auf<br />

der Erdseilstütze liegt das so genannte Erdseil auf. Dieses Seil ist für den <strong>Bl</strong>itzschutz der<br />

Freileitung erforderlich.<br />

Die Anzahl der Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Abstände der Masten<br />

untereinander sowie die Begrenzungen der Schutzstreifenbreite bestimmen die Bauform und<br />

die Dimensionierung der Maste.<br />

Für den Bau und Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitung werden Stahlgittermaste<br />

aus verzinkten Normprofilen errichtet. Die geplanten Standorte der Maste sind in dem Übersichtsplan<br />

im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2.2) sowie in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000<br />

(Anlage 7.0, <strong>Bl</strong>att 8.1 – Anlage 7.2 <strong>Bl</strong>att 12) dargestellt.<br />

Die Systemzeichnungen der jeweiligen Masttypen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.<br />

Die technischen Daten der zum Einsatz kommenden Masttypen sind in der Masttabelle (Anlage<br />

4) aufgelistet.<br />

Für die Neubautrasse der 380-kV-Freileitung werden die Masttypen D46 und D48 verwendet.<br />

Der Masttyp D48 ist ein 380-kV-Stahlgittermast mit drei Traversenebenen, von denen die<br />

mittlere Ebene die längste Traverse hat. Der Mast kann zwei 380-kV-Stromkreise mit jeweils<br />

drei Bündelleitern. Die Geometrie der 380-kV-Phasenanordnung nennt man auch „Tonnenanordnung“.<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 40<br />

Der Masttyp D 46 ist ein 380-kV-Mast mit zwei Traversenebenen, von denen die untere Ebene<br />

die längste Traverse hat. Mast dieser Geometrie nennt man auch „Donaumaste“. Auch<br />

dieser Masttyp ist für eine Belegung mit zwei 380-kV-Stromkreise bemessen. Die einzelnen<br />

Leiterseile werden bei diesem Masttyp auf den zwei Traversen verteilt.<br />

Von den Masttypen D46 und D48 werden Tragmaste (T) und Winkel-/Abspannmaste (WA)<br />

eingesetzt. Darüber hinaus werden auch zwei Winkel-/Endmaste (WE) errichtet.<br />

Tragmaste (T) tragen die Leiterseile bei geradem Trassenverlauf. Die Leiterseile sind an lotrecht<br />

hängenden Isolatorketten befestigt und üben auf den Mast im Normalbetrieb keine in<br />

Leitungsrichtung wirkenden Zugkräfte aus. Tragmaste sind daher, gegenüber Winkel-/ Abspannmasten<br />

(WA) und Winkel-/Endmasten (WE), relativ leicht. Bei den hier neu zu bauenden<br />

Masttypen werden die Tragmaste mit der Bezeichnung T1 und T2 benannt.<br />

Winkel-/Abspannmaste (WA) müssen dort eingesetzt werden, wo die geradlinige Linienführung<br />

der Freileitung verlassen wird. Die über Isolatorketten werden in Seilrichtung an den<br />

Querträgern des Mastes befestigt und belasten somit den Mast mit den horizontalen Seilzugkräften.<br />

Bei anstehenden Winkelstellungen der Maste nehmen sie die resultierenden Leiterseilzugkräfte<br />

in Richtung der Winkelhalbierenden auf. Je größer der Leitungswinkel, umso<br />

größer gestalten sich die Zugkräfte die der Mast statisch aufnehmen muss. Je kleiner der<br />

eingeschlossene Leitungswinkel ist, umso größer müssen die Abstände zwischen den<br />

Seilaufhängepunkten an den Traversen einerseits untereinander bzw. zum Mastschaft sein.<br />

Die Traversenlängen der jeweiligen Winkelgruppen sind in der Systemzeichnungen der WA-<br />

Maste (Anlage 3) dargestellt.<br />

Der Winkel-/Endmast entspricht vom äußeren Mastbild dem eines Winkel-/Abspannmastes.<br />

Er wird jedoch so bemessen, dass er die gesamten Leiterseilzugkräfte einseitig aufnehmen<br />

kann.<br />

Bereiche der Winkelgruppen für die jeweiligen WA-Maste:<br />

Bezeichnung Winkelgruppe Winkelbereich<br />

WA1 1 160° - 180°<br />

WA2 2 140° - 160°<br />

WA3 3 120° - 140°<br />

WA4 4 100° - 120°<br />

Je nach technischer Anforderung werden die Standardmasten durch spezielle, in Anlage 4<br />

aufgeführte Bauausführungen ergänzt.<br />

In der Anlage 4 (Masttabelle, Spalte 6) sind die geplanten Höhen in Meter über Erdoberkante<br />

(EOK) aufgeführt. Die Höhe eines jeweiligen Mastes wird im Wesentlichen bestimmt durch<br />

die Spannungsebene, der Anordnung der Systeme und dem Abstand der Maste untereinander.<br />

Weiteren Einfluss haben die Länge der Isolatorketten, die mit dem Betrieb der Leitung<br />

verbundene Erwärmung der Leiterseile, durch die sich der Durchhang vergrößert, was sich<br />

wiederum auf die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen Leiterseilen und Gelände oder<br />

anderen Objekten auswirken. In der DIN VDE 0210 sind diese Abstände geregelt (Abstände<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 41<br />

der verschiedenen Spannungsebenen zu z. B. Straßen, anderen Freileitungen, Bauwerken<br />

und Bäumen usw.). Darüber hinaus werden die Regelungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV<br />

[18]) berücksichtigt.<br />

Zur Einhaltung vorgegebener Masthöhen können je nach Masttyp und vorhandener Topographie<br />

nur begrenzte Mastabstände gewählt werden. Die Vergrößerung von Mastabständen<br />

bedingt gleichzeitig größere Leiterseildurchhänge und damit höhere Aufhängepunktshöhen.<br />

Die notwendigen Masthöhen nehmen dabei mit zunehmendem Mastabstand immer stärker<br />

zu. Die funktionale Abhängigkeit zwischen Mastabstand und Seildurchhang entspricht näherungsweise<br />

einer quadratischen Funktion (Parabel).<br />

Die Höhe der Maste kann bei dem für die geplante Leitung eingesetzten Masttyp aus konstruktiven<br />

Gründen nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Schritten verändert werden.<br />

Bei dem eingesetzten Masttypen (D46 und D48) sind Masthöhenänderungen ausgehend<br />

vom Mastgrundtyp nur in Schritten von 3,0 m möglich. In der Masttabelle (Anlage 4) sind die<br />

geplanten Verlängerungen der Maste in Meter aufgeführt.<br />

10.3 Berechnungs- und Prüfverfahren für Maststatik und -austeilung<br />

Alle Bauteile eines Mastes werden so bemessen, dass sie dem regelmäßig zu erwartenden<br />

klimatischen Bedingungen standhalten.<br />

Die in dem statischen Nachweis zu berücksichtigenden Lastfälle und Lastfallkombinationen<br />

werden in der DIN EN 50341-3-4 vorgegeben.<br />

DIN EN 50341-3-4<br />

4.3.10 DE.1.1 Allgemeines<br />

Für die Bemessung der Masten und Gründungen sind die in 4.3.10/DE.1.2 bei den<br />

einzelnen Lastfällen aufgeführten Lasten als gleichzeitig wirkend anzunehmen. Für<br />

jedes Bauteil ist der Lastfall auszuwählen, der die größte Beanspruchung ergibt.<br />

Bei Abspannmasten, die planmäßig ständigen Differenzzugkräften oder Verdrehbelastungen<br />

ausgesetzt sind, ist dies zu berücksichtigen. Bei Masten, die vorläufig nur<br />

teilweise belegt werden, muss dies bei der Berechnung berücksichtigt werden.<br />

4.3.10 DE.1.2 Beschreibung der Lastfälle<br />

Die Lastfälle berücksichtigen folgende Belastungskombinationen<br />

a) Meteorologisch bedingte Belastungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen mit gleichzeitigem Eisansatz<br />

- Einwirkungen für Maste mit Hochzügen<br />

b) Festpunktbelastung von Abspann- und Winkelabspannmasten<br />

c) Montagelasten<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 42<br />

d) Ausnahmebelastung infolge von ungleichförmigem Eisansatz oder Eislastabwurf.<br />

Die zur Anwendung gelangenden Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik<br />

und sind allgemein anerkannt.<br />

Projektbezogen müssen die Leiterseilabstände zum Gelände und zu den Objekten im ruhenden<br />

und im durch Wind ausgeschwungenen Zustand bestimmt werden. Die Abstände der<br />

Leiterseile bei Straßenkreuzungen oder bei Kreuzungen von anderen Leitungen sind zu berechnen.<br />

10.4 Mastgründungen<br />

Je nach Masttyp, Baugrund-, Grundwasser- und Platzverhältnissen werden unterschiedliche<br />

Mastgründungen erforderlich. Im geplanten Verfahrensabschnitt sind Plattenfundamente<br />

vorgesehen. Eine Prinzipzeichnung der Plattenfundamente ist in der Anlage 5 abgebildet.<br />

Bei Plattenfundamenten erfolgt die Herstellung der Mastgründung durch Ausheben von Baugruben<br />

mittels Bagger. Überschüssiges Bodenmaterial wird abgefahren. In Abhängigkeit<br />

vom Grundwasserstand sind Wasserhaltungsmaßnahmen zur Sicherung der Baugruben<br />

während der Bauphase erforderlich.<br />

Anschließend werden in traditioneller Bauweise die Fundamentverschalung, Bewehrung (besteht<br />

meist aus Stahlmatten, Stäben oder Geflechten, um so die Belastbarkeit der Fundamente<br />

zu erhöhen), der Beton sowie die Mastunterkonstruktion eingebracht.<br />

Bei Plattenundamenten werden die vier Eckstiele in einen aus einer Stahlbetonplatte bestehenden<br />

Fundamentkörper eingebunden, wodurch die Lasten über die Fundamentsohle abgetragen<br />

werden. Plattenfundamente haben unter anderem gegenüber Stufenfundamenten<br />

den Vorteil einer geringeren Tiefe der Fundamentsohle, was insbesondere bei einem hohen<br />

Grundwasserstand von Vorteil ist. Werden die Kräfte für Stufenfundamente zu hoch oder die<br />

Mastbreiten für die Gruben von Einzelgründungen zu klein, werden ebenfalls Plattengründungen<br />

erforderlich.<br />

Die Plattenfundamente werden bis auf die an jedem Masteckstiel über EOK herausragenden<br />

zylinderförmigen Betonköpfe mit einer mindestens 1,2 m hohen Bodenschicht überdeckt.<br />

Bei den Bohrfundamenten werden die vier Eckstiele an den jeweiligen Bohrfundament verbunden.<br />

Für die Planfeststellung der 380-kV-Freileitung wurden die Fundamentarten und deren<br />

Fundamentgrößen auf Grundlage einer vorhergehenden, punktuellen Bodenuntersuchung im<br />

Bereich der geplanten Maststandorte qualifiziert abgeschätzt. In der Anlage 6<br />

(Fundamenttabelle) sind die Ergebnisse der Abschätzung der Fundamentarten und deren<br />

äußere Dimensionierung für jeden Mast aufgeführt.<br />

Die Ermittlung der exakten Fundamentgröße und -art erfolgt im Zusammenhang mit der Erstellung<br />

der Bauausführungsunterlagen nach dem Planfeststellungsbeschluss. Anhand der<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 43<br />

ermittelten Bodenart, der Form der Maste, der Größe und Art der Belastung wird von einem<br />

zertifizierten Statikbüro die Fundamentgröße des jeweiligen Mastes festgelegt (s.u.).<br />

10.5 Berechnungs- und Prüfverfahren für Mastfundamente<br />

Die Gründungen der Maste erfolgen so, dass die bei allen zu berücksichtigenden Lastfällen<br />

auftretenden Bauwerkslasten mit ausreichender Sicherheit in den vorhandenen Baugrund<br />

eingeleitet werden und außerdem keine unzulässigen Bewegungen der Gründungskörper<br />

auftreten.<br />

Die Bestimmung der Fundamentart und der Fundamentdimensionierung erfolgt unter Berücksichtigung<br />

der vom verwendeten Mast auf die Gründung wirkenden Kräfte, der vorhandenen,<br />

lokalen räumlichen Platzverhältnisse und den vorhandenen Kenntnissen über den<br />

Baugrund. Für die Bestimmung des Baugrundes wird im Vorfeld eine Bodenuntersuchung<br />

auf Grundlage von Probebohrungen durchgeführt, die alle die Tragfähigkeit beeinflussenden<br />

Bodenschichten erfasst und die Bodenart, den Wassergehalt, den Grundwasserstand sowie<br />

die Standfestigkeit und Lagerungsdichte feststellt.<br />

Bei der Auswahl einer Gründungsart muss von ihrer Grenztragfähigkeit ausgegangen werden.<br />

Die Grenztragfähigkeit, das heißt die Last, bei deren Überschreitung die Gründung ihre<br />

Funktion nicht mehr wahrnehmen kann oder versagt, ist eine spezifische Eigenschaft jeder<br />

Gründungsart.<br />

Methoden zur Ermittlung von Grenztragfähigkeiten sind zum einen die geotechnische und<br />

zum anderen die bautechnische Bemessung.<br />

Für die geotechnische Bemessung gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere<br />

die unter Kapitel 10.1 aufgeführten Europa-Normen bzw. DIN VDE-Normen. Auch Erfahrungen<br />

aus Versuchen und im Zusammenhang mit ausgeführten Anlagen können in die geotechnische<br />

Bemessung einfließen.<br />

Die bautechnische Bemessung bezieht sich auf die innere Tragfähigkeit des Gründungskörpers.<br />

Die Beanspruchung der Gründung wird aus den Bemessungswerten der Mastberechnung<br />

ermittelt. Bei Betongründungen erfolgt die Bemessung, Ermittlung der Schnittgrößen<br />

und die Ausführung nach DIN V ENV 1992-3 [19].<br />

Die Betongüte muss mindestens der Klasse C 20/25 entsprechen. Die Bemessung von<br />

Gründungselementen aus Stahl richtet sich nach DIN V ENV 1993-1 [20].<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 44<br />

10.6 Beseilung, Isolatoren, <strong>Bl</strong>itzschutzseil<br />

Die im Leitungsabschnitt <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd geplanten Freileitungsmasttypen<br />

D48 und D46 der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>,<br />

werden statisch und geometrisch für die Belegung mit zwei 380-kV-Drehstromkreisen ausgelegt.<br />

Die vorgenannten Drehstromkreise bestehen aus drei Bündelleitern, wobei jeder Bündelleiter<br />

aus vier einzelnen, durch Abstandhalter miteinander verbundenen Einzelseilen besteht<br />

(Viererbündel).<br />

Für die Übertragung des Stroms der beiden 380-kV-Drehstromkreise werden somit sechs<br />

Viererbündel aufgelegt. Bei den Einzelseilen des Viererbündels handelt es sich um Verbundleiter,<br />

deren Kern aus Stahldrähten besteht, der von einem mehrlagigen Mantel aus Aluminiumdrähten<br />

umgeben ist. Das vorgesehene Aluminium-Stahlseil hat einem Seildurchmesser<br />

von rd. 3,4 cm (Bezeichnung Al/St 550/70).<br />

Jedes Leiterseilbündel ist mittels zweier Isolatorstränge an den Traversen der Maste befestigt.<br />

