DREBKAUER AMTSBLATT Inhaltsverzeichnis - Stadt Drebkau
DREBKAUER AMTSBLATT Inhaltsverzeichnis - Stadt Drebkau
DREBKAUER AMTSBLATT Inhaltsverzeichnis - Stadt Drebkau
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Jahrgang 9<br />
<strong>DREBKAUER</strong><br />
<strong>AMTSBLATT</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, <strong>Drebkau</strong>, Greifenhain,<br />
Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch<br />
Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
- Bekanntmachung der Jahresrechnung 2008 der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für den<br />
Ortsteil Siewisch<br />
- Einladung zur 7. ordentlichen Sitzung des<br />
Ortsbeirates Siewisch am 05.02.2010<br />
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden<br />
für den OT Schorbus<br />
- Amtliche Bekanntmachung des Landesamtes für<br />
Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau<br />
freiwilliger Landtausch Schorbus<br />
IMPRESSUM<br />
Samstag, den 23. Januar 2010 Nummer 2/2010<br />
<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />
Seite 2<br />
Seite 3<br />
Seite 4<br />
Seite 5<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
- Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />
- Stellenausschreibung<br />
- Dank an alle Wahlhelfer zur Durchführung der<br />
Wahl des Landrates am 10.01.2010<br />
- Schneeberäumung in <strong>Drebkau</strong><br />
- Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes<br />
- Einsatzstatistik Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Drebkau</strong> 2009<br />
- Öffentliche Veranstaltungen<br />
- Ambrosia – Auswertung der Maßnahmen 2009<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> und Ausblick für 2010<br />
- Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Drebkau</strong> vom 25.01.2010 - 05.02.2010<br />
- Zeit für Veränderung - Zeit für ihr neues Haus in<br />
Leuthen<br />
Das <strong>Drebkau</strong>er Amtsblatt erscheint 14-tägig, jeweils in den ungeraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> mit ihren<br />
Ortsteilen Casel, Domsdorf, <strong>Drebkau</strong>, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch verteilt.<br />
- Herausgeber: Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Harald Altekrüger, Spremberger Straße 61, 03116 <strong>Drebkau</strong>, Telefon (035602) 562-0<br />
- Druck und Verlag: Druckerei Greschow, Kochstraße 23, 03119 Welzow, Telefon (035751) 2 70 83, Fax (35751) 2 70 82, www.druckerei-greschow.de<br />
Seite 6<br />
Seite 6<br />
Seite 7<br />
Seite 7<br />
Seite 8<br />
Seite 8<br />
Seite 9<br />
Seite 9<br />
Seite 10<br />
Seite 11
<strong>Drebkau</strong> - 2 -<br />
Nr. 1/2010<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Die von der Kämmerin der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> gemäß § 93 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung – GO)<br />
aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> wurde vom Rechnungs- und<br />
Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Spree- Neiße geprüft.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> hat in ihrer Sitzung am 01.12.2009 mit Beschluss Nr.: 67/2009 die<br />
Jahresrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung für die Haushaltsführung im Jahr<br />
2008 erteilt.<br />
Die Jahresrechnung 2008 schließt wie folgt ab:<br />
Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />
EUR EUR EUR<br />
1 2 3 4 5<br />
1. Soll- Einnahmen 6.369.172,37 1.887.907,35 8.257.079,72<br />
2. ./. Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />
aus Vorjahr 135.165,34 0,00 135.165,34<br />
3. ./. Abgänge alte Haushaltseinnahmereste<br />
0,00 0,00 0,00<br />
4. + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 1.044.000,00 1.044.000,00<br />
5. Summe bereinigte<br />
Solleinnahmen 6.234.007,03 2.931.907,35 9.165.914,38<br />
6. Soll-Ausgaben 6.940.172,33 1.078.761,70 8.018.934,03<br />
7. ./. Abgänge auf Kassenausgabereste<br />
aus Vorjahr 0,00 0,00 0,00<br />
8. ./. Abgänge alte Haushaltsausgabereste<br />
7.200,29 59.980,23 67.180,52<br />
9. + neue Haushaltsausgabereste<br />
90.399,51 1.913.125,88 2.003.525,39<br />
10. Summe bereinigte<br />
Sollausgaben 7.023.371,55 2.931.907,35 9.955.278,90<br />
11. Ausgleich(Fehlbetrag) - 789.364,52 0,00 - 789.364,52<br />
Die Jahresrechnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2008 liegt in der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, OT <strong>Drebkau</strong>,<br />
Spremberger Straße 61 in 03116 <strong>Drebkau</strong>, Kämmerei,<br />
Zimmer 45, öffentlich aus.<br />
gez.<br />
Harald Altekrüger<br />
Bürgermeister<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Bekanntmachung der Jahresrechnung 2008<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>
Nr. 1/2010<br />
