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DREBKAUER AMTSBLATT Inhaltsverzeichnis - Stadt Drebkau

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Jahrgang 9<br />

<strong>DREBKAUER</strong><br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, <strong>Drebkau</strong>, Greifenhain,<br />

Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch<br />

Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

- Bekanntmachung der Jahresrechnung 2008 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für den<br />

Ortsteil Siewisch<br />

- Einladung zur 7. ordentlichen Sitzung des<br />

Ortsbeirates Siewisch am 05.02.2010<br />

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden<br />

für den OT Schorbus<br />

- Amtliche Bekanntmachung des Landesamtes für<br />

Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau<br />

freiwilliger Landtausch Schorbus<br />

IMPRESSUM<br />

Samstag, den 23. Januar 2010 Nummer 2/2010<br />

<strong>Inhaltsverzeichnis</strong><br />

Seite 2<br />

Seite 3<br />

Seite 4<br />

Seite 5<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

- Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />

- Stellenausschreibung<br />

- Dank an alle Wahlhelfer zur Durchführung der<br />

Wahl des Landrates am 10.01.2010<br />

- Schneeberäumung in <strong>Drebkau</strong><br />

- Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes<br />

- Einsatzstatistik Freiwillige Feuerwehr <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Drebkau</strong> 2009<br />

- Öffentliche Veranstaltungen<br />

- Ambrosia – Auswertung der Maßnahmen 2009<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> und Ausblick für 2010<br />

- Abfuhrtermine für Abfallstoffe in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Drebkau</strong> vom 25.01.2010 - 05.02.2010<br />

- Zeit für Veränderung - Zeit für ihr neues Haus in<br />

Leuthen<br />

Das <strong>Drebkau</strong>er Amtsblatt erscheint 14-tägig, jeweils in den ungeraden Wochen und wird kostenlos an alle Haushalte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> mit ihren<br />

Ortsteilen Casel, Domsdorf, <strong>Drebkau</strong>, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch verteilt.<br />

- Herausgeber: Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

- Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Harald Altekrüger, Spremberger Straße 61, 03116 <strong>Drebkau</strong>, Telefon (035602) 562-0<br />

- Druck und Verlag: Druckerei Greschow, Kochstraße 23, 03119 Welzow, Telefon (035751) 2 70 83, Fax (35751) 2 70 82, www.druckerei-greschow.de<br />

Seite 6<br />

Seite 6<br />

Seite 7<br />

Seite 7<br />

Seite 8<br />

Seite 8<br />

Seite 9<br />

Seite 9<br />

Seite 10<br />

Seite 11


<strong>Drebkau</strong> - 2 -<br />

Nr. 1/2010<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Die von der Kämmerin der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> gemäß § 93 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung – GO)<br />

aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> wurde vom Rechnungs- und<br />

Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Spree- Neiße geprüft.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> hat in ihrer Sitzung am 01.12.2009 mit Beschluss Nr.: 67/2009 die<br />

Jahresrechnung 2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> beschlossen und dem Bürgermeister Entlastung für die Haushaltsführung im Jahr<br />

2008 erteilt.<br />

Die Jahresrechnung 2008 schließt wie folgt ab:<br />

Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />

EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1. Soll- Einnahmen 6.369.172,37 1.887.907,35 8.257.079,72<br />

2. ./. Abgänge auf Kasseneinnahmereste<br />

aus Vorjahr 135.165,34 0,00 135.165,34<br />

3. ./. Abgänge alte Haushaltseinnahmereste<br />

0,00 0,00 0,00<br />

4. + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 1.044.000,00 1.044.000,00<br />

5. Summe bereinigte<br />

Solleinnahmen 6.234.007,03 2.931.907,35 9.165.914,38<br />

6. Soll-Ausgaben 6.940.172,33 1.078.761,70 8.018.934,03<br />

7. ./. Abgänge auf Kassenausgabereste<br />

aus Vorjahr 0,00 0,00 0,00<br />

8. ./. Abgänge alte Haushaltsausgabereste<br />

7.200,29 59.980,23 67.180,52<br />

9. + neue Haushaltsausgabereste<br />

90.399,51 1.913.125,88 2.003.525,39<br />

10. Summe bereinigte<br />

Sollausgaben 7.023.371,55 2.931.907,35 9.955.278,90<br />

11. Ausgleich(Fehlbetrag) - 789.364,52 0,00 - 789.364,52<br />

Die Jahresrechnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2008 liegt in der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, OT <strong>Drebkau</strong>,<br />