Jeder der beiden Isolatorstränge, an denen ein Viererbündel angehängt ist, ist geeignet,<br />

alleine die vollen Gewichts- und Zugbelastungen zu übernehmen. Hierdurch ergibt sich eine<br />

höhere Sicherheit für die Seilaufhängung. An den Tragmasten sind die Leiterseile an nach<br />

unten hängenden Isolatoren (Tragketten) und bei Abspann-/Endmasten an in Leiterseilrichtung<br />

liegende Isolatoren (Abspannketten) angebracht.<br />

Neben den stromführenden Leiterseilen werden über die Mastspitze und im Mastschaft <strong>Bl</strong>itzschutz-<br />

bzw. Erdungsseile (Erdseile) mitgeführt. Das Erdseil soll verhindern, dass <strong>Bl</strong>itzeinschläge<br />

in die stromführenden Leiterseile erfolgen und dies eine Störung des betroffenen<br />

Stromkreises hervorruft. Das Erdseil ist ein dem Leiterseil gleiches oder ähnliches Aluminium-Stahl-Seil.<br />

Der <strong>Bl</strong>itzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Maste und über<br />

diese weiter in den Boden abgeleitet. Zur Nachrichtenübermittlung und Fernsteuerung von<br />

Umspannanlagen besitzt das eingesetzte Erdseil im Kern Lichtwellenleiterfasern (LWL).<br />

11 Bauausführung der Freileitung<br />

Die Neubaumaßnahme umfasst das Errichten der Fundamente, die Montage des Mastgestänges,<br />

das Auflegen der Stromkreis- und Erdseilbeseilung sowie die Montage des Zubehörs<br />

(z. B. Isolatoren).<br />

11.1 Zuwegung<br />

Zur Errichtung der geplanten Freileitungsmaste ist es erforderlich, die neuen Maststandorte<br />

mit Fahrzeugen und Geräten anzufahren. Die Zufahrten erfolgen dabei so weit wie möglich<br />

von bestehenden öffentlichen Straßen oder Wegen aus. Soweit dabei bisher unbefestigte<br />

oder teilbefestigte Wege ausgebessert oder befestigt werden müssen, so bleibt dieser Zustand<br />

dauerhaft erhalten.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 45<br />

Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />

temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3,5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 3).<br />

Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />

andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />

für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />

wieder hergestellt.<br />

Abb. 3: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />

Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />

werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />

entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />

Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />

erzielt, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />

beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />

Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitung eingesetzten<br />

Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />

11.2 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung werden im Bereich der Maststandorte<br />

temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des Erdaushubs, für die<br />

Vormontage und Ablage von Mastteilen, für die Aufstellung von Geräten oder Fahrzeugen<br />

zur Errichtung des jeweiligen Mastes und für den späteren Seilzug benötigt (siehe Abb. 4).<br />

Die Größe der Arbeitsfläche, einschließlich des Maststandortes, beträgt pro Mast im Durchschnitt<br />

rd. 3.600 m² (rd. 60 m x 60 m). Bei den Abspannmasten kommen für die Platzierung<br />

der Seilzugmaschinen zwei jeweils ca. 20 m x 30 m große nicht verschiebbare Bereiche hinzu.<br />

Die Platzierung der Seilzugmaschinen muss in einer Entfernung von mindesten der 2-<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 46<br />

fachen Masthöhe vom Mastmittelpunkt aus in beide Seilzugrichtungen erfolgen. In diesem<br />

Bereich werden auch temporäre Bauverankerungen platziert.<br />

Die Stellflächen für die Seilzugmaschinen werden durch eine temporäre Zuwegung mit einer<br />

Breite von ca. 3,5 m miteinander verbunden.<br />

Die Baustelleneinrichtungsfläche der 380-kV-Masten kann hinsichtlich der Flexibilität der<br />

Lage in zwei Qualitäten unterteilt werden. Der Bereich rund um den Mastmittelpunkt (Radius<br />

= ca. 20 m) ist zwingend erforderlich und kann nicht verschoben werden (nicht verschiebbarer<br />

Teil der Baustelleneinrichtungsfläche).<br />

Die restliche Fläche zur Baustelleneinrichtung ist in ihrer Form flexibel und verschiebbar,<br />

liegt in der Regel aber direkt um den Mast. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird dieser<br />

verschiebbare Teil der Baustelleneinrichtungsfläche nur auf unsensiblen Strukturen eingerichtet.<br />

Hierzu wird die Lage den örtlichen Gegebenheiten angepasst und sensible Biotoptypen<br />

nach Möglichkeit ausgegrenzt. Die endgültigen Flächen können den Lageplänen<br />

(Maßstab 1:2000) entnommen werden.<br />

Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden für die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb<br />

der Baustelleneinrichtungsflächen auch Fahrbohlen ausgelegt. Die für den Freileitungsbau<br />

in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder<br />

(in ihren ursprünglichen Zustand) hergestellt.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen werden während der Baumaßnahme temporär nur für wenige<br />

Wochen in Anspruch genommen.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 47<br />

Abb. 4: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

11.3 Herstellen der Baugrube für die Fundamente<br />

Die Abmessungen der Baugruben für die Fundamente richten sich nach der Art und Dimension<br />

der eingesetzten Gründungen. Der anfallende Mutterboden wird bis zur späteren Wiederverwendung<br />

in Mieten getrennt vom übrigen Erdaushub gelagert und gesichert.<br />

Muss Oberflächen- oder Grundwasser aus den Baugruben gepumpt werden oder werden<br />

Grundwassermaßnahmen notwendig, wird dieses entweder im direkten Umfeld versickert<br />

oder in nahegelegene Vorfluter ggf. unter Vorschaltung eines Absetzbeckens in Abstimmung<br />

mit der zuständigen Fachbehörde eingeleitet.<br />

11.4 Fundamentart und -herstellung<br />

Für die geplanten 380-kV-Stahlgittermaste sind Plattenfundamente vorgesehen. Die Bemessung<br />

des Fundaments erfolgt auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen Bodenkenngrößen.<br />

Diese werden an den Maststandorten durch Baugrunduntersuchungen ermittelt. Bei der Herstellung<br />

der Fundamente werden die einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE 0210 [10] [11]<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 48<br />

[13], DIN 1045 [22]) eingehalten. Der zur Verwendung kommende Beton entspricht der vorgeschriebenen<br />

Güteklasse und wird fachgerecht eingebracht. Es wird dabei nur Transportbeton<br />

verwendet.<br />

Nachdem die Baugrube erstellt wurde, wird eine Sauberkeitsschicht betoniert und nachfolgend<br />

der Mastfuss ausgerichtet sowie die Fundamentbewehrung eingebracht.<br />

Abb. 5: Montage der Fundamentbewehrung<br />

Der Transport des Betons zur Baustelle erfolgt mittels Betonmischfahrzeugen. Der Transportbeton<br />

wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen oder<br />

anderen Fördergeräten in die Baugrube eingebracht und durch Rütteln verdichtet. Die Einbringung<br />

des Betons in eine Fundamentgrube soll dabei möglichst ohne Unterbrechung erfolgen.<br />

Die Errichtung eines Fundamentes dauert ohne die Aushärtezeit des Betons ca. 4 Wochen.<br />

Nach Abschluss des Betonierens wird die Baustelle von sämtlichen Rückständen geräumt<br />

und dieser ordnungsgemäß entsorgt. Die nachfolgende Aushärtung des Betons dauert ohne<br />

Sonderbehandlung des Betons mindestens 28 Tage.<br />

Abhängig von den vorliegenden Bodenverhältnisse an den geplanten Maststandorten kann<br />

in Ausnahmefällen ein Bohrfundament eingesetzt werden.<br />

Bei Bohrpfahlfundamenten erhält jeder Masteckstiel ein eigenes Bohrfundament. Hierbei<br />

wird ein Stahlrohr mittels eines speziellen Bohrgerätes in den Boden gedreht und leer geräumt<br />

(Trockendrehbohrverfahren). Das eingedrehte Stahlrohr stützt zum einen das Bohrloch<br />

und dichtet es gleichzeitig gegen eindringendes Grundwasser ab. Nach Einbringen einer<br />

Bewehrung in die Baugrube bzw. in das Bohrloch erfolgt die Verfüllung mit Beton. In diesem<br />

Zusammenhang erfolgt auch der Einbau und die Ausrichtung der mit dem Fundament<br />

zu verbindenden Füße des Stahlgittermastes. Das Stahlrohr wird hiernach wieder entfernt.<br />

Die vier einzelnen Bohrpfahlfundamente haben eine Tiefe von ca. 15,0 - 20,0 m unter der<br />

Erdoberkante. Das Bohrfundament hat einen Durchmesser von 1,0 bis 1,5 m.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 49<br />

Abb.6: Bohrung für einen Bohrpfahl<br />

11.5 Verfüllung der Fundamentgruben und Erdabfuhr<br />

Nach dem Aushärten des Betons wird bei Plattenfundamenten die Baugrube bis zur Geländeoberkante<br />

wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend der vorhandenen<br />

Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, wobei<br />

ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird.<br />

Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />

nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />

Die Umgebung des Maststandortes wird wieder in den Zustand zurück versetzt, wie sie vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtaufbau,<br />

die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von<br />

Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepasster Oberfläche.<br />

11.6 Mastmontage<br />

Die Methode, mit der die Stahlgittermaste errichtet werden, hängt von Bauart, Gewicht und<br />

Abmessungen der Maste, von der Erreichbarkeit des Standorts und der nach der Örtlichkeit<br />

tatsächlich möglichen Arbeitsfläche ab. Je nach Montageart und Tragkraft der eingesetzten<br />

Geräte werden die Stahlgittermasten stab-, wand-, schussweise oder vollständig am Boden<br />

vormontiert und errichtet.<br />

Die Mastmontage wird üblicherweise mittels Kran erfolgen. Mit dem Stocken der Maste darf,<br />

ohne Sonderbehandlung des Betons, frühestens 4 Wochen nach dem Betonieren begonnen<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 50<br />

werden. Für die Vormontage des Mastes wird ca. 1 Woche und für das Stocken des Mastes<br />

ca. 1 bis 3 Tage pro Mast veranschlagt.<br />

Abb. 7: Montierter Mastfuss<br />

Abb. 8: Mastmontage (Stocken)<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 51<br />

11.7 Seilzug<br />

Das Verlegen von Seilen für Freileitungen ist in der DIN 48 207-1 [22] geregelt. Die Montage<br />

der Stromkreisbeseilung und des Erdseils erfolgt abschnittsweise, jeweils immer zwischen<br />

zwei Winkelabspannmasten.<br />

Abb. 9: Prinzipdarstellung eines Seilzuges<br />

Zunächst werden an allen Tragmasten die Isolatorketten mit so genannten Seillaufrädern<br />

montiert. Vor Beginn der Seilzugarbeiten werden an allen Kreuzungen mit Straßen, Autobahnen,<br />

Bahnstrecken, usw. Schutzgerüste aufgestellt. Diese Schutzgerüste ermöglichen<br />

ein Ziehen des Vorseils ohne einen Eingriff in den entsprechenden Verkehrsraum.<br />

Abb. 10: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 52<br />

Zum Ziehen der Seile wird zwischen Winden- und Trommelplatz (welche sich an den jeweiligen<br />

Abspannmasten befinden) ein leichtes Vorseil ausgezogen. Das Vorseil wird dabei je<br />

nach Geländebeschaffenheit mit einem Traktor oder anderen geländegängigen Fahrzeugen<br />

zwischen den Masten verlegt.<br />

Anschließend werden die Leiterseile mit dem Vorseil verbunden und von den Seiltrommeln<br />

mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Die Verlegung der Leiterseile erfolgt ohne Bodenberührung<br />

zwischen dem Trommel- bzw. Windenplatz an den Winkelabspannmasten. Um<br />

die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, werden die Seile durch eine Seilbremse<br />

am Trommelplatz entsprechend gebremst und unter Zugspannung zurückgehalten.<br />

Abb. 11: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges<br />

Während des Seilzuges müssen die Winkelabspannmaste bis zur Montage aller Leiterseile<br />

mit temporären Bauverankerungen versehen werden.<br />

Nach dem Seilzug werden die Seile so einreguliert, dass deren Durchhänge den vorher berechneten<br />

Werten entsprechen. Im Anschluss an die Seilregulage werden die Isolatorketten<br />

an Abspannmasten montiert und die Seillaufräder an den Tragmasten entfernt. Abschließend<br />

erfolgt bei Bündelleitern die Montage von Feldbündelabstandhaltern zwischen den einzelnen<br />

Teilleitern. Hierzu werden die Bündelleiter mit einem Fahrwagen befahren.<br />

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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 53<br />

Abb. 12: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen<br />

11.8 Rückbaumaßnahmen<br />

Der Rückbau der 220-kV-Freileitung muss in dem Bereich, wo die 220-kV-Freileitung im gleichen<br />

Trassenkorridor verläuft, zwingend im Vorfeld vor dem Bau des entsprechenden Neubauabschnittes<br />

erfolgen. Der Rückbau der 220-kV-Freileitungsabschnitte erfolgt jedoch im<br />

zeitlichen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen für die Errichtung der geplanten 380-kV-<br />

Freileitung.<br />

Für die Realisierung der Rückbaumaßnahme werden die Maststandorte mit Fahrzeugen und<br />

Geräten über die für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der bestehenden<br />

Leitung bisher in Anspruch genommenen Wege angefahren, die im Leitungsbereich<br />

über die bestehenden Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen<br />

werden hierfür ausgehend von befestigten Straßen und Wegen auch<br />

Fahrbohlen ausgelegt.<br />

Für die Demontage der 220-kV-Freileitung werden, so weit wie möglich, die gleichen<br />

Zuwegungen wie für den Neubau der 380-kV-Freileitung genutzt, um die Flächeninanspruchnahme<br />

zu minimieren. Die für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden<br />

nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. <strong>Amprion</strong> wird darüber hinaus<br />

den Grundstückseigentümern oder den Bewirtschaftern den bei den Demontagemaßnahmen<br />

entstehenden Flur- und Aufwuchsschaden ersetzen. Die Höhe des Schadenersatzes wird<br />

erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme eines vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen<br />

ermittelt.<br />

Zur Demontage der bestehenden 220-kV-Maste werden die aufliegenden Leiterseile mit Hilfe<br />

von Seilzugmaschinen in umgekehrter Reihenfolge zur Seilauflage entfernt (siehe Nr. 11.7<br />

des Erläuterungsbericht) und die Mastgestänge vom Fundament getrennt und vor Ort in kleinere,<br />

transportierbare Teile zerlegt und abgefahren. Die vorhandenen Betonfundamente<br />

53


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 54<br />

werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens 1,2 m unter Erdoberkante entfernt,<br />

sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung des Grundstückes nicht störend<br />

oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des Grundstücks, für die das Restfundament<br />

störend ist, wird die komplette Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden privatrechtliche<br />

Vereinbarungen mit dem Grundeigentümer getroffen. Sollten die vorhandenen<br />

Fundamente als Schwellenfundamente ausgeführt sein, d.h. Fundamente mit unterirdischen<br />

Holzschwellen, werden diese komplett entfernt und fachgerecht entsorgt.<br />

Bei der Demontage von Freileitungsmasten wird hinsichtlich des Bodenschutzes grundsätzlich<br />

wie folgt verfahren:<br />

Flächen, auf denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, werden<br />

mit Planen oder Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />

auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend<br />

aufgelesen. Direkt nach Abschluss der Arbeiten, jedoch spätestens nach dem täglichen<br />

Arbeitsende, werden die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt<br />

und eingesammelt. Die entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen<br />

Entsorgung zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial<br />

ins Erdreich gelangt ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen<br />

eingesetzt.<br />

11.9 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />

Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />

Fachfirmen überwacht und kontrolliert. Für die fertiggestellte Baumaßnahme wird ein<br />

Übergabeprotokoll erstellt, in dem von der bauausführenden Firma testiert wird, dass die<br />

gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften, Normen<br />

und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />

11.10 Archäologische Situation<br />

Der Planungsraum, in dem die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung verläuft, ist geprägt<br />

von einer großen Zahl vorgeschichtlicher Fundstellen. In Verdachtsfällen werden die<br />