- 3 - <strong>Drebkau</strong><br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) wird<br />
nach Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Beschluss-Nr. 64/2009 vom 01.12.2009 folgende<br />
Haushaltssatzung erlassen:<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 6.505.000 EUR<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 8.598.100 EUR<br />
außerordentlichen Erträge auf 54.000 EUR<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf 40.000 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 7.895.600 EUR<br />
Auszahlungen auf 9.618.300 EUR<br />
festgesetzt.<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.494.900 EUR<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.266.000 EUR<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.386.200 EUR<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.201.800 EUR<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 14.500 EUR<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 150.500 EUR<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 14.500,00 EUR festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> sind einheitlich festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 350 v. H.<br />
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> von wesentlicher<br />
Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.<br />
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.<br />
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorhergehenden<br />
Zustimmung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bedürfen, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Fortsetzung auf Seite 4
<strong>Drebkau</strong> - 4 -<br />
Nr. 1/2010<br />
Fortsetzung von Seite 3<br />
4. Die Wertgrenzen, bei deren Überschreitung eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:<br />
a) einer Erhöhung des Fehlbedarfes auf 2.179.100,00 EUR<br />
und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen<br />
Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der materielle Haushaltsausgleich im Jahre 2014 wiederhergestellt. Die dafür im<br />
Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.<br />
§ 7<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />
aufgestellt: festgestellt:<br />
<strong>Drebkau</strong>, 19.11.2009 <strong>Drebkau</strong>, 19.11.2009<br />
Gez.________________ Gez. _i. V. M. Jurk___<br />
Raila Kieschke Harald Altekrüger<br />
Leiterin der Kämmerei Bürgermeister<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung – Haushaltssicherungskonzept und Investitionskredite - wurden<br />
am 29.12.2009 vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde genehmigt.<br />
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 liegt in der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Zimmer 45, Spremberger<br />
Straße 61 in 03116 <strong>Drebkau</strong> während der Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.<br />
Gez.<br />
M. Jurk<br />
allgemeine Stellvertreterin<br />
des Bürgermeisters<br />
Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> OT Siewisch<br />
Einladung<br />
Die 7. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Siewisch findet<br />
am 05.02.2010<br />
um 19.00 Uhr<br />
im Gemeindehaus Siewisch,<br />
<strong>Drebkau</strong>er Straße 12, 03116 <strong>Drebkau</strong><br />
- OT Siewisch<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />
Anwesenheit<br />
02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />
19.10.2009<br />
04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />
der Sitzung vom 19.10.2009<br />
05 Bericht des Ortsvorstehers<br />
06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
07 Einwohnerfragestunde<br />
08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
09 Maßnahmen aus der Gemeindegebietsreform-<br />
Stand der Abwicklung<br />
10 Verschiedenes<br />
TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />
01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />
Feststellung der Tagesordnung<br />
02 Bericht des Ortsvorstehers<br />
03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />
zum Bericht des Ortsvorstehers<br />
04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />
den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
vom 19.10.2009<br />
05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />
Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />
Teil der Sitzung vom 19.10.2009<br />
06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />
07 Verschiedenes<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Just<br />
Ortsvorsteher und Vorsitzender des Ortsbeirates
Nr. 1/2010<br />
Freiwilliger Landtausch<br />
Schorbus<br />
Verf.-Nr.: 6508 S<br />
- 5 - <strong>Drebkau</strong><br />
Bekanntmachungen anderer Behörden /OT Schorbus<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und<br />
Flurneuordnung Luckau gibt folgenden Beschluss bekannt:<br />