Spremberger Straße 61 in 03116 <strong>Drebkau</strong>, Kämmerei,<br />

Zimmer 45, öffentlich aus.<br />

gez.<br />

Harald Altekrüger<br />

Bürgermeister<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Bekanntmachung der Jahresrechnung 2008<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>


Nr. 1/2010<br />

- 3 - <strong>Drebkau</strong><br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) wird<br />

nach Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Beschluss-Nr. 64/2009 vom 01.12.2009 folgende<br />

Haushaltssatzung erlassen:<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 6.505.000 EUR<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 8.598.100 EUR<br />

außerordentlichen Erträge auf 54.000 EUR<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 40.000 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 7.895.600 EUR<br />

Auszahlungen auf 9.618.300 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.494.900 EUR<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.266.000 EUR<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.386.200 EUR<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 2.201.800 EUR<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 14.500 EUR<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 150.500 EUR<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 14.500,00 EUR festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> sind einheitlich festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H.<br />

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 350 v. H.<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> von wesentlicher<br />

Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorhergehenden<br />

Zustimmung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bedürfen, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Fortsetzung auf Seite 4


<strong>Drebkau</strong> - 4 -<br />

Nr. 1/2010<br />

Fortsetzung von Seite 3<br />

4. Die Wertgrenzen, bei deren Überschreitung eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:<br />

a) einer Erhöhung des Fehlbedarfes auf 2.179.100,00 EUR<br />

und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen<br />

Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der materielle Haushaltsausgleich im Jahre 2014 wiederhergestellt. Die dafür im<br />

Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.<br />

§ 7<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.<br />

aufgestellt: festgestellt:<br />

<strong>Drebkau</strong>, 19.11.2009 <strong>Drebkau</strong>, 19.11.2009<br />

Gez.________________ Gez. _i. V. M. Jurk___<br />

Raila Kieschke Harald Altekrüger<br />

Leiterin der Kämmerei Bürgermeister<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung – Haushaltssicherungskonzept und Investitionskredite - wurden<br />

am 29.12.2009 vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde genehmigt.<br />

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 liegt in der Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Zimmer 45, Spremberger<br />

Straße 61 in 03116 <strong>Drebkau</strong> während der Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus.<br />

Gez.<br />

M. Jurk<br />

allgemeine Stellvertreterin<br />

des Bürgermeisters<br />

Bekanntmachungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> OT Siewisch<br />

Einladung<br />

Die 7. ordentliche Sitzung des Ortsbeirates Siewisch findet<br />

am 05.02.2010<br />

um 19.00 Uhr<br />

im Gemeindehaus Siewisch,<br />

<strong>Drebkau</strong>er Straße 12, 03116 <strong>Drebkau</strong><br />

- OT Siewisch<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

TOP A) Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der<br />

Anwesenheit<br />

02 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

03 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den öffentlichen Teil der Sitzung vom<br />

19.10.2009<br />

04 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil<br />

der Sitzung vom 19.10.2009<br />

05 Bericht des Ortsvorstehers<br />

06 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

07 Einwohnerfragestunde<br />

08 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

09 Maßnahmen aus der Gemeindegebietsreform-<br />

Stand der Abwicklung<br />

10 Verschiedenes<br />

TOP B) Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr.<br />

01 Änderungsanträge zur Tagesordnung/<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