Fundamentstandorte durch Gutachter untersucht.<br />

Im Bereich der neu zu errichtenden Maststandorte wird bei Bedarf auf Veranlassung der<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH die archäologische Begleitung aller bauseits erforderlichen Erdeingriffe –<br />

sofern sie sich nicht nachweislich und ausschließlich in bereits modern gestörten Bereichen<br />

bewegen – nach Maßgabe einer Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW gewährleistet.<br />

Im Bereich der vorgenannten Maststandorte wird das Abziehen des Oberbodens mit einem<br />

Bagger mit Böschungslöffel (glatte Schneide) unter archäologischer Fachaufsicht vorgenommen.<br />

Auftretende archäologische Funde und Befunde nach Maßgabe einer Erlaubnis<br />

gem. § 13 DSchG NW werden im erforderlichen Umfang fachgerecht untersucht, dokumentiert<br />

und geborgen.<br />

Dem Westfälische Amt für Bodendenkmalpflege wird das Recht eingeräumt, die Einhaltung<br />

dieser Bedingungen zu überprüfen und die Grundstücke zu betreten.<br />

54


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 55<br />

Für alle übrigen Maststandorte werden die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des<br />

Denkmalschutzgesetzes §§ 15, 16 DSchG NW) [23] beachtet und umgesetzt.<br />

12. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Freileitung<br />

Der Bau und Betrieb von Freileitungen sind Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den sich ständig<br />

ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten mehrerer<br />

Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />

an die Koordination der Arbeiten und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Sicherungs-<br />

und Schutzmaßnahmen.<br />

Bei den jeweils zur Anwendung kommenden Sicherheitsbestimmungen ist zu unterscheiden<br />

zwischen der Bauphase (Errichtungsphase) und der Betriebsphase (Arbeiten an bestehenden<br />

Leitungen). Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Normen sowie <strong>Amprion</strong> spezifische Montagerichtlinien<br />

und arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen.<br />

In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden exemplarisch wesentliche für diese Phasen<br />

relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN VDE –Vorschriften aufgelistet:<br />

Dokument Gültigkeit Wesentliche Inhalte<br />

BGV C22<br />

Gilt für Bauarbeiten und nicht für<br />

• Arbeiten an fliegenden Bauten,<br />

• Herstellung, Instandhaltung und das Abwracken<br />

von Wasserfahrzeugen und schwimmenden<br />

Anlagen,<br />

• Anlage und Betrieb von Steinbrüchen über<br />

Tage, Gräbereien und Haldenabtragungen,<br />

• das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen<br />

elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />

Oberleitungsanlagen und Masten.<br />

55<br />

Angaben zu<br />

gemeinsamen Bestimmungen sowie zu zusätzlichen<br />

Bestimmungen für<br />

Montagearbeiten,<br />

Abbrucharbeiten,<br />

Arbeiten mit heißen Massen,<br />

Arbeiten in Baugruben und Gräben sowie an und<br />

vor Erd- und Felswänden,<br />

Bauarbeiten unter Tage<br />

Arbeiten in Bohrungen und<br />

Arbeiten in Rohrleitungen sowie<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

bei Bauarbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.


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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 56<br />

BGV D32<br />

BGV A3<br />

BGV B11<br />

DIN VDE<br />

0105<br />

Gilt für das Anbringen, Ändern, instandhalten und Abnehmen<br />

elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />

Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz<br />

von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen.<br />

Gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie<br />

nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer<br />

Anlagen und Betriebsmittel.<br />

Gilt für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder<br />

elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung<br />

kommen<br />

Gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder<br />

in der Nähe von elektrischen Anlagen aller<br />

Sapnnungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.<br />

Tabelle 2: Dokumentenliste<br />

56<br />

Angaben zu<br />

• Arbeiten auf Masten<br />

• Arbeiten auf Dächern<br />

• Seilzugarbeiten<br />

• Leitungsfahrzeugen<br />

• Beschäftigungsbeschränkungen und<br />

• Prüfungen<br />

bei Arbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.<br />

Angaben zu<br />

• Grundsätzen,<br />

• Prüfungen,<br />

• Arbeiten,<br />

• Zulässigen Abweichungen und<br />

• Ordnungwidrigkeiten<br />

bei Arbeiten innerhalb des Gültigkeitsbereiches.<br />

Angaben zu<br />

• grundlegenden Regelungen<br />

• zulässigen Werten zur Bewertung von<br />

Expositionen<br />

• Mess- und Bewertungsverfahren und<br />

• Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen<br />

bei Vorhandensein von elektrischen/ magnetischen<br />

Feldern am Arbeitsplatz<br />

Angaben zu<br />

• allgemeinen Grundsätzen,<br />

• übliche Betriebsvorgängen,<br />

• Arbeitsmethoden und<br />

• Instandhaltung<br />

hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches.<br />

Während der Gründungsarbeiten werden an den der Öffentlichkeit zugänglichen Maststandorten<br />

die Baugruben gegen Betreten gesichert. Für den Seilzug werden Kreuzungsobjekte,<br />

wie Gebäude, Telefon- und Freileitungen durch Gerüste vor Beschädigungen geschützt und


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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 57<br />

bei Straßen entsprechende Schutzgerüste zum Schutz des fließenden Verkehrs errichtet.<br />

Die hierzu erforderliche kurzfristige Straßensperrung oder -absicherung wird in Absprache<br />

mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt.<br />

Unter die Anwendung der Baustellenverordnung fällt ausschließlich das Mastbauwerk. Die<br />

Ausrüstung, Isolatoren und Stromkreise zählen zur elektrischen Ausrüstung, die nicht in den<br />

Fokus der Baustellenverordnung gehören. Jeder Mast ist für sich gesehen eine einzelne<br />

Baustelle. Eine Freileitung, bestehend aus mehreren Mastbaustellen, ist pro Mast jeweils<br />

eine Baustelle. Damit treffen die Anforderungen der Baustellenverordnung bezüglich der<br />

Koordinierung gemäß Baustellenverordnung nicht zu, ebenso ist die Erstellung eines Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzplanes nicht erforderlich. Dies begründet aus der Tatsache,<br />

dass die Gewerke<br />

• Ausheben der Mastgrube<br />

• Setzen des Mastfußes und Mastfundamentes<br />

• Stocken des Mastes<br />

zeitlich immer mit Abständen voneinander entkoppelt ausgeführt werden, so dass die auftretenden<br />

Firmen nie gleichzeitig an der Baustelle sind und an dem Bauwerk arbeiten. Es wirken<br />

zwar unterschiedliche Arbeitgeber an dem Mastbauwerk mit, aber es ist keine gleichzeitige<br />

Anwesenheit an der Baustelle gegeben.<br />

13. Immissionen<br />

Durch den Bau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> entstehen unterschiedliche<br />

Formen von Immissionen. Hierbei handelt es sich um Geräusche sowie um<br />

elektrische und magnetische Felder.<br />

13.1 Elektrische und magnetische Felder (Freileitung)<br />

Durch den Betrieb der Leitung werden elektrische und magnetische Felder erzeugt. Auf der<br />

Basis einer Sichtung und Bewertung von Forschungsergebnissen und Veröffentlichungen zu<br />

der Thematik elektrischer und magnetischer Felder hat die internationale Strahlenschutzkommission<br />

(ICNIRP) eine Empfehlung („Guidelines for limiting exposure to time–<br />

varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)“, [24]) ausgesprochen.<br />

Sie nennt für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern<br />

Grenzwerte von 5 kV/m für das elektrische und 100 µT für das magnetische Feld. Diese<br />

Werte sind ebenfalls enthalten in der EU-Ratsempfehlung zu elektromagnetischen Feldern<br />

vom Juli 1999 [25].<br />

Diese o.g. international anerkannten Werte sind in Deutschland seit dem 16.12.1996 in der<br />

26. Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz (26. BImSchV) [18] verbindlich festgelegt.<br />

Diese Verordnung ist für Höchstspannungsfreileitungen an Orten, die nicht nur dem<br />

vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, heranzuziehen.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 58<br />

Den aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen elektrischer und magnetischer<br />

Felder auf den Menschen hat die Deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung<br />

(„Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen<br />

Feldern“ [26]) vom September 2001 dargestellt.<br />

Diese Empfehlung schließt auch die Bewertung der statistischen Studien zu elektromagnetischen<br />

Feldern und Kinderleukämie ein. Danach ist das von ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept<br />

auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, den Schutz<br />

des Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern sicherzustellen.<br />

Weiterhin ist anzumerken, dass die das Bundesumweltministerium beratende Strahlenschutzkommission<br />

laufend die internationalen Forschungen in diesem Bereich beobachtet<br />

und im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Erkenntnisse anpasst.<br />

Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrer Empfehlung zum Schutz vor elektrischen<br />

und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung aus<br />

dem Jahre 2008 zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen<br />

Literatur keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen<br />

der Gesundheit durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder vorliegen,<br />

die ausreichend belastungsfähig wären, um eine Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung<br />

der 26. BImSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen<br />

Literatur ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche verringerte<br />

Vorsorgewerte zu empfehlen, von denen ein quantifizierbarer gesundheitlicher Nutzen zu<br />

erwarten wäre.<br />

Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte des Anhangs 2<br />

der 26. BImSchV dem aktuellen Erkenntnisstand der internationalen Strahlenhygiene hinsichtlich<br />

niederfrequenter elektromagnetischer Felder entsprechen.<br />

Entsprechend der §§ 3 und 4 der 26. <strong>Bl</strong>mSchV dürfen für Neuanlagen in Bereichen, die nicht<br />

nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, die hierfür geltenden<br />

Werte nicht überschritten werden.<br />

Diese betragen<br />

• 5 kV/m für das elektrische Feld und<br />

• 100 µT für die magnetische Flussdichte.<br />

In der Anlage 10 ist der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 2 der<br />

26. BImSchV für die geplante 380-kV-Freileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>.<strong>4201</strong> enthalten.<br />

Dieser Nachweis erfolgt auf Grundlage der „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über<br />

elektromagnetische Felder“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) in der Fassung<br />

vom 17.03.2004 [27].<br />

Untersucht wurden die i.S. des § 3 Satz 1 und § 4 der Hinweise maßgebenden Immissionsorte<br />

innerhalb der Bereiche bis zu 20 m vom ruhenden Leiterseil. Für die innerhalb dieser<br />

Bereiche liegenden maßgebenden Immissionsorte wurden die elektrischen Felder und die<br />

magnetische Flussdichte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung im Endausbau und<br />

unter Berücksichtigung anderer vorhandener Niederfrequenzanlagen untersucht.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 59<br />

Im Verlauf der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong>, in den<br />

<strong>Abschnitt</strong>en <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – KÜS Löchte und KÜS Diestegge - <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd waren<br />

diese grundsätzlich im Sinne der 26. BImSchV mit den unterschiedlichen Masttypen D48 und<br />

D46 zu betrachten.<br />

In Anwendung der vorgenannten Regeln sind im Bereich des in diesem Planfeststellungsverfahren<br />

behandelten Freileitungsabschnitts keine maßgebenden Immissionsorte für die neu<br />

zu errichtende Freileitung ermittelt worden.<br />

Für den verwendeten Masttyp D48 (<strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel - KÜS Löchte) haben wir in Anlage<br />

10.1 den Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte<br />

gemäß 26. BImSchV aus dem vorgelagerten Planfeststellungsabschnitt der <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong> vom<br />

<strong>Pkt</strong>. Lackhausen bis zum <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel informatorisch dargestellt.<br />

Informatorisch wurden, ebenfalls als Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und<br />

elektrischen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, die maximalen Werte der elektrischen<br />

und magnetischen Felder für den Masttyp D46 (KÜS Diestegge – <strong>Pkt</strong>. Borken Süd) beim<br />

Betrieb der Freileitung berechnet. Als maßgebender Immissionsort wurde dabei der Bereich<br />

der nächsten Annäherung der geplanten Freileitung an ein Flurstück, welches nicht nur dem<br />

vorübergehenden Aufenthalt von Personen dient, ermittelt. Dieser Nachweis ist in Anlage<br />

10.2 dargestellt.<br />

Die in der 26. BImSchV festgelegten Anforderungen zum Schutz der Bevölkerung in elektromagnetischen<br />

Feldern werden durch die geplante 380-kV-Freileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>,<br />

<strong>Bl</strong>.<strong>4201</strong> erfüllt.<br />

Die Immissionen des Kabelabschnittes werden in Kapitel 20 beschrieben.<br />

13.2 Betriebsbedingte Schallimmissionen (Koronageräusche)<br />

Durch die elektrischen Feldstärken, die um den Leiter herum deutlich höher sind als in Bodennähe,<br />

werden in der 380-kV-Ebene elektrische Entladungen in der Luft hervorgerufen.<br />

Die Stärke dieser Entladungen hängt u. a. von der Luftfeuchtigkeit ab. Dieser Effekt, auch<br />

Korona genannt, ruft Geräusche hervor (Knistern, Prasseln, Rauschen und in besonderen<br />

Fällen ein tiefes Brummen), die nur bei seltenen Wetterlagen wie starkem Regen, Nebel oder<br />

Raureif in der Nähe von Höchstspannungsfreileitungen zu hören sind. Bei der Bewertung<br />

dieser Geräusche sind vornehmlich Ruhezeiten zu betrachten, in denen die Geräuschimmissionen<br />

besonders störend wahrgenommen werden können.<br />

Zur Vermeidung bzw. zur Minimierung von Koronaeffekten werden bei <strong>Amprion</strong> die Hauptleiterseile<br />

bei 380-kV-Freileitungen daher standardmäßig jeweils als Vierer-Bündel ausgebildet,<br />

bei denen die Einzelseile einen Abstand von ca. 40 cm zueinander aufweisen. Dies führt zu<br />

einer Vergrößerung der wirksamen Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Oberflächenfeldstärke.<br />

Die Armaturen der Isolatoren werden zur Reduzierung der elektrischen Feldstärke<br />

so konstruiert, dass ihre Oberflächenradien der angelegten maximalen Betriebsspannung<br />

angepasst sind.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 60<br />

Weiterhin können durch Oberflächenveränderungen, wie z. B. durch Wassertropfen bei Regen,<br />

an Leiterseilen Koronaentladungen auftreten, die im trockenen Zustand koronafrei sind.<br />

In diesem Fall sind jedoch auch die Geräusche des Regens mit zu berücksichtigen.<br />

In Ausnahmefällen können trotz Sorgfalt bei der Montage bei neuen Leiterseilen scharfe Graten,<br />

Schmutzteilchen oder Fettreste zu Koronaeffekten führen, die sich durch Abwittern verringern.<br />

Dieser Effekt kann dann in den ersten Monaten des Betriebes einer Freileitung beobachtet<br />

werden.<br />

An den 380-kV-Freileitungen der <strong>Amprion</strong>, die in dem ca. 11.000 km langen 220-/380-kV-<br />

Freileitungsnetz eingesetzt sind und die mit Viererbündeln und Armaturen entsprechend dem<br />

anerkannten Stand der Technik ausgerüstet wurden, sind über Betriebszeiten von vielen<br />

Jahrzehnten bisher keine unzulässigen oder auffälligen Geräuschemissionen aufgetreten.<br />

Um diesen Sachverhalt auch konkret belegen zu können, hat die <strong>Amprion</strong> GmbH in Abstimmung<br />

mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Dez. 14, auf Grund<br />

der durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vorgegebenen Notwendigkeit<br />

zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gutachten zur Schallemission von<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitungen und Umgebungslärmmessungen beim TÜV Süddeutschland<br />

in Auftrag gegeben. Eine Zusammenfassung in Form eines Festschriftbeitrages<br />

ist in Anlage 11 enthalten.<br />

Die Auswertung der Messungen des TÜV-Gutachtens unter Berücksichtigung zusätzlicher<br />