1. Aufgrund der §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />
(LwAnpG) i.d.F. der Be-kanntmachung vom<br />
03.07.1991 (BGBl. I S.1418), zuletzt geändert durch das<br />
Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S.1149) wird der<br />
Freiwillige Landtausch Schorbus<br />
eingeleitet und das Verfahrensgebiet für das nachfolgend<br />
aufgeführte Flurstück festgestellt:<br />
Land: Brandenburg<br />
Landkreis: Spree-Neiße<br />
Gemeinde: <strong>Drebkau</strong><br />
Gemarkung: Schorbus<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 116/16<br />
2. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur<br />
Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang in<br />
der<br />
aus.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Spremberger Straße 61<br />
03116 <strong>Drebkau</strong><br />
Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Ablauf des<br />
Tages der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.<br />
3. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,<br />
aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen,<br />
sind gemäß § 63 (2) LwAnpG in Verbindung mit § 14<br />
(1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der<br />
Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt<br />
geändert durch Art. 17 des Gesetz vom 19.12.2008<br />
(BGBl. I S.2794) innerhalb einer Frist von drei Monaten<br />
nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses<br />
Beschlusses beim<br />
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft<br />
und Flurneuordnung Luckau,<br />
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />
anzumelden.<br />
Landesamt für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen<br />
Bekanntmachung.<br />
Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche<br />
Rechte an dem Grundstück oder Rechte an solchen Rechten<br />
sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung<br />
des Grundstückes berechtigen oder die Nutzung des<br />
Grundstückes beschränken.<br />
Auf Verlangen des Landesamtes für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau (LVLF) hat der<br />
Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landesamt für<br />
Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem<br />
Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet<br />
oder nachgewiesen, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14<br />
Abs. 2 FlurbG gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs.<br />
3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen<br />
Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der<br />
Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des<br />
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />
öffentlicher Bekanntmachung Wi-derspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist beim<br />
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und<br />
Flurneuordnung Luckau,<br />
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt<br />
mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
I. Reppmann<br />
DS<br />
Regionalteamleiterin Bodenordnung<br />
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
<strong>Drebkau</strong> - 6 -<br />
Nr.1/2010<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> sucht für den Bereich Kindertagesstätten<br />
zum 01.04.2010 eine/ einen<br />
staatlich anerkannte Erzieherin/<br />
staatlich anerkannten Erzieher .<br />
Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 30.09.2010.<br />
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag<br />
für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt<br />
nach Entgeltgruppe S 6. Die wöchentliche Arbeitszeit<br />
beträgt voraussichtlich 32 Stunden.<br />
Die Bewerberinnen/ Bewerber sollten folgende Voraussetzungen<br />
erfüllen:<br />
- staatliche Anerkennung als Erzieherin/ Erzieher<br />
- fundierte Kenntnisse im pädagogischen und organisatorischen<br />
Bereich<br />
- Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation<br />
- offenes, freundliches Wesen<br />
- Teamfähigkeit<br />
- Flexibilität, Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit<br />
- PC- Kenntnisse<br />
- Fähigkeit zum Spiel eines Musikinstrumentes.<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />
Ortsteil Casel Urlaub vom 25.01. bis 10.02.2010, Urlaubsvertretung Stellvertreterin Frau Krohn – Tel.: 035602-52877<br />
Die nächste Sprechstunde findet am 15.02.2010, 17.00 bis 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />
Casel statt. Ortsvorsteherin, Frau Rescher<br />
Ortsteil Domsdorf In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/20462 Ortsvorsteher, Herr Klauß<br />
Ortsteil <strong>Drebkau</strong> In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/ 945<br />
Ortsvorsteher, Herr Wilk<br />