02 Bericht des Ortsvorstehers<br />

03 Aussprache der Ortsbeiratsmitglieder<br />

zum Bericht des Ortsvorstehers<br />

04 Einwände gegen die Niederschrift über<br />

den nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />

vom 19.10.2009<br />

05 Ergebniskontrolle und Aussprache zur<br />

Niederschrift über den nichtöffentlichen<br />

Teil der Sitzung vom 19.10.2009<br />

06 Anfragen der Ortsbeiratsmitglieder<br />

07 Verschiedenes<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Just<br />

Ortsvorsteher und Vorsitzender des Ortsbeirates


Nr. 1/2010<br />

Freiwilliger Landtausch<br />

Schorbus<br />

Verf.-Nr.: 6508 S<br />

- 5 - <strong>Drebkau</strong><br />

Bekanntmachungen anderer Behörden /OT Schorbus<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und<br />

Flurneuordnung Luckau gibt folgenden Beschluss bekannt:<br />

1. Aufgrund der §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />

(LwAnpG) i.d.F. der Be-kanntmachung vom<br />

03.07.1991 (BGBl. I S.1418), zuletzt geändert durch das<br />

Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S.1149) wird der<br />

Freiwillige Landtausch Schorbus<br />

eingeleitet und das Verfahrensgebiet für das nachfolgend<br />

aufgeführte Flurstück festgestellt:<br />

Land: Brandenburg<br />

Landkreis: Spree-Neiße<br />

Gemeinde: <strong>Drebkau</strong><br />

Gemarkung: Schorbus<br />

Flur: 1<br />

Flurstück: 116/16<br />

2. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur<br />

Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang in<br />

der<br />

aus.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Spremberger Straße 61<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem Ablauf des<br />

Tages der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.<br />

3. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,<br />

aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen,<br />

sind gemäß § 63 (2) LwAnpG in Verbindung mit § 14<br />

(1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der<br />

Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546), zuletzt<br />

geändert durch Art. 17 des Gesetz vom 19.12.2008<br />

(BGBl. I S.2794) innerhalb einer Frist von drei Monaten<br />

nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses<br />

Beschlusses beim<br />

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft<br />

und Flurneuordnung Luckau,<br />

Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />

anzumelden.<br />

Landesamt für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen<br />

Bekanntmachung.<br />

Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche<br />

Rechte an dem Grundstück oder Rechte an solchen Rechten<br />

sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung<br />

des Grundstückes berechtigen oder die Nutzung des<br />

Grundstückes beschränken.<br />

Auf Verlangen des Landesamtes für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau (LVLF) hat der<br />

Anmeldende sein Recht innerhalb einer vom Landesamt für<br />

Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem<br />

Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau<br />

die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14<br />

Abs. 2 FlurbG gelten lassen.<br />

Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs.<br />

3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen<br />

Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der<br />

Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des<br />

Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />

öffentlicher Bekanntmachung Wi-derspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist beim<br />

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und<br />

Flurneuordnung Luckau,<br />

Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau<br />

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt<br />

mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

I. Reppmann<br />

DS<br />

Regionalteamleiterin Bodenordnung<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen


<strong>Drebkau</strong> - 6 -<br />

Nr.1/2010<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> sucht für den Bereich Kindertagesstätten<br />

zum 01.04.2010 eine/ einen<br />

staatlich anerkannte Erzieherin/<br />

staatlich anerkannten Erzieher .<br />

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 30.09.2010.<br />

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag<br />

für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Vergütung erfolgt<br />

nach Entgeltgruppe S 6. Die wöchentliche Arbeitszeit<br />

beträgt voraussichtlich 32 Stunden.<br />

Die Bewerberinnen/ Bewerber sollten folgende Voraussetzungen<br />

erfüllen:<br />

- staatliche Anerkennung als Erzieherin/ Erzieher<br />

- fundierte Kenntnisse im pädagogischen und organisatorischen<br />

Bereich<br />

- Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation<br />

- offenes, freundliches Wesen<br />

- Teamfähigkeit<br />

- Flexibilität, Organisations- und Durchsetzungsfähigkeit<br />

- PC- Kenntnisse<br />

- Fähigkeit zum Spiel eines Musikinstrumentes.<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Sprechstunden der Ortsvorsteher/in<br />

Ortsteil Casel Urlaub vom 25.01. bis 10.02.2010, Urlaubsvertretung Stellvertreterin Frau Krohn – Tel.: 035602-52877<br />