Zuschläge, Impulszuschlag und Tonzuschlag i. S. der TA Lärm [34], führen zu einer "worst<br />

case" Betrachtung mit dem Ergebnis, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der 380kV-Freileitung<br />

erheblich unterhalb der Immissionsrichtwerte nachts i. S. der TA Lärm liegen.<br />

Die so genannte Relevanzgrenze wird unterschritten. Irrelevant i. S. der TA Lärm werden in<br />

der Regel Geräusche bezeichnet, deren Beurteilungspegel als Zusatzbelastung den Richtwert<br />

nach TA Lärm um mindestens 6 dB unterschreitet. Bei solchen irrelevanten Geräuschen<br />

kann gemäß der vereinfachten Regelfallprüfung nach TA Lärm auf eine konkrete Untersuchung<br />

der Vorbelastung durch andere Anlagen, die unter die TA Lärm fallen, verzichtet werden.<br />

Aus der Untersuchung können in Abhängigkeit des Abstandes folgende, allgemein maximal<br />

zu erwartende Beurteilungspegel für 380-kV-Freileitungen abgeleitet werden:<br />

Abstand zur Leitungsachse Beurteilungspegel<br />

[m]<br />

[dB(A) ]<br />

0 ≤ 38<br />

20 ≤ 37<br />

40 ≤ 35<br />

60 ≤ 33<br />

80 ≤ 32<br />

100 ≤ 31<br />

60


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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 61<br />

Tabelle 2: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-<br />

Freileitung in Abhängigkeit vom Abstand zur Leitung<br />

In den geplanten Freileitungsabschnitten zwischen dem <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-<br />

Süd werden zur Leitungsverlustreduzierung Leiterseile mit einem größeren Durchmesser<br />

(Viererbündel 550/70² mm Al/St) eingesetzt. Dies führt zu einer Vergrößerung der wirksamen<br />

Oberfläche und somit zu einer Verringerung der Oberflächenfeldstärke. Abmessungen und<br />

Konfigurationen der Hauptleiter haben Auswirkungen auf die Höhe der Randfeldstärke an<br />

den Hauptleitern und die daraus resultierenden Koronaerscheinungen. Im Ergebnis führt die<br />

Oberflächenvergrößerung zu einer Reduzierung der Geräusche. Dementsprechend liegen<br />

die Geräusche bei den hier verwendeten Seilen unterhalb von 38 dB(A).<br />

13.3 Baubedingte Lärmimmissionen<br />

Während der Bauzeit ist vor allem im Bereich der Mastbaustellen mit hörbaren Einflüssen zu<br />

rechnen. Beim Neubau der 380-kV-Freileitung wird es zu Lärmimmissionen durch die verwendeten<br />

Baumaschinen und Fahrzeuge kommen. Alle Bauarbeiten werden ausschließlich<br />

bei Tage durchgeführt.<br />

Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, werden<br />

bei der Errichtung der geplanten Freileitung verhindert. Nach dem Stand der Technik nicht<br />

vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.<br />

Die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verwendeten Baumaschinen entsprechen dem<br />

Stand der Technik. <strong>Amprion</strong> stellt im Rahmen der Auftragsvergabe sicher, dass die bauausführenden<br />

Unternehmen die Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />

(32. BImSchV) gewährleisten.<br />

13.4 Störungen von Funkfrequenzen<br />

Durch Koronaentladungen werden eingeprägte Stromimpulse in die Hauptleiterseile eingespeist,<br />

die sich längs der Leitung in beiden Richtungen ausbreiten. Die Direktabstrahlung von<br />

Energie ist dabei sehr gering, sie wird mit zunehmender Frequenz stark gedämpft und ist ab<br />

etwa 5 MHz bis 20 MHz nicht mehr relevant.<br />

Funkstörungen können daher nur in unmittelbarer Nähe einer Freileitung für Lang- und Mittelwellenbereiche<br />

festgestellt werden.<br />

Störungen oberhalb von 20 MHz im UKW- und Fernsehübertragungsbereich treten durch<br />

Korona nicht auf.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 62<br />

13.5 Ozon und Stickoxide<br />

Die Korona von 380-kV-Freileitungen führt auch zur Entstehung von geringen Mengen an<br />

Ozon und Stickoxiden. Durch Messungen (vgl. [35]) wurden in der Nähe der Hauptleiter von<br />

380-kV-Seilen Konzentrationserhöhungen von 2 bis 3 ppb (parts per billion; 1 : 10 9 ) ermittelt.<br />

Bei einer turbulenten Luftströmung sind bereits bei 1 m Abstand vom Leiterseil nur noch 0,3<br />

ppb zu erwarten. Weiterhin liegt der durch Höchstspannungsleitungen gelieferte Beitrag zum<br />

natürlichen Ozongehalt bereits in unmittelbarer Nähe der Leiterseile an der Nachweisgrenze<br />

und beträgt nur noch einen Bruchteil des natürlichen Pegels. In einem Abstand von 4 m zum<br />

spannungsführenden Leiterseil ist bei 380-kV-Leitungen kein eindeutiger Nachweis zusätzlich<br />

erzeugten Ozons mehr möglich. Gleiches gilt für die noch geringeren Mengen an Stickoxiden.<br />

14. Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für den Bau und Betrieb der<br />

Freileitung<br />

14.1 Private Grundstücke<br />

Für den Bau und Betrieb der 380-kV-Freileitung ist beiderseits der Leitungsachse ein<br />

Schutzstreifen erforderlich, damit <strong>Amprion</strong> die nach der Europa-Norm EN 50341 [10], [11],<br />

[12] geforderten Mindestabstände zu den Leiterseilen sicher und dauerhaft gewährleisten<br />

kann. Die Breite des Schutzstreifens ist im Wesentlichen vom Masttyp, der aufliegenden<br />

Beseilung, den eingesetzten Isolatorketten und dem Mastabstand abhängig. Die Schutzstreifenbreiten<br />

sind in den Lageplänen im Maßstab 1 : 2.000 eingetragen (siehe Anlage 7).<br />

Die vom Schutzstreifen betroffenen Grundstücke sind eigentümerbezogen und gemarkungsweise<br />

in den Nachweisregistern aufgeführt. Die Flächeninanspruchnahme ist dort je<br />

Flurstück ersichtlich (siehe Anlage 8).<br />

Der Schutzstreifen und die Grundstücksinanspruchnahme für den Bau, Betrieb und Unterhaltung<br />

der Leitung wird auf den privaten Grundstücken üblicherweise über eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) i.S. von § 1090 BGB gesichert. Hierfür werden mit<br />

den betroffenen Grundstückseigentümern privatrechtliche Verträge abgeschlossen mit dem<br />

Ziel, gegen Bezahlung einer angemessenen Entschädigung die Eintragung einer beschränkten<br />

persönlichen Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch in der Abteilung II zu bewilligen.<br />

Zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Leitungen kann das Flurstück<br />

jederzeit benutzt, betreten und befahren werden.<br />

Innerhalb des Schutzstreifens dürfen ohne vorherige Zustimmung durch die <strong>Amprion</strong> GmbH<br />

keine baulichen und sonstigen Anlagen errichtet werden.<br />

Im Schutzstreifen dürfen ferner keine Bäume und Sträucher angepflanzt werden, die durch<br />

ihr Wachstum den Bestand oder den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden<br />

können. Bäume und Sträucher dürfen, auch so weit sie außerhalb des Schutzstreifens ste-<br />

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<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

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Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 63<br />

hen und in den Schutzstreifenbereich hineinragen, von <strong>Amprion</strong> entfernt oder niedrig gehalten<br />

werden, wenn durch deren Wachstum der Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigt<br />

oder gefährdet wird. Geländeveränderungen im Schutzstreifen sind verboten, sofern<br />

sie nicht mit <strong>Amprion</strong> abgestimmt sind. Auch sonstige Einwirkungen und Maßnahmen, die<br />

den ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung oder des Zubehörs beeinträchtigen<br />

oder gefährden können, sind untersagt.<br />

Die vom Schutzstreifen der Freileitung in Anspruch genommenen Grundstücke müssen zum<br />

Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Leitung jederzeit benutzt, betreten<br />

und befahren werden können.<br />

Die bei den Arbeiten in Anspruch genommenen Grundflächen lässt <strong>Amprion</strong> wieder herrichten.<br />

<strong>Amprion</strong> wird darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder den Pächtern den bei<br />

den Bau- und späteren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen nachweislich entstehenden<br />

Flurschaden, wie z. B. Ernteausfälle, ersetzen.<br />

Zuwegungen zu Maststandorte und temporäre Arbeitsflächen:<br />

Die geplanten Zuwegungen zu den Maststandorten und temporären Arbeitsflächen sind in<br />

den Lageplänen dargestellt und in den Nachweisungen aufgeführt.<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) auf Flurstücken, auf denen gleichzeitig ein Leitungsrecht begründet<br />

wird, werden im Lageplan hellblau gepunktet dargestellt. Die Nutzung als Zuwegung<br />

ist Teil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesicherten Leitungsrechts<br />

und wird im Nachweisregister nicht separat ausgewiesen.<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) auf Flurstücken, auf denen keine Leitungsrechte eingetragen<br />

werden, sind im Lageplan mit einer hellblauen Linie dargestellt. Diese Zuwegungen werden<br />

im Nachweisregister aufgeführt. Hierfür werden privatrechtliche Verträge, üblicherweise mit<br />

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Wegerecht), seitens der <strong>Amprion</strong><br />

GmbH abgeschlossen.<br />

Abb. 13: Darstellung von Anfahrwegen<br />

Temporäre Arbeitsflächen, die außerhalb des Schutzstreifens der Freileitung liegen, bedürfen<br />

einer dinglichen, rechtlichen Sicherung für temporäre Inanspruchnahme. Sie werden in<br />

den Lageplänen Lila gekennzeichnet und dargestellt. Liegen diese Flächen auf Flurstücken,<br />

auf denen keine Leitungsrechte eingetragen werden, werden diese im Nachweisregister aufgeführt.<br />

<strong>Amprion</strong> schließt privatrechtliche Verträge mit den Eigentümer bezüglich der temporären<br />

Nutzung der Flächen ab.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 64<br />

Abb. 14: Darstellung von Arbeitsflächen außerhalb des Schutzstreifens<br />

14.2 Klassifizierte Straßen und Bahngelände (Freileitung)<br />

Zur Regelung der Rechtsverhältnisse bezüglich der Kreuzungen/ Längsführungen mit klassifizierten<br />

Straßen werden gemäß § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG, [30])<br />

und § 23 Abs. 1 StrWG NW [31] Gestattungsverträge abgeschlossen. Für die Inanspruchnahme<br />

von Bundes- und Landesstraßen erfolgen diese Gestattungsverträge auf Grundlage<br />

der bestehenden Rahmenvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />

Land Nordrhein-Westfalen vom 01. April 2004 und vom 01. Juli 2004.<br />

Für die Inanspruchnahme von Kreisstraßen erfolgen Gestattungsverträge auf Grundlage des<br />

Bundesmustervertrages von 1987 [32].<br />

Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit DB AG-Bahngelände oder mit DB<br />

AG-Starkstromleitungen auf DB AG-Bahngelände erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />

DB AG/VDEW 2000 (SKR 2000) [33].<br />

Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit Gelände der Nichtbundeseigenen<br />

Eisenbahn (NE) oder NE-Starkstromleitungen erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />

BDE/VDEW [34].<br />

15 Erläuterungen zum Nachweisregister (Anlage 8, Freileitung)<br />

Im Nachweisregister (Anlage 8) werden leitungsbezogen die vom neuen oder geänderten<br />

Schutzstreifen betroffenen Flurstücke separat für jede Gemarkung sortiert nach den laufenden<br />

Eigentümernummern (Eigentümern) aufgeführt. Im Anschluss an die aufgeführten Eigentümer<br />

werden die benötigten Zuwegungen auf den Flurstücken, die nicht vom Schutzstreifen<br />

der Leitung betroffen sind und bei denen somit keine Leitungsrechte eingeholt werden,<br />

dargestellt und schließlich noch eine Liste sämtlicher Pächter der landwirtschaftlich ge-<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 65<br />

nutzten Grundstücke in der jeweiligen Gemarkung. Das Nachweisregister beinhaltet die folgenden<br />

Angaben:<br />

Spalte 1: Laufende Eigentümernummer (lfd. Nr. Eig.):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung ist jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksflächen<br />

für den Schutzstreifen der Höchstspannungsfreileitung in Anspruch<br />

genommen werden, eine Eigentümernummer zugeordnet. Das Nachweisregister<br />

einer jeden Gemarkung ist nach den Eigentümernummern aufsteigend sortiert.<br />

Spalte 2: Laufende Nummer im Plan (lfd. Nr. Plan):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung erhält jedes Flurstück, das für den Schutzstreifen der<br />

Höchstspannungsfreileitung in Anspruch genommen werden soll, eine laufende<br />

Nummer. Um die Zuordnung zwischen dem Register und den Lageplänen im<br />

Maßstab 1:2000 (Anlage 7) zu vereinfachen, ist in den Lageplänen diese laufende<br />

Nummer innerhalb eines Kreises für jedes im Nachweisregister aufgeführte<br />

Flurstück abgebildet.<br />

Spalte 3: Name und Vorname des Eigentümers, Wohnort:<br />

Die Namen und Adressen der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke werden<br />

aus datenschutzrechtlichen Gründen in dem öffentlich ausliegenden Leitungsrechtsregister<br />

nicht aufgeführt. Die Gemeinden und die Planfeststellungsbehörde,<br />

bei denen die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt, erhalten<br />

zusätzlich ein Nachweisregister mit den Eigentümerangaben, das nicht öffentlich<br />

ausgelegt wird. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, erhält<br />

dort Auskunft über die nicht offen gelegten Eigentümerangaben des ihn betreffenden<br />

Grundstücks.<br />

Spalte 4: Grundstück:<br />

Angaben zur Flur- und Flurstücksnummer<br />

Spalte 5: Grundbuch:<br />

Angaben zum Grundbuch und Bestandsverzeichnis<br />

Spalte 6: Nutzungsart:<br />

Nutzungsart des Flurstücks gemäß Katasterangaben.<br />

Spalte 7: Größe des Grundstücks:<br />

Gesamtgröße des Flurstücks gemäß Katasterangaben<br />

Spalte 8: Schutzstreifenfläche:<br />

Angaben zur Größe der benötigten Schutzstreifenfläche auf dem Flurstück.<br />

Bedeutung der Abkürzungen:<br />

a-Fläche: erstmals zu beschränkende Schutzstreifenfläche<br />

b-Fläche: bereits beschränkte Schutzstreifenfläche<br />

Wa : erstmals zu beschränkende Waldschutzstreifenfläche<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 66<br />

Wb: bereits beschränkte Waldschutzstreifenfläche<br />

T : temporäre Flächeninanspruchnahme (Arbeitsfläche) in der Gemarkung<br />

Z : Zuwegungsflächen<br />

Spalte 9: Mast Nr.:<br />

Falls ein Maststandort auf dem Flurstück vorgesehen ist, steht hier die zugehörige<br />

Mastnummer. Steht der jeweilige Mast nicht vollständig, sondern nur teilweise<br />

auf dem Flurstück, so wird hinter der Mastnummer die Abkürzung „tlw.“ ergänzt.<br />

Spalte 10 Länge des auf der Leitung mitgeführten Steuer- und Nachrichtenkabels in Meter<br />

Spalte 11: Text lfd. Nr. Abt. II:<br />

Die Texte der eingetragenen Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs wurden<br />

aus Platzgründen durch Buchstabenkürzel ersetzt. Die für die Buchstaben stehenden<br />

Texte sind für jede Gemarkung unterschiedlich und werden auf einer separaten<br />