Ortsteil Greifenhain Dienstag, 26.01.2010, 18.00 bis 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Greifenhain. In dringenden Fällen<br />
telefonisch erreichbar unter 035602/21636 Ortsvorsteher, Herr Kloas<br />
Ortsteil Jehserig In dringenden Fällen telefonisch vereinbaren unter 035602/21662<br />
Ortsvorsteherin, Frau Nowka<br />
Ortsteil Kausche Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.30 bis 17.30 Uhr im Büro des Ortsbürgermeisters im Bürgerhaus<br />
Kausche, Telefon 035602/22011, Ortsvorsteher, Herr Engelmann<br />
Ortsteil Laubst In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/21569<br />
Ortsvorsteherin, Frau Schmidt.<br />
Ortsteil Leuthen Telefon 035602/23536 – Ortsvorsteher, Herr Heßmer<br />
Ortsteil Schorbus Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr im Container am Sportplatz Schorbus,<br />
Telefon 035602-21845 – Ortsvorsteher, Herr Schätz<br />
Ortsteil Siewisch Dienstags in der Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Siewisch<br />
Telefon 035602/749, In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/509002<br />
Ortsvorsteher, Herr Just<br />
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g<br />
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,<br />
Lichtbild, Zeugniskopien, lückenloser Tätigkeitsnachweis)<br />
senden Sie bitte bis zum 12.02.2010 unter dem Kennwort<br />
„Erzieher“ auf dem Postweg an die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Haupt- und Personalamt<br />
Spremberger Straße 61<br />
03116 <strong>Drebkau</strong><br />
oder per E- mail an muth@drebkau.de .<br />
Bitte fügen Sie für auf dem Postweg gesandte Bewerbungsunterlagen<br />
einen ausreichend frankierten Rückumschlag<br />
bei!<br />
Altekrüger<br />
Bürgermeister
Nr. 1/2010<br />
- 7 - <strong>Drebkau</strong><br />
Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahl des<br />
Landrates am 10.01.2010<br />
Hiermit möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen/ Wahlhelfern für ihren Einsatz zur<br />
Wahl des Landrates am 10.01.2010 bedanken. Durch Ihre verantwortungsvolle und gewissenhafte ehrenamtliche<br />
Arbeit war es möglich, das vorläufige Wahlergebnis frühzeitig festzustellen und das endgültige<br />
Ergebnis schnell und komplikationslos dem Kreiswahlleiter termingemäß zu übergeben.<br />
Danken möchte ich auch den Ortsvorstehern, die bei der organisatorischen Vorbereitung zur<br />
Durchführung der Wahl unterstützten.<br />
gez.<br />
Harald Altekrüger<br />
Bürgermeister<br />
Hand in Hand –<br />
Schneeberäumung in <strong>Drebkau</strong><br />
Nach den starken Schneefällen am 09. und 10. Januar wusste bald wirklich keiner mehr, wohin mit dem vielen Schnee. In der<br />
<strong>Drebkau</strong>er Hauptstraße war die Situation besonders schwierig. Die Parkplätze entlang der Straße konnten nicht mehr benutzt<br />
werden, da sie noch nicht beräumt waren. Auf andere Flächen konnte nicht ausgewichen werden, da auf diesen, wie auf jeder<br />
anderen freien Stelle, große Mengen Schnee abgelagert wurden. Ein Durchgangsverkehr wurde somit fast unmöglich. Fazit:<br />
Der Schnee muss raus! Da die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sich bemühten, in den 9 anderen Ortsteilen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Drebkau</strong> die Schneemassen an Bushaltestellen und auf Gehwegen zu beseitigen, waren weitere Arbeitskräfte und ganz wichtig,<br />
geeignete Großtechnik, für die Beräumung erforderlich. Hier half uns schnell und unbürokratisch die Firma REA Koalick<br />
GmbH. Sie stellte einen Radlader sowie mehrere Arbeitskräfte für die Beräumung zur Verfügung. Alles klappte reibungslos und<br />
zügig. Auch von der Firma Pflasterbau Stephan wurde ein Radlader bereitgestellt. Aufgrund der schnellen Unterstützung durch<br />
unsere ortsansässigen Firmen konnte der Innenstadtbereich zügig beräumt werden. An dieser Stelle möchten wir ein großes<br />
Dankeschön für die Hilfe aussprechen! Danke auch an all jene, die sich regelmäßig durch den Schnee gekämpft haben, um<br />
Ihrer Verpflichtung zur Schneeräumung auf den Gehwegen als Anlieger nachzukommen.<br />
Hinweis:<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schneeablagerungen an den Straßenrändern, und Kreuzungsbereichen nicht überall<br />
beräumt werden können. Dies übersteigt schlicht und einfach die finanzielle Leistungsfähigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>. Es ist<br />
nicht abzustreiten, dass die Schneeablagerungen größtenteils zu Einschränkungen bei der Benutzung von Straßen und<br />
Parkplätzen führen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> ist darum bemüht, diese Einschränkungen auf das Mindestmaß zu reduzieren. Ich<br />
möchte jedoch nochmals darauf hinweisen, dass sich Verkehrsteilnehmer im Winter auf die besonderen Verhältnisse einzustellen<br />