Die nächste Sprechstunde findet am 15.02.2010, 17.00 bis 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Casel statt. Ortsvorsteherin, Frau Rescher<br />

Ortsteil Domsdorf In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/20462 Ortsvorsteher, Herr Klauß<br />

Ortsteil <strong>Drebkau</strong> In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/ 945<br />

Ortsvorsteher, Herr Wilk<br />

Ortsteil Greifenhain Dienstag, 26.01.2010, 18.00 bis 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Greifenhain. In dringenden Fällen<br />

telefonisch erreichbar unter 035602/21636 Ortsvorsteher, Herr Kloas<br />

Ortsteil Jehserig In dringenden Fällen telefonisch vereinbaren unter 035602/21662<br />

Ortsvorsteherin, Frau Nowka<br />

Ortsteil Kausche Jeden 1. Dienstag im Monat von 15.30 bis 17.30 Uhr im Büro des Ortsbürgermeisters im Bürgerhaus<br />

Kausche, Telefon 035602/22011, Ortsvorsteher, Herr Engelmann<br />

Ortsteil Laubst In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/21569<br />

Ortsvorsteherin, Frau Schmidt.<br />

Ortsteil Leuthen Telefon 035602/23536 – Ortsvorsteher, Herr Heßmer<br />

Ortsteil Schorbus Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr im Container am Sportplatz Schorbus,<br />

Telefon 035602-21845 – Ortsvorsteher, Herr Schätz<br />

Ortsteil Siewisch Dienstags in der Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Siewisch<br />

Telefon 035602/749, In dringenden Fällen telefonisch erreichbar unter 035602/509002<br />

Ortsvorsteher, Herr Just<br />

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g<br />

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,<br />

Lichtbild, Zeugniskopien, lückenloser Tätigkeitsnachweis)<br />

senden Sie bitte bis zum 12.02.2010 unter dem Kennwort<br />

„Erzieher“ auf dem Postweg an die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Haupt- und Personalamt<br />

Spremberger Straße 61<br />

03116 <strong>Drebkau</strong><br />

oder per E- mail an muth@drebkau.de .<br />

Bitte fügen Sie für auf dem Postweg gesandte Bewerbungsunterlagen<br />

einen ausreichend frankierten Rückumschlag<br />

bei!<br />

Altekrüger<br />

Bürgermeister


Nr. 1/2010<br />

- 7 - <strong>Drebkau</strong><br />

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer zur Durchführung der Wahl des<br />

Landrates am 10.01.2010<br />

Hiermit möchte ich mich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen/ Wahlhelfern für ihren Einsatz zur<br />

Wahl des Landrates am 10.01.2010 bedanken. Durch Ihre verantwortungsvolle und gewissenhafte ehrenamtliche<br />

Arbeit war es möglich, das vorläufige Wahlergebnis frühzeitig festzustellen und das endgültige<br />

Ergebnis schnell und komplikationslos dem Kreiswahlleiter termingemäß zu übergeben.<br />

Danken möchte ich auch den Ortsvorstehern, die bei der organisatorischen Vorbereitung zur<br />

Durchführung der Wahl unterstützten.<br />

gez.<br />

Harald Altekrüger<br />

Bürgermeister<br />

Hand in Hand –<br />

Schneeberäumung in <strong>Drebkau</strong><br />

Nach den starken Schneefällen am 09. und 10. Januar wusste bald wirklich keiner mehr, wohin mit dem vielen Schnee. In der<br />

<strong>Drebkau</strong>er Hauptstraße war die Situation besonders schwierig. Die Parkplätze entlang der Straße konnten nicht mehr benutzt<br />

werden, da sie noch nicht beräumt waren. Auf andere Flächen konnte nicht ausgewichen werden, da auf diesen, wie auf jeder<br />

anderen freien Stelle, große Mengen Schnee abgelagert wurden. Ein Durchgangsverkehr wurde somit fast unmöglich. Fazit:<br />