Seite, die als Anhang hinter den Registertabellen der jeweiligen Gemarkung<br />

abgeheftet ist, erläutert.<br />

Die Zahl hinter den Buchstaben entspricht der laufenden Nummer der Eintragung<br />

in Abteilung II des Grundbuchs.<br />

So bedeutet z.B. „A 23“, dass der auf der separaten Seite aufgeführte Text A unter<br />

der laufenden Nummer 23 in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist.<br />

Spalte 12: Bemerkungen<br />

16 Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9, Freileitung)<br />

Im Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9) sind die im Neubau- oder Änderungsbereich gekreuzten<br />

bzw. überspannten folgende Objekte aufgeführt:<br />

• Klassifizierte Straßen<br />

• Gewässer<br />

• Bahnlinien<br />

• Ermittelte ober-/unterirdische Versorgungsleitungen oder -anlagen<br />

Die Maststandorte und die Masthöhen wurden so gewählt, dass eine Umverlegung bzw. ein<br />

Umbau der Objekte für die Errichtung der Maste und für die Einhaltung der nach DIN VDE<br />

0210 erforderlichen Mindestabstände zu den Leiterseilen möglichst nicht erforderlich wird.<br />

Falls im Ausnahmefall ein Umbau wegen Unterschreitung der erforderlichen Mindestabstände<br />

notwendig ist, wird in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Anlage 9 hierauf hingewiesen.<br />

In den Lageplänen 1:2000 (Anlage 7) wurden die Objekte bzw. deren Achsverlauf im<br />

Schutzstreifenbereich ergänzt, soweit diese nicht bereits in der Katasterdarstellung enthalten<br />

sind. Jede im Kreuzungsverzeichnis aufgeführte Kreuzung mit einem Objekt hat eine Objektnummer<br />

(ONr.). In den Lageplänen (Anlage 7) steht die Objektnummer in Klammern hinter<br />

den Objektbezeichnungen.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 67<br />

In Spalte 5 des Kreuzungsverzeichnisses steht der Abstand des Kreuzungspunktes zwischen<br />

Objekt und Leitungsachse zum Mittelpunkt des angegebenen Mastes, falls das Objekt<br />

die Leitungsachse kreuzt.<br />

Bei klassifizierten Straßen bzw. Gewässern wird darüber hinaus der lichte Abstand zwischen<br />

Masten und Straßenfahrbahnrand bzw. Böschungsoberkante in Spalte 6 (Bemerkungen)<br />

angegeben, falls die Errichtung des jeweiligen Mastes in der Anbaubeschränkungs-<br />

/Anbauverbotszone gemäß den Regelungen des § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), den<br />

§§ 22, 23 Landesstraßengesetz (LStrG,) oder des § 76 Landeswassergesetz (LWG) vorgesehen<br />

ist. Ansonsten wird auf eine Angabe des lichten Abstandes verzichtet.<br />

17 Angaben zur baulichen Gestaltung des Kabelabschnittes<br />

17.1 Technische Regelwerke<br />

Die technische Auslegung der 380-kV-Kabelanlagen erfolgt nach den Betreiberrichtlinien in<br />

Anlehnung an die nachstehenden Vorschriften:<br />

• IEC 62067 Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und Ihre Garnituren für<br />

Nennspannungen über 150 kV, Prüfverfahren und Anforderungen<br />

• IEC 60287-1-1 Teil 1, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln<br />

• IEC 60853-3, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln bei zyklischer<br />

Last und bei Notbetrieb – Teil 3: Faktor für zyklische Belastung für Kabel aller<br />

Spannungen mit dosierter Bodenaustrocknung<br />

• Diverse DIN VDE Bestimmungen<br />

17.2 Technische Daten der Kabelanlagen<br />

Der wesentliche technische Unterschied zwischen Starkstromkabeln und Freileitungen besteht<br />

im verwendeten Dielektrikum, d.h. der umgebenden Isolierung. Bei Freileitungen besteht<br />

diese aus der die Leiter umgebenden Luft, die sich immer wieder erneuert. Bei Kabeln,<br />

die im Erdreich liegen, müssen dafür andere Materialien eingesetzt werden. Seit den 70er-<br />

Jahren hat sich als Isoliermedium ein Kunststoff in Form von Polyethylen (PE) durchgesetzt.<br />

Später wurde dann durch zusätzliche Vernetzung des Werkstoffes eine erhebliche Verbesserung<br />

der Isolationseigenschaften erreicht. Vernetztes Polyethylen (VPE) zeichnet sich im<br />

Vergleich zu den früher verwendeten Isolierstoffen durch höhere thermische Belastbarkeit<br />

aus und wird heute im Kabelbau überwiegend eingesetzt. In Abb. 15 ist der Aufbau eines<br />

380-kV-Kabels ersichtlich.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 68<br />

Abb. 15: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels (Quelle: Nexans)<br />

Die Übertragungsleistung von Starkstromkabeln hängt von verschiedenen Faktoren ab, die<br />

bei der Dimensionierung der Kabel zu beachten sind. Diese sind neben den erforderlichen<br />

Übertragungsleistungen mit den zugehörigen Lastfaktoren z. B. die Legetiefe, die Anordnung<br />

der Kabel (im Dreieck oder nebeneinander), der Abstand der Kabel, die Anzahl der parallel<br />

geführten Systeme, die Wärmeleitfähigkeit der Isolierung und des Erdreiches sowie die<br />

Temperatur im umgebenden Erdreich. Bei der hier geplanten Zwischenverkabelung sollen<br />

vier 380-kV-VPE-Kabelanlagen zum Einsatz kommen. Die insgesamt 12 Einzelleiter (je Kabelanlage<br />

3 Einzelleiter) vom Typ 2XS(FL)2Y 1x 2500 RMS/150 werden flach in einer Ebene<br />

gelegt. Die schematische Darstellung der Kabelanlage (incl. Übergangen zur Freileitung) ist<br />

in der Schemazeichnung (Abb. 16) ersichtlich.<br />

Abb. 16: Schemazeichnung Übergang Freileitung – Kabel - Freileitung<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 69<br />

In jedem Kabel wird im Bereich des Kabelschirms zusätzlich ein Temperatur-Lichtwellenleiter<br />

mitgeführt, um im späteren Betrieb über ein Temperaturmonitoring die Kabelanlagen hinsichtlich<br />

der Leitertemperatur genau überwachen zu können. Des Weiteren ist geplant, die<br />

Kabelanlagen über ein sogenanntes Teilentladungsmonitoring an den Kabelendverschlüssen<br />

(Anfang und Ende der Kabelanlage) und den Verbindungsmuffen im Betriebszustand zu<br />

überwachen.<br />

Da die Kabeltrasse überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen führt, beträgt die<br />

Regellegetiefe ca. 1,80 m (Oberkante Leerrohr). Der Achsabstand der Einzelkabel einer Kabelanlage<br />

beträgt 0,6 m und der Mittelabstand zwischen 2 Kabelanlagen liegt bei 2,1 m. Zur<br />

temporären Nutzung einer Baustraße in Trassenmitte und unter Berücksichtigung der zu<br />

Baubeginn ggf. noch vorhandenen 220-kV-Freileitung werden die Systeme (Kabelanlage A 1<br />

und A 2 zu B 1 und B 2 ) in einem lichten Abstand von ca. 9,6 m in 2 getrennte Kabelgräben<br />

gelegt. Eine thermische Beeinflussung der Systeme ist somit ausgeschlossen.<br />

Es ist geplant, die 380-kV-Einzelkabel in Kunststoff-Kabelschutzrohre DN 250 mm einzuziehen.<br />

Ungefähr 0,2 m oberhalb der v.g. Rohre werden weitere Schutzrohre zum Einziehen<br />

von Kabeln und Lichtwellenleiter (LWL) mit in die Trasse eingebracht, die für die spätere sichere<br />

Betriebsführung der 380-kV-Kabelanlagen und der beiden Kabelübergabestationen<br />

notwendig sind. Zu jedem der vier 380-kV-Kabelanlagen wird je ein Kupfererdseil mit gelegt.<br />

In gleicher Ebene werden als mechanische Sicherung für die 380-kV-Kabelschutzrohre Betonplatten<br />

gelegt, oberhalb der Betonplatten werden sowohl ein breites Maschendrahtgeflecht<br />

als auch ein Trassenwarnband mit in die Kabeltrasse eingebracht. Eine detaillierte<br />

Darstellung des Kabeltrassenaufbaus ist dem Regelgrabenprofil (siehe Anlage 13) zu entnehmen.<br />

Die geplanten Standorte der Kabelmuffen sind in dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5000<br />

(Anlage 12.2) sowie in den Lageplänen im Maßstab 1:2000 (Anlage 14, <strong>Bl</strong>att 1 und 2) dargestellt.<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei den Dimensionsangaben um den Regelfall. Hiervon kann<br />

unter besonderen Anforderungen abgewichen werden. So wird beispielsweise im Bereich<br />

von Kabel-Verbindungsmuffen und bei grabenloser Querung die Kabeltrassenbreite und die<br />

Verlegetiefe vom Regelprofil abweichen. Ebenso können sich im Rahmen der Bauausführungsplanung<br />

in Abhängigkeit der örtlichen Bedingungen bei notwendigen Kreuzungen mit<br />

anderen End- und Versorgungsleitungen, Straßen, Gewässern etc. Abweichungen zum Regelprofil<br />

ergeben.<br />

17.3 Kabelmuffenverbindung<br />

Für die Kabeltrasse mit einer Gesamtlänge von ca. 3,4 km sind derzeit 6 <strong>Abschnitt</strong>e mit Teillängen<br />

von ca. 500 bis 600 m geplant. Zur Verbindung dieser Teillängen sind insgesamt jeweils<br />

5 Muffenverbindungen je Phase vorgesehen, von denen bei zwei Muffen Auskreuzungen<br />

der Kabelschirme (Crossbonding) zur Begrenzung der Schirmströme erfolgen.<br />

Jeder von einem Wechselstrom durchflossene Leiter ist von einem sinusförmigen, elektromagnetischen<br />

Feld umgeben. Befindet sich in diesem Feld ein offener, metallischer Kabel-<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 70<br />

schirm, so wird dieser zur Quelle einer induzierten Spannung, oder wird von einem Strom<br />

durchflossen. Diese Ströme auf den Kabelschirmen werden Schirmströme genannt.<br />

Um ausreichenden Arbeitsraum für die Montage der Muffenverbindungen zu gewährleisten,<br />

ist ein Abstand von mindestens 1 m zu den benachbarten Kabeln notwendig. Vor und hinter<br />

den Muffenkörpern werden die Kabel mit Kabelschellen fixiert, damit eine mechanische Beanspruchung<br />

der Muffen durch die Kabel im Betriebszustand ausgeschlossen werden kann.<br />

Die Schellenkonstruktion wird auf einer Betonplatte montiert, welche im Sohlenbereich des<br />

Muffenbauwerks betoniert wird. Zudem werden sogenannte Bremsbögen vor und hinter den<br />

Muffen eingebaut, die die Längsbewegungen der Kabel kompensieren.<br />

Die Muffen sind nach der Fertigstellung unterirdisch angeordnet und nicht sichtbar. Als Skizze<br />

ist eine Schemazeichnung einer Verbindungsmuffe dargestellt (Abb. 17).<br />

17.4 Kabelendverschlüsse<br />

Abb. 17: Skizze einer Verbindungsmuffe<br />

Der Anfang und das Ende der insgesamt 12 Einzelkabel werden innerhalb der<br />

Kabelübergabestationen mit sog. VPE-Kabelendverschlüssen versehen, die auf Stahlgerüsten<br />

aufgeständert werden. Mit den Anschlußbolzen der Endverschlüsse für die Weiterverbindung<br />

in Richtung Freileitung endet die Kabelanlage.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 71<br />

Abb. 18: Kabelendverschlüsse und Portal<br />

In Abb. 18 wird ein 380-kV-Kabelendverschluss dargestellt. Die Ausführungen zur Weiterverbindung<br />

in die Freileitungstrasse sind dem Kapitel Übergabestationen zu entnehmen.<br />

18 Bauausführung der Kabelanlage<br />

Die Baumaßnahme umfasst das Verlegen der 380-kV-Kabel, die Montage der Muffen und<br />

Endverschlüsse. Die Nachrichten- und Steuertechnik wird in separaten Kabelschutzrohren<br />

geführt. Diese maschinelle Ausstattung erlaubt eine sehr hohe tägliche Verlegeleistung, wobei<br />

die Ausführung als „Wanderbaustelle“ erfolgen soll.<br />

18.1 Wasserhaltung<br />

Zur Freihaltung der Kabelgräben von Grundwasser oder Niederschlagswasser während der<br />

Bauphase kann eine Drainage und / oder geschlossene oder offene Wasserhaltung erforderlich<br />

sein. Nach ersten Baugrunduntersuchungen wird zumindest in Teilbereichen der Kabeltrasse<br />

Grundwasser im Baufeld erwartet. Des Weiteren werden, bedingt durch den Kabeltiefbau,<br />

die vorhandenen Drainagen in den Ackerflächen gekappt, das anstehende Wasser<br />

ist bis zur Wiederherstellung der Drainage umzuleiten. Im Zuge der Rückverfüllung der Kabelgräben<br />

muss die Drainage in den Ackerflächen wieder fachgerecht hergestellt werden.<br />

Es ist derzeit vorgesehen, das Grundwasser während der Bauphase abzusenken. Dazu soll<br />

längs der Kabeltrasse im Randbereich des Schutzstreifens je ein Drainagerohr unterhalb der<br />

Grabensohle eingefräst oder gepflügt werden. Das Wasser der Flächendrainage soll an den<br />

gekappten Stellen über fließfähiges Material zu der v.g. temporären Drainage geführt werden.<br />

Zum Abpumpen des anstehenden Wassers werden nach Bedarf Pumpenstationen eingerichtet.<br />

Das abgepumpte Wasser kann in die im Nahbereich verlaufenden Vorfluter oder im<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 72<br />

Bereich des Arbeitsstreifens über eine Flächenversickerung wieder eingeleitet werden. Alternativ<br />

können insbesondere bei punktueller Grundwasserabsenkung Vakuumspüllanzen zur<br />

Anwendung kommen. Die genaue Vorgehensweise wird mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde<br />

rechtzeitig vor Baubeginn abgestimmt.<br />

18.2 Zuwegung<br />

Während der gesamten Bau- und Betriebsphase wird die Erreichbarkeit der Trasse durch die<br />

Benutzung öffentlicher Straßen und Wege sichergestellt. Ferner dienen die Schutzstreifen<br />

der Kabelanlagen als Zufahrten zur Trasse sowohl während der Bauphase als auch für spätere<br />

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Betrieb).<br />

Während der Bauphase wird die Zugänglichkeit der Schutzstreifen und der temporären Baubedarfsfläche<br />

– soweit wie möglich – über vorhandene Zufahrten aus den öffentlichen Straßen<br />

bzw. über Landwirtschafts-, Forst- und Privatwege genutzt.<br />

Es sind temporäre Überfahrten ins Baufeld einzurichten. Im Bereich von wasserführenden<br />

Straßengräben sind diese entsprechend zu verrohren.<br />

18.3 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Zu Baubeginn werden Flächen für die Lagerung von Materialien und Unterkünfte für das<br />

Baustellenpersonal innerhalb der genehmigten Baubedarfsflächen eingerichtet. In Abstimmung<br />

und im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern können insbesondere Flächen<br />

für Unterkünfte des Baustellenpersonals oder für Geräte und Maschinen vor Ort in Anspruch<br />

genommen werden. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt<br />

über das bestehende öffentliche Netz oder über vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen<br />

üblichen Form. Im Zuge der Herstellung der Zuwegungen aus den öffentlichen Straßen<br />

in das Baufeld muss der Straßengraben parallel zum Lehmbrockweg im Bereich der<br />

KÜS Löchte auf einer Länge von ca. 20 m temporär verrohrt werden. Die Ausgestaltung der<br />