haben. Verkehrsmäßige Einschränkungen sind hier, besonders nach Extremwetterlagen, hinzunehmen.<br />
M. Jurk<br />
Leiterin Bürgeramt
<strong>Drebkau</strong> - 8 -<br />
Nr. 1/2010<br />
Wichtige Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes<br />
Bei der Durchführung des diesjährigen Winterdienstes hat<br />
sich u.a. gezeigt, dass auf den Randstreifen abgelagerte<br />
Steine immer wieder zu Schäden an den Winterdienstfahrzeugen<br />
führen, da diese Steine aufgrund der Schneehöhe<br />
nicht mehr sichtbar sind. Dies stellt auch für andere<br />
Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Ich möchte an dieser<br />
Stelle nochmals an die Grundstücksbesitzer appellieren,<br />
diese Steine aus dem Verkehrsraum zu entfernen. Kommt<br />
es zu Schäden an Fahrzeugen, haftet der Grundstückseigentümer<br />
bzw. derjenige, der die Steine abgelegt hat.<br />
Auch vor den Grundstücken abgestellte Pkws führen immer<br />
wieder zu einer Behinderung der Räumfahrzeuge. Dies kann<br />
für beide Seiten ärgerlich werden, spätestens dann, wenn es<br />
zu Beschädigungen an den Pkws kommt. Bitte bedenken<br />
Sie, dass die Räumfahrzeuge nicht so wendig sind, dass sie<br />
um jedes Hindernis gefahrlos herummanövrieren können.<br />
Erschweren Hindernisse die Durchführung des Winter-<br />
Auf die Ortswehren aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Einsatzzahlen:<br />
<strong>Drebkau</strong>/Kausche: 68<br />
Casel: 9<br />
Greifenhain: 2<br />
Jehserig: 4<br />
Laubst: 1<br />
Leuthen: 29<br />
Schorbus: 18<br />
Siewisch: 3<br />
Steinitz: 0<br />
Summe: 77<br />
Keuchler<br />
SG Brandschutz<br />
dienstes für die Räumfahrzeuge, so ist damit zu rechnen,<br />
dass zur Vermeidung von Schäden in diesen Straßen kein<br />
Winterdienst erfolgt.<br />
Die Firmen Agro-Dienst Transport und Handels GmbH und<br />
Agrargenossenschaft <strong>Drebkau</strong> eG wurden von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Drebkau</strong> mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt.<br />
Sie sind nicht befugt, Aufträge von Bürgern auf<br />
Rechnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> entgegenzunehmen und<br />
durchzuführen. Wenn Probleme mit dem Winterdienst auftreten<br />
oder die Notwendigkeit besteht, einzelne Straßen<br />
oder Plätze zusätzlich zu räumen, so wenden Sie sich bitte<br />
an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Drebkau</strong>, Frau Keuchler, unter Tel.:<br />
035602/562-38 oder an Frau M. Jurk unter Tel.:<br />
035602/562-12.<br />
Keuchler<br />
Sachbearbeiterin Winterdienst/Straßenreinigung
Nr. 26/2009<br />
- 9 - <strong>Drebkau</strong><br />
Mitteilung des Amtes<br />
Öffentliche Veranstaltungen<br />
Hiermit möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass alle öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen beim<br />
Bürgeramt der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> anzuzeigen sind.<br />
Diese Angaben werden an die zuständige Polizeiwache weitergeleitet.<br />
Jurischka-Drobig<br />
Verwaltungsangestellte<br />
Ambrosia – Auswertung der diesjährigen Maßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
und Ausblick für 2010<br />
Am 07. Dezember 2009 fand in Potsdam für dieses Jahr die letzte Zusammenkunft des Arbeitskreises „Ambrosia<br />
in Brandenburg“ statt. Der Abschlusssitzung gehören Mitarbeiter aus verschiedenen Ministerien, Verwaltungen<br />
und Verbänden des Landes an. Unter anderem waren bei dieser Beratung der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
Herr Harald Altekrüger und die Ambrosia-Beauftragte Frau Minks präsent.<br />
Im Verlauf der Sitzung wurden anhand von mehreren Forschungsprojekten die Ausbreitung und die Gefährlichkeit<br />
der „Ambrosia artemisiifolia“ verdeutlicht.<br />
Auch der Landesbetrieb für Straßenwesen hat in diesem Jahr Bekämpfungsstrategien entwickelt und mit deren<br />
Umsetzung bereits begonnen.<br />
Zum Ende der Sitzung berichtete Herr Altekrüger über den Sachstand der Ambrosia-Bekämpfung in <strong>Drebkau</strong>. Er<br />
erwähnte, dass mit Hilfe des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, vertreten durch Frau<br />
Baeker, sowie dem Deutschen Wetterdienst die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Burkhardpollenfalle erhalten hatte.<br />
Die Pollenfalle wurde auf einem privaten Dach im OT Domsdorf stationiert. Die Kontrolle und der<br />
Pollentrommelwechsel übernahm ehrenamtlich der Grundstückseigentümer. Wöchentlich wurde die gewechselte<br />
Pollentrommel durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung an die FU Berlin zur Auswertung versandt. Die Auswertung der<br />
Pollenfalle vom 12.10. – 18.10.2009 zeigte einen deutlichen Rückgang der Werte von 4-1 Pollen/m³. Doch erst im<br />
August wies die Pollenmessung einen Höchstwert von 2.144 Pollen/m³ auf.