Der Schnee muss raus! Da die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sich bemühten, in den 9 anderen Ortsteilen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Drebkau</strong> die Schneemassen an Bushaltestellen und auf Gehwegen zu beseitigen, waren weitere Arbeitskräfte und ganz wichtig,<br />

geeignete Großtechnik, für die Beräumung erforderlich. Hier half uns schnell und unbürokratisch die Firma REA Koalick<br />

GmbH. Sie stellte einen Radlader sowie mehrere Arbeitskräfte für die Beräumung zur Verfügung. Alles klappte reibungslos und<br />

zügig. Auch von der Firma Pflasterbau Stephan wurde ein Radlader bereitgestellt. Aufgrund der schnellen Unterstützung durch<br />

unsere ortsansässigen Firmen konnte der Innenstadtbereich zügig beräumt werden. An dieser Stelle möchten wir ein großes<br />

Dankeschön für die Hilfe aussprechen! Danke auch an all jene, die sich regelmäßig durch den Schnee gekämpft haben, um<br />

Ihrer Verpflichtung zur Schneeräumung auf den Gehwegen als Anlieger nachzukommen.<br />

Hinweis:<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Schneeablagerungen an den Straßenrändern, und Kreuzungsbereichen nicht überall<br />

beräumt werden können. Dies übersteigt schlicht und einfach die finanzielle Leistungsfähigkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>. Es ist<br />

nicht abzustreiten, dass die Schneeablagerungen größtenteils zu Einschränkungen bei der Benutzung von Straßen und<br />

Parkplätzen führen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> ist darum bemüht, diese Einschränkungen auf das Mindestmaß zu reduzieren. Ich<br />

möchte jedoch nochmals darauf hinweisen, dass sich Verkehrsteilnehmer im Winter auf die besonderen Verhältnisse einzustellen<br />

haben. Verkehrsmäßige Einschränkungen sind hier, besonders nach Extremwetterlagen, hinzunehmen.<br />

M. Jurk<br />

Leiterin Bürgeramt


<strong>Drebkau</strong> - 8 -<br />

Nr. 1/2010<br />

Wichtige Hinweise zur Durchführung des Winterdienstes<br />

Bei der Durchführung des diesjährigen Winterdienstes hat<br />

sich u.a. gezeigt, dass auf den Randstreifen abgelagerte<br />

Steine immer wieder zu Schäden an den Winterdienstfahrzeugen<br />

führen, da diese Steine aufgrund der Schneehöhe<br />

nicht mehr sichtbar sind. Dies stellt auch für andere<br />

Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Ich möchte an dieser<br />

Stelle nochmals an die Grundstücksbesitzer appellieren,<br />

diese Steine aus dem Verkehrsraum zu entfernen. Kommt<br />

es zu Schäden an Fahrzeugen, haftet der Grundstückseigentümer<br />

bzw. derjenige, der die Steine abgelegt hat.<br />

Auch vor den Grundstücken abgestellte Pkws führen immer<br />

wieder zu einer Behinderung der Räumfahrzeuge. Dies kann<br />

für beide Seiten ärgerlich werden, spätestens dann, wenn es<br />

zu Beschädigungen an den Pkws kommt. Bitte bedenken<br />

Sie, dass die Räumfahrzeuge nicht so wendig sind, dass sie<br />

um jedes Hindernis gefahrlos herummanövrieren können.<br />

Erschweren Hindernisse die Durchführung des Winter-<br />

Auf die Ortswehren aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Einsatzzahlen:<br />

<strong>Drebkau</strong>/Kausche: 68<br />

Casel: 9<br />

Greifenhain: 2<br />

Jehserig: 4<br />

Laubst: 1<br />

Leuthen: 29<br />

Schorbus: 18<br />

Siewisch: 3<br />

Steinitz: 0<br />

Summe: 77<br />

Keuchler<br />

SG Brandschutz<br />

dienstes für die Räumfahrzeuge, so ist damit zu rechnen,<br />

dass zur Vermeidung von Schäden in diesen Straßen kein<br />

Winterdienst erfolgt.<br />

Die Firmen Agro-Dienst Transport und Handels GmbH und<br />

Agrargenossenschaft <strong>Drebkau</strong> eG wurden von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Drebkau</strong> mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt.<br />