Überfahrung ist abhängig von den Lasten der Transporte und der Menge des temporär anstehenden<br />

Wassers im Straßengraben.<br />

18.4 Temporäre Zufahrtswege und Arbeitsflächen<br />

Innerhalb der gesamten Bauphase ist für die Erreichbarkeit der Kabeltrasse die Benutzung<br />

öffentlicher und privater Straßen und Wege notwendig. Soweit die Straßen und Wege keine<br />

ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Stellen Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt.<br />

Für das Befahren von privaten Wegen werden entsprechende Genehmigungen eingeholt<br />

bzw. Vereinbarungen mit Wegegenossenschaften oder Eigentümern geschlossen. Es ist im<br />

Einzelfall zu prüfen, ob Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden müssen, damit eine<br />

Beschädigung durch Baufahrzeuge und Materialtransport ausgeschlossen werden kann.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 73<br />

In den Straßen und Wegen innerhalb der ausgewiesenen Baubedarfsflächen werden unterschiedliche<br />

Geräte in Abhängigkeit vom Baufortschritt eingesetzt. Diese sind in der Regel<br />

geländegängig, um Flurschäden gering zu halten.<br />

Provisorische Fahrspuren, neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen, temporäre Verrohrung,<br />

ausgelegte Arbeitsflächen und Leitungsprovisorien werden von der <strong>Amprion</strong> GmbH nach<br />

Abschluss der Arbeiten ohne nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens wieder aufgenommen<br />

bzw. entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt.<br />

Vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten wird der Zustand von Straßen, Wegen und<br />

Flurstücken in Abstimmung mit den Eigentümern bzw. Nutzern festgestellt. Die durch die<br />

Baumaßnahme ggf. entstandenen Schäden werden behoben.<br />

18.5 Bauabwicklung offene Bauweise<br />

Zunächst wird die temporäre Zuwegung in den Baustellenbereichen sichergestellt. In den<br />

ausgewiesenen Baubedarfsflächen wird der Mutterboden abgetragen und bis zur späteren<br />

Wiederherstellung in Mieten getrennt vom übrigen Bodenaushub gelagert und gesichert. Im<br />

Zuge der geplanten Demontage der 220-kV-Freileitung wird die zentrale, temporäre Baustraße<br />

in Trassenmitte hergestellt. Da die temporäre Baustraße sämtlichen Transporten entlang<br />

der Kabelgräben standhalten muss, wird diese mit einer ca. 30 cm starken Schottertragschicht<br />

oder mittels Stahlplatten auf einer Breite von ca. 5 m errichtet. Um beim späteren<br />

Rückbau der Baustraße ein Vermischen von Schotter und vorhandenem Boden zu vermeiden,<br />

wird vor dem Ausbringen des Schotters ein Geoflies ausgelegt.<br />

In Mitte der Baustraße wird temporär ein Kunststoffrohr DN 50 mm mit verlegt, in das ein<br />

Lichtwellenleiterkabel eingezogen wird. Dieses Kabel übernimmt während der Bauphase die<br />

Funktion der nach Rückbau der 220-kV-Freileitung im Erdseil mitgeführten und dann außer<br />

Betrieb befindlichen kommerziell genutzten LWL-Verbindung.<br />

Anschließend erfolgt die Grundwasserabsenkung längs der Kabeltrasse (siehe Kapitel Wasserhaltung).<br />

Die derzeitige Planung sieht die Aufteilung der insgesamt 3,4 km langen Kabeltrasse<br />

in drei Baulose vor. Zunächst werden die Leerrohre für die ersten beiden Kabelanlagen<br />

auf einer Seite der Baustraße eingebracht. Die gegenüberliegende Seite wird als Lagerfläche<br />

für Materialien und als Zwischenlager für den geeigneten Bodenaushub genutzt, der<br />

zum Wiederverfüllen des Kabelgrabens benötigt wird. Der verdrängte Bodenaushub wird<br />

direkt über die zentrale Baustraße zur fachgerechten Entsorgung abtransportiert.<br />

Der Kabelgraben ist in der Regel je nach Standfestigkeit des anstehenden Bodens und<br />

Verlegetiefe abzuböschen. In Bereichen von baulichen Einschränkungen und offenen Kreuzungen<br />

mit anderen Infrastruktureinrichtungen oder Verkehrswegen ist ein üblicher Grabenverbau<br />

notwendig, wobei hier die Bauarbeiten ggf. systemweise erfolgen werden. Berufsgenossenschaftliche<br />

Vorschriften (BGV), Informationen (BGI), Regeln (BGR) und Grundsätze<br />

(BGG) der BG BAU werden bei den Aushubarbeiten berücksichtigt.<br />

In Bereichen von offenen Kreuzungen mit kleinen oder zeitweise trockenen Gewässern sind<br />

zur Vermeidung starker Gewässertrübungen die Baumaßnahmen in Gewässern möglichst in<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 74<br />

Trockenbauweise, erforderlichenfalls mittels lokaler verrohrter Gewässerumleitung, durchzuführen.<br />

Um Setzungen und Setzungsdifferenzen zu vermeiden, ist die Baugrubensohle nach erfolgter<br />

Grundwasserabsenkung ausreichend zu verdichten. Gegebenenfalls ist ein Bodenaustausch<br />

von ungeeigneten Bodenschichten zu ausreichend tragfähigem Boden vorzunehmen.<br />

Nach dem Herrichten der Baugrubensohle erfolgen der Einbau und das Verdichten der ersten<br />

Lage des Bettungskörpers auf einer Stärke von 0,10 m für das Planum zur Verlegung der<br />

Kabelschutzrohre. Welches Bettungsmaterial zum Einsatz kommt, entscheidet sich nach<br />

intensiver Prüfung der Bodenbeschaffenheit hinsichtlich der Wärmeableitfähigkeit (siehe Kapitel<br />

17 Kabeltechnik). Beim Einsatz einer Sand-Kiesmischung als Bettungsmaterial würde<br />

dieser auf die Baustelle transportiert. Dies gilt auch für eine Sand-Zementmischung, die fertig<br />

gemischt in Fahrbetonmischern angeliefert würde.<br />

Bei entsprechender Bodenbeschaffenheit kann auch der sog. Flüssigboden Anwendung finden.<br />

Dieser würde mit den Komponenten gesiebtem, vorhandenem Bodenaushub und einem<br />

Zusatz von ca. 5 % eines Zementcompounds vor Ort in drei mobilen Mischanlagen (pro Bauabschnitt<br />

eine Mischanlage) hergestellt. Der fließfähige Flüssigboden wird dann mittels Fahrbetonmischern<br />

über die zentrale Baustraße zur Kabeltrasse transportiert und schichtweise in<br />

den Kabelgraben eingebaut. Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers.<br />

Falls der Grundbesitzer diese nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt<br />

Nach Verlegen der Kabelschutzrohre erfolgt lagenweise der weitere Einbau des Bettungsmaterials<br />

auf eine Gesamthöhe von ca. 0,5 m. Auf dem Bettungsmaterial werden pro Kabelschutzrohr<br />

Betonplatten als mechanischer Schutz verlegt. Des Weiteren werden Leerrohre<br />

DN 50 und DN 125 mm sowie 4 Erdseile in Höhe der Betonplatten platziert. Zur weiteren<br />

Rückverfüllung des Kabelgrabens wird der geeignete zwischengelagerte Bodenaushub verwendet.<br />

Das eingebrachte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, um das spätere Setzen<br />

des eingefüllten Bodens zu minimieren. Ungefähr 0,2 m berhalb der Betonplatten werden<br />

als zusätzlicher Sichtschutz pro Kabelschutzrohr ein Trassenwarnband und ein Maschendrahtgeflecht<br />

ausgelegt.<br />

Die Herstellung der Leerrohrtrasse wird als „Wanderbaustelle“ bezeichnet, da zeitnah nach<br />

dem Ausschachten des Kabelgrabens die Leerrohrlegung und die Rückverfüllung des Kabelgrabens<br />

unabhängig von den Kabelzug- und Montagearbeiten erfolgen kann. Nach Fertigstellung<br />

der Leerrohrtrasse werden die Bauwerke für die Montage der Kabelverbindungsmuffen<br />

erstellt. Des Weiteren werden vor den Kabelendverschlussgerüsten im Bereich der<br />

Kabelübergabestationen unmittelbar vor dem Kabelzug sog. Kopflöcher geschachtet, da in<br />

diesem Bereich die Kabel direkt im Erdreich verlegt werden.<br />

Nach der Kabelmontage erfolgen der Rückbau und die Rückverfüllung der Muffenbauwerke<br />

und der Kopflöcher vor den Kabelendverschlüssen. Zum Abschluss der Tiefbaumaßnahmen<br />

wird die Baubedarfsfläche wieder in den Zustand versetzt, wie sie zu Beginn der Baumaßnahme<br />

angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtenaufbau, die Verwendung<br />

der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen und<br />

die Herstellung einer der neuen Situation angepassten Oberfläche. Die gekappte Drainage<br />

wird fachgerecht wieder verbunden.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 75<br />

18.6 Bauabwicklung geschlossene Bauweise<br />

Der Kabeltrassenverlauf sieht die Querung der Bundesstraße B 70 in Raesfeld vor, nach<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen NRW muss die B 70 in geschlossener<br />

Bauweise gequert werden.<br />

Für die insgesamt 12 Kabelschutzrohre und für die zusätzlich für die Betriebsführung mitgeführten<br />

Kabelschutzrohre werden insgesamt 14 Steinzeugvortriebsrohre DN 400 mm im Pilotrohrvortriebsverfahren<br />

grabenlos auf einer Länge von ca. 30 m eingebaut, bei einem<br />

Achsabstand der Rohre untereinander von 1,5 m.<br />

Der Pilotvortrieb wird in einem 3-stufigen Verfahren hergestellt. Mit der ersten Stufe, der sogenannten<br />

Pilotierung, wird ein Steuerkopf mit anschraubbaren Pilotstangen mit einer Zielgenauigkeit<br />

von +/- 25 mm durch das Erdreich gepresst. Die Stufe 2 beinhaltet das<br />

Aufweiten der Bohrung, wobei nun temporär ein Stahlrohr eingebracht wird, über dem der<br />

anfallende Boden mit Hilfe von Förderschnecken in die Startgrube transportiert wird. Mit der<br />

letzten Aufweitstufe wird gleichzeitig das Steinzeugrohr eingebaut.<br />

Nach Einbringen der Steinzeugvortriebsrohre können die Kabelschutzrohre eingezogen werden.<br />

Je nach Verlegetiefe wird ggfs. der Raum zwischen Steinzeugvortriebsrohr und Kabelschutzrohr<br />

mit thermisch stabilisiertem Bettungsmaterial verfüllt.<br />

Die notwendige Pressgrubengröße für die insgesamt 14 Rohre beträgt 4 m in der Länge, ca.<br />

20 m in der Breite mit einer Tiefe unter der Rohrachse von mindestens 0,9 m. Die Baugrubensohle<br />

der Pressgrube ist temporär aus mindestens 20 cm Beton (C20/25) herzustellen,<br />

damit die Standfestigkeit des Bohrgerätes gewährleistet ist. Als Verbau der Pressgrube sollen<br />

Spund- oder Kanaldielen zur Anwendung kommen.<br />

Der Pilotvortrieb ist möglich in Böden nach Bodenklassen DIN 18319, hier in den Bodenklassen<br />

LN und LB 1 bis 3. Das größte abförderbare Hindernis beträgt ca. 140 mm. Insofern ist<br />

der Pilotvortrieb ebenfalls eingeschränkt in der Zusatzklasse S1 möglich.<br />

Bei Bodenverhältnissen, die einen Pilotrohrvortrieb nicht ermöglichen, kann alternativ ein<br />

nicht gesteuertes Bohrpressverfahren oder das so genannte Bohrspülverfahren (horizontal<br />

directional drilling - hdd) zur Anwendung kommen.<br />

18.7 Kabelverlegung und -montage<br />

Nach Herstellung der Kabel-Leerrohrtrasse, der Muffenbauwerke und der Kopflöcher vor den<br />

Endverschlussgerüsten in den Kabelübergabestationen beginnt der Kabelzug der 380-kV-<br />

Einzelkabel. Auf speziellen Tiefladern werden die Kabeltrommeln über geeignete und vorab<br />

mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegte Verkehrswege zu den Muffenstandorten<br />

bzw. zu den Kabelübergabestationen transportiert.<br />

Die Zuwegungen und Abladestellen der Kabeltrommeln sind so vorzubereiten, dass das Abladen<br />

der Kabeltrommeln mit Hilfe eines Autokrans realisiert werden kann. Ggf. müssen witterungsbedingt<br />

je nach Zugrichtung vor oder hinter den Muffenbauwerken standfeste Flä-<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 76<br />

chen (ca. 15 x 4 m) mittels Schotter oder Stahlplatten temporär erstellt werden, auf denen die<br />

Kabelzugwinde oder die Kabeltrommeln vor dem Kabelzug positioniert werden.<br />

Zum Ziehen der Kabel wird zunächst zwischen Zugwinde und Trommelplatz ein leichtes<br />

Vorseil eingeblasen, im 2. Arbeitsschritt wird das eigentliche Kabelzugseil eingezogen. Anschließend<br />

wird das 380-kV-Kabel mittels Kabelziehstrumpf an dem Zugseil befestigt und in<br />

Richtung Windenplatz gezogen. Vor der Übergabestation werden die Kabel direkt ins Erdreich<br />

mit einer Reserveschlaufe von ca. 7 m gelegt. Die Reservelänge dient dazu, bei einer<br />

möglichen Erneuerung eines Kabelendverschlusses die dann benötigte Kabellänge nachziehen<br />

zu können, damit auf eine aufwendige Muffenmontage verzichtet werden kann.<br />

Nachdem die ersten Kabellängen eingezogen sind, kann mit der Muffen- bzw. Endverschlussmontage<br />

begonnen werden. Die Abläufe sind so zu koordinieren, dass die Montagearbeiten<br />

und der weitere Kabelzug parallel ausgeführt werden können.<br />

Die Kabelendverschlussgerüste sind vor Beginn der Endverschlussmontage mit einem Montagehilfsgerüst<br />

inkl. einer Zeltplane einzuhausen, damit die Montage sauber und witterungsunabhängig<br />

erfolgen kann. Auch die Muffenbauwerke sind vor Montagebeginn witterungsbeständig<br />

abzudecken. Zur Überprüfung der fachgerechten Montage werden alle vier Kabelanlagen<br />

abschließend einer Höchstspannungsprüfung unterzogen. Zur Durchführung der<br />

Höchstspannungsprüfung werden Lastkraftwagen mit dem elektrischen Prüfkomponenten<br />

vor den Kabelübergabestationen positioniert. Die Prüfung erfolgt über mehrere Tage.<br />

18.8 Verfüllung der Kabelgraben und Erdabfuhr<br />

Nach der Verlegung der Kabelleerrohre und Montage der Kabelverbindungen werden die<br />

Kabelgräben bis zur Geländeoberkante wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend<br />

der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei<br />

ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt<br />

wird.<br />

Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />

nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />

Die Umgebung der Kabeltrasse wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor Beginn<br />

der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtaufbau,<br />

die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen<br />

und die Herstellung einer der neuen Situation angepassten Oberfläche.<br />

18.9 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />

Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />

Fachfirmen überwacht und kontrolliert. Für die fertig gestellte Baumaßnahme wird ein<br />

Übergabeprotokoll erstellt, in dem von der bauausführenden Firma testiert wird, dass die<br />

gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften, Normen<br />

und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />

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Nach Fertigstellung der Kabelanlage erfolgt eine Kabelinbetriebnahme mit Hochspannungsprüfung<br />

19. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der Kabel<br />

Der Bau und Betrieb von Kabelverbindungen bedingt Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den<br />

sich ständig ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten<br />

mehrerer Fachfirmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />

an die Koordination der Arbeiten und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Sicherungs-<br />

und Schutzmaßnahmen.<br />

Bei den jeweils zur Anwendung kommenden Sicherheitsbestimmungen ist zu unterscheiden<br />

zwischen der Bauphase (Errichtungsphase) und der Betriebsphase (Arbeiten an bestehenden<br />

Leitungen). Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Normen sowie <strong>Amprion</strong>-spezifische Montagerichtlinien<br />

und arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen.<br />

20. Immissionen von Kabelanlagen und Kabelübergabestationen<br />

Durch den Bau und Betrieb der Kabelübergabestationen und des 380-kV-Erdkabels <strong>Bl</strong>. 4230<br />

entstehen unterschiedliche Formen von Immissionen. Hierbei handelt es sich um Geräusche<br />

sowie um magnetische und elektrische Felder beim Kabel.<br />

20.1 Elektrische und magnetische Felder (Kabel)<br />

Beim Betrieb der Kabelverbindung werden magnetische Felder erzeugt. Auf der Basis einer<br />

Sichtung und Bewertung von Forschungsergebnissen und Veröffentlichungen zu der Thematik<br />

elektrischer und magnetischer Felder hat die internationale Strahlenschutzkommission<br />

(IRPA/ICNIRP) eine Empfehlung („Guidelines for limiting exposure to time–varying electric,<br />

magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)“, [24]) ausgesprochen. Sie nennt für<br />

den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern Grenzwerte von 5<br />

kV/m für das elektrische und 100 µT für das magnetische Feld. Diese Werte sind ebenfalls<br />

enthalten in der EU-Ratsempfehlung zu elektromagnetischen Feldern vom Juli 1999 [25].<br />

Diese o. g. international anerkannten Werte sind in Deutschland seit dem 16.12.1996 in der<br />

26. BImSchV [18] verbindlich festgelegt. Diese Verordnung ist für Höchstspannungskabel an<br />

Orten, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, heranzuziehen.<br />

Den aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen elektrischer und magnetischer<br />

Felder auf den Menschen hat die Deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung<br />

(„Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen<br />

Feldern“ [26]) vom September 2001 dargestellt.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 78<br />

Diese Empfehlung schließt auch die Bewertung der statistischen Studien zu elektromagnetischen<br />

Feldern und Kinderleukämie ein. Danach ist das von ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept<br />

auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, den Schutz<br />

des Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern sicherzustellen.<br />

Weiterhin ist anzumerken, dass die das Bundesumweltministerium beratende Strahlenschutzkommission<br />

laufend die internationalen Forschungen in diesem Bereich beobachtet<br />

und im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neuesten Stand der Erkenntnisse anpasst.<br />

Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrer Empfehlung zum Schutz vor elektrischen<br />

und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung aus<br />

dem Jahre 2008 zu dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen<br />

Literatur keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen<br />

der Gesundheit durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder vorliegen,<br />

die ausreichend belastungsfähig wären, um eine Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung<br />

der 26. BImSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen<br />

Literatur ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche verringerte<br />

Vorsorgewerte zu empfehlen, von denen ein quantifizierbarer gesundheitlicher Nutzen zu<br />

erwarten wäre.<br />

Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte des Anhangs 2<br />

der 26. BImSchV dem aktuellen Erkenntnisstand der internationalen Strahlenhygiene hinsichtlich<br />

niederfrequenter elektromagnetischer Felder entsprechen.<br />

Entsprechend der §§ 3 und 4 der 26. <strong>Bl</strong>mSchV dürfen für Neuanlagen in Bereichen, die nicht<br />

nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, die hierfür geltenden<br />

Werte nicht überschritten werden.<br />

Diese betragen<br />

• 5 kV/m für das elektrische Feld und<br />

• 100 µT für die magnetische Flussdichte<br />

In der Anlage 18 ist der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 2 der<br />

26. BImSchV für das geplante 380-kV-Kabel KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230, enthalten.<br />

Dieser Nachweis erfolgt auf Grundlage der „Hinweise zur Durchführung der Verordnung<br />

über elektromagnetische Felder“ des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />

(LAI) in der Fassung vom 17.03.2004 [26].<br />

Untersucht wurden die i.S. des § 3 Satz 1 und § 4 der Hinweise maßgebenden Immissionsorte<br />

innerhalb der Bereiche bis zu 1 m im Radius um das Kabel. Auf Grund der Schirmwirkung<br />

des Kabelmantels und des Erdreiches ist an der Erdoberfläche kein elektrisches Feld<br />

vorhanden. Für die innerhalb dieser Bereiche liegenden maßgebenden Immissionsorte wurde<br />

die magnetische Flussdichte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung im Endausbau<br />

und unter Berücksichtigung anderer vorhandener Niederfrequenzanlagen untersucht.<br />

Die maximale Induktion in einer Höhe von 0,2 m über dem Erdboden für die magnetische<br />

Flussdichte von 42,5 Mikrotesla und der Verlauf der magnetischen Feldstärke der Kabelstrecke<br />

sind in Anlage 18, <strong>Bl</strong>att 3, dargestellt. Aufgrund der gleichmäßigen Verlegung der Kabel<br />

sind die Werte auf dem Kabelabschnitt annähernd konstant.<br />

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Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 79<br />

Die Anforderungen der 26. BImSchV werden somit erfüllt.<br />

20.2 Baubedingte Lärmimmissionen<br />

Während der Bauzeit ist vor allem im Bereich der Kabelübergabestationen und Kabelgräben<br />

mit hörbaren Einflüssen zu rechnen. Beim Neubau des 380-kV-Kabelabschnittes wird es zu<br />

Lärmimmissionen durch die verwendeten Baumaschinen und Fahrzeuge kommen. Alle Bauarbeiten<br />

werden ausschließlich bei Tage durchgeführt.<br />

Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, werden<br />

bei der Errichtung der geplanten Kabelstrecke verhindert. Nach dem Stand der Technik nicht<br />

vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.<br />

Die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verwendeten Baumaschinen entsprechen dem<br />

Stand der Technik. Die <strong>Amprion</strong> GmbH stellt im Rahmen der Auftragsvergabe sicher, dass<br />

die bauausführenden Unternehmen die Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />

(32. BImSchV) gewährleisten.<br />

Die baubedingten Lärmimmissionen werden während der geplanten Bauzeit von 9 -12 Monaten<br />

auftreten. Die Kabelverlegung soll durch Wanderbaustellen realisiert werden.<br />

20.3 Wärmeimmissionen durch das Kabel<br />

Das Institut für Bodenkunde der Universität Freiburg und das Institut für Energietransport und<br />

-speicherung der Universität Duisburg-Essen untersuchten im Auftrag der <strong>Amprion</strong> GmbH<br />

die Auswirkungen der Wärmeemissionen von Höchstspannungskabelanlagen auf das Ökosystem<br />

Boden. Die Veröffentlichung zum Thema „Wärmeemission bei Hoch- und Höchstspannungskabeln“<br />

ist als Anlage 20 (Ordner 4) beigefügt. Danach sind nach derzeitigem<br />

Stand durch das Kabel keine wärmebedingten Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu<br />

erwarten.<br />

21. Rechtliche Sicherung für den Bau und Betrieb der Kabelübergabestationen<br />

und Kabeltrassen<br />

21.1 Private Grundstücke<br />

Zum Schutz der Kabelanlage ist ein Schutzstreifen erforderlich.<br />

Für den Schutzbereich der Kabelanlagen ergibt sich eine zur Leitungsachse parallele Form.<br />

Der Schutzstreifen hat eine Breite von 22,6 m und wird bestimmt durch die baulichen Abmessungen<br />

der Kabelanlagen im Betriebszustand mit einem mit 2,0 m festen Schutzstreifen<br />

rechts und links neben der Kabeltrasse. An den Muffenstandorten und der Bundesstraße<br />

B 70 wird der Schutzstreifen aus technischen Gründen aufgeweitet.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 80<br />

Im Bereich des Schutzstreifens darf weder gebaut noch dürfen tiefwurzelnde Bäume gepflanzt<br />

werden. Schwachwurzelnde Sträucher sind insoweit zulässig, dass im Bedarfsfall die<br />

Zugänglichkeit und ggf. Tiefbauarbeiten im Bereich des Schutzstreifens jederzeit möglich<br />

sind. Die genauen Schutzbereiche sind in der Anlage 14 im Lage- und Grunderwerbsplan<br />

maßstäblich dargestellt. Die hierfür in Anspruch genommenen Flächen sind eigentümerbezogen<br />

und gemarkungsweise in den Nachweisregistern aufgeführt. Die Flächeninanspruchnahme<br />

ist dort je Flurstück ersichtlich.<br />

Die bei den Arbeiten in Anspruch genommenen Grundflächen lässt die <strong>Amprion</strong> GmbH wieder<br />

herrichten. Die <strong>Amprion</strong> GmbH wird darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder<br />

den Pächtern den bei den Bau- und späteren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nachweislich entstehenden Flurschaden, wie z. B. Ernteausfälle, ersetzen.<br />

22. Erläuterungen zum Leitungsrechtsregister (Anlage 15, Kabel )<br />

Im Leitungsrechtsregister (Anlage 15) werden leitungsbezogen die vom neuen oder geänderten<br />

Schutzstreifen betroffenen Flurstücke separat für jede Gemarkung sortiert nach den laufenden<br />

Eigentümernummern aufgeführt. Das Leitungsrechtsregister beinhaltet die folgenden<br />

Angaben:<br />

Spalte 1: Laufende Eigentümernummer (lfd. Nr. Eigt.):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung ist jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksflächen<br />

für den Schutzstreifen der Kabeltrasse in Anspruch genommen<br />

werden sollen, eine Eigentümernummer zugeordnet. Das Leitungsrechtsregister<br />

einer jeden Gemarkung ist nach den Eigentümernummern aufsteigend sortiert.<br />

Spalte 2: Laufende Nummer im Plan (lfd. Nr. Plan):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung erhält jedes Flurstück, das für den Schutzstreifen<br />

der Kabeltrasse in Anspruch genommen werden soll, eine laufende Nummer.<br />

Um die Zuordnung zwischen dem Register und den Lageplänen im Maßstab<br />

1:2000 (Anlage 14) zu vereinfachen, ist in den Lageplänen diese laufende<br />

Nummer innerhalb eines Kreises für jedes im Leitungsrechtsregister aufgeführte<br />

Flurstück abgebildet.<br />

Spalte 3: Name und Vorname des Eigentümers, Wohnort:<br />

Die Namen und Adressen der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke werden<br />

aus datenschutzrechtlichen Gründen in dem öffentlich ausliegenden Leitungsrechtsregister<br />

nicht aufgeführt. Die Gemeinden und die Planfeststellungsbehörde,<br />

bei denen die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt,<br />

erhalten zusätzlich ein Leitungsrechtsregister mit den Eigentümerangaben,<br />

das nicht öffentlich ausgelegt wird. Jeder, der ein berechtigtes Interesse<br />

nachweist, erhält dort Auskunft über die nicht offengelegten Eigentümerangaben<br />

des ihn betreffenden Grundstücks.<br />

Spalte 4: Grundstück:<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 81<br />

Angaben zur Flur- und Flurstücksnummer<br />

Spalte 5: Grundbuch:<br />

Angaben zum Grundbuch und Bestandsverzeichnis<br />

Spalte 6: Nutzungsart:<br />

Nutzungsart des Flurstücks gemäß Katasterangaben<br />

Spalte 7: Größe des Grundstücks:<br />

Gesamtgröße des Flurstücks gemäß Grundbuchangaben<br />

Spalte 8: Schutzstreifenfläche:<br />

Angaben zur Größe der benötigten Schutzstreifenfläche auf dem Flurstück<br />

Bedeutung der Abkürzungen:<br />

a-Fläche: erstmals zu beschränkende Schutzstreifenfläche<br />

b-Fläche: bereits beschränkte Schutzstreifenfläche<br />

Wa: erstmals zu beschränkende Waldschutzstreifenfläche<br />

Wb: bereits beschränkte Waldschutzstreifenfläche<br />

TA1: 1. temporäre Flächeninanspruchnahme in der 1. Gemarkung<br />

Spalte 9: Falls ein Muffenstandort auf dem Flurstück vorgesehen ist, steht hier die zugehörige<br />

Muffennummer. Steht der jeweilige Muffenstandort nicht vollständig,<br />

sondern nur teilweise auf dem Flurstück, so wird hinter der Muffennummer die<br />

Abkürzung „tlw.“ ergänzt.<br />

Spalte 10 Länge des Nachrichtenkabels in Meter<br />

Spalte 11: Text lfd. Nr. Abt. II:<br />

Die Texte der eingetragenen Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs<br />

wurden aus Platzgründen durch Buchstabenkürzel ersetzt. Die für die Buchstaben<br />

stehenden Texte sind für jede Gemarkung unterschiedlich und werden<br />

auf einer separaten Seite, die als Anhang hinter den Registertabellen der jeweiligen<br />

Gemarkung abgeheftet ist, erläutert. Die Zahl hinter den Buchstaben<br />

entspricht der laufenden Nummer der Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs.<br />

So bedeutet z.B. „A 23“, dass der auf der separaten Seite aufgeführte Text A unter der laufenden<br />

Nummer 23 in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist.<br />

23. Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis (Anlage 16, Kabel)<br />

23.1 Klassifizierte Straßen und Bahngelände<br />

Kabel:<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 82<br />

Im Verlauf der 380-kV-Kabeltrasse werden diverse Straßen, Gräben und Versorgungsleitungen<br />

gekreuzt.<br />

In den Lageplänen (Anlage 14) sind diese Kreuzungspunkte mit einer Ordnungsnummer versehen,<br />

die auf entsprechende Schnittzeichnungen verweisen.<br />

In dem als Anlage 16 beigefügten Kreuzungsverzeichnis sind die zu kreuzenden Objekte,<br />

deren Eigentümer und die Stationierung mit Ordnungsnummer angegeben. Des Weiteren<br />

sind die Verlegetiefen – soweit bekannt – mit vermerkt.<br />

Straßenquerungen:<br />

Die 380-kV-Kabeltrasse kreuzt die Bundesstraße B 70. Diese Kreuzung wird in Abstimmung<br />

mit dem zuständigen Baulastträger, Straßen NRW, in geschlossener Bauweise ausgeführt<br />

(siehe Kapitel geschlossene Bauweise).<br />

Alle weiteren Kreis- bzw. Gemeindestraßen sollen in offener Bauweise gemäß Regelgrabenprofil<br />

(Anlage 13) gekreuzt werden.<br />

Versorgungsleitungen:<br />

Die notwendigen Querungen von zwei Öl-Transportleitungen und einer Gas-Transportleitung<br />

sollen in offener Bauweise erfolgen. Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände der vorgenannten<br />

Leitung zur 380-kV-Kabelanlage müssen die Kabelschutzrohre in einer Tiefe von ca. 3,40<br />

m unter EOK gelegt werden. Zur Optimierung der Wärmeabfuhr und als mechanischer<br />

Schutz wird das Rohrpaket 0,5 m in Beton eingebettet. Im Schnittbild (Anlage 12) sind die<br />

Querungen der Gas- bzw. Ölleitungen dargestellt.<br />

Straßengräben:<br />

Die zu querenden Straßengräben werden gemäß Anlage 13 (Regelprofil Gräben) in offener<br />

Bauweise gekreuzt. Der Mindestabstand zwischen Grabensohle und Kabelschutzrohren von<br />

1 m darf nicht unterschritten werden.<br />

Bei wasserführenden Straßengräben ist während der Bauzeit das anstehende Wasser abzupumpen<br />

oder geeignet umzuleiten.<br />

Die genaue Vorgehensweise ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der zuständigen Unteren<br />