<strong>Drebkau</strong> - 10 -<br />
Nr. 26/2009<br />
Am 26. September 2009 hatten sich Mitglieder des Allergologenverbandes Brandenburg im OT Siewisch getroffen,<br />
um sich die Ausbreitung von Ambrosia im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Drebkau</strong> anzusehen. Anwesende Ärzte aus dem<br />
Cottbuser Raum haben ihre Unterstützung für medizinische Nachfragen, gegebenenfalls auch Rücksprachen zu<br />
möglichen Untersuchungen, Allergietestungen usw. zugesagt. Vom Verband der Allergologen aus wird man sich<br />
jedenfalls mit dem Landkreis Spree-Neiße in Verbindung setzen, um die Unterstützung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> in<br />
Sachen Ambrosia anzumahnen.<br />
Aktuell werden durch einen Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> die <strong>Drebkau</strong>er-Ambrosia-Funde in eine Karte überführt,<br />
woraus die flächenmäßige Ausdehnung sichtbar ist<br />
(Berlin-Brandenburger Ambrosia-Atlas).<br />
Für das Jahr 2010 wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> versuchen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für sich zu nutzen, um<br />
die regelmäßige Kontrolle der Ausbreitung durchzuführen und die Funde aus 2009 zu überprüfen. Außerdem soll<br />
die Informationsstreuung zur Aufklärung der Bevölkerung weiterhin eine Rolle spielen und die Sensibilisierungsrate<br />
in <strong>Drebkau</strong> müsste durch Allergietestungen der Bürger ermittelt werden. Überdies wird es wieder einen Standort<br />
für die Pollenfalle im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Drebkau</strong> geben, um die Pollenflüge der Ambrosia zu überprüfen.<br />
Restmüll:<br />
Abfuhrtermine für Abfallstoffe<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />
vom 25.01. – 05.02.2009<br />
Mo 25.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT<br />
Papproth, GT Rehnsdorf, OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT<br />
Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT Laubst, GT Löschen, OT<br />
Siewisch, GT Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />
Gelbe Tonne:<br />
Mo 01.01.2010 OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT Reinpusch<br />
Mo 25.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT<br />
Papproth, GT Rehnsdorf, GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT<br />
Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf,<br />
Blaue Tonne:<br />
Do 28.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT<br />
Rehnsdorf, OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT Golschow, OT<br />
Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT<br />
Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />
Fr 29.01.2010 GT Steinitz<br />
Die Veröffentlichung dieser Angaben ist ohne Gewähr und entbindet Sie nicht vom Blick in den Abfallkalender<br />
des Landkreises Spree – Neiße.<br />
Nachfragen richten Sie bitte an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree - Neiße unter den<br />
Telefonnummern 03562-986-17728, ....17729,....17730 oder. .....17732.<br />
K. Koitzsch<br />
Verwaltungsangestellter
Nr. 26/2009<br />
Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues<br />
Haus in Leuthen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> bietet Ihnen im Ortsteil Leuthen die<br />
Möglichkeit, Ihre Träume vom eigenen Haus zu verwirklichen.<br />
Es stehen hierfür im Bebauungsgebiet „Hinter den Gärten“<br />
attraktive Bauplätze zu fairen Preisen zur Verfügung. Der<br />
Ortsteil Leuthen bietet seinen Bewohnern den Erholungswert<br />
des ländlichen Raumes und durch seine Nähe zu Cottbus auch<br />
die Vorteile eines Oberzentrums.<br />
Die voll erschlossenen Grundstücke haben Größen von ca. 800<br />
bis 1.600 m². Die Festsetzungen im B-Plan ermöglichen Ihnen<br />
eine individuelle Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />
- 11 - <strong>Drebkau</strong><br />
Beispiel: Parzelle A, 947 m², EUR 32.662,50<br />
Sollten Sie Interesse an unserem attraktiven Angebot haben,<br />
steht Ihnen die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes,<br />
Frau Menzel-Neumann, für ein persönliches Gespräch jederzeit<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Kontaktdaten: <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Bau- und Liegenschaftsamt<br />
Spremberger Straße 61, 03116 <strong>Drebkau</strong><br />
Telefon/Telefax: 035602/562-40/62<br />
E-Mail: menzeln@drebkau.de
<strong>Drebkau</strong> - 12 -<br />
Nr. 26/2009