Sie sind nicht befugt, Aufträge von Bürgern auf<br />

Rechnung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> entgegenzunehmen und<br />

durchzuführen. Wenn Probleme mit dem Winterdienst auftreten<br />

oder die Notwendigkeit besteht, einzelne Straßen<br />

oder Plätze zusätzlich zu räumen, so wenden Sie sich bitte<br />

an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Drebkau</strong>, Frau Keuchler, unter Tel.:<br />

035602/562-38 oder an Frau M. Jurk unter Tel.:<br />

035602/562-12.<br />

Keuchler<br />

Sachbearbeiterin Winterdienst/Straßenreinigung


Nr. 26/2009<br />

- 9 - <strong>Drebkau</strong><br />

Mitteilung des Amtes<br />

Öffentliche Veranstaltungen<br />

Hiermit möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass alle öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen beim<br />

Bürgeramt der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> anzuzeigen sind.<br />

Diese Angaben werden an die zuständige Polizeiwache weitergeleitet.<br />

Jurischka-Drobig<br />

Verwaltungsangestellte<br />

Ambrosia – Auswertung der diesjährigen Maßnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

und Ausblick für 2010<br />

Am 07. Dezember 2009 fand in Potsdam für dieses Jahr die letzte Zusammenkunft des Arbeitskreises „Ambrosia<br />

in Brandenburg“ statt. Der Abschlusssitzung gehören Mitarbeiter aus verschiedenen Ministerien, Verwaltungen<br />

und Verbänden des Landes an. Unter anderem waren bei dieser Beratung der Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

Herr Harald Altekrüger und die Ambrosia-Beauftragte Frau Minks präsent.<br />

Im Verlauf der Sitzung wurden anhand von mehreren Forschungsprojekten die Ausbreitung und die Gefährlichkeit<br />

der „Ambrosia artemisiifolia“ verdeutlicht.<br />

Auch der Landesbetrieb für Straßenwesen hat in diesem Jahr Bekämpfungsstrategien entwickelt und mit deren<br />

Umsetzung bereits begonnen.<br />

Zum Ende der Sitzung berichtete Herr Altekrüger über den Sachstand der Ambrosia-Bekämpfung in <strong>Drebkau</strong>. Er<br />

erwähnte, dass mit Hilfe des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, vertreten durch Frau<br />

Baeker, sowie dem Deutschen Wetterdienst die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> eine Burkhardpollenfalle erhalten hatte.<br />

Die Pollenfalle wurde auf einem privaten Dach im OT Domsdorf stationiert. Die Kontrolle und der<br />

Pollentrommelwechsel übernahm ehrenamtlich der Grundstückseigentümer. Wöchentlich wurde die gewechselte<br />

Pollentrommel durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung an die FU Berlin zur Auswertung versandt. Die Auswertung der<br />

Pollenfalle vom 12.10. – 18.10.2009 zeigte einen deutlichen Rückgang der Werte von 4-1 Pollen/m³. Doch erst im<br />

August wies die Pollenmessung einen Höchstwert von 2.144 Pollen/m³ auf.


<strong>Drebkau</strong> - 10 -<br />

Nr. 26/2009<br />

Am 26. September 2009 hatten sich Mitglieder des Allergologenverbandes Brandenburg im OT Siewisch getroffen,<br />

um sich die Ausbreitung von Ambrosia im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Drebkau</strong> anzusehen. Anwesende Ärzte aus dem<br />

Cottbuser Raum haben ihre Unterstützung für medizinische Nachfragen, gegebenenfalls auch Rücksprachen zu<br />

möglichen Untersuchungen, Allergietestungen usw. zugesagt. Vom Verband der Allergologen aus wird man sich<br />

jedenfalls mit dem Landkreis Spree-Neiße in Verbindung setzen, um die Unterstützung der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> in<br />