Wasserbehörde abzustimmen.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 83<br />

24. Angaben zur baulichen Gestaltung der Kabelübergabestationen (KÜS)<br />

Für die Verbindung zwischen Teilverkabelungsabschnitten und solchen, die als Freileitung<br />

ausgeführt werden, ist die Errichtung von Übergangsbauwerken, sog. Kabelübergabestationen<br />

(KÜS), erforderlich.<br />

Für eine 380-kV-Anlage wird eine Ausführung mit zwei Portalen als Stahlgitterkonstruktion,<br />

ähnlich den Freileitungsmasten, die Regel sein. Neben den Portalen sind Höchstspannungsgeräte<br />

für den Übergang von Freileitung auf Kabel erforderlich, die auf Einzelfundamenten<br />

gegründet werden. Die Portale werden, falls die Bodenverhältnisse und Örtlichkeiten dies<br />

zulassen, mittels <strong>Bl</strong>ockfundamenten gegründet. Die frostsichere Gründungstiefe beträgt bei<br />

allen Fundamenten mindestens 0,8 m und ist im Fall von Einzel- und Flächengründungen<br />

einzuhalten. Im Fall nicht ausreichender Tragfähigkeit des Untergrundes, ungünstigen hydrologischen<br />

Bedingungen oder höheren statischen Belastungen können deutlich größere<br />

Gründungstiefen erforderlich sein oder auch hier Pfahlgründungen, wie sie bei den Freileitungsmasten<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Für Kabelübergabestationen, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden,<br />

wird eine dauerhafte Zufahrt notwendig.<br />

Für den behandelten <strong>Abschnitt</strong> werden die Kabelübergabestationen Löchte und Diestegge<br />

geplant, die im Folgenden kurz beschrieben werden. Eine Darstellung der<br />

Kabelübergabestationen ist in Anlage 17.3. ersichtlich.<br />

24.1 Kabelübergabestation Löchte<br />

Der Flächenbedarf für die Kabelübergabestation Löchte beträgt ca. 6.500 m². Für die Bauphase<br />

wird diese Fläche um ca. 2.240 m² erweitert. Die Höhe der Portale beträgt ca. 19 m,<br />

die der weiteren Sammelschienenträger bzw. Geräteträger mit Gerät zwischen ca. 13,0 m<br />

und ca. 8,0 m.<br />

Zu versiegelnde Flächen ergeben sich für die Fundamentsockel der Portale, die Fundamente<br />

für die Geräteträger sowie die Fundamente für die Sammelschienenträger. Innerhalb der<br />

Kabelübergabestation werden zwei Betriebsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt<br />

ca. 24 m² m errichtet. Die Betriebsgebäude 1 und 2 dienen zur Aufnahme von Steuerungs-<br />

und Nachrichtentechnik für die Kabelübergabestation und sie werden als Fertigteilgebäude<br />

(ähnlich einer Fertigteilgarage) erstellt. Diese Gebäude werden jeweils eine Außenabmessung<br />

von ca. 6,5 x 2,5 x 3 m besitzen und mit einem Flachdach versehen sein. Die Außenwände<br />

werden mit einem farbigen Mineralputz beschichtet, es sind keine Fenster vorgesehen.<br />

Das Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen aufgefangen wird, wird mittels Speier<br />

über die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 84<br />

Hinzu kommt die Anlage eines Betriebsweges mit einer Fläche von ca. 1.300 m² (Breite 4,00<br />

m – 6,50 m). Die Zufahrt zur KÜS erfolgt vom Lehmbrocksweg. Die Schemazeichnungen der<br />

Betriebsgebäude (Kleinwarten) sind in Anlage 17.1 (<strong>Bl</strong>att1-2) beigefügt.<br />

Die gesamte Anlage wird nach Fertigstellung mit einem Stabgitterzaun von ca. 2,0 m Höhe<br />

umschlossen und mit einer Hecke eingegrünt. Die Fläche der Kabelübergabestation ist in<br />

den Lageplan Anlage 17. 1 dargestellt. Eine Skizze eines Stabgitterzaun ist in Anlage 17.5<br />

beigefügt.<br />

24.2 Kabelübergabestation Diestegge<br />

Der Flächenbedarf für die Kabelübergabestation Diestegge beträgt ca. 12.150 m. Für die<br />

Bauphase wird diese Fläche um ca. 2.365 m² erweitert. Die Höhe der Portale beträgt ca.<br />

14,5 m. Die weiteren Sammelschienenträger bzw. Geräteträger mit Gerät haben Höhen zwischen<br />

ca. 13,0 m und ca. 8,0 m.<br />

Zu versiegelnde Flächen ergeben sich für die Fundamentsockel der Portale, die Fundamente<br />

für die Geräteträger sowie das Fundament für die Sammelschienenträger. Innerhalb der<br />

Kabelübergabestation werden drei Betriebsgebäude mit einer Grundfläche von insgesamt<br />

ca. 180 m² errichtet. Die Betriebsgebäude 1 und 2 dienen zur Aufnahme von Steuerungs-<br />

und Nachrichtentechnik für die Kabelübergabestation und sie werden als Fertigteilgebäude<br />

(ähnlich einer Fertigteilgarage) erstellt. Diese Gebäude werden eine Außenabmessung von<br />

ca. 6,5 x 2,5 x 3 m besitzen und mit einem Flachdach versehen sein. Die Außenwände werden<br />

mit einem farbigen Mineralputz behaftet sein und werden keine Fenster aufweisen. Das<br />

Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen aufgefangen wird, wird mittels Speier über<br />

die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht. Die Schemazeichnungen der Betriebsgebäude<br />

(Kleinwarten) sind in Anlage 17.2 (<strong>Bl</strong>att1-2) beigefügt.<br />

Das Betriebsgebäude 3 wird ca. 12 x 12 x 3 m groß sein und erhält ein aufgesetztes Satteldach.<br />

In dem Gebäude werden sich ca. 6 Räume (Arbeits, Büro- und Toilettenräume) befinden,<br />

die mit Fenstern ausgestattet werden. Das anfallende Abwasser wird in einem geschlossenen<br />

Abwassertank gesammelt und bei Bedarf, entsprechend den gesetzlichen Regelungen,<br />

entsorgt. Das auf den Dachflächen aufgefangene Niederschlagswasser wird mittels<br />

Speier über die belebten Bodenschichten zur Versickerung gebracht. Die Gestaltung der<br />

Außenwände und des Daches wird der ortsüblichen Bebauung angepasst. Der Aufbau des<br />

Betriebsgebäudes ist in Anlage 17.4 dargestellt.<br />

Hinzu kommt die Anlage eines Betriebsweges mit einer Fläche von ca. 1.449 m² (Breite ca.<br />

4,0 m – 6,5 m) sowie Parkplätze auf einer Fläche von ca. 40,0 m x 4,8 m (d.h. ca. 192 m²),<br />

die mit Rasengittersteinen befestigt werden. Die Zufahrt zur KÜS erfolgt vom Weg<br />

Diestegge, der für die Anlieferung von Baumaterialien auf ca. 3,5 m verbreitert wird.<br />

Die gesamte Anlage wird nach Fertigstellung mit einem Stabgitterzaun von ca 2,0 m Höhe<br />

umschlossen und mit einer Hecke eingegrünt. Eine Skizze eines Stabgitterzaun ist in Anlage<br />

17.5 beigefügt.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 85<br />

24.3 Bauphase der Kabelübergabestationen<br />

Für den Bau der Kabelübergabestationen wird die entsprechende Baufläche eingezäunt und<br />

der Oberboden bis zur späteren Verwendung abgetragen und zwischengelagert. Danach<br />

werden die benötigten Fundamente und Betriebswege hergestellt. Die Portale bestehen aus<br />

vorgefertigten Einzelteilen und werden vor Ort zusammengebaut und mit den Fundamenten<br />

verbunden. Die Geräteträger werden im Ganzen angeliefert und auf den Fundamenten befestigt.<br />

Das Einziehen der Leiterseile erfolgt ähnlich der Vorgehensweise bei der Freileitung.<br />

Nachdem auch die Komponenten für die Erdkabel montiert sind, werden die Kabel aus dem<br />

Boden kommend an die Endverschlüsse montiert und über Sammelschienen mit der Freileitung<br />

verbunden.<br />

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380-kV-Höchstspannungsleitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong>, <strong>Bl</strong>. <strong>4201</strong><br />

Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 86<br />

25. Verzeichnis über Literatur / Gesetze / Verordnungen / Vorschriften / Gutachten<br />

zum Erläuterungstext<br />

1. Gesetz für den Vorrang Erneuerbare Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG),<br />

vom 25. Oktober 2008 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

28. Juli 2011 (BGBI. I S. 1634) geändert worden ist<br />

2. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Energiewirtschaftliche Planung für die<br />

Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr<br />

2020 (dena-Netzstudie I), vom Februar 2005<br />

3. Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom<br />

21. August 2009 (BGBI. I S. 2870), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 07. März<br />

2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 338) geändert worden ist<br />

4. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.),<br />

vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Dezember<br />

2009 (GV. NRW. S. 861) geändert worden ist<br />

5. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), vom 24. Februar 2010 (BG<strong>Bl</strong>. I<br />

S. 94), das zuletzt durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1690)<br />

geändert worden ist<br />

6. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Integration erneuerbarer Energien in die<br />

deutsche Stromversorgung im Zeitraum 2015-2020 mit Ausblick auf 2025 (dena-<br />

Netzstudie II), vom November 2010<br />

7. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 11. Mai 1995 (GV.<br />

NRW. S. 532)<br />

8. Regionalplan des Regierungsbezirks Münster (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP),<br />

Teilabschnitt Münsterland, textliche Darstellung (Stand: 06.12.1999) unter:<br />

http://www.bezregmuenster.nrw.de/startseite/regionalrat_regionalplanung/Regionalplan/index.html<br />

9. Baugesetzbuch (BauGB), vom 23. September 2004 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 2414), das zuletzt durch<br />

Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1509) geändert worden ist<br />

10. DIN EN 50 341-1 (VDE 0210 Teil 1): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 1: Allgemeine<br />

Anforderungen – gemeinsame Festlegungen; Deutsche Fassung: EN 50 341-1:2001;<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

11. DIN EN 50 341-2 (VDE 0210 Teil 2): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 2: Index der<br />

NNA (Nationale Normative Festsetzungen); Deutsche Fassung: EN 50 341-2:2001;<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 87<br />

12. DIN EN 50 341-3-4 (VDE 0210 Teil 3): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 3: Nationale<br />

Normative Festsetzungen (NNA); Deutsche Fassung: EN 50 341-3-4:2001; VDE-VER-<br />

LAG GMBH, Berlin<br />

13. DIN EN 50110-1 (VDE 0105 Teil 1): Betrieb von Elektrischen Anlagen; Deutsche<br />

Fassung: EN 50 110-1:1996; VDE-VERLAG GMBH, Berlin Gesetz zur Beschleunigung<br />

von Planvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen, vom 16. Dezember 2006 (BG<strong>Bl</strong>. 2006 I<br />

S. 2833)<br />

14. DIN EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2): Betrieb von Elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />

Deutsche Fassung EN 50110-2:1996 + Corrigendum 1997-04; VDE-VERLAG<br />

GMBH, Berlin<br />

15. DIN EN 50110-2 Ber 1 (Berichtigung zu VDE 0105 Teil 2): Berichtigungen zu DIN<br />

EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2):1997-10 Betrieb von elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

16. DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100): Betrieb von elektrischen Anlagen; Juni<br />

2000; VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

17. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG),<br />

vom 7. Juli 2005 (BG<strong>Bl</strong> I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br />

28. Juli 2011 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1690) geändert worden ist<br />

18. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV),<br />

vom 16. Dezember 1996 (BG<strong>Bl</strong>. I Seite 1966)<br />

19. DIN V ENV 1992-3: Eurocode 2, Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken;<br />

Teil 3: Fundamente; Deutsche Fassung ENV 1992-3; 1998; Ausgabe 2000<br />

20. DIN V ENV 1993-1: Eurocode 3, Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton; Teil<br />

1-1: Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau; Deutsche<br />

Fassung; Ausgabe 1993<br />

21. DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und<br />

Konstruktion; Ausgabe Juli 2001<br />

DIN 1045-1 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-1:2001-07; Ausgabe Juli 2002<br />

DIN 1045-2: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Beton; Festlegung, Eigenschaften,<br />

Herstellung und Konformität; Ausgabe Juli 2001<br />

DIN 1045-2 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-2:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />

DIN 1045-3: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Bauausführung; Ausgabe<br />

Juli 2001<br />

DIN 1045-3 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-3:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />

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Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – <strong>Pkt</strong>. <strong>Meppen</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong>: <strong>Pkt</strong>. Bredenwinkel – <strong>Pkt</strong>. Borken-Süd<br />

Neubau des 380-kV-Höchstspannungskabels<br />

Kabelübergabestation KÜS Löchte – KÜS Diestegge, K<strong>Bl</strong>. 4230<br />

Erläuterungsbericht Anlage 1 Seite 88<br />

22. DIN 48 207-1: Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV: Verfahren und Ausrüstung<br />

zum Verlegen von Leitern; Teil 1: Verlegen von Leitern; Entwurf 10/1999; Teil 2:<br />

Ziehstrümpfe aus Stahl; Entwurf 8/2000; Teil 3: Wirbelverbinder; Entwurf 7/2000<br />

23. Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein – Westfalen,<br />

vom 11.März 1980 (GV NRW S 274) zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes<br />

vom 5.April 2005<br />

24. International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection: Guidelines for limiting<br />

exposer to time – varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300<br />

GHz); Health Physics 74 (4): 494-522; 1998<br />

25. Rat der Europäischen Union: Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung<br />

gegenüber elektromagnetischen Feldern (0Hz – 300 GHz), 8550/99<br />

26. Empfehlung der Strahlenschutzkommission: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen<br />

zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen Feldern, gebilligt in der 174. Sitzung<br />

der Strahlenschutzkommission am 13./14. September 2001<br />

27. Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26.<br />

Bundes-Immissionsschutzverordnung) in der überarbeiteten Fassung gemäß Beschluss<br />

des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), 107. Sitzung, 15. bis 17. März 2004<br />

28. KRÄMER, E.: Gutachten zur Schallemission von Hochspannungsfreileitungen und<br />

Umgebungslärmmessungen; Gutachten Nr. L 5058; TÜV Süddeutschland; 19. August<br />

2003<br />

39. Badenwerk Karlsruhe AG: Hochspannungsleitungen und Ozon. Karlsruhe. Fachberichte<br />

88/2 der Badenwerke AG, 1988<br />

30. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), vom 28. Juni 2007 (BG<strong>Bl</strong>. I S. 1206), das zuletzt<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BG<strong>Bl</strong>. I S.2585) geändert worden ist<br />

31. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW), vom 23. September<br />

1995 (GV. NRW. 1995, 1028), das zuletzt durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes<br />

vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 306) geändert worden ist<br />

32. Mustervertrag des Bundesverkehrsministeriums gemäß Allgemeinem Rundschreiben<br />

(ARS) 7/1987 vom 27. April 1987<br />

33. Richtlinien über Kreuzungen zwischen Starkstromleitungen eines Unternehmens der<br />

öffentlichen Elektrizitätsversorgung (EVU) mit DB AG-Gelände oder DB AG-Starkstromleitungen,<br />

Stromkreuzungsrichtlinien (SKR 2000), vom 01. Januar 2000<br />

34. Richtlinien über Kreuzungen von Starkstromleitungen eines Unternehmens der öffentlichen<br />

Elektrizitätsversorgung (EVU) mit Gelände oder Starkstromleitungen der Nichtbundeseigenen<br />

Eisenbahnen (NE), NE- Stromkreuzungsrichtlinien, vom 1. Januar 1960 in<br />

der Fassung vom 1. Juli 1973<br />

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