Sachen Ambrosia anzumahnen.<br />

Aktuell werden durch einen Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> die <strong>Drebkau</strong>er-Ambrosia-Funde in eine Karte überführt,<br />

woraus die flächenmäßige Ausdehnung sichtbar ist<br />

(Berlin-Brandenburger Ambrosia-Atlas).<br />

Für das Jahr 2010 wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> versuchen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für sich zu nutzen, um<br />

die regelmäßige Kontrolle der Ausbreitung durchzuführen und die Funde aus 2009 zu überprüfen. Außerdem soll<br />

die Informationsstreuung zur Aufklärung der Bevölkerung weiterhin eine Rolle spielen und die Sensibilisierungsrate<br />

in <strong>Drebkau</strong> müsste durch Allergietestungen der Bürger ermittelt werden. Überdies wird es wieder einen Standort<br />

für die Pollenfalle im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Drebkau</strong> geben, um die Pollenflüge der Ambrosia zu überprüfen.<br />

Restmüll:<br />

Abfuhrtermine für Abfallstoffe<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong><br />

vom 25.01. – 05.02.2009<br />

Mo 25.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT<br />

Papproth, GT Rehnsdorf, OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT<br />

Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT Laubst, GT Löschen, OT<br />

Siewisch, GT Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />

Gelbe Tonne:<br />

Mo 01.01.2010 OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT Reinpusch<br />

Mo 25.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, GT Steinitz, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT<br />

Papproth, GT Rehnsdorf, GT Golschow, OT Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT<br />

Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf,<br />

Blaue Tonne:<br />

Do 28.01.2010 OT <strong>Drebkau</strong>, OT Domsdorf, OT Kausche, OT Jehserig, GT Merkur, GT Papproth, GT<br />

Rehnsdorf, OT Schorbus, GT Auras, GT Klein Oßnig, GT Oelsnig, GT Golschow, OT<br />

Casel, GT Illmersdorf, OT Leuthen, OT Laubst, GT Löschen, OT Siewisch, GT<br />

Koschendorf, OT Greifenhain, GT Radensdorf, GT Reinpusch,<br />

Fr 29.01.2010 GT Steinitz<br />

Die Veröffentlichung dieser Angaben ist ohne Gewähr und entbindet Sie nicht vom Blick in den Abfallkalender<br />

des Landkreises Spree – Neiße.<br />

Nachfragen richten Sie bitte an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree - Neiße unter den<br />

Telefonnummern 03562-986-17728, ....17729,....17730 oder. .....17732.<br />

K. Koitzsch<br />

Verwaltungsangestellter


Nr. 26/2009<br />

Zeit für Veränderung – Zeit für Ihr neues<br />

Haus in Leuthen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> bietet Ihnen im Ortsteil Leuthen die<br />

Möglichkeit, Ihre Träume vom eigenen Haus zu verwirklichen.<br />

Es stehen hierfür im Bebauungsgebiet „Hinter den Gärten“<br />

attraktive Bauplätze zu fairen Preisen zur Verfügung. Der<br />

Ortsteil Leuthen bietet seinen Bewohnern den Erholungswert<br />

des ländlichen Raumes und durch seine Nähe zu Cottbus auch<br />

die Vorteile eines Oberzentrums.<br />

Die voll erschlossenen Grundstücke haben Größen von ca. 800<br />

bis 1.600 m². Die Festsetzungen im B-Plan ermöglichen Ihnen<br />

eine individuelle Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.<br />

- 11 - <strong>Drebkau</strong><br />

Beispiel: Parzelle A, 947 m², EUR 32.662,50<br />

Sollten Sie Interesse an unserem attraktiven Angebot haben,<br />

steht Ihnen die Leiterin des Bau- und Liegenschaftsamtes,<br />

Frau Menzel-Neumann, für ein persönliches Gespräch jederzeit<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Kontaktdaten: <strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong>, Bau- und Liegenschaftsamt<br />

Spremberger Straße 61, 03116 <strong>Drebkau</strong><br />

Telefon/Telefax: 035602/562-40/62<br />

E-Mail: menzeln@drebkau.de


<strong>Drebkau</strong> - 12 -<br />

Nr. 26/2009